Aber was wir vermissen und was wir von der Justizministerin vermissen: Man stellt sich hier hin, bedauert und bekundet seine Anteilnahme. Das ist alles gut und schön. Aber ich erwarte, dass wir uns politisch dieses Themas annehmen, dass wir damit in den Bundesrat gehen und dass das auf der Juni-Justizministerkonferenz zum Thema gemacht und überlegt wird, ob es da Möglichkeiten gibt.
In diesem Fall ist kein Rechtsfrieden gegeben. Nehmen Sie das einfach zur Kenntnis! So sieht das auch die große Mehrheit der Deutschen.
Einen letzten Hinweis möchte ich gerne geben. Er betrifft nicht Ihren Wortbeitrag, sondern denjenigen der Ministerin. Da hier vom Amtsvorgänger gesprochen wurde, nämlich von unserem heutigen Landtagspräsidenten Busemann, möchte ich klarstellen, dass dieser Fall nicht in die Amtszeit von Herrn Busemann als Justizminister gefallen ist. Das noch zur Klarstellung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Adasch, mitnichten machen wir es uns hier einfach. Im Gegenteil. Die Position, die wir hier vertreten - das ist uns ganz klar -, ist nicht das, was die Umfrage ergeben hat, und es ist auch nicht das, was jeder bei oberflächlicher Betrachtung erst einmal sagen würde.
Jeder, der das sieht, denkt erst einmal: Wenn es vier Wiederaufnahmegründe gibt, warum soll es dann keinen fünften geben? - Sie machen es sich einfach, indem Sie suggerieren, dass es so wäre. Sie haben sich überhaupt nicht mit der verfassungsrechtlichen Relevanz auseinandergesetzt.
Wenn Sie das tun würden, dann hätten Sie das ganz anders dargestellt. Ich gehe von dem aus, was Herr Adasch gesagt hat. Das, was Herr Adasch gesagt hat - - -
- Herr Adasch hat eben kritisiert, dass bei einem solch wichtigen Thema Zwischenrufe kamen. Vielleicht sollten Sie sich da einmal an Ihren Kollegen halten.
Wir machen uns das mitnichten einfach. Wir haben uns intensiv damit auseinandergesetzt. Wir würden gerne sagen: Wir wollen auch Gerechtigkeit! - Natürlich wollen wir auch Gerechtigkeit in diesem Fall. Aber, sehr geehrter Herr Kollege Adasch und sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, in diesem Fall, selbst wenn Sie das jetzt mit dem fünften Wiederaufnahmegrund ändern würden, würde es für die Vergangenheit nichts ändern. Auch in diesem Fall von Frederike von Möhlmann würde man das Verfahren nicht wieder aufnehmen können, weil es das Rückwirkungsverbot gibt. Da kommt man nicht mehr heran. Selbst wenn Sie das für die Zukunft ändern, könnten Sie in diesem Fall nichts mehr daran machen. Ich finde es fahrlässig, dass Sie sich hier als der große Retter der Gerechtigkeit hinstellen und suggerieren, dass Sie das könnten. - Das können Sie nicht!
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, es liegen für alle Fraktionen noch ausreichend Redezeiten zur Verfügung. Für die FDP-Fraktion hat sich jetzt Herr Dr. Genthe gemeldet. Herr Dr. Genthe, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für einen Vater, für eine Familie muss es der reine Horror sein, das eigene Kind durch einen Mord zu verlieren. Wird dann der mutmaßliche Täter zunächst verurteilt und dann wieder freigesprochen, kann sicher niemand mit dem Geschehenen wirklich abschließen. Tauchen dann nach Jahren noch Tatsachen und Spuren auf, die die Vermutung
erhärten, dass der Freigesprochene doch den Mord begangen hat und jetzt nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden kann, dann kann man den Glauben an den Rechtsstaat verlieren.
Ein solcher Fall muss selbstverständlich Anlass für uns sein, die bestehenden Gesetze zu hinterfragen. Gesetze müssen jedoch immer bei einer Vielzahl von Sachverhalten Anwendung finden können. Neben dem Fall der Frederike von Möhlmann gibt es auch die Fälle, bei denen tatsächlich ein Unschuldiger in einen Mordprozess gerät. Auch für einen solchen Menschen muss ein derartiges Verfahren ein Albtraum sein. Wird dieser Mensch letztinstanzlich freigesprochen und wird festgestellt, dass er unschuldig ist, muss dieser Albtraum für ihn ein Ende haben. Es darf nicht sein, dass er für den Rest seines Lebens damit rechnen muss, wieder Ziel von Ermittlungen oder Gerichtsverfahren zu werden. Auch das, meine Damen und Herren, müssen unsere Gesetze leisten.
Ein Freispruch aus Mangel an Beweisen ist nicht sofort ein Fehlurteil, sondern eine rechtmäßige Entscheidung, die in einem Rechtsstaat möglich sein muss.
Würde man die Möglichkeiten der Wiederaufnahme zu weit fassen, würde es einen echten Freispruch in unserem Rechtsstaat eigentlich gar nicht mehr geben. Entsprechend werden die Wiederaufnahmegründe in § 362 StPO auch abschließend geregelt.
Eine Erweiterung dieser Wiederaufnahmegründe ist auch nach Artikel 103 Abs. 3 unseres Grundgesetzes ausgeschlossen. Das hat auch historische Gründe. Auf deutschem Boden gab es mehrere Unrechtsregime, die ohne jede Zurückhaltung missliebige Personen verfolgt haben. Es wurden auch bereits abgeurteilte Menschen weiter verfolgt, wenn es irgendjemandem in dem Regime gerade in den Kram passte. Dem wollte das Grundgesetz ganz bewusst entgegentreten.
Natürlich sind einige schwere Straftaten denkbar, bei denen grundsätzlich immer eine Wiederaufnahme möglich sein könnte, wenn neue Beweise auftauchen. Aber es ist schon äußerst schwierig, einen abgrenzungsfähigen Katalog solcher Straftaten aufzustellen. Zudem wird es fast unmöglich sein, zu definieren, welche Qualität die neuen Beweise eigentlich haben müssen, um eine Wiederaufnahme zu rechtfertigen. Reicht schon die viel
leicht neue, aber vage Aussage irgendeines Zeugen, oder muss es schon die Tatwaffe mit den eindeutigen Fingerabdrücken sein?
Die Fortentwicklung der Beweisanalysen wirft zwangsläufig rechtsstaatliche Fragen auf - nicht nur bei Freisprüchen und übrigens nicht nur in Deutschland. Man denke nur an die massenhaft fehlerhaften Haaranalysen des amerikanischen FBI. Letzte Woche kam in Virginia ein Mann aufgrund neuer wissenschaftlicher Untersuchungsmethoden von Beweismitteln nach 33 Jahren aus dem Gefängnis frei.
Ich war auch von den Zahlen unseres Justizministeriums überrascht. Wenn es allein in Niedersachsen neun Freisprüche mit noch nutzbaren Spuren gibt, ist es nicht gänzlich ausgeschlossen, dass es auch hier zu Fehlurteilen gekommen ist.
Aber ist der Rechtsfrieden wirklich hergestellt, wenn jede neue wissenschaftliche Untersuchungsmethode von Tatspuren bedeutet, dass möglicherweise Hunderte von Fällen unter Umständen regelmäßig neu aufgerollt werden? - Ich traue mir im Gegensatz zu meinen Vorrednern an dieser Stelle nicht zu, diese Frage eindeutig zu beantworten. Aber ich halte die Diskussion auch noch nicht für abgeschlossen.
Sicher ist jedoch, dass eine mögliche Gesetzesänderung dem Vater von Frederike nicht helfen wird. Aufgrund des Rückwirkungsverbotes - ebenso ein wichtiger Grundsatz unserer Verfassung - würde sich eine solche Gesetzesänderung nicht auf dieses Mordverfahren auswirken.
Meine Damen und Herren, als Familienangehöriger von Frederike würde ich meine Rede mit diesen vielen juristischen Spitzfindigkeiten wahrscheinlich ziemlich blöd finden und glauben, dass hier nicht wirklich nachempfunden werden kann, was ein solcher Fall für die Betroffenen tatsächlich bedeutet. Unser Rechtssystem hat Rechtssicherheit, aber in diesem Fall keinen Rechtsfrieden hergestellt. Aber das ist eigentlich das Ziel.
Die Wahrheit ist, dass unser Rechtssystem unvollkommen ist. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass zumindest ich kein besseres kenne. Jedenfalls möchte ich trotz des Falls Frederike unter keinem anderen leben.
Danke, Herr Kollege Dr. Genthe. - Es hat sich Helge Limburg von Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet. Herr Limburg, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mord ist das schlimmste Verbrechen in unserem Strafrecht. Das Schlimmste, was Eltern angetan werden kann - ich bin selbst Vater zweier Kinder -, ist die Ermordung der eigenen Kinder. Das Leid der Eltern und Angehörigen von Frederike von Möhlmann muss unbeschreiblich sein. Auch im Namen der Grünen möchte ich den Angehörigen unser tiefes Mitgefühl ausdrücken.
Unser demokratischer Rechtsstaat bestraft Mörder mit der Höchststrafe, der lebenslangen Freiheitsstrafe, wenn er sie identifizieren und rechtskräftig verurteilen kann. Das macht die Tat nicht ungeschehen. Das kann nicht über den Verlust hinwegtrösten, aber es ist ein ganz kleines Stück Genugtuung für die Angehörigen und Freunde, ein kleines, aber oft wichtiges Stück. Es ist zur Bestätigung der Rechtsordnung notwendig.
Im Mordfall Frederike von Möhlmann ist das nicht gelungen. Herr Adasch hat es beschrieben. Es konnte nicht nur kein Täter gefunden werden, sondern ein Tatverdächtiger wurde nach einem langen gerichtlichen Verfahren freigesprochen. Aufgrund neuer Indizien hat sich der Tatverdacht nun erneut erhärtet. Es kann dennoch kein neues Strafverfahren geben. Das ist für die Angehörigen schmerzhaft und schwer erträglich. Es ist auch für viele andere Menschen schwer nachvollziehbar und schwer verständlich. Dennoch, meine Damen und Herren, ist es richtig. Herr Dr. Genthe und Frau Wahlmann haben beide zu Recht darauf hingewiesen. Zunächst einmal gibt es in einem Rechtsstaat keinerlei Möglichkeit, das Strafrecht rückwirkend zulasten einer Person zu ändern. Auch das ist eine Lehre aus der Zeit des Nationalsozialismus. Sie hat zu Recht Verfassungsrang. Kein rechtsstaatliches Gesetz kann für Frederike von Möhlmann für Gerechtigkeit sorgen, so schwer erträglich das ist.
Aber auch für zukünftige Verfahren halte ich die von der CDU in Niedersachsen geforderte Änderung der Strafprozessordnung weder für grundgesetzlich zulässig noch für sinnvoll. Wir haben heute diesen einen Fall vor Augen und diskutieren anhand dessen. Auch in der Fraktion der Grünen haben wir durchaus kontrovers diskutiert und intensiv abgewogen. Aber wir müssen uns als Ge
setzgeber auch vor Augen halten, welche Auswirkungen eine Rechtsänderung jenseits eines furchtbaren Falles hätte.
Ich komme zunächst einmal zur Verlässlichkeit des wissenschaftlichen Fortschritts. Die Geschichte der Kriminalistik ist voll von Fort-, aber auch von Rückschritten. Die DNA-Analyse ist zweifellos eine große Errungenschaft und ermöglicht die Klärung von Verbrechen, die lange zurückliegen und früher nicht geklärt werden konnten. Aber es gibt auch andere Beispiele. Herr Kollege Dr. Genthe hat kurz darauf hingewiesen. Das US-amerikanische Federal Bureau of Investigation, das FBI, musste im vergangenen Jahr einräumen, dass seine Haaranalyse, die jahrzehntelang als das große Mittel der Kriminalistik gefeiert wurde und zu zahlreichen Verurteilungen und vollstreckten Todesurteilen geführt hat, in Wahrheit praktisch wertlos und nichtssagend ist.
Wissenschaftlichen Fortschritt gab es im Übrigen auch in der Kriminalistik bereits vor 1949. Die Kriminalistik ist durchaus keine ganz neue Wissenschaft. Insofern halte ich es nicht für angemessen, jetzt zu unterstellen, die Mütter und Väter des Grundgesetzes hätten 1949 den wissenschaftlichen Fortschritt nicht bedacht und nicht abgewogen. Ich glaube vielmehr, dass sie ihre Entscheidung auch in diesem Punkt ganz bewusst getroffen haben.
Viel wichtiger aber ist aus meiner Sicht, dass ein solcher Wiederaufnahmegrund jeden Freispruch - nicht nur die Freisprüche für tatsächliche Täter, sondern auch die Freisprüche, die zu Recht erfolgt sind - unter einen Fortschrittsvorbehalt stellen würde. Auch darauf haben Frau Wahlmann und Herr Dr. Genthe hingewiesen. Bei Etablierung einer neuen wissenschaftlichen Methode in der Kriminalistik müsste jede und jeder Angst haben, erneut in die Mühlen der Strafverfolgungsbehörden zu geraten. Wahrscheinlich würde dann wieder ein Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung erfolgen. Aber die Belastung durch das Ermittlungs- und Strafverfahren - das ist beschrieben worden - würde wieder und wieder kommen, mit jedem wissenschaftlichen Fortschritt erneut, so lange, bis ein anderer als Täter verurteilt wird, oder so lange, bis man selbst verstorben ist. Einer solchen Belastung darf der Rechtsstaat seine Bürgerinnen und Bürger - potenziell alle Bürgerinnen und Bürger, auch die Unschuldigen - nicht aussetzen. Das ist kein Täterschutz, Herr Adasch, sondern das ist der Schutz der Rechtsordnung, des Rechtsstaats und der gesamten Gesellschaft.
Sie haben der Landesregierung vorgeworfen, Herr Adasch, sie würde sich hinter geltendem Recht verstecken. Herr Adasch, ich erwarte von einer Justizministerin, dass sie sich an das Grundgesetz hält, das Grundgesetz achtet und sich vor das Grundgesetz stellt. Das ist kein Verstecken.
Herr Adasch, Sie haben von Spuren von Freigesprochenen und davon gesprochen, dass die Landesregierung dazu nichts Näheres ausführt. Auch das erwarte ich von der Landesregierung; denn in der Tat müssen wir uns doch die Möglichkeit vor Augen halten, dass diese Freisprüche vielleicht zu Recht erfolgt sind. Das heißt, hier geht es um Spuren von Personen, die - aus welchem Grund auch immer - bei Mordverfahren auftauchen, die aber unschuldig sind. Auch denen schulden wir Gerechtigkeit. Darum ist es richtig, dass die Landesregierung hierzu keine näheren Ausführungen macht.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Die Forderung der CDU Niedersachsen wird gegenwärtig von keinem Justizminister und keiner Justizministerin in Deutschland geteilt, sie wird gegenwärtig von keiner Fraktion im Deutschen Bundestag geteilt, auch nicht von der CDU - ich meine, aus gutem Grund. Zum Schutz unserer Rechtsordnung, unserer Verfassungsprinzipien und zum Schutz aller, die unschuldig in die Mühlen eines Strafverfahrens geraten, ist das auch aus unserer Sicht richtig.
Vielen Dank, Herr Limburg. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich stelle fest, dass die Besprechung der Großen Anfrage damit abgeschlossen ist.
Tagesordnungspunkt 21: Besprechung: Wie sieht das Konzept der Landesregierung zur konsequenten Rückführung von ausreisepflichtigen Menschen aus Niedersachsen aus? - Große Anfrage der Fraktion der CDU -