Die mündliche Berichterstattung hat der Abgeordnete Nacke übernommen. - Ich sehe ihn nicht im Raum. Dann halte ich Sie damit einverstanden, dass wir den Bericht zu Protokoll geben, sodass er Ihnen dann schriftlich vorliegt.
(Helge Limburg [GRÜNE]: Ich muss Herrn Nacke mal in Schutz nehmen! Das war im Ältestenrat so besprochen worden!)
Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung empfiehlt Ihnen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, dem Gesetzentwurf der Landesregierung und damit auch dem Staatsvertrag zuzustimmen. Das Ausschussmitglied der FDP-Fraktion hat dagegen
gestimmt, die Ausschussmitglieder der CDUFraktion haben sich enthalten. Der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat sich dieser Empfehlung mit dem gleichen Abstimmungsergebnis angeschlossen.
Die Empfehlungen zu den in die Beratung einbezogenen Eingaben hat der federführende Ausschuss einstimmig beschlossen.
Der Gesetzentwurf enthält in Artikel 1 die Zustimmung zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der in fünf Artikeln eine Reihe von Änderungen verschiedener rundfunkrechtlicher Staatsverträge vorsieht. Dabei geht es vor allem um folgende Punkte:
Artikel 1 des Rundfunkänderungsstaatsvertrages betrifft den Rundfunkstaatsvertrag und sieht im Wesentlichen die Beauftragung eines gemeinsamen Jugendangebots von ARD und ZDF vor. Das Angebot soll aus Rundfunk und Telemedien bestehen und ausschließlich im Internet angeboten werden. Im Gegenzug entfallen die beiden digitalen Fernsehprogramme „EinsPlus“ und „ZDFKulturkanal“. Um die Auswirkungen auf die privaten Medienanbieter zu begrenzen, sieht der Staatsvertrag eine Negativliste mit unzulässigen Angebotsformen vor. Dazu gehören z. B. Spieleangebote ohne journalistisch-redaktionellen Bezug zum Jugendangebot. Darüber hinaus darf das Jugendangebot insbesondere keine Werbung und kein eigenständiges Hörfunkprogramm enthalten.
Artikel 4 enthält einige Änderungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages. Im Wesentlichen sind im privaten Bereich Verfahrensvereinfachungen und Beitragsentlastungen vorgesehen. Entlastet werden insbesondere Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen, in Behinderteneinrichtungen und in Hospizen. Im nicht privaten Bereich sind Entlastungen für Unternehmen mit einem hohen Anteil von Teilzeitbeschäftigten sowie für gemeinnützige Einrichtungen vorgesehen. Darüber hinaus enthält der Staatsvertrag einige datenschutzrechtliche Anpassungen.
Artikel 5 enthält schließlich eine Reihe von Änderungen des Jugendmedienschutzstaatsvertrages. Im Kern werden die Altersstufen aus dem Jugendschutzgesetz des Bundes übernommen. Die Anforderungen an Jugendschutzprogramme werden präzisiert, u. a. im Hinblick auf das Zusammenwirken mit Alterskennzeichnungen. Das bestehende System der kontrollierten Selbstkontrolle wird weiter ausgebaut und stärker mit den entsprechenden Regelungen des Bundes verwoben.
In den Beratungen des federführenden Ausschusses begrüßten Ausschussmitglieder der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Gesetzentwurf. Die jeweiligen Ausschussmitglieder der FDP-Fraktion kritisierten das vorgesehene Jugendangebot unter Hinweis auf die damit verbundenen Kosten und sahen in der Beitragsfinanzierung eine Benachteiligung privater Wettbewerber. Ein Mitglied der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen verwies in diesem Zusammenhang auf die Einsparungen infolge der Streichung zweier digitaler Fernsehprogramme. Ein Vertreter der Staatskanzlei führte aus, dass nach den Ergebnissen eines im Auftrag der Länder erstellten Marktgutachtens nur mit geringen Auswirkungen auf die privaten Wettbewerber zu rechnen sei. Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion bezweifelten, dass der gesetzliche Auftrag für das Jugendangebot hinreichend präzise definiert sei.
Damit möchte ich meinen Bericht schließen und Sie namens des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung um Ihre Zustimmung bitten.
- Ich darf Sie alle um Ihre Aufmerksamkeit bitten, bevor wir in der Beratung fortfahren. Kollegen und Kolleginnen, die den Plenarsaal verlassen möchten, können dies jetzt tun. - Wenn auch die Beratungen in den Gängen eingestellt sind, beginnen wir.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie sehen mich etwas überrascht. Ich hatte gedacht, ich würde erst nach dem Berichterstatter ans Pult gehen. Aber das soll mich nicht daran hindern, gern zu diesem Tagesordnungspunkt zu sprechen.
Das Rundfunkrecht - Sie alle haben es sicherlich mitbekommen - entwickelt sich derzeit zum Teil wirklich rasant weiter. Allein im letzten Jahr sind der Sechzehnte, der Siebzehnte und der Achtzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag abgeschlossen worden. Der Neunzehnte ist heute in der Diskussion. Und - Sie werden nicht überrascht sein - in wenigen Monaten haben wir hier schon einen weiteren Staatsvertrag zu beraten.
In Niedersachsen sind wir, nachdem die Regierungschefs den Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterschrieben haben, wie abgesprochen, frühzeitig durch die Staatskanzlei informiert worden und haben das parlamentarische Verfahren im Ausschuss eingeleitet.
Meine Damen und Herren, dieser Änderungsstaatsvertrag wird überwiegend zum 1. Oktober dieses Jahres und in Teilen zum 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten, wenn ihn alle Landesparlamente beschlossen haben.
Dieser Staatsvertrag umfasst in seinen Artikeln eine Vielzahl von Regelungen zu aktuellen medienpolitischen Themen der Länder, ist also quasi ein dickes Paket verschiedener Thematiken, die im Wesentlichen - zumindest überwiegend - nicht wirklich streitig sind. Leider ist es uns im Ausschuss noch nicht gelungen, zu einer gemeinschaftlichen Zustimmung zu kommen. Aber ich habe Signale erhalten, dass uns das heute in größerer Breite gelingen kann bzw. wird.
Meine Damen und Herren, da die Berichterstattung fehlt, will ich kurz auf die einzelnen Teile dieses Staatsvertrags eingehen.
Erstens geht es um eine Evaluierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Schon mit der Einführung des Rundfunkbeitrags - Sie erinnern sich an die Diskussion - haben wir eine Evaluierung beschlossen
und angekündigt, um die Beiträge quasi fein zu justieren. Dies führt nun zu Veränderungen beim Beitrag für privilegierte gemeinnützige Einrichtungen. Welche sind das? - Das sind die Kindergärten, die jetzt nur noch einen reduzierten Beitrag von einem Drittel zu entrichten haben.
Ein weiteres Beispiel: Es kommt auch zu Änderungen für die Betriebe. Es war kritisiert worden, dass die Beitragshöhe für sie sozusagen nach Köpfen berechnet wird. Jetzt wird das auf Vollzeiteinheiten umgestellt, sodass nicht diejenigen Betriebe benachteiligt sind, die einen hohen Anteil an Teilzeitbeschäftigten haben. Auch das ist ein Fehler in der ursprünglichen Version.
Auch bei den privaten Beitragszahlern haben wir zumindest für die Kinder bis 25, die noch im elterlichen Hause leben, in Zukunft Beitragsermäßigungen bzw. -befreiungen im Vertrag vorgesehen.
Ich komme zweitens zum Jugendangebot. Die Länder beauftragen mit diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag ARD und ZDF zu einem gemeinsamen Angebot im Onlinebereich mit der Zielgruppe der jungen Menschen in unserem Land. Dies geschah im Übrigen nach einem sehr breiten Konsultationsverfahren. In einer ökonomischen Gesamtbetrachtung ergibt sich der Schluss, dass dieses junge Angebot von ARD und ZDF nur geringe Auswirkungen auf die kommerziellen Wettbewerber haben wird.
Geäußerte Kritik - sehr grundsätzliche Kritik im Übrigen - von Medienverbänden, von privaten Betreibern und insbesondere von der FDP konnte in meinen Augen nicht wirklich überzeugen. Es ist doch verfassungsrechtlich durchaus anerkannt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinen Angeboten alle Bevölkerungsgruppen erreichen können muss. Bei veränderten Seh- und Hörgewohnheiten ist aber dann auch die Ausweitung im Onlinebereich nur konsequent.
Meine Damen und Herren, im Gegenzug werden die Digitalsender „EinsPlus“ und „ZDFKulturkanal“ eingestellt.
Drittens der Jugendmedienschutz. Auch dort gibt es eine Vielzahl von kleineren Verbesserungen, die ich hier nicht alle im Einzelnen aufführen will. Wir haben beispielsweise die Altersstufen mit denen des Jugendschutzgesetzes vereinheitlicht und Ähnliches umgesetzt.
Viertens. In weiteren Artikeln dieses Staatsvertrags sind Transparenzvorschriften enthalten, die den Umfang der Prüfungsrechte der Rechnungshöfe der Länder bei Beteiligungen der Anstalten klarstellen und vereinheitlichen. Ebenfalls wird der Umfang der Berichterstattung der Rechnungshöfe gegenüber den Landesregierungen und Parlamenten vereinheitlicht. Es geht also auch um eine Stärkung unserer Unterrichtungsrechte.
Fünftens. Umsatzsteuerliche Regelungen bei den gewünschten Kooperationen der öffentlich-rechtlichen Anstalten, die zur Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht führen, ergänzen diesen Änderungsstaatsvertrag ebenso wie die Einführung einer Transparenzvorschrift zu den Programmbeschaffungskosten im öffentlich-rechtlichen Bereich. Damit will man auch die Produzentenlandschaft,
Meine Damen und Herren, insgesamt sehen wir in diesem Artikelgesetz zur Annahme des Staatsvertrags ein wirklich nicht unbedeutendes Stück Fortentwicklung unseres Medienrechts, über das wir heute, wie ich hoffe, in großer Einmütigkeit entscheiden. Von Beitragsveränderungen, einem verstärkten Jugendangebot und einem verbesserten Jugendmedienschutz bis hin zu einigen Transparenzvorschriften wird ein Großteil der aktuellen medienpolitischen Diskussion abgebildet.
Ich hoffe, wir finden hier vielleicht sogar unter Zurückstellung kleinerer Bedenken bei allen, liebe FDP - denken Sie einmal darüber nach! -, zu einem breiten zustimmenden Votum zu dem Staatsvertrag, der in meinen Augen aus niedersächsischer Sicht gut verhandelt worden ist und auch in den Ländern, in denen andere Parteikonstellationen in der Regierung sind, durchaus seine Mehrheit gefunden hat.
Herr Kollege, bleiben Sie bitte noch einen Moment hier! Ich wollte Sie eben nicht unterbrechen, aber Herr Kollege Mohr hat darum gebeten, eine Frage stellen zu dürfen.
Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie mir die Möglichkeit zur Zwischenfrage geben. Sie haben sich eben zu den erweiterten Onlinemöglichkeiten, zu dem Internetangebot für den Jugendspartenkanal positiv geäußert. Meine Frage ist: Wie stehen Sie dazu, dass die Schaffung dieses weiteren Angebots im Internet eigentlich ein Eingeständnis ist, dass junge Menschen im herkömmlichen Programm von ARD und ZDF nicht mehr erreicht werden?
Das ist sicherlich nicht ein Eingeständnis - das hat einen negativen Touch. Es ist sicherlich die Erkenntnis, glaube ich, aller in diesem Bereich, dass Jugendliche im Gegensatz zu unseren Hör- und Sehgewohnheiten mittlerweile Onlineinstrumente in einem viel stärkeren Maße nutzen als z. B. die Generation, der ich angehöre, oder vielleicht sogar die Generation, der Sie angehören. Ich kann das nicht beurteilen.
Es ist insoweit nur konsequent - nach den Urteilen sollen öffentlich-rechtliche Anstalten durchaus für alle erreichbar sein -, wenn man dann sagt: Wir brauchen auch attraktive, gute Onlinejugendkanäle. Im Gegenzug gibt man ja zwei ältere Kanäle auf. Wir werden sehen, wie sich das auswirkt.