Wer sich heute hinstellt und kritisiert, dass wir insbesondere in der zweiten Jahreshälfte, was unseren eigenen Anspruch angeht, nicht mehr hinterhergekommen sind, scheint unter temporärer Amnesie zu leiden. Denn das, was in dieser Zeit passiert ist, was zu tun nötig war, um der Situation überhaupt Herr zu werden, ließ keinen Raum für das, was wir gerne getan hätten. Das war übrigens auch kein Einzelfall. Das war flächendeckend in Deutschland so, weil Unterbringung und Verpflegung im Vordergrund standen. Obdachlosigkeit, das Schlafen im Freien, zu verhindern, stand im Vordergrund.
Wenn wir heute in die Welt blicken, meine Damen und Herren, sollten wir uns nichts vormachen: Es werden weiterhin zahlreiche Menschen den Weg nach Deutschland, nach Europa suchen, und viele der Menschen, die bei uns Asyl suchen, werden dauerhaft bleiben, ganz egal, ob der eine oder andere in Berlin jetzt fordert: Die müssen alle irgendwann zurück! - Es ist deshalb im Interesse beider Seiten, diese Menschen dabei zu unterstützen, in unserer Gesellschaft Fuß zu fassen. Eine erfolgreiche Integration ist die Weichenstellung dafür. Wenn sie gelingt, wird Deutschland und wird auch Niedersachsen in zehn Jahren stärker dastehen als heute, meine Damen und Herren. Deswegen haben wir ein gemeinsames Interesse daran, die Integration so gut und so schnell wie möglich voranzutreiben.
Erfolgreiche Integration hat immer zwei Seiten: Die Menschen, die zu uns kommen, müssen offen für die Gesetze und Werte sein, die unsere Demokratie ausmachen. Aber auch wir müssen die Hand ausstrecken, also Angebote unterbreiten, damit die Menschen bei uns ankommen können. Deshalb beginnen wir mit integrationsvorbereitenden Maßnahmen bereits - und auch hier gilt die Einschränkung: im Rahmen der Möglichkeiten - in der Landesaufnahmebehörde.
Im Mai 2012 wurde zunächst am Standort Grenzdurchgangslager Friedland das Kursangebot „Wegweiser für Deutschland“ mit den Modulen „Sprachatelier“ und „Erster Einblick in die deutsche Gesellschaft“ eingerichtet und nach und nach an allen Standorten der Landesaufnahmebehörde etabliert. Die Teilnahme an dem fünftägigen Kursangebot mit einem Umfang von über 30 Stunden
steht den Bewohnerinnen und Bewohnern während ihres Aufenthalts in der Aufnahmeeinrichtung unabhängig von ihrer Bleibeperspektive offen. Bereits vor ihrer Verteilung auf die Kommunen haben die Flüchtlinge daher die Möglichkeit, ein Kursangebot wahrzunehmen, das der sprachlichen und kulturellen Erstorientierung in Deutschland dient. Dieses Angebot hat sich schon jetzt bewährt. Aber ich will auch betonen, dass es immer das vorrangige Ziel war und sein musste, die Unterbringung sicherzustellen.
Das hat dazu geführt, dass wir an bestimmten Stellen auch Räumlichkeiten für die Unterbringung nutzen mussten, die eigentlich für Unterricht vorgesehen waren. Das hat uns nicht gefallen, aber wir sind dabei, das Angebot an Kursen wieder zu steigern. Das hat eine hohe Bedeutung. Aktuell werden Schulungsräume, in denen Betten standen, wieder als Kursräume hergerichtet.
Wir bearbeiten die Inhalte der Kurse und passen sie pädagogisch an. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden schon bei ihrem ersten Gespräch in der Erstaufnahmeeinrichtung auf das Kursangebot aufmerksam gemacht. Ich will mich an dieser Stelle noch einmal bei den vielen, vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in den Flüchtlingsunterkünften, in den Städten und Gemeinden in ganz Niedersachsen ausdrücklich bedanken. Ohne sie würde auch das leider nicht funktionieren.
Zunächst zu Tagesordnungspunkt 18: Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/3428 für erledigt erklären will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das war einstimmig.
Nun kommen wir zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 19. Die Fraktionen waren sich im Ältestenrat darüber einig, über diesen Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP sofort abzustimmen. Dies wurde hier auch beantragt. Der guten Ordnung halber frage ich trotzdem, ob Ausschussüberweisung gewünscht wird. - Das ist nicht
Wer den Antrag in der Drucksache 17/5134 annehmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das war einstimmig.
Tagesordnungspunkt 20: Abschließende Beratung: Finger weg von den nationalen Bankeneinlagensicherungssystemen - keine Vergemeinschaftung von Bankenrisiken zulasten der funktionierenden Einlagensicherungssysteme von Volksbanken und Sparkassen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/4520 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/5068 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/5196
Der Änderungsantrag der Fraktion der CDU zielt auf eine Annahme des Antrags in einer anderweitig geänderten Fassung.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die CDUFraktion Herrn Kollegen Mohr das Wort. Alle anderen darf ich um etwas Ruhe bitten! - Herr Mohr, wir werden erst beginnen, wenn Ruhe eingekehrt ist.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einlagensicherungssysteme von Banken und Sparkassen - das ist zugegebenermaßen ein etwas sperriges Thema, wie wir auch bei der ersten Beratung schon festgestellt hatten.
Worum geht es? - Ein Beispiel: Wenn eine Sparkasse bei uns in Niedersachsen in wirtschaftliche Seenot gerät, garantiert die Gemeinschaft der Sparkassen, dass die Spareinlagen der Kunden sicher sind. Über diesen Sparkassensicherungsfonds hat jedes Sparbuch quasi eine eigene Rettungsweste. Dieses Sicherungssystem funktioniert in Deutschland seit vielen Jahren und ist von den Sparkassen üppig bezahlt. Das gilt natürlich auch für die Genossenschaftsbanken in Deutschland
Neue Systeme - neue Rettungswesten also - würden neues Geld kosten oder altes Geld zweckentfremden und keine Verbesserungen für die Sparer und die Geldinstitute in unserem Land bringen.
Im ersten Absatz der von Rot-Grün im Haushaltsausschuss vorgelegten Änderungsempfehlung, die Grundlage der uns heute vorliegenden Beschlussempfehlung ist, führen Sie Folgendes aus:
„Die 2013 verabschiedete Einlagensicherungsrichtlinie (2009/14/EG) hat zum Ziel, einheitliche Standards für die Sicherung von Spareinlagen im Euroraum zu schaffen.“
Die angegebene Richtlinie 2009/14/EG wurde allerdings schon 2009 als Reaktion auf die Finanzkrise in Kraft gesetzt. Die 2013 verabschiedete und 2014 in Kraft getretene Folgerichtlinie, die Sie wahrscheinlich meinen, trägt eine andere Bezeichnung. - Also schon die erste Zahl ist falsch. So arbeiten Sie!
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Christian Grascha [FDP]: Unglaublich! Sie können es einfach nicht! Sie kön- nen nicht regieren! Sie können auch keine Anträge schreiben!)
Der Entschließungsentwurf von Rot-Grün ist inhaltlich nicht weit weg vom Ursprungsantrag der CDU. Zum Teil haben Sie Absätze umgestellt, also die Reihenfolge inhaltsähnlicher Punkte verändert. Herzlichen Glückwunsch dazu! Manchmal sind Sie echt total kreativ!
Zu unserem Antrag hat eine Anhörung stattgefunden, um die Betroffenen aus unserem Bundesland zu beteiligen. Diese Anhörung war inhaltlich sehr ergiebig und hat unseren Antrag auf breiter Front bestätigt.
Eine inhaltliche Anregung des Bankenverbandes Niedersachsen zu einer Formulierung haben wir noch aufgenommen. Der Sparkassenverband Niedersachsen hat sich für unseren Antrag als - ich zitiere - „Unterstützung der Sparkassen und ihrer Kunden“ bedankt.
Sehr wertvoll ist in diesem Zusammenhang der Hinweis des SVN, dass die EU verlässlich bleiben muss. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben unisono beschlossen, das Si
cherungsniveau in Europa zu harmonisieren, also anzugleichen, aber die Haftung auf nationaler Ebene zu belassen. Das ist Beschlusslage.
Die neuen Pläne, die überraschenderweise auch die Unterschrift des geschätzten Präsidenten des Europäischen Parlaments Martin Schulz von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands tragen,
ohne dass das Europäische Parlament inhaltlich im Vorfeld seines Vorschlages überhaupt beteiligt worden war, besagen nun das Gegenteil. Verlässlichkeit geht anders! Da hat der Sparkassenverband Niedersachsen völlig recht.
Wir teilen die Hinweise aller Stellungnahmen aus der Anhörung, wonach die deutschen Einlagensicherungssysteme, die allesamt über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen, durch eine Vergemeinschaftung geschwächt werden würden. Diese Schwächung gilt für den aktuellen Vorstoß der europäischen Ebene, würde absehbar aber auch genauso für einen entsprechenden Vorstoß in 2020 oder 2025 gelten. Deshalb sind wir ausdrücklich generell und dauerhaft gegen die Vergemeinschaftung der Spareinlagenhaftung.
Diese Klarheit zu unterstreichen, halte ich für wichtig, weil wir diese Klarheit bei Rot-Grün vermissen. Sie wollen sich nur gegen die Vergemeinschaftung in der jetzt vorgeschlagenen Form aussprechen. Das ist ja keine zufällige Formulierung. Darüber haben Sie ja monatelang gebrütet. Für andere Wege der Haftungsvergemeinschaftung sind Sie anscheinend offen. Hier entfernen Sie sich von den Interessen der heimischen Sparkassen und Volksbanken und ihrer Kunden. Das lehnen wir entschieden ab.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, „… nur eine sogenannte Rückversicherung, die den Rückgriff auf die deutsche Einlagensicherung ermöglicht, bestraft gerade diejenigen Institute, die ihre Verpflichtung zur Einlagensicherung vorbildlich erfüllt und die sich gerade während der Finanzmarktkrise am stabilsten gezeigt haben, nämlich die Sparkassen und Genossenschaftsbanken.“ Dieser Satz ist ein wörtliches Zitat aus der Plenarrede von Renate Geuter am 13. November 2015. Das war für die
Leider findet sich zu diesem konkreten Punkt „Rückversicherung“ in Ihrem Änderungsvorschlag nun kein einziger Satz mehr. Offensichtlich haben sich die Bedenkenträger von den Grünen gegen diesen zunächst erfreulich klaren Kurs der SPD in der Koalition durchgesetzt. Wir bedauern das.
Sie schreiben stattdessen abstrakt, dass generell keine Schlechterstellung deutscher Institute kommen dürfe.