Protokoll der Sitzung vom 10.06.2021

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 42: Abschließende Beratung: Eigentümerland Niedersachsen: Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer einführen - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/8720 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 18/9247

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag abzulehnen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Ich eröffne die Beratung und gebe zunächst dem fraktionslosen Kollegen Lilienthal das Wort. Bitte schön, Herr Kollege!

(Christian Grascha [FDP]: Entschuldi- gung, Herr Präsident! Ich habe mich doch gemeldet!)

- Bitte?

(Christian Grascha [FDP]: Ich habe mich doch gemeldet! Wir sind doch die einbringende Fraktion!)

- Sie haben sich gemeldet, ja. Aber das ist ja heute nicht die Einbringung.

(Christian Grascha [FDP]: Ja, aber das ist doch normale Tradition!)

- Da wird das durchaus anders gehandhabt. Sie haben hier das letzte Wort; das ist vielleicht auch nicht schlecht. Zur Einbringung ist das in der Tat so üblich.

Bitte schön, Herr Kollege!

Herr Präsident, das hat auch mich überrascht. Nichtsdestotrotz freue ich mich natürlich.

„Eigentümerland Niedersachsen“ - leider nicht! Im Gegenteil: Sie und wir wissen, dass die Eigentumsquote in Deutschland im europaweiten Ver

gleich niedrig ist. Sie liegt bei ungefähr 50 %, über alle Bundesländer gesehen. Experten z. B. des IW halten 70 % für anstrebenswert.

Niedersachsen sticht da noch einmal heraus. Wir sind das einzige Bundesland, das es in den letzten Betrachtungszeiträumen des Statistischen Bundesamtes geschafft hat, die Eigentumsquote sinken zu lassen. Alleinstellungsmerkmal - das schafft kein anderes Bundesland.

(Beifall bei fraktionslosen Abgeordneten)

Ich halte das für eine traurige Entwicklung. Es ist natürlich die Frage, wie man darauf schaut. Ich komme gleich noch dazu.

Wie sieht das eigentlich die Landesregierung? Wie sehen das eigentlich die regierungstragenden Fraktionen? Aus dem Koalitionsvertrag jedenfalls wird man nicht schlau. Aber wenn man recherchiert, kommt man z. B. auf die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von mir aus dem letzten Jahr. Da schreibt die Landesregierung - ich zitiere mit Auslassungen -: Das Ziel der Eigenheimförderung unterstützen wir. - „Wir“ ist die Landesregierung. - Das ist ja schon mal schön. Dann ist zumindest das Ziel geeint.

Warum halte ich und hält auch die Landesregierung das Eigenheim eigentlich für eine erstrebenswerte Wohnform? - Ich sehe im Eigenheim einen Rückzugsort, wo man das Eigene pflegen kann, sich vom Trubel des Alltags zurückziehen und seine eigene Freiheit ausleben kann. Der Focus hat vor einigen Wochen einen wunderbaren Begriff dafür gefunden: Er beschrieb es als „Sehnsuchtsort“ der Deutschen. Ich denke, das ist ein wunderschönes Wort dafür und absolut treffend.

Bisher war in Deutschland - so habe ich es jedenfalls wahrgenommen - gesellschaftlicher Konsens, dass dieser Sehnsuchtsort auch von vielen erreicht werden kann, nämlich durch Fleiß und Konsumverzicht. Das hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass man sich Eigentum leisten konnte - zumindest dann, wenn man es denn wollte. Und gewollt wird das von sehr, sehr vielen jungen Familien. Auch das ließe sich statistisch belegen.

Dieser Konsens ist aber irgendwie aufgekündigt worden, könnte man meinen. Warum eigentlich? - In den letzten Jahren ist es für junge Familien sehr schwer geworden, sich ein Eigenheim zu leisten. Schauen Sie sich die Preisentwicklungen an! Ein Anhaltspunkt sind die Bodenrichtwerte. Sie sind ja mittlerweile, seit diesem Jahr, kostenlos einsehbar. Sie sind unheimlich gestiegen. Aber wenn man in

die Realität, also z. B. auf Immobilienportale, schaut, dann sieht man, dass das nicht annähernd das abbildet, was im Moment abgeht. Es ist also ein unheimlicher Kostendruck im Eigenheimmarkt.

Aber warum ist das eigentlich so? Was sind die Gründe?

Das sind zum einen die niedrigen Zinsen. Was für den Landeshaushalt ganz besonders toll ist, ist für den Eigenheimkäufer katastrophal. Das wirkt gleich zweifach: Erst einmal können sich die Leute - vermeintlich! - mehr Eigenheim leisten, können also mehr finanzieren. Darüber freuen die sich auch noch, ohne zu verstehen, dass Kaufpreis und Zinsniveau zusammenhängen. Und zweitens ist es so, dass bei den geringen Zinsen quasi die Flucht vom Sparbuch ins Betonsparbuch naheliegt. Die niedrigen Zinsen haben also eine doppelte Wirkung. - Sie tun unseren Eigenheimkäufern also eine ganze Menge an, um die südeuropäischen Staaten zu retten!

Der zweite Grund ist das geänderte Wohnverhalten. Ganz klar, wir haben eine Vereinzelung. Viele Leute in Hannover wohnen in Einzelwohnungen, in Singlewohnungen usw. Das führt zu einem Verdrängungseffekt, der darin besteht, dass letztendlich auch mehr Leute in Eigenheime wollen.

Und - jetzt komme ich zu dem Antrag - auch die Kaufnebenkosten wie Notar, Makler oder Grunderwerbsteuer, die ja an den Kaufpreis gekoppelt sind, wirken quasi wie ein Preissteigerungsturbo, machen das Ganze also noch einmal teurer.

Ein weiterer Grund ist - das habe ich neulich im Spiegel gelesen, der sich mit dem Thema schwerpunktmäßig befasst hat - die Zuwanderung. Also: Sogar vom Spiegel erkannt, unter Experten sowieso unstrittig. Der Spiegel schreibt dann auch noch: die innereuropäische Zuwanderung.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Da müsste man jetzt noch einmal näher gucken, was das genau ist. Aber es ist doch klar: Wenn mehr Menschen in einem Lebensraum wohnen, dann wird, wenn alle anderen Faktoren gleich bleiben, das Wohnen natürlich teurer.

Herr Kollege, Augenblick, bitte! - Es ist im Bereich der sozialdemokratischen Fraktion, auch unter Beteiligung anderer Fraktionen, eindeutig zu laut. Eindeutig! - Jetzt hat er es gemerkt. Aber er macht weiter.

(Heiterkeit - Wiard Siebels [SPD]: Aber da kann man wieder sehen, dass ich unschuldig bin!)

- Naja, so ganz nicht. Also, nicht allein schuldig. Sagen wir es mal so, Herr Kollege.

(Johanne Modder [SPD]: Ich bin auf Ihrer Seite, Herr Kollege!)

Herr Kollege, bitte fahren Sie fort!

Vielen Dank.

Wenn wir das jetzt noch einmal durchgehen, sehen wir, dass alle Faktoren, die ich eben genannt habe, durch die Politik bestimmbar sind. Das ist ein Bereich, bei dem im Prinzip marktliche Mechanismen komplett in die Hand der Politik gelegt wurden. Die Notarkosten, die Grunderwerbsteuer sind per Gesetz festgelegt, und auch alle anderen Faktoren, die von mir aufgezählt wurden, ließen sich politisch regeln. Vielleicht mit Ausnahme des Drangs zu kleineren Familien. Das ließe sich möglicherweise nicht politisch regeln, zumindest nicht kurzfristig. Aber alle anderen Sachen natürlich schon, und insofern geht der Antrag in genau die richtige Richtung.

Vermutlich wird der Antrag abgelehnt. Nichtsdestotrotz hat die Landesregierung ja artikuliert, dass sie Eigentum fördern möchte. Aber dazu habe ich in dieser Legislatur noch nichts gesehen. Es wäre doch mal ein Anfang, wenn man diesen Antrag als Anstoß nehmen würde und sagt: Okay, das geht.

Bei der Grunderwerbsteuer wird immer argumentiert - das ist ein Klassiker und kommt hundertprozentig auch gleich wieder von der Regierungsseite -: „Wir wollen das nicht bürokratischer machen.“ Aber ein Freibetrag, wie er hier vorgeschlagen wurde, ist im Prinzip eine Fingerübung - und nicht Bürokratie! Das ließe sich relativ leicht machen.

Von daher: Nicht dahinter verstecken! Oder Sie erklären den Leuten einfach einmal, wie Sie junge Familien ins Eigentum bringen wollen.

Vielen Dank.

(Beifall bei fraktionslosen Abgeordneten)

Vielen Dank, Herr Kollege Lilienthal. - Für die Fraktion der CDU erteile ich dem Kollegen Holsten das Wort.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen insbesondere der FDP! Bei der Einbringung Ihres Entschließungsantrags hatten wir einen Schlagabtausch, bei dem es vor allem um überbordende Bürokratie ging - wir haben es eben gehört -, um den nicht zu beziffernden Ausfall von Steuereinnahmen oder aber auch um Share Deals.

Letztere hat man auf Bundesebene jüngst eingehegt, wenngleich mit dem gefundenen Kompromiss erwartungsgemäß nicht alle einverstanden sind. Beim Finden des Kompromisses wurde sehr augenfällig, dass die Schwierigkeit auch darin bestand, dass man die 16 Bundesländer auf dem Weg der Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes mitnehmen wollte, um nachher im Bundesrat die Zustimmung zu erhalten.

Das gilt umso mehr bei dem Bestreben, einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer einzuführen, wie hier von Ihnen vorgeschlagen. Zwar hatte man sich in der Großen Koalition im Bund darauf verständigt, diesen zu prüfen. Abschließend ist das aber ersichtlich nicht erfolgt, was sicherlich mit der Vielstimmigkeit der besagten Bundesländer zu tun hatte, denen Sie mit ihrem Vorschlag ja an eine ganz wesentliche Einnahmequelle herangehen wollen.

Laut MF, das sich bei seinen Zahlen auch etwas an Ihren Zahlen orientiert hat, drohen dem Land bei Umsetzung des Entschließungsantrags Einnahmeausfälle zwischen 520 und 780 Millionen Euro, berechnet auf der Grundlage, dass 2020 in Niedersachsen rund 1,3 Milliarden Euro mit der Grunderwerbsteuer eingenommen wurden und dass mit einem Wegfall von 40 bis 60 % zu rechnen sei. Wie Sie diese Ausfälle kompensieren wollen, haben Sie noch nicht hinreichend aufzeigen können, weshalb sich dieses Manöver schon vor diesem Hintergrund im Grunde verbietet.

Zur Bürokratie. Das MF hat uns recht eindrücklich geschildert, was es alles bedürfe, um Ihre Vorstellung eines Freibetrags umzusetzen: Regelungen, wie der Freibetrag verbraucht werden darf, zu welchem Zweck man ihn bekommt, wie lange man sich an diese Zwecke halten muss, wie man bei Nichteinhaltung rückabgewickelt, wer diese Umstände überhaupt prüft. Freibetrag nur für Wohnungen, Grundstücke und Häuser? Was ist mit Immobilien, in denen man wohnt und arbeitet? Muss man die Immobilie selbst nutzen und, wenn ja, wie lange? Gibt es da Ausnahmen? - Diese Liste hat das MF noch deutlich länger gefasst und

immer mit der Frage verbunden: Wer soll das nachvollziehen und prüfen?

Doch neben den Fragen und Ausführungen in Bezug auf Bürokratie und Finanzierbarkeit des Antrags kam im Ausschuss seitens des Ministeriums noch ein weiterer, in meinen Augen entscheidender, kluger Hinweis dazu: Die Grunderwerbsteuer funktioniert neben der Einkommensteuer nur so lange gut, wie sie niedrig ist und nur mit relativ wenigen Ausnahmen erhoben wird. Das macht u. a. das Beispiel mit den eingangs erwähnten Share Deals deutlich.