Zur eigentlichen Frage: 2015 waren nach der bisherigen Rechtslage 119 Millionen Euro als Kostenabgeltungspauschale an die Kommunen zu zahlen. Außerdem stellte das Land 120 Millionen Euro als Soforthilfe bereit und zahlte 44 Millionen Euro an die Kommunen als Erstattung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Zusammen waren das 283 Millionen Euro und damit 100 Millionen Euro mehr, als die Soforthilfe des Bundes im Jahre 2015 betrug. 100 Millionen Euro mehr! Von klebrigen
Im Klartext heißt das übrigens auch, dass die landeseigenen Maßnahmen im Volumen von noch einmal 300 Millionen Euro im Jahre 2015 - für die Landesaufnahmebehörde, für Sprachförderung, für Integrationsmaßnahmen - vollständig aus landeseigenen Mitteln ohne jede Unterstützung des Bundes zu finanzieren waren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts der Fülle der Zahlen, die hier vorgetragen wurden und die verdeutlichen, wie umfangreich das Land die Situation hier bewältigt,
frage ich dennoch einmal - vielleicht auch, damit Sie es verstehen -: Wer trägt eigentlich den wesentlichen Anteil der finanziellen Aufwendungen für Betreuung und Unterbringung der Flüchtlinge und Asylsuchenden?
(Zustimmung bei der SPD - Christian Dürr [FDP]: Der Bund! Die Antwort auf viele Fragen: Es ist der Bund! - Ge- genruf von Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Von wegen!)
Wer trägt den wesentlichen Anteil der finanziellen Aufwendungen? - Einschließlich der beiden Nachträge haben wir im Jahre 2015 Mittel im Umfang von 617 Millionen Euro für Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise bereitgestellt. Darin enthalten ist zusätzlich zur Kostenabgeltungspauschale von 119 Millionen Euro - die habe ich eben schon einmal erwähnt - eine Soforthilfe an die Kommunen in Höhe von 120 Millionen Euro. Die Vorauszahlung an die Kommunen in Höhe von 250 Millionen Euro, die ich vorhin erwähnt habe, ist in diesen Zahlen noch nicht enthalten.
Im Haushalt 2016 sieht das wie folgt aus: Sie haben für das gesamte Themenfeld Flüchtlinge knapp 1,3 Milliarden Euro - in Millionen ausgedrückt: 1 282 Millionen Euro - per Haushaltsbeschluss bereitgestellt. Darin ist die erhöhte Kostenabgeltungspauschale für die Kommunen in Höhe von 9 500 Euro pro Kopf berücksichtigt.
Die Einnahmen aus der Kostenbeteiligung des Bundes deckten im Jahre 2015 mit 180 Millionen Euro nur rund ein Drittel unserer Ausgaben. 2016 erhalten wir vom Bund 345 Millionen Euro; das wird nur rund ein Viertel unserer Ausgaben sein. Wir geben also in beiden Jahren deutlich mehr Geld an die Kommunen, als wir vom Bund erhalten. Das habe ich eben schon ausgeführt.
Mit Fug und Recht kann ich feststellen: Die wesentlichen Kosten der Flüchtlingskrise trägt das Land.
(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zuruf von Christian Dürr [FDP] - Gegenruf von Detlef Tanke [SPD])
- Herr Dürr, wenn Sie Ruhe geben, geben Sie Ihrem Kollegen Oetjen die Chance, hier eine Zusatzfrage zu stellen. Er ist nämlich dran. - Bitte!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen, Herr Minister, dass im Kapitel 03 28 - Landesaufnahmebehörde - die Möglichkeit von 141 zusätzlichen Beschäftigungsmöglichkeiten besteht, aber davon bisher erst 20 genutzt wurden, frage ich: Wann werden die offenen 121 Beschäftigungsmöglichkeiten an welchen Standorten besetzt sein?
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte 26 Stellen zum Stichtag erwähnt. Ich hatte, Herr Oetjen, aber auch 20 Stellen zum 1. Januar - also einen Tag später - erwähnt.
93 Vollzeiteinheiten bzw. Arbeitsplätze sind ausgeschrieben; das ist der aktuelle Stand. 30 Vollzeiteinheiten sind noch nicht ausgeschrieben; die Ausschreibungen sind aber in unmittelbarer Vorbereitung.
Es wird also zügigst besetzt. Aber Personalauswahlverfahren brauchen Zeit. Darüber könnte Ihnen der Bundesinnenminister viel erzählen. Das ist nämlich das Problem des BAMF, wo die Personaleinstellung langsamer geht als der Anstieg der Flüchtlingszahlen. Die kommen da auch nicht nach.
Die Vorstellung, dass wir hier nach einem Haushaltsbeschluss sozusagen mit einem Big Bang alle Stellen besetzen und alle Probleme dieser Welt lösen können, ist natürlich weltfremd. Das wissen Sie aber.
Danke schön, Herr Minister. - Auch die nächste Zusatzfrage kommt aus der FDP-Fraktion. Kollege Christian Grascha, bitte!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund der Diskussion über die Belastung unserer Polizeikräfte, die wir zurzeit laufend führen, und vor dem Hintergrund, dass wir am 15. Oktober 2015 den 2. Nachtragshaushalt für das vergangene Haushaltsjahr beschlossen haben und seitdem bekanntlich nun mehr als drei Monate vergangen sind, frage ich Sie, Herr Finanzminister - Sie haben vorgetragen, dass von den 65 vorgesehenen Stellen für Verwaltungskräfte zur Entlastung der Polizei bisher null Stellen besetzt sind -: Warum ist diese Zeit nicht genutzt worden, und wann beabsichtigen Sie, diese Stellen endlich zu besetzen?
Ich darf mich auf das beziehen, was ich eben schon gesagt habe: Das Leben ist etwas komplizierter. Es laufen die Ausschreibungsverfahren, es laufen die Besetzungsverfahren. Die Stellen werden Zug um Zug besetzt.
Mit einem Haushaltsbeschluss - Herr Grascha, das wissen Sie natürlich - schaffen Sie die Voraussetzungen dafür, dass das Verfahren beginnen kann.
- Wenn ich das recht in Erinnerung habe - da bin ich jetzt ein bisschen unsicher -, haben wir damit freigegeben, und dann ist das Ganze angelaufen. Aber wenn man Verwaltungskräfte sucht, die geeignet sein sollen und die auch regional verteilt werden müssen - die Stellen müssen also entsprechend zugeordnet werden -, dann braucht das seine Zeit. Das wird funktionieren. Da bin ich ganz sicher.
Sie haben gehört, dass der Herr Innenminister noch erkrankt ist. Ich bin natürlich, was einzelne Verfahrensabläufe angeht, nicht auf dem allerletzten Stand. Aber aus dem Innenministerium habe ich die Information, dass dies alles zügig abgearbeitet wird.
Vielen Dank, Herr Minister. - Es folgt jetzt die Abgeordnete Menge, Bündnis 90/Die Grünen. Bitte sehr!
Danke, Herr Präsident. - Ich bitte die Landesregierung, näher zu erläutern, wie die Qualifikation von Flüchtlingen an Berufsschulen stattfindet, z. B. mit dem Projekt SPRINT-Klassen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Menge, das Kultusministerium hat erhebliche Anstrengungen unternommen, um auch an den berufsbildenden Schulen qualifizierte Angebote für junge Flüchtlinge vorzuhalten.
Die sogenannten BVJ-Sprachförderklassen, für die allein im letzten Schuljahr fast 2 Millionen Euro für weiteres Personal zur Verfügung gestellt wurden, stellen ein dauerhaftes Ausbildungsangebot dar.
Zusätzlich wurden kurzfristig Lehrerfortbildungen ermöglicht, um die Lehrkräfte auf ihre neue Aufgabe vorzubereiten. Das ist entsprechend einiges aufgestockt worden.
Darüber hinaus hat das Kultusministerium für die öffentlichen berufsbildenden Schulen das SPRINTProjekt, über das wir schon häufig hier im Landtag debattiert haben, entwickelt. Es hilft jugendlichen Flüchtlingen in modularisierter Form beim Spracherwerb, beim Abbau von Sprachbarrieren und hilft, sie mit der Berufs- und Arbeitswelt vertraut zu machen. Dieses Projekt baut also eine Brücke zwischen laufender Schulpflicht und dem Übergang in die Berufs- und Arbeitswelt. Dort haben wir drei Schwerpunkte: den Spracherwerb, die Einführung in die regionale Kultur und Lebenswelt und auch die Einführung in die Berufs- und Arbeitswelt. Derzeit liegen 117 Anträge von berufsbildenden Schulen auf Durchführung einer SPRINT-Maßnahme bei der Landesschulbehörde vor. 69 SPRINT-Maßnahmen sind inzwischen genehmigt worden, und 56 Schulen haben bereits mit der Maßnahme begonnen. Das ist eine ganz herausragende Leistung unserer berufsbildenden Schulen, und dafür sage ich meinen ausdrücklichen Dank an die Schulleitungen und an die Lehrkräfte.