Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Grascha, ich habe eben in der Antwort bereits ausgeführt, dass die Landesregierung beabsichtigt, in Kürze wieder einen Doppelhaushalt vorzulegen. Das werden wir auf der Grundlage der geltenden Verfassung und der geltenden Haushaltsgesetzgebung tun. Wir werden zeigen, dass wir damit große Investitionen in unserem Land tätigen können.
Vielen Dank. - Die fünfte und damit letzte Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Herr Kollege Wenzel.
(Zuruf von der CDU: Aber zur Schul- denbremse, bitte! - Stefan Wenzel [GRÜNE] begibt sich zum seitlichen Saalmikrofon)
Wenn das Mikrofon hier so steht, kann ich den Ministerpräsidenten gar nicht sehen. Dann fühlt er sich nicht angesprochen.
(Jens Nacke [CDU]: Dann geht man zu dem anderen Mikrofon! - Gegenruf von Dr. Stefan Birkner [FDP]: Das führt aber auch nicht dazu, dass er antwortet!)
Meine sehr verehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage vor dem Hintergrund, dass der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen und der Wirtschaftsminister der Bundesrepublik Deutschland einen Deutschlandfonds vorgeschlagen haben: Was ist der Unterschied zwischen diesem Deutschlandfonds und dem vom DGB vorgeschlagenen Niedersachsenfonds?
(Jens Nacke [CDU]: Der eine ist für Deutschland, der andere für Nieder- sachsen! - Heiterkeit - Gegenruf von Helge Limburg [GRÜNE]: Genau! - Christian Meyer [GRÜNE]: Laschet ist also für Niedersachsen!)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der klugen Antwort von Herrn Nacke kann man nur noch hinzufügen, dass Niedersachsen auch zu Deutschland gehört. Insofern stimmt das.
Die Details eines möglichen Deutschlandfonds und die Ideen, die dahinterstehen, sind weder konkretisiert noch von der Landesregierung geprüft oder bewertet worden. Ich kann Ihnen zu dem DGBModell nur sagen: Solange es so angelegt ist, dass der Kapitaldienst und das, was erforderlich ist, um diesen Kapitaldienst zu bedienen, jeweils aus Landesmitteln bereitgestellt werden muss, ist das nichts anderes als ein Umgehen der Schuldenbremse. Das trägt sich damit nicht.
Fonds, die sich tragen sollen, müssen sich aus sich selbst heraus, aus der wirtschaftlichen Entwicklung tragen. Wenn ich daraus beispielsweise Autobahnen baue, die eine Mauteinnahme haben, und das nicht vom Staat, sondern von den Nutzern getragen wird, dann kann ich daraus kluge ÖPPModelle bauen.
Ich bin grundsätzlich nicht gegen ÖPP-Modelle. Sie müssen sich aber rechnen. Sie müssen wirtschaftlich sein und müssen sich dann, wenn sie fremdfinanziert sind, aus eigenen Einnahmen heraus tragen können und nicht auf die staatliche Alimentierung des Haushalts angewiesen sein. So ist das auch bei uns gesetzlich hinterlegt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister Hilbers, vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen zu dem angedachten Deutschlandfonds und Ihrer Aussagen, dass Sie durchaus auch Investitionen über Sondervermögen - Sie haben es in der Antwort auch als Schattenhaushalt bezeichnet - gelobt und realisiert haben, frage ich Sie: Plant die Landesregierung bzw. prüft sie das Ob oder Wie eines ähnlich ausgerichteten Niedersachsenfonds?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bode, es sind keine Prüfungen über einen solchen Fonds im Gange.
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor, sodass ich die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schließen kann.
b) „Nicht auflösbare Meinungsverschiedenheiten“ zu Beginn des letzten Drittels der Legislaturperiode - ist die GroKo am Ende? - Anfrage der Fraktion der FDP - Drs. 18/9441
Nicht auflösbare Meinungsverschiedenheiten“ zu Beginn des letzten Drittels der Legislaturperiode - ist die GroKo am Ende?
Auf der Internetseite des vorwärts ist der am 16. November 2017 erschienene Artikel „Stephan Weil: Große Koalition in Niedersachsen ist ‚Chance
„von einem ‚Neustart‘ der gegenseitigen Beziehungen. Mit der ersten großen Koalition seit 1970 werde ‚ein neues Kapitel in der Landespolitik‘ begonnen.“
Weiter fänden sich alle wesentlichen Punkte der Wahlprogramme beider Parteien im Koalitionsvertrag wieder, u. a. habe man sich auf mehr Stellen bei der Polizei - bis zu 3 000 - geeinigt.
Beim Landesparteitag der SPD am 29. Mai 2021 machte Ministerpräsident Stephan Weil in seiner Rede vor den Delegierten deutlich, dass er zukünftig nicht mehr mit der CDU in Niedersachsen regieren wolle. „Nicht auflösbare Meinungsverschiedenheiten“ gebe es in Sachfragen wie der Schuldenbremse, der Gründung einer Landesbaugesellschaft oder der Errichtung eines Klimawandelfonds. Weitere Ausgaben des Landes kündigte er für Kinder und Jugendliche im Rahmen eines entsprechenden Landesaktionsplans für den Sommer an. Darüber hinaus wies der Ministerpräsident in seiner Rede die Forderung des Landesrechnungshofs zurück, die Neuverschuldung zu begrenzen.
Zur Mittelverwendung der Landesregierung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hatte der Landesrechnungshof zuvor in seinem Jahresbericht 2021 formuliert:
„Der LRH hält es - auch wegen des drohenden Verfassungsverstoßes - für erforderlich, dass das Land die im Finanzierungsplan des Sondervermögens enthaltenen Maßnahmen insoweit zeitnah auf den Prüfstand stellt. Mit Blick auf das verfassungsrechtlich geregelte Verschuldungsverbot muss sichergestellt
werden, dass das Sondervermögen nicht zur Finanzierung von politisch priorisierten Maßnahmen ohne COVID-19-Bezug zweckentfremdet wird.“
1. Bezüglich welcher Punkte des Koalitionsvertrags von SPD und CDU hat die Landesregierung bereits sichere Erkenntnis, konkrete Gewissheit oder eine entsprechende Verabredung getroffen, sie in dieser Legislaturperiode nicht mehr umzusetzen?
2. Kann die Landesregierung ausschließen, dass sie in der verbleibenden Legislaturperiode eine Anpassung der Schuldenbremse initiiert, unterstützt oder in den Ministerien bzw. der Staatskanzlei vorbereitet oder entwirft?
3. Welchen konkreten und bereits begonnenen Ressortvorhaben im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Pandemie bzw. der Überwindung ihrer Folgen räumt die Landesregierung für die letzten Monate der Legislaturperiode Priorität ein?
Vielen Dank, Herr Kollege Grascha. - Für die Landesregierung antwortet Herr Ministerpräsident Weil. Bitte, Herr Ministerpräsident!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich nehme zunächst einmal Bezug auf meine Ausführungen eben in der Aktuellen Stunde. Diese Dringliche Anfrage geht in die gleiche Richtung. Folglich ist meine Antwort in etwa dieselbe wie in den Aussagen vorhin.
Zur ersten Frage: Mit Ausnahme der dem Landtag bekannten Entscheidungen gibt es keine Beschlussfassung des Kabinetts, Inhalte der Koalitionsvereinbarung nicht umzusetzen.