Protokoll der Sitzung vom 10.06.2021

Herr Kollege Limburg, ich bitte darum.

Bitte schön, Herr Kollege!

Vielen Dank, Herr Kollege Henning, dass Sie die Frage zulassen.

Vor dem Hintergrund, dass Sie gerade in einem Satz gesagt haben, Sie sähen im Bereich der Werkverträge sehr viel Handlungsbedarf für die SPD-Fraktion, und im nächsten Satz angekündigt haben, dass Sie den Antrag der Grünen deshalb ablehnen, und dann aber nicht folgt, was Sie denn

eigentlich genau tun wollen - also einen eigenen Entschließungsantrag, einen Änderungsantrag,

irgendeine parlamentarische Initiative -, frage ich Sie: Was genau machen Sie denn parlamentarisch, um die Situation zu verbessern, außer unseren Antrag - der ja ein erster Schritt wäre - abzulehnen?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Bitte schön!

Zunächst mal, lieber Kollege Limburg, stelle ich fest, dass das Thema für die Fleischindustrie durch ist, weil die SPD und Hubertus Heil das vernünftig geregelt haben. Es gibt ein Werkvertragsverbot für die Fleischindustrie!

(Beifall bei der SPD)

Mein Ansinnen war, hier noch mal deutlich zu machen, dass es eben Handlungsbedarf über die Fleischindustrie hinaus gibt. Deswegen werden wir in nächster Zeit auch mit entsprechenden Anträgen auf Sie zukommen. Sie können sich darauf verlassen.

Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD - Helge Limburg [GRÜNE]: Da bin ich mal gespannt!)

Vielen Dank, Herr Kollege Henning. - Meine Damen und Herren, für die FDP-Fraktion hat nun der Kollege Jörg Bode das Wort. Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Was das Thema Werkverträge und Fleischindustrie angeht, ist die Sache ja relativ klar. Wir haben auch hier im Plenum eine deutliche Diskussion darüber gehabt, dass der Missbrauch, dass die Umgehung von Zeit- und Leiharbeit durch die Konstruktion von Werkverträgen schlicht und ergreifend unzulässig ist, dass dem Einhalt geboten werden muss, dass das nicht akzeptabel ist. Das muss mit Nachdruck verhindert werden, weil es dabei schlicht und ergreifend darum geht, Sozialleistungen zu entziehen. Die Leute, die so etwas machen, sind keine ehrenwerten Kaufleute, sondern das sind Leute, denen man auf die Finger hauen muss. Ich glaube, dazu gibt es auch keine zwei Meinungen hier im Plenum.

Die Bundesregierung hat jetzt einen Vorschlag gemacht, den ich persönlich für umgehungsanfällig halte. Ich glaube schon, dass das am Ende all dieser Kreativität der Gestaltung in diesem Bereich, so sage ich es mal, eine Grenze aufzeigen wird. Aber die Zeit wird zeigen, ob die Branche erkennt, dass man das nicht mehr machen kann, machen darf und machen sollte.

Ich glaube, in einigen Bereichen ist das Kind auch mit dem Bade ausgeschüttet worden, nämlich was die ja durchaus zulässige Leih- und Zeitarbeit angeht, die - durchaus richtig - für Auftragsspitzen angewendet worden ist. Hier hat man aus meiner Sicht zu viel geregelt und verboten, was kleine mittelständige Schlachtbetriebe auch durchaus vor Probleme stellt. Sie werden die Briefe über die Situation ja auch alle bekommen haben. Darüber wird man zu gegebener Zeit noch einmal nachdenken müssen.

Was die Grünen jetzt mit ihrem Änderungsantrag machen, ist aus meiner Sicht, noch einen oben draufzusetzen, um das Thema noch einmal zu vermarkten. Ich glaube, es ist unrealistisch, diese Ansprüche zu erheben, die über das Maß hinausgehen. Das hat der Kollege Henning auch ganz richtig dargestellt. Deshalb stimmen wir in dieser Frage auch mit der Großen Koalition überein.

(Beifall bei der FDP - Zuruf von Miriam Staudte [GRÜNE])

Herr Henning, zu dem Bereich, den Sie gerade angesprochen haben - Sie haben gesagt, man müsse jetzt über die Fleischindustrie und so hinausgehen, und Sie haben auch die Meyer-Werft angesprochen -: Ja, natürlich muss man darüber hinausgehen. Aber dann müssen Sie bitte auch akzeptieren, dass Werkvertrag nicht gleich Werkvertrag und Werkvertrag nicht gleich Missbrauch ist. Jeder von uns - bestimmt auch Sie - hat im privaten Bereich sicherlich schon ganz oft Werkverträge abgeschlossen. Nicht jeder Werkvertrag ist per se eine Umgehung von Leiharbeit oder Ähnliches. Mitnichten!

Deshalb ist unser Ansatz, zu sagen, wir müssen über eine vernünftige, auch juristische Definition von „Werkvertrag“ haben, damit klar ist, dass jemand, der einen Werkvertrag bekommt, in seiner Arbeitszeiteinteilung, in seinem Materialeinsatz frei ist etc. und nur das geschuldete Werk abliefern muss. Das ist absolut sinnvoll. Wenn Sie z. B. für zuhause einen Maler bestellen, dann entscheidet der selbst, wann er kommt, mit wie vielen Mitarbeitern er kommt und wie er es macht. Er muss nur

das Geschuldete leisten, nämlich z. B. die Farbe in der entsprechenden Qualität, eventuell mit Tapete, bei Ihnen an die Wand bringen.

Dazu will ich schon jetzt etwas sagen, Herr Henning, weil Sie es quasi en passant - vielleicht auch nicht gewollt - so dargestellt haben, als wenn auch die Meyer-Werft mit ihren Werkverträgen und entsprechenden anderen Arbeitskräften zielgerichtet Missbrauch von Leiharbeit und Zeitarbeit zum Sozialleistungsmissbrauch begeht. Dem ist mitnichten so! Tatsächlich haben sehr viele Untersuchungen ergeben, dass es sich hierbei um Werkverträge handelt, in denen ein Gewerk vereinbart ist, das abgeliefert wird. Das ist ein ganz legaler Einsatz von Werkverträgen.

Sie können schlicht und ergreifend nicht die unternehmerische Freiheit eines Unternehmens einschränken, die auch darin besteht zu entscheiden: Was muss ich mit eigenen Leuten machen? Wo ist meine Kernkompetenz? Wo kann ich einen Zulieferer bekommen, der dies, weil es ein Teilbereich ist, besser macht? - Sie hauen auf alle drauf, beziehen es auf alle und meinen, alle, die irgendwo einen Werkvertrag machen, sind Verbrecher. Das haben Sie so direkt nicht gesagt, aber man konnte es heraushören. - Das ist mitnichten so!

Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, sollten wir nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Wir sollten hier auch nicht andere Unternehmen, die in der Vergangenheit sehr viel Gutes und sehr viel Ehrenwertes auch für Niedersachsen getan haben, in ein schlechtes Licht rücken. Das würde der Sache nicht gerecht. Deshalb, Herr Kollege Henning, überlegen Sie noch einmal, was Sie öffentlich über die Meyer-Werft sagen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Bode. - Nun hat der Kollege Karl-Heinz Bley für die CDU-Fraktion das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich spreche gerne zu dem Thema „Ausbeutung beenden - Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie durchsetzen“.

Am 20. Mai 2020 hat das Bundeskabinett auf Vorschlag von Minister Hubertus Heil das Ende der Werkverträge in der Fleischindustrie auf den Weg

gebracht. Am 23. Juni 2020 erreichte den Landtag der Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen. Dort heißt es:

„Der Landtag unterstützt den am 20. Mai 2020 in der 97. Sitzung des Bundeskabinetts gefassten Beschluss ‚Eckpunkte eines Arbeitsschutzprogramms für die Fleischwirtschaft‘“.

So lautet die Einleitung des Entschließungsantrags.

Meine Damen und Herren, die Landesregierungen aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben sich schon damals - besonders durch die Mitwirkung von unserer Ministerin Barbara Otte-Kinast und unserem Minister Dr. Bernd Althusmann - zu den zehn Kernforderungen zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen von Beschäftigen der Branche bekannt.

Ja, es gab Missbrauch bei Werkverträgen, besonders in der Fleischindustrie. Bundestag und Bundesrat haben sich ausgiebig mit dem Thema beschäftigt und nach Abwägung aller rechtlichen Vorgaben - auch von der EU - den Beschluss gefasst, die Werkverträge bei der Fleischindustrie zu unterbinden und zeitversetzt auch die Zeitarbeit in der Fleischindustrie zu untersagen. Ob die Beschlüsse gerichtsfest sind, bleibt abzuwarten.

Noch zur Info: Der Tariflohn in der Zeitarbeit liegt weit über dem Mindestlohn. Positiv sehe ich auch die jahrelang andauernden Tarifverhandlungen mit einem positiven Ergebnis für die Fleischbranche. Es gibt doch noch Lichtblicke.

Unser Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung hat sich in einigen Sitzungen mit dem Thema beschäftigt. Wir waren uns alle einig, dass in der Sache etwas geschehen muss, um den Missbrauch zu beenden. Die Vertreter der Koalitionsfraktionen hatten dazu einen eigenen Antrag in Arbeit. Sehr gerne hätten wir auch für andere Bereiche der Wirtschaft wie z. B. bei der Paketzustellung oder der Metallindustrie die Werkvertragsarbeit eingrenzen wollen.

Ich persönlich hätte es gut gefunden, wenn wir in allen Bereichen die Regelbeschäftigung erhöhen und für die Werkvertragsarbeit nur bis zu 20 % der Beschäftigtenzahlen erlauben. Die Zeitarbeitsverträge hätte ich dann auch als Instrument der Auftragsbewältigung in Auftrags-Spitzenzeiten als erlaubt gesehen.

Meine Damen und Herren, die Entscheidung in Berlin ist aber während unserer Beratung gefallen. Das muss ich hier nicht weiter erklären. Ich bin froh, dass hier eine Regelung getroffen wurde. Unsere Beratungen im Ausschuss und die des eigenen Entschließungsantrags haben länger gedauert, als die Berliner Politik benötigt hat, um ihre Beschlüsse zu fassen.

Die weiteren Forderungen des Entschließungsantrags der Grünen wie die nach zusätzlichen Maßnahmen von Zoll und Arbeitsschutzbehörden sowie kommunalen Ordnungs- und Gesundheitsämtern halten wir für nicht erforderlich.

Für Gemeinschaftsunterkünfte gelten übrigens nach der Arbeitsstättenverordnung branchenübergreifende Mindestanforderungen. Dieser Bereich ist also gut geregelt.

Auch eine Verdoppelung des Bußgeldrahmens bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz auf 30 000 Euro halten für nicht erforderlich.

Die Pflicht zur elektronischen, manipulationssicheren Arbeitszeiterfassung hilft, den Missbrauch zu beseitigen. Auch das ist ein gutes Instrument.

Die Beratungsstellen für mobile Beschäftigte werden von Bund und Land unterstützt.

Deswegen können wir sagen: Die Regierungen in Berlin und in Niedersachsen machen gute Arbeit.

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet auf Ablehnung des Antrags - nicht, weil wir gegen die Abschaffung des Missbrauchs von Werkverträgen wären, sondern weil sich der Antrag in der Hauptsache mit dem Berliner Beschluss durch Regierungshandeln erledigt hat. Ich darf jetzt alle bitten, den Antrag der Grünen abzulehnen, so wie auch der Ausschuss entschieden hat.

Meine Damen und Herren, vorgestern, am 8. Juni 2021, haben die Grünen einen Änderungsantrag gestellt. Das Thema sollte also noch einmal aufgewärmt und etwas Wahlkampf betrieben werden. Laut dem Änderungsantrag soll die Anzahl der Kontrollen erhöht werden. Es sollen über das Arbeitsschutzkontrollgesetz hinausgehende Erweiterungen der Arbeitsnormen gemäß den Regeln der ILO vorgenommen werden, sodass ein Kontrolleur auf 10 000 Mitarbeiter vorhanden ist. Kommunen sollen weitere Vorgaben bekommen und damit höhere Sanktionsmöglichkeiten haben. Die Unterbringung von Angestellten soll durch Erlass strenger reglementiert werden.

Diesem Änderungsantrag können wir nicht zustimmen, weil die darin geforderten Maßnahmen nicht erforderlich sind und weil er nur der Versuch eines Aufwärmens des Themas seitens der Grünen ist.

Meine Damen und Herren, abschließend wünsche ich allen Betrieben ausreichend gute Mitarbeiter und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gute Arbeitsplätze mit fairer Bezahlung nach dem Motto: Gutes Geld für gute Arbeit.

Ich danke für die Aufmerksamkeit und bitte, die Anträge abzulehnen.

Danke schön.