Vielen Dank, Herr Kollege Bley. - Nun hat für die Landesregierung Herr Minister Dr. Althusmann das Wort. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Abgeordnete Bley hat sehr ausführlich darauf hingewiesen, dass der Antrag zum Zeitpunkt, als er gestellt wurde, im Grunde erledigt war. Denn Maßnahmen zur Erreichung des Ziels, das mit dem Antrag verfolgt wurde, wurden bereits durch das Handeln der Bundesregierung und im Übrigen auch durch eigenes Zutun der Landesregierung auf den Weg gebracht.
Ich erinnere an die zehn Kernforderungen zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in der Schlacht- und Zerlegeindustrie. Dazu haben die Landwirtschaftsministerien sowohl in NRW als auch hier in Niedersachsen gemeinsam mit den jeweiligen Wirtschaftsministerien die notwendigen Weichen gestellt.
Ich erinnere daran, dass das Ziel des Bundes, zunächst Werkverträge in der Fleischindustrie zu verbieten, nicht das einzige Ziel war. Im Grunde war, wenn ich mich richtig an die Diskussionslage erinnere, das eigentliche Ziel des Bundesarbeitsministeriums, das Instrument der Werkverträge in Gänze infrage zu stellen. Da sollten wir ehrlich bleiben.
Das Instrument der Werkverträge gibt es seit über 121 Jahren, nämlich seit dem Inkrafttreten des BGB am 1. Januar 1900. Werkverträge sind in nahezu allen Bereichen bekannt, vom Handwerk bis zur Kultur. Es musste - zu Recht; ich kritisiere das gar nicht - ein rechtlicher Weg für einen Bereich gefunden werden, in dem Werkverträge überhandgenommen hatten und letztendlich zum Teil auch zu einer - nennen wir es ruhig so - Ausbeutung der dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zum Teil auch zu erbärmlichen Unterbringungsbedingungen geführt haben. Das war die eigentliche Ursache.
Ich habe mehrfach hier im Plenum unmissverständlich erklärt, dass wir es auf keinen Fall zulassen können, dass diese Zustände in der Schlacht- und Zerlegeindustrie in Niedersachsen weiterhin geduldet werden. Wir haben sie nicht geduldet und werden sie auch zukünftig nicht dulden.
Insofern war die Initiative des Bundesarbeitsministers an dieser Stelle absolut richtig, der Versuch, die Regelungen auszuweiten, allerdings fraglich, auch fachlich nicht richtig und aus meiner Sicht nicht in die richtige Richtung weisend.
Letztendlich wurde im Rahmen des Erlasses nach dem Arbeitsschutzkontrollgesetz einiges für die Fleischindustrie erreicht. Jetzt gilt im Rahmen der Arbeitsschutzkontrolle für die Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung in der Fleischindustrie ein grundsätzliches Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal. Das ist richtig.
Für Gemeinschaftsunterkünftige nach der Arbeitsstättenverordnung gelten branchenübergreifende Mindestanforderungen, die letztlich mit den unverantwortbaren Zuständen in den Unterkünften begründet sind.
Eine Pflicht zur elektronischen, manipulationssicheren Arbeitszeiterfassung wurde begründet. Auch das war richtig und wichtig.
Außerdem unterstützt der Bund die Beratungsstellen des Projekts „Faire Mobilität“ des DGB mit jährlich 4 Millionen Euro, und auch wir in Niedersachsen unterstützen unsere Beratungsstellen mit 850 000 Euro.
Ich will zum Schluss noch etwas Erfreuliches mitteilen. Wir haben drei Jahre lang andauernd darüber verhandelt und in Auseinandersetzung mit den Tarifvertragsparteien immer wieder eingefor
dert, dass es möglich sein muss, einen Mindestlohntarifvertrag abzuschließen. Ich habe in zahlreichen Gesprächen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Fleischwirtschaft für eine solche Vereinbarung geworben - zuletzt im Rahmen des Runden Tischs im Sommer 2020.
Insofern ist es erfreulich, dass das jetzt vorgelegte Ergebnis nach mir vorliegenden Informationen einen Mindeststundenlohn in dieser Branche vorsieht, der von 10,80 Euro über 11 Euro Anfang 2022 bis auf 12,30 Euro zum 1. Dezember 2023 steigen wird. Das ist ein echter Fortschritt. Wir haben ihn lange - ich meine, seit 2015 - eingefordert. Nun hat man endlich ein einvernehmliches Ergebnis erzielt. Das halte ich für richtig.
Meine Damen und Herren, ich möchte einige letzte Sätze zur Meyer-Werft sagen. Die Meyer-Werft ist nicht irgendeine Werft. Sie ist für Niedersachsen systemrelevant. Sie bedeutet Arbeitsplatzsicherheit nicht nur für 4 100 Kernarbeitnehmer der Werft, sondern letzten Endes für über 14 000 Arbeitsplätze der Zuliefererbereiche in der gesamten Region Emsland und Ostfriesland.
Deshalb wird diese Landesregierung Seite an Seite mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber natürlich auch mit den Verantwortlichen in der Geschäftsleitung immer dafür eintreten, dass wir eine gemeinsam getragene Lösung erzielen, meine Damen und Herren.
Es ist, wie ich finde, nicht mehr hinnehmbar, dass wir nun seit über einem Jahr verhandeln, verhandeln, verhandeln. Es gab gegenseitige Vorwürfe. Ich möchte mich nicht daran beteiligen, die Verantwortung von der einen zur anderen Seite hin- und herzuschieben. Alle haben ihren Anteil daran.
Ich war vor Ort. Ich habe vor Demonstranten gestanden. Ich habe mich mit der Geschäftsleitung unterhalten. Ich habe mich erst gestern mit dem Betriebsrat unterhalten, dann wiederum mit der Geschäftsleitung. Seit Wochen und Monaten befinden wir uns in Verhandlungen und Gesprächen mit der Meyer-Werft und den Verantwortlichen der Werft.
Ich habe eine große Bitte. Liebe Vertreter der IG Metall vor Ort, sehr verehrte Vertreter des Betriebsrats der Meyer-Werft und - ebenso - liebe Geschäftsleitung der Meyer-Werft, ich erwarte, dass am Montag der nächsten Woche endlich ein Ergebnis zur Sicherung der Gesamtarbeitsplätze der Meyer-Werft erzielt wird - abzüglich eines möglichen Abbaus, der aber nur gemeinschaftlich auf
den Weg gebracht werden kann und dazu beitragen soll, die Kostenstruktur der Meyer-Werft für die nächsten Jahre zukunftssicher aufzustellen. Es muss möglich sein, dass man an den Verhandlungstisch zurückkehrt.
Hört auf, euch gegenseitig zu blockieren! Das ist mein persönlicher Appell in Sachen Meyer-Werft. Wir brauchen eine Lösung. Man kann sich hier nicht ein Jahr lang gegenseitig blockieren.
Uns allen muss bewusst sein, dass das Familienunternehmen Meyer-Werft in einem Wettbewerb mit staatlichen Unternehmen weltweit steht, mit den größten Schiffsbauern der Welt in China, in Italien, Frankreich und anderen Ländern. Sie befindet sich also schon in einer besonderen Kostensituation. Aber die Geschäftsleitung hat natürlich auch eine unternehmerische Verantwortung nach Betriebsverfassungsgesetz und nach den allgemeinen Regularien des Umgangs miteinander.
Insofern, liebe Freunde der Meyer-Werft - sowohl Geschäftsleitung als auch Betriebsräte -: Setzt euch nächste Woche an den Tisch! Verhakt euch nicht wieder ausschließlich an der Frage der Werkverträge! Werkverträge - Frau Modder weiß es, und alle anderen Beteiligten wissen es auch - sind notwendig, um bestimmte Aufgaben beim Schiffbau zu erledigen - so ein Schiff kostet 1,8 Milliarden Euro -, um bestimmte Aufbauten zu fertigen, bestimmte Küchen einzubauen, bestimmte Handwerksleistungen zu erbringen. Das alles kann die sogenannte Kernbelegschaft der Meyer-Werft zurzeit überhaupt nicht erledigen.
Insofern: Eine Mischung aus klugen, vernünftigen Werkverträgen und Kernbelegschaft ist das notwendige Element, um kostenmäßig auf der richtigen Seite zu stehen, um so ein Schiff tatsächlich zu vertretbaren Kosten zu bauen. Das muss unser Ziel sein.
Frau Modder weiß es: Wenn die Gespräche am Montag wieder scheitern sollten und dann wieder in Richtung Politik gezeigt würde, wenn die Landesregierung, Herr Weil und ich gemeinsam, oder Frau Modder, Herr Thiele, Herr Busemann, Herr Hiebing oder andere, die in der Region Verantwortung tragen, sozusagen vors Rohr geschoben würden, dann hielte ich das, ehrlich gesagt, für einen echten Schuss in den Ofen. Ich halte es wirklich für nicht mehr vertretbar, dass wir uns nach einem Jahr immer noch im Kreis drehen.
Insofern ein Appell an Herrn Nico Bloem und an Herrn Bernhard Meyer: Setzt euch am Montag so lange hin, bis weißer Rauch aufsteigt! Es geht hier nicht nur um eine Werft mit 3 000, 4 000 Mitarbeitern, es geht um einen ganzen Wirtschaftsstandort - auch um Niedersachsen. Deshalb hoffe ich sehr, dass wir uns hier nicht parteipolitisch über solche Sachen zerstreiten, sondern gemeinsam an die dortigen Parteien appellieren, zu einer Lösung zu kommen.
Wir haben landesseitig alle Hausaufgaben erledigt. Wir haben landesseitig versucht, die Frage des Ausbaus, des Baggerns usw. zu klären. Wir haben Förderprogramme auf den Weg gebracht. Jetzt muss eine Lösung auf den Tisch, und ich hoffe sehr, dass sie nächste Woche erreicht wird. Mit ein wenig gutem Willen kann das gelingen. Ich hoffe sehr, dass es gelingt.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Althusmann. - Für die FDP hat sich noch einmal der Kollege Jörg Bode zu Wort gemeldet. Ich gebe Ihnen nach § 71 Abs. 3 der Geschäftsordnung anderthalb Minuten. Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Althusmann, ich bin nicht davon ausgegangen, dass die Meyer-Werft so stark in der Fleischwirtschaft tätig ist. Aber wenn die Debatte schon dahin führt, dann, denke ich, muss man auch noch zwei, drei Worte zu dem sagen, was hier gerade passiert.
Ich glaube, die Landesregierung ist am Anfang dieser großen Problemlage, die weder durch die Geschäftsführung noch durch die Mitarbeiter, sondern durch die Corona-Pandemie ausgelöst worden ist, sehr gut und konstruktiv gestartet. Sie hat vernünftig und konstruktiv daran mitgewirkt, zu einer Lösung zu kommen. Inzwischen habe ich aber eher das Gefühl, dass - woran auch immer es liegt - von verschiedenen Seiten mehrere Weichen in unterschiedliche Richtungen gestellt worden sind.
In der Tat - Herr Minister, das haben Sie richtig gesagt - gibt es unterschiedliche Gemengelagen bei Betriebsrat, IG Metall und Geschäftsleitung.
Aber auch die Landesregierung tritt momentan nicht mehr einheitlich auf, um das einmal so zu sagen. Es gibt die Aktivitäten des Umweltministers, der sich gestaltend vor Ort immer noch als heimlicher Wirtschaftsminister sieht. Es gibt die Aktivitäten des Ministerpräsidenten, der urplötzlich Position für nur eine Seite bezogen und damit den Eindruck erweckt hat, die Landesregierung beziehe ausschließlich Position für den Betriebsrat. Ob sie mit der der IG Metall deckungsgleich ist, weiß man ja nicht so genau. Und dann haben Sie heute - aus meiner Sicht korrekt und richtig - gesagt, alle sollen sich zusammenfinden.
Dieser Ausgleich muss zunächst einmal von den Sozialpartnern geleistet werden und nicht von der Politik. Deshalb sollte die Landesregierung schon einmal sagen - und zwar nicht nur uns, sondern auch der IG Metall und dem Betriebsrat, aber auch der Geschäftsführung -, wofür sie tatsächlich steht: Steht sie für das, was der Umweltminister macht? Steht sie für das, was der Ministerpräsident macht? Oder steht sie für das, was hier gerade von Ihnen - aus meiner Sicht war das richtig - im Plenum gesagt wurde?
Die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung ist die weitergehende Empfehlung. Nach § 39 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 unserer Geschäftsordnung stimmen wir daher zunächst über die Beschlussempfehlung ab. Nur wenn die Beschlussempfehlung abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über den Änderungsantrag ab.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/6814 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von CDU, SPD und FDP. Gegenprobe! - Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen? - Dann ist der Beschlussempfehlung mit großer Mehrheit gefolgt worden.
Demzufolge ist zugleich der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/9448 nach § 39 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 unserer Geschäftsordnung abgelehnt worden.