Protokoll der Sitzung vom 21.06.2018

Niedersachsen hat umgehend gehandelt. Konkret geht es um die Ausweisung von Risikogebieten und die Umsetzung von Meldepflichten. Die Düngeverordnung gibt uns mit dem § 13 Abs. 2 und dem § 13 Abs. 6 zwei ganz wichtige Instrumente. Wir wollen damit nicht nur zielgerichteter vorgehen, sondern auch die Vorteile nutzen. Insbesondere der § 13 Abs. 6 trägt für die Landwirte und die Verwaltung zur Vereinfachung der Abläufe bei, z. B. im Sinne schnellerer Baugenehmigungen für landwirtschaftliche Bauten.

Niedersachsen wird den in den letzten Monaten eingeschlagenen Weg entschlossen weiterverfolgen, um die regional vorhandenen Nährstoffüberschüsse auch herunterzufahren. Wir packen das Problem bei der Wurzel. Gespräche mit der Wasserwirtschaft, den Landkreisen und den Vertretern der Landwirtschaft bestätigen mich in meiner Auffassung. Es geht nämlich nur gemeinsam. An dieser Stelle ist auch die Wirtschaft gefordert. Allen - ich möchte betonen: wirklich allen - ist der Wille gemein, aktiv daran mitzuwirken, diese Situation umzukehren.

Deshalb brauchen wir ein Bündel wirksamer Maßnahmen, um die Nährstoffsituation in Niedersachsen nachhaltig zu verbessern. Unsere Düngebehörde hat anlässlich der Präsentation des Nährstoffberichtes vor dem Agrarausschuss sowie vor dem Grundwasser-Workshop in Vechta vor Kurzem eine interessante Abbildung gezeigt, aus der erkennbar wird, welcher Mix von Maßnahmen hier wirksam greifen könnte. Dazu zählen z. B. die konsequente Umsetzung der fachlichen Vorgaben der neuen Düngeverordnung, der Einsatz nährstoffreduzierter Futtermittel, die deutliche Minderung der mineralischen Unterfußdüngung in bestimmten Regionen, die punktuelle Aufbereitung der Wirtschaftsdünger, um sie besser dorthin zu transportieren, wo sie gezielt Mineraldünger ersetzen können, sowie die Teilnahme an bestimmten Tierwohlmaßnahmen zur Verringerung der Tierbestände und somit zu geringeren Nährstoffanteilen auf den Betrieben.

Es ist aber auch absehbar, dass weitere Schritte ergriffen werden müssen. Hier sehe ich insbesondere die Erweiterung der Lagerraumkapazitäten für Wirtschaftsdünger bei einer Reihe von Betrieben, im Übrigen auch bei vielen familiengeführten Milchviehbetrieben, die z. B. aufgrund des Eintritts der Geltung eines neuen Gesetzes viel mehr Kubikmeter Lagerraum vorhalten müssen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, Sie können sicher sein, dass diese Landesregierung bereits handelt. Mein Kollege Olaf Lies und ich haben ebenso wie die Fachebenen des Landwirtschafts- und des Umweltministeriums mit zahlreichen Vertretern der Landwirtschaft, der Landkreise, der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes und anderer Institutionen Gespräche zu dieser Thematik geführt.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Und was ist dabei herausgekommen?)

Wir alle sind gefordert. Aber es gibt realistische Wege, die regionalen Wirtschaftsdüngerüberschüsse in Niedersachsen kurz- bzw. mittelfristig zu minimieren.

Was dabei herausgekommen ist, werden Sie im Verlauf der Beratungen erfahren. Wir sind in einem Prozess. Es finden Anhörungen statt. Es wird dazu eine Kabinettsentscheidung geben. Auch Sie in den Ausschüssen werden also regelmäßig über den Fortschritt und den Stand der Dinge beim Thema Nährstoffe unterrichtet werden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und für die vorangegangenen Beratungen.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der AfD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit beenden wir die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung, und zwar zunächst zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung, nämlich dem Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU.

Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU in der Drucksache 18/848 unverändert annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist mit großer Mehrheit so beschlossen.

(Zuruf von Jörg Bode [FDP])

- Haben Sie noch Beratungsbedarf, Herr Kollege Bode? Oder ist alles so weit in Ordnung?

(Jörg Bode [FDP]: Wir haben bei der Abstimmung gewonnen!)

- Sie haben bei der Abstimmung mit gewonnen. Das ist doch schön. Herzlichen Glückwunsch! Schau‘n wir mal, ob das bei der nächsten Abstimmung auch klappt.

(Jörg Bode [FDP]: Das kommt nicht oft vor! Deshalb freuen wir uns!)

Wir kommen zur Abstimmung zu Nr. 2 der Beschlussempfehlung, nämlich dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung ist die weitergehende Empfehlung. Nach § 39 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 unserer Geschäftsordnung stimmen wir daher zu

nächst über die Beschlussempfehlung ab. Nur falls die Beschlussempfehlung abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über den Änderungsantrag ab.

Wir kommen also zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist auch das mit großer Mehrheit beschlossen.

(Jörg Bode [FDP]: Schon wieder ge- wonnen!)

- Herr Kollege, herzlichen Glückwunsch!

Meine Damen und Herren, der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt. Damit ist zugleich der Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 18/1124 nach § 39 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 unserer Geschäftsordnung abgelehnt worden.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Und das mit den Stimmen der AfD!)

Ich schließe diesen Punkt.

Wir kommen jetzt, wie vorhin angekündigt, zum vorgezogenen

Tagesordnungspunkt 44: Erste Beratung: Testphase zur Einführung einer Elektroschockwaffe (Taser) bei der niedersächsischen Polizei - Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/1086

Zur Einbringung hat sich der Kollege Ahrends gemeldet. Sie haben das Wort. Bitte schön!

(Unruhe)

- Ich darf Sie noch einmal um Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit bitten.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß, es ist spät. Ich bitte Sie aber trotzdem um ein paar Minuten Ihrer Aufmerksamkeit im Interesse der niedersächsischen Polizei.

Am 31. Mai 2018 hat im Intercityzug in Flensburg ein 24 Jahre alter Mann aus Eritrea, der mit einem Fahrgast in Streit geraten war, ein Messer gezogen und diesen Fahrgast verletzt. Daraufhin wurde

eine Polizistin, die sich zufällig in diesem Zug befand, zu Hilfe gerufen, um den Streit zu schlichten. Der Mann hat die Polizistin mit seinem Messer unvermittelt angegriffen. Sie zog ihre Dienstwaffe und erschoss den Angreifer. Dabei wurde sie mit dem Messer im Gesicht verletzt. Sie hat vermutlich sich und auch andere Fahrgäste verteidigt, um Schlimmeres zu verhindern. Gegen diese Beamtin wurde wegen Totschlags ermittelt. Der Angreifer ist tot.

Meine Damen und Herren, mit diesem Fall wollte ich Ihnen ein Beispiel von der Arbeit unserer Polizei auf den Straßen Deutschlands und Niedersachsens zeigen. Unsere Polizisten riskieren täglich ihr Leben und ihre Gesundheit für unsere Sicherheit.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Flensburg liegt aber nicht in Niedersachsen!)

Dafür möchte ich unseren Polizisten an dieser Stelle ganz herzlich danken.

(Beifall bei der AfD)

Um sich gegen einen Angriff zu verteidigen, haben unsere Polizisten dabei lediglich einen Schlagstock, eine Sprühflasche mit Reizstoff - sogenanntes Pfefferspray - oder aber ihre Dienstwaffe.

Wie wir alle wissen, ist die Anzahl der Angriffe gegen unsere Vollzugsbeamten gestiegen. Leider hat auch die Intensität dieser Angriffe zugenommen. Gemäß NOZ vom 26. Februar dieses Jahres wurden allein in Niedersachsen 2017 genau 3 179 Angriffe auf Polizisten registriert. Dabei wurden 1 287 Beamte verletzt, 9 davon sogar schwer.

Meine Damen und Herren, das sind erschreckende Zahlen. Immer öfter sehen sich Beamte dabei in Situationen mit einem Angreifer konfrontiert, der sie mit Hieb- oder Stichwaffen angreift. Zur Verteidigung haben die Polizisten, wie bereits erwähnt, den Schlagstock, der aber nur aus der Nähe eingesetzt werden kann und gegen ein Messer nicht unbedingt die beste Wahl ist.

Das sogenannte Pfefferspray kann ebenfalls nur bedingt eingesetzt werden, zumal auch bekannt ist, dass Personen unter Alkohol- und Drogeneinfluss, zum Teil aber auch genetisch bedingt nicht positiv auf dieses Pfefferspray reagieren, sodass die Personen dann ihre Angriffe fortsetzen und dem Beamten nur noch ein Mittel übrig bleibt, nämlich seine Dienstwaffe zu ziehen und die Schusswaffe einzusetzen. Dies führt auf Seiten der Angreifer oftmals zum Tode und bei den Beamten,

wie wir gehört haben, zu einer möglichen Strafverfolgung und oftmals auch zu einem sehr traumatischen Erlebnis. Das will niemand!

(Anhaltende Unruhe)

Herr Kollege, Entschuldigung! - Meine Damen und Herren, es ist hier eindeutig zu laut. - Bitte!

Die AfD-Fraktion beabsichtigt mit dem heutigen Entschließungsantrag, in Niedersachsen eine Testphase zu ermöglichen und ein zusätzliches Gerät für den Einsatz der Polizisten im Streifendienst zu erproben. Dieses Gerät wird im Volksmund „Taser“ genannt, aber auch Distanzelektroimpulsgerät (DEIG) oder Destabilisierungsgerät (DSG).

Ein in der Schweiz und in den USA häufig eingesetztes Gerät ist der Taser X26. Er ist ca. 175 g schwer und 15 cm lang. Die Speisung dieses Gerätes erfolgt durch eine Batterie. Es verfügt auch über eine Aufzeichnungseinheit, sodass der Einsatz dieser Waffe rekonstruiert und die Bedingungen genau ermittelt werden können.

Das DSG wird analog einer Schusswaffe auf den Angreifer gerichtet. Es werden dann zwei Elektroden abgeschossen, die bis zu 10 m Reichweite haben. Das DSG ist also eine Distanzwaffe. Ist erst einmal Kontakt mit dem Angreifer hergestellt, durchströmen diesen bis zu fünf Sekunden lang vorgegebene elektrische Impulse. Dieses hat zur Folge, dass sich die oberflächliche Muskulatur der Zielperson anspannt.

(Unruhe)

- Ich würde Sie bitten, etwas zuzuhören. Es geht um unsere Polizei!