Protokoll der Sitzung vom 14.04.2016

Tagesordnungspunkt 21: Besprechung: Wie sieht das Konzept der Landesregierung zur konsequenten Rückführung von ausreisepflichtigen Menschen aus Niedersachsen aus? - Große Anfrage der Fraktion der CDU -

Drs. 17/4807 - Antwort der Landesregierung - Drs. 17/5491

Nach § 45 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung wird zu Beginn der Besprechung einer der Fragestellerinnen oder einem der Fragesteller das Wort erteilt. Danach erhält die Landesregierung das Wort.

Für die Fraktion, die die Anfrage gestellt hat, liegt mir die Wortmeldung der Abgeordneten Angelika Jahns vor.

(Unruhe)

- Frau Jahns, wir warten noch einen Moment, bis der eine oder andere den Saal verlassen hat. - Okay. Es ist Ruhe eingekehrt. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit unserer Großen Anfrage zum Thema „Rückführung von ausreisepflichtigen Menschen“ wollen wir wissen, welches Konzept die Niedersächsische Landesregierung hierzu hat bzw. ob sie das geltende Recht umsetzen wird.

Die Antwort der Landesregierung, meine sehr geehrten Damen und Herren, lässt leider viele Fragen offen. Auf unsere Frage, was die Landesregierung tut, um ausreisepflichtige Menschen konsequent rückzuführen, wird geantwortet:

„Menschen, die hier in Deutschland kein Aufenthaltsrecht haben und für die Bleibeperspektiven nicht gegeben sind, müssen das Land verlassen.“

Man könnte meinen, die Landesregierung würde danach handeln und tatsächlich konsequent abschieben. Das, Herr Präsident, meine Damen und Herren, ist jedoch nicht der Fall. Denn wenn wir die Antwort weiter lesen, müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass das Land Niedersachsen die Kommunen im Regen stehen lässt, statt ihnen zur Seite zu stehen.

(Beifall bei der CDU)

Wenn es darum geht, die Kommunen für Aufgaben des Landes in Anspruch zu nehmen, dann ist das Land schnell dabei: Für die Amtshilfe mussten die Kommunen Hunderte von Plätzen für Flüchtlinge schnellstens zur Verfügung stellen. Turnhallen, Dorfgemeinschaftshäuser oder auch andere öffentliche Einrichtungen wurden in Anspruch genommen, weil das Land seiner Verpflichtung zur Unterbringung der Flüchtlinge nicht nachgekommen ist.

Umso wichtiger ist es, dass in den Kommunen die Wohnungen und Unterbringungsplätze zur Verfügung gestellt werden können, die frei wären, wenn die Landesregierung konsequent rückführen würde.

Selbst die Landesregierung erklärt hierzu, dass Menschen, die eine freiwillige Ausreise nicht nutzen, zwangsweise zurückgeführt werden müssen:

„Liegen die Voraussetzungen vor, ist von den Ausländerbehörden die Abschiebung einzuleiten. Es handelt sich dabei um eine zwingende Rechtsfolge, ein Ermessen der Ausländerbehörden besteht insoweit nicht.“

Meine Damen und Herren, das ist eine klare Aussage. Aber handelt diese Landesregierung auch danach? - Mitnichten. Sie verweist immer wieder auf die freiwillige Ausreise, was wir sogar unterstützen. Aber aus den Zahlen, die Sie in der Antwort auf unsere Anfrage vorgelegt haben, ist ersichtlich, dass das bei Weitem nicht reicht, dass Sie die weiteren Instrumente zur Rückführung nutzen müssen, um die Kommunen wirklich zu entlasten.

Handeln Sie endlich! Denn die rechtlichen Voraussetzungen für Rückführungen sind klar und deutlich geregelt. Die Landesregierung kündigt an:

„Das Land wird weiterhin seinen Beitrag leisten, um einen konsequenten Abschiebungsvollzug zu gewährleisten und - wo im Hinblick auf steigende Fallzahlen nötig - den Abschiebungsvollzug neu zu justieren.“

Ich frage die Landesregierung: Wie lange wollen Sie denn noch warten, die vorhandenen gesetzlichen Regelungen anzuwenden?

(Beifall bei der CDU)

Wenn Sie wissen, dass die Anzahl der Ablehnungen steigt, hätten Sie längst handeln können. Sie brauchen keine Neujustierung. Sie müssen nur das anwenden, was Sie, Herr Ministerpräsident Weil, und auch Sie, Herr Innenminister Pistorius, im Asylpaket I mit ausgehandelt haben. Aber Sie lassen sich von den Grünen beeinflussen und am Gängelband führen.

„Vonseiten der Landesregierung werden die notwendigen Maßnahmen getroffen, um auch bei steigenden Rückführungszahlen reibungslose Abläufe zu gewährleisten. So wird das Ministerium für Inneres und Sport die den Abschiebungsvollzug betreffenden Grunderlasse modifizieren, um die Regelun

gen an die zwischenzeitlich eingetretenen Gesetzesänderungen anzupassen.“

Und noch solch eine schwammige Antwort:

„Weiter werden auch bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen … die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen, um landesseitig die Herausforderungen durch die gestiegenen Zugangszahlen zu bewältigen.“

Es macht mich fassungslos, mit welcher Ignoranz Sie an dieses Thema herangehen. Die Flüchtlingsunterbringung und Reduzierung der Zahlen sind gegenwärtig die wichtigsten Themen, und Sie verplempern die Zeit.

(Beifall bei der CDU)

Liebe Landeregierung, wenn die Kommunen sich bei der von Ihnen angeordneten Amtshilfe so viel Zeit gelassen hätten, dann hätten sie noch heute Flüchtlinge auf der Straße sitzen. Sie müssen handeln und endlich aktiv werden!

Meine Damen und Herren, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Der Innenminister erklärte am 15. Oktober vor diesem Hohen Haus:

„Nach Auffassung der Niedersächsischen Landesregierung ist die konsequente Durchsetzung der Ausreisepflicht von abgelehnten Asylbewerbern ein wichtiger Beitrag, um die gegenwärtigen Herausforderungen zu bewältigen.“

Ich betone: Das war am 15. Oktober 2015.

Die gesetzlichen Änderungen wurden den niedersächsischen Ausländerbehörden rechtzeitig am 22. Oktober 2015, also eine Woche nach dem Plenum, mitgeteilt. Gleichzeitig sind die niedersächsischen Regelungen durch die Rückführungserlasse vom 23. September 2014 und 29. September 2015 für gegenstandslos erklärt worden. Mit Inkrafttreten der Änderungen des Asylpakets I zum Thema „Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten“ - keine Ankündigungen von Abschiebungen mehr oder Umstellung von Geld- auf Sachleistungen - haben die Länder die Verpflichtung, entsprechend zu handeln. Doch wenn jetzt jemand geglaubt hat, diese Landesregierung würde konsequent an der Umsetzung dieser Regelungen arbeiten, sieht man sich enttäuscht. Ein halbes Jahr nach diesen verpflichtenden Neuregelungen hat diese Landesregierung noch immer keine neuen Erlasse herausgegeben.

In der Antwort ist von Modifizierung der Grunderlasse die Rede, werden Anpassungen angekündigt usw. Sechs Monate sind vergangen, meine Damen und Herren. Was tut die Landesregierung? - Sie ruft nach dem Bund und fordert schnellere Entscheidungen, mehr Personal usw.

(Sebastian Lechner [CDU]: Das kann sie!)

Das konnten wir hier gerade gestern wieder hören.

Auf Bundesebene wurden viele unterschiedliche Regelungen, wie z. B. die Asylpakete I und II, Einstellungen von zusätzlichen Mitarbeitern für das BAMF usw., durchgeführt. Diese Landesregierung hat sich ja, wie wir wissen, der Verantwortung auf Bundesebene durch Enthaltung beim Asylpaket I entzogen. Sie haben also den geringsten Grund, den Bund zu irgendetwas aufzufordern.

Doch ich frage Sie: Wie gehen Sie denn mit den ansteigenden Zahlen von Ablehnungsbescheiden um, die Sie tatsächlich erwarten, weil der Bund seine Maßnahmen konsequent durchsetzt? - Dazu wieder eine Antwort, die die monatelange Untätigkeit dokumentiert:

„Weiter werden auch bei der Landesaufnahmebehörde … die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen, um landesseitig die Herausforderungen durch die gestiegenen Zugangszahlen zu bewältigen.

Zum anderen wird die LAB Niedersachsen hinreichend ausgestattet und verstärkt, um auch bei einer deutlich steigenden Anzahl vollziehbar ausreisepflichtiger Personen die Ausreisepflicht durchsetzen zu können.“

Wieder nur Ankündigungen und keine zeitliche Ansage, wann konkret entsprechende Aufstockungen zu erwarten sind oder dass Niedersachsen aktiv wird! Sie wollen zwar zusätzliches Personal einstellen, aber nur 50 %. Gleichzeitig erwarten Sie selbst aber eine Verdreifachung der Abschiebungen.

Meine Damen und Herren, wenn Sie erwarten, dass die Zahlen steigen, dann sollte sich Niedersachsen endlich, wie andere Länder auch, darauf vorbereiten. Denn dass Niedersachsen bei der konsequenten Abschiebung von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen im Ländervergleich weit hinten liegt, kann man jeder Statistik entnehmen.

Kommen wir zu diesen Zahlen. In Niedersachsen halten sich zum 31. Januar 2016 insgesamt 18 904 Personen auf, die ausreisepflichtig sind. Allerdings

ist bei 14 992 Personen der Vollzug der Abschiebung vorübergehend ausgesetzt. Hier besteht die sogenannte Duldung. Wir müssen aus der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage jedoch zur Kenntnis nehmen, dass bei den verbleibenden 3 912 Personen die Ausreise zum Teil noch nicht vollziehbar ist, also eine genaue Anzahl noch nicht beziffert werden kann.

Was tut die Landesregierung? - Es ist beabsichtigt, aufgrund von Rückmeldungen der Ausländerbehörden regelmäßige Dienstbesprechungen durchzuführen, um die Rückführung reibungslos zu gewährleisten. Dann, meine Damen und Herren, unterstützen Sie die Kommunen, indem alle gesetzlichen Möglichkeiten zur konsequenten Rückführung genutzt werden!

(Zustimmung bei der CDU)

Es gibt noch andere interessante Informationen in der Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage über die Asylsituation in Niedersachsen. Ich habe ausgeführt, dass in Niedersachsen 18 904 Personen ausreisepflichtig sind, von denen 14 992 eine Duldung besitzen. Da muss man die Frage stellen, welche Duldungsgründe in dieser Größenordnung vorliegen.

Duldungen wegen fehlender Reisedokumente beziehen sich überwiegend auf Menschen aus dem Kosovo und aus Serbien. Dies sind 256 und 276 Fälle.

Bei Duldungen aus sonstigen Gründen, nämlich wegen richterlicher Anordnung der Aussetzung einer Abschiebung oder bevorstehender Eheschließung mit einem oder einer deutschen Staatsangehörigen oder eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots, geht es in den meisten Fällen um Personen, die aus Albanien und Afghanistan kommen.

Richtig erscheint uns bei diesen Zahlen, dass die Duldungsgründe regelmäßig überprüft werden, um weitere Maßnahmen anordnen zu können, wenn die Duldung und der Duldungsgrund entfallen.

Auf die Frage, wie lange sich die geduldeten Ausreisepflichtigen im Durchschnitt bereits in Niedersachsen aufhalten, legen Sie eine Statistik vor, aus der ersichtlich ist, dass sich die Aufenthaltsdauer von drei Jahren - Stichtag 31. Januar 2016 - mit Abstand auf die meisten Personen bezieht, nämlich auf 9 857 Personen. Bei 14 992 geduldeten Personen ist das insgesamt eine sehr hohe Zahl. Finden Sie nicht? Diese Zahl fällt in Ihre Verant

wortung, in Ihre Regierungszeit, meine Damen und Herren.