Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Wirkung vom 1. April 2007 ist das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten in Kraft getreten.
Mit diesem Gesetz war damals und ist noch heute ein Zielkonflikt verbunden. So sind es einerseits die veränderten Arbeits-, Lebens- und Konsumgewohnheiten der Menschen, die berücksichtigt werden müssen. Andererseits ist aus religiösen und aus kultur- und familienpolitischen Gründen sowie zur Gewährleistung des arbeitsfreien Sonn- und Feiertags an der Sonn- und Feiertagsruhe für die Beschäftigten festzuhalten.
Das bestehende Gesetz richtet sich nach drei Eckpunkten. In Niedersachsen gilt für Werktage die sogenannte 6-mal-24-Stunden-Regelung. Gleichzeitig wird der verfassungsrechtlich gebotene Sonn- und Feiertagsschutz im erforderlichen Umfange gewährleistet. Es gibt Ausnahmen für Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und Wallfahrtsorte. Außerdem wurde im Vergleich zum alten Bundesrecht
ein Abbau bürokratischer Regelungen vorgenommen. Ich halte es, mit Verlaub, für relativ unsinnig, jetzt einen solchen Kompromiss für Sonntagsbrötchen, Blümchen oder Autowaschen in Gefahr zu bringen.
Das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten stellt seit 2006 - also seit mehr als sieben Jahren - einen in der Praxis weitgehend akzeptierten Kompromiss zwischen einerseits dem Sonn- und Feiertagsschutz und dem Arbeitnehmerschutz sowie andererseits dem Bedürfnis des Handels und der Verbraucher dar. Außerdem hat es eine erhebliche Rechtsvereinfachung gebracht. Liebe Frau König, ich finde, dass man einen solch guten Kompromiss nicht aufgeben soll. Ich würde mich deshalb freuen, wenn der Landtag den vorgelegten Gesetzentwurf ablehnt.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Gesetzentwurf der FDPFraktion in der Drucksache 17/179 ablehnen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist mit großer Mehrheit so beschlossen. Der Gesetzentwurf ist abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 15: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/214 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/286 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/311
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieser Gesetzentwurf ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. Wird dem widersprochen? - Ich höre keinen Widerspruch.
Wer diesem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gibt es Gegenstimmen? Dann bitte ich, sich jetzt zu erheben.
- Es sind nicht überall alle aufgestanden. Es ist wirklich so. - Ich darf das einmal so werten, dass es mit sehr, sehr großer Mehrheit angenommen worden ist.
Meine Damen und Herren, ich bitte wirklich darum, dass sich die Kolleginnen und Kollegen, wenn eine Gesetzesabstimmung durch Aufstehen vorzunehmen ist - das sehen Verfassung und Geschäftsordnung so vor -, daran auch beteiligen.
Tagesordnungspunkt 16: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gründung des „Georg-EckertInstituts für internationale Schulbuchforschung“ - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/213 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 17/280 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/296
Es liegt ein schriftlicher Bericht vor. Daher ist eine mündliche Berichterstattung nicht vorgesehen.
Auch hier waren sich im Ältestenrat die Fraktionen darüber einig, dass dieser Gesetzentwurf ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre auch hier keinen Widerspruch.
Artikel 1. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer der Empfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Wer diesem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich jetzt zu erheben. - Sie dürfen sich wieder setzen.
Gibt es Gegenstimmen? - Es steht niemand auf. Enthaltungen? - Dann ist auch dieses Gesetz einstimmig beschlossen.
Meine Damen und Herren, durch die vom Ältestenrat kalkulierten Pufferzeiten haben wir es geschafft, in dem vorgesehenen Zeitrahmen fertig zu werden, sogar noch fünf Minuten eher. Ich danke Ihnen und wünsche Ihnen einen schönen Abend. Wir sehen uns jetzt wahrscheinlich am Maschsee.