Protokoll der Sitzung vom 10.06.2021

Die Krankenhausversorgung in Niedersachsen ist gut und flächendeckend sichergestellt. Gerade in der Pandemie haben die Kliniken grundsätzlich ihre hohe Belastbarkeit und Funktionalität unter Beweis gestellt. Damit das in Zukunft so bleibt, müssen wir jetzt die Weichen für eine landesweit gleichwertige Versorgungsqualität, für eine auskömmliche Personalausstattung und für die digitale Infrastruktur stellen.

Unsere Bettendichte lag bei 6 Krankenhausbetten auf 1 000 Einwohner. Das sind doppelt so viele wie im internationalen bzw. OECD-Durchschnitt. Vergleicht man allerdings die Personalausstattung in den Krankenhäusern, sieht es leider ganz anders aus. Dann ist Deutschland mit 2,4 Ärzten und 5,6 Pflegekräften auf 1 000 Einwohner nur noch Durchschnitt. Fazit: Wir haben zu viele Betten, aber zu wenig Personal, und das geht zulasten der Qualität in der stationären Versorgung.

Dieses seit Jahren zunehmende Problem hat die Corona-Pandemie sehr deutlich gemacht und unterstreicht die dringende Notwendigkeit einer Neuausrichtung der Krankenhausplanung. Die Wahrheit ist nämlich auch: Von unseren 168 Krankenhäusern in Niedersachsen haben lediglich 67 Krankenhäuser 94 % aller Corona-Fälle behandelt; das waren vor allem die Schwerpunkthäuser und Maximalversorger. Ein Drittel unserer Krankenhäuser, also 56, haben gar nicht an der Versorgung von Corona-Patienten teilgenommen, weil sie dafür weder die personellen noch die technischen Voraussetzungen erfüllen können.

Gleichzeitig werden den Krankenhäusern zur Stärkung der Qualität und Patientensicherheit weitere Indikationen mit der Erbringung von Mindestmengen vorgegeben werden. Erreichen die Krankenhäuser die Zahlen nicht, so können die dortigen Behandlungen nicht mehr durchgeführt werden. Nach dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz wird die Festlegung von Mindestmengen dem Gemeinsamen Bundesausschuss zur Ausgestaltung übertragen. Das führt zwangsläufig zu einer weiteren Konzentration spezialisierter Krankenhäuser, ob uns das gefällt oder nicht. Wir brauchen daher einen gestärkten ambulanten Sektor, eine neu ausgerichtete Krankenhausplanung mit besser ausgestatteten und leistungsfähigeren Krankhäusern und die Sicherung einer flächendeckenden Grundversorgung.

Wir wollen dies nach den Ergebnissen der Enquete mit drei Versorgungsstufen gewährleisten: Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung zuzüglich Fachkliniken, Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung und Krankenhäuser der Maximalversorgung. Merkmale für die Mindestvoraussetzungen der jeweiligen Stufen hat die Enquete vorgeschlagen. Unter dem Strich führt das dazu, dass es sieben anstelle von heute zwei Maximalversorgern geben soll, wobei es Übergangsregelungen zum Erreichen der höchsten Stufe der Krankenhausversorgung geben soll.

Das Land soll zukünftig deutlich kleinräumiger in acht statt bisher vier Versorgungsregionen unterteilt werden, um eine gleichmäßige wohnortnahe Versorgung besser gewährleisten zu können. Um die Versorgungsqualität zu steigern und Fachkräftemangel zu reduzieren, sollen Kooperationen und Fusionen im Rahmen der Krankenhausbehandlung verstärkt werden. Wir schlagen außerdem u. a. vor, gemeinsame Personalplanungen und/oder Poolbildung landesseitig zu unterstützen, anstatt dass sich wechselseitig die nicht ausreichend vor

handenen Ärzte und Pflegekräfte mit Fangprämien abgekauft werden. Eine Verbesserung der Versorgung bewirkt diese Vorgehensweise jedenfalls nicht.

Im ländlichen Raum macht es übrigens überhaupt keinen Sinn, bei immer knapper werdendem Personalangebot und steigenden Qualitätsanforderungen entweder gar keine oder doppelte Angebote im stationären und ambulanten Bereich vorzuhalten. Schon unter diesen Gesichtspunkten ist die sogenannte doppelte Facharztschiene nicht mehr zu rechtfertigen. Sie ist eine unnötige Vergeudung von ärztlichen Ressourcen und gehört abgeschafft.

Die Weiterentwicklung einer zukunftsorientierten strukturverbessernden und überfälligen Krankenhauslandschaft kostet Geld. Insofern - das will ich deutlich sagen - verstehe ich auch die Hinweise der Krankenhausgesellschaft und der kommunalen Spitzenverbände von vorgestern.

Hinzu kommen aktuell gewaltige Baukostensteigerungen und der Umstand, dass Corona auch deutlich gemacht hat, dass bisher pandemische Lagen weder in der Krankenhausplanung noch in der Krankenhausbauplanung berücksichtigt werden. Dies werden wir so nicht weitermachen können. Zum Beispiel brauchen wir Möglichkeiten der strikten Trennung und Optimierung der Patientensteuerung von infektiösen Notfallpatientinnen und

-patienten, um den Krankenhausregelbetrieb - also auch planbare OPs - im Pandemiefall sichern zu können. Wir brauchen die baulichen Voraussetzungen für die Umsetzung von vernünftigen und stringenten Hygienekonzepten. Wir brauchen klare Regelungen zur Beschaffung und Bevorratung. Diese Liste ließe sich erheblich fortsetzen.

Die Enquete hat deshalb zur Finanzierung auf die Fortführung des Strukturfonds des Bundes, die Erhöhung der jährlichen Krankenhausinvestitionsmittel und die Errichtung eines landesweiten Strukturförderfonds verwiesen. Die Wahrheit ist allerdings auch, dass sowohl die vorherige rot-grüne als auch die jetzige rot-schwarze Landesregierung jeweils so viel Geld für den Krankenhausbau in die Hand genommen haben wie vorher nie in Niedersachsen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Aufhebung starrer Versorgungsstrukturen, streng getrennt nach ambulanter und stationärer Versorgung, ist nach übereinstimmender Auffassung aller Fachleute das Schlüsselinstrument für die Sicherung einer flächendeckenden Versorgung. Vor allem in den ländlichen Gebieten brauchen wir gleiche Leistun

gen. Es darf bei gleichen Leistungen keine unterschiedlichen Bezahlungen geben, egal ob diese ambulant oder stationär erfolgen. Ambulantisierungspotenziale müssen konsequent ausgeschöpft werden. Ausgerichtet am Versorgungsbedarf,

muss es eine gemeinsame sektorenunabhängige Standortplanung geben.

Anstelle von angstauslösenden Schließungsdebatten wollen wir mit der Schaffung von regionalen Gesundheitszentren neue Wege beschreiten und orientieren uns sehr deutlich an den Empfehlungen des Sachverständigenrates im Gesundheitswesen auf der Bundesebene. Kernelemente sind für uns in Niedersachsen eine ambulante fachärztliche Versorgung, eine 24/7, rund um die Uhr, erreichbare Einheit sowie eine bettenführende Pflegeeinheit. Optionalen Erweiterungen sind nach oben - je nach örtlichen Gegebenheiten - keine Grenzen gesetzt.

Regionale Gesundheitszentren können nach unserer Auffassung vor allem in den Regionen eine Lösung werden, wo mehrere zusammentreffende Faktoren die Existenz von Krankenhäusern infrage stellen. Mangels fehlender Zuständigkeit soll dafür die Planung in Niedersachsen zunächst dem Krankenhausplanungsausschuss mit übertragen werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen die Krankenhauslandschaft in Niedersachsen zu

kunftsfähig gestalten und ihre Entwicklung in den Mittelpunkt stellen. So steht es im Koalitionsvertrag dieser Koalitionsregierung. Und weiter steht dort:

„Wir werden Wege der Spezialisierung eröffnen. Fusionen und Schwerpunktbildungen sollen gefördert werden. Den Investitionsstau bei den Krankenhäusern in Niedersachsen werden wir weiter abbauen und einen neuen verhindern. Dazu wollen wir das Fördervolumen des Landes für die Einzelförderung von Krankenhäusern deutlich erhöhen, das Krankenhausinvestitionspro

gramm fortentwickeln und analog zum Wirtschaftsförderfonds verstetigen.“

So weit die Koalitionsvereinbarung.

Ich finde, dass wir 2017 in der Unterarbeitsgruppe Soziales und Gesundheit bei den Koalitionsverhandlungen, lieber Reinhold Hilbers, gemeinsam etwas entwickelt haben, das dem heutigen Koalitionsantrag schon ein gutes Stück voraus war. Es gilt, dieses jetzt umzusetzen. Wir müssen die Krankenhäuser baulich und strukturell fit für die

Herausforderungen der Zukunft machen. Packen wir es gemeinsam an, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Schwarz.

Meine Damen und Herren, ich möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Fraktionen übereingekommen sind, drei weitere Tagesordnungspunkte von heute Nachmittag auf den Vormittag vorzuziehen. Das sind die Tagesordnungspunkte 34, 35 und 36. Ich gehe davon aus, dass die betroffenen Rednerinnen und Redner, aber auch die betroffenen Ministerinnen und Minister entsprechend in Kenntnis gesetzt sind.

Jetzt geht es weiter. Für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen spricht jetzt die Kollegin Meta Janssen-Kucz.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erst einmal vielen Dank für die Aktivitäten der Regierungsfraktionen! Damit ist der erste Aufschlag gemacht. Ich habe ja bei der Beratung des EnqueteBerichtes sehr deutlich gemacht, dass er nicht in der Schublade verschwinden darf, dass er nach Umsetzung schreit und dass wir wirklich einen großen Handlungsdruck haben. Das hat Corona noch einmal verstärkt. Das Brennglas ist darauf gerichtet.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Der Kollege Schwarz hat es zum Schluss sehr auf den Punkt gebracht. Ein entscheidender Punkt für die zukünftige Weichenstellung in der medizinischen Versorgung in Niedersachsen, vor allem auf dem Lande, ist die Krankenhausfinanzierung. Das Land Niedersachsen und wir alle haben eine gesetzliche Verpflichtung, der wir auch nachkommen müssen, wenn wir den Enquete-Bericht, den wir gemeinsam verabschiedet haben, ernst nehmen - einmal unabhängig von Aussagen im Koalitionsvertrag.

Für die Ausstattung der Krankenhäuser müssen die jährlichen Investitionsmittel auf 8 % des Gesamterlöses stationärer Leistungen erhöht werden. Gerade letzte Woche wurde durch die Anträge und die Beratungen im Krankenhausplanungsaus

schuss deutlich, dass die bisherigen Mittel - auch die Mittel aus Sondervermögen, die wir unter RotGrün schon eingebracht und quasi verdoppelt ha

ben - beim besten Willen nicht ausreichen. Das ist wirklich ein großes Problem. Wir brauchen die Mittel wirklich.

Wenn ich richtig rechne, dann brauchen wir jährlich eine halbe Milliarde, und zwar 520 Millionen Euro. Das haben uns auch die Krankenhausgesellschaft und vor allem auch die kommunalen Spitzenverbände sehr deutlich ins Stammbuch geschrieben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Da waren Sie ja in Ihrem Antrag nicht ganz so mutig. Kollege Schwarz, ich fand es aber schön, dass Sie jetzt noch einmal vorgetragen haben, was in Ihrem Koalitionsvertrag steht. Das müsste dann ja jetzt zum Doppelhaushalt mit auf den Weg gebracht werden.

Ich fand es auch richtig und wichtig, dass Sie den Punkt mit den DRGs noch einmal aufgenommen haben. Das hängt ja mit der Finanzierung zusammen. Wir sehen ja jetzt, dass unsere Krankenhäuser einen Großteil ihrer Investitionen selbst finanzieren. Dafür nutzen sie die Einnahmen aus den Fallpauschalen, aus den DRGs, die ja eigentlich für die Finanzierung von Betriebskosten vorgesehen sind. Diese Ausgestaltung der DRGs hat ja wirklich zur Folge, dass es Behandlungen gibt, die nicht immer notwendig sind - um das etwas freundlich auszudrücken -, nur um schwarze Zahlen zu schreiben und investieren zu können.

Ich glaube, wir sind uns alle einig: Die Fallpauschalen müssen weiterentwickelt werden. Grundvorhaltekosten müssen stärker berücksichtigt werden, Investitionen müssen gestärkt und Fehlanreize beseitigt werden, und die Vorsorge und Pflege müssen besser vergütet werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das alles sind Großbaustellen, die wir als Land nicht unbedingt ganz alleine wuppen können. Dabei ist auch der Bund gefragt.

Unser grünes Ziel ist und bleibt weiterhin, die Krankenhäuser in Niedersachsen in öffentlicher bzw. freigemeinnütziger Hand zu sichern. Mit einer aktiven Qualitäts- und Versorgungsplanung sowie der Finanzierung der Krankenhausinvestitionen müssen wir die medizinische Versorgung vor Ort sichern. Dafür ist es natürlich notwendig, dass wir eine vorausschauende integrierte Versorgungsplanung auf den Weg bringen, Kliniken und regional integrierte Versorgungszentren zusammen denken und nicht immer nur über Krankenhaus einerseits

und Versorgungszentren andererseits reden. Stationär wie ambulant gehört zusammen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das müssen wir im Kopf zusammenbringen und so auch gegenüber der Bevölkerung kommunizieren. Das Ziel ist doch, dass wohnortnah Leistungen erbracht werden. Aber das muss nicht unbedingt wohnortnah in einem Krankenhaus sein. Der Kernpunkt ist, eine hohe Qualität zu sichern. Deshalb ist es richtig, mit dem Antrag den Einstieg in eine neue Krankenhausplanung auf den Weg zu bringen und dabei auch über acht Versorgungsregionen nachzudenken. Denn Versorgungssicherheit und das Wohlergehen der Patienten sind, glaube ich, unser gemeinsamer Maßstab für ein wirklich krisenfestes Gesundheitssystem.

Sie haben das Fehlen von Ärzten, aber auch von Pflegefachkräften angesprochen. Wir müssen

Krankenhauspolitik immer Hand in Hand mit Pflegepolitik denken und betreiben. Wir dürfen nicht nur an der einen Baustelle arbeiten, wir müssen auch den Bereich der Pflege mitdenken. Denn was nützt uns ein Krankenhaus, wenn uns das Personal fehlt oder abwandert? Das haben die Kollegen auch beschrieben. Das heißt, wir müssen letzten Endes die Krankenhauslandschaft umstrukturieren und den Aufbau einer dreifach abgestuften Versorgung voranbringen. Wir müssen klar definierte Mindestanforderungen haben, um wirklich eine hohe Versorgungsqualität zu erreichen. Diese Forderungen haben Sie gut aus dem EnqueteBericht übernommen.

Ich will noch ein paar Sätze zu dem Thema Mindestanforderungen sagen. Natürlich müssen auch für interdisziplinäre regionale Gesundheitszentren Mindestanforderungen gelten. Das ist mir deshalb so wichtig, damit Menschen, die Eingriffe in einem Schwerpunktkrankenhaus oder bei einem Maximalversorger hatten, im Anschluss wohnortnah postoperativ weiterversorgt werden können und nicht weiterhin weit entfernt beim Maximalversorger liegen müssen.

Es ist auch wichtig und richtig, dass es eine länderübergreifende Zusammenarbeit gibt. Ich war ein bisschen erstaunt, dass in Ihrem Antrag nur von bundesländerübergreifender Zusammenarbeit die Rede ist. Wir haben ja auch schon eine länderübergreifende Länderzusammenarbeit mit Groningen. Ich bitte, dass wir das mit aufnehmen.

Ich habe auch nicht ganz verstanden, weshalb wir nicht über die Zusammenarbeit mit Hessen nach

denken. Wir haben auch mit Gießen usw. länderübergreifend Kooperationen - nicht nur mit NRW, nicht nur mit Hamburg, nicht nur mit Bremen. Vielleicht soll das aber erst einmal nur ein Anfang sein. Denn hier geht es vor allem um hoch spezialisierte Versorgungsbereiche, die wir besser verzahnen müssen.