Protokoll der Sitzung vom 22.01.2016

Wer das noch nicht gelesen hat - sehr empfehlenswert! Man muss Humor haben. Das ist nicht für jedermann geeignet.

(Heiterkeit - Jens Nacke [CDU]: Da sind wir uns doch endlich einmal ei- nig! Sie stellen einen Haushalt auf mit der Bistro-Rechnung! Das ist das Problem!)

Zu Frage 3: Wie war bzw. ist der weitere Umgang mit den nicht ausgeschöpften Mitteln aus 2015?

Im Rahmen des in Niedersachsen durchgeführten Sollabschlusses können nicht ausgeschöpfte Mittel aus dem abgelaufenen Haushaltsjahr, soweit nach § 45 in Verbindung mit § 19 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften rechtlich zulässig, als Reste in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden.

Demnach können bei übertragbaren Ausgaben mit Einwilligung des Finanzministeriums Ausgabenreste gebildet werden, die für die jeweilige Zweckbestimmung bis zum Ende des auf die Schlussbewilligung folgenden zweitnächsten Haushaltsjahres verfügbar bleiben.

Bei Bauten beginnt die Berechnung des Verfügbarkeitszeitraums ab dem Zeitpunkt, in dem der Bau in seinen wesentlichen Teilen in Gebrauch genommen worden ist. Ausnahmen können im Einzelfall durch das Finanzministerium zugelassen werden.

Nach § 45 Abs. 3 LHO ist darüber hinaus in besonders begründeten Einzelfällen die Bildung von Ausgabenresten zulässig, soweit für bereits bewilligte Maßnahmen im nächsten Haushaltsjahr noch Ausgaben zu leisten sind.

Entscheidungen zum weiteren Umgang mit in 2015 nicht ausgeschöpften Mitteln liegen noch nicht vor. Die Beantragung von Resten - ich habe das ja mehrfach erwähnt - ist den Ressorts bis einschließlich 19. Februar 2016 möglich. Die Arbeiten zum Abschluss des Haushaltsjahres 2015 werden voraussichtlich im April 2016 abgeschlossen sein. Das dauert also noch ein bisschen. Mein Bericht hingegen ist jetzt abgeschlossen.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Schneider, für diese Antwort. - Uns liegen einige Wortmeldungen auf Zusatzfragen vor, liebe Kolleginnen und Kollegen. Sie wissen, wie das mit den Zusatzfragen ist: Jeder kann maximal zwei Zusatzfragen stellen - kurz, knapp und auf den Punkt.

(Björn Thümler [CDU]: Bei dieser Antwort ist es etwas schwierig, nur kurz zu fragen!)

Es beginnt der Kollege Hillmer, CDU-Fraktion. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kann die Landesregierung ausschließen, dass sie die im Haushaltsjahr 2015 nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigung dazu nutzen wird, diese im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 der allgemeinen Rücklage zuzuführen, um sich auf diesem Wege Haushaltsreserven für zukünftige Haushaltsjahre zu schaffen?

(Beifall bei der CDU - Björn Thümler [CDU]: Eine sehr schöne Frage!)

Danke schön, Herr Kollege Hillmer. - Herr Finanzminister, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe gerade gesagt, dass der Abschluss im April vorliegen wird. Definitives hierzu lässt sich nicht sagen. Ich habe bei einer ganzen Reihe von Haushaltsstellen darauf hingewiesen, dass nicht ausgeschöpfte Mittel zur Übertragung angemeldet werden. Bei einer ganzen Reihe dieser Fälle liegt das auch in der Natur der Sache. Denken Sie nur einmal an die Erwachsenenbildung! Die Kurse laufen jetzt an und sind durchzufinanzieren. Die ganzen Förderprogramme laufen jetzt an. Zum Teil sind sie im Dezember bewilligt worden. Selbstverständlich müssen die Mittel übertragen werden. Folgerichtig stehen sie nicht für eine Rücklage zur Verfügung.

Angesichts der Dimension - ich darf das an dieser Stelle einmal ausführen -, die wir für 2017 erwarten, rechne ich mit Flüchtlingskosten in Höhe von 1,7 Milliarden Euro. Das ist das Zehnfache dessen, was wir im Jahr 2014 aufbringen mussten. Da

waren es 170 Millionen. Das ist eine Verzehnfachung der Kosten.

(Ulf Thiele [CDU]: Wie viel kriegen Sie vom Bund?)

Eigentlich müssten Sie über jeden Euro froh sein, der zur Deckung der auf uns zurollenden Ausgaben noch zur Verfügung steht. Angesichts der Dimension, über die wir hier reden, ist das, was dort an Resten entsteht, sicherlich hilfreich, ist aber keine Lösung des Problems. Was am Ende passiert, werden wir wissen, wenn der Haushaltsabschluss vorliegt.

(Zuruf von Jörg Hillmer [CDU])

- Ich kann überhaupt nichts ausschließen. Wir warten den Abschluss ab. Das ist doch selbstverständlich. Entschuldigung, das ist das kleine Einmaleins. Erst machen wir den Haushaltsabschluss. Dann wissen wir, ob die Mittel aufgegangen sind. Was wird übertragen? Was übrig bleibt, geht in die Rücklage. Das ist doch völlig klar.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt der Kollege Hilbers, CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der hier vorgetragenen Zahlen und vor dem Hintergrund, dass im Haushalt 600 Millionen Euro an Kreditermächtigungen stehen, die auch im Nachtragshaushalt nicht korrigiert worden sind, frage ich die Landesregierung: Wie hoch ist die Summe der Mittel, die daraus nicht in Anspruch genommen worden sind? Inwieweit sind diese 600 Millionen Euro zum Stichtag 31. Dezember wirklich in Anspruch genommen worden?

(Christian Grascha [FDP]: Eine sehr gute Frage!)

Danke. - Herr Minister, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Hilbers, da Sie ja zu den Kundigeren auf diesem Gebiet gehören, hätten Sie sich diese Frage natürlich auch selber beantworten können.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Ich höre so gern, wie Sie das machen!)

- Ja, das ist völlig klar.

Ich verweise auf das, was ich eben schon gesagt habe: Die Inanspruchnahme von Rücklagen und von Krediten ergibt sich final dann, wenn der Jahresabschluss vorliegt.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Wie viel ha- ben Sie denn jetzt? - Christian Grascha [FDP]: Kassenmäßig können Sie das doch schon jetzt beantwor- ten!)

Das wird im April sein. Erst dann kann ich Ihnen Ihre Frage beantworten. Ich gehe davon aus, dass wir die Kreditermächtigung ausschöpfen werden. Einen Zwischenstand kann ich Ihnen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sagen.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Können Sie das nicht nachreichen?)

- Wenn wir den Jahresabschluss vorlegen.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Vorher nicht?)

Herr Hilbers, Sie laufen Gefahr, dass ich Ihnen Ihre Zwischenrufe als Zusatzfragen anrechne. Beim nächsten Mal mache ich das. - Jetzt ist dran: Dr. Stephan Siemer, CDU-Fraktion. Bitte!

Vor dem Hintergrund, dass mit dem am 15. Oktober in Kraft getretenen 2. Nachtragshaushalt 2015 zehn zusätzliche Richterstellen - also im Einzelplan des Justizministeriums ab Oktober 2015 - bereitgestellt werden sollten, frage ich die Landesregierung: An welchem Tag erfolgte die Ausschreibung für wie viele Stellen? Mit welcher Bewerbungsfrist war das versehen?

Danke schön, Herr Kollege. Wegen des Sachzusammenhangs sehe ich Ihre beiden Fragen als eine Frage an. - Wer möchte antworten? - Frau Justizministerin Niewisch-Lennartz, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Stellen mussten nicht gesondert ausgeschrieben

werden. Sie konnten aus dem bereits vorhandenen Bewerbungspool besetzt werden.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage: Frau Kollegin Geuter, SPD-Fraktion!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: In welchem Umfang sind die Mittel, die der Bund im Jahr 2015 für die Unterbringung und die Betreuung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt hat, an die Kommunen weitergeleitet worden und haben die Kommunen insoweit auch entlastet?

(Zustimmung bei der SPD)

Danke schön, Frau Kollegin. - Herr Minister Schneider!

(Christian Dürr [FDP]: In dem Zu- sammenhang kann er ja auch gleich sagen, wie viel Geld er vom Bund be- kommen hat!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Weil es immer wieder zu Missverständnissen kommt, vorweg eine technische Bemerkung: Sowohl die Soforthilfe 2015 des Bundes als auch die künftigen Mittel aus dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz erreichen uns als zusätzliche Steuereinnahmen. Das sind diese Umsatzsteueranteile. Technisch passiert das, indem der Bund zugunsten der Länder auf Anteile an seinem Umsatzsteueraufkommen verzichtet. Insofern gibt es im Haushalt keine direkte Korrespondenz zwischen den Einnahmen vom Bund zur Bewältigung der Flüchtlingskrise und den Ausgaben des Landes an die Kommunen.

Zur eigentlichen Frage: 2015 waren nach der bisherigen Rechtslage 119 Millionen Euro als Kostenabgeltungspauschale an die Kommunen zu zahlen. Außerdem stellte das Land 120 Millionen Euro als Soforthilfe bereit und zahlte 44 Millionen Euro an die Kommunen als Erstattung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Zusammen waren das 283 Millionen Euro und damit 100 Millionen Euro mehr, als die Soforthilfe des Bundes im Jahre 2015 betrug. 100 Millionen Euro mehr! Von klebrigen