Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie im Namen des Präsidiums sehr herzlich begrüßen und eröffne die 50. Sitzung im 19. Tagungsabschnitt des Landtages der 18. Wahlperiode.
Wir haben heute wieder ein Geburtstagskind in unseren Reihen. Wir gratulieren dem Abgeordneten Rüdiger Kauroff.
Lieber Herr Kollege Kauroff, im Namen des Landtages unsere herzlichsten Glückwünsche und alles Gute! Wir freuen uns, dass Sie Ihren Festtag heute mit uns verbringen.
Zur Tagesordnung: Die Einladung für diesen Tagungsabschnitt sowie die Tagesordnung einschließlich des Nachtrages und der Informationen zu den von den Fraktionen umverteilten Redezeiten liegen Ihnen vor. Bei den umverteilten Redezeiten wurde eine Übereinkunft der Fraktionen bereits berücksichtigt, der zufolge einerseits zu Tagesordnungspunkt 9 - er betrifft den IT-Staatsvertrag - auf eine Aussprache verzichtet und andererseits zu Tagesordnungspunkt 30 - dieser betrifft den Mehrwertsteuersatz für die elektronische Presse - eine kurze Aussprache geführt werden sollen. - Ich stelle das Einverständnis des Hauses mit diesen geänderten Redezeiten fest. Die heutige Sitzung soll demnach gegen 19 Uhr enden.
Für die Initiative „Schulen in Niedersachsen online“ werden in den kommenden Tagen Schülerinnen und Schüler des Burg-Gymnasiums aus Bad Bentheim mit einer Onlineredaktion live aus dem Landtag berichten. Die Patenschaft dafür hat - ich habe mich persönlich vergewissert - der Abgeordnete Reinhold Hilbers übernommen. Vielen Dank, Herr Kollege!
Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr die Schriftführerin Frau Eilers mit. Bitte, Frau Eilers!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für heute haben sich entschuldigt: von der Fraktion der SPD Herr Dr. Christos Pantazis und Frau Dr. Thela Wernstedt sowie von der Fraktion der CDU Herr Thomas Adasch.
Tagesordnungspunkt 2: Feststellung eines Sitzverlustes gemäß Artikel 11 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung i. V. m. § 8 Abs. 2 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes - Antrag der Präsidentin - Drs. 18/3886
Am 26. Mai 2019 wurden die Mitglieder des Europäischen Parlamentes neu gewählt. Wie Ihnen bekannt ist, hat unser Kollege Jan-Christoph Oetjen ein Mandat errungen. Dazu gratuliere ich ihm im Namen des gesamten Hauses sehr herzlich.
Herr Oetjen gehörte dem Landtag als Mitglied der FDP-Fraktion seit Beginn der 15. Wahlperiode an. Während seiner über 16-jährigen Mitgliedschaft im Niedersächsischen Landtag haben wir den Kollegen als leidenschaftlichen Parlamentarier, streitbaren, aber immer fairen Debattenredner und überzeugten Europäer kennengelernt. Für seinen langjährigen Einsatz für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes danke ich Herrn Oetjen und wünsche ihm - sicherlich im Namen aller - ein erfolgreiches Wirken im Europäischen Parlament und persönlich alles Gute.
Sehr gern hätte Herr Oetjen an der heutigen Plenarsitzung teilgenommen. Doch heute konstituiert sich seine Fraktion im Europäischen Parlament. Er bittet um Verständnis dafür, dass er sich nicht persönlich von Ihnen verabschieden kann. Er lässt Sie sehr herzlich grüßen und erinnert uns daran, dass die Stärke Europas aus den Herzen der Menschen erwachse. Diese gelte es zu erreichen und für die Werte der Europäischen Union zu streiten. Dieser Aufgabe wird sich Herrn Oetjen zukünftig als Mit
In der Drucksache 18/3886 liegt Ihnen nun der Antrag vor, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen den Mandatsverlust von Herrn JanChristoph Oetjen festzustellen.
Über den Antrag auf Feststellung eines Mandatsverlusts wird traditionell ohne Besprechung abgestimmt. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse daher jetzt abstimmen.
Wer dem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dem Antrag wurde einstimmig entsprochen. Der Abgeordnete Jan-Christoph Oetjen ist damit aus dem Landtag ausgeschieden.
Gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 5 Satz 2 des Landeswahlgesetzes hat die Landeswahlleiterin inzwischen festgestellt, dass der frei gewordene Sitz auf Herrn Thomas Brüninghoff übergeht. Herr Brüninghoff hat seine Bereitschaft erklärt, das Landtagsmandat als Nachrücker anzunehmen.
Herr Brüninghoff, ich begrüße Sie in unserer Mitte und wünsche Ihnen ein erfolgreiches Wirken zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Sie können nun gerne den für Sie vorgesehenen Platz einnehmen.
Tagesordnungspunkt 3: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP - Drs. 18/3932
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist an der Zeit. Es ist an der Zeit, die dritte Kraft im Kindergarten endlich im Kindertagesstättengesetz in Niedersachsen zu verankern.
Es muss ein Ende haben, dass wir nur befristete Mittel zur Verfügung stellen, um teilweise die dritte Kraft für die Kindertageseinrichtungen zu refinanzieren.
Die Aufgaben im Kindergarten haben sich in den letzten Jahren nicht nur durch eine andere Zusammensetzung der Kinder verändert, sondern auch durch den politischen Willen, im Bereich der frühkindlichen Bildung mehr zu fördern. Wir setzen heute ganz anders auf Sprachförderung, und wir setzen ganz anders auf die Förderung von sozialen Bindungen, die sich entwickeln sollen. Aber in den Einrichtungen vor Ort stellt man sich immer die Frage: Wie soll das eigentlich bei zwei Fachkräften für 25 Kinder funktionieren?
Das kann heutzutage nicht mehr so ohne Weiteres funktionieren. Man stelle sich das einmal vor: Da wird ein Elterngespräch geführt, und plötzlich ist eine Fachkraft mit 25 Kindern alleine. Oder man versucht einmal, ein Kind oder zwei Kinder individuell zu unterstützen und mit einem individuellen Angebot zu fördern. Dann hat die andere Fachkraft 23 Kinder, um die sie sich zugleich kümmern muss.
Jeder von uns besucht ja häufig Kindertageseinrichtungen und stellt dann immer wieder fest, wie anspruchsvoll die Arbeit ist und mit welcher Belastung allein durch Lärmpegel etc. man dann wieder aus der Einrichtung herausgeht. Die Erzieherinnen und Erzieher, die Sozialassistentinnen und Sozialassistenten machen das jeden Tag, und sie machen das verantwortungsvoll.
Hinzu kommt aber immer mehr, dass sich der Krankenstand in den Kindertageseinrichtungen erhöht. Eltern können ein Lied davon singen, was es bedeutet, wenn sie die Kinder dann wieder mit nach Hause nehmen müssen.
Hinzu kommt auch, dass sich der Fachkräftemangel in dem Bereich dadurch verstärkt, dass viele junge Menschen, die sich eigentlich einmal für diesen Beruf entschieden haben, nach zwei, drei, fünf, sechs Jahren wieder aus diesem Beruf aussteigen, weil sie sich überhaupt nicht vorstellen können, wie sie mit dieser Arbeitsbelastung bis ins Rentenalter klarkommen sollen.
Deswegen sind wir als Politik gefordert, zu handeln. Ein wichtiger Baustein für die Qualität, aber auch für die Bekämpfung des Fachkräftemangels und gegen Burn-out bei Erzieherinnen und Erziehern sowie gegen den hohen Krankenstand ist die dritte Fachkraft im Kindergarten. Die Betreuungsre
lation 2 : 25 ist nicht mehr zeitgemäß. Wir müssen endlich sagen: Die dritte Kraft kommt, und die dritte Kraft kommt in Niedersachsen verbindlich.
Natürlich kann man fragen: Wie soll das bei einem Fachkräftemangel eigentlich funktionieren? Woher sollen denn die Fachkräfte kommen? Das haben wir natürlich berücksichtigt. Deswegen ist der Einstieg, den wir, die Grünen und die FDP, vorschlagen, dass wir sagen: Wir übernehmen die 100prozentige Refinanzierung für die dritte Kraft in aktuell 80 Gruppen im Land Niedersachsen mit einer dritten Kraft.
Das heißt, dass sich der finanzielle Beitrag jetzt auf ungefähr 3,5 Millionen Euro belaufen würde. Das ist darstellbar. In der Spitze würde die dritte Kraft 300 Millionen Euro im Jahr kosten. Das wollen wir auch gar nicht verheimlichen. Aber der Aufwuchs bis dahin kann aus unserer Sicht sehr gut aus den Mitteln des Gute-Kita-Gesetzes erfolgen.
Es ist genau der richtige Weg, zu sagen: Dort, wo Träger Fachkräfte finden, refinanzieren wir diese Fachkräfte auch. - Wir wissen heute auch ganz genau, dass die Träger sagen: Wir würden diese zusätzlichen Fachkräfte natürlich erst einmal dort einsetzen, wo sie besonders benötigt werden, nämlich in schwierigen sozialen Umfeldern etc.
Genau deswegen wollen wir diesen Weg gemeinsam mit den Trägern gehen. Wir sagen: Ja, ab 2030 muss die dritte Kraft in jeder Kindergartengruppe ab 17 Kindern verbindlich vorhanden sein. Aber der Weg bis dahin muss jetzt angegangen werden. Er kann nur angegangen werden, indem dieses Haus beschließt und sagt: Ja, wir refinanzieren die dritte Kraft. Das ist etwas, was wir den Kindertageseinrichtungen auferlegt haben. Sie sollen frühkindliche Bildung machen. Geben wir ihnen auch die Chance, frühkindliche Bildung zu machen! Haben wir den Mut, die dritte Kraft im Kindergarten gesetzlich zu verankern, damit sich die Träger auf die Refinanzierung verlassen können!
Das wäre der wichtige, richtige Schritt: nicht nur drei Jahre befristet aus Mitteln des Gute-KitaGesetzes, sondern für alle Kinder in Niedersachsen - heute, morgen, in der Zukunft und ab 2030 verbindlich.
Wir laden Sie ein: Ändern Sie mit uns gemeinsam das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder! Beschließen Sie mit uns gemeinsam verbindlich
die Einführung der dritten Kraft im Kindergarten! Das ist ein gemeinsamer Schritt, den wir gehen können und der in den nächsten Jahren finanziert ist. Deswegen ist es wichtig. Lassen uns das gemeinsam für die Kinder in Niedersachsen machen!
Vielen Dank, Herr Kollege Försterling. - Nun hat für die CDU-Fraktion Herr Kollege von Danwitz das Wort.
(Vereinzelt Beifall bei der CDU - Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Herr von Danwitz hat das auch schon ange- kündigt! Da kommt schon die Zustim- mung! - Anja Piel [GRÜNE]: Ihr gebt die Abstimmung frei!)