Punkt 1: die Macht einschränken. Dies ist bereits im MiFID-Programm vorgesehen und soll von den zuständigen Aufsichtsbehörden durchgesetzt werden. Es gibt keine Anzeichen, dass dies durch Umsetzungsmaßnahmen geändert werden sollte. Es bleibt also dabei.
Punkt 2: Positionen nicht aufteilen. Auch hier sieht das Gesetz vor, dass in diesem Fall Positionen aggregiert werden, die sowohl die Gesellschaft als auch die Tochtergesellschaften im Ausland betreffen, und dann Positionslimits angewendet werden.
Punkt 4: das Limit niedriger ansetzen. Es war uns in der Fraktion schleierhaft - wir haben uns darüber unterhalten -, wie Sie zu dieser vagen Berechnungsmaßnahme kommen. Hier ist noch gar nichts klar und entschieden, für welche Umsetzungsmaßnahmen sich die Kommission überhaupt in diesem Bereich einsetzt und entscheidet.
Sie wenden ein, es gehe Ihnen um die Landwirtschaft und da besonders um die arme Bevölkerung in den Entwicklungsländern. Gut, wir stellen dann aber die Gegenfrage: Warum ist der Agrarrohstoffmarkt seit einigen Jahren für agrarferne Anleger so interessant? - Meine Damen und Herren, es ist der Einsatz für biogenen Diesel und Benzin. Damit hat es begonnen. Warum war und ist das so schlimm? - Weil nun Nahrungsgüter für die Mobilität in Europa und in den USA genutzt werden, und das mit Subventionen und Steuervorteilen für diese Biokraftstoffe. Zu allem Überfluss gingen sie dann auch noch subventioniert in die Verstromung. Das EEG-Gesetz lässt grüßen!
Das ist gut gemeint, aber mit fatalen Folgen, wie wir heute wissen. Das beinhaltet auch Ihr Antrag; denn ansonsten hätten Sie ihn nicht gestellt.
Meine Damen und Herren, ich will jetzt nicht weiter ausführen. Wir werden im Ausschuss weiter darüber beraten. Für uns hat sich jedoch nicht richtig erschlossen, weshalb der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten für diesen Antrag zuständig sein soll. Wir haben eben schon gehört, dass der Agrarausschuss mit einbezogen werden soll. Für mich ist das eher eine Finanzangelegenheit, die im Finanzausschuss mitberaten werden sollte; das sage ich ganz ehrlich. Vielleicht sollten wir uns noch darüber beraten. Sonst stelle ich den Antrag, auch den Finanzausschuss zu beteiligen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die meisten von Ihnen kennen sicherlich den Grundsatz „Mit dem Essen spielt man nicht“. Damit spekuliert man auch nicht. Diesem guten Grundsatz ist die EU offenbar gefolgt, als sich die Kommission und der Rat nach langem Ringen im Jahr 2014 auf eine Neufassung der EU-Finanzinstrumente-Richtlinie, kurz MiFID genannt, einigten. Gründe dafür war sicherlich die Finanzkrise 2008, aber auch die Debatten um die Preissteigerung bei Lebensmitteln - ich erinnere an die Tortilla-Debatte in Mexiko - und heftige Preisbewegungen auf den Agrarrohstoffmärkten, die nicht allein durch landwirtschaftliche Situationen wie Missernten bzw. gute Ernten etc. zu erklären waren.
Die Kommission hat entschieden, dass hier eine Regulierung des Börsenhandels notwendig ist, weil es eben auch um ethische Fragen geht. Wenn man mit Lebensmitteln, mit Agrarrohstoffen spekuliert und handelt, dann hat man natürlich eine Mitverantwortung dafür, dass das ethisch verträglich gemacht wird. Es ist schon angesprochen worden, dass einige Banken eigene Leitlinien dafür herausgegeben haben, z. B. damit die Spekulationen keine Auswirkungen auf die Realwirtschaft haben. Denn das würde sowohl die Bauern hier und in anderen Ländern als auch die Verbraucherinnen und Verbraucher gerade in den Entwicklungsländern hart treffen. Deshalb gibt es da natürlich einen Zusammenhang mit dem gemeinsamen Ziel, den Welthunger zu bekämpfen.
Die MiFID sieht dazu folgende Ansätze vor: Aufsichtslücken bei der Regulierung von Handelsplätzen an bestehenden Handelsplattformen schließen, eine neue Erlaubnispflicht für bisher nicht überwachte organisierte Handelssysteme einführen sowie eine grundsätzliche Pflicht, Handel auf regulierten Plätzen zu betreiben, mehr Transparenz durch eine Ausdehnung der Veröffentlichungspflichten schaffen, den algorithmischen Handel, insbesondere den Hochfrequenzhandel, regulieren und Warenderivate durch die Einführung von Positionslimits und Positionskontrollen stärker überwachen. Über Letzteres diskutieren wir heute.
Derzeit wird das Gemeinschaftsrecht im Einzelnen noch ausgestaltet, indem delegierte Rechtsakte erlassen werden sollen. Deshalb ist jetzt auch der richtige Zeitpunkt, um uns in die Ausformulierung einzubringen; denn hier scheint Einiges nicht im Sinne der ursprünglichen Regelungsziele zu laufen. So ist auch der Antrag der Regierungsfraktionen zu verstehen.
Die Festsetzung von Positionslimits ist zwischen der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament derzeit noch sehr strittig. Vertreter des Parlaments befürchten, dass die Kommission auf der Basis von Vorschlägen der ESMA eine wenig ambitionierte Umsetzung der Regelungsziele anstreben könnte. So sieht der Vorschlag der ESMA z. B. vor, dass die Festlegung von Positionslimits je nach Produkt- und Marktsituation in einer Spanne von 5 bis 35 % erfolgen kann. Aber falls dieser Spielraum nach oben ausgenutzt wird, kann es auf einzelnen Märkten wieder zu Instabilitäten kommen, die durch reine Spekulation ausgelöst werden.
Das wird sicherlich in den Ausschüssen diskutiert werden. Hier setzt der Entschließungsantrag an und fordert konkret einen engeren Korridor für die Festsetzung der Positionslimits, aber auch die zielführende Ausgestaltung weiterer wichtiger Regelungsdetails, damit die MiFID die beabsichtigte Wirkung entfalten kann.
Es wird immer eingefordert, dass sich der Landtag auch mit europäischen Vorhaben beschäftigt. Es ist gut, dass gerade wir als führendes Agrar- und als Ernährungsland uns mit der Spekulation mit Lebensmitteln beschäftigen. Wenn das praxisorientiert gelingt, schonen wir damit sowohl die Wirtschaft als auch die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Landwirte und verfolgen das Ziel, welches der 2014 zuständige Binnenmarktkommissar Barnier genannt hat, als er diese Reform vorangetrieben hat: „Die Finanzmärkte müssen denjenigen dienen, die die Realwirtschaft vorantreiben“ - und nicht umgekehrt.
Vielen Dank, Herr Minister Meyer. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass ich die Beratung schließen kann.
Federführend soll der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung sein. Die Fraktionen sind übereingekommen, dass der Landwirtschaftsausschuss mitberatend sein soll. Herr Kollege Kortlang, inwieweit auch der Haushalts- und Finanzausschuss damit befasst wird, kann dann im federführenden Ausschuss beschlossen werden.