Die Gründe für die Beibehaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und für die Ablehnung des Gesetzentwurfes der FDP-Fraktion will ich gerne noch einmal kurz benennen.
Verlängerte Öffnungszeiten helfen den Supermarktketten dabei, kleinere Einzelhandelsgeschäfte vom Markt zu verdrängen.
Damit verschlechtert sich die Versorgung vor allem im ländlichen Raum sowie in den Randlagen von Städten. Wir wollen das verhindern und den ländlichen Raum stärken. Die Ausweitung von Ladenöffnungszeiten und Sonntagsarbeit hat massive Auswirkungen auf die Arbeitssituation der im Einzelhandel Beschäftigten, und das sind nach wie vor überwiegend Frauen in Teilzeit- und Minijobs. Wir wollen deren Arbeits- und Lebensbedingungen verbessern und ihnen einen arbeitsfreien Sonntag für sich und ihre Familien ermöglichen.
Wir wollen den im Landessportbund zusammengeschlossenen 2,8 Millionen Mitgliedern eine regelmäßige Teilnahme am Übungs- und Wettkampfbetrieb auch am Sonntag ermöglichen. Wir wollen einen Sonntag, der der Familie, den Freunden, dem Abschalten und dem Kirchgang dient. Wir wollen den Begriff der Sonntagsruhe mit Leben erfüllen.
Der Erwerbsarbeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollen die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes vorrangig an den anderen sechs Tagen der Woche nachgehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Niedersächsische Landtag hat in der Vergangenheit in drei Gesetzgebungsverfahren bei der Zulassung von Ausnahmen vom allgemeinen Sonntagsverkaufsverbot
dem Sonn- und Feiertagsschutz und der sonn- und feiertäglichen Arbeitsruhe einen hohen Stellenwert auch gegenüber wirtschaftlichen Interessen des Handels eingeräumt und nur restriktiv Ausnahmen zugelassen. Sämtliche Fraktionen haben sich ausdrücklich für diese Schutzgüter und gegen die wirtschaftlichen Interessen ausgesprochen.
Bei der Verabschiedung des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten im Jahre 2007 hat dieses Haus eine Überprüfung nicht nur im sonst üblichen Fünfjahresrhythmus, sondern bereits nach drei Jahren gefordert.
Der Bericht über die Überprüfung - vom Niedersächsischen Landtag veröffentlicht als Drucksache 16/2550 - stellt nach einer Befragung der gesellschaftsrelevanten Gruppen und Gruppierungen, der Gemeinden und Städte als Aufsichtsbehörden sowie der Konsumentinnen und Konsumenten eindeutig fest, dass in der Gesamtschau kein Änderungsbedarf besteht und die gesetzlichen Regelungen vielmehr einen ausgewogenen Kompromiss zwischen dem Sonn- und Feiertagsschutz auf der einen Seite und dem Bedarf des Handels und der Konsumentinnen und Konsumenten auf der anderen Seite darstellen und Regelungen für einen effizienten Verwaltungsvollzug enthalten.
Auch sind unseres Wissens bis heute keine Vertretungen gesellschaftsrelevanter Gruppierungen vorstellig geworden, die eine Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten wünschen oder fordern. Insofern kann auch die Begründung zum Gesetzentwurf, es seien wirtschaftliche bzw. verbraucherbezogene Änderungen eingetreten, von uns nicht nachvollzogen werden.
Nach alledem bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Empfehlung des federführenden Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration zu folgen und dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen.
Stimmen Sie nicht zu, um der auch im Grundgesetz geschützten Sonn- und Feiertagsruhe gerecht zu werden! Stimmen Sie nicht zu, um den besonderen Status des arbeitsfreien Sonntags nicht weiter zu schwächen! Tausende von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Niedersachsen werden es Ihnen danken.
Auch Ihnen vielen Dank, Kollege Ansmann. - Jetzt hat für die CDU-Fraktion die Kollegin Annette Schwarz das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir könnten heute ja noch etwas länger tagen, egal, ob Parlamentarischer Abend ist oder nicht. Wenn die Läden an Werktagen bis 0 Uhr geöffnet sein können, kann man doch fortfahren. Ich glaube aber, das sollten wir uns heute ersparen. Vor diesem Hintergrund möchte ich nun gerne über den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion bzw. die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses reden.
Im Mai-Plenum haben wir bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs die wesentlichen Punkte beraten. Der Flüchtigkeitsfehler, der im Gesetzentwurf enthalten war, wurde von der FDP-Fraktion im Rahmen der Ausschussberatung korrigiert.
Meine Damen und Herren, der vorgetragene Wunsch, Vollzugsprobleme des gültigen Ladenschlussgesetzes zu begradigen, ist verständlich. Fraglich ist, ob das umsetzbar ist. Der GBD hat in seiner mündlich vorgetragenen Stellungnahme ausgeführt, dass der Vorschlag in der Hinsicht wenig hilfreich ist.
Frau König hat hier angeführt, dass an einem Sonntag alles wesentlich entspannter wäre. Aber, meine Damen und Herren, wenn alle Läden am Sonntag öffnen könnten, hätten wir das gleiche Problem wie werktags, und dann wäre die Entspannung nicht mehr so gegeben. Das sollte man sich überlegen.
Meine Damen und Herren, bei einem solchen Vorhaben, wie es mit diesem Gesetzentwurf initiiert werden soll, muss man sehr wohl Acht geben, inwieweit und zu wessen Gunsten der verfassungsrechtlich verbriefte Schutz des Sonntags im Kernbereich aufgeweicht werden würde. Es wird die Frage zu beantworten sein, ob einzelne Einzelhandelsbetriebe davon Vorteile haben und ob ein solches Vorhaben im Sinne des gesellschaftlichen Zusammenlebens liegt bzw. diesem dienlich ist.
Wenn auf die benachbarten Bundesländer verwiesen und damit eine Anpassung an deren Regelungen eingefordert wird, dann ist das der Ruf nach der Aufhebung des Föderalismus. Die Gesetzgebungskompetenz zum Ladenschluss liegt aber in der Verantwortung der Bundesländer und damit auch hier bei uns in Niedersachsen.
Damit muss man auch unterschiedliche Regelungen in Deutschland akzeptieren. Und mit Verlaub: Unterschiedliche Rahmensetzungen gibt es auch in Niedersachsen in Anbetracht der einzelnen Gemeinden. Geschäfte in Ausflugs-, Kur- und Erholungsorten haben mehr Möglichkeiten zur längeren Öffnung als Orte bzw. Städte ohne diesen Funktionszusatz. Aber nicht jede Gemeinde ist darüber sehr glücklich. Im Rahmen der Gesetzgebungsverfahren in der 15. und 16. Wahlperiode ist jedoch sehr gut begründet worden, warum das so ist. Mit dem Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom Oktober 2011 haben wir eine praktikable und allgemein anerkannte Grundlage geschaffen.
Das hätte sehr wohl durch eine Anhörung Bestätigung finden können. Leider wurden der Wunsch nach einer schriftlichen Anhörung sowie der Wunsch auf Vorlage einer schriftlichen Stellungnahme des GBD von Rot-Grün ignoriert bzw. schlicht und ergreifend abgelehnt.
Meine Damen und Herren, ob dieser Umgang mit der Opposition geeignet ist, um die von Rot-Grün selbst vielfach gepriesene Dialogfähigkeit und -bereitschaft zu beweisen, bezweifle ich.
So werden wir uns also gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt mit den erforderlichen Regelungen befassen müssen, wenn es darum geht, ob die von diesem Hause einvernehmlich verabschiedete gesetzliche Feiertagsregelung für den 31. Oktober 2017 im Ladenschlussgesetz neu gefasst wird.
Meine Damen und Herren, ich will Sie nur erinnern, dass sich der Reformationstag zum 500. Mal jähren wird. Das sollte angemessen begangen werden.
Meine Damen und Herren, trotz allem: Nach meinen Ausführungen vom Mai und auch von heute werden wir der Beschlussempfehlung des Aus
Auch Ihnen, Frau Kollegin Schwarz, vielen Dank. - Eine weitere Wortmeldung liegt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Ich erteile dem Kollegen Helge Limburg das Wort.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin König, ich muss schon sagen, es fällt manchmal schwer, Ihnen hier in der gebotenen Ruhe und Sorgfalt zuzuhören, wenn Sie vortragen.
Zu Ihrem ersten Argument, in anderen Ländern sei das anders geregelt: Die Kollegin Schwarz hat das gerade schon richtig ausgeführt: Das ist Föderalismus, Frau Kollegin. Es ist völlig normal, dass landesrechtliche Regelungen in unterschiedlichen Ländern jeweils anderes vorsehen. Das hat sich in Deutschland seit 1949 bewährt. Fangen Sie doch nicht immer wieder an, mit diesem Argument am Sonntag zu kratzen!
- Natürlich gibt es Gottesdienste am Samstagabend. Manchmal gibt es auch unter der Woche Gottesdienste. Wollen Sie als Konsequenz daraus die Öffnungszeiten ausweiten? Wollen Sie den Sonntag weiter aushöhlen? Wollen Sie den Religionsgemeinschaften auferlegen, ihre Gottesdienste doch um Ihre Ladenöffnungszeiten herum zu gruppieren? - Das kann doch wirklich nicht die Zukunft der Gestaltung hier in Niedersachsen sein.
Sie sagen, dass immer weniger Menschen in die Kirche gingen. Das stimmt. Den wenigen wollen Sie auch noch diese Möglichkeit nehmen, damit niemand mehr dahin gehen kann. Oder wie soll ich Ihre Argumente verstehen?
Ich komme zum letzten Punkt, Frau König, zu den Freizeiteinrichtungen, den Zoos und den Parks. Ich muss ganz ehrlich sagen: Mir ist es vollkommen egal, an welchem Wochentag oder ob überhaupt Sie in einen Zoo oder in einen Park gehen. Ich will Ihnen aber einmal etwas aus Sicht der Familien sagen, die Kinder haben. Unter der Woche befinden sich die Kinder, wenn sie im schulpflichtigen Alter sind, in der Schule. Davor sind sie häufig in Kindergärten, Krippen oder bei Tageseltern. Deswegen haben sie nur die Möglichkeit, an Samstagen oder faktisch - gerade wenn an Samstagen gearbeitet werden muss - an Sonntagen genau solche Freizeiteinrichtungen sowie Familienfeiern zu besuchen und Ausflüge zu machen.
Liebe Frau König, hören Sie doch auf, den verfassungsrechtlich verbürgten Sonntag hier auszuhöhlen! Ich freue mich, dass Rot-Grün und die CDU in dieser Frage zusammenstehen und den Sonntag, der Verfassungsrang hat, schützen.