Doch neben den Fragen und Ausführungen in Bezug auf Bürokratie und Finanzierbarkeit des Antrags kam im Ausschuss seitens des Ministeriums noch ein weiterer, in meinen Augen entscheidender, kluger Hinweis dazu: Die Grunderwerbsteuer funktioniert neben der Einkommensteuer nur so lange gut, wie sie niedrig ist und nur mit relativ wenigen Ausnahmen erhoben wird. Das macht u. a. das Beispiel mit den eingangs erwähnten Share Deals deutlich.
Wirklich klug erscheint mir persönlich daher nur eine Verminderung der Grunderwerbsteuer, und zwar ohne jedwede Ausnahme. Eine angemessen niedrige Grunderwerbsteuer schafft Möglichkeiten, Eigentum zu erwerben. Ausnahmen hingegen schaffen häufig Ungerechtigkeiten. Als Land sollte daher unsere oberste Prämisse sein, wenn wir mehr Eigentümer in diesem Land möchten, die Steuern zu senken, wann immer hierfür Spielräume gegeben sind. Ich bedauere ausdrücklich, dass das in dieser Legislaturperiode nicht gelungen ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, wie schon im Ausschuss lehnen wir Ihren Antrag auch heute im Plenum ab. Er ist aber sicher nicht für die große Ablage geschrieben. Der liest sich gut. Den könnten Sie im Grunde 1 : 1 ins Wahlprogramm schreiben. Wenn ich es nicht besser wüsste, fände ich, dass Sie dafür durchaus wählbar wären. Und dann heißt es: Wiedervorlage in wenigen Wochen im Wahlkampf und vielleicht ja auch in den Koalitionsverhandlungen im Herbst.
Liebe FDP, Sie wollen das, und bei uns gibt es, zumindest auf Bundesebene - so lese ich das - offenkundig Sympathie für diesen Vorschlag, wenn ich das im Koalitionsvertrag, aber auch in der Debatte im Bundestag richtig nachvollzogen habe.
Bei der Gelegenheit: Ich finde, das wäre auch ein schönes Beispiel im Wahlkampf für die Wählerinnen und Wähler, die sich ja mehr Unterscheidbarkeit der Parteien wünschen. Die könnte man hieran vielleicht ganz nett festmachen. Da gibt es welche, die finden, man müsse ganz viel Geld ausgeben, wissen aber nicht, wo sie das Geld hernehmen sollen und machen dann Schulden. Dann gibt es die, die die Belastung der Steuerzahler verringern wollen, aber dann nicht wissen, wie man all das, was man bezahlen möchte, bezahlen soll. Das,
würde ich sagen, ist die Kategorie FDP - zumindest im Wahlkampf, natürlich nicht im Regierungshandeln. Und schließlich gibt es diejenigen, die das sehr, sehr klug in Einklang bringen können. Die sitzen auf dieser Seite des Saals und nennen sich Christdemokraten
Ich ahne, liebe Kolleginnen und Kollegen, nach den Wahlen in Sachsen-Anhalt: Wir werden unseren Teil dazu beitragen, im Herbst zu Koalitionsverhandlungen einladen zu dürfen. Liefern Sie doch einfach Ihren Teil, und dann sehen wir Liberale und Christdemokraten wieder gemeinsam rauchend auf dem Balkon!
Und wenn Sie dann nicht nur die nötigen Prozente, sondern auch den Willen zum Regieren mitbringen, findet sich Ihr Antrag vielleicht in dem kommenden Koalitionsvertrag wieder.
Meine Damen und Herren, bevor ich dem Kollegen Grascha für die FDP-Fraktion das Wort gebe, möchte ich Ihnen mitteilen - - -
- Wenn Sie so nett sein wollen, Herr Kollege Limburg, Herr Kollege Lechner! Herr Kollege Nacke auch!
Nachdem wir das nun auch geklärt haben, möchte ich Ihnen mitteilen - den einen oder anderen wird es interessieren -, dass der Ministerpräsident mitgeteilt hat, dass er nach dem Tagesordnungspunkt 42 eine Unterrichtung über die Ergebnisse der heutigen MPK abgeben möchte. Ich wollte Ihnen das vorab mitteilen, dann können Sie sich entsprechend darauf vorbereiten.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben mit dieser Initiative den Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger im Land nach den eigenen vier Wänden aufgegriffen. Es gibt eine Sehnsucht danach, in den eigenen vier Wänden zu leben, und das hat nicht nur emotionale, sondern ganz rationale Gründe: Die Eigentumsbildung ist ein wichtiger Baustein der eigenen finanziellen Unabhängigkeit, und das gilt insbesondere für die Sicherung der Altersvorsorge. Deswegen ist es uns ein wichtiges Anliegen, die Eigentumsbildung zu fördern, gerade angesichts der Tatsache, dass wir in Deutschland im internationalen Vergleich hinterherhinken und eher eine geringe Eigentumsbildung haben.
Wir haben das aufgegriffen, was zu Beginn der Legislaturperiode auf Bundesebene angesprochen wurde, dass man nämlich eine Gegenfinanzierung schafft, indem man auf der einen Seite Share Deals einschränkt und auf der anderen Seite einen Freibetrag einführt.
Wir waren doch etwas verwundert: Wir haben über einen sehr langen Zeitraum immer wieder das Finanzministerium gefragt, ob man uns eine Auskunft zu den finanziellen Auswirkungen der Einführung eines Freibetrags geben könne, haben aber nie eine Antwort bekommen. Uns wurde gesagt, man könne es nicht richtig kalkulieren, weil die einzelnen Sachverhalte nicht vorlägen. Aber in der Ausschussberatung, als es politisch willkommen war, wurde dann eine Berechnung unserer Bundestagsfraktion herangezogen! Das hat uns schon etwas irritiert.
Gleichzeitig aber konnte zu den Share Deals überhaupt keine Auskunft gegeben werden. - Das alles ist nicht so richtig zufriedenstellend gewesen. Inso
Wir haben bei der Grunderwerbsteuer die Situation, dass wir von Rekordeinnahme zu Rekordeinnahme eilen. Der Staat ist schließlich der Hauptprofiteur der Baupreis- und der Immobilienpreisentwicklung. Die Bautätigkeit nimmt ja erfreulicherweise auch zu, aber insbesondere steigen die Preise, und damit steigen auch die Steuereinnahmen. Davon einen Teil an die Bürgerinnen und Bürger zurückzugeben, ist aus unserer Sicht die Pflicht des Staates.
Herr Kollege Holsten, wenn man hier bürokratische Gründe finden will, warum das alles nicht möglich ist, warum das alles schwierig ist und wo noch Fragestellungen sind, dann findet man die natürlich auch. Das ist doch völlig klar. Aber wir sind der Auffassung, wir sollten eher Gründe finden, den Freibetrag einzuführen. Wir hatten gedacht, dass die CDU an unserer Seite ist, aber leider haben wir uns in diesem Punkt getäuscht.
Ich hätte mir gewünscht, dass Sie eine Initiative des Landeswirtschaftsministers Bernd Althusmann aufgegriffen hätten. Vor Kurzem habe ich in Steingarts „Morning Briefing“ gelesen, dass der Wirtschaftsminister einen Reformplan für den Bund vorgelegt hat. Da war die Rede davon, Wachstumsimpulse zu setzen: Es müsse etwas gegen das Hochsteuerland getan werden, es müssten Unternehmen und Privathaushalte endlich entlastet werden. Es war auch die Rede davon, die Grunderwerbsteuer auszusetzen.
Ich würde mir wünschen, so etwas nicht nur morgens zu lesen, sondern es auch hier im Landtag zu diskutieren. Ich hätte richtig Lust darauf, Impulse zu setzen und entsprechende Punkte anzusprechen. Es wäre gut, wenn es hier vergleichbare Initiativen der CDU geben würde und man den Wirtschaftsminister unterstützt. Natürlich, Herr Holsten, könnte man in dem Zusammenhang auch über eine Senkung der Steuer diskutieren. Dagegen habe ich nichts, das würde auch einen Teil unserer Forderung erfüllen. Aber statt einer blanken Ablehnung wäre ich dafür, über dieses Thema einmal sachgerecht zu diskutieren.
Vielen Dank, Herr Kollege Grascha. - Er war vorhin sprechfähig und ist es jetzt hoffentlich auch noch: Das Wort hat für die SPD-Fraktion der Kollege Alptekin Kirci. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Grascha, ich dachte eigentlich, Sie würden den Antrag zurückziehen - nach der Rede von Herrn Birkner, in der er gerade davon sprach, dass wir sparen müssten, weil die fetten Jahre vorbei seien. Aber Sie wollen jetzt Steuergeschenke verteilen. - Sie widersprechen sich ja komplett!
Die Forderung - ich habe das in der Historie einmal verfolgt - nach einem Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer ist so etwas wie ein politischer Untoter. Ihr Parteichef, Herr Christian Lindner, hat bereits 2016 einen Freibetrag ins Gespräch gebracht, 2017 erneut und 2018 ein weiteres Mal und dies schließlich auch 2019 wiederholt. Lindner hat die Grunderwerbsteuer bei einer seiner Vorstöße als eine Art Strafsteuer bezeichnet - Sie sprechen ja auch davon, dass der Staat Profiteur sei -, die zunehmend den Erwerb von selbstgenutzten Immobilien für Familien verhindere.
Dieses Argument wird auch von einigen Immobilienverbänden vertreten, deren Lobbyarbeit Sie hier machen wollen.
Die Zahl der Eigentumswechsel spricht dagegen eine ganz andere Sprache. Sie ist in Niedersachsen nahezu konstant, die Unsicherheiten der Corona-Krise haben den Zahlen keinen Abbruch getan - trotz fortgesetzt steigender Immobilienpreise.
Darf ich Sie, lieber Herr Grascha, daran erinnern, dass unter Ihrer Regierungsbeteiligung im Jahr 2011 die höchste Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes in der Geschichte des Landes Niedersachsen stattgefunden hat?
Und dass Nordrhein-Westfalen einen Grunderwerbsteuersatz von 6,5 % hat? Ihre Kollegen in Nordrhein-Westfalen könnten dort etwas machen, machen es aber nicht.
Sehr geehrte Damen und Herren, das ifo-Institut für Wirtschaftsforschung hat sich in einer Studie der Frage gewidmet, ob die Grunderwerbsteuer den Immobilienerwerb erschwert. Das Ergebnis ist insoweit überraschend: Nach Meinung der Wirtschaftsforscher senkt die Grunderwerbsteuer die Nettopreise für Immobilien sogar, weil Verkäufer sie sozusagen in Abschlag bringen, um den Verkauf realisieren zu können. Fiele die Steuer durch den, wie von Ihnen gefordert, üppig ausgestatten Freibetrag faktisch weg, wäre der Effekt vorhersehbar.