Protokoll der Sitzung vom 10.06.2021

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Nach Ansicht des GBD verstößt der Gesetzentwurf in vollem Umfang gegen den kürzlich geschlossenen Glücksspielstaatsvertrag, dem der Landtag durch Gesetz vom 17. März 2021 zugestimmt hat. Dieser Gesetzentwurf enthält laut GBD handwerkliche Fehler, die in der Ausschussberatung auch deutlich genannt worden sind. Die geplante Verlängerung der Erlaubnis für Spielhallen, die Sie hier mit den Arbeitsplätzen begründen, hat nun nicht mehr mit der Abstandsregelung zu tun; denn die haben Sie aus dem Gesetzentwurf herausgestrichen. Dennoch finde ich den Hinweis wichtig, dass auch die Betreiberinnen und Betreiber von Spielhallen - trotz der Pandemie - über ein Jahr lang Zeit gehabt haben, um sich darauf vorzubereiten.

Das entspricht an diesem Punkt nicht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hat die Schließung von Spielhallen, die schon mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2012 beschlossen waren, in der Entscheidung aus dem Jahre 2017 bestätigt. Und ich erinnere an die Worte von Herrn Althusmann:

„Diese befristeten Regelungen sind vertretbar, weil wir im Gesetz jetzt auch die Suchtvorbeugung deutlich stärken. Außerdem nehmen wir damit Rücksicht auf die Sorgen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Spielhallen um Arbeitsplatzverluste.“

Selbst der Minister war also der Auffassung, dass genügend Rücksicht genommen worden ist. Warum also sollten wir an dieser Stelle einen Vertragsbruch mit Ansage gegenüber dem gerade beschlossenen Glücksspielstaatsvertrag riskieren?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Auch die Pandemie darf kein Grund sein, vertragsbrüchig zu werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Menge. - Meine Damen und Herren, für die Landesregierung hat nun Herr Minister Dr. Althusmann das Wort. Bitte schön, Herr Minister!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es handelt sich hier um eines der aufwändigsten Verfahren zur Änderung des Glücksspielgesetzes, das wir in dieser Legislaturperiode absolviert haben. Das Abstimmungsverfahren war äußerst komplex - wie es bei spieltheoretischen Ansätzen im Übrigen immer der Fall ist, wenn es um rationales Entscheidungsverhalten in sozialen Konfliktsituationen geht. Wir haben wirklich versucht, die sozialen Konflikte rational zu lösen. Das war zwischen den Fraktionen ein sehr umfangreiches, ein sehr intensives Verfahren.

Das als kleine Vorbemerkung, die Beteiligten wissen, was ich damit meine.

(Heiterkeit)

Wir werden heute eine Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes beschließen, das zu zwei wesentlichen Verbesserungen führt. Erstens. Über 800 Menschen in der Spielhallenbranche wird der Arbeitsplatz erhalten. Zweitens. Es wird der Weg eröffnet, eine Steigerung der Qualität in Spielhallen in Niedersachsen zu erreichen. Das war von Anfang an unser Ziel.

Im April dieses Jahres ist der Glücksspielstaatsvertrag 2021 wirksam geworden. Jetzt geht es darum, im Sinne eines Zeichens der Vernunft die begrenzte Gruppe der Betreiber von Verbundspielhallen vor temporären Schließungen vom 1. Juli 2021 an zu schützen. Diese Siebenmonatsfrist, die der Überbrückung dient, ist meines Erachtens ein klares Signal der Vernunft.

Alles andere ist von allen Vorrednern sehr ausführlich dargestellt worden. Insofern herzlichen Dank an die Regierungsfraktionen, dass hier im Sinne eines vernünftigen Glücksspielgesetzes entsprechende Änderungen vorgenommen werden. Wir überbrücken sieben Monate bis wir ein Spielhallengesetz dann abschließend beschlossen haben. Alles andere wäre angesichts des aufwendigen Beratungsverfahrens ein Ding der Unmöglichkeit gewesen.

Ich danke für die Aufmerksamkeit und die Zuarbeit der Fraktionen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Althusmann.

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen.

Wir kommen zur Einzelberatung, und zwar zu:

Artikel 1. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte dieser Änderungsempfehlung seine Zustimmung geben? - Das sind die Fraktionen von CDU, SPD und FDP sowie fraktionslose Kollegen. Ich bitte um Gegenstimmen. - Das sind Bündnis 90/Die Grünen und ein fraktionsloser Kollege. Enthaltungen? - Die haben wir nicht. Damit ist dieser Änderungsempfehlung mit großer Mehrheit gefolgt worden.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung über die Ausschussempfehlung, d. h. über den Gesetzentwurf mit Änderungen.

Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Das sind die Regierungsfraktionen, die FDP-Fraktion sowie Fraktionslose. Gegenstimmen? - Das sind Bündnis 90/Die Grünen sowie ein Fraktionsloser. Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit wurde der Änderungsempfehlung und somit dem Gesetzentwurf mit Änderungen mit großer Mehrheit des Hauses zugestimmt.

Unsere Tagesordnung für heute Vormittag ist somit abgearbeitet. Ich gehe davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, dass wir dabei bleiben, um 14.30 Uhr mit der Sitzung fortzufahren.

Ich wünsche Ihnen eine angenehme Mittagspause.

(Unterbrechung der Sitzung von 12.52 Uhr bis 14.31 Uhr)

Liebe Kollegen und Kolleginnen! Ich hoffe, Sie hatten eine gute erholsame Mittagspause.

Wir starten nach der Pause mit

Tagesordnungspunkt 32: Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses

nach § 54 Abs. 4 GO LT für das Jahr 2020 - Drs. 18/9340

In der Drucksache 18/9340 hat der Petitionsausschuss den nach § 54 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung vorgesehenen jährlichen Bericht für das Jahr 2020 vorgelegt. Die Fraktionen waren sich im Ältestenrat darüber einig, dem Anliegen des Petitionsausschusses zu folgen und Gelegenheit zur Erörterung dieses Berichts im Plenum zu geben.

Ich komme jetzt zu den Wortmeldungen. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Abgeordnete Christian Meyer. Sie haben eine Redezeit von 2:30 Minuten beantragt. - Nun funktioniert auch die Uhr wieder hervorragend. Bitte, Herr Abgeordneter Meyer!

(Unruhe)

- Bevor Sie anfangen, warten wir noch, bis alle, die hier noch im Plenarsaal herumlaufen, wieder Platz genommen haben.

Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Petitionen sind ein Grundrecht, sowohl nach der Bundes- als auch nach der Landesverfassung. Es zeichnet Demokratie und den Rechtsstaat aus, dass man sich mit Beschwerden und Anregungen an die Regierenden wenden kann, ohne Sanktionen oder Ähnliches befürchten zu müssen.

Ich muss diesen Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses, der jetzt vorliegt, sehr loben. Er zeigt noch eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Bericht vom letzten Jahr. Wir haben diese Berichte ja neu eingeführt. Ich danke an dieser Stelle ganz herzlich den Damen und Herren im Eingabenbüro der Landtagsverwaltung für die Umsetzung der Anregungen der Grünen und für ihr unermüdliches

Engagement bei der Bearbeitung der Petitionen, sowie allen Ausschussmitgliedern für die Zustimmung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir haben eine Gliederung vorgenommen: Aus welchen Bereichen kommen eigentlich die Petitionen? Es ist klar, dass die meisten eingehenden Petitionen Corona betrafen. Aber auch sonst haben wir mal geschaut, in welchen Ressortbereichen eigentlich viele Petitionen eingesendet werden. Es gab vieles aus dem Sozialministerium, aber auch sehr viel aus dem Justizministerium. Das sind oft individuelle Beschwerden, denen man nachgehen muss. Aber auch das Landwirtschaftsministerium ist betroffen. Das sind dann eher allgemeine Anregungen zum Tierschutz oder zu Kontrollen usw.

Die Menschen können nun sehen, aus welchen Bereichen besonders viele Petitionen kommen. Das heißt ja nicht, dass es dort besonders viele Missstände gibt. Aber es kann eben sein, dass in einzelnen Bereichen viele Anregungen kommen. Auch im Bereich Familie, im Bereich des Kultusministeriums gibt es natürlich eine Vielzahl von Petitionen. Dies kann man in dem Bericht nun klar sehen.

Es wird in den Anlagen erläutert, wie das Verfahren im Zusammenhang mit einer Petition ist. Alle Mitglieder des Petitionsausschusses werden vorgestellt. Es gibt ja immer Berichterstatter. Ein Schaubild zum Ablauf eines Petitionsverfahrens ist aufgenommen worden. Es gibt eine Übersicht über die Neueingänge im Jahresvergleich sowie eine Übersicht der Rechtsgrundlagen des Petitionswesens.

Leider ist keine einzige Petition in dieser Wahlperiode zur „Berücksichtigung“ empfohlen worden. Das liegt oft an den Mehrheiten. Es gilt aber sicher auch zu schauen, in welchen Bereichen der Landesregierung etwas als „Material“ mitgegeben worden ist. Es gab sogar zwei Fälle, in denen der Landtag dann mal „Erwägung“ beschlossen hat, in denen er also gesagt hat: Bitte Regierung, prüfe diesen Fall noch mal.

In vielen Fällen - die stehen auch im Bericht - ist dem Begehren des Petenten gefolgt worden, weil das Ministerium oder die Behörde gesehen hat: Ach, das war ein Fehler in einer Berechnung oder eine falsche Grundlage. - Oder man hat dem Petenten helfen können, wenn es um bestimmte Auf

enthaltsgenehmigungen oder ähnliche Themen geht.

Deshalb danke ich dafür. Das ist ein Instrument von Demokratie und Bürgernähe. Wir sollten uns mit jedem einzelnen Anliegen weiterhin intensiv beschäftigen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Meyer. - Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Sebastian Zinke zu Wort gemeldet. Bitte schön!