Protokoll der Sitzung vom 07.06.2016

die Grundlage, nicht aber die alleinige Grundlage dafür, dass diese Mängel demnächst abgestellt werden und dann nicht mehr bestehen.

Viele Probleme werden erst im Rahmen der Ausschreibung gelöst. Deswegen ist es so wichtig, sehr geehrte Frau Kollegin, dass die Landesregierung erklärt hat, dass alle Bedenken und Mängel, die die Landesdatenschutzbeauftragte bei dem derzeitigen TKÜ-Betrieb festgestellt hat, in der Ausschreibung ausgeschlossen werden, sodass dann der Betrieb des neuen „Dienstleistungszentrums im Nordverbund“ mängelfrei vonstattengehen kann, was - ich wiederhole das - derzeit nicht der Fall ist.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Frau Janssen-Kucz, Sie können antworten.

(Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: Nein!)

- Das ist nicht gewünscht.

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, es sei denn, von der Landesregierung. - Da gibt es auch keine Bewegung.

Wir können jetzt in die Einzelberatung eintreten. Ich rufe auf:

Artikel 1 des Gesetzes einschließlich Staatsvertrag. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen damit zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, der möge sich vom Platz erheben. Wer möchte dagegen stimmen? - Wer möchte sich enthalten? - Damit ist das Gesetz einstimmig so beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 8: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/5330 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 17/5804 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/5875

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Wir treten in die Beratung ein. Zunächst hat sich der Kollege Hans-Heinrich Ehlen zu Wort gemeldet. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben unter diesem Tagesordnungspunkt über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes zu befinden. Vorweg gesagt: Dieser Gesetzentwurf ist zum einen überflüssig und zum anderen total praxisfremd.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir erleben, dass die Gänsepopulation auch in den Küstenregionen im Norden Deutschlands in großem Umfang aufwächst. Dadurch sind in der Landwirtschaft enorm große Schäden zu verzeichnen. Anstatt hier einzugreifen, um diese Schäden zu dezimieren, wird nun eine Intervalljagd vorgeschlagen. Die aber trägt nun überhaupt nicht dazu bei, dieses Problem zu lösen.

Meine Damen und Herren, ich war ja von Anfang an dabei. Im ersten Aufschlag hieß es, man möchte die Intervalljagd vom 1. Oktober bis zum 30. November einführen. Dies sollte dem Schutz der Rast- und Gastgänse dienen. Davon steht im jetzigen Gesetzentwurf aber nichts mehr drin. Dort heißt es jetzt, dass die Jagd 365 Tage im Jahr - in diesem Jahr sind es 366 Tage - stattfinden kann.

(Zuruf von Hans-Joachim Janßen [GRÜNE])

- Herr Kollege Janßen, Sie können sich gleich noch dazu äußern.

Es ist eine Schwäche, dass Sie so praxisfremd agieren.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Auch an anderer Stelle muss man feststellen, dass Sie genau in die falsche Richtung denken, meine Damen und Herren. Von der Gänsepopulation sind auch sehr viele Wiesenbrüter und Niederwildtiere betroffen. Wenn sich 200 oder 300 Gänse auf einer Fläche befinden, brütet auf dieser Fläche nichts mehr: keine Rebhühner, keine Wiesenbrüter, keine Brachvögel. Deshalb muss hier genau in die andere Richtung agiert werden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich glaube aber, dass dieser Gesetzentwurf einen ganz anderen Hintergrund hat. Sie haben im vergangenen Jahr ja eine Verkürzung der Jagdzeiten beschlossen. Dagegen haben sich die Eigentümerverbände und auch einige Jägerschaften gewehrt und eine Klage vor dem Verwaltungsgericht angestrebt. Wir müssen nun feststellen, dass seitens der Landesregierung offensichtlich nachgebessert werden soll, um sich da irgendwie eine weiße Pfote zu machen. Meine Damen und Herren, ich glaube, das wird Ihnen nicht gelingen. - Das darf Ihnen nicht gelingen!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir haben - ich habe das schon angedeutet - überhaupt keine Veranlassung, diese Intervalljagd anzubieten. Wir müssen auch feststellen, dass es von Dänemark bis in die Niederlande so etwas überhaupt nicht gibt. Ich glaube, dass eine Intervalljagd letztlich nicht vonnöten ist, weil diese Dinge von den Jägern, die ich auf dieser Ebene für sehr verantwortlich erachte, auch ohne Intervalljagd dargestellt werden, und so wird auch gejagt.

Für alle, die nicht wissen, was eine Intervalljagd ist, sage ich es einmal so: Du darfst 14 Tage links der Leine und die nächsten 14 Tage rechts der Leine jagen. In der Zwischenzeit ist auf der anderen Seite Jagdruhe. - Wer das glaubt, wird selig. Da ist genauso ein Krach zu hören, und da sind auch die anderen Dinge, die mit der Jagd nichts zu tun haben, zu sehen. Das alles beunruhigt das Wild wie auch die Gänse.

Meine Damen und Herren, unsere juristischen Bedenken - ich glaube, es ist ganz wichtig, das nicht einfach beiseitezuschieben - umfassen, dass dies ein Eingriff ins Eigentumsrecht ist. Denn es wird ins Eigentumsrecht der Grundbesitzer und in die Eigentumsrechte der Jagdnutzer eingegriffen.

Wir müssen nicht irgendeine Gänseart besonders schützen, weil sich ihre Population schlecht oder rückläufig entwickelt. Alle Gänsepopulationen nehmen zu. Mehrere hunderttausend Gänse sind immer da; sie fliegen nicht als Gäste einfach durch. Deshalb ist es absurd, im Moment einen solchen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir haben am 27. April eine Anhörung durchgeführt. Wer dabei gewesen ist, hat festgestellt: Weg das Ding! In den Papierkorb! Das ist so überflüssig wie ein Kropf. - Nicht ein einziger Teilnehmer an der Anhörung hat sich für die Intervalljagd ausgesprochen.

Wenn diese jetzt durchgesetzt wird, haben Sie ein großes Problem, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Regierungsseite; denn Sie müssen den Praktikern vor Ort erklären: Eigentlich seid ihr alle zu dumm. - Denn Sie setzen sich über die Dinge, die in der Anhörung dargestellt wurden, einfach hinweg.

Wenn man sich die Landkreise anschaut, die hier künftig ein großes Entscheidungsrecht haben sollen, sieht man: Diese stellen fest, dass sie eigentlich die ganze Last zu tragen haben. Aber, meine Damen und Herren, was kommt dabei heraus? - Sie müssen dann Anhörungen machen. Sie müssen Abwägungen durchführen. Sie müssen die Dinge dann offiziell verkünden. Das bedeutet, dass die Unteren Jagdbehörden neue und fast untragbare Aufgaben aufgehalst bekommen. Und das geschieht vor dem Hintergrund, dass überall über die Reduzierung von Bürokratie geredet wird. Ich glaube, dass das auf dieser Ebene ein total falscher Weg ist.

Also: Die Intervalljagdregelung hat zu keinem Zeitpunkt etwas Positives. Meine Damen und Herren, dazu brauchen auch Sie nicht § 26 Jagdgesetz extra zu ändern. Und ich sage noch einmal: Es kann ja passieren, dass das Verwaltungsgericht die Landesregierung auffordert, erst einmal ihre Schularbeiten zu machen und nicht nach Gutsherrenart über die Köpfe der Betroffenen Entscheidungen zu treffen, die total unlogisch und total unwirksam sind und die am Ende niemand versteht.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Ehlen. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich jetzt unser Kollege Hans-Joachim Janßen gemeldet. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Ehlen, dass Sie schon im Vorfeld des Monitorings, das wir zurzeit durchführen, dessen Ergebnisse kennen, spricht für sich. Wir wollen sie lieber erforschen. Dazu kann die Intervalljagd einen Teil beitragen.

Ziel dieser Jagdrechtsänderung ist es nämlich, Möglichkeiten für die Jagdbehörden der Landkreise zu schaffen, künftig in Vogelschutzgebieten ergänzende jagdrechtliche Regelungen zu treffen.

Dabei soll die Jagdbehörde befugt werden, Intervalljagden einzuführen, indem entweder in einem Vogelschutzgebiet die Jagd nur zeitweise stattfindet oder Teilräume gebildet werden, sodass in einem Teil eines Gebietes die Jagd ruht, während sie in einem anderen Teil ausgeübt werden kann.

Warum wollen wir das Ganze so regeln? - Es geht vor allem darum, Gebiete zu schaffen, in denen sich nordische Gastvögel wie Sing- und Zwergschwäne sowie nordische Gänse und Enten ungestört aufhalten können. Andere Teile hingegen sollen bejagt werden können. Beides zusammen bietet die Chance, Gänse, Enten und Schwäne dorthin zu locken, wo sie äsen können, und dafür andere Teilbereiche freizuhalten.

(Björn Thümler [CDU]: Wissen die das auch?)

- Nein, nein, das liegt an der jagdlichen Störung.

(Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Ah!)

Das ist insbesondere wegen der entstehenden landwirtschaftlichen Schäden erforderlich. Es gilt auch hier, Naturschutz und Landwirtschaft in Einklang zu bringen. Die Intervalljagd, für die wir durch diese Novelle des Jagdrechts die Voraussetzungen schaffen, liefert dafür einen Baustein.

2014 hat dieser Landtag ein Gänsemonitoring beschlossen. Mittlerweile hat der darin geforderte Arbeitskreis aus Jägern, Landwirten, Naturschützern und Wissenschaftlern mehrfach getagt. Das Monitoringprogramm ist angelaufen. Die Möglichkeiten, die wir mit dieser Jagdrechtsnovelle den Landkreisen als zuständigen Jagdbehörden an die Hand geben, ergänzen das Monitoringprogramm sinnvoll.

Sofern sich die Intervalljagd als geeignet erweist, die Verteilung von Rastpopulationen sinnvoll zu gestalten, wäre sie ein ergänzendes Mittel, um Schäden in der Landwirtschaft dort zu konzentrieren, wo Ausgleichszahlungen möglich sind.

(Björn Thümler [CDU]: Das wäre sinn- voll!)