Protokoll der Sitzung vom 10.06.2021

Artikel 2. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dieser Änderungsempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Auch hier die Regierungsfraktionen und fraktionslose Abgeordnete. Gegenprobe! - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Danke schön.

Artikel 2/1. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte dieser folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Mit großer Mehrheit wurde der Empfehlung gefolgt.

Artikel 3. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte ihr folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Auch hier wurde der Änderungsempfehlung mit großer Mehrheit gefolgt.

Artikel 4. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte dieser folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Auch dieser Änderungsempfehlung wurde mit großer Mehrheit gefolgt.

Gesetzesüberschrift. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer folgt dieser Empfehlung? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Auch dieser Änderungsempfehlung wurde mit großer Mehrheit gefolgt.

Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Schlussabstimmung über die Ausschussempfehlung zum Gesetzentwurf.

Wer dieser folgen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Das sind die Regierungsfraktionen und fraktionslose Abgeordnete. Gegenprobe! - Gegenstimmen gibt es nicht. Enthaltungen? - Das sind einige fraktionslose Abgeordnete und die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Dann ist das entsprechend so beschlossen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung.

Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit die Einsender der in die Beratungen einbezogenen Eingaben 2429, 2518, 2599 und 2643 über die Sach- und Rechtslage unterrichten möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Das war Tagesordnungspunkt 35.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 36: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/8996 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz -

Drs. 18/9413 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/9453 - dazu: Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/9450

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen strebt Änderungen zu zwei Paragrafen des Gesetzes an.

Ich eröffne die Beratung und gebe zunächst dem Kollegen Axel Miesner für die CDU-Fraktion das Wort. Bitte schön, Herr Kollege!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht um unser Wattenmeer, das bekanntlich ein UNESCO-Biosphärenreservat ist. Das zeigt schon die Bedeutung dieses schönen Stückchens Erde bei uns in Niedersachsen. Wir alle wollen gemeinsam weiter pfleglich damit umgehen, um dem Umweltschutzgedanken nachzukommen, aber auch um das Biosphärenreservat für den sanften Tourismus weiterzuentwickeln.

Anlass des Ganzen ist letztendlich, dass Modellprojekte für nachhaltige Entwicklung und die Durchführung durch unsere Kommunen in diesem Bereich ermöglicht werden sollen. Sie wollen sich in dem Bereich nachhaltiger und sanfter Tourismus einbringen, Fördermittel dafür akquirieren und sich für Projekte einsetzen, die diesem Zweck dienen. Dem wollen wir gerne nachkommen, weil das dem Biosphärenreservat insgesamt dient. Es geht um eine Ausweitung der Entwicklungszone auf Flächen außerhalb des jetzigen Nationalparks. Dafür ist die vorgesehene Änderung des Gesetzes nötig.

Wir haben eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt, in der die Gesetzesänderung positiv aufgenommen wurde. Das Ganze ist mit den Gemeinden weiterzuentwickeln. Wir wollen den gesetzlichen Rahmen schaffen, um in den Kommu

nen die Mitwirkungsbereitschaft zu fördern. Das ist ein ganz positives Signal.

Es geht nicht darum, neue Schutzgebiete auszuweisen. Darauf weise ich ausdrücklich hin; denn danach wurde auch seitens der Landwirtschaft gefragt. Das wird mit der Änderung des Gesetzes nicht geschehen - auch nicht durch die Hintertür. Ich lege Wert darauf, das hier noch einmal festzustellen. Es geht auch nicht darum, wie uns seitens der Grünen unterstellt wird, die Erdgasförderung weiter zu befördern - ganz im Gegenteil. Auch das lehnen wir von unserer Seite ab. Das ist an diesem Platz auch schon mehrmals deutlich gemacht worden.

Zusammengefasst: Es geht, wie gesagt, darum, die Umwelt in diesem Bereich zu stärken, den Tourismus für die Menschen im Einklang mit der Umwelt weiterzuentwickeln und eine nachhaltige Entwicklung in diesem Bereich zu ermöglichen.

Zum Thema Erdgasförderung hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag eingereicht. Er geht aber total am Thema vorbei, weil dieses Thema hier gar nicht mitzubehandeln ist. Es hier nur darum, Entwicklungszonen zu erweitern.

(Zuruf von Imke Byl [GRÜNE])

Wenn Sie im Ausschuss zugehört haben, dann wissen Sie ganz genau, dass ein Gesetzentwurf dazu von der Landesregierung erarbeitet wurde, der sich in der Schlussabstimmung befindet. Das ist auch zu Protokoll gegeben worden. Lesen Sie einfach das Protokoll, dann wissen Sie genau Bescheid! Und hören Sie auf, sozusagen einen Tag nach Ihrer verlorenen Landtagswahl in SachsenAnhalt hier solche Anträge einzureichen.

Ihr Dreizeiler wird nichts daran ändern, sage ich mal, dass wir auf diesem Gebiet weiter aktiv sind, um die Erdgasförderung in diesem Bereich zu verhindern - das wissen Sie ganz genau. Das ist im Ausschuss auch dargestellt worden. Ihr Dreizeiler wird in der Richtung nichts bringen. Gesetze umfassen nun einmal etwas mehr als drei Zeilen auf grün bedrucktem Papier.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Miesner. - Für die SPD-Fraktion hat sich der Kollege Marcus Bosse zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Beim Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ besteht tatsächlich auch aus zeitlicher Sicht Handlungsbedarf. Nach UNESCOKriterien muss als Teil des bestehenden Biosphärenreservates eine Entwicklungszone gesetzlich definiert werden, die 50 % des gesamten Gebietes umfassen soll. Darum war dieser Gesetzentwurf zur Änderung des Nationalparkgesetzes - ich nenne ihn einmal Teil 1 - notwendig.

Die notwendigen Entwicklungszonen sollen samt und sonders binnendeichs entstehen. Entscheidend für die Umsetzung ist, dass die Bevölkerung die Planung, die Bewirtschaftung und vor allem auch die Gestaltung dieses Bereiches komplett mitträgt. Dazu ist eine intensive Beratung erfolgt. Kollege Miesner hat darauf hingewiesen: Auch die kommunalen Träger, die wir zu einer Anhörung eingeladen hatten, haben sich dazu durchweg positiv geäußert und die Änderungen begrüßt.

Modellprojekte sind für nachhaltige Entwicklungen und sollen ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgen. Für die Erweiterung der Entwicklungszonen ist es wichtig, gesetzlich klarzustellen, welche Gebiete Teil der Entwicklungszone sind oder sein können und wie es sich mit der Gültigkeit der Regelungen des Nationalparkgesetzes und der Aufgabenwahrnehmung durch die Nationalparkverwaltung an der Stelle verhält.

Die Zugehörigkeit von Flächen zum UNESCOBiosphärenreservat, die außerhalb des Nationalparks liegen, steht unter dem Entscheidungsvorbehalt der Kommunen. Die Flächen außerhalb des Nationalparks unterliegen keinem weiteren naturschutzrechtlichen Schutz.

Die Beratung dieses Gesetzes musste relativ zügig durchgezogen werden, und ich bin - das sage ich ganz deutlich - allen, die daran beteiligt waren, dankbar dafür, dass das dann auch so zügig möglich war.

Der erwartete Gesetzentwurf Teil 2 zum Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“, auf den wohl der Änderungsantrag der Grünen abzielt, ist - darauf hat Kollege Miesner auch hingewiesen - sehr wohl im Protokoll abgedruckt. In ihm geht es um Erdöl- oder Erdgasförderung im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“. Er befindet sich tatsächlich in der Schlussabstimmung und wird in Kürze auch das Parlament erreichen.

Ich habe eben noch mal im Protokoll nachgeschaut: Als Kollege Miesner das gesagt hat, ist von der Landesregierung ausdrücklich gesagt worden, es sei in keinster Weise damit zu rechnen, dass in Kürze oder auch in mittelfristiger Zukunft irgendwelche Explorationsarbeiten im Schutzgebiet Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ zu erwarten sind. Insofern ist es tatsächlich so, wie Kollege Miesner sagt: Der Antrag geht an der Realität vorbei.

Danke nochmal an alle! Ich bitte um breite Zustimmung für dieses Gesetz.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Bosse. - Nun hat sich die Kollegin Imke Byl für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Kollegin!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Biosphärenreservat „Niedersächsisches Wattenmeer“ wird weiter wachsen - und das ist großartig!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir sind uns doch auch alle darin einig, dass wir dieses einzigartige Wattenmeer unbedingt schützen müssen. Aber dazu, liebe Kolleginnen und Kollegen, gehört eben auch ein klares Verbot von Öl- und Gasbohrungen!

(Beifall bei den GRÜNEN - Marcus Bosse [SPD]: Das kommt doch!)

Sorry, aber das fehlt leider in Ihrem Gesetzesentwurf!

Zur zeitlichen Dimension. Sie haben Ihren Gesetzentwurf innerhalb von zwei Monaten durch den Landtag gebracht. Wenn Sie wollen, dann können Sie auch. Wenn Sie allerdings nicht wollen, dann sitzen Sie es offensichtlich einfach aus. Wir haben unseren grünen Gesetzentwurf für ein Verbot von Öl- und Gasbohrungen im Wattenmeer schließlich schon vor zwei Jahren - also nicht zwei Monaten - vorgelegt. Und wenn Sie sagen „Dreizeiler“, Herr Miesner: Das klingt ziemlich abwertend. Ich kann Ihnen versichern, dass wir uns das nicht mal eben morgens unter der Dusche ausgedacht haben, sondern dass wir das mit Umweltjuristinnen besprochen und erarbeitet haben und dass dieser

unser Gesetzentwurf sehr wohl dem Ziel dient, solche Bohrungen zu verhindern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie hatten ganze zwei Jahre Zeit, einen Gegenvorschlag zu machen. Ich warte bis heute drauf!

Herr Bosse, Sie nennen das in Ihrem Gesetzentwurf „Entwicklungszone Teil 1“. Das zeigt ja schon, dass auch Sie wissen, dass der Teil 2 mit den Bohrungen ins gleiche Gesetz gehört.

(Marcus Bosse [SPD]: Der ja kommt! - Christian Meyer [GRÜNE]: Drei Jahre warten wir!)