Protokoll der Sitzung vom 10.06.2021

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus den unendlichen Weiten des Universums

(Jörg Bode [FDP]: Des Weltraums!)

muss ich Sie nun zu den irdischen Problemen hier bei uns in Niedersachsen zurückführen.

Es geht in unserem Antrag um die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie. Wir haben im Juli 2020 einen Antrag in den Landtag eingebracht, der zum Ziel hatte, Werkverträge und Leiharbeit in der Fleischindustrie zu verbieten. Damals war in der hitzigen Debatte zwischen SPD und CDU im Bund, aber auch hier in Niedersachsen die Frage, ob man ein Arbeitsschutzkontrollgesetz bräuchte. Inzwischen ist es beschlossen worden - im De

zember 2020 -, was wir ausdrücklich begrüßen. Die Werkverträge in der Fleischindustrie, also bei allen Betrieben über 50 Mitarbeitern, sind seit 1. Januar 2021 verboten - und auch die Leiharbeit seit 1. April dieses Jahres.

Nun kommt es aber bei dieser ganzen Thematik auch auf die Umsetzung an. Da sind an erster Stelle die Bundesländer gefragt. Niedersachsen ist also dafür zuständig, in den Betrieben dafür zu sorgen, dass diese Maßgaben eingehalten werden und dass auch alle anderen Arbeitsschutzvorgaben eingehalten werden.

Wenn wir da einmal genau hinschauen - wir haben eine Anfrage an die Landesregierung gestellt -, sehen wir, dass die Zahlen wirklich erschreckend sind. Während es 2014 in Niedersachsen noch 743 Kontrollen in Betrieben gab, waren es 2020 nur noch 380. In den letzten Jahren wurde also nur 1 % der Betriebe kontrolliert. Pandemiebedingt ist dann die Quote der Kontrollen - darüber haben wir im Landtag auch schon einmal diskutiert - auf 0,6 % abgesunken. Das ist eine Situation, die wir definitiv nicht akzeptieren können.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Arbeitsschutzkontrollgesetz des Bundes sieht vor, ab 2026 jährlich 5 % aller Betriebe zu kontrollieren. Schon dafür müssten wir in Niedersachsen eine enorme Steigerung hinlegen. Wir sagen aber auch ganz deutlich: 5 % der Betriebe im Jahr zu kontrollieren, bedeutet letztendlich nur, dass alle 20 Jahre ein Kontrolleur vorbeikommt. Das kann uns natürlich definitiv nicht zufriedenstellen.

Wir sind von den Gewerkschaften auch darauf aufmerksam gemacht worden, dass diese Quote „Kontrolle pro Betrieb“ nicht wirklich aussagekräftig ist. Gerade in einer Mangelsituation, in der es eigentlich zu wenige Kontrolleurinnen und Kontrolleure gibt, könnte man ja dazu neigen, eher die kleineren Betriebe, in denen nicht so viele Arbeitsverhältnisse existieren, zu kontrollieren und die großen Betriebe dann erst einmal hinten anzustellen. Und das kann definitiv nicht unser Ziel sein.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zwar wird immer gesagt: Das ist ja nur ein Durchschnittswert; wir kontrollieren natürlich risikobasiert. - Das ist richtig. Aber wir brauchen definitiv mehr Kontrolleure. Deswegen haben wir in unseren Antrag auch aufgenommen, dass der von der ILO, der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen, geforderte Wert von einem Kontrolleur pro 10 000 Beschäftigte auch hier in

Niedersachsen eingehalten werden muss. Im Moment sind es 0,81 Vollzeitstellen, also nur etwas über 80 %.

Wir haben kein Verständnis dafür, dass in einer solchen Situation unser Antrag vollständig abgelehnt wird und nicht einmal ein Änderungsantrag vorgelegt wird. Insofern haben wir nicht den Eindruck, dass Sie es mit dem Schutz der Arbeitskräfte hier in Niedersachsen sonderlich ernst meinen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Kollegin. - Nächster Redner ist der Abgeordnete Frank Henning, SPD-Fraktion. Herr Henning, bitte sehr!

Hier steht, meine Redezeit ist abgelaufen. Herr Präsident, das war es?

Wir kommen Ihnen gern entgegen.

Ich hoffe, dass wir das mit der Technik noch hinkriegen.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal vielen Dank an die grüne Landtagsfraktion dafür, dass Sie mit Ihrem Antrag die Arbeit der Bundesregierung, vor allem von Hubertus Heil als unserem Bundesarbeitsminister, heute noch einmal deutlich unterstützen; denn es war unser Bundesarbeitsminister Heil, der das Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie ziemlich tatkräftig durchgesetzt hat.

(Beifall bei der SPD)

Werkverträge sind menschenverachtend und beuten Menschen aus. Elementare Arbeitnehmerrechte bleiben dabei auf der Strecke. Das hat die Diskussion in der Fleischindustrie deutlich gezeigt. Da sind wir uns auch alle einig, glaube ich.

Insofern war Ihr Ursprungsantrag durch das beherzte Handeln von Hubertus Heil schon der Sache nach erledigt, als Sie ihn gestellt haben. Mit dem heute vorliegenden Änderungsantrag korrigieren Sie Ihren eigenen Ursprungsantrag und wollen noch einmal drauflegen, die Kontrollen verstärken und die Regeln verschärfen. Ich habe allerdings den Eindruck, dass Sie hier nur noch einmal eine

eigene Duftmarke setzen wollen, um nicht zugeben zu müssen, dass Hubertus Heil unser gemeinsames Kernanliegen, die Werkverträge in der Fleischindustrie zu verbieten, schon lange umgesetzt hat.

Die Unterrichtung durch die Landesregierung zu Ihrem Änderungsantrag im Wirtschaftsausschuss hat im Übrigen ergeben, dass einige Punkte gar nicht so umsetzbar sind, wie Sie sie im Änderungsantrag vorgesehen haben.

Die Umsetzung der von der Grünen-Fraktion geforderten erhöhten Kontrollquote von 5 % schon vor dem Jahr 2026 wird an dem dafür erforderlichen qualifizierten Personal scheitern, das bis dahin noch nicht zur Verfügung steht. Denn für die Qualifizierung dieses neuen, zusätzlichen Personals - und Sie haben ja selber gesagt, dass es eine ganze Menge Betriebe sind, die überprüft werden müssen - braucht es einen größeren zeitlichen Vorlauf, sodass dieser Punkt schon an praktischen Umsetzungsschwierigkeiten scheitern wird.

Im Übrigen ist der Antrag in einem Punkt auch sachlich falsch. Nicht die Kommunen sind für Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz zuständig, sondern die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter. Auch dieser Punkt in Ihrem Antrag geht schlicht und einfach ins Leere, meine Damen und Herren.

Was mich aber an Ihrem Antrag generell stört, ist die einseitige Fokussierung auf die Fleischindustrie. Auch Ihr erweiterter Änderungsantrag bezieht sich auf die Fleischindustrie. Dabei müssen wir doch feststellen, dass das Problem der Werkverträge viel weiter geht und nicht nur diese eine Branche der Fleischindustrie betrifft. Das System der Werkverträge ist in den letzten Jahren auf viele Branchen deutlich ausgeweitet worden.

(Zuruf von Miriam Staudte [GRÜNE])

Wir als SPD-Fraktion sagen sehr deutlich: Wir wenden uns gegen Werkverträge, wenn sie dazu missbraucht werden, ganze Belegschaften und Kernbestandteile der Produktion auszulagern, weil mit ihnen Tarife und Arbeitsbedingungen unterlaufen und vor allen Dingen Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten ausgehebelt werden.

(Johanne Modder [SPD]: So ist es!)

Vielen Unternehmen geht es vor allen Dingen nur darum, mit Werkverträgen die Verantwortung für ihre Beschäftigten abzugeben.

Es kann nicht sein, dass die Mehrheit der Beschäftigten bei Subunternehmern angestellt ist, die aus

schließlich über Werkverträge als Dienstleister tätig sind. Das Kerngeschäft - darum geht es uns - einer Produktionsfirma darf nicht ausschließlich oder überwiegend per Werkvertrag erledigt werden, bzw. der gesamte Produktionsprozess darf nicht an Externe delegiert werden. Stammbelegschaften, meine Damen und Herren, müssen wieder eine klare und deutlich erkennbare Mehrheit unter den Beschäftigten bilden.

Ausbeutung und systematische Umgehung gesetzlicher Mindeststandards gehören bislang in vielen Branchen zum System. Ich verweise einmal auf die Erfahrungen aus der Beratungspraxis von Faire Mobilität, der Beratungsstelle des DGB in Oldenburg, die der Bund auch mit 4 Millionen Euro unterstützt, oder die Erfahrungen des Landes im Rahmen der Unterstützung der Beratungsstellen für mobile Beschäftigte mit insgesamt 850 000 Euro. Diese Beratungsstellen, die wir hier bei fünf Trägern von Arbeit und Leben Niedersachsen haben, sind seinerzeit durch eine Initiative der SPDLandtagsfraktion zustande gekommen.

(Vizepräsident Frank Oesterhelweg übernimmt den Vorsitz)

Jüngstes Beispiel - darauf möchte ich heute noch unbedingt zu sprechen kommen - ist wieder einmal die Meyer-Werft in Papenburg, meine Damen und Herren. Für großen Streit sorgen auch hier die Werkverträge. Betriebsrat und Gewerkschaft

IG Metall werfen der Geschäftsführung vor, Kernarbeiten über Werkverträge erledigen zu lassen, während die Stammbelegschaft in Kurzarbeit ist.

Ich bin geradezu entsetzt über die aktuellen Vorkommnisse auf der Papenburger Meyer-Werft. Der Versuch der Geschäftsführung, die Belegschaft zu spalten und ohne Beteiligung des Betriebsrates eine Abstimmung herbeizuführen, ob nun 1 000 oder nur 660 Kolleginnen und Kollegen entlassen werden sollen, ist ein unmöglicher Vorgang. Das können wir nicht akzeptieren.

(Beifall bei der SPD)

Ein derartiger Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Meyer-Werft ist aus meiner Sicht nicht zu verantworten. Unsere Fraktionsvorsitzende Hanne Modder hat aus Sicht der SPD-Fraktion und auch als örtliche Wahlkreisabgeordnete in letzter Zeit schon deutliche Worte dazu gefunden. Ich zitiere:

„In Deutschland gilt das Betriebsverfassungsgesetz - und das gilt eben auch für die Meyer-Werft.“

Es ist aus unserer Sicht Aufgabe des Betriebsrates, so viele Arbeitsplätze wie irgend möglich zu retten und die Umwandlung von Stammarbeitsplätzen in Werkvertragsarbeitsplätze zu verhindern. Nur wenn der Betriebsrat Einsicht in die Pläne der Geschäftsleitung bekommt, wird sich auch dieser Werftstandort am Ende sichern lassen.

Aufgabe der Politik - deswegen spreche ich das an - muss es sein, die weitere Ausdehnung von Werkverträgen in anderen Branchen, nicht nur in der Fleischindustrie, zu verhindern. Es darf nicht sein, dass wir weiter dabei zusehen, wie Stammbelegschaften bei der Meyer-Werft in Kurzarbeit sind oder gar entlassen werden, während Werkvertragsarbeitnehmer gleichzeitig das Kerngeschäft der Produktion zu übernehmen drohen - und das in einer Situation, in der die Meyer-Werft öffentliche Subventionen aus Steuergeldern erhält.

Meine Damen und Herren, hier sehe ich dringenden Handlungsbedarf für die SPD-Landtagsfraktion, aber auch für die Politik insgesamt. Deswegen lehnen wir heute den Grünen-Antrag - weil er sich nur auf die Fleischindustrie bezieht - als zu einseitig und für viel zu unterdimensioniert ab.

(Lachen bei den GRÜNEN)

Wir glauben, dass wir da viel mehr tätig werden müssen.

Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege, Augenblick noch, bitte! Der Kollege Limburg hätte Ihnen zu gerne noch eine Frage gestellt.

Herr Kollege Limburg, ich bitte darum.