Protokoll der Sitzung vom 08.06.2016

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank an die FDPFraktion dafür, dass wir heute Gelegenheit haben, zu diesem Thema zu sprechen! Die Aktualität dieses Themas ist, glaube ich, durchgehend, und gerade auch wegen der Rechtsprechung war es wichtig, dieses Thema auf die Tagesordnung zu nehmen.

Gerade in der heutigen Zeit werden persönliche Daten wie nie zuvor erfasst, gespeichert, analy

siert, übertragen und verkauft. Noch nie waren Datenströme so begehrt wie heute. Unternehmen wie Google und Facebook oder auch andere Internetunternehmen machen hiermit Milliardenumsätze. Wenn man diese Unternehmen fragt, vertreten diese offensichtlich den Standpunkt, dass es sich bei diesen Daten um freie und besitzerlose Güter handelt.

Auch im Zusammenhang mit der Überwachung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch die Arbeitgeber, aber auch im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung im staatlichen Bereich werden immer wieder Möglichkeiten und Räume geschaffen, um solche Daten abzugreifen. Dass diese Daten keine besitzerlosen Güter sind, sondern ganz tiefe Einblicke in die höchstpersönlichen Lebensbereiche geben und im Grunde genommen Interessen, Gedanken, Bewegungen und Überzeugungen widerspiegeln, ist uns allen relativ klar. Auch der technische Fortschritt macht es mithilfe solcher Daten möglich, Persönlichkeiten verblüffend komplex abzubilden.

Deshalb bedarf es ganz klarer politischer und gesetzlicher Spielregeln. Herr Oetjen hat recht, wenn er in diesem Zusammenhang darauf hinweist, dass es ein Missverhältnis gibt zwischen Legislative, Exekutive und Judikative, zumindest mit Blick auf die Aufgabenwahrnehmung. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von vor mehr als 30 Jahren zur Volkszählung und auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wurden bereits genannt.

Darüber hinaus gibt es weitere Gerichtsurteile, auch aktuelle. Zwei Beispiele möchte ich nennen: erstens das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Jahr 2010, mit dem Grundgesetzwidrigkeit festgestellt und ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtet-Seins unterstrichen worden war, das durch die Vorratsdatenspeicherung entstehen kann.

Nennen möchte ich zweitens das aktuelle Urteil zum sogenannten BKA-Gesetz vom April dieses Jahres. Dieses Urteil sagte ganz klar aus, dass der Gesetzgeber das Gesetz zu unbestimmt und zu weit formuliert habe und dass es - ich zitiere - fehlen würde an flankierenden rechtsstaatlichen Absicherungen insbesondere zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Das wird sicherlich auch von uns in Niedersachsen berücksichtigt werden müssen, gerade wenn wir über das Polizeigesetz sprechen. Das allerdings ist schon der Fall.

Sehr interessant ist zum Teil auch die politische Reaktion auf dieses Urteil. Der Innenminister - - -

(Zuruf)

- Der Bundesinnenminister; Verzeihung. Ich will keine Missverständnisse aufkommen lassen.

Der Bundesinnenminister sprach davon - ich zitiere -, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, ständig dem Gesetzgeber in den Arm zu fallen. Aber gerade in diesem Bereich verhält es sich doch anders herum. Vielmehr muss darauf geachtet werden, dass der Gesetzgeber mit solchen Gesetzen nicht dem Datenschutz, nicht der Freiheit ständig in den Arm fällt.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung von Christian Grascha [FDP])

An dieser Stelle möchte ich einen Punkt ansprechen, den schon Herr Oetjen erwähnt hatte, nämlich dieses Gefühl von Sicherheit. Auch Frau RossLuttmann hat es angesprochen. Meines Erachtens ist es wichtig, sich den Vorstoß von Verkehrsminister Olaf Lies noch einmal etwas genauer anzuschauen. Er war etwas differenzierter. Ich habe mich bei ihm noch einmal genau erkundigt, wie sich dieser Vorstoß genau darstellt.

Ganz wichtig ist dabei ein Punkt. Es gab eine Umfrage, bei der viele - ich meine, 80 % der Befragten - geantwortet haben, dass sie sich sicher fühlen, wenn es eine Videoüberwachung gibt. Genau das aber ist, glaube ich, das Problem; denn diese Sicherheit ist, was den unmittelbaren Schutz angeht, trügerisch. Keine Kamera wird runterspringen und eine Straftat verhindern. Außerdem werden die Videoaufzeichnungen nicht direkt beobachtet. Insofern handelt es sich hier nur um eine trügerische Sicherheit. Der Hinweis auf die abschreckende Wirkung ist zwar richtig, aber auch das ist, glaube ich, schwer zu fassen. Deshalb muss an dieser Stelle zwischen Freiheit, Datenschutz und Sicherheitsgefühl abgewogen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, trotz all dieser Kritik - ich bin ja ein Freund von Optimismus und ein eher optimistischer Mensch - möchte ich eines nicht unerwähnt lassen, nämlich die Datenschutz-Grundverordnung, die vom europäischen Gesetzgeber als wichtiger Meilenstein insbesondere im Bereich des Datenschutzes gerade auf den Weg gebracht worden ist. Damit schließen wir den Flickenteppich des Datenschutzes in ganz Europa. Der Landtag hatte sich ja einstimmig dafür ausgesprochen, dass eine Datenschutz-Grundverord

nung erlassen wird, weil in ihr viele wichtige Rechte verankert sind. Beispielhaft erwähnen möchte ich das Recht auf Vergessen-Werden, also das Recht auf Löschung von Informationen - gerade für junge Menschen ist dies ein sehr wichtiges Recht -, Informationspflichten und Transparenz, One-Stop-Shop-Ansatz, wirksame Sanktionen, die dem Datenschutz endlich auch einmal Kraft verleihen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Damit ist, glaube ich, aber nur der erste Schritt gemacht worden. Der Prozess geht weiter. Vor allem ist es ein technischer Prozess, der sich schnell weiterentwickelt. Insofern sind wir als Politik, als Legislative in der Pflicht, anständig und zeitgemäß darauf zu reagieren.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Onay. - Jetzt hat sich der Herr Minister gemeldet. Herr Minister Pistorius, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Datenschutz beschäftigt uns seit Beginn dieser Wahlperiode. Ich kann mich an meine ersten Reden zu diesem Thema erinnern, als es um die Frage der Balance ging zwischen den Bürgerrechten, den Freiheitsrechten und dem vom Verfassungsgericht geschaffenen Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auf der einen Seite sowie den Rechten, den Notwendigkeiten, der Verantwortung des Staates auf der anderen Seite, mit seinem Handeln für Sicherheit zu garantieren. Die Diskussion verläuft fast immer nach dem gleichen Muster. Es gibt diejenigen, die dem Staat zutiefst misstrauen und ihm am liebsten gar keine Kompetenzen geben würden, weil sie sagen: Wir trauen ihm nicht als Institution oder den Menschen, die die Ämter bekleiden, auf die es ankommt. - Das ist die eine extreme Seite, hier im Haus nicht vertreten.

Auf der anderen Seite gibt es diejenigen, die dem Staat am liebsten jedes Instrument in die Hand geben würden, schranken- und grenzenlos in der irrigen Annahme, Sicherheit sei - wie der ehemalige Bundesinnenminister Friedrich es einmal gesagt hat - ein Supergrundrecht. Wir alle wissen, dass dem nicht so ist. Weder Freiheit noch Sicherheit noch informationelle Selbstbestimmung sind

Supergrundrechte. Wir alle wissen, dass die Grundrechte eben auch in der täglichen operativen Arbeit einer stetigen und ständigen Ausbalancierung unterliegen müssen. Die Juristen nennen das „Schrankentrias“. Wir müssen uns immer wieder darum bemühen, zu erkennen, dass das eine Grundrecht durch den Schutz eines anderen eingeschränkt werden kann, natürlich nur nach klaren Kriterien und verfassungsrechtlich überprüfbar.

Deswegen ist es so wichtig, dass wir uns immer wieder vor Augen führen, dass Datenschutz kein Selbstzweck ist, genauso wenig wie auch Sicherheit. Jede Diskussion über Einzelaspekte dieser Diskussion führt immer wieder zu der gleichen Erkenntnis. Ja, Sie können über Videoüberwachung diskutieren. Wir können über Videoüberwachung diskutieren. Wir werden zweierlei feststellen:

Videoüberwachung garantiert keine Sicherheit. Videoüberwachung garantiert aber Sicherheitsempfinden sowie Abschreckung und Verfolgung. Das heißt, man darf nicht so eindimensional sagen: Das eine lehnen wir ab, weil …, und deshalb brauchen wir das andere. - Wir müssen konstatieren, dass Sicherheitspolitik auch viel damit zu tun hat, wie Sicherheit empfunden wird. Wenn sich jemand nicht sicher fühlt - auch dann, wenn er es objektiv zu sein scheint -, ist er schon in diesem Augenblick in seiner Freiheit eingeschränkt. Deswegen hängt eines am anderen. Deshalb müssen wir die Diskussion immer wieder sorgfältig führen.

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung und auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind hier schon angesprochen worden. Beides verpflichtet uns, entsprechende Umsetzungsschritte vorzunehmen; was die Europäische Datenschutz-Grundverordnung angeht, bis 2018, was das Bundesverfassungsgerichtsurteil angeht, noch schneller. Wir haben das bereits in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Gefahrenabwehrgesetz eingearbeitet. Wir werden den Gesetzentwurf so ausgestalten, dass er den Anforderungen und damit auch dem Datenschutz und dem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf informationelle Selbstbestimmung Rechnung trägt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Datenschutz ist bei dieser Landesregierung genauso wie die innere Sicherheit in den besten Händen,

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

nämlich genau deshalb, weil wir uns der Verantwortung sowohl für das eine als auch für das andere bewusst sind. Wir müssen - wenn Sie mir diese Bemerkung erlauben - dazu nicht erst - wie soll ich sagen? - aus einem zehnjährigen Tiefschlaf erwachen wie die FDP. Daniel Precht hat einmal das Buch geschrieben: „Wer bin ich und wenn ja, wie viele?“ - Diese Frage könnte man sich ja auch bei der FDP stellen. Damit Sie mich aber nicht falsch verstehen: Ich freue mich darüber, dass diese Phase bei Ihnen beendet ist; denn Sie haben während Ihrer zehnjährigen Regierungszeit hier in Niedersachsen ja alles mitgemacht, was auf den Tisch kam. Aber ich freue mich darüber und begrüße es sehr, dass Sie diesen Weg eingeschlagen haben; denn das ist die FDP, die ich von früher kenne.

(Christian Dürr [FDP]: Ihr habt doch gestern dagegen gestimmt! Ihr habt doch die Entfristung gemacht!)

Wir werden die entsprechenden verfassungsmäßigen Vorgaben erfüllen. Wir werden in Niedersachsen als eines der ersten Länder die Vorgaben des Bundes umsetzen.

Ich könnte jetzt noch ausführen - aber das Thema ist ja Gott sei Dank nicht näher angesprochen worden -, was das z. B. für Datenbanken und Datensammlungen im Umfeld von Fußballspielen bedeutet.

Ich jedenfalls bin sehr zuversichtlich, dass wir in Niedersachsen sowohl eine hervorragende Umsetzung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung erreichen als auch im Gefahrengesetz Regelungen beschließen werden, die dazu führen, dass wir guten Gewissens sagen können: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts findet in Niedersachsen selbstverständlich unmittelbare Anwendung.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Die FDP-Fraktion möchte zusätzliche Redezeit - eine Minute.

(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Auf mein Kontingent! Wir haben noch Re- dezeit für das nächste Thema der Ak- tuellen Stunde! - Gegenruf von Helge Limburg [GRÜNE]: Das geht nicht! Das haben wir geändert! - Gegenruf von Christian Dürr [FDP]: Natürlich kann er das! Er hat noch Redezeit!)

- Nein, nach der Auslegung unserer Geschäftsordnung können Sie jetzt eigentlich nicht mehr reden. Es gibt aber vielleicht noch andere Möglichkeiten. Ansonsten sind wir mit diesem Tagesordnungspunkt durch.

Ich rufe auf

d) Beschwerdestelle, Kennzeichnungspflicht, Abschaffung von Polizeipferden und Polizeihunden - wann überdenken die Grünen endlich ihr Bild von der Polizei? - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/5864

Zu Wort gemeldet hat sich Angelika Jahns von der CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die politische Landschaft ist permanent in Bewegung. Dabei kann es aus vielfältigen Gründen auch zu Überraschungen kommen. Selbst Parteien entwickeln sich weiter und überdenken frühere Grundsätze. Nur die niedersächsischen Grünen scheinen rückwärtsgewandt zu bleiben.

(Gerald Heere [GRÜNE]: Äußerst platt!)

Gerade heute titelt die Neue Presse zur geplanten Änderung des Demonstrationsrechts durch RotGrün: „Eine Politik aus vergangenen Zeiten“. Das sagt alles, meine Damen und Herren. Sie halten krampfhaft an drei Jahre alten Koalitionsvereinbarungen fest, die sich durch die geänderte Sicherheitslage längst überholt haben.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Herr Präsident, meine Damen und Herren, sehr geehrte Kollegen aus der Grünen-Fraktion, das macht sehr deutlich: Sie in Niedersachsen bleiben bei Ihren antiquierten Auffassungen. Ihr Verhältnis zur Polizei ist mehr als fragwürdig. Während sich grüne Landesverbände in Baden-Württemberg und Hessen sowie die grüne Bundestagsfraktion deutlich der Polizei und den Sicherheitsbehörden annähern, ist das Verhältnis der niedersächsischen Grünen zur Polizei immer noch von Misstrauen und Argwohn geprägt.

(Zustimmung bei der CDU)

Der Parteitag der Grünen von Gifhorn hat dies nun wieder bewiesen. Ihr Bild der Polizei, das aus den linksradikalen Wurzeln der 70er-Jahre stammt, ist immer noch lebendig.

(Gerald Heere [GRÜNE]: Das ist eine Unverschämtheit!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich will Ihnen folgende Anzeichen nennen:

Erstens: die Forderung der Abschaffung des Verfassungsschutzes, den Frau Piel 2012 in Stade als „Scheißhaufen“ bezeichnete.