Frau Kollegin, auch Sie sollen die ungeteilte Aufmerksamkeit des Hauses haben. - So geht das nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn es der letzte Tagesordnungspunkt für heute ist: Bitte beenden Sie Ihre Gespräche, oder führen Sie sie außerhalb des Plenarsaals! Frau Menge hat jetzt das Recht, einen Antrag einzubringen, und Sie, die Sie im Plenarsaal sind, hören ihr bitte zu oder gehen raus.
Danke schön. - Der Modellversuch bietet den Kommunen an, mit ihren eigenen Konzepten mitzumachen. Daraus entsteht, wie wir hoffen, dann eine breite Palette sinnvoller und qualitativ hochwertiger Maßnahmen, die Vorbildcharakter für
andere haben können. Tempo 30 ist dabei ein wichtiger Baustein. Runter vom Gas innerhalb von Ortschaften ist deshalb kein Selbstzweck, sondern notwendig, wenn wir Sicherheit und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern und Anwohnern faktisch verbessern wollen.
Wir stehen mit der Einführung und Ausweitung von Tempo 30 längst nicht mehr allein da. Eine sinnvolle und mit Augenmaß eingesetzte Geschwindigkeitsreduzierung ist mittlerweile Mehrheitsmeinung geworden. Ohne Murren und Streit ist Tempo 30 auf Nebenstraßen inzwischen etwas ganz Alltägliches in unserem Land, etwas, an dem sich niemand mehr stört. Man kann sagen: Tempo 30 auf Nebenstraßen als Maßnahme zur Verkehrsberuhigung und zur Lärmminderung hat sich bewährt.
Diese guten Erfahrungen wollen wir nutzen und auch auf die Hauptverkehrsstraßen übertragen. Bislang war das alles andere als einfach, und viele Versuche scheiterten. Wenn, dann entschied die Verkehrsbehörde vor Ort. Und auch das geschah nur, wenn eine besondere Gefahrenlage wie ein Unfallschwerpunkt den strengen Maßstäben der Straßenverkehrsordnung standhielt.
Frau Kollegin Menge! - Ich könnte die Kolleginnen und Kollegen namentlich aufzählen. Weil ich sie sehr genau hören kann, weiß ich, dass sie sich sehr laut über etwas ganz anderes unterhalten als über das, worüber die Kollegin Menge hier redet. Das tue ich nicht, aber Frau Menge setzt erst dann fort, wenn die Unruhe im Plenarsaal aufhört. Es liegt also an Ihnen, wie lange das dauert. - Bitte, Frau Menge!
Ich war dabei stehengeblieben, dass jeder von uns von gescheiterten Bemühungen in seinem Wahlkreisen berichten kann.
So erhielt z. B. auch die Geschwindigkeitsreduzierung auf der Nienstedter Straße (L 401) in Egestorf eine Abfuhr, weil allein das Vorhandensein von Schule, Kindergarten, Kirche und Feuerwehr nicht ausreichte, um Tempo 50 zu unterschreiten. Vielen anderen Kommunen, die Sicherheit und Gesund
Immerhin schafft der Bund punktuell Hindernisse ab. Angestoßen von den Verkehrsministern der Länder hat Bundesverkehrsminister Dobrindt jetzt einen Entwurf zur Änderung der Straßenverkehrsordnung vorgelegt, der es den Städten und Kommunen erleichtern wird, das Tempo vor Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern oder Altenheimen zu drosseln. Städte und Kommunen werden künftig selbst entscheiden, wo und wann sie an Durchgangsstraßen Tempo 30 anordnen.
Das, meine Damen und Herren, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Gleichwohl sind wir davon überzeugt, dass wir den Kommunen und ihren Bewohnerinnen und Bewohnern mehr zutrauen können. Wir finden, dass Kommunen sich am besten auskennen und die besten Entscheidungen für die Menschen vor Ort treffen können und deshalb generell entscheiden sollten, wo die Geschwindigkeit reduziert werden sollte und wo nicht - unabhängig davon, ob es sich um eine Bundes-, eine Landes- oder eine kommunale Straße handelt.
Wir finden auch, dass sich eine weitere Ausweitung angesichts der Vielzahl Betroffener lohnt. Anwohner wollen keinen Feinstaub einatmen und auch keinen gesundheitsschädlichen Verkehrslärm erdulden, Familien wollen, dass ihre Kinder den ganzen Weg zu Kindergärten und Schulen sicher absolvieren, Radfahrerinnen und Radfahrer wollen einen fairen Ausgleich zwischen den Verkehrsträgern.
Und ganz nebenbei lassen sich mit Tempo 30 sinnvolle Synergieeffekte erreichen; denn die Temporeduzierung, wenn sie gut gemacht ist und für eine - das betone ich an dieser Stelle - Verstetigung des Verkehrsfluss sorgt, dient sowohl der Luftreinhaltung als auch der Verkehrssicherheit und der Aufenthaltsqualität.
Ein kommunales Verkehrskonzept kann hier vernünftig mit den kommunalen Pflichtaufgaben, einen Lärmminderungs- und einen Luftreinhalteplan zu erstellen, verknüpft werden.
Wir können übrigens bei anderen schauen, die sich schon auf den Weg gemacht haben, und eventuell daraus auch lernen. So hat beispielsweise Rheinland-Pfalz landesweit im städtischen und
auch ländlichen Umfeld mehrere Projekte mit Tempo 30 erfolgreich getestet. Der Modellversuch ist nahezu abgeschlossen und ausgewertet - mit durchgehend positiven Ergebnissen. In den Testorten konnte der Lärm um bis zu 3,3 dB reduziert werden, wobei man wissen muss, dass allein eine Reduzierung um 1 dB einem Minus von 20 % der Verkehrsmenge gleichkommt. Bei -3 dB hätten wir sogar eine Reduzierung der Verkehrsmenge um die Hälfte erreicht. Hier ist also Enormes mit der einfachen Maßnahme Tempo 30 erzielt worden.
Dabei ließ sich feststellen, dass viele Sorgen von Kritikern und Skeptikern unbegründet waren. Weder die Verkehrsfunktion in den Tempo-30-Zonen wurde beeinträchtigt, noch fand eine Verdrängung des Verkehrs auf Nebenstraßen mit höheren zulässigen Geschwindigkeiten statt. Ebenso konnten keine Verkehrsstaus festgestellt werden. Und, meine Damen und Herren, der Einzelhandel hat von der Idee, Mobilität und Stadtplanung als Ganzes zu betrachten, profitiert.
Das, was wir wollen, verehrte Damen und Herren, ist ein Modell, ein Versuch, mit dem wir testen, welche Maßnahmen sich in Städten und Landkreisen am ehesten eignen, um erstens eine Akzeptanz zu schaffen, um zweitens die Lebensqualität in verdichteten Räumen zu verbessern, um drittens Mobilität im wahrsten Sinne des Wortes zu bewegen und um viertens natürlich die Straßenverkehrsordnung zu verändern.
Ich habe jetzt leider nur noch neun Sekunden Redezeit und muss deshalb zum Schluss kommen. - Ich hoffe, dass Sie offen sind für neue Strategien, offen für neue Zukunftspläne und dass wir im Ausschuss gemeinsam interessante Gespräche führen werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich diesen Antrag gelesen habe, habe ich erst gedacht: Na, wunderbar, über eine Seite lang und nur das, was es alles schon gibt. Ich habe mich gefragt: Was brauchen wir denn jetzt eigentlich
Weniger Lärm - okay, da haben wir auch schon einiges getan, da wird auch mit Asphalt und anderen Sachen gearbeitet, da wird mit Baumaßnahmen gearbeitet.
Da habe ich gedacht: Oh, schon wieder Runde Tische! Alles kreist mittlerweile um Runde Tische, dass es einem schwindelig werden kann.
Frau Menge, Sie haben gesagt - das interessiert mich ganz besonders -, dass es bereits Modellversuche gibt, die fast schon zu Ende geführt worden sind,
dass man nur noch auf die Auswertung wartet. Da frage ich mich: Was hat das dann in diesem Antrag zu suchen?
Ich verstehe das, ehrlich gesagt, nicht. Ich vermute allerdings - und das sehe ich sehr skeptisch -, dass Sie über die Köpfe der Kommunen hinweg die Innenstädte dann doch mit Tempo 30-Zonen zupflastern wollen, auch wenn diese das gar nicht wollen.
Ich bin schon der Meinung, dass man an Krankenhäusern, an Kindergärten, an Alten- und Pflegeheimen, an Schulen - auch an Hauptverkehrsstraßen - eine verkehrsberuhigte Zone einrichtet und damit auch Tempo-30-Zonen schafft. Diese Möglichkeit gibt es bereits, das ist auch nicht das Problem. Das haben wir heute schon, und das haben wir u. a. der FDP in Schleswig-Holstein zu verdanken,
die nämlich einen Antrag eingebracht hat, der aus einem einzigen Satz besteht, der sechs Zeilen umfasst. Die FDP in Schleswig-Holstein will, dass
Genau das wird jetzt auch vom Bund in die neue Straßenverkehrsordnung aufgenommen. Da gehört es meiner Ansicht nach auch hin. Denn die Kommunen können doch am besten beurteilen, was in ihrem eigenen Bereich über die Straßenverkehrsordnung umgesetzt werden kann. Deshalb möchte ich es auch bei den Kommunen belassen