einen Beschluss gefasst: Besondere Umstände können entweder Ferientage oder Feiertage sein, und spätestens vier Wochen nach dem Wahltag hat die Stichwahl stattzufinden. - Das heißt, es gab dort klare Regelungen, die Sie beschlossen haben.
Nur einen Tag später - man höre und staune! - haben Sie im Innenausschuss Ihren eigenen Beschluss gekippt
Sie haben dann beschlossen, diese Definition und auch die Fristen aus dem Gesetzentwurf wieder herauszunehmen. Das heißt, die Kommunen vor Ort wissen überhaupt nicht mehr, was sie machen sollen. Es gibt keine Planungssicherheit.
Das heißt, es ist alles schwammig, es ist alles offen. Sie können eine Stichwahl vier Wochen, sechs Wochen, acht Wochen nach dem normalen Wahltag durchführen. Die Kommunen sind da frei und können sich entscheiden, wie sie diese Stichwahl gestalten. Von daher ist natürlich nach Auffassung der Landeswahlleiterin mit diesem Gesetz alles wirklich undefiniert.
Sie haben viele Dinge offengelassen. Wenn man sich das jetzt anguckt, dann kann man sagen: Der zeitliche Zusammenhang zwischen einer Wahl und der Stichwahl kann unter Umständen überhaupt nicht mehr gegeben sein.
Das ist schon einmal eine schlechte Voraussetzung, auch für die Bewerber, die unter Umständen sechs Wochen länger Wahlkampf machen müssen. Das ist nicht nur eine Kostenfrage, sondern auch eine Frage des Durchhaltevermögens. Ich glaube, dass das für alle, die kandidieren, einfach eine Zumutung ist.
Darüber hinaus haben Sie natürlich auch die 25-%-Regelung herausgenommen. Gut, das kann man machen. Das wird unterschiedlich gesehen. Das haben auch die kommunalen Spitzenverbände unterschiedlich gesehen. Sie haben sich also den Mehrheiten angeschlossen, die dort geäußert worden sind; zwei kommunale Spitzenverbände haben sich gegen diese 25-%-Hürde ausgesprochen, einer dafür. Das kann man machen.
Generell kann man sagen: Stichwahlen werden auch in anderen Ländern durchgeführt. Aber es gibt auch viele Bundesländer, in denen keine Stichwahlen durchgeführt werden.
In der Anhörung ist durch die Wissenschaftler, die sich dort artikuliert haben, ganz deutlich geworden, dass die Frage, wie man die Wahl gestaltet, einzig und allein eine Frage der politischen Einstellung ist - was man sich als Partei davon erhofft.
Wenn Sie uns vorwerfen, damals mit der Arroganz der Macht diese Stichwahlen abgeschafft zu haben, dann kann ich Ihnen jetzt genau das Gleiche vorwerfen.
Sie führen nämlich aus genau den gleichen Gründen, die Sie eben dargestellt haben, Herr Krogmann, diese Stichwahlen wieder ein - um Ihre Klientel zu befriedigen und zu hoffen, dass die Grünen Sie in der Stichwahl unterstützen, sodass Sie in Absprache zwischen Grün und Rot Ihre Kandidaten durchkriegen.
Ja, das ist einzig und allein der wahre Grund. Meine Damen und Herren, das reicht einfach nicht aus.
Sie sagen, dadurch sei eine größere Legitimation gegeben. Das stelle ich in Zweifel. Denn es kann doch wohl nicht sein, dass man dadurch die Wahl verfälscht. Wenn man den Wählern die Wahl lässt, wenn im ersten Wahlgang derjenige gewählt wird, der die meisten Stimmen hat, wenn das aber keine 50 % sind und wenn man dieses Ergebnis korrigiert, indem man mehrere Parteien zusammenholt und sagt: „Wir wollen jetzt einen bestimmten Kandidaten durchziehen“, dann ist das nicht die Mehrheit der Wähler, sondern die Mehrheit der politischen Couleur, und das werden wir Ihnen so nicht durchgehen lassen.
Zu Ihrem Eingangsargument: Kontinuität ist gefordert worden. Sie wollen für die kommunalen Verbände, für das Verfassungsrecht usw. Kontinuität schaffen. Wenn Sie mit diesem Argument umgehen, sollten Sie sich auch daran halten. Sie haben die Kritik der kommunalen Spitzenverbände bzw. der Professoren, die bei der Anhörung zugegen waren, sehr wohl zur Kenntnis nehmen müssen. Sie konterkarieren die Kontinuität. Die Kommunen wissen vor Ort überhaupt nicht mehr, was sie in den Wahlrechtsfragen machen sollen. Sie sind mit den Übergangsregelungen jetzt noch einmal in Konflikt geraten. Wenn wir keine Anhörung gemacht hätten, sodass sich die Landeswahlleiterin nicht hätte äußern können, hätten man dieses Gesetz von vornherein der verfassungsrechtlichen Prüfung unterziehen müssen.
noch einmal unseren Änderungsantrag ansprechen und ganz deutlich darauf hinweisen, dass wir Sie unterstützen, indem wir sagen: Lassen Sie sich Zeit! Bereiten Sie dieses Gesetz vernünftig vor, und nicht in diesem Schweinsgalopp, den wir die letzten Wochen erlebt haben! Lassen Sie uns das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2014 festlegen! Das wäre eine vernünftige Beratungszeit. Die Kommunen haben dann auch Planungssicherheit, und vor allen Dingen können sie so auch die praktische Umsetzung gut vorbereiten. Das, was Sie an Unsicherheit geschaffen haben, kann man nicht überbieten.
Überdenken Sie noch einmal Ihre Regelungen, und ziehen Sie Ihr Gesetz zurück, damit wir es vernünftig beraten können!
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Jahns, wir sitzen uns im Ausschuss immer gegenüber, auch bei der Anhörung. Aber ich habe das Gefühl, Sie wären gar nicht dabei gewesen.
Was Sie vorgetragen haben, hat mit dem Anhörungsergebnis wirklich gar nichts zu tun. Zunächst einmal haben Sie beklagt, dass die Gesetzesänderung so klein ist. In der Tat ist es nur eine kleine Änderung zu der Frage, ob man eine Stichwahl will oder nicht: Ja oder nein? - Das ist zwar nur ein relativ kleines, schmales Gesetz, aber natürlich mit großen positiven Wirkungen auf der kommunalen Ebene.
Dann haben Sie angeführt, dass es eine ganze Menge an technischen Sachen gibt, die wir diskutiert haben: Wie regelt man die Verschiebung? Was wird aus dem Quorum? - Wir haben das alles hin- und her erwogen. Aber letztlich haben Sie doch ein anderes Problem: Sie merken, dass Sie als CDU in dieser Frage - ich habe es schon gesagt - komplett isoliert sind. Sie sehen, dass das keinen Bestand hatte. Sie wissen auch, dass wir dieses Gesetz natürlich nicht zurückziehen, sondern gleich mit großer Freude verabschieden werden. Sie aber hängen sich an Kleinigkeiten auf.
Ihren Änderungsantrag verstehe ich auch nicht so ganz. Sind Sie für die Beibehaltung der Stichwahl oder nur für die Beibehaltung der Stichwahl bis zum 1. Januar 2014? - Das alles passt doch vorne und hinten nicht zusammen. Sie haben sich in dieser Frage verrannt.
Gehen Sie davon aus, dass dieses Gesetz geändert und eine lange Kontinuität haben wird! Denn es hat eine breite Mehrheit in diesem Hause.
Sehr geehrter Herr Kollege Krogmann! Das gibt mir die Möglichkeit, auch darauf zu antworten. Sie haben doch das Protokoll über die Anhörung lesen können. Dort sind meine Argumente schriftlich
nachzulesen. Insofern ist das überhaupt keine Frage. Aber es ist natürlich ein Problem, wenn Sie hier darstellen und argumentieren sollen, wie wichtig es ist, dass man die Stichwahl wieder einführt.
Wenn man sich die Ergebnisse der Stichwahlen anguckt und sieht, dass 85 % der Wahlen in der Vergangenheit im ersten Wahlgang und nur 15 % durch Stichwahlen entschieden worden sind - nach den Ergebnissen haben fast halb-halb CDU- oder SPD-Bewerber gewonnen -, muss man sich fragen, ob das wirklich nötig ist.
Zu der Frage, ob wir für oder gegen die Stichwahl sind: Ich habe Ihnen schon gesagt, dass es sehr wichtig ist, auch einmal in die anderen Bundesländer zu gucken. Schauen Sie sich das an! In vielen Bundesländern gibt es eine Stichwahl, und in anderen Bundesländern gibt es sie nicht.
Außerdem haben Sie die Kostenfrage völlig außer Acht gelassen. Sie haben mit Ihrer Mehrheit mögliche Beratungen im Haushaltsausschuss zum Thema Konnexität verhindert. Ich denke, Sie sollten sich Gedanken darüber machen, dass Sie im Rahmen der Konnexität verpflichtet sind, die Kommunen zu entschädigen, wenn eine Stichwahl nötig wird. Das wird auf Sie zukommen, und Sie werden dann entsprechende Haushaltsvorschläge machen müssen.