Sie können nur Tempo 30 und Tempo 30 kritisieren. Wir haben hierzu wesentlich mehr gesagt. Aber mit unseren Sachargumenten haben Sie ja in der Auseinandersetzung nie Probleme - Sie lassen Sie einfach weg!
Meine Damen und Herren, Tempo 30 ist nur der eine Aspekt. Das andere waren die wesentlichen verkehrspolitischen Ziele für Fahrradfahrer, für
Fußgänger und für Menschen, die bisher bei der innerörtlichen Entwicklung der Verkehrspolitik keine Lobby hatten. Sie reduzieren die Anwendung von Tempo 30 oder weniger nur auf die neuen Wohngebiete. Wir wollen dieses Instrument angemessen und auf die örtliche Situation angepasst eben auch auf Landesstraßen und Bundesstraßen konzentrieren. Sie müssen sich damit auseinandersetzen, dass wesentliche Klima- und Lärmschutzziele sowie die Verkehrssicherheit stärker im Vordergrund stehen.
Vielen Dank, Herr Will. - Die volle Redezeit der CDU-Fraktion steht noch dem Kollegen Karsten Heineking zu, dem ich jetzt das Wort erteile. Bitte schön!
„Nach derzeitiger Rechtslage ist die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h - über einen punktuellen Bereich auf den klassifizierten Straßen … hinaus - wegen der ‚besonderen Verkehrsfunktion‘ der Straßen nur schwer möglich.“
Was bedeutet das eigentlich? - Wenn wir es mit einer Bundes-, einer Landes- oder einer Kreisstraße zu tun haben und es vor Ort als wichtig angesehen wird, dort eine Veränderung zu erreichen, dann ist das nur schwer möglich. Das ist zurzeit so gewollt. Die Frage ist, ob das immer so bleiben muss.
Aktuell beschäftigt sich z. B. der Rat des Fleckens Hagenburg im Landkreis Schaumburg mit der Umgestaltung der Verkehrsknotens in der Ortschaft Hagenburg. Betroffen sind Abschnitte der Bundesstraße B 441 und Teile der Landesstraße L 445. Ein Verkehrsplanungsbüro wurde mit einer gutachterlichen Untersuchung beauftragt. Bereits seit Langem wird in diesem Zusammenhang auch über eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Langen Straße, die einen Abschnitt der B 441 in der Ortschaft darstellt, auf 30 km/h diskutiert. Die rechtliche Einordnung und die Erfolgsaussichten
In Niedersachsen gibt es Handlungsempfehlungen, die für die Verkehrsbeschränkung aus Lärmschutzgründen einen Überblick über die geltende Rechtslage und Hinweise zu den Lärmberechnungen geben.
Nach diesen Handlungsempfehlungen ist jeweils im Einzelfall eine Abwägung darüber zu treffen, ob eine Abweichung von den grundsätzlich zulässigen 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Ein Gutachten muss Aufschluss darüber geben, wie groß die Reduzierung der Lärmbelästigung bei Tempo 30 ist. Ebenfalls müssen Lärmgrenzwerte überschritten werden, damit eine Geschwindigkeitsreduzierung erlaubt wird. In der Verantwortung des Straßenbaulastträgers liegt es, entsprechend den Handreichungen eine aktuelle Verkehrszählung in sehr aufwendigen Berechnungen auszuwerten und daraus die Begründung für die Anordnung abzuleiten. Um im Interesse der Gesundheit seiner Bürgerinnen und Bürger eine Verbesserung der Situation zu erreichen, muss der Fleckenrat eine entsprechende Geschwindigkeitsreduzierung beantragen.
Herr Kollege Heineking, jetzt muss ich in Ihrem Interesse intervenieren. - Es wird wieder sehr laut. Das ist zwar immer so zum Ende der Sitzung. Aber es muss nicht immer so sein. Heute wollen Sie es ja auch nicht machen. Herr Heineking redet nämlich und nicht Sie. - Gut. Dann setzen Sie fort!
Auch die Verkehrsministerkonferenz hat sich einstimmig für eine erleichterte Anordnungsmöglichkeit von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen ausgesprochen. Dies soll insbesondere vor Kindergärten, Schulen und Seniorenheimen möglich sein. Was man da alles noch hineininterpretieren kann, weiß ich nicht. Aber erst einmal ist es vor Kindergärten, Schulen und Seniorenheimen geplant.
Der Rat des Fleckens Hagenburg wäre sicherlich sehr erfreut, wenn in der Ortschaft auf der Langen Straße eine Geschwindigkeitsreduzierung umgesetzt würde und dabei das Verfahren weniger umfangreich und kostenintensiv wäre.
In dem vorliegenden Antrag steht in der Entschließung, dass sich die Abgeordneten des Europäischen Parlaments für ein EU-weites Tempolimit bis zum Jahr 2020 in Städten ausgesprochen haben, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Meiner Meinung nach spricht nichts dagegen, wenn der Landtag feststellt, dass die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger durch Luftschadstoffe und Lärm geschädigt wird und allein in Europa nach Ermittlungen der WHO jährlich mehr als 1 Million gesunde Lebensjahre durch Lärm verloren gehen.
Sicher bin ich mir auch, dass der Straßenverkehr dabei eine wichtige Lärmquelle ist. Bereits jetzt gibt es deutschlandweit in verschiedenen Bundesländern und Städten Modellversuche, wenn es um CO2-Reduzierung und weniger Lärm geht. Im weiteren Verlauf dieser Versuche wird der Einfluss von Geschwindigkeitsreduzierungen untersucht. Deshalb sehe ich Chancen, dies auch niedersachsenweit im Rahmen von Modellversuchen zu ermöglichen.
Auch die Forderung, dass sich die Landesregierung beim Bund dafür einsetzt, die Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen innerhalb geschlossener Ortschaften auf Tempo 30 km/h zu erleichtern, halte ich für sinnvoll. Am Beispiel des Fleckens Hagenburg im Landkreis Schaumburg habe ich das eingangs meiner Ausführungen angesprochen.
Im weiteren Verlauf der Beratungen werden wir den Antrag in seinen Einzelheiten beleuchten können. Sicherlich werden wir auch die Auffassung von weiteren Betroffenen in unsere Meinungsbildung einfließen lassen.
Vielen Dank, Herr Kollege Heineking. - Für die Landesregierung hat jetzt Herr Wirtschafts- und Verkehrsminister Lies das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben schon sehr früh die Debatte um das Thema „Vereinbarkeit von Mensch und Verkehr“ angestoßen, auch in Berlin. An verschiedenen Stellen haben wir aufgezeigt, dass es ein wichtiges Thema ist, das in der Vergangenheit
nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Der fließende Verkehr hatte den Vorrang. Der Mensch, der mit den Auswirkungen leben muss, war aber immer in einer sehr untergeordneten Rolle.
Ich bin sehr froh, dass wir in den letzten Monaten schon eine ganze Menge auf den Weg gebracht haben und dass mit dem Modellversuch hoffentlich die Möglichkeit besteht, die Vereinbarkeit von Mensch und Verkehr sehr objektiv zu testen, um die Auswirkungen dann als Grundlage für das weitere Handeln zu nehmen.
Das Thema „Klimaschutz, Lärmschutz und Verkehrssicherheit“ hat für uns alle einen hohen Stellenwert. Niedrige Geschwindigkeiten reduzieren, wie eine aktuelle Studie des Umweltbundesamtes abermals belegt hat, nachweislich den Verkehrslärm, sie verhindern Unfälle oder mindern wenigstens ihre Folgen. Die Möglichkeiten, dies anzuwenden, sind jedoch sehr beschränkt. Deswegen sind wir sehr froh, dass die erleichterte Anordnungsmöglichkeit von Tempo 30, die wir im Rahmen der Initiative der Verkehrsministerkonferenz auf den Weg gebracht haben, erste Früchte trägt.
Erster Schritt: Sicherheit. Es ist uns gelungen, was wir schon im April 2015 gefordert haben. Denn der Bund hat mit Stand vom 5. Februar 2016 einen Entwurf zur Änderung der StVO vorgelegt, in dem u. a. die von uns geforderte erleichterte Anordnungsmöglichkeit von Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Seniorenheimen enthalten ist. Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt, der uns beim Thema Verkehrssicherheit sicherlich nach vorne bringt.
Die zweite Forderung: Der Bund hat zugesagt, die Lärmschutz-Richtlinie-Straßenverkehr alsbald zu überarbeiten - das wäre die zweite Grundlage - und auch die Geschwindigkeit entsprechend zu reduzieren. Die Erklärung des Bundes, dass hierfür erst der Abschluss der Überarbeitung einer anderen Lärmrichtlinie erforderlich ist, da sich beide Richtlinien aufeinander beziehen, ist plausibel. Wir werden den Bund in der nächsten Verkehrsministerkonferenz aber nochmals auffordern, die Überarbeitung der beiden Richtlinien jetzt durchzuführen und schnellstmöglich abzuschließen.
Der dritte Punkt - auch den haben wir in Niedersachsen - ist die Frage: Was ist mit Geschwindigkeitsbegrenzungen auf kurzen Streckenabschnitten, an deren Ende wieder Geschwindigkeitsbe
grenzungen kommen? - Wir haben es beim Thema B 1 erlebt. Dort gibt es die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 oder 70 km/h, dann einen kurzen Teilabschnitt, in dem wir die Geschwindigkeitsbegrenzung aufheben müssen, obwohl da Menschen leben, und dann kommt wieder eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Es macht weder für den Autofahrer Sinn, noch ist es für die Anwohner akzeptabel, wenn dort, wo die Menschen leben, die Geschwindigkeit hochgesetzt wird. Auch da sind wir jetzt einen Schritt weiter. Der Bund hat ebenfalls eine Änderung angekündigt, die uns erheblich weiterbringen wird.
Das heißt, wir haben schon in den letzten Jahren Schritt für Schritt eine Verbesserung der Situation erreicht. Aber wenn wir jetzt mehr wollen, dann brauchen wir die Klärung, ob Tempo 30 akzeptiert wird und Wirkungen zu erzielen sind, also: Bringt Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen innerorts tatsächlich das, was wir im Hinblick auf Lärmschutz, Luftreinhaltung, Klimaschutz und Verkehrssicherheit erwarten, und findet es die nötige Akzeptanz in der Bevölkerung? - Auch das wird eine große Rolle spielen. Das wollen wir in einem Modellversuch testen.
Allerdings muss klar sein: Die rechtlichen Voraussetzungen müssen auch beim Modellversuch erfüllt sein, da Bürgerinnen und Bürger die verkehrsbehördlichen Anordnungen gerichtlich überprüfen lassen können. Wir sollten uns auch bei einem Modellversuch nicht angreifbar machen. Ich bin optimistisch, dass es uns im Dialog gemeinsam gelingt, rechtlich tragfähige Modelle zu finden.
Meine Damen und Herren, wir werden prüfen, in welchen Bereichen Niedersachsens diese Voraussetzungen erfüllt sind, und dort entsprechende Modellprojekte initiieren. Das ist übrigens nicht neu; denn das haben wir auch beim Modellprojekt Baumunfälle gemacht. Dort haben wir Gebiete ebenfalls ganz gezielt ausgewählt. Mit den nötigen Änderungen, die dann von der Straßenverkehrsordnung ausgehen, werden wir das Thema „Vereinbarkeit von Mensch und Verkehr“ im Sinne des Verkehrs, aber vor allen Dingen im Sinne der Menschen, die davon betroffen sind, wieder einen Schritt voranbringen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Ich stelle jetzt ganz schnell fest, dass keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt mehr vorliegen und wir damit am Ende der ersten Beratung angekommen sind.
Der Kollege Will hat angeregt, auch den Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz mit diesem Antrag mitberatend zu befassen. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Ich frage, ob das Plenum damit einverstanden ist, dass das gleich festgelegt wird. Sonst kann das der federführende Ausschuss machen. - Dem wird nicht widersprochen. Dann lasse ich über den Antrag abstimmen, die Ausschussüberweisung so zu beschließen.
Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist mit der ausreichenden Mehrheit beschlossen.
Wir sind am Ende der heutigen Sitzung angekommen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. Bis morgen früh um 9 Uhr!