Auch die gesetzlichen Krankenkassen und die Leistungserbringer der Selbstverwaltungspartner müssen an der Entwicklung neuer Vergütungsformen mitwirken. Wir haben gestern auf der GMK auch einen Beschluss gefasst, der eine Evaluierung der Sicherstellungszuschläge mit Blick auf die Hebammenvergütung vorsieht, um die genannten Aspekte aufzugreifen - Versicherungsprämien, aber auch Wertschätzung der Arbeit.
Sehr geehrte Abgeordnete, ein weiterer Baustein zur Verbesserung der Versorgungssituation ist die Ausbildung - das ist hier gerade schon klar benannt worden. Die Novellierung der Hebammenausbildung durch den Bund soll bis Anfang 2020 erfolgt sein. Dann herrscht auch für uns Länder Klarheit über Formen und Inhalte der zukünftigen Ausbildungswege für die Hebammen. Die Frage, ob es zukünftig ausschließlich hochschulische Ausbildungswege für Hebammen geben soll oder ob auch kombinierte Wege denkbar und sinnvoll sind, wird derzeit noch in einer Bund-LänderBegleitarbeitsgruppe diskutiert. Frau Dr. Wernstedt hat ja dargestellt, wie gut unsere Voraussetzungen schon sind, alle diese Möglichkeiten, über die hoffentlich demnächst Klarheit herrscht, umzusetzen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich halte es für genauso dringend erforderlich, dass wir parallel zu den Entwicklungen auf Bundesebene auch als Land unterstützend und fördernd tätig werden, um den negativen Auswirkungen des Hebammenmangels entgegenzuwirken. Wir haben deshalb bereits Gespräche mit der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbüros Niedersachsen sowie mit dem Hebammenverband aufgenommen. Diese Gespräche werden intensiviert, und wir werden zeitnah zu einem Runden Tisch einladen. Daran teilnehmen sollen die Verbände, die Kostenträger, die Kommunen, interessierte Hochschulen, Krankenhäuser und die betroffenen Ressorts. Damit schaffen wir eine gemeinsame Grundlage, um erstens eine realistische Bedarfsbetrachtung vorzunehmen, zweitens miteinander zu besprechen, welche Maßnahmen helfen, und drittens zu entwickeln, wie die gemeinsamen Ziele erreicht werden können. Entwicklungsmöglichkeiten sehe ich insbesondere bei der Gewährleistung der Versorgungssicherheit bei Geburten im ländlichen Raum. Das ist hier auch schon angeklungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Zukunft der Geburtshilfe in Niedersachsen zu sichern, ist uns allen hier ein wichtiges Anliegen. Ich freue
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen mir nicht vor.
Wie wir eben parallel zu den Redebeiträgen abgeklärt haben, soll federführend der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sein; mitberaten sollen die Ausschüsse für Wissenschaft und Kultur und für Haushalt und Finanzen. Wenn Sie so befinden wollen, bitte ich um Ihr Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist das einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 40: Erste Beratung: Kfz-Richtlinie des Landes überarbeiten - umweltfreundliche Beschaffung sicherstellen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/1067
Der Antrag wird vom Kollegen Stefan Wenzel, Bündnis 90/Die Grünen, eingebracht. Bitte sehr, Herr Wenzel!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Verkehrssektor hat bislang keinen Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Im Gegenteil: Die Emissionen des Verkehrssektors sind in den letzten Jahren sogar angestiegen. Der Verkehrssektor hat noch nicht einmal die seit 2010 geltenden Normen für Stickoxidemissionen eingehalten. Das geht im Wesentlichen auf den Betrug bei der Abgasreinigung zurück, für den weite Teile der deutschen Autoindustrie verantwortlich zeichnen.
Die Beschaffungspolitik des Landes Niedersachsen kann hier sehr wohl Einfluss nehmen. Niedersachsen braucht für die Beschäftigten des Landes Dienstkraftfahrzeuge für die verschiedensten Aufgaben in ganz vielen unterschiedlichen Bereichen.
Diese Dienstkraftfahrzeuge sind Arbeitswerkzeuge, die dem entsprechenden Zweck gerecht werden müssen. Aber sie müssen auch alle umweltpolitischen, rechtlichen - z. B. arbeitsrechtlichen - und gesellschaftlichen Anforderungen vollumfänglich erfüllen und vor allen Dingen auch die Vorgaben einhalten, die z. B. im Vergaberecht vorgesehen und bei der Beschaffung zu beachten sind.
Wir möchten Sie alle mit diesem Antrag dafür gewinnen, dafür zu votieren, dass künftig nur noch Fahrzeuge beschafft werden, die im realen Betrieb tatsächlich das emittieren, was in der Typenzulassung vorgesehen ist. Gemeinhin glaubt man als Verbraucher ja immer, dass das 1 : 1 der Fall ist.
Die Wirklichkeit hat uns in den letzten Jahren eines Besseren belehrt. Wir mussten feststellen, dass die Autoindustrie massive Fälschungen vorgenommen hat. Wir wollen, dass Niedersachsen künftig Fahrzeuge beschafft, die entweder der Typenzulassung oder den neuen RDE-Anforderungen, den Real Driving Emissions, entsprechen und zugleich über einen Elektro-, Hybrid- oder Brennstoffzellenantrieb verfügen.
Außerdem hat es sich bewährt, wenn unsere Dienststellen auch Fahrräder oder Lastfahrräder vorhalten und die entsprechenden Lademöglichkeiten schaffen.
Die Kfz-Richtlinie ist ja auch eine Empfehlung an alle Kommunen des Landes. Eines haben die Kommunen in der Vergangenheit schon vorbildhaft entwickelt. Sie nutzen z. B. Carsharing-Fahrzeuge für ihre Dienstfahrten, und am Wochenende, in den Randzeiten oder nachts stehen diese Dienstfahrzeuge dann für die Öffentlichkeit zur Verfügung.
Damit kann man Carsharing-Systeme schaffen, die quasi auf ein Flottenangebot zurückgreifen. Das hat für die Beschäftigten, für die Finanzen der Kommunen, aber auch für die Umwelt ganz praktische Vorteile.
Meine Damen und Herren, es hat sich auch immer bewährt, das, was man künftig will, einmal persönlich auszuprobieren. Es ist einfach eine gute Erfahrung, diese Wegeketten, diese Fahrzeuge, diese neuen Techniken im Praxisbetrieb zu erproben.
Man findet dann nämlich das eine oder andere Problem, das auch Herr Bäumer vorgestern hier beschrieben hat. Wenn es dann vielleicht jemand ist, der z. B. in einer Kommune oder beim Land persönlich dafür zuständig ist, solche Dinge zu organisieren, dann führt das oft dazu, dass Probleme viel schneller abgestellt werden können.
Vielleicht können wir dann auch das Problem lösen, das jetzt beispielsweise unsere gesamten Staatssekretäre hier in Niedersachsen haben. Herr Kollege Helge Limburg hat eben noch einmal darauf hingewiesen, dass die neue Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage jetzt zeigt, dass neun von zwölf Fahrzeugen der Staatssekretäre über eine Software verfügen, die offensichtlich Teil des Dieselbetrugsverfahrens ist, und deshalb so nicht weiterbetrieben werden können. Neun Staatssekretäre müssen sich also einen neuen fahrbaren Untersatz suchen oder müssen sicherstellen, dass ihre Fahrzeuge künftig den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Wenn man künftig bei der Beschaffung darauf achtet, dass man von vornherein die richtigen Fahrzeuge kauft, dann kann so etwas künftig nicht mehr passieren. Das ist schon ein peinlicher Vorgang.
Ich fürchte, dass für die Ministerfahrzeuge Ähnliches zutrifft. Ich glaube auch, dass nach den heute geltenden Vorschriften eigentlich die Beschaffung dieser Ministerfahrzeuge schon gar nicht mehr zulässig ist, weil die letzte Anfrage dazu ergeben hat, dass sie im realen Betrieb mehr als zehnmal so viel emittieren wie laut Typenzulassung genehmigt. Ein solches Fahrzeug sollte man künftig tunlichst meiden.
Die Riege der Minister ist gerade ein bisschen blank, aber der zuständige Finanzminister ist da. Ich bin gespannt auf Ihre Antwort, Herr Hilbers.
Vielen Dank, Herr Wenzel. - Jetzt ist die SPDFraktion an der Reihe. Der Abgeordnete Tobias Heilmann hat das Wort. Bitte sehr, Herr Heilmann!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem Antrag der Grünen geht es darum, die Kfz-Richtlinie zu überarbeiten. Sie fordern darin den Finanzminister auf, die Richtlinie über Dienstkraftfahrzeuge in der Landesverwaltung zu ändern.
Sie fordern, dass nur noch Fahrzeuge beschafft werden, die im realen Fahrbetrieb nicht mehr Schadstoffe emittieren als zulässig oder den Vorgaben des RDE-Prüfverfahrens entsprechen und über einen Elektro-, Hybrid- oder Brennstoffzellenantrieb verfügen. - Dienstkraftfahrzeuge werden vom Logistikzentrum Niedersachsen entsprechend den Anforderungen der mittelbewirtschaftenden Dienststellen beschafft. Unter Nr. 1.4 der Richtlinie ist darüber hinaus geregelt, dass bei der Auswahl der zu beschaffenden Dienstkraftfahrzeuge Energieverbrauch und Umweltauswirkungen angemessen zu berücksichtigen sind. Dies stellt in Verbindung mit der Beschaffungsordnung des LZN sicher, dass alle Dienstkraftfahrzeuge unter Beachtung der lebenszyklusorientierten Umweltauswirkungen beschafft werden. Es fließen also umwelt- und klimaschutzrelevante Aspekte wie der Kraftstoffverbrauch oder CO2-Emissionen in alle Bewertungen zur Lebenszykluskostenrechnung mit ein.
Wichtig ist es mir, hierbei hervorzuheben, dass nicht nur die Ökobilanz, sondern auch die Lebenszykluskostenrechnung Betrachtung finden sollte. Als Mitglied des Haushaltsausschusses möchte ich aber auch darauf hinweisen, dass wir die Richtlinie nicht ausschließlich für Umweltziele verwenden. Es gibt natürlich auch haushalterische Aspekte zu beachten.
Meine Damen und Herren, der Haushaltsentwurf 2019 liegt noch nicht vor, aber eines muss auch klar sein: Wenn wir den Fuhrpark des Landes komplett beispielsweise auf E-Autos umstellen würden, dann hätte das immense Auswirkungen auf den Haushalt.
Sie stellen mit Ihrem Antrag die Antriebsart in den Vordergrund. Eine klimafreundliche Beschaffung ist wichtig und richtig. Da bin ich ganz bei Ihnen. Aber es sollten ebenso erstens die Wirtschaftlichkeit, zweitens die Sparsamkeit und drittens die Realisierbarkeit und praktische Umsetzbarkeit berücksichtigt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wollen sich mit Ihrem Antrag direkt auf bestimmte Technologien festlegen, auf Elektro-, Hybrid- oder Brennstoffzellenantriebe.
Für mich persönlich gehören auch z. B. gasbetriebene Fahrzeuge in die Auswahl. Sie sollten ebenso ökobilanziert und nicht von vornherein ausgeschlossen werden.
Rein elektrische Fahrzeuge bringen auch neue Probleme mit sich. Die Förderung der Rohstoffe für die Produktion der Batterien darf bei der Ökobilanzierung nicht außer Acht gelassen werden; denn auch der Aufwand des Transports und die Herstellung müssen Berücksichtigung finden.
Ich gebe Ihnen recht: Elektroautos belasten die Umwelt nicht im Betrieb, vorausgesetzt der Strom wird regenerativ erzeugt. Aber ihre Herstellung und der Transport, der für die Batterien von E-Autos erforderlich ist, haben definitiv Umweltauswirkungen. Bereits jetzt sind die Kapazitäten an Batterien erschöpft. Die Nachfrage in der Automobilindustrie übersteigt das derzeitige auf dem europäischen Markt verfügbare Angebot. Aber auch die Transportmöglichkeiten sind begrenzt. Aus Sicherheitsgründen können aktuell in einem Flugzeug nur wenige Batterien transportiert werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist auch nicht CO2neutral, wenn eine einzelne Batterie aus China via Flugzeug nach Europa transportiert werden muss.
Aus diesen genannten Gründen plädiere ich dafür, dass wir uns die gesamte Ökobilanz anschauen sollten.
Ich möchte an dieser Stelle aber gar nicht beurteilen, welche Antriebsart die richtige ist, sondern vielmehr dafür werben, keine Einschränkung dahin gehend zu treffen und uns technologieoffen zu unterhalten. Denn wir haben doch das gleiche Ziel, meine verehrte Kolleginnen und Kollegen: Wir wollen den Ausstoß von schädlichen Emissionen reduzieren. Seien wir ehrlich - das kann uns doch nur durch eine Änderung der Gewohnheiten gelingen! Sie liefern in Ihrem Antrag ja auch gleich einen Vorschlag für das Ändern der Gewohnheiten: Carsharing oder die Anschaffung weiterer Fahrräder.