Mit der Exzellenzklausel und der Genieklausel ist nicht mehr gegeben, dass solche Stellen transparent und partizipativ vergeben werden. Wir haben überhaupt nichts dagegen, hoch angesehene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für Niedersachsen zu gewinnen - aber doch bitte in einem transparenten Verfahren!
All das muss auch vor dem Hintergrund des Koalitionsvertrags gesehen werden. Wie kann diese Politik mit dem Koalitionsvertrag vereinbar sein, in dem steht: „die demokratische Mitbestimmung der Statusgruppen an Hochschulen stärken“?
Das müssen Sie sich selbst einmal fragen. Diese Novellierung, meine Damen und Herren, schafft das nicht.
Autonomie in einer Mängelverwaltung führt uns leider nicht zu unserem, wie ich denke, gemeinsamen Ziel einer gut aufgestellten niedersächsischen Hochschullandschaft, die mit ausreichenden Finanzmitteln ausgestattet ist, damit sie gutes Personal und exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gewinnen kann, die ausreichend mit investiven Mitteln ausgestattet ist, um die Gebäude, die zu großen Teilen dem Land gehören, zu sanieren, und die ausreichend breit aufgestellt ist, um ein möglichst breites Angebot auch mit Blick auf kleine Fächer wie der Skandinavistik in Göttingen oder der Afrikanischen Geschichte in Hannover machen zu können.
Von diesem Ziel sind wir weit entfernt, meine Damen und Herren. Ich habe erhebliche Zweifel, dass es mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zu erreichen ist.
Trotzdem freue ich mich auf eine intensive Beratung im Ausschuss und hoffe, dass der eine oder andere Hinweis aus den Anhörungen, auf die wir uns freuen, möglicherweise in das Gesetz übernommen wird.
Federführend soll der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur sein, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. Wer dem so zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - sehe ich
Tagesordnungspunkt 39: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/9393
Da keine Wortmeldung vorliegt, bin ich nicht sicher, ob eine Einbringung seitens der Landesregierung vorgesehen ist. - Gut, dann steigen wir in die Beratung ein. Ich erteile dem Abgeordneten der Fraktion der SPD Alptekin Kirci das Wort. Bitte schön!
(Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Herr Lies lässt dem Parlament halt immer das erste Wort! - Gegenruf von Alpte- kin Kirci [SPD]: Das ist doch höflich!)
Der Herr Minister hat sich anders entschieden und lässt Herrn Kirci den Vortritt. Somit arbeiten wir die Wortmeldungen nach ihrem Eingang ab. Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben vor einigen Monaten weitreichende Verbesserungen der Niedersächsischen Bauordnung debattiert und auf den Weg gebracht. Unser Ziel ist dabei, das Bauen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Wir haben zahlreiche Vorschriften erleichtert oder unter zeitlicher Befristung ausgesetzt, um zügig zu neuem Wohnraum zu kommen, der dringend nötig ist.
Der heute zur Debatte stehende Gesetzentwurf ist ein weiterer wichtiger Baustein, diese Ziele zu erreichen.
Ein Schwerpunkt des heute vorliegenden Reformschritts ist die Beschleunigung und Vereinfachung von Baugenehmigungsverfahren. Es gibt den geflügelten Satz „Papier ist geduldig“. Dieser Satz könnte tatsächlich am Erfordernis der Schriftform für Baugenehmigung entstanden sein. Bisher werden in Deutschland elektronische Verwaltungsverfahren wenig genutzt. Daran hat der elektronische
Insofern leisten wir in Niedersachsen Pionierarbeit, wenn die elektronische Bauakte künftig zum Regelfall wird. Dies geschieht nicht von heute auf morgen, sondern beinhaltet Übergangsvorschriften. Das gewährleistet den reibungslosen Verfahrensübergang und stellt das Ziel rascher Abwicklung von Bauvorhaben sicher. Für die Bauherren ändert sich die Kommunikationsform, die Ämter können dagegen ihre Ressourcen erheblich besser einsetzen und so zur Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren beitragen.
In der Verbandsanhörung hat sich gezeigt, dass die beteiligten Verbände ebenfalls mit größerer Effizienz bei den entsprechenden Verfahren rechnen. Darüber hinaus ist die elektronische Bauakte ein echter Meilenstein in der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren und wird beispielgebend für andere Verfahren sein. Die elektronische Bauakte wird einen großen Impuls für weitere Verfahren setzen, die nach diesem Beispiel in digitalisierte Abläufe überführt werden können. Niedersachsen wird hier unter den Bundesländern Vorreiter sein.
Die inzwischen gesetzlich verankerten Klimaschutzziele des Landes erfordern den weiteren Ausbau von Windenergie und Photovoltaik. Der Gesetzentwurf sieht neben der Erleichterung beim Bau von Windkraftanlagen vor allem den gezielten Ausbau der Photovoltaik im Gebäudesektor vor. Das hat seinen Grund u. a. im enormen Flächenbedarf, wenn wir die benötigten Kapazitäten erneuerbarer Energien tatsächlich erreichen wollen. Dazu sind bis zum Jahr 2050 sage und schreibe 40 000 ha zusätzlicher Fläche an Photovoltaik nötig.
Ich bin der festen Überzeugung, dass die beabsichtigte Pflicht, solche PV-Anlagen bei Gewerbeneubauten zu errichten, auf große Bereitschaft stößt. Die Anlagen erfordern zwar höhere Investitionen, sind aber auf Dauer wirtschaftlich zu betreiben. Zudem würde das Handwerk von der Errichtungspflicht profitieren. Wohngebäude sollen künftig so geplant werden, dass PV-Anlagen problemlos nachgerüstet werden können, wenn der Bau
herr sie nicht von vornherein vorsieht. Ob eine Solarpflicht für private Neubauten erforderlich sein wird, um die Ziele der Energiewende und des Klimaschutzes zu erreichen, müssen wir prüfen. Um die Vorgaben des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 zu erfüllen, spricht vieles dafür.
Schwerpunkten vielfältige Änderungen zur Vereinfachung, zur Verbesserung bei der praktischen Anwendung und zur weiteren Annäherung an die Musterbauordnung. Hierzu zählen Vereinfachungen beim Holzbau oder Erleichterungen bei der Änderung und Nutzungsänderung bestehender Gebäude. Diese Novelle ist ein weiterer wichtiger Baustein, die Situation auf dem Wohnungsmarkt deutlich zu verbessern.
Wir haben uns in Niedersachsen das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 40 000 neue Sozialwohnungen entstehen zu lassen, und geben dafür rund 400 Millionen Euro aus Landesmitteln aus, mobilisieren insgesamt 1,7 Milliarden Euro. Wir wollen wieder mit einer Landeswohnungsbaugesellschaft gezielt den Wohnungsbau unterstützen und selbst steuern. Wir brauchen aber auch die traditionellen Investoren im Wohnungsbau, die Genossenschaften, die kommunalen und privaten Wohnungsbaugesellschaften, um den Wohnungsmarkt zu entspannen.
Die neue Niedersächsische Bauordnung wird ihren Beitrag leisten, das Bauen in Niedersachsen einfacher, schneller und ökologischer zu machen. Ich freue mich auf die weiteren parlamentarischen Beratungen. Wir als SPD und CDU wollen diesen Gesetzentwurf noch besser machen.
Vielen Dank, Herr Kollege Kirci. - Darf ich es als Lebenszeichen der Regierung werten, Herr Minister, dass Sie uns jetzt die formelle Einbringung des Gesetzentwurfs zuteilwerden lassen wollen? - Bitte!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich dafür bedanken, dass wir jetzt die Chance haben, quasi in der letzten Phase der
Legislaturperiode die Dinge bei der Niedersächsischen Bauordnung voranzubringen, über die wir in den letzten beiden Jahren intensiv diskutiert haben.
Ich darf das in zwei Segmente unterteilen. Der eine Teil sind die Dinge, die wir sehr intensiv mit den Beteiligten besprochen und auch in die Verbandsbeteiligung gegeben haben und die von dort zurückgekommen sind. Der andere Teil betrifft die Frage - der Kollege Kirci hat das gerade beschrieben -, wie weit wir hier eigentlich kommen können. Ich danke den Fraktionen, die in den letzten Monaten intensive Gespräche geführt haben, um zu sehen, wie man die Bauordnung so gut novellieren kann, dass sie dem Anspruch, eine Erleichterung und eine Verbesserung herbeiführen, gerecht wird.
Insofern freue ich mich auf den weiteren Prozess. Wir haben aber davon abgesehen, Änderungen, die es im laufenden Diskurs noch gab, wieder in das Verfahren einzubringen. Ich glaube, dafür ist das parlamentarische Verfahren ideal. Das hat sich auch bei den vergangenen Veränderungen so gezeigt.
Also: Nach intensiven Abstimmungen legen wir Ihnen heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bauordnung und des Denkmalschutzgesetzes vor. Ich habe gerade gesagt, dass es hier noch weitere Diskussionen geben wird. Aber wichtig ist, welche Eckpunkte wir damit auf den Weg bringen wollen.
Wir wollen vor allen Dingen vereinfachen, und zwar mit dem Blick auf die Digitalisierung. Die Regelungen zur Digitalisierung im Bauordnungsrecht sind ein echter Meilenstein. Es ist im Grunde das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das konkrete Regelungen für das elektronische Antragsverfahren enthält, und zwar als Regelverfahren. Natürlich ist im Ausnahmefall auch noch ein schriftliches Verfahren möglich, weil wir ja wissen, dass noch nicht jeder so weit ist. Aber ich glaube, dass der Architekt die Baugenehmigung komplett digital auf den Weg bringt, ist der richtige Weg, um Verfahren zu verkürzen.
Dabei geht es nicht darum, dass ich einen analogen Antrag digitalisiere, er in der Behörde am Ende aber wieder analog bearbeitet wird. Vielmehr muss sich das gesamte Verfahren verändern: Im Zentrum der Bearbeitung steht künftig der digitale Antrag, auf den dann alle Fachbehörden zugreifen und zu dem sie ihren Teil leisten können.
Das führt angesichts der Dynamik, die wir im Baubereich haben, zu einer deutlichen Verbesserung der Situation, und zwar sowohl im Sinne des Antragstellers als auch im Sinne der Baubehörden. Ich bin sehr froh, dass uns das gelingt. Das ist ein Zeichen dafür, dass Digitalisierung in der Praxis eben auch einen Mehrwert für alle Beteiligten bringt. Dass dafür ein relativ hoher Abstimmungsbedarf notwendig ist, ist uns klar, aber das halte ich an der Stelle auch für vernünftig und richtig.