Stefan Wenzel

Sitzungen

18/4 18/5 18/7 18/8 18/9 18/10 18/11 18/12 18/13 18/14 18/15 18/16 18/18 18/20 18/21 18/22 18/23 18/24 18/25 18/27 18/28 18/30 18/32 18/34 18/36 18/38 18/40 18/44 18/45 18/46 18/47 18/49 18/50 18/52 18/54 18/55 18/56 18/58 18/59 18/60 18/61 18/62 18/64 18/65 18/66 18/69 18/70 18/72 18/74 18/75 18/76 18/78 18/79 18/81 18/83 18/85 18/86 18/88 18/89 18/90 18/92 18/93

Letzte Beiträge

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich danke für die Unterrichtung. Wir werden immer gern frühzeitig unterrichtet. Noch lieber wäre es mir gewesen, wenn das Verhandlungsergebnis von allen Vertragsparteien heute berichtet worden wäre; denn dann könnte man sichergehen, dass tatsächlich alle Verabredungen in trockenen Tüchern sind.
Insofern bitte ich darum, dass wir Ihren Beitrag, Herr Minister, noch in schriftlicher Form bekommen und am kommenden Mittwoch im Haushaltsausschuss die weiteren Details zur Kenntnis erhalten, da wir in der Folge ohnehin hierüber beraten müssen.
Ich bin froh, dass der Aufsichtsratsvorsitzende und der Ministerpräsident den Knoten hier durchgeschlagen haben und dass nicht mehr über eine Insolvenz dieser Einrichtung geredet wird. Ich glaube, dass diese Einrichtung noch eine sehr gute Zukunft haben kann - gerade nach Corona und gerade in Zeiten, in denen die Digitalisierung enorm an Aufmerksamkeit gewinnt.
Es wird auch in Zukunft Orte geben müssen, an denen sich Menschen treffen und über das Neuste auf den Gebieten der Technik, der Kommunikation, der Digitalisierung, über all diese Dinge reden. Es wird vielleicht nicht jeder mit dem Flugzeug anreisen, manch einer wird über eine Videokonferenz teilnehmen, aber Unternehmen werden ihre Produkte präsentieren wollen, und die menschliche Begegnung wird auch in Zukunft eine hohe Bedeutung haben.
Ich wünsche mir, dass wir wirklich auch Leitmessen entwickeln, damit wir das Thema Digitalisierung in den praktischen Anwendungen und als Stärke der klein- und mittelständischen Industrie, die hier in Deutschland eine sehr starke Rolle spielt, auch in Zukunft auf der Hannover Messe präsentieren können.
Ich bin sehr froh, dass der Versuch, das Tarifrecht sozusagen infrage zu stellen - soweit ich Ihre Ausführungen verstanden habe, Herr Minister -, nicht zum Tragen gekommen ist. Das hätte ich für einen sehr problematischen Tabubruch gehalten. Wir werden uns das aber noch einmal im Detail angucken.
Wenn es hier tatsächlich eine Einigung gegeben hat, die dieses Unternehmen am Ende auch langfristig in die Zukunft trägt, ist das auch im Sinne meiner Fraktion. Wir glauben, dass das ein sehr wichtiges Unternehmen für die Zukunft ist.
In Zeiten von Corona wissen wir nicht, wie lange wir noch mit solchen Situationen zu kämpfen ha
ben, ob im Frühjahr eine Entspannung eintritt und wie lange noch besondere Vorkehrungen getroffen werden müssen. Insofern brauchen alle hieran Beteiligten einen langen Atem. Wann wir wieder in normalen Zeiten mit normalen menschlichen Begegnungen rechnen können, kann man jetzt noch nicht absehen. Aber ich hoffe, dass dies heute einen wichtigen Beitrag dazu leistet.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Wollten Sie mit Ihrer Aussage zum Ausdruck bringen, dass es keinen Sinn macht, mit der SPD künftig noch Verträge abzuschließen, weil Sie sich sowieso nicht daran halten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Haushalt, den wir in diesem Jahr beraten, ist in der Tat ein ganz besonderer Haushalt. Wir haben vor nicht allzu langer Zeit über eine Ausnahmeregelung bei der Schuldenbremse gesprochen. Damals hat der eine oder andere noch gekalauert, ob er die Anwendung dieser Ausnahmeregelung wohl noch erlebt. Und dann hat es keine drei Monate gedauert, bis genau dieser Fall eingetreten ist, nämlich genau die Situation eines Notfalls, einer haushaltspolitischen Notlage, die in dieser Form, in dieser Ausprägung und in dieser Konsequenz wahrscheinlich im November letzten Jahres niemand von uns für denkbar gehalten hat. Klar, wir kannten das alle. Wir kannten die Katastrophenschutzszenarien, die im Bundestag 2012 beraten wurden. Aber wenn man das dann persönlich erlebt, ist es noch einmal etwas ganz anderes.
Wir haben ein sehr intensives Haushaltsjahr hinter uns. Wir haben zwei Nachtragshaushalte beraten. Wir haben einmal noch über die Überschüsse aus dem Jahr 2019 beraten. Auch das hat eine wichtige Rolle gespielt. Und jetzt beraten wir einen Haushalt im Wissen oder im Nichtwissen um das, was uns in den nächsten Monaten und Jahren mit dieser Herausforderung der Pandemie noch erwartet.
Meine Damen und Herren, da haben wir Ihnen einen sehr weit reichenden Vorschlag vorgelegt.
Wir haben Ihnen einen Vorschlag vorgelegt, der einerseits ganz praktische Dinge aufgreift, die im Haushaltsausschuss in der Regel gar nicht einmal schwerpunktmäßig diskutiert werden. Der Einzelplan 20 hat in der Vergangenheit oft relativ wenig Aufmerksamkeit auf sich gelenkt. Die Frage, wo unterlassene Investitionen vorliegen, wo also in der Vergangenheit nicht genug investiert wurde, um unsere Bausubstanz und unsere Infrastruktur zu erhalten, wird hin und wieder mal im Zusammenhang mit Straßen und Brücken diskutiert. Sie wird manchmal auch im Zusammenhang mit Gebäuden diskutiert.
Sie wird aber auch z. B. im Zusammenhang mit Dingen wie unserem Landesarchiv diskutiert. Hier mussten wir im Zuge der Beratungen feststellen, dass etliche Kilometer Akten zu verfallen drohen, weil das Papier nur eine bestimmte Haltbarkeitsdauer hat, und wir alleine in diesem Bereich Nachholungen von sage und schreibe bis zu 39 Millionen Euro vornehmen müssen. Wir haben in unserem Haushaltsvorschlag bei der Staatskanzlei eine erste Tranche dafür eingesetzt - im Wissen, dass wir, wenn wir in dem Tempo darangehen, mindestens ein Jahrzehnt brauchen, um diese Herausforderung abzuarbeiten. Ich sage das nur als Beispiel. Und ich glaube, das ist etwas, was uns allen am Herzen liegt.
Aber wir reden auch über die Zukunft. Wenn wir über Bausubstanz - über Schulen, über Krankenhäuser, über Hochschulen - sprechen, dann müssen wir einerseits darauf achten, dass es nicht reinregnet, aber andererseits natürlich auch darauf achten, dass wir die ganzen Ziele, die wir alle gemeinsam mit dem Klimavertrag von Paris übersetzt in verschiedene Unterverträge auf EU-Ebene, auf Bundesebene und auf Landesebene beschlossen haben, auch in die Praxis umsetzen. Das heißt: Wir brauchen Gebäude, die enkeltauglich sind, die klimaneutral sind.
Das ist eine gewaltige Herausforderung. Anders als früher braucht man dafür aber auch ein gewaltiges Know-how. Da braucht man Kältetechniker und Wärmetechniker. Da braucht man Planer, Architekten und Stadtplaner. Da braucht man absolut fitte Handwerkerinnen und Handwerker. Das ist auch in jedem Gewerk eine richtige Herausforderung.
Meine Damen und Herren, da muss man langfristig denken. Es nützt nichts, jetzt ein kleines Strohfeuer anzuheizen und im nächsten Jahr wieder aufzuhö
ren. Dann steigen nämlich nur die Preise, und im Endeffekt haben wir nichts gewonnen. Nein, wir müssen das Signal geben: Hier geht es um eine langfristige Herausforderung für ein ganzes Jahrzehnt. Am Ende gewinnen wir durch eine Investition einen konjunkturellen Impuls, sichern Arbeitsplätze und schaffen Know-how.
Aber, Herr Finanzminister, wir können Werte auch in unserer Bilanz aktivieren.
Unsere Bilanz hat nämlich zwei Seiten und nicht nur eine. Wenn ich Werte erhalte oder Werte schaffe, dann hat das auch einen Gegenwert - zumindest in einer normalen Bilanz; in der kameralistischen Buchführung natürlich leider nicht. Diese Schwäche müssen wir heilen.
Da gibt es verschiedene Wege, voranzukommen. Das Mindeste sollte sein, dass wir uns einmal im Jahr vergegenwärtigen: Wie hat sich eigentlich unser Landesvermögen entwickelt? Haben wir von der Substanz gelebt? Haben wir Vermögen verzehrt? - Es gibt Zeiten, in denen man so etwas macht, weil das notwendig ist. Es gibt aber auch Zeiten, in denen man Vermögen aufbaut und spart.
Wir haben hier ebenfalls sehr, sehr unterschiedliche Sachen. Wenn der Klimawandel weiter so voranschreitet und wir es nicht schaffen, die Entwicklung zu stoppen - und das werden wir nicht allein schaffen; das ist eine globale, eine europäische Herausforderung -, dann werden wir in Zukunft deichen müssen, und zwar noch viel mehr deichen müssen, als wir jetzt schon deichen. Der Deichbau ist neben der Kanalisation ungefähr die teuerste Infrastruktur, die wir insgesamt hier im Land haben. Daher sollten wir versuchen, das zu vermeiden, und deshalb konsequenten Klimaschutz betreiben.
Ein anderer Punkt ist eine ordentliche Gebäudeunterhaltung. Wir brauchen Schulen und Hochschulen, die auch digital fit sind und das Innovativste beim digitalen Lernen, was man heute didaktisch machen kann, ermöglichen. Das heißt eben auch, unsere Kinder und unsere Jugendlichen fit für die Zukunft zu machen -
aber nicht nur technisch, sondern auch soziologisch und kommunikativ.
Das ist natürlich eine gewaltige Umstellung, die da im Moment von allen verlangt wird, auch von unseren älteren Menschen, die natürlich auch teilhaben wollen. Und das erfordert Investitionen, meine Damen und Herren.
Ich halte Ihre Kritik von der rechten Seite des Hauses - - - Wo ist eigentlich Herr Thiele? Ist er jetzt gar nicht da? Ihre in einer sehr groben Ausprägung geäußerte Kritik an unserem Vorschlag kann ich so nicht akzeptieren. Wir haben das schon sehr genau auf die rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft. Wenn man einfach sagt, das sei verfassungsrechtlich nicht möglich, aber gleichzeitig nach einem ähnlichen Muster Mittel aufbringt, um das Kapital der NORD/LB zu erhöhen, dann kann ich so eine Kritik nicht ganz ernst nehmen.
Auf der anderen Seite gibt es Zwischentöne aus der SPD, denen ich entnehme, dass man in der SPD diese Fragen sehr ernsthaft diskutiert und um Lösungen ringt.
Insgesamt weiß ich aus Gesprächen mit Kollegen aus verschiedenen Fraktionen, dass man sich schon Gedanken darüber macht, wie wir in diesen schwierigen Zeiten die Infrastruktur erhalten können.
Ich nenne nur einmal das Stichwort „KTI“. Das Kriminaltechnische Institut wird von der Polizei benötigt, wenn es um Ermittlungen in einem Mordfall geht. Dann braucht man schnell eine Analyse, um am Ende möglichst auch den Täter erwischen zu können. Daher haben wir wirklich ein Problem, wenn das KTI wegen fehlender Bauunterhaltung in Teilen stillgelegt werden muss.
Selbiges gilt für das LKA und auch für viele andere Gebäude, die dringend benötigt werden.
Beispielsweise beim Staatsschutzsenat hat jetzt der Bund gesagt, dass er die Hälfte dazu beiträgt. Nun ist natürlich das Land gefragt. Legt das Land die zweite Hälfte auf den Tisch?
Und was ist mit der Liste, die die Universitäten vorgelegt haben? Sie umfasst 4,3 Milliarden Euro. Da sind Sanierungsmaßnahmen dabei. Da ist auch ein Teil zusätzlicher Bedarf dabei. Aber wir müssen eine Antwort finden.
Oder nehmen Sie die Hochschulkliniken, Herr Hillmer. Jetzt sind 1,1 Milliarden Euro in einer Rückla
ge und noch einmal 1,1 Milliarden Euro als Verpflichtungsermächtigung eingestellt. Das ist schon einmal ein guter Punkt. Aber das Geld ist noch nicht da. Und dann sagt uns der Landesrechnungshof: Ja, aber für die Gesamtbaumaßnahme brauchen Sie 4 bis 5 Milliarden Euro.
- Ja, Moment! Die Zahlen sind vom Landesrechnungshof, und der Landesrechnungshof hat sie sich bei Ihnen aus dem MWK geholt.
- Ja, Moment!
Wir können jetzt über die Frage reden, warum ältere Kostenschätzungen zu anderen Ergebnissen gekommen sind. Wir können über die Frage reden, ob wir die neuesten Zahlen des Landesrechnungshofes ernst nehmen. Wir können darüber reden, wie wir die Lücke schließen.
- Sie können natürlich sagen, Sie hätten damals schon gewusst, dass es 5 Milliarden Euro werden. Dann gucke ich noch einmal im Protokoll nach, ob Sie das damals zu Protokoll gegeben haben. Ich kann mich nicht erinnern, dass Sie das damals schon vorausgesehen haben. Aber ich glaube, das hilft uns auch nicht weiter.
Wir müssen uns doch jetzt darüber unterhalten, wie wir das finanzieren. Insofern möchte ich Sie bitten, sehr ernsthaft unsere Vorschläge zu prüfen. Das ist keine Eintagsfliege. Das Thema läuft nämlich nicht weg; die Probleme lösen sich nicht von allein. Deswegen wäre ich für einen konstruktiven Dialog an dieser Stelle sehr dankbar.
Ich danke Ihnen fürs Zuhören.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Drucksache 18/8040 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Haushalt und Finanzen, den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2021 mit einer Änderung in § 3 Nr. 1 und der aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen üblichen Maßgabe zu § 1 und Anlage 1 des Gesetzes anzunehmen. Diese Empfehlung kam mit den Stimmen der die Regierung tragenden Fraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen zustande.
Die Fraktionen der Grünen und der FDP kündigten an, ihre Änderungsanträge direkt in den Landtag einzubringen.
Zugleich empfiehlt Ihnen der Haushaltsausschuss einstimmig, die in die Beratung einbezogene Eingabe 02210 für erledigt zu erklären.
Die Beschlussempfehlungen zu den Einzelplänen liegen Ihnen in den Drucksachen 18/8041 bis 18/8057 vor.
Zu den Einzelplänen 12 - Staatsgerichtshof - und 17 - Landesbeauftragte für den Datenschutz - empfiehlt Ihnen der Haushaltsausschuss jeweils einstimmig die unveränderte Annahme.
Hinsichtlich der übrigen Einzelpläne liegen der Beschlussempfehlung des Ausschusses die Änderungsvorschläge der Fraktionen der SPD und der CDU mit der technischen und der politischen Liste zugrunde. Insofern erfolgen die Empfehlungen zu den Einzelplänen 01 - Landtag - und 14 - Landesrechnungshof - wiederum jeweils einstimmig. Hinsichtlich der übrigen Einzelpläne kamen die Beschlussempfehlungen jeweils mit den Stimmen der die Regierung tragenden Fraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen zustande.
Hinsichtlich des Haushaltsbegleitgesetzes 2021 empfiehlt Ihnen der Haushaltsausschuss in der Drucksache 18/8058, den Gesetzentwurf mit den aus der Anlage zu jener Drucksache ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diesen liegen u. a. drei insgesamt sehr umfangreiche Änderungsvorschläge der Fraktionen der SPD und der CDU zugrunde. Bei der Einzelabstimmung über die einzelnen Artikel stimmten die Fraktionen im Haushaltsausschuss unterschiedlich ab. Die Beschlussempfehlung insgesamt kam bei der Schlussabstimmung wiederum mit den Stimmen der die Regierung tragenden Fraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen zustande.
Wie üblich, waren an den Beratungen des Haushaltsgesetzes alle Fachausschüsse des Landtages beteiligt und haben ihre Mitberatung zu den jeweiligen Einzelplänen durchgeführt. Der Rechtsausschuss hat darüber hinaus auch das Haushaltsgesetz selbst beraten. Beim Haushaltsbegleitgesetz waren der Innen-, der Kultus-, der Wirtschafts-, der Sozial- und der Rechtsausschuss mitberatend. Außerdem hat der federführende Ausschuss den Umwelt- und den Landwirtschaftsausschuss um Stellungnahme zu der von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes gebeten.
Der Landesrechnungshof hat sich zu Beginn der Beratungen und im Haushaltsausschuss mündlich und schriftlich geäußert und die Beratungen weiter begleitet.
Die kommunalen Spitzenverbände haben sich ebenfalls zu Beginn der Beratungen im Haushaltsausschuss mündlich wie auch ausführlich schriftlich geäußert. Außerdem sind sie vor Abschluss der Beratungen im Haushaltsausschuss noch einmal mündlich angehört worden und haben sich dazu auch noch einmal schriftlich geäußert.
Ich gebe Ihnen nun noch einen kurzen Überblick über die vom Ausschuss empfohlenen Änderungen zu den Einzelplänen.
Die technische Liste sieht im Ergebnis eine Ausweitung des Haushaltsvolumens um rund 125 Millionen Euro vor. Diese Änderung hat das Finanzministerium im Haushaltsausschuss ausführlich erläutert. Dabei hat das Ministerium erklärt, die Ausweitung des Haushaltsvolumens beruhe im Wesentlichen darauf, dass sich der Umfang der durchzuleitenden Bundesmittel erheblich erhöht habe.
Die politische Liste sieht Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 20 Millionen Euro vor. Die Fraktionen von SPD und CDU haben dazu hervorgehoben, mit diesen Mitteln würden Maßnahmen im Bereich der Pflege, des ländlichen Raums, der Kultur, der Stärkung der Demokratie sowie der Sicherheit und Infrastruktur weiter gestärkt.
Als besondere Schwerpunkte wurden benannt:
- Förderung des Ehrenamtes,
- Präventionsarbeit im Bereich des sexuellen Missbrauchs, Bezuschussung von Kinderschutzzentren und Investitionen in Projekte des gemeinsamen Wohnens im Alter,
- Förderung des Programms Zukunftsräume,
- Förderung von Wirtschaft und Infrastruktur wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie,
- im Zusammenhang damit Bereitstellung von Mitteln für ein Fahrradmobilitätskonzept und zum Erhalt der Landstraßen,
- Förderung und Sicherung regionaler Wertschöpfung,
- Unterstützung von Kultureinrichtungen durch ein Investitionsprogramm und weitere Förderungen,
- Stärkung der politischen Bildung,
- Stärkung der Justiz durch Investitionen in die Sicherheit von Gerichten und Staatsanwaltschaften und
- Aufstockung der Mittel für die Straffälligenhilfe.
Zum Haushaltsgesetz selbst:
In § 3 Nr. 1 in der Fassung des Gesetzentwurfs war zunächst eine Kreditaufnahmeermächtigung in Höhe von 853 Millionen Euro vorgesehen. Diese sollte in einem Umfang von 673 Millionen Euro auf die sogenannte Konjunkturkomponente nach Artikel 71 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung und in einem Umfang von 180 Millionen Euro wegen des Vorliegens einer Notsituation auf Artikel 71 Abs. 4 der Niedersächsischen Verfassung durchgeführt werden.
Nach Vorliegen der November-Steuerschätzung legten die Koalitionsfraktionen dazu einen Änderungsvorschlag vor, dem der Ausschuss gefolgt ist. Danach soll nunmehr eine Kreditaufnahmeermächtigung in Höhe von 1,118 Milliarden Euro erteilt werden. Diese soll sich aber in vollem Umfang auf Artikel 71 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung stützen. Eine zusätzliche Kreditaufnahme wegen des Vorliegens einer Notsituation nach Artikel 71 Abs. 3 der Verfassung ist nicht mehr vorgesehen.
Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf einige kleinere Änderungen gegenüber den Haushaltsgesetzen der Vorjahre. Diese sind nach Ansicht des Ausschusses aber durchweg unbedenklich. Er empfiehlt daher mit Ausnahme der Änderung bei § 3 Nr. 1 und der erforderlichen Anpassung des § 1 und der Anlage 1 die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs.
Zum Haushaltsbegleitgesetz:
Hier empfiehlt Ihnen der Ausschuss eine ganze Reihe von Änderungen. Diese gehen, wie bereits erwähnt, zum größten Teil auf drei insgesamt sehr umfangreiche Änderungsvorschläge der Koalitionsfraktionen zurück. Vorgesehen sind darin unter anderem Änderungen des Niedersächsischen Wassergesetzes, des Niedersächsischen Hochschulgesetzes, des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes, des Gesetzes über das „Sondervermögen zur Förderung von Krankenhausinvestitionen“, des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes und des Gesetzes über das Landesblindengeld für Zivilblinde sowie weitere Änderungen des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich, des Niedersächsischen Finanzverteilungsgesetzes und des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes. Wegen der Einzelheiten dazu verweise ich auf meinen ergänzenden schriftlichen Bericht in der Drucksache 18/8120.
Abschließend bitte ich Sie namens des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, den vorgelegten Beschlussempfehlungen zu den beiden Gesetzentwürfen, zu den Einzelplänen und zu der in die Beratung einbezogenen Eingabe Ihre Zustimmung zu erteilen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, danken möchte ich stellvertretend für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung und des GBD Frau Keuneke, Frau Dr. Kresse, Frau Brüggeshemke und Herrn Dr. Oppenborn. Über Monate hinweg wurden dem Ausschuss von der Landtagsverwaltung alle notwendigen Informationen und organisatorischen Rahmenbedingungen mit hoher Verlässlichkeit zur Verfügung gestellt. Danken möchte ich auch Frau Wethkamp und Herrn Vree und den BfdH der Häuser stellvertretend für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Besonderer Dank gilt auch dem Team des Landesrechnungshofs und den Kolleginnen und Kollegen der kommunalen Spitzenverbände. Ich denke, das kann ich auch im Namen dieses Hauses sagen.
Vielen Dank fürs Zuhören.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man sich den Niedersachsen-Monitor des Landesamtes für
Statistik anguckt - der wirft normalerweise einen Blick zurück, aber zeigt diesmal auch ein paar aktuelle Zahlen aus dem laufenden Haushaltsjahr -, dann sieht man, dass die Wirtschaftskraft des Landes erheblich zurückgegangen ist, sogar stärker als in der Bundesrepublik insgesamt. Die Arbeitslosenzahlen sind um 20 % angestiegen. Das ist noch vergleichsweise moderat und hängt damit zusammen, dass der größte Teil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit gegangen ist. Dort ist der Anstieg ganz gewaltig, und ganz viele Menschen sind von einem deutlich verringerten Einkommen betroffen.
Mehr als ein Sechstel der Menschen in Niedersachsen sind armutsgefährdet. Das sind 1,26 Millionen Menschen. Das ist eine gewaltige Zahl. Und auch der Anteil der Kinder ohne Schulabschluss ist auf 6,4 % gestiegen. Das ist nach langer Zeit mal wieder ein Anstieg. Das ist natürlich eine viel zu hohe Zahl. Man muss sich vorstellen, welche Arbeit, welchen Beruf man wählen kann, wenn man keinen Schulabschluss hat. Das ist in unserem Land sehr schwer.
Der überdurchschnittliche Rückgang bei der Wirtschaftskraft hängt möglicherweise auch mit dem sehr fossillastigen Geschäftsmodell vieler großer Konzerne in Niedersachsen zusammen. Das muss man einmal sehr ernsthaft aussprechen.
Meine Damen und Herren, wichtig ist auch, zu sehen, was der Landesrechnungshof uns im Kommunalbericht aufgeschrieben hat. Dort heißt es: Die Kommunen können die Eigenmittel zur Finanzierung dringend notwendiger Investitionen voraussichtlich nicht mehr selbst erwirtschaften und müssen teilweise Kredite aufnehmen, um Liquidität sicherzustellen. - Das ist der schlechteste Kredit, den man aufnehmen kann. Bei einem Investitionskredit hat man wenigstens einen Gegenwert. - Weiter heißt es: Insoweit dürfte ein sprunghafter Anstieg der Verschuldung mit sich daraus ergebenden hohen Tilgungsverpflichtungen unvermeidbar sein.
Meine Damen und Herren, Kommunen und Land sind in unseren Haushalten eine Einheit. Die Kommunen leisten im Bereich der Daseinsvorsorge Gewaltiges. Sie alle kennen das; viele von Ihnen sind selbst Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker. Und die Steuerschätzung ist auch nicht rosig. Danach werden die kommenden Jahre härter, als zunächst erwartet.
Neben Corona gibt es aber noch eine zweite große Herausforderung: der Klimawandel. Und der erfordert wirklich konsequentes, langfristiges, weitsichtiges Handeln. Allein die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, die heute schon erkennbar sind, schlägt sich mittlerweile mit einem hohen dreistelligen Millionenbetrag in unserem Haushalt nieder - und damit haben wir noch nichts zur Abwendung des Klimawandels getan.
Ich erinnere an die Lage im Forst. Die Fichten sind großflächig abgestorben. Die Laubbäume waren schon im letzten Jahr zu mehr als 27 % geschädigt, und auch das laufende Jahr war ganz gewaltig, was die Wirkung angeht. Der Beregnungsbedarf in der Landwirtschaft steigt massiv an. Die Anforderungen an den Küstenschutz wachsen - da kommen Summen auf uns zu, dass einem angst und bange wird -, und die Wasserversorgung will ebenfalls langfristig für die Zukunft gesichert werden.
Dies alles sind sehr existenzielle Punkte.
Es besteht auch Anpassungsbedarf bei der Infrastruktur. Wir haben etwa 2 800 Schulen und viele Krankenhäuser. Das Ministerium kann uns nicht sagen, wie groß dort der Bauerhaltungsbedarf ist, aber wir wissen, dass 1 000 Bauwerke der Hochschulen, etwa 660 Bauwerke der Polizei, etwa 300 Bauwerke, die von Gerichten und Finanzämtern genutzt werden, also etwa 50 bis 60 % der Bauwerke, einen Rückstand bei der Bauunterhaltung haben. Dafür liegen sogenannte Baubedarfsnachweise vor, dort besteht also realer Handlungsbedarf.
Hinzu kommen die Themen Klima- und Enkeltauglichkeit, die energetische Sanierung der Bausubstanz und die Digitalisierung. Unsere Hochschulen, unseren Schulen müssen künftig ganz andere Anforderungen erfüllen, um unseren Kindern, unseren Jugendlichen und unseren jungen Erwachsenen bestmögliche Bildung zu gewährleisten.
Daher, meine Damen und Herren, haben wir gesagt: Wir wollen in dieser Situation investieren, wir wollen kein Strohfeuer, sondern mit langem Blick nach vorn einen Plan über mehrere Jahre, Investitionen in Substanz, in Infrastruktur, also werthaltige, aktivierbare Investitionen, die auch einen Gegenwert haben.
Wir wollen die Kommunen unterstützen. Sie haben nämlich die große Bausubstanz im Bereich der Schulen und der Kindergärten und müssen teilwei
se auch noch Kapazitäten aufbauen. Und wir haben im Moment beispiellos niedrige Zinsen. Wann, wenn nicht jetzt, können wir diese Chance ergreifen?
Deswegen bin ich dankbar, dass hier im Haus eine Diskussion über die Frage begonnen hat, wie man das schafft. Es gibt aus dem gewerkschaftlichen Bereich, aus dem verbandlichen Bereich eine ganze Menge positive Stimmen in diese Richtung. Die Kollegin Heiligenstadt und andere Kollegen setzen sich mit diesen Themen sehr intensiv und auch teilweise mit positiven, unterstützenden Botschaften auseinander. Und auch aus Ihren Reihen, Herr Toepffer, höre ich - auch im Bund - sowohl Kontra- als auch nachdenkliche Stimmen, die es wert erscheinen lassen, vertieft hierüber zu diskutieren.
Damit stützen wir auch die Konjunktur; denn es ist richtig, dass wir andere Bereiche nicht auf Teufel komm raus werden retten können. Manches geht verloren, auch wenn wir an vielen Stellen versuchen, zu helfen, wo es möglich ist.
Meine Damen und Herren, auch mit Ihren Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern sollten wir reden, um zu sehen, wie wir die Kommunen langfristig so erhalten können, dass sie ihre wichtige Aufgabe im Bereich der Daseinsvorsorge wahrnehmen können.
Deswegen liegt mir auch so ein Thema wie das der TUI ein bisschen quer, wenn man einfach sagt: „Okay, noch eine dritte Hilfe.“ Ich weiß, was ein Mittelständler zu hören bekam, der in den letzten Monaten zur Sparkasse gegangen ist und gesagt hat: „Ich brauche einen Überbrückungskredit. Ich habe ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell, aber im Moment kommt keine Kundin und kein Kunde.“
Jetzt ist hier ein Konzern, der großen Investoren gehört, die - ich sage es einmal vorsichtig - nicht alle in Deutschland ansässig sind, die also auch andere Adressaten ansprechen könnten, der zum dritten Mal sagt, er braucht frisches Geld in Milliardenhöhe. Von August bis Dezember hat er ein Defizit von ungefähr 700 Millionen Euro pro Monat - pro Monat! - zu verzeichnen gehabt. Das heißt, die 1,8 Milliarden Euro reichen für zehn Wochen.
Wie war das denn mit der Fortführungsprognose? Bereits zweimal in diesem Jahr hat der Vorstand eine falsche Fortführungsprognose abgegeben. Nimmt man ihm das jetzt beim dritten Mal ab, oder tauscht man vielleicht besser den Vorstand aus? -
Das ist eine entscheidende Frage. Deswegen wollen wir, Herr Finanzminister, glasklare Informationen: Wie sieht das Geschäftsmodell aus? Wie zukunftsfähig ist es? Was leisten die Investoren selbst? Das ist eine entscheidende Frage: Werden hier dieselben Maßstäbe angelegt, die angelegt werden, wenn ein Mittelständler oder jemand kommt, der vielleicht nicht so viele Möglichkeiten hat, Hebel in Bewegung zu setzen?
Leider ist meine Redezeit abgelaufen; aber wir haben ja noch zwei Tage für die Debatte. Ich danke Ihnen ganz herzlich fürs Zuhören.
Das ist aber dürftig.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Finanzminis
ter, ich habe mir während Ihrer Rede drei Stichworte aufgeschrieben, auf die ich zurückkommen möchte.
Das erste Stichwort ist Messe AG. Dazu haben sich schon die Kollegin Modder und Herr Dr. Toepffer geäußert. Herr Dr. Toepffer,
bei Ihrem Beitrag habe ich mich gefragt, wie gut Sie das Messegeschäft tatsächlich verstehen. Sie kommen zwar, wie Sie gesagt haben, aus dem Wahlkreis, haben aber mal so eben die MesseGaststätten GmbH, eine Tochter der Messe AG, für verzichtbar erklärt. Ich weiß nicht, ob Sie wissen, dass bei einer normalen Messe Tausende von Beschäftigten von außerhalb dazukommen, um die Messe möglich zu machen. Dort entsteht ein riesiger Arbeitsmarkt. Er basiert darauf, dass die Stammbeschäftigten die Lage im Griff haben und dafür sorgen können, dass jede und jeder der an der richtigen Stelle eingesetzt wird. Das heißt, Sie können nicht alles outsourcen. Vielmehr brauchen Sie ein paar Leute, die wissen, wie das Geschäft funktioniert.
Meine Damen und Herren, die Messe ist ein internationaler Treffpunkt mitten in Niedersachsen, wo mehrmals im Jahr die Innovationen, die weltweit auf dem Weg sind, gezeigt werden. Dieses Geschäft wird künftig noch stärker digital, als es jetzt schon ist. Das ist eine Chance. Die CEBIT ist leider von diesem Wirtschaftsminister aufgegeben worden, was ich nach wie vor für einen schweren Fehler halte. Das Versprechen ist: Jede Messe wird jetzt eine CEBIT. - Wir werden sehen, was tatsächlich passiert. Ich glaube, im letzten Plenarsitzungsabschnitt hat er das noch mal gesagt.
Die Messe ist ein absolutes Pfund in Niedersachsen. Meine Damen und Herren, ich habe den Oberbürgermeister gehört, der ganz klar, Frau Modder, gesagt hat, dass er zu dieser Messe AG steht. Er will eine Zukunft.
Ich glaube und hoffe, dass wir uns in dieser Frage einig sind.
Der Finanzminister sitzt an mehreren Hebeln. Einerseits verhandelt er als Gesellschafter. Andererseits hat er aber als Kreditgeber bei der NORD/LB und anderen Akteuren sozusagen die Finger im Spiel. Jetzt gilt es, Nägel mit Köpfen zu machen und eine Lösung herbeizuführen. Allmählich ist
nämlich Ultimo mit den Terminen. Ich erwarte, dass sowohl der Finanzminister als auch der Ministerpräsident als auch der Oberbürgermeister, der sich eindeutig zu dieser Einrichtung bekannt hat, den Knoten durchschlagen und eine Lösung finden. Dazu ist es jetzt an der Zeit.
Herr Minister, zum Thema Hochschulpakt. In der vergangenen Wahlperiode hat die Landesregierung den Hochschulpakt abgeschlossen, ausdrücklich um den Hochschulen Planungssicherheit zu geben und ausdrücklich um sicherzustellen, dass z. B. Berufungsverhandlungen ordentlich geführt werden können. Dazu braucht man nämlich Rücklagen, um im Zweifel eine wirklich gute Professur an Land holen und sicherstellen zu können, dass die Finanzierung über die Laufzeit der Professur trägt.
Meine Damen und Herren, wirklich neu ist es, dass Sie den Hochschulpakt genau an dieser Stelle ohne Not infrage gestellt haben. Das jedenfalls hat Ihre Vorgängerin nicht getan. Ich halte es für fatal, dass Sie hier in die Kürzung gehen. Bildung und Hochschulen brauchen wir für die Zukunft. Wir sind ein Land ohne Rohstoffe. Das wissen wir doch alle.
Unser Rohstoff sind die Bildung und die exzellente Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen, sind Innovation und Know-how. Davon lebt unsere Wirtschaft. Unsere Wirtschaft lebt doch nicht von billigen Arbeitskräften. Dass wir im Zweifel die bestqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben, muss der Wettbewerbsvorteil sein, mit dem wir auch in Zukunft als Hochlohnland wirtschaftlich bestehen können.
Meine Damen und Herren, als Letztes möchte ich noch kurz das Bildungs- und Teilhabegesetz ansprechen. Das war im Ausschuss ein interessanter Diskussionspunkt. Auch dazu hat sich der GBD in interessanter Weise ausgelassen. Es geht um die Frage, wie weit eigentlich die Konnexität wirkt, wenn wir ein Landesgesetz erlassen, mit dem ein Bundesgesetz umgesetzt wird. Lassen wir die Kommunen dann im Regen stehen, oder stehen wir dazu, dass wir eine Verpflichtung gegenüber den Kommunen haben? Auch diese Frage, Herr Minister, ist ungeklärt. Das hat Ihnen der GBD auch ins Stammbuch geschrieben.
Ich sage Ihnen eines: Das Thema „kommunale Finanzen“ wird uns im nächsten Jahr an dieser Stelle sehr, sehr intensiv beschäftigen. Ich hoffe, dass sich die Mitglieder aller Fraktionen gut mit ihren Kolleginnen und Kollegen zu Hause unterhalten, um dann tragfähige Lösungen zu finden.
Vielen Dank fürs Zuhören.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag stößt bei mir nicht auf Zustimmung. Ich will auf zwei Probleme hinweisen:
Erstens gibt es schon ein Transparenzregister. Das ist die offizielle Plattform der Bundesrepublik Deutschland für Daten zu wirtschaftlich Berechtigten. Dieses Transparenzregister ist aufgrund des Geldwäschegesetzes eingerichtet worden, um sicherzustellen, dass man im Bereich Terrorismusfinanzierung und Geldwäscheverfolgung die wirtschaftlich Berechtigten tatsächlich auffindet.
Ich hielte es für sehr unglücklich, diesen Begriff jetzt für eine völlig andere Gelegenheit zu verwenden, weil das merkwürdige Verwechslungsmöglichkeiten zur Folge hat.
Ich würde also raten, die Debatte unter einer anderen Überschrift zu führen.
Zweitens zu meinem Hauptproblem: Ich bin 20 Jahre im kommunalen Bereich aktiv gewesen - fünf Jahre in unserem Ortsrat, 15 Jahre bei uns im Kreistag. Ich glaube, dass die kommunale Selbstverwaltung ein ganz zentrales, konstituierendes Element unseres Staates mit sehr langen historischen Wurzeln ist. Die Bürgerinnen und Bürger vertreten dort im besten Sinne ihre eigenen Angelegenheiten, d. h. sie setzen sich für ihre eigenen Angelegenheiten ein und machen das in kommunaler Selbstverwaltung. Sie nutzen das aktive Wahlrecht.
Das Wichtige in einer Demokratie ist, dass es auch genug Menschen gibt, die das passive Wahlrecht nutzen und sagen: Ja, ich kümmere mich um die örtlichen Angelegenheiten! Ich setze mich dafür
ein, dass bei uns alles gut funktioniert - vom Kindergarten über die Grundversorgung bis hin zum Unterhalt der Straßen, zur Wasserversorgung und was sonst noch alles an vielfältigen Aufgaben unter die kommunale Selbstverwaltung fällt!
Da kann man jetzt nicht eine Steuer herausgreifen und sagen: Ihr müsst sie sozusagen statisch in einem ganz festen Rahmen halten! - Im Grundsatz ist es richtig, dass die Reform insgesamt zu Aufkommensneutralität führen soll. Da bin ich bei Ihnen, Herr Grascha. Aber das kann natürlich nicht für alle Zeiten gelten.
Gerade jetzt in der Corona-Situation kann es sein, dass Gemeinden sehr gut wirtschaften, weil sie beispielsweise ein Unternehmen vor Ort haben, das im IT-Bereich tätig ist und plötzlich mehr Gewerbesteuer zahlt, sodass die Gemeinde ihre gemeindlichen Steuern möglicherweise sogar senken kann.
In anderen Bereichen passiert aufgrund der Corona-Situation vielleicht genau das Gegenteil. Dann kommt die Kommune möglicherweise in die Verlegenheit, dass sie plötzlich darüber nachdenken muss, eben mehr Steuern von ihren Bürgerinnen und Bürgern zu erheben. Aber das ist auch ganz wichtig, damit die kommunale Selbstverwaltung hier gewahrt bleibt.
Es war der Auftrag an den Bundesfinanzminister, ein Modell vorzulegen, das in der Summe aufkommensneutral ist. Das für alle Zeiten zu gewährleisten, hängt von vielen Faktoren ab. Deswegen sehe ich diesen Antrag eher kritisch. Aber ich bin gespannt auf die Beratung im Ausschuss.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Kollege, Ihr Wirtschaftsminister hat ja eine Clearingstelle zur Vermeidung von unnötiger Bürokratie
eingerichtet. Wäre es nicht eine gute Möglichkeit, hier die bürokratieärmere Variante und Lösung zu wählen - zumal es sich hier ja eigentlich nur um eine, sage ich mal, etwas veränderte Nutzung von Anliegerparken handelt -, anstatt die große europäische Dienstleistungsrichtlinie in Angriff zu nehmen, wenn in einer kleinen Gemeinde solche Fragen geregelt werden?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Minister, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass es wahrscheinlich in Hunderten von Kommunen gar keinen Carsharing-Anbieter gibt und nur in ganz wenigen Kommunen mehrere, frage ich: Macht es dann Sinn, wirklich alle zu zwingen, dieses komplizierte Verfahren anzuwenden?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Minister, vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen.
Ich habe eine Frage zu dem Gesetzentwurf zum EEG. Vor dem Hintergrund, dass der Gesetzentwurf, den die Bundesregierung jetzt vorgelegt hat, den Eigenverbrauch fast unmöglich macht, weil man praktisch seinen Strom erst an den Netzbetreiber liefern und dann mit allen Gebühren und Abgaben obendrauf zurückkaufen muss, möchte ich wissen: Was sagt die Niedersächsische Landesregierung dazu, dass der Eigenverbrauch fast komplett unterbunden wird?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin, ich frage vor dem Hintergrund der Grafik, die Sie zu der Entwicklung der Zahl der Beatmeten in den Krankenhäusern gezeigt haben, und angesichts der Tatsache, dass bis zu 50 % der Beatmungspatienten wegen einer bakteriellen Sekundärinfektion auch antibiotisch behandelt werden müssen:
Wie ist die Einschätzung der Gesundheitsämter in Bezug auf Behandlungsdauer und Schwere des Krankheitsverlaufs, wenn wir sehen, dass wir heute z. B. im Fall von Geflügelfleisch bei 30 %, 40 % oder sogar bis zu 60 % der Produkte Erreger mit
Resistenzen gegen Reserveantibiotika zu verzeichnen haben? Ich hätte gerne eine Einschätzung von Ihrer Seite bzw. vonseiten des Gesundheitsamtes, was das für Folgen hat.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Toepffer, vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen.
Ich habe die Frage, wie Sie zu der Auffassung kommen, dass die Verordnungen, die ja viel tiefer in das tägliche Leben eingreifen als viele Gesetze, seitens der Landesregierung nicht begründet werden müssen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie die Frage zulassen.
Sie haben gestern gesagt - nachzulesen auf Seite 30 des Protokolls -, dass es in Ihrem Etat 10 Millionen Euro und im Etat des Kollegen Wirtschaftsminister 220 Millionen Euro gebe, die auch für Künstlerinnen und Künstler bzw. Veranstalterinnen und Veranstalter zur Verfügung stünden. Können Sie mir sagen, welche Haushaltsstelle Sie bei Ihrem Herrn Kollegen gemeint haben und wo die Förderrichtlinien dafür sind?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fehler zu machen, ist zutiefst menschlich. Das wissen wir alle. Das gilt individuell, aber das gilt auch kollektiv. Wir können stolz darauf sein, dass es unser demokratisch verfasster Rechtsstaat geschafft hat, hier einen Fehler zu korrigieren.
Erstaunlicherweise war man sich hier im Haus in weiten Teilen einig. Aber es gab doch einen Disput über die Frage, ob es Sinn macht, in der Geschichte zurückzuschauen, lieber Marcus Bosse.
Ich will ausdrücklich an den Kommissionsbericht erinnern, der auf den Seiten 61 und 315 ganz deutlich sagt: Auch die Aufarbeitung, die Sicherung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen aus den Auseinandersetzungen um
die Kernenergie, die kritische historische Analyse und Aufarbeitung der Endlagerforschung und der damit verbundenen gesellschaftlichen und politischen Prozesse gehören dazu. Nur dann können wir aus den Erfahrungen der Vergangenheit lernen und sicherstellen, dass wir die Fehler nicht wiederholen.
Die Kommission hat auch geschrieben, dass sie sich eine Wertschätzung für kritische Wissenschaft und eine Diskussionskultur wünscht, in der die gegenläufige Meinung als notwendige fachliche Herausforderung gesehen und nicht als Störfaktor ausgeblendet wird. Auch das wird, denke ich, noch wichtig sein.
Insofern gibt es viele Lehren aus diesem Prozess zu ziehen. Ich bitte, auch bei meinem Kollegen Volker Bajus immer den Gesamtkontext zu berücksichtigen und nicht verkürzt zu zitieren. Wir werden viele Diskussionen in den Regionen führen. Wir werden auf viele Ängste und Sorgen stoßen. Das müssen wir ernst nehmen. Das wissen wir aus den Prozessen der letzten Jahrzehnte.
Dabei hilft uns die Wissenschaft. Der Stand von Wissenschaft und Technik stellt enorm hohe Ansprüche an die Entwicklung unserer Forschungslandschaft, aber er nimmt uns keine Entscheidung ab. Am Ende müssen Parlamente entscheiden, von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Abgeordnete. Dieses Verfahren wird lange andauern. Dabei ist Sicherheit der kategorische Imperativ, nicht Schnelligkeit. Das sollte uns immer bewusst sein.
Ich würde mir wünschen, dass wir noch viel mehr mit unseren europäischen Nachbarn, aber auch international in den Erfahrungsaustausch gehen. Vielleicht schaffen wir es, jedes Jahr oder alle zwei Jahre eine wissenschaftliche Tagung durchzuführen, sodass wir uns im internationalen Kontext über diese Fragen austauschen können.
Ich danke Ihnen für das Zuhören.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Minister, was sagen Sie denn zu der Situation, dass Sie eine Veranstaltung fördern, der Künstler eine Gage von vielleicht 1 000 Euro kriegt, dann aber bis auf 140 Euro alles abgeben muss, weil er die Zuverdienstgrenze überschreitet?
Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will an den Hinweis des Kollegen Grascha anknüpfen: Wir stimmen den Nrn. 1 bis 3 zu - darunter die Entlastung für das betreffende Haushaltsjahr -, aber bei der Nr. 4 werden wir uns enthalten.
Ich will nur einige Stichworte nennen:
- die Missachtung haushaltsrechtlicher Bestimmungen beim Einsatz von Billigkeitsleistungen in Millionenhöhe - da geht es um KitaFinanzierung; der Rechnungshof hat festgestellt, dass hier das Budgetrecht des Landtages missachtet wird -,
- die deutliche Kritik an der Art und Weise, wie mit den Sondervermögen umgegangen wird - da ist der Rechnungshof sehr deutlich geworden -,
- das sehr interessante Kapitel zur NORD/LB - darauf hat der Kollege Grascha eben hingewiesen; das kann ich unterstützen - und
- die Finanzierung der European Medical
School - auch ein wichtiger Punkt, der im letzten Plenum hier diskutiert wurde; da hat der Landesrechnungshof noch einmal sehr genau auf die Frage hingewiesen, wie wir die Ausbildung der Medizinerinnen und Mediziner in Zukunft insgesamt organisieren, und gefordert, hierzu einen Gesamtüberblick vorzulegen. Die vorgesehenen Termine sind teilweise deutlich zu lang geraten.
An den beiden Teilen der Denkschrift des Landesrechnungshofes sieht man noch einmal, wie wichtig unser Rechnungshof ist, wie hilfreich er für die tägliche Arbeit im Parlament ist. Deshalb noch einmal einen ganz herzlichen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, an den Senat und an die Präsidentin des Landesrechnungshofes für diese Arbeit.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Pandemie stellt unser Land vor sehr große Herausforderungen. Gesundheitsschutz, leistungsfähiges Gesundheitswesen, Unterstützung für Pflege, Pflegende und Ärzteschaft sind die Nummer eins der Prioritäten. Wirtschaftliche Hilfen für die Schwächsten, ganzheitlicher Ansatz mit Blick auf Zukunftsbranchen sind die zweite Priorität. Die dritte Priorität sind die Vorsorge und Prävention bei der Vermeidung von Risiken für künftige Pandemien und vor allem mit Blick auf den Klimaschutz, meine Damen und Herren.
Wenn ich jetzt auf Ihren Haushalt gucke, Herr Minister Hilbers, dann sehe ich eine gewisse Doppelstrategie: Polster in vielen Sondervermögen und viel zu schwache Investitionen.
Und - das sage nicht ich, sondern da könnte ich jetzt den Landesrechnungshof mehrfach zitieren - das Budgetrecht des Landtages wird an mehreren Stellen deutlich missachtet, Herr Minister. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen!
Gerade in einer Zeit, in der Sie wegen nicht regelkonformen Verhaltens teilweise sehr deutliche Strafen verhängen, erwarten wir in besonderer Art und Weise, dass sich die Landesregierung hier an die Regeln hält, und zwar ganz besonders im Verhältnis zu dem, was unsere Zusammenarbeit hier regelt und was das Budgetrecht des Landtages angeht.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich ein paar Beispiele für die mangelhafte Investitionstätigkeit nennen, die Sie, Herr Minister, in Ihrem Haushaltsentwurf vorgesehen haben.
Gestern Abend in der Neustädter Hof- und Stadtkirche, direkt am Grab von Gottfried Wilhelm Leibniz,
dem frühen Aufklärer, wurden Sie, Herr Minister, offensichtlich nicht erleuchtet.
Ja, das war schon in mehrfacher Hinsicht erstaunlich. Das war nicht nur der erste Parlamentarische Abend in einer Kirche, sondern da gab es z. B. auch den Hinweis des Wissenschaftsministers, er habe in seinem Haushalt 40 Millionen Euro gefunden;
damit gedenke er, die European Medical School anzufinanzieren und schon einmal anzufangen.
Dann fragt man sich doch, meine Damen und Herren: Kennt der Minister eigentlich das Haushaltsrecht?
Wo ist eigentlich die Anmeldung für diese Investition in Höhe von 40 Millionen Euro? Gibt es schon eine Haushaltsunterlage Bau für dieses Lehr- und Laborgebäude, oder soll es so weitergehen, dass wir hier ein bisschen im Haushalt finden und dann schon einmal anfangen? - Im Übrigen müssten Sie dem Landtag das Budgetrecht zugestehen, weil der Landtag über diese Investitionen entscheidet.
Zweites Beispiel: Das Kriminaltechnische Institut des Landeskriminalamtes musste vor Kurzem in großen Teilen stillgelegt werden, weil es nicht mehr den Arbeitsschutzanforderungen entsprach. Meine Damen und Herren, das ist kein Lapsus, sondern ein richtig großes Problem!
Das sage ich vor allem den Innenpolitikern bei der CDU. Wenn man DNA- oder Blutproben in einem Kriminalfall nicht rechtzeitig untersuchen kann, dann kann das auch Folgen für die Ermittlung des Täters haben, meine Damen und Herren.
Dann gucke ich in den Haushalt Ihres Ministers, da finde ich dann 31 Millionen Euro für 2022 und später im Plan. Ich glaube, dass diese Summe noch gar nicht ausreicht.
Dann gucke ich zu den Hochschulen, meine Damen und Herren. Da gucke ich auch zur SPD. Die Hochschulrektorenkonferenz hat irgendwann ge
sagt: Jetzt rechnen wir mal selbst! - Sie hat vor Kurzem einen Bericht vorgelegt und gesagt: 4,3 Milliarden Euro brauchen wir, um die Hochschulen hier auf den neuen Stand zu bringen, bautechnisch zu sanieren und die notwendigsten und dringendsten Investitionen zu tätigen.
4,3 Milliarden Euro! Und Sie wissen genau: Dabei ist die Universitätsmedizin noch gar nicht mitgerechnet! Dann kommen Sie nämlich noch auf ganz andere Summen. Das hat uns der Rechnungshof auch vorgerechnet.
Er hat uns hier deutlich gesagt: 4 Milliarden bis 5 Milliarden Euro nur für die Krankenversorgung - ohne Forschung - stehen hier noch einmal auf dem Blatt.
Meine Damen und Herren, Sie haben geerbt: 1,1 Milliarden Euro von Ihrer Vorgängerregierung haben Sie in einem Sondervermögen für die Hochschulmedizin gefunden.
- Die waren da sehr wohl zurückgelegt, meine Damen und Herren.
Sie haben dann noch eine Verpflichtungsermächtigung, also ein Versprechen für die Zukunft, von noch einmal 1,1 Milliarden Euro obendrauf gelegt. Das macht 2,2 Milliarden Euro. Wenn Sie das aber mit den Zahlen vergleichen, die der Rechnungshof auf der Basis der Berechnungen und der Daten aus dem MWK vorgelegt hat, dann merken Sie, dass hier immer noch mehr als die Hälfte fehlt. Dann werden Sie wohl noch einmal mit Ihrem Finanzminister sprechen müssen.
Dann haben wir mal abgefragt, was ansonsten bei der Bauunterhaltung los ist. Investitionsbedarf zeigt sich bei fast 50 % der Infrastruktur des Landes. Baubedarfsnachweise vorliegen haben: Polizeigebäude, Gerichte, Finanzämter. Wo ist eigentlich der Staatsschutzsenat in Celle, Frau Ministerin? Finden wir den im Haushalt? - Nein. Auch das ist eine dringende Baumaßnahme.
Über Krankenhäuser und Schulen könnte ich jetzt noch reden, beide natürlich teilweise in anderer Trägerschaft. Aber, meine Damen und Herren, auch das wäre ein Punkt, bei dem wir den Kommunen sicherlich unter die Arme greifen könnten und sollten.
Ich will noch die Forschungsstelle Küste erwähnen. Der Umweltminister hat die Beschäftigten dort plötzlich damit überrascht, dass sie von einem Tag auf den anderen von der Insel aufs Festland umziehen sollten, weil er vorher die Bauunterhaltungsmittel gestrichen hatte.
Meine Damen und Herren, so könnte man diese Liste unendlich weiterführen.
Ich bin ja froh, dass der Finanzminister die Kommunen in seiner Rede noch erwähnt hat. Die Steuerschätzung zeigt nämlich eindeutig, dass die Kommunen wahrscheinlich noch schwerer getroffen werden als das Land. Deswegen sollten wir hier sehr genau gucken, wo wir den Kommunen helfen können, jetzt die notwendigen Investitionen zu tun.
Dabei denke ich insbesondere auch an die Schulen, weil das Infrastruktur ist, die wir digital smart machen können für das, was jetzt bei Home Learning und neuen Unterrichtsformen notwendig ist, die wir klimaneutral machen können und müssen, meine Damen und Herren.
Ich will Ihnen noch kurz ein Zitat des Landesrechnungshofs vorstellen. - Wo ist denn der Minister jetzt hin?
- Ach da. Ich dachte, er wäre hinter dem Pult.
Herr Minister, das ist ein Zitat, mit dem der Rechnungshof wohl auch Ihre Politik sehr deutlich gemeint hat - er hat das schon einmal 2016 gesagt, aber er hat das vor Kurzem erneuert -:
„Im Ergebnis führen unterlassene Erhaltungs- und Ausbauinvestitionen ebenso zu einer Belastung künftiger Generationen wie ein weiterer Anstieg der öffentlichen Verschuldung. Zu einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft gehört daher auch der Erhalt des Staatsvermögens.“
„Die laufenden öffentlichen Investitionen müssen wenigstens die vorhandene Vermögenssubstanz sichern.“
Das ist ein Punkt, bei dem Sie tatsächlich versagen, Herr Minister.
Das, was Sie da machen, reicht vielleicht, um einen Krämerladen zu führen, aber nicht, um ein modernes Industrieland durch eine solche Krise zu führen. Ich sage Ihnen dazu auch: Dabei mangelt es tatsächlich auch an entsprechender Haushaltsplanung, weil Sie immer sehr eindimensional reden. Wenn ich in ein modernes Krankenhaus, in eine moderne Klinik investiere, dann habe ich auch einen Wert in der Bilanz, den ich aktivieren kann.
Wenn ich das Dach vergammeln lasse, dann regnet es herein und hat man am Ende ein ganz großes Problem.
Meine Damen und Herren, das ist eine der zentralen Fragen, die wir in diesem Herbst klären müssen, weil wir unter einer enormen finanziellen Belastung sind, weil wir die Corona-Pandemie haben, weil wir die Konjunktureinbrüche haben. Deshalb wäre in diesem Herbst ein guter Zeitpunkt, um die Frage zu klären, ob wir weiter Business as usual in weiten Teilen machen oder ob wir tatsächlich dort investieren, wo wir unsere Infrastruktur zukunftsfähig machen können und wollen. Da ist das Thema Digitalisierung, digitales Lernen, Home Learning - alles das, was damit auch im medizinischen Bereich und in vielen anderen Branchen zusammenhängt - der eine Punkt.
Der zweite Punkt ist der Klimaschutz. Sie sagten eben, der Klimaschutz sei auch noch ein Thema. Gucken Sie nach Kalifornien! Gucken Sie dorthin, wo mittlerweile leider, leider, leider sehr, sehr deutlich zu spüren ist, was es heißt und was es bedeutet, wenn man sich nicht rechtzeitig vorbereitet, meine Damen und Herren.
Hier hat sich der Umweltminister auch ein Sondervermögen angelegt. Dort stehen 380 Millionen Euro drin. 110 Millionen Euro davon sind aber für das Landwirtschaftsministerium vorgesehen. Die restliche Summe kann so, wie es jetzt im Haushalt angelegt ist, natürlich auch über mehrere Jahre verplant werden. Von daher kann man als Haushaltsgesetzgeber jetzt gar nicht sehen, Herr Minister, ob Sie das in 2021 investieren wollen oder ob
das Ihr Polster für die nächsten drei Jahre ist. Dann wäre die Höhe dieser Summe allerdings deutlich niedriger und wäre der Eindruck, den Sie damit erwecken, falsch.
Meine Damen und Herren, wir werben dafür: Lassen Sie uns gemeinsam über einen Investitionsfonds reden - rechtskonform mit dem Haushaltsrecht. Das ist keine Frage. Dafür stehen wir auf jeden Fall ein. Aber lassen Sie uns über unsere Infrastruktur reden und die Chance jetzt nutzen, unser Land modern und zukunftsfähig aufzustellen und für den Klimaschutz zu wappnen!
Meine Damen und Herren, ich will mit einem Zitat des Governors der Bank of England, Mark Carney, schließen. Er sagte kürzlich: „Firms ignoring climate crisis will go bankrupt.” Das gilt für Firmen, aber kann auch für öffentliche Gemeinwesen gelten. Und das wollen wir nicht.
Ich danke Ihnen fürs Zuhören.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Die Frau Präsidentin hat Ihnen bereits den vorausgehenden Beschlussvorschlag vorgetragen.
Insgesamt sprechen wir über drei Beschlussvorschläge: den vorangestellten Beschluss zur Bewertung der außergewöhnlichen Notsituation, den Beschlussvorschlag zum Haushaltsgesetz und den Beschlussvorschlag zum Haushaltsbegleitgesetz. Für diese drei Beschlussempfehlungen haben sich im federführenden Ausschuss sowie im mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen jeweils die die Regierung tragenden Fraktionen ausgesprochen. Alle drei Oppositionsfraktionen haben jeweils dagegen gestimmt.