Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie wollen heute ein Gesetz auf den Weg bringen, das genau das Modell abschafft, von dem Sie 2009 noch gesagt haben, dass es unbedingt erhalten bleiben muss.
Und nicht nur das! Es geht noch weiter. Sie werden noch nachdrücklicher. Denn noch 2011 haben Sie nicht nur das aktuelle, gute und bewährte System verteidigt, Sie haben sogar ganz explizit Ihre Auffassung von heute als falsch dargestellt.
„Die bisherige Form der Ausgleichszahlungen für die Ausgabe von verbilligten Schülermonatskarten gemäß § 45 a Personenbeförderungsgesetz hat sich sehr bewährt.“
„Es hat sich bewährt, die Mittel durch die Landesnahverkehrsgesellschaft auszahlen zu lassen und nicht jeweils auf die örtlichen Aufgabenträger zu übertragen. Nur so ist sichergestellt, dass diese Dienstleistung auch
flächendeckend unter gleichen Voraussetzungen durchgeführt und finanziert wird. Es gibt damit auch eine Garantie, dass diese Mittel zweckgerichtet eingesetzt werden und keine Mitnahmeeffekte entstehen.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich die Worte des Kollegen Will ernst nehme, dann komme ich bei dem Gesetzentwurf, den Sie heute einbringen, zu folgendem Ergebnis:
Zweitens. Sie schaffen ein System ab, das auf Verträgen mit den Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen basiert, obwohl es sich bewährt hat.
Viertens gefährden Sie eine ÖPNV-Versorgung, die flächendeckend und unter gleichen Voraussetzungen stattfindet.
Nichts anderes kann es nämlich bedeuten, wenn Herr Will sagt: Nur so kann die Versorgung sichergestellt werden.
Und was schreiben Sie in Ihrer Gesetzesbegründung auf Seite 8? - Das Gegenteil von Herrn Wills Aussage! Mit einem Mal soll es nun die Kommunalisierung richten. Dort ist zu lesen:
„Ziel ist die Schaffung von gleich guten ÖPNV-Verhältnissen im gesamten Land unabhängig von der jeweiligen Aufgabenträgerschaft.“
Schlussendlich, meine Damen und Herren von der SPD, hat Ihr Kollege Will bereits 2011 überzeugend dargelegt, dass die Gefahr besteht, dass die Mittel nicht zweckgerichtet eingesetzt werden. Ja, es entstehen sogar Mitnahmeeffekte.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie daran erinnern, dass das nicht meine Argumentation ist, sondern die Ihres wirtschaftspolitischen Sprechers: Mitnahmeeffekte, keine gleichen Voraussetzungen für den ÖPNV, kein zweckgerichteter Mitteleinsatz.
Und nun stellen Sie sich hier in den Landtag und behaupten das Gegenteil. Ihr Vorgehen ist voller Widersprüche. Schlimmer noch: Es schafft Unsicherheit. Sie haben gestern gesagt, dass ein System alternativlos sei, und morgen schaffen Sie es komplett ab. Meine Damen und Herren von der
Alle Betroffenen haben bereits jetzt größte Sorgen, dass die Umsetzung des neuen Gesetzes vor dem Hintergrund der zeitlichen Zwänge handwerklich nicht klappt. Fragen über Fragen!
Herr Will, Sie stehen mit Ihren Bedenken nicht alleine da. Herr Kaiser vom GVN fasst die Reaktion der Wirtschaft auf die Pläne der Landesregierung zusammen:
„Die privaten - meist inhabergeführten - Familienunternehmen in Niedersachsen, die als Verkehrsunternehmen ÖPNV betreiben, bangen aber um Ihre Zukunft.“
Wir brauchen nur einen Blick in die Pressemeldungen von heute zu werfen, um zu sehen, welche Unruhe entsteht. Schauen wir nach Oldenburg! Dort titelt die Presse: „Kampf um Buslinien in Niedersachsen“. Das heute - am Tag der Einbringung des Gesetzentwurfs.
Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, die Sorgen der Privatwirtschaft dürfen Ihnen nicht egal sein.
Die wirtschaftliche Existenz und die vielfältige mittelständische Struktur der niedersächsischen Verkehrsunternehmen, die im ÖPNV und in der Schülerbeförderung tätig sind, dürfen nicht gefährdet werden. Das fordern wir als CDU-Fraktion u. a. ausdrücklich in unserem Entschließungsantrag vom 1. Februar dieses Jahres.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe auf gute Beratungen im Ausschuss und darauf, dass die SPD zu ihren Überzeugungen zurückfindet.
Vielleicht noch zum Abschluss: Herr Will, Sie haben eben die Aufstockung der Mittel angepriesen und verteidigt. Wenn Sie dabei bleiben, müssen Sie auch zugeben, dass Sie an der Stelle Mittel des Bundes weiterleiten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Hövel, ich will gerne auf ein paar Ihrer Argumente eingehen, die Sie hier vorgetragen haben.
- Lassen Sie mich doch ausreden! Sie wissen doch noch gar nicht, was ich sagen will! Hören Sie doch erst einmal zu!
Bei der Frage der Pauschalierung ging es auch immer um die mangelnde Transparenz und um das Problem, dass das EU-Beihilferecht jetzt schärfer gefasst ist. Damit müssen Sie sich doch auseinandersetzen. Sie hätten noch jahrelang so weitergemacht, immer in der Gefahr, dass Sie ein Verfahren „serviert“ bekommen.
Ich will ein Zweites sagen. Wenn die kommunalen Spitzenverbände in sehr konstruktiven Gesprächen und Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen und mit der Landesregierung an uns herantreten, dann werden wir die Letzten sein, die keine vernünftigen Anschlusslösungen ausloten. Das ist uns leider mit den Verkehrsunternehmen nicht gelungen - das alles habe ich aber eingangs gesagt -, weil man mit der lieb gewordenen Art der Vergangenheit gerne gelebt hat. Aber eine Transparenz hatten wir nicht.
Ich vergleiche jetzt zwei Bereiche: Die Stadt Osnabrück hat jedes Jahr 6,3 Millionen Euro für ihren Aufgabenbereich bekommen, die Stadt Delmenhorst 80 000 Euro. Ist das für Sie nachvollziehbar? - Für mich nicht.
Wenn Sie schon Oldenburg nennen, will ich darauf hinweisen, dass der GVN diese Frage natürlich angeht und sagt: Bitte schön, jetzt machen wir ein Angebot über freigestellte Schülerverkehre gegen die kommunalen Unternehmen. Das ist nicht der Angriff auf die Privaten, sondern das ist ein Angriff, um Entkommunalisierung zu betreiben.
Herr Will, ich kann gut verstehen, dass Sie nicht gerne an Ihre Ausführungen und Anträge von 2009 und 2011 erinnert werden wollen.