Adrian Mohr

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Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben eben von den über 2 100 Unterrichtsstunden gehört, die über Abordnungen an Grundschulen gehen. Uns ist zugetragen worden, dass Gymnasiallehrkräfte an ihrer Stammschule nicht zur Verfügung stehen, um dort Englisch oder Mathematik zu unterrichten, und stattdessen Hausaufgabenbetreuung und Pausendienst in Grundschulen machen. Ist es wirklich der richtige Weg, die in der Besoldung teuersten Lehrkräfte für Hausaufgabenhilfe und Pausenbetreuung an Grundschulen abzuordnen, und wie sollen solche Planungsfehler im kommenden Jahr verhindert werden?
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Saipa, ich denke, wir sind inhaltlich in der Tat sehr dicht beieinander. Das wird auch durch den Redebeitrag deutlich.
In der Folge der weltweiten Banken- und Finanzkrise, die auch in Europa massive wirtschaftliche, finanzwirtschaftliche und soziale Folgen hatte, wurden auch die Anforderungen an die Aufsichtsgremien von Banken in der EU durch die Europäische Union, durch die EZB und durch die zuständige europäische Bankenaufsicht verschärft.
2012 wurden dazu neue Leitlinien erlassen. Diese Leitlinien zur Eignung sollen nun durch neue Leitlinien ersetzt werden. Darauf setzt die EZB jetzt auf und hat den Entwurf eines neuen Leitfadens herausgegeben, dessen Titel der Kollege Dr. Saipa eben wunderschön und fehlerfrei vorgetragen hat, sodass ich mir die drei Zeilen in meinem Manuskript sparen kann.
Dieser Entwurf geht deutlich über das hinaus, was bewährte Praxis der deutschen Bankenaufsicht ist. Es zielt nicht nur auf die systemrelevanten großen Institute, wo man es verstehen kann, sondern auch auf die regional tätigen öffentlich-rechtlichen Sparkassen.
Verschärfungen im Bereich der Regulierung und erhöhte Eigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute, vor allem für solche, deren wirtschaftliche Bedeutung so groß ist, dass sie im Falle einer Krise ganze Länder und Wirtschaftssysteme mit herunterreißen können, waren und sind in den letzten Jahren richtig und wichtig.
Regional aufgestellte Sparkassen waren in der Finanzmarktkrise - das hat Herr Dr. Saipa zu Recht angesprochen - auch durch die Tätigkeit ihrer Verwaltungsräte zweifelsfrei ein Stabilitätsanker im deutschen und europäischen Bankensystem.
Ich finde auch, dass die mit hoch qualifizierten Finanzexperten besetzten Aufsichtsräte großer europäischer Banken im letzten Jahrzehnt nicht unbedingt immer besser funktioniert haben als die Verwaltungsräte unserer regionalen Sparkassen, auch wenn man natürlich Unterschiede im Risiko- und Geschäftsmodell beachten muss.
Mir jedenfalls ist es durchaus recht, wenn ein vor Ort verantwortlicher Landwirt, ein gewählter, demokratisch legitimierter Landrat oder ein vor Ort erfahrener Gebäudeschätzer im Aufsichtsgremium einer Sparkasse mitwirkt, zumindest manchmal lieber als ein versierter Finanzexperte, der dann qualifiziert zuschaut, wie große Banken wirtschaftlich gegen die Wand gefahren werden und Milliarden-Bürgschaften brauchen.
Liebe Kollegen und liebe Kolleginnen, Sparkassen sind öffentliche Einrichtungen der Kommunen und erfüllen den in den Sparkassengesetzen geregelten und auf das kommunale Geschäftsgebiet bezogenen öffentlichen Auftrag. Die Erfüllung dieses Auftrages wird durch die Verwaltungsräte begleitet und kontrolliert. Dort sitzen in der Regel der Bürgermeister oder der Landrat an der Spitze, die demokratisch legitimiert sind.
Diesen Verwaltungsratmitgliedern pauschal Interessenkonflikte zu unterstellen, wie es die neue Leitlinie der EZB tut, halten wir für verkehrt. Das formulieren auch die antragstellenden Fraktionen von SPD und Grünen erfreulich klar, deutlich und zustimmungsfähig.
Was wir indes nicht teilen, ist die Feststellung in dem Antrag von Rot-Grün, wonach die besonders hohen Anforderungen, die sich an verschiedenen Stellen gegenüber Sparkassen ergeben, eine Offenlegung der Vorstandsvergütung erforderlich machen. Die Gewährträgerhaftung der kommunalen Träger ist vor zehn Jahren entfallen. Die bewährten Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und der Schutz von Persönlichkeitsrechten stehen dieser Offenlegung entgegen.
Es ist bereits Gegenstand laufender Beratungen zu anderen Punkten, die wir hier im Niedersächsischen Landtag auch inhaltlich bearbeiten und begleiten. Eine Anhörung läuft dazu. Wenn wir bei diesem Entschließungsantrag zu einem einvernehmlichen Ergebnis kommen wollen - in der Tat sollten wir das anstreben, weil alles andere nicht zweckmäßig ist -, dann sollten wir uns gemeinsam in den zuständigen Ausschüssen überlegen, ob dieser Punkt wirklich zwingend notwendig ist. Wir halten ihn für die wichtigen und richtigen inhaltlichen Feststellungen und Forderungen nicht für entscheidend und sollten uns zu diesem Kritikpunkt auch an anderer Stelle auseinandersetzen - dort, wo es hingehört.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, laut dem Vertrag der EU über die Arbeitsweise der Europäischen Union obliegt die Entscheidung, in welcher Rechtsform und in welchem Rahmen die Mitgliedstaaten die wirtschaftliche Betätigung in ihren Ländern organisieren, allein den Mitgliedstaaten. Das gilt auch für die Organisation der Strukturen im Sparkassenwesen.
Bisher konnten Bund und Länder auf europäischer Ebene diese Strukturen stets verteidigen. So erkannte auch der EU-Richtliniengeber die Notwendigkeit an, die Mitgliedschaft von staatlichen Vertretern in Aufsichtsgremien zuzulassen.
Es ist für uns als CDU-Fraktion nicht hinnehmbar, dass nun unterhalb dieser Richtlinie, unterhalb dieses Rechtsaktes stehende Verwaltungsrichtlinien diesen anerkannten Grundsatz untergraben.
Ich sage das ganz deutlich: Das ist ein Angriff auf bewährte und substanzielle Grundlagen der kommunalen Trägerschaft unserer Sparkassen. Dem müssen und dem wollen wir uns gemeinsam in aller Deutlichkeit entgegenstellen.
Bei allem Verständnis zumindest für das meiste, was an zusätzlicher Regulatorik in den letzten Jahren und Jahrzehnten auf die Kreditwirtschaft zugekommen ist: Das Augenmerk der Aufsicht, das Augenmerk der EZB muss doch insbesondere den system- und risikorelevanten Instituten gelten. Das ist die Lehre der Finanz- und Wirtschaftskrise. Denn die Sparkassen mit ihren Verwaltungsräten haben nun wirklich wenig mit der Krise und den Problemen in der Finanzbranche zu tun. Sie haben die Folgen zu spüren bekommen. Aber sie haben null systematische Verantwortung an der Auslösung dieser Krise.
Diese inhaltliche Ergänzung als kleine Konkretisierung des vorgelegten Entschließungsantrags wollen wir anregen. Vielleicht kann man diesen einen Punkt noch einbauen. Dann bin ich zusammen mit dem Kollegen Dr. Saipa auch der Auffassung, dass wir uns als Niedersächsischer Landtag gemeinsam und geschlossen verhalten sollten, weil es das gemeinsame Interesse aller Fraktionen ist, hier im Interesse unserer kommunalen Sparkassen in Niedersachsen deutlich Flagge zu zeigen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Geschätzter Kollege Brammer! „Berücksichtigung“ hat übrigens niemand beantragt. Deshalb weiß ich nicht ganz genau, worüber Sie geredet haben.
Wir haben beantragt, die Petition zur Erwägung an die Landesregierung zurückzugeben, weil erstens das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Verden relativ neu beschlossen ist und hier die Gesichtspunkte bewertet werden können und weil wir zweitens andauernd hören, wie gut der Draht und wie gut der Kontakt auf parteipolitischer Ebene, aber auch auf Ebene der Landesregierung zu den Kollegen in Bremen ist.
Dann müssen die auch einmal liefern! Es kann doch nicht sein, dass wir uns hier zurückziehen und sagen: Na ja, die Bremer haben das so beschlossen, ist nun mal so. - Das ist doch peinlich!
Die Bremer müssen doch zur Kenntnis nehmen, dass auf der anderen Seite der Landesgrenze auch Menschen leben, die genau die gleichen Rechte haben wie die Bürgerinnen und Bürger in Bremen, verdammt noch mal!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, Sie haben in Beantwortung der Frage von Frau Kollegin Mundlos ausgeführt, dass beim Maßregelvollzug alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und es in diesem Bereich keine ungleiche Behandlung gibt. Sie haben des Weiteren in der Beantwortung der Ursprungsfrage ausgeführt, dass 165 Menschen ausländischer Herkunft derzeit in Niedersachsen im Maßregelvollzug sind. Da ist der Anteil Menschen ausländischer Herkunft - - -
Vielen Dank für den Hinweis, Herr Präsident.
Vor dem Hintergrund, dass - 165 Personen - der Anteil der Menschen ausländischer Herkunft im Maßregelvollzug deutlich größer ist als im Strafvollzug insgesamt, frage ich die Landesregierung: Warum ist das so?
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Sport war in den Vorjahren selten Anlass für größeren Streit zwischen den Fraktionen. Wir pflegen hier fraktionsübergreifend viele Gemeinsamkeiten. Darauf kann sich auch der organisierte Sport, zu dem alle Seiten dieses Hauses gute Kontakte pflegen, in unserem Land immer verlassen. Da es aber auch im Doppelhaushalt 2017/2018 dieser rot-grünen Landesregierung keine nennenswerten neuen Akzente für den Sport in Niedersachsen gibt, muss die Kritik in diesem Jahr lauter und klarer ausfallen.
Das Land wird 2017 rund 5 000 Millionen Euro mehr einnehmen als im Haushalt der vergangenen Wahlperiode. Neue Projekte und neue Ansätze sucht man mit Ausnahme vom „Tag des Sports“ in der Sportförderung allerdings leider vergeblich.
Ihre sportpolitische Bilanz ist im Wesentlichen ein „Weiter so!“ auf zugegeben guter finanzieller und politischer Grundlage, nämlich auf Basis des in der vergangenen Wahlperiode mit breiter Mehrheit beschlossenen Sportfördergesetzes.
Das war bereits bei der Beratung des Einzelplans 03 im Haushaltsausschuss am 28. September ein Thema. Ich zitiere auszugsweise aus der Niederschrift Herrn Minister Pistorius:
„Herr Mohr hat auf das Sportfördergesetz verwiesen, das von der alten Landesregierung eingebracht und vom Landtag mit breiter Mehrheit beschlossen worden ist. Damit ist entschieden worden, dass alle Mittel, die dem Sport davor über andere Wege zur Verfügung gestellt wurden, ihm nun direkt zur Verfügung gestellt werden.“
So weit, so gut. Der Minister führte dazu dann weiter aus:
„Alle freuen sich, alle sind glücklich, und der Landessportbund weiß, dass diese Zahlen auch wieder sinken können. Er kann damit aber gut leben, ich habe von dort noch kein Wort der Klage vernommen.“
Ende des Zitats seiner Ausführungen im Haushaltsausschuss.
Am 21. November hat der Landessportbund Niedersachsen im Nachgang des 41. Landessporttages uns Abgeordnete mit einem Brandbrief angeschrieben. Der erste Absatz:
„Im Gespräch mit dem Ministerpräsidenten, mit dem Minister für Inneres und Sport und weiteren Mitgliedern der Landesregierung in den letzten Jahren haben Präsidium und Vorstand des LSB deutlich gemacht, dass die Sportförderung in Niedersachsen für die Bewältigung der zahlreichen Aufgaben des Sports nicht auskömmlich ist.“
„Seit Jahren“ weist also der Landessportbund die Landesregierung in direkten Gesprächen auf eine nicht auskömmliche Sportförderung hin, und der Herr Minister sagt im Haushaltsausschuss: Alle sind glücklich, ich habe noch kein Wort der Klage vernommen.
Entweder nimmt der Sportminister die Verantwortlichen des Sports nicht wahr, oder er nimmt die Verantwortlichen des Sports nicht ernst, oder er hat im Haushaltsausschuss am 28. September bewusst die Unwahrheit gesagt.
Angesichts der Tatsache, dass er vonseiten des LSB wiederholt auf die Bedarfe z. B. bei der Sportstättenfinanzierung hingewiesen wurde, um dann im Haushaltsausschuss zu behaupten, alles sei gut, gehe ich davon aus, dass alle drei Punkte zugleich zutreffen. In meinen Augen ist das eine Frechheit gegenüber dem Sport in Niedersachsen.
Meine Fraktion reagiert in ihrem Haushaltsantrag mit einem mehrjährigen Sanierungs- und Investitionsprogramm für die Sportstätten in Niedersachsen. Auch darauf hat der Landessportbund in seinem Schreiben hingewiesen. 100 Millionen Euro in fünf Jahren, dann würde auch der Sport endlich fair an der Einnahmeentwicklung des Landes Niedersachsen teilhaben und die verdiente Wertschätzung der Landespolitik erfahren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die eine Million, welche die Fraktionen von SPD und Grünen jetzt für die Lotto-Sportstiftung laut ihrer politischen Liste zusätzlich zukommen lassen wollen, wird beim Überschussabzug für den Sport gemäß § 3 des Sportfördergesetzes wieder gegengerechnet. Unter dem Strich wird dabei relativ wieder rüberkommen. Den Weg über die Erhöhung der Glücksspielabgabe lehnen wir ab. Es drohen nämlich Kollateralschäden für die freie Sportförderung durch Toto-Lotto Niedersachsen.
Nach vier Regierungsjahren von Rot-Grün in Niedersachsen wird immer klarer: Der Sport sitzt bei Ihnen in der letzten Reihe. Das geht so nicht. Das muss anders werden.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Angesichts der Ausführungen des Herrn Innenministers auf die Mündliche Anfrage der FDP-Fraktion stelle ich meine Frage vor dem Hintergrund, dass wir offenkundig unterschiedliche Grundauffassungen davon haben, was eine Aufgabenkritik ist.
Wir sagen: Da sind Aufgaben, die muss man einer Kritik unterziehen. Sie sagen: Da gibt es Kritik, dafür muss man eine Aufgabe schaffen.
Ich stelle die Frage: In welchen Bereichen hat die von Ihnen angesprochene Aufgabenkritik so stattgefunden, dass es tatsächlich zu den von Ihnen im Koalitionsvertrag vereinbarten Einsparungen gekommen ist?
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorrangiges Ziel des Gesetzentwurfs der FDP-Fraktion ist es - dazu zitiere ich aus der Begründung -,
„dem besonderen Informationsanspruch der Öffentlichkeit bei öffentlichen Unternehmen Rechnung zu tragen. Unternehmen in der Rechtsform juristischer Personen des öffentlichen Rechts werden im Regelfall aus Steuergeldern finanziert. Auch bei anderen Unternehmen der öffentlichen Hand trägt zumeist letztlich die Allgemeinheit mit finanziel
len Mitteln wesentlich zur Unternehmensexistenz bei bzw. die öffentliche Hand trägt das Risiko unternehmerischen Handelns.“
Das trifft in der Tat auf eine Reihe öffentlicher Unternehmen zu. Der Grundgedanke, an der Stelle mehr Transparenz zu schaffen, wird von uns unterstützt. Bei aller grundlegenden Sympathie für mehr Transparenz möchte ich aber gleich zu Beginn feststellen, dass nach dem Wegfall der Gewährträgerhaftung für die niedersächsischen Sparkassen vor rund zehn Jahren alle dort aufgeführten Anhaltspunkte für einen besonderen Informationsanspruch der Öffentlichkeit bei den Sparkassen ausdrücklich nicht zutreffen.
Natürlich gibt es ein öffentliches und auch ein mediales Interesse an Gehältern anderer. Bei öffentlich-rechtlichen Unternehmen ist das ganz besonders der Fall. Transparenz ist gefragt, und Neugier ist menschlich.
Die Berichterstattung über den Gesetzentwurf der FDP in den letzten Tagen war für die einbringende Fraktion bereits ein schöner medialer Aufschlag. Über diesen populären Ansatz hinaus verdient der Gesetzentwurf eine genaue Betrachtung und letztlich eine sorgsame Abwägung.
Ja, wir brauchen eine Diskussion und eine Abwägung über die Rahmenbedingungen des Wunsches nach mehr Transparenz, über bundesrechtliche Vorgaben, über Transparenzansprüche auf der einen und Persönlichkeitsrechte auf der anderen Seite, und auch Markt- und Wettbewerbsauswirkungen sind zu beachten.
In § 284 Abs. 4 HGB - der Kollege Heere hat diese Regelung vorhin angesprochen - sind die Ausnahmen von der Offenlegung der Bezüge geregelt. Wenn auf eine Einzelperson Rückschlüsse gezogen werden können, muss gemäß HGB keine Angabe der Bezüge im Jahresabschluss erfolgen. Hier überwiegen für den Bundesgesetzgeber also die Persönlichkeitsrechte gegenüber dem allgemeinen Transparenzanspruch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, 90 % der Sparkassen in Niedersachsen haben drei oder zwei Vorstände. Selbst wenn man die Bezüge in der Gesamtsumme angibt, kann man das auf zwei Leute relativ schnell herunterbrechen. Die FDP schlägt ja sogar vor, die Gehälter und Versorgungsansprüche auf Ebene der Einzelperson zu veröffentlichen. Das, was Sie vorschlagen, steht also offensichtlich im Konflikt zur bewussten Ausnahme im HGB mit Blick auf die Persönlichkeits
rechte. Im Weser-Kurier von gestern wird hierzu Herr Finanzminister Schneider dahin gehend zitiert, dass er angesichts der bundesgesetzlich nicht gegebenen Verpflichtung wenig Spielraum für einen Zwang zur Offenlegung auf landesrechtlicher Ebene sieht.
Dass für die FDP-Fraktion in dieser Debatte die Persönlichkeitsrechte und der Datenschutz offensichtlich keine gewichtige Rolle spielen, überrascht uns. In diesem Landtag und in vielen deutschen Parlamenten hat sich die FDP immer wieder gegen zu viel Transparenz mit Blick auf den gläsernen Bürger ausgesprochen. Gläserne Vorstände von Sparkassen und anderen öffentlich-rechtlichen Unternehmen scheinen dagegen keinen besonderen Schutz ihrer Individualrechte zu verdienen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, auch ordnungspolitisch kann ich Ihren Antrag deshalb nur schwerlich innerhalb des Koordinatenkreuzes liberaler Politik verorten.
Einmal veröffentlichte Bezüge werden im Internet bleiben, immer für jeden sichtbar, für interessierte Bürger, Geschäftspartner und Medienvertreter, aber auch für Menschen mit anderen Motiven. Auch das muss man beachten.
Wir werden uns im Zuge der Ausschussberatungen, für die wir uns übrigens eine Anhörung gut vorstellen können, wohl auch mit dem Vergleich zu anderen öffentlichen Funktionen befassen - das ist angesprochen worden -: Bürgermeister, Abgeordnete, Landräte. Ich sehe aber schon einen Unterschied zu einem angestellten Geschäftsführer eines öffentlich-rechtlichen Krankenhauses oder einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse. Diese Geschäftsführer sind nämlich nicht vom Volke gewählt.
Wichtig ist natürlich eine Transparenz der Bezüge für die jeweiligen Träger. Das ist in Niedersachsen auf Grundlage des Sparkassengesetzes z. B. so geregelt, dass die vom Träger sowie die von den Beschäftigten gewählten Aufsichtsorgane darüber befinden. Die Transparenz ist also dort, wohin sie gehört, dort, wo die Verantwortung liegt, und nicht dort, wo sie vorrangig auch Bestandteil einer öffentlichen Neidkultur sein könnte. Sparkassen sind nicht Teil kommunaler Haushalte, nicht Teil der
kommunalen Verwaltung. Auf den Wegfall der kommunalen Haftung bin ich eingegangen.
Deshalb: So schön die Transparenz vordergründig ist. In meinen Augen steht sie hier schon im Konflikt zur geltenden Rechtslage in Deutschland und in Niedersachsen.
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend noch zwei kurze Anstöße für die anstehende Ausschussberatung geben.
Professor Hitz von der Georg-August-Universität in Göttingen spekuliert im NDR-Fernsehen zu diesem Thema am 26. September über eine persönliche Haftung der Verwaltungsräte von Sparkassen. Überdurchschnittliche Vorstandsbezüge - überdurchschnittlich! - sollen eine private Haftung ehrenamtlicher Aufsichtsorganmitglieder auslösen. Das betrifft neben unseren Kommunalos, die in den Gremien sind, auch die gewählten Arbeitnehmervertreter. Über dem Durchschnitt dürfte rechnerisch so ungefähr die Hälfte der Fälle liegen. Hier eine persönliche Haftung der ehrenamtlichen Mitglieder von Aufsichtsgremien einzuführen, halte ich für maßlos.
Das sollte im weiteren Verlauf unserer Beratungen aufgearbeitet werden; denn die Verwaltungsräte vor Ort müssen wissen, ob weitere Steine in den Weg zu dieser anspruchsvollen Arbeit gelegt werden sollen. Die Arbeit der Aufsichtsorgane ist angesichts der Markt- und Wettbewerbslage sowie angesichts der sukzessive verschärften und intensivierten aufsichtsrechtlichen Bestimmungen und Auflagen in den letzten Jahren sicher nicht einfacher geworden. Das gilt sicher auch für die Arbeit der Sparkassenvorstände, die sich längst nicht mehr auf stetig steigende Zinsen und Zinsüberschüsse verlassen können. Die Zeiten auf dem Sonnendeck der Sparkassen sind vorbei.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt bei dem Gesetzentwurf der FDP sicherlich nicht nur um die Sparkassen, sondern um alle öffentlichrechtlichen Unternehmen.
Da sind viele Gedanken in Ihrem umfangreichen Vorschlag richtig.
Das sollten wir vertieft diskutieren. In der Begründung führen Sie übrigens aus, dass von dem Ziel des Gesetzentwurfs der Landesregierung, dem besonderen Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit zum Umgang mit öffentlichen Mitteln Rechnung zu tragen, auch öffentliche Unternehmen umfasst sind. Das finde ich sehr spannend; denn der Gesetzentwurf hier ist ja nicht von der Landesregierung, sondern von der FDP. Ein fast gleichlautender Gesetzentwurf ist in Schleswig-Holstein von der Landesregierung in den Landtag eingebracht worden.
Insofern ist beim Abschreiben dieser Formulierung ein kleiner Fehler durchgerutscht. Das kann passieren. Uns ist es immerhin aufgefallen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sicher können Gehälter der Mitglieder von Geschäftsführungsorganen öffentlich-rechtlicher Unternehmen überhöht sein. Das subjektive Empfinden darüber ist so unterschiedlich wie die Jahresbeträge, um die es geht. Eine sachliche Beurteilung wird nicht erleichtert, wenn die Bezüge von örtlichen Wettbewerbern der öffentlich-rechtlichen Unternehmen nicht offengelegt werden und auch nicht offengelegt werden müssen.
Insofern sollten wir bei einer etwaigen Anhörung darüber auch beachten, was z. B. der Verband kommunaler Unternehmen mit seinem Blick auf regionale Wettbewerbsstrukturen beizutragen hat. Auf diesen Austausch im Ausschuss und auf die hoffentlich stattfindende Anhörung freue ich mich.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin, Sie haben die in Teilen angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt in den Ballungsräumen, aber auch in Teilen des Westens unseres Bundeslandes angesprochen. Das neue Integrationsgesetz des Bundes eröffnet ja die Möglichkeit, für Asylbewerber eine Wohnsitzauflage festzulegen. Plant die Landesregierung, das in Niedersachsen für
Gebiete mit angespannter Situation in Anspruch zu nehmen?
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Reinhold Hilbers eben schon angekündigt hat, werde ich noch einige Anmerkungen zu Tagesordnungspunkt 3 b - Änderung des Aufnahmegesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich - machen. Mein Kollege Reinhold Hilbers hatte mir zugesagt, dass er mir drei bis vier Minuten überlassen wird. Ich darf zu meinem Erstaunen feststellen, dass er das auch getan hat.
4:28. Eine halbe Minute ist weg. Also reinhauen.
Es geht um die Anhebung der Pauschale für berücksichtigungsfähige Personen im Flüchtlingsbereich von 9 500 auf 10 000 Euro, es geht um die Verkürzung des Bemessungszeitraums auf nur noch das Vorjahr, es geht um eine erhebliche Entlastung der Kommunen in Niedersachsen - alles Punkte, die die CDU-Landtagsfraktion zuletzt im Mai dieses Jahres in diesem Plenum und auch schon im Zuge der Haushaltsberatungen für dieses Jahr gegen Ende des Vorjahres beantragt und gefordert hat.
Das wird jetzt erfüllt. Das wird umgesetzt. Wir begrüßen das. Wir tragen diesen Punkt ausdrücklich
mit, weil die kommunale Ebene damit erheblich entlastet wird. „Warum nicht gleich?“, habe ich bei der ersten Beratung gefragt. Diese Frage stellt sich natürlich nach wie vor. Sie handeln jetzt, da es erhebliche Mittel des Bundes zur Entlastung des Landes Niedersachsen gibt. Es hätte diese Spielräume - das hat Reinhold Hilbers schon eben in seinem Beitrag deutlich gemacht - allerdings auch schon im Zuge des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2016 gegeben. Die Möglichkeit, einen Nachtragshaushalt für 2016 im Laufe des Jahres in Angriff zu nehmen, hat sich auch schon vorher geboten.
Es ist im Wesentlichen also eine geliehene Kommunalfreundlichkeit, weil Sie sich die Mittel vom Bund geben lassen. Die Spielräume waren da. Diese geliehene Kommunalfreundlichkeit ist sicherlich - - -
- Das hat der Kollege Hilbers eben doch in eindrucksvoller Art und Weise getan, werte Frau Kollegin.
Deshalb findet dieser Punkt unsere Unterstützung, selbst wenn er spät kommt und im Wesentlichen auf Mitteln des Bundes basiert.
Während der Beratungen im Haushaltsausschuss und bei der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände gab es den Hinweis, dass die Pauschale für einige Kommunen und Landkreise nicht ausreichend sein wird. Darauf hat der Kollege Heere eben noch einmal hingewiesen. In der Tat ist es so. Es sind nicht sehr viele. Ich erinnere mich an die Worte des Kollegen Heiner Schönecke im Haushaltsausschuss, der sich der Stimme enthalten hat. Er sagte: Ein guter Landesvater muss an alle seine Kinder denken. - Das gilt auch für den Landkreis Harburg und für die Region Hannover. Wenn es nur so wenige sind, ist eine Pauschale eine gute Lösung. Aber wenn zwei mit mehr als 25 % darüber liegen, dann halten wir als CDU es nicht für eine vermessene Forderung - das haben auch die kommunalen Spitzenverbände deutlich gemacht -, nach Mitteln und Wegen zu suchen, wie man den Kommunen mit einer besonderen Haushaltsbelastung weiterhelfen kann.
Der zweite angeführte Punkt ist die Änderung des kommunalen Finanzausgleichs. Diese Änderung lehnen wir ab. Wir sind für einen Einbezug der weitergeleiteten Umsatzsteuermittel in die Verteilungsmasse.
Die vorgezogene Erhöhung des Finanzausgleichs sehen übrigens auch die kommunalen Spitzenverbände aus zwei Gründen kritisch. Die Planungssicherheit für die Kommunen wird dadurch gestört, weil man den kommunalen Haushalten, den kommunalen Parlamenten, die in diesen Tagen gerade neu gewählt worden sind, die Möglichkeit nimmt, mit diesen Mitteln tatsächlich verlässlich zu planen. Das geht jetzt, gegen Ende des Haushaltsjahres, irgendwie unter. Einige Kommunen, einige Landkreise müssen vielleicht nur deshalb keinen Nachtragshaushalt machen. Es ist ja die oberste Aufgabe der kommunalen Vertretungen der Kreistage, diese Budgethoheit innezuhaben und die Mittel zu verwalten und zu verteilen. Das kritisieren auch die kommunalen Spitzenverbände. Dieser Kritik schließen wir uns an. Deshalb können wir dem zweiten Punkt nicht zustimmen.
Wenn man einen Strich darunter macht - das müssen wir in der Gesamtabstimmung tun -, dann ist die CDU-Fraktion insgesamt der Auffassung, dass die Entlastung der Kommunen das entscheidende Argument, der entscheidende Punkt ist. Deshalb stimmen wir dem Punkt insgesamt zu. Ich darf aber darauf hinweisen, dass sich ein Kollege unserer Fraktion aus den angesprochenen Gründen, wahrscheinlich zusammen mit der FDP-Fraktion, bei diesem Punkt der Stimme enthalten wird. Dafür hat Heiner Schönecke auch einen guten Grund.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Heere, es sind nicht zwei Landkreise, die höhere Ausgaben haben. Es sind zwei Landkreise, die mehr als 25 % abweichen - das ist schon einmal ein Unter
schied -, die um mehr als 25 % höhere Ausgaben haben. Es geht nicht darum, dass das Land almosenmäßig für die Kommunen blechen muss, sondern es geht darum, dass das Land seine originäre Verpflichtung erfüllen muss und dass es dies zumindest gegenüber diesen Kommunen nicht in ausreichendem Maße tut. Das ist der entscheidende Punkt.
- Ja. Das ist ja auch in Ordnung. Wir sind ja nicht gegen die Pauschale. Aber es geht darum, dass man sich in einigen Bereichen, wie im Landkreis Harburg, wo es überhaupt keinen Wohnraum gibt, der zur Verfügung steht, und man Hotels anmieten muss, wo man also eine erhebliche Kostenbelastung hat, hinstellt und sagt: „Diese Situation ist uns eigentlich egal, weil wir es über eine Pauschale machen.“ - Das ist für uns unbefriedigend. Dann muss man auch einmal in der Lage sein, gerade mit der Region Hannover und dem Landkreis Harburg, die mehr als 25 % Abweichung haben, zu diskutieren.
Es geht nicht um 101 % oder um 104 %. Es geht um die, die wirklich eine exorbitante Mehrbelastung haben und deren kommunale Haushalte dadurch massiv belastet werden. Wenn man sich diesbezüglich einer Diskussion verschließt und keine Wege aufzeigt, dann ist das gegenüber dem Landkreis Harburg und gegenüber der Region Hannover völlig ungenügend.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Angesichts der Tatsache, dass hier der Straßenzustandsbericht 2010 mit dem von 2015 verglichen wird und Sie sich hier die Verbesserung im Bereich der schlechten Straßen heraussuchen, stelle ich die Frage: Ist es richtig, dass es sich um einen Fünfjahreszeitraum handelt und in dem Zeitraum ab Ende 2010, 2011, 2012 und 2013 die Vorgängerregierung von CDU und FDP die Verantwortung für die Haushalte mit den gestiegenen Ansätzen getragen hat?
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister, dass ich die Zwischenfrage stellen darf. - Sie haben eben die Einführung der quartalsweisen Zwischenabrechnungstermine angeführt. Halten Sie es technisch für machbar, das schnell umzusetzen?
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, die in dem PwC-Ranking gute Position Niedersachsens hängt im Wesentlichen damit zusammen, dass jetzt, ein Jahr vor der nächsten Landtagswahl, insgesamt 5 Milliarden Euro mehr Einnahmen pro Jahr zu Buche schlagen, als das ein Jahr vor der letzten Landtagswahl gewesen ist - 5 Milliarden Euro mehr! Und mit diesen 5 Milliarden Euro Mehreinnahmen schaffen Sie es nicht, die Neuverschuldung auf null zu setzen. Das ist kein starkes Signal.
Jetzt also doch. Noch im Juni-Plenum - das ist ja gar nicht so lange her, vor ein paar Wochen also - diskutierten wir hier über einen CDU-Antrag, der die substanzielle Entlastung der Kommunen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Flüchtlingskrise forderte. Von rot-grüner Seite - ich kann mich noch gut an den lebhaften Beitrag des Kollegen Hilbers und die Replik darauf erinnern - hagelte es Kritik an unserem Antrag. Unseriös und realitätsfremd sei unser Vorstoß. Das ist gerade mal sechs Wochen her. An den allgemeinen wirtschaftlichen, finanz- und haushaltspolitischen Rahmendaten hat sich seitdem nicht wirklich etwas geändert. Dass die Rahmenlage gut ist, haben wir erst heute Morgen wieder in der Regierungserklärung vernehmen können.
Das, was der Finanzminister und die Redner der Koalitionsfraktionen zuletzt im Juni-Plenum als unklug und unseriös benannten, nämlich die Entlastung der niedersächsischen Kommunen, ist nun Gegenstand genau dieser Gesetzesvorlage. Im Juni noch sagte Herr Finanzminister Schneider von ebendieser Stelle aus, dass man die Nettokreditaufnahme nicht absenken und die Kommunen nicht stärker entlasten könne, weil die Steuermehreinnahmen eben absehbar nur 1 % des gesamten Steueraufkommens ausmachen würden und der Minderaufwand bei den Zinsen bereits im Zuge der Haushaltsplanung weitgehend eingepreist sei. Nun haben Sie, ein paar Wochen nach Ihrer Ablehnung hier, einen Nachtragshaushalt vorgelegt, dessen Ausfluss u. a. auch diese Gesetzesänderung ist, mit der die Kommunen bei der Kostenpauschale um gut 300 Millionen Euro entlastet werden sollen. Die Pauschale wird, wie von uns gefordert, auf 10 000 Euro angehoben, und der Bemessungszeitraum wird auf das Vorjahr konzentriert, also aktueller, zeitnaher gestaltet.
Nicht, dass wir uns falsch verstehen: Diese Schritte sind richtig, und diese Schritte sind wichtig. Die Liquiditätsentlastung der Kommunen, die die Hauptlast - das auch an die Adresse des Kollegen Heere, zu seinen finanzpolitischen Ausführungen eben - der Unterbringung und Integration vor Ort zu leisten haben und finanziell zu schultern haben, ist überfällig und wird von uns in der generellen Ausrichtung nicht kritisiert. Details der Gesetzesvorlage muss man sich sicherlich im Zuge der Ausschussberatung ansehen.
Was wir aber kritisieren, ist, dass Sie sich noch im Juni hier hingestellt und beschrieben haben, warum alles, was wir zum wiederholten Male beantragt haben, nicht geht, nicht gehen kann, um es dann, ein paar Wochen später, in fast der gleichen Form hier selbst vorzulegen.
Wie schon beim Nachtrag 2015 reagierten Sie auch beim Nachtragshaushalt 2016 spät; und das offenkundig nur aufgrund des massiven Drucks der kommunalen Spitzenverbände und der Opposition.
Wirklich kommunalfreundlicher Politik müsste es doch zumindest im Jahr 2016, in dem sich die Flüchtlingszahlen etwas entspannt haben, auch einmal vor der Lage möglich sein, etwas für die Kommunen zu tun und sich nicht nur fürs Hinterherlaufen selbst abzufeiern.
Die überfällige Entlastung der kommunalen Ebene finanzieren Sie laut Ihrer eigenen Übersicht - das ist auf Seite 10 der Präsentation des MF zum Nachtragshaushaltsplan - durch Steuermehreinnahmen, durch zusätzliche Bundesmittel für Integration und durch Zinsminderausgaben. Insgesamt kommen durch diese drei Positionen rund 678 Millionen Euro zusammen. Da ist auch noch Luft, um sich die Nettokreditaufnahme anzusehen.
Genau das, was der Finanzminister hier noch im Juni als völlig ungenügenden Ansatz kritisierte, was die Redner der Fraktionen von SPD und Grüne als unseriös bezeichneten, wird jetzt als Gegenfinanzierung der Entlastung herangezogen. Das merken Sie selber, oder?
„Selbst wenn im Saldo - auch aufgrund von Steuermehreinnahmen - tatsächlich im Moment etwas über sein sollte, müssen wir uns fragen: Ist es wirklich sinnvoll, diese Mittel jetzt anderweitig zu verplanen? Die Antwort kann nur lauten: Nein. Denn wir wissen nicht, wie sich dieses Jahr insbesondere bei dem Thema Geflüchtete entwickelt. Oder haben Sie eine Glaskugel…?“
Nein, Herr Kollege, die haben wir nicht, und die brauchen wir auch nicht. Wir stützen uns auf dieselben Steuerschätzungen wie Sie. Wir stützten uns auf dieselben Informationen, wir stützen uns auf dieselben Quartalsberechnungen, die wir im Haushaltsausschuss vorgestellt bekommen haben.
Am Ende sind Sie jetzt in diesem konkreten Punkt, was die Rückschlüsse und die politischen Resultate angeht, genau auf dem Level angekommen, den wir hier im Juni und auch in vorherigen Landtagsdebatten bereits mehrfach beantragt hatten,
nur dass Sie ein paar Monate länger brauchen und diese Maßnahmen vorher ins Reich oppositioneller Wunschträume verweisen. Wenn es jetzt angemessen und richtig ist, dann war Ihr Nein auf die selbst gestellte Frage nach der Sinnhaftigkeit im Juni-Plenum schlicht falsch, Herr Heere.
Noch im Juni führte Renate Geuter hier für die SPD-Fraktion aus, dass es klug und auch im Inte
resse der Kommunen sei - was ich angesichts der teilweise dramatischen finanziellen Belastungen unserer Kommunen, welche uns auch die kommunalen Spitzenverbände verschiedentlich vor Augen geführt haben, schon fast zynisch fand -, wenn das Land weiter seine Rücklagen schone, um im Ernstfall zeitnah reagieren zu können, anstatt kurzfristig populistisch zu reagieren.
Wir wissen jetzt immerhin, was der Ernstfall ist. Der Ernstfall ist da: Am 11. September sind Kommunalwahlen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die CDU-Fraktion begrüßt die Grundausrichtung des Vorschlags, zur Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Kostenabgeltung an die Kommunen die Anzahl der Leistungsempfänger vom vorvergangenen Jahr auf das vergangene Jahr vorzuziehen. Auch das hatten wir bereits beantragt.
Im Juni-Plenum sagte der in dieser Sachfrage im Detail kundige Kollege Heere übrigens Folgendes dazu:
„Und warum stellen wir immer noch auf die Zahlen des vorvergangenen Jahres ab? - Weil die Statistik einfach nicht schneller ist. Sie sollten einmal die Realitäten berücksichtigen und nicht immer nur irgendwelche Vorwürfe in den Raum stellen, die uns schlecht aussehen lassen, aber nichts mit der Realität zu tun haben.“
Genau das, was angeblich statistisch unmöglich war, was eben der Finanzminister auf meine Rückfrage ausdrücklich bestätigt hat, dass es geht und dass es gemacht wird, war Ausdruck unserer „Realitätsferne“. Jetzt wird es jedoch gemacht. Ich finde, das ist ein Zeichen dafür, wie absurd die Diskussion im Juni teilweise gelaufen ist.
Es zeigt auch, wie richtig unser Weg war. Meine Punkte davor waren vielleicht eher politisches Scharmützel zwischen einer aktiven Opposition, die selbst Vorschläge einbringt, und einer etwas langsameren Regierungsseite.
Diesen Punkt, den ich eben angesprochen habe, halte ich für die Koalitionsfraktionen einfach nur für peinlich, weil er schön belegt, wie Sie hier bei den wichtigen Debatten im Niedersächsischen Landtag fachlich des Öfteren Nonsens vortragen. Wir las
sen Sie in diesem Punkt nicht schlecht aussehen, das schaffen Sie schon ganz gut ohne uns.
Wir merken das! Wir merken das auch an, und auch von dieser Stelle aus, weil das exemplarisch zeigt, wie Sie versuchen, unsere Anträge, die wir hier Haushalt für Haushalt, Nachtragshaushalt für Nachtragshaushalt, Plenum für Plenum einbringen mit geschwurbelten Formulierungen zu verunmöglichen und kaputtzureden, obwohl sie umzusetzen sind und Sie es dann anschließend selber machen. - So nicht! Wir werden uns gleichwohl zu diesem Punkt konstruktiv an der Ausschussberatung beteiligen.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die CDU-Fraktion darf ich Stellung zu den Eingaben 2386/11/17 und 2387/11/17 nehmen.
Wir haben im vergangenen Jahr über Wochen und Monate eine dramatische Situation in den und um die Erstaufnahmeeinrichtungen in Niedersachsen erleben müssen: überfüllte Einrichtungen mit überlastetem Personal, damit einhergehend offene Mängel bei der Sicherheit für Flüchtlinge und Asylbewerber sowie für die Bediensteten.
Das führte auch für die Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld der Einrichtung zu unhaltbaren Zuständen. Aus purer Verzweiflung haben dann viele Menschen aus Bramsche-Hesepe Petitionen an uns gerichtet. Die darin beschriebenen Zustände und Vorkommnisse sprechen für sich. Ich möchte das hier auch mit Blick auf die Uhr nicht wiederholen. Zum Teil sind die Details - das werden Sie wissen, wenn Sie die Petitionen gelesen haben - erschütternd.
Nun dauert die Bearbeitung von Petitionen oft einige Monate. Das wissen wir. So könnte man denken: Die Situation in der und um die Erstaufnahmeeinrichtung hat sich inzwischen entspannt, sodass es keinen Handlungsbedarf mehr gibt. - Fakt ist aber, dass niemand von uns weiß, ob wir nicht schon bald wieder in eine ähnliche Situation kommen werden. Dann müssen die Entscheider in Regierung und Parlament, in Behörden und Einrichtungen nicht nur wissen, wo die Probleme liegen und was sich vor Ort auf keinen Fall wiederholen darf. Nein: Die grundlegenden Entscheidungen können und müssen bereits jetzt getroffen werden. Sonst laufen wir der Entwicklung wieder hinterher. Mit „Material“, liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen wir nicht vor die Lage.
Die Anwohnerinnen und Anwohner haben mit ihren Eingaben wichtige Hinweise gegeben, was vor Ort nicht passieren darf, was sich nicht wiederholen darf und was besser laufen kann. Daher sollte der Niedersächsische Landtag heute die beiden Eingaben mit den diversen Folgesätzen zur Berücksichtigung an das Ministerium geben. Damit würden wir im Landtag gemeinsam zeigen, dass wir die Belange der Menschen nicht halbherzig behandeln.
Sie - damit spreche ich die Fraktion der SPD und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an - haben
sich doch auf die Fahnen geschrieben, das Petitionswesen aufzuwerten und in das 21. Jahrhundert zu führen. Dann müssen Sie aber auch einmal konkret anfangen und Petenten sowie Petitionen ernst nehmen.
Nehmen Sie die Chance wahr! Nehmen Sie die Menschen in Bramsche-Hesepe ernst, und stimmen Sie heute für „Berücksichtigung“!
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Sportminister, meines Erachtens haben Sie mit Herrn Boateng eben ein völlig falsches Beispiel gewählt. Sie haben gesagt, es sei egal, ob er als Asylbewerber oder sonst wie zugewandert sei. Ist Ihnen bekannt, dass Herr Boateng in Berlin geboren wurde?
Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie mir die Möglichkeit zur Zwischenfrage geben. Sie haben sich eben zu den erweiterten Onlinemöglichkeiten, zu dem Internetangebot für den Jugendspartenkanal positiv geäußert. Meine Frage ist: Wie stehen Sie dazu, dass die Schaffung dieses weiteren Angebots im Internet eigentlich ein Eingeständnis ist, dass junge Menschen im herkömmlichen Programm von ARD und ZDF nicht mehr erreicht werden?
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Angesichts der Ausführungen der Frau Ministerin eben zu den vom Haushaltsausschuss vorweg freigegebenen 100 Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte, dass sie nicht nach dem Gießkannenverfahren besetzt werden können, sondern man sich dies erst strukturell ansehen muss, frage ich die Landesregierung, ob die Aussage der Frau Ministerin im Ausschuss für Haushalt und Finanzen am 4. November 2015, dass 100 sozialpädagogische Fachkräfte - ich zitiere - in diesen Tagen an den allgemeinbildenden Schulen eingestellt würden, haltbar ist oder eine bewusste Fehlinformation des Ausschusses war.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einlagensicherungssysteme von Banken und Sparkassen - das ist zugegebenermaßen ein etwas sperriges Thema, wie wir auch bei der ersten Beratung schon festgestellt hatten.
Worum geht es? - Ein Beispiel: Wenn eine Sparkasse bei uns in Niedersachsen in wirtschaftliche Seenot gerät, garantiert die Gemeinschaft der Sparkassen, dass die Spareinlagen der Kunden sicher sind. Über diesen Sparkassensicherungsfonds hat jedes Sparbuch quasi eine eigene Rettungsweste. Dieses Sicherungssystem funktioniert in Deutschland seit vielen Jahren und ist von den Sparkassen üppig bezahlt. Das gilt natürlich auch für die Genossenschaftsbanken in Deutschland
und strukturell abgewandelt auch für die Privat- und Geschäftsbanken in unserem Land.
Neue Systeme - neue Rettungswesten also - würden neues Geld kosten oder altes Geld zweckentfremden und keine Verbesserungen für die Sparer und die Geldinstitute in unserem Land bringen.
Im ersten Absatz der von Rot-Grün im Haushaltsausschuss vorgelegten Änderungsempfehlung, die Grundlage der uns heute vorliegenden Beschlussempfehlung ist, führen Sie Folgendes aus:
„Die 2013 verabschiedete Einlagensicherungsrichtlinie (2009/14/EG) hat zum Ziel, einheitliche Standards für die Sicherung von Spareinlagen im Euroraum zu schaffen.“
Die angegebene Richtlinie 2009/14/EG wurde allerdings schon 2009 als Reaktion auf die Finanzkrise in Kraft gesetzt. Die 2013 verabschiedete und 2014 in Kraft getretene Folgerichtlinie, die Sie wahrscheinlich meinen, trägt eine andere Bezeichnung. - Also schon die erste Zahl ist falsch. So arbeiten Sie!
Der Entschließungsentwurf von Rot-Grün ist inhaltlich nicht weit weg vom Ursprungsantrag der CDU. Zum Teil haben Sie Absätze umgestellt, also die Reihenfolge inhaltsähnlicher Punkte verändert. Herzlichen Glückwunsch dazu! Manchmal sind Sie echt total kreativ!
Zu unserem Antrag hat eine Anhörung stattgefunden, um die Betroffenen aus unserem Bundesland zu beteiligen. Diese Anhörung war inhaltlich sehr ergiebig und hat unseren Antrag auf breiter Front bestätigt.
Eine inhaltliche Anregung des Bankenverbandes Niedersachsen zu einer Formulierung haben wir noch aufgenommen. Der Sparkassenverband Niedersachsen hat sich für unseren Antrag als - ich zitiere - „Unterstützung der Sparkassen und ihrer Kunden“ bedankt.
Sehr wertvoll ist in diesem Zusammenhang der Hinweis des SVN, dass die EU verlässlich bleiben muss. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben unisono beschlossen, das Si
cherungsniveau in Europa zu harmonisieren, also anzugleichen, aber die Haftung auf nationaler Ebene zu belassen. Das ist Beschlusslage.
Die neuen Pläne, die überraschenderweise auch die Unterschrift des geschätzten Präsidenten des Europäischen Parlaments Martin Schulz von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands tragen,
ohne dass das Europäische Parlament inhaltlich im Vorfeld seines Vorschlages überhaupt beteiligt worden war, besagen nun das Gegenteil. Verlässlichkeit geht anders! Da hat der Sparkassenverband Niedersachsen völlig recht.
Wir teilen die Hinweise aller Stellungnahmen aus der Anhörung, wonach die deutschen Einlagensicherungssysteme, die allesamt über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen, durch eine Vergemeinschaftung geschwächt werden würden. Diese Schwächung gilt für den aktuellen Vorstoß der europäischen Ebene, würde absehbar aber auch genauso für einen entsprechenden Vorstoß in 2020 oder 2025 gelten. Deshalb sind wir ausdrücklich generell und dauerhaft gegen die Vergemeinschaftung der Spareinlagenhaftung.
Diese Klarheit zu unterstreichen, halte ich für wichtig, weil wir diese Klarheit bei Rot-Grün vermissen. Sie wollen sich nur gegen die Vergemeinschaftung in der jetzt vorgeschlagenen Form aussprechen. Das ist ja keine zufällige Formulierung. Darüber haben Sie ja monatelang gebrütet. Für andere Wege der Haftungsvergemeinschaftung sind Sie anscheinend offen. Hier entfernen Sie sich von den Interessen der heimischen Sparkassen und Volksbanken und ihrer Kunden. Das lehnen wir entschieden ab.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, „… nur eine sogenannte Rückversicherung, die den Rückgriff auf die deutsche Einlagensicherung ermöglicht, bestraft gerade diejenigen Institute, die ihre Verpflichtung zur Einlagensicherung vorbildlich erfüllt und die sich gerade während der Finanzmarktkrise am stabilsten gezeigt haben, nämlich die Sparkassen und Genossenschaftsbanken.“ Dieser Satz ist ein wörtliches Zitat aus der Plenarrede von Renate Geuter am 13. November 2015. Das war für die
SPD-Fraktion erfrischend klar, erfrischend eindeutig und ganz im Sinne unseres Antrags.
Leider findet sich zu diesem konkreten Punkt „Rückversicherung“ in Ihrem Änderungsvorschlag nun kein einziger Satz mehr. Offensichtlich haben sich die Bedenkenträger von den Grünen gegen diesen zunächst erfreulich klaren Kurs der SPD in der Koalition durchgesetzt. Wir bedauern das.
Sie schreiben stattdessen abstrakt, dass generell keine Schlechterstellung deutscher Institute kommen dürfe.
Warum Sie angesichts unseres zu diesem Punkt schon lange auf dem Tisch liegenden konkreten Vorschlags, angesichts der klaren eindeutigen Stellungnahmen der niedersächsischen Sparkassen- und Bankenverbände sowie angesichts der auf europäischer Ebene zu verzeichnenden sehr konkreten Diskussionslage dennoch Abstand davon nehmen, dieses Problem auch selbst konkret zu benennen und dazu Position zu beziehen, erschließt sich uns nicht. Das muss eine politische Absicht sein.
Eine Vergemeinschaftung von Bankenhaftungsrisiken schafft unserer Auffassung nach kein Vertrauen in die Bankenlandschaft, weder heute noch in Zukunft, weder in Europa noch in Deutschland und auch nicht in Niedersachsen.
Wenigen sieht man das an.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Während die Rednerin der SPD-Fraktion bei der ersten Beratung noch auf eine konstruktive gemeinsame Lösung setzte, haben die Fraktionen von SPD und Grünen dann rund zwei Monate gebraucht, um endlich ihren Änderungsvorschlag vorzulegen.
Anstrengungen für eine gemeinsame Beschlussfassung gab es danach leider nicht mehr. Das liegt meiner subjektiven Einschätzung nach aber weniger an CDU, FDP und SPD. Angesichts der großen Zustimmung der heimischen Banken und Sparkassen im Zuge der schriftlichen Anhörung zu unserem Antrag ist das schade, zumal das, was Sie stattdessen vorgelegt haben, nicht nur einen Fehler beinhaltet, sondern auch weniger klar und weniger konkret ist.
Mit dem, was Sie hier heute mehrheitlich beschließen wollen und wahrscheinlich auch gleich beschließen werden, lässt sich in dieser Debatte wirklich kein Blumentopf gewinnen. Das macht nichts heil und auch nichts kaputt. Vielleicht muss man damit bei Ihnen aber auch schon zufrieden sein.
Besser wäre es, Sie würden unserem Entschließungsantrag folgen. Wir haben ihn noch einmal als Änderungsantrag eingebracht, um Ihnen die Chance zu geben, im Sinne der heimischen Sparkassen, der Genossenschaftsbanken, der niedersächsischen Privat- und Geschäftsbanken und vor allem auch im Sinne Millionen privater und gewerblicher Kunden abzustimmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Rettungswesten deutscher Banken und Sparkassen sind sicher. Sie sind bezahlt und bewährt. Lassen Sie nicht den Eindruck zu - wenn Sie heute so beschließen -, dass Sie bereit sind, aus diesen Rettungswesten für die deutschen Sparer irgendwann einmal die Luft abzulassen!
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Kollege Heere, Sie haben angesprochen, wie sich das Gremium künftig zusammensetzt. Es wird deutlich ausgeweitet. Wenn ich all die Gruppen sehe, die mit mehr oder weniger gesellschaftlicher Relevanz dazukommen, stelle ich mir die Frage, warum vor dem Hintergrund Barrierefreiheit und Inklusion die Behindertenverbände nicht dabei sind.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um den Sport gab und gibt es im Niedersächsischen Landtag zumeist keinen großen politischen Streit. Wir haben in der Sportpolitik fraktionsübergreifend viele Gemeinsamkeiten, und das gilt auch für die Haushaltsberatungen 2016.
Lassen Sie mich in der Kürze meiner Redezeit drei konkrete sportpolitische Punkte ansprechen. Nicht alle sind von Einigkeit geprägt.
Erstens. Das Nein beim Olympia-Referendum vor zwei Wochen in der Freien und Hansestadt Hamburg ist bedauerlich und ernüchternd. Wir fanden das Konzept kompakter und nachhaltiger Spiele sehr überzeugend. Das demokratische Votum der Hamburgerinnen und Hamburger ist gleichwohl zu respektieren. Zur sportpolitischen Aussprache im Rahmen der Haushaltsberatungen gehört auch ein Hinweis auf unseren einstimmigen Landtagsbeschluss, den wir hier im Januar 2015 gefasst haben. Das war ein guter Beschluss.
Wir von der CDU-Landtagsfraktion haben uns im Nachgang zu diesem Beschluss aktiv eingesetzt: durch Ortstermine in Garlstorf und Luhmühlen vor den Toren Hamburgs, durch den Wunsch nach Einladung des Hamburger Innen- und Sportsenators Neumann in den Landtagsausschuss für Inneres und Sport, durch ein gemeinsam mit den Unternehmerverbänden Niedersachsen vorgestelltes Olympia-Thesenpapier und durch das starke Engagement - das möchte ich ausdrücklich erwähnen - unserer CDU-Wahlkreisabgeordneten im Süden der Metropolregion Hamburg.
Das Land Niedersachsen, liebe Kolleginnen und Kollegen, war bei der Bewerbungsgesellschaft für Olympia leider nicht dabei - anders als SchleswigHolstein, Hamburg selbst natürlich und auch die Stadt Kiel. Niedersachsen hat dabei zugeschaut, als sich der Deutsche Olympische Sportbund, Hamburg und Schleswig-Holstein nach Kräften für die Olympia-Bewerbung eingesetzt haben.
Nun könnte man daraus das Fazit ziehen, dass die Niederlage beim Hamburger Referendum auch deshalb doch nichts mit uns zu tun hat. Wer sich aber ehrlich und aus innerer Überzeugung für die Spiele in Hamburg eingesetzt hat - egal wo im Norden -, für den ist der Ausgang des Referendums einfach enttäuschend. Es war und ist schade, dass sich die Niedersächsische Landesregierung in diesen Prozess so wenig eingebracht hat.
Bereits im ersten Entwurf zum Haushalt 2016 fanden Interessierte im Einzelplan 03 zur niedersächsischen Begleitung und Unterstützung der Olympia-Bewerbung übrigens exakt null Euro. Wenn eine Summe eingestellt worden wäre, hätte man sie jetzt sicherlich herausnehmen müssen; das ist
klar. Aber es gab von vornherein keinen Ansatz, keinen Euro. Die CDU war Feuer und Flamme; bei Ihnen war es, von wenigen sportpolitisch begeisterten Ausnahmen abgesehen, leider nur Asche und Glut.
Zweitens. Auf der Grundlage des Niedersächsischen Sportfördergesetzes werden vom Land auch 2016 wieder 31,5 Millionen Euro auf der Basis fester Vergaberichtlinien an den Landessportbund Niedersachsen vergeben. Das Sportfördergesetz ist eine gute und verlässliche Grundlage für den organisierten Sport bei uns in Niedersachsen. Die CDU unterstützt diesen Haushaltsansatz nachdrücklich.
Der Landessportbund hat kürzlich erstmalig eine besondere Ehrung vorgenommen, um herausragende Verdienste um die Förderung und Entwicklung des Sports in Niedersachsen zu würdigen. Hierzu gehört sicherlich auch die Entwicklung des Sportfördergesetzes. Im Namen der CDU-Landtagsfraktion gratuliere ich sehr herzlich unserem langjährigen Sportminister Uwe Schünemann zu dieser besonderen Ehrung im Rahmen des 40. Landessporttages.
Liebe Sportfreunde, was ist sportpolitisch sonst noch bemerkenswert? - Außer dem Tag des Sports, der regional recht unterschiedlich erfolgreich war, aber mit großem Engagement vor Ort durchgeführt wurde, waren in den letzten drei Jahren kaum sportpolitische Impulse durch Rot-Grün in Niedersachsen zu erkennen. Der Sport ist in Ihrer Landespolitik - gelegentliche Stadionbesuche ausgenommen - weitgehend bedeutungslos. Herr Sportminister, Herr Ministerpräsident, Sport ist in Niedersachsen aber mehr als Profifußball - so schön dieser auch ist.
Der Schulsport wird zusehends vernachlässigt. Und Anfragen von Landtagsabgeordneten zum Schulsport in Niedersachsen werden als nicht erhebenswert oder nicht zu beantworten eingestuft. Ich verweise hierzu auf die Mündliche Anfrage Nr. 33 des Kollegen Kai Seefried und von mir zum Oktober-Plenum.
Insgesamt werden die Baustellen im Bereich der Sportpolitik nicht kleiner. Noch überwiegt sicherlich das Gute - das Sportfördergesetz und unsere gemeinsame Wertschätzung des sportlichen Ehrenamtes und Engagements. Nach drei Regierungsjahren von Rot-Grün wird aber auch immer klarer,
dass der Sport bei Ihnen leider in der letzten Reihe sitzt. Das ist schade; das ist zu wenig.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Frau Kollegin, bei aller Wertschätzung für die Landtagswahl 1974: Ist Ihnen bekannt, dass zur letzten Landtagswahl im Lande Niedersachsen - ohne Landeszentrale - die Wahlbeteiligung im Vergleich zur Landtagswahl davor um 2,3 Prozentpunkte gestiegen ist?
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Peer Steinbrück und Angela Merkel erklärten inmitten der Banken- und Finanzkrise am 5. Oktober 2008: Die deutschen Spareinlagen sind sicher! - Diese Staatsgarantie umfasste eine Summe von 568 Milliarden Euro. Diese Garantie wurde mit null Euro in Anspruch genommen. Das war auch Sinn und Zweck der Übung. Deutschland ist in diesem Bereich wie auch in vielen anderen letztlich stärker aus der Krise herausgekommen, auch dank der klugen Politik der damaligen großen Koalition, als wir hineingeraten sind.
Jene Einlagengarantie des Bundes sollte damals Sparer und Märkte beruhigen. Das hat funktioniert. Nur aus diesem Grunde war die Garantie, die der damalige Bundesminister Steinbrück und die Bundeskanzlerin ausgesprochen haben, nötig, richtig und vertretbar. Inhaltlich war sie weitgehend unnötig. Denn sowohl die Geschäftsbanken, die Privatbanken, als auch Volksbanken und Sparkassen in Deutschland haben seit vielen Jahren eigene, systematisch voneinander unabhängige funktionierende Sicherungssysteme für Kundeneinlagen. Dabei wurden die Maximalbeträge der gegen Bankenpleiten geschützten Einlagen in den letzten Jahren und Jahrzehnten mehrfach angehoben.
Sehr geehrte Damen und Herren, seitdem beispielsweise das Sicherungssystem der Sparkassengruppe in Deutschland vor vier Jahrzehnten gegründet wurde, hat noch nie ein Sparkassenkunde einen Verlust seiner Spar- oder Sichteinlagen erlitten.
Im Jahr 2014 ist eine EU-Richtlinie in Kraft getreten, mit der die Vorschriften zu den nationalen Einlagensicherungssystemen in großem Umfange europaweit angeglichen wurden. Leider müssen immer noch 15 Mitgliedsstaaten der EU diese Richtlinie in nationales Recht umsetzen, obwohl die Frist für die Umsetzung bereits abgelaufen ist. Deutschland hat diese Richtlinie umgesetzt. Es war für uns auch nicht so schwer.
Einheitliche Standards für die Einlagen von Bankkunden sind richtig und wichtig. Zuständig für die Umsetzung sind die Nationalstaaten. Die CDUFraktion ist und bleibt der Auffassung, dass das vernünftig ist und auch so bleiben muss. Deshalb stellen wir jetzt diesen Antrag.
Wir sind für gemeinsame Standards, für Transparenz und Verlässlichkeit der Einlagensicherung in
Europa. Das ist übrigens nach Auffassung der Jungen Gruppe der CDU-Fraktion auch der Auftrag der EU: den Rahmen regeln und nicht die Details.
- Die alte Gruppe sieht das mit Sicherheit auch so, Herr Kollege. Ich weiß nicht, wen ich da ansprechen soll, aber da gibt es Potenziale.
Unsere bewährten Einlagensicherungsstandards, unsere funktionierenden Eigensysteme stehen dabei nicht zur Disposition. Das ist übrigens auch konkreter gelebter praktischer Verbraucherschutz.
Natürlich ist angesichts der Erfahrungen aus der Zeit der Staatsschuldenkrise insbesondere in Griechenland nachvollziehbar, dass die EU Verfahren etablieren und implementieren will, um weitere Verwerfungen zu vermeiden. Die Überlegung der EU-Kommission, jetzt in Punkto Einlagensicherung den dritten Schritt einzuleiten, während viele EUStaaten noch nicht einmal ihrer Verpflichtung zum zweiten Schritt nachgekommen sind, lehnen wir aber ab. Deshalb legen wir jetzt diesen Antrag vor.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf den Punkt gebracht: Eine Vergemeinschaftung nationaler Bankrisiken lehnen wir ab. Wenn die klaren Standards der EU-Richtlinie von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden, dann ist ein EU-weites Rückversicherungssystem überhaupt nicht erforderlich.
Wir fordern die Landesregierung auf, sich auf allen ihr zur Verfügung stehenden Ebenen dafür einzusetzen, dass eine gemeinsame europäische Einlagensicherung oder Einlagenrückversicherung nicht eintritt. Dafür wünschen wir uns ein breites Votum des Niedersächsischen Landtags. Meiner Auffassung nach ist das kein Thema, das sich für übermäßige parteipolitische Positionierungen und Profilierungen eignet, sondern es erfordert einen gemeinsamen Einsatz, insbesondere auch für unsere niedersächsischen Sparkassen und Genossenschaftsbanken.
Gerade die in unseren Städten und Kreisen verorteten und regional ausgerichteten Sparkassen und Volksbanken sind ohne Zweifel durch zahlreiche aufsichtsrechtliche Vorgaben und durch ein anhaltend niedriges Zinsniveau zusehends betroffen und stehen in einem schwierigen Marktumfeld.
Die Teilnehmer des Parlamentarischen Abends kürzlich beim Sparkassenverband Niedersachsen erinnern sich gewiss an die Auflistung regulatorischer Maßnahmen durch Sparkassenpräsident Mang, ob nun das Meldewesen, das Geldwäschegesetz, Anlegerschutz und Dokumentationspflichten, das Bankaufsichtsrecht oder auch die gestiegenen Eigenkapitalanforderungen, die sicherlich auch mit ins Feld zu führen sind.
Dies trifft natürlich nicht nur auf die Sparkassen zu, auch wenn Herr Mang das für seinen Verband und für die Sparkassen geschildert hat. Das trifft genauso auf den Sektor der Genossenschaftsbanken und auch die Geschäfts- und Privatbanken in Deutschland zu.
Unser Anliegen muss in diesen Zeiten meiner Auffassung nach sein, die bewährte und krisenfeste Bankenstruktur in Niedersachsen und in Deutschland zu bewahren. Dies ist kein finanzpolitischer Selbstzweck. Dies liegt vielmehr im zentralen Interesse von Millionen von Bank- und Sparkassenkunden in unserem Land.