Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Restanwesende und wenigstens partiell Aufmerksame!
Sie haben sicherlich mitgezählt und gemerkt, dass der dritte Redner in dieser Reihe soeben tatsächlich auf den Antrag selbst eingegangen ist. Alle anderen haben sehr salbungsvolle Worte gefunden. Ich danke daher Herrn Pancescu ausdrücklich, dass er sich ausdrücklich auf den Antrag bezogen und ein bisschen daraus vorgetragen hat.
Sie haben gehört: Es sind sieben Punkte in diesem Antrag enthalten. Sechs sind Prüf- und Sondierungsaufträge. Das wiederhole ich nur zur Sicherheit. Ein anderer ist ein „Weiter so!“.
Fangen wir also mit einem der wichtigsten Punkte an, der Vergleichbarkeit von Berufsabschlüssen und Qualifikationen. Dieser Punkt stammt - wie viele andere auch - aus einer Unterrichtung, die wir im April im Ausschuss erhalten haben. Dort wurden diverse Handlungsfelder eines Aktionsteams vorgestellt. In Kapitel 5 geht es um die Vergleichbarkeit von Berufsabschlüssen und Qualifikationen. Das ist dort ein Unterschied; in Ihrem Antrag allerdings nicht. Das ist gleich der ersten Forderung zu entnehmen. Auf der Heimfahrt sollten Sie einmal nachschauen, welcher Unterschied zwi
schen den beiden Begriffen besteht. Dann werden Sie sicherlich bemerken, was ich meine; hier fehlt jetzt die Zeit.
Wir haben dieses Aktionsteam nicht etwa selbst berufen, sondern das waren die Niederländer. Wir haben diese Aufgabe also outgesourct. Wir haben uns rein aus niederländischen Quellen informiert, also bei einem Aktionsteam von dortigen Behörden und Verbänden. Die Erkenntnisse sind in diesen Antrag eingeflossen. Das ist, was Eigeninitiative angeht, natürlich ein bisschen mager; das muss man schon sagen.
Bei der Vergleichbarkeit beruflicher Abschlüsse haben wir eben über den Pflegebereich gesprochen. Es gibt aber viele Berufe, die reglementiert sind, sodass die entsprechenden Abschlüsse verglichen werden müssen. Auf allen anderen Feldern entscheiden die Arbeitgeber, ob die jeweils vorliegende Ausbildung aus der Region jenseits der Grenze ihren Ansprüchen nach ausreichend ist. Das sind sie schon seit Jahren, und zwar sehr gut.
Unter Nr. 6 lesen Sie etwas über die Verbesserung von Portalen. Auch dazu muss ich sagen: Es ist ein kleiner Antrag. Es ist nicht viel enthalten, was nicht schon in einer Unterrichtung vorgebracht worden war. Das sieht ein bisschen abgezapft oder - um im landwirtschaftlichen Bereich zu sein - aufgesattelt aus. Unter Nr. 6 verlangen Sie allen Ernstes, dass geprüft werden soll, ob gewisse Portale, die in den Händen von Verbänden aus Nordrhein-Westfalen liegen, verbessert und optimiert werden können. Ich finde, das ist fast zu wenig für einen Antrag auf Landtagsebene. Müssen wir da mit Kanonen auf Spatzen schießen? Wäre es nicht einfacher gewesen, die Verbände zu beauftragen oder sie anderweitig zu kontaktieren?
Da ist es ein bisschen gerüttelt. Von daher haben wir in diesem Antrag also wenig gefunden, werden aber sicherlich viel Konstruktives in den Ausschussberatungen draufsetzen können.
Zuständig soll der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung sein. Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein
Handzeichen. - Gegenstimmen? - Nein. Enthaltungen? - Nein. Damit ist der Antrag einstimmig an den Ausschuss überwiesen.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Festlegung von Zeit und Tagesordnung des nächsten Tagungsabschnitts.
Der nächste, der 8. Tagungsabschnitt ist für die Zeit von Dienstag, dem 19., bis Freitag, dem 22. Juni, vorgesehen. Die Landtagspräsidentin wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzung festlegen.
Ich schließe die Sitzung und wünsche Ihnen im Namen des Präsidiums ein schönes Pfingstfest und einen guten Heimweg. Tschüss!