Björn Försterling
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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das, was mit der Anbringung eines Peilsenders am Dienstwagen des Präsidenten der Niedersächsischen Landesschuldbehörde begonnen hat, findet nun seinen Abschluss. Das von der SPD nie geliebte Kind „Niedersächsische Landesschulbehörde“ ist damit de facto abgewickelt. Nicht mehr, aber auch nicht weniger passiert heute.
Ich bin ganz erstaunt darüber, dass der Kollege Bratmann, aber auch die Kollegin Meyer zu Strohen hier ausgeführt haben, was nun für ein neuer Wind herrschen müsse. - Es passiert nicht viel. Die bisherige Umstrukturierung besteht darin, dass man die zentrale Leitung in Lüneburg nun in die neu geschaffene Abteilung 5 des Kultusministeriums integriert hat und so suggeriert, dass man aus einem vorher dreistufigen Verwaltungsaufbau nun scheinbar einen zweistufigen Verwaltungsaufbau macht.
Naja, der eigentliche Kern der Sache ist, dass der Minister wesentlich näher an der Landesschulbehörde dran ist, weil diese zentrale Leitung jetzt bei ihm in Abteilung 5 liegt.
Es wäre vielleicht auch hilfreich gewesen, wenn der Minister oder wenigstens seine Staatsekretärin in der Vergangenheit auch mal direkt mit der Landesschulbehörde über die anstehenden Probleme gesprochen hätte. Man kann ja mal zurückverfolgen, wie oft solche Gespräche in der Vergangenheit stattgefunden haben. Man hört, es sollen nicht wirklich viele gewesen sein. Aber das wird ja jetzt besser, denn jetzt kann man sich ja tatsächlich auf dem Flur oder in der Kantine des Kultusministeriums treffen.
Es fügte sich dann sozusagen wie ein passendes Wunder, als der Wissenschaftsminister das Bedürfnis hatte, auch sein Haus umzustrukturieren,
und dafür eine zusätzliche B-6-Stelle gebraucht wurde. Der Kultusminister und die SPD haben dann die Gunst der Stunde erkannt und sagten: Naja, lieber Wissenschaftsminister, liebe CDU, wenn ihr dort sozusagen das Haus umstrukturieren wollt, dann wollen aber auch wir unsere Wünsche für eine Neuordnung im Geschäftsbereich des Kultusministeriums umsetzen. - Und so gab es dann einen großkoalitionären Frieden.
Eine Verbesserung für die Zusammenarbeit zwischen der Schulbehörde - oder, zukünftig, den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung - und den Schulen kann es allein dadurch aber nicht geben.
Im Übrigen sei auch darauf hingewiesen, dass in der Regel auch in Corona-Zeiten das Ministerium direkt mit den Schulen kommuniziert - solange der Server funktioniert. Er funktioniert ja mittlerweile wieder; also ist die direkte Kommunikation zwischen Ministerium und Schulen wiederhergestellt, auch ohne Landesschulbehörde oder Regionales Landesamt für Schule und Bildung.
Wenn man aber die Ergebnisse der Onlinebefragung tatsächlich ernst nehmen würde, dann würde man sich einmal mit der Frage auseinandersetzen: Welche Personalausstattung braucht Schule und brauchen die regionalen Landesämter eigentlich, um tatsächlich permanent miteinander sprechen zu können?
Da geht es eben nicht um eine Präsidenten- oder eine Abteilungsleiterstelle. Die Frage ist vielmehr: Braucht man nicht eine breitere Arbeitsebene im Bereich der Landesschulbehörde, um den Schulen das zu bieten, was sie brauchen, nämlich Beratung und Unterstützung im alltäglichen Geschäft? Meine sehr geehrten Damen und Herren, das wäre ein entscheidender Punkt gewesen, an dem man eine Reform auf den Weg hätte bringen können.
So geht es Ihnen im Kern nur darum, das unliebsame Kind „Niedersächsische Landesschulbehörde“ letztendlich abzuwickeln. Das soll Ihnen an diesem Tag gegönnt sein.
Ich bin sehr gespannt, ob Sie jetzt auch die Vorschläge aus der Fraktion der Grünen aufgreifen, um wirklich mit uns darüber ins Gespräch zu kommen, wie die vier Regionalen Landesämter für Schule und Bildung - auch von der Arbeitskapazität her - aufgestellt sein müssen, um den Schulen tatsächlich die Unterstützung zu geben, die gerade in diesen Corona-Zeiten notwendig ist.
Da gibt es übrigens keine Klagen aus den Schulen gegenüber dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung. Stattdessen gibt es aus der Landesschulbehörde - aus den jetzigen Regionalämtern - eher die Kritik am Kultusministerium, dass man nach wie vor über die Regionalen Landesämter und die dortigen Bediensteten redet anstatt mit ihnen.
Da müssen Sie ansetzen und nicht an einer Umfirmierung der Behörde!
Herr Minister, können Sie vielleicht der erstaunten Kollegin Hamburg und mir erläutern, wann und in welcher Form das Unterrichtungsangebot vonseiten der Landesregierung an den Kultusausschuss herangetragen wurde? Zumindest wir erinnern uns nicht daran. Betraf das vielleicht den Arbeitskreis Kultus von SPD oder CDU? Dem Kultusausschuss ist keine Unterrichtung angeboten worden. Erst im
Nachgang zur Beratung des Gesetzentwurfs kam überraschenderweise der Wunsch, dass die Frau Staatssekretärin im Januar wieder unterrichten möchte.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
„Alle jungen Menschen in Niedersachsen sollen so gut wie irgend möglich ausgebildet werden; das ist unser gemeinsames Verständnis von guter Bildung.
Um diesem Ziel näher zu kommen, sind weniger Systemdebatten nötig als eine weitere Steigerung der Qualität auf allen Stufen des Bildungswesens. Das gilt für die Betreuung in den Krippen und Kindertagesstätten ebenso wie für die Steigerung der Unterrichtsversorgung.“
Was ist von diesem Versprechen des Ministerpräsidenten in seiner Regierungserklärung am 22. November 2017 übrig geblieben?
Nichts, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Dieser Haushalt ist der Beleg dafür, dass wir seit Jahren eine völlig unambitionierte Bildungspolitik erleben, die nur noch darauf ausgerichtet ist, in irgendeiner Art und Weise die Koalition über fünf Jahre zu bringen und nicht großartig über Schule diskutieren zu müssen.
Das ging schon bei dem Kompromiss zum Erhalt der Förderschule Lernen und bei der Entscheidungsverlagerung auf die Kommunen los.
Es geht weiter in dem Vorhaben, ein neues KitaGesetz auf den Weg zu bringen. Wir haben ja den Entwurf der Landesregierung, der sich gerade in der Anhörung befindet, gelesen. Da verwundert es nicht, dass in diesem Haushalt überhaupt kein Geld für zusätzliche Qualitätsmaßnahmen vorgesehen ist. Denn die Quintessenz dieses Entwurfs eines neuen Kita-Gesetzes ist, dass man die Regelungen von 1994 im Wesentlichen in neue Worte fasst und Änderungen der letzten 26 Jahren im Gesetz neu ordnet, aber an den entscheidenden Qualitätskriterien - dem Betreuungsschlüssel im Kindergartenbereich beispielsweise - nichts ändert.
Da bleiben Sie hinter Ihren eigenen Ansprüchen zurück, weil Sie zu Beginn der Legislaturperiode das Geld für die Beitragsfreiheit ausgegeben haben. Sie hatten die Eltern im Blickpunkt. Das mag Ihr legitimes Ziel sein. Aber tun Sie nicht so, als ob Sie irgendetwas Wesentliches mit eigenem Landesgeld für die Qualitätsverbesserung in den Kindertagesstätten getan hätten! Das haben Sie nicht. Dazu nutzen Sie ausschließlich Geld des Bundes.
Ebenso unambitioniert sind Sie bei den großen Herausforderungen im Schulbereich, z. B. bei der Frage der Unterrichtsversorgung. Sie haben letztes Jahr die Stellen für den 13. Jahrgang geschaffen, die Sie dieses Jahr zum Teil wieder für ressortspezifische Zuschussminderungen opfern. Das heißt, Sie kürzen Lehrerstellen raus.
Herr Fühner, Sie haben eben gefragt: Wie kommt es eigentlich zu dieser Buchung? - Ich kann Ihnen das erklären:
ln Ihrem Regierungsentwurf kürzen Sie über 700 Stellen raus.
- Doch! Sie kürzen sie aus dem Beschäftigungsvolumen raus.
Sie haben - das haben die Vertreter der Landesregierung im Ausschuss erklärt - schon entschieden, dass Sie das Maßnahmenpaket Corona des Ministers - den Personalkostenanteil in Höhe von 25 Millionen Euro - aus Ausgaberesten 2021 bezahlen werden. Das heißt, Sie haben überhaupt nicht die Absicht, das Personalkostenbudget im Kultusetat dafür zu nutzen, die Unterrichtsversorgung im Land aufrechtzuerhalten und zu verbessern. Nein, Sie verplanen heute schon Ausgabereste für die Corona-Maßnahmen.
Deswegen haben wir gesagt: Corona-Maßnahmen müssen aus dem Corona-Sondervermögen bezahlt werden und eben nicht aus Ausgaberesten, die Sie heute schon prognostizieren können, weil Sie die Unterrichtsversorgung künstlich niedrig halten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist nichts anderes als Sparen.
Dann auch noch die Dreistigkeit zu haben, den Lehrkräften zu sagen: Die Zulage für die Lehrkräfte - denen sie nicht A 13 geben, sondern nur A 12 Z - müsst ihr übrigens selbst erwirtschaften - durch Mehrarbeit -, weil wir das bei den Lehrern rauskürzen!
Das heißt, man kürzt Stellen, um denjenigen, die noch im System bleiben, mehr Geld zu zahlen. Ja, das eigentlich ein Überstundenausgleich, aber keine Anerkennung der Arbeit, die die Lehrer gerade in diesen Zeiten leisten, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ja.
Alles, was ich noch sagen werde, wird sich auf die Frage beziehen.
Herr Fühner, vielen Dank für Ihre Frage, die noch einmal zum Ausdruck bringt, wie unambitioniert die Schulpolitik der Großen Koalition ist.
Man schreibt nämlich nur so viele Stellen aus, wie man glaubt am Ende besetzen zu können, damit man nicht am Ende eine 100-prozentige Unterrichtsversorgung hat, sondern nur sagen kann, man hat so viele Stellen besetzt, wie man ausgeschrieben hat.
Schreiben Sie doch einmal die Stellen für eine 100-prozentige Unterrichtsversorgung aus! Steigern Sie die Attraktivität des Lehrerberufs in Niedersachsen beispielsweise durch A 13!
Dann werden wir sehen, ob Sie nicht mehr Lehrerinnen und Lehrer einstellen können, als Sie es aktuell tun.
Ich kann durchaus verstehen, dass nicht jeder Lehrer aus Deutschland in Niedersachsen arbeiten möchte, sondern andere Bundesländern bevorzugt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, da könnten Sie nachbessern. Herr Fühner, es wäre einmal ein Ansatz für CDU-Schulpolitik, hierfür Geld zur Verfügung zu stellen und u. a. ein Versprechen der CDU aus dem letzten Landtagswahlkampf - „A 13 für die Lehrkräfte“ - zu erfüllen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei der Schulsozialarbeit stehen wir vor ähnlichen Herausforderungen. Aber auch da bleiben Sie weit hinter den Zielen zurück. Ich will noch einmal verdeutlichen, was Ihre Ausbaustufen bedeuten: Ihre Ausbaustufen bedeuten, dass wir in 40 Jahren so weit sind, dass jede Schule in Niedersachsen einen Schulsozialarbeiter hat. - Das kann doch nicht eine ambitionierte Schulpolitik sein. Sie kümmern sich überhaupt nicht um Fragen der Bildungsgerechtigkeit in diesem Land.
Ähnlich wenig engagieren Sie sich für die Digitalisierung. Man kann nicht einfach sagen: Wir haben jetzt einmal mit Mitteln des Bundes digitale Endgeräte für sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler angeschafft. - Es kommen jedes Schuljahr neue sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler hinzu! Dafür brauchen Sie eine dauerhafte Lösung. Sie brauchen endlich die Anerkennung digitaler Endgeräte als Lernmittel.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei der Fortbildung kann man natürlich sagen, wie der Minister es tut: „Wir haben in den letzten Monaten wahnsinnig viele, nämlich 40 000 Lehrkräfte fortgebildet.“ Wenn man sich das dann aber einmal darstellen lässt, entfällt der überwiegende Teil dieser Fortbildung auf zweistündige Onlinefortbildungen. Ja, wenn mit zweistündigen Onlinemodu
len den Lehrkräften alle digitalen Möglichkeiten in der Bildungswelt offengelegt werden könnten, dann wären wir wahrscheinlich schon durch. Aber Digitalisierung in Bildung bedeutet wesentlich mehr. Deswegen ist es richtig, dass wir sagen: Wir müssen hier in die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer investieren.
Wir müssen nicht nur auf Landes-, sondern auch auf Bundesebene über einen DigitalPakt 2.0 reden. Wir müssen dringend eine Anschlussfinanzierung sicherstellen.
Man muss sich schon die Frage stellen, warum der Abfluss der Digitalmittel eigentlich so lange dauert. Der Minister war in den letzten Monaten ganz engagiert und hat hier und da vor der Lokalpresse Förderbescheide an Schulen überreicht. Aber warum hat Niedersachsen eigentlich kein Vertrauen zu den Schulen und den vor Ort Verantwortlichen? Warum sagt man ihnen nicht: „Wir stellen euch das Geld zur Verfügung; wir glauben, ihr wisst ganz genau, was ihr im Bereich der Digitalisierung für eure Schülerinnen und Schüler tun müsst.“?
Einfach den Schulen das Geld zur Verfügung stellen, ohne große Lokalpresse! Die Schulen wissen ganz genau, wofür sie es ausgeben und was sie damit machen wollen.
Eines muss man auch noch einmal sagen: Es ist schon sehr merkwürdig, wie mit den Mitteln des DigitalPakts umgegangen wird. Ich will gar nicht sagen, dass die Pflegeschulen in Niederschulen seit mehr als anderthalb Jahren darauf warten, endlich Mittel aus dem DigitalPakt zu bekommen. Aber ganz spannend ist der Umgang mit den Tagesbildungsstätten - ich weiß, dass auch der Kollege Fühner an diesem Thema dran ist -: Das Ministerium zieht sich darauf zurück, dass die Schülerinnen und Schüler in Tagesbildungsstätten von der Schulpflicht befreit seien, dass die Tagesbildungsstätten eigentlich keine Schulen seien. Und deswegen lässt man die Kinder in Tagesbildungsstätten bei der Digitalisierung leer ausgehen?
Jetzt muss, wie es im Übrigen auch schon bei der Schülerbeförderung der Fall war, wieder das MW mit dem Sondervermögen Digitales herhalten - so viel zu Luftbuchungen aus Sondervermögen, Herr Kollege Fühner! -, um die Tagesbildungsstätten zu digitalisieren, weil der Kultusminister nicht in der
Lage ist, auch den Schülerinnen und Schülern von Tagesbildungsstätten Mittel aus dem DigitalPakt zur Verfügung zu stellen.
Wir werden in den nächsten Jahren weiter Geld für die Inklusion ausgeben müssen, und ich bin sehr gespannt darauf und hoffe, dass die Landesregierung dann auch konsequent den interfraktionellen Beschluss, den wir zur Inklusion erarbeiten, umsetzen wird.
Ich will die Gelegenheit nutzen, den Lehrkräften und allen an Schule Beteiligten in Niedersachsen für die letzten Monate und die herausragende Arbeit, die sie in Corona-Zeiten erledigen, zu danken. Unsere Lehrkräfte in Niedersachsen und alle an Schule Beteiligte sind ambitioniert, um das Beste für die Kinder in Niedersachsen - die beste Bildung! - zu ermöglichen. Wir würden uns wünschen, dass die Große Koalition in Niedersachsen, insbesondere der Kultusminister, ebenso ambitioniert wäre, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schüler, Eltern und Lehrer sind dieser Tage verunsichert, und sie sind das schon eine Zeit lang.
Das liegt nicht nur daran, dass im März 24 Stunden lang gewartet worden ist, bis die ersten Gerüchte über die Schulschließungen bestätigt worden sind, wodurch schon damals Verunsicherung ausgelöst worden ist, oder daran, wie spät der Plan zur Rückkehr in einen normalen Schulbetrieb präsentiert worden ist, oder daran, dass sich der Kultusminister einer Maskenpflicht im Unterricht vehement verweigert hat, sie am Ende aber doch kam, nachdem andere Bundesländer vorangegangen sind.
Die Verunsicherung bei Schülern, Eltern und Lehrern ist aber in den letzten Tagen und Wochen noch einmal deutlich und spürbar gestiegen. Wir haben aktuell eine Situation, in der die Infektionszahlen steigen, und nicht nur außerhalb von Schule, sondern auch in Schule. Heute Morgen meldet dpa: Bundesweit über 300 000 Schülerinnen und Schüler in Quarantäne.
Die Frage ist: Wie sollen die Schulen eigentlich damit umgehen?
Als Schulpolitiker wird man darauf ja auch immer angesprochen. Und dann ist es schon sehr merkwürdig, wenn Ihnen ein Lehrer sagt, dass der es
komisch findet, dass er, obwohl er einen positiv getesteten Schüler unterrichtet hat, nicht unter Quarantäne gestellt wird, sondern weiter munter unterrichtet und in Schule von einer Kohorte in die nächste wandert. - Das ist ein Problem.
Am Anfang sind, wenn es Verdachtsfälle gab, noch Schülerinnen und Schüler und ganze Jahrgänge getestet bzw. in Quarantäne geschickt worden. Aber heute, bei steigenden Infektionszahlen, wo man eigentlich restriktivere Maßnahmen ergreifen müsste, reagiert Schule komplett anders: Da werden Schüler nicht mehr getestet. Da wird keine komplette Kohorte mehr getestet oder in Quarantäne geschickt.
Da werden die Schüler, die in direktem Umfeld des positiv getesteten Schülers gesessen haben, noch nicht einmal mehr in Quarantäne geschickt, weil die örtlichen Gesundheitsämter nämlich nicht mehr hinterherkommen, die Quarantänebescheide auszustellen, und weil das Kultusministerium den Schulleitern untersagt hat, von Quarantäne zu sprechen. Die Schulleiter sind vielmehr angewiesen worden, diese Schüler ins Distanzlernen zu schicken und ein Betretungsverbot für die Schule auszusprechen. Man könnte es auch Quarantäne nennen. Das will man aber bewusst nicht, weil dann Infektionsschutzmaßnahmen und möglicherweise ein Wechsel der Szenarien anstehen.
Das ist tatsächlich nicht nur unverantwortlich den Schülerinnen und Schülern und den Lehrkräften gegenüber, sondern auch den Eltern gegenüber. All diejenigen, deren Kinder jetzt ins Distanzlernen geschickt werden, haben keinen Anspruch auf Verdienstausfall für die Betreuung. Sie brauchen die Unter-Quarantäne-Stellung der Schülerinnen und Schüler, um das Corona-Geld zu bekommen. Auch das ist eine Frage, die Sie mal beantworten müssen.
Der Minister hatte in den letzten Wochen ja nichts Besseres zu tun, als noch einmal schön über die Niedersächsische Landesschulbehörde und die Schulaufsichtsbeamten zu wettern, und hat sich dann folgerichtig dafür entschuldigt. Die Schulen merken gerade, wie gut sie es eigentlich bei der
Landesschulbehörde haben, im Vergleich zu den aktuell überforderten örtlichen Gesundheitsämtern.
Die Region Hannover hatte eine gute Idee und hat gesagt: Liebe Schulleiter, entscheidet doch bitte vor Ort, was für eure Schule das Richtige ist. - Schulleiter sind im Übrigen auch Beamte und auch sozusagen mit hoheitlichen Aufgaben betraut. - Aber nein, der Kultusminister hat das zurückgepfiffen. Der Kultusminister will nicht, dass Schulleiter eigenständig verantwortliche Entscheidungen für ihre Schule und für den Schutz ihrer Schülerinnen und Schüler treffen. Er sagt, das muss das Gesundheitsamt der Region Hannover machen.
Liebe Freunde, wir alle müssen in dieser Pandemie hart arbeiten. Da muss es doch Aufgabe sein, die Gesundheitsämter dort zu entlasten, wo man sie sinnvoll entlasten kann.
Ich traue es den Schulleitern in Niedersachsen zu, verantwortliche Entscheidungen für den Schutz ihrer Schülerinnen und Schüler in den Schulen zu treffen.
Wir brauchen klare Antworten. Eltern, Schüler, Lehrer fragen sich doch: Zoos sind geschlossen, Museen sind geschlossen, Büchereien sind geschlossen - warum ist es dann in Ordnung, wenn jeden Vormittag 30 Schülerinnen und Schüler mit Lehrkraft in einem Klassenzimmer sitzen? Warum ist es in Ordnung, wenn diese Kohorten morgens und mittags in überfüllten Bussen in der Schülerbeförderung sitzen?
Darauf sind Sie seit Wochen und Monaten Antworten schuldig.
Ich will das an einigen Beispielen deutlich machen.
Zu den Luftreinigern sagt der Minister, dass es keine wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber gibt, dass sie helfen. - Doch, es gibt Studien, dass sie helfen! Es gibt keine einzige Studie, die besagt, dass sie schädlich sind. Also, dann machen Sie doch diese Maßnahmen! Je mehr Schutzmaßnahmen Sie ergreifen, desto höher und sicherer
wird der Schutz. Die Eltern und die Schüler wollen endlich solche Entscheidungen.
Und dann stellt sich auch die Frage nach der Schülerbeförderung. Das ist dann wirklich verwunderlich. Seit Wochen sagt diese Landesregierung, es gebe keine zusätzlichen Ressourcen für die Ausweitung der Schülerbeförderung. Wir fragen uns ernsthaft: Wie kam der Minister eigentlich zu diesen Aussagen? Gestern hat das Wirtschaftsministerium nämlich erstmals die gesamten Busunternehmen in Niedersachsen abgefragt, ob sie noch zusätzliche Ressourcen für die Schülerbeförderung haben.
Der eine Minister sagt also, es gebe keine zusätzlichen Ressourcen. Der andere Minister fragt jetzt die Busunternehmen ab, weil er hoffentlich noch zusätzliches Geld für die Schülerbeförderung bereitstellen will. Ich weiß ja, Bernd Althusmann war mal Kultusminister, er kennt die Situation in Schule.
Der eine Minister hat jetzt die Notwendigkeit zur Verbesserung der Schülerbeförderung erkannt, und der zuständige Kultusminister spricht seit Wochen und Monaten davon, dass es ausreichend Busse in der Schülerbeförderung gibt. Eltern, Schüler, Lehrer sind verunsichert.
Der Minister muss endlich eine klare Strategie vorlegen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde es schon etwas erstaunlich, dass der Minister die Behauptung aufstellt, wir würden Verunsicherung in die Schulen hineintragen. Die Verunsicherung ist zu spüren. Sie müssten vielleicht mal in die Schule gehen und sich mit Eltern, Schülern und Lehrern unterhalten!
Vielleicht lassen Sie sich auch mal die E-Mails zeigen, die im Kultusministerium eingehen und dann vom Kultusministerium so beantwortet werden: Ich darf Sie bitten, Ihre Fragen dort zu stellen, wo eine Beantwortung möglich ist. Wir können von hier aus nicht auf über 2 700 Schulen Einfluss nehmen. - Doch, das können Sie als Kultusminister! Ganz ehrlich, Sie können auf diese Schulen Einfluss nehmen. Ich finde es schon merkwürdig, den Eltern dann als Kultusministerium zu antworten: Fragen Sie doch bitte da, wo man Antworten für Sie hat!
Natürlich kann ich auch hier aus der E-Mail eines Schulleiters vorlesen, in der es heißt: Ich darf den Begriff „Quarantäne“ nicht mehr verwenden. Das heißt jetzt „Distanzlernen“. Das ist eine Anordnung des Kultusministeriums. - Lassen Sie die Schulleiter doch sagen, dass das eine Quarantäne ist! Ja, das ist dann keine nach dem Infektionsschutzgesetz auferlegte Quarantäne.
Aber, was Sie machen: Sie haben in der Pandemie Zeit, den Schulleitern zu sagen, welche Wörter sie verwenden dürfen oder nicht. Ja, dann kann ich schon verstehen, dass Sie diesen Schulleitern auch nicht zutrauen wollen, Entscheidungen zu treffen, um die Schülerinnen und Schüler zu schützen und selbst entsprechend zu entscheiden.
Zur Frage der Luftreiniger: Auch Sie haben hier wieder nicht gesagt, dass Luftreiniger schädlich sind. Das sind sie nämlich auch nicht! Vielmehr haben Sie gesagt, dass Luftreiniger keine 100-prozentige Wirksamkeit haben. - Ja, das sagen auch wir. Aber auch „20 - 5 - 20“ hat keine 100-prozentige Wirksamkeit, und trotzdem entscheiden Sie sich für diese Maßnahme. Wenn ich aber ver
schiedene Maßnahmen mit beispielsweise nur 90prozentiger Wirksamkeit hintereinander schiebe, ist das wie ein löchriger Käse: Wenn Sie eine Scheibe haben, haben Sie da ein paar Löcher. Wenn Sie aber ganz, ganz viele Scheiben hintereinander legen, können Sie am Ende nicht mehr durch den gesamten Käse hindurchgucken.
Und genau darum geht es! Es geht darum, verschiedene Schutzmaßnahmen aufzubauen, um einen sicheren Schulbetrieb zu gewährleisten. Und diesen Maßnahmen verweigern Sie sich. Deswegen muss auch Bernd Althusmann einspringen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Sie als Kultusminister müssen endlich Verantwortung übernehmen!
Das hat die Kollegin Wulf ausgesprochen. Und es ist - - -
Ich bin dankbar für den Vorschlag des Kollegen Politze, auch die Oppositionsfraktionen einzubinden.
Ich wäre aber noch dankbarer dafür, wenn der Kultusminister die Vorschläge seines Koalitionspartners aufnehmen würde. Die Frage des Distanzlernens an den Tagen vor Weihnachten hat er weggewischt. Die Frage von Luftreinigern - da haben sich die Kollegen von SPD und CDU bei den Beratungen immer sehr moderat gezeigt und gesagt, sie wollten darüber reden und sich das mal zeigen lassen - haben Sie als Kultusminister weggewischt.
Herr Politze, Sie können uns gerne zu Gesprächen einladen. Aber die Situation an Schulen -
- wäre tatsächlich schon ein Stück weit besser, wenn der Kultusminister wenigstens auf seinen Koalitionspartner hören würde.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kollegin Hamburg hat es eben schon ausgeführt: Eigentlich ist es unstrittig, dass auch die Lehrkräfte an Grund-, Haupt- und Realschulen nach A 13 besoldet werden müssen. Das zumindest haben auch SPD und CDU im letzten Landtagswahlkampf erklärt.
Dann gab es eine erste Petition von Lehrkräften, die A 13 forderten, und die wurde abgelehnt.
Zu der neuen Petition hat die Äußerung des Finanzministeriums anlässlich der ersten Petition zur - ich sage mal - Klassifizierung der Grund-, Haupt- und Realschullehrkräfte geführt. Durch diese Äußerung der Landesregierung haben sich viele Lehrkräfte ein Stück weit abgewertet gefühlt.
Genau deswegen ist die jetzige Petition nicht nur die Petition eines einzelnen Lehrers. Vielmehr wird sie von weit mehr als 5 000 Menschen in Niedersachsen unterstützt. Das macht deutlich, dass die Lehrkräfte diese Anerkennung nicht nur verdient haben, sondern in der Bevölkerung und in den Schulen bereits genießen, weil sie wertvolle Arbeit leisten.
Wer wertvolle Arbeit leistet, der muss auch die Anerkennung bekommen.
Wenn Sie sagen, unter den jetzigen Bedingungen ist das Geld im Haushalt für A 13 nicht da, dann distanzieren Sie sich zumindest von den Äußerungen des Finanzministeriums, die die Lehrkräfte - wahrscheinlich verständlich - als Abwertung ihrer Tätigkeit empfunden haben!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als FDP-Fraktion werden wir diesen Verträgen heute zustimmen. Ich glaube, das versteht sich von selbst. Denn die Intensivierung und Sicherstellung jüdischen Lebens sind ein wichtiger Bestandteil unserer niedersächsischen Kultur. Es ist unsere Aufgabe als Niedersächsischer Landtag, dem Rechnung zu tragen.
Wir hätten uns darüber hinaus aber auch gewünscht, dass die zur Verfügung gestellten Mittel für die Sicherung der jüdischen Einrichtungen in Niedersachsen deutlich schneller abgeflossen und sozusagen gesondert gezahlt und nicht mit diesen Verträgen verquickt worden wären. Die 2 Millionen Euro, die ab 2021 zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, um auch nicht mehr Schlusslicht in Deutschland zu sein, was die Förderung jüdischen Lebens angeht, sind natürlich auch 2 Millionen Euro, um die wir in 2020 noch unterhalb der Förderung anderer Bundesländer liegen. Über diese 2 Millionen Euro, die in 2020 mehr zur Verfügung gestellt werden, wird aber gesagt: Das muss jetzt die Kompensation für die Sicherung sein. Das ist das, was wir euch nach den Anschlägen von Halle versprochen haben. - Da hätte man, ehrlich gesagt, auch ein Stück weit mehr machen können.
Wir müssen auch deutlich sagen: Wenn es selbst nach diesen Maßnahmen, die mit den 2 Millionen Euro finanziert werden können, immer noch Unsicherheit in jüdischen Einrichtungen gibt, dann müssen wir diese ernst nehmen und dann müssen wir im Zweifel auch noch einmal zusätzliche Mittel bereitstellen. Denn ich möchte, dass jüdische Mitmenschen in Niedersachsen ihre Religion sicher ausleben können, sicher leben können und ihre Kinder sicher in jüdische Kindertagesstätten schicken können. Wenn das Geld nicht ausreicht, müssen wir diejenigen sein, die noch einmal zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen, um entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu finanzieren.
Weil hier zu Recht an die Reichspogromnacht erinnert worden ist: Man muss noch einmal deutlich machen, dass die Reichspogromnacht damals ein unvorstellbarer Ausbruch von Hass gewesen ist. Dieser kam aber nicht über Nacht, sondern er ist über Jahre und Jahrzehnte gesät worden.
- Und Jahrhunderte.
Wenn wir ehrlich sind, müssen wir auch feststellen, dass es unsere Aufgabe sein muss, diesem Säen von Hass in unserer Gesellschaft, das immer noch stattfindet und in meiner Wahrnehmung wieder vermehrt stattfindet, Einhalt zu gebieten, überall, wo wir sind. Es ist uns ein Leichtes, 2 Millionen Euro zu geben, um die Sicherstellung des jüdischen Lebens zu finanzieren. Aber wir sind viel mehr - jeder Einzelne - gefragt, überall dort klare Worte zu finden, wo Antisemitismus gesät und ausgesprochen wird. Das ist die Aufgabe der Abgeordneten. Dem müssen wir uns stellen. So verhindern wir Hass. So verhindern wir Antisemitismus.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - In ihrer Antwort auf die „Nachfragen - Ist der Maßregelvollzug weiterhin überbelegt?“ - Drucksache 18/7408 - vom 11. September 2020 führt die Landesregierung in ihrer Antwort zu Frage 1 aus, dass, um festzustellen, ob und gegebenenfalls welche Straftat eine Person während der Zeit begangen hat, in der sie auf ihre Unterbringung im niedersächsischen Maßregelvollzug gewartet hat, eine händische Auswertung durch die Strafvollstreckungsbehörden erfolgen müsste und wie diese händische Auswertung erfolgen würde. Weiter führt sie aus:
„Eine derart aufwändige Auswertung kann im Rahmen der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht geleistet werden.“
Diese Ausführungen lassen grundsätzlich den Schluss zu, dass der Landesregierung zumindest zum Zeitpunkt der Beantwortung der Frage nicht bekannt war, ob verurteilte Straftäter seit dem 1. Januar 2020 in der Zeit, in der sie auf einen Platz im Maßregelvollzug gewartet haben, weitere Straftaten begangen haben. Dem steht aber die Tatsache gegenüber, dass sich die Landesregierung, vertreten durch den Staatssekretär des zuständigen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, in der Vergangenheit mehrfach zu diesem Sachverhalt geäußert hat.
So ist beispielsweise den Internetseiten des NDR vom 31. Juli 2020 ein Bericht mit der Aussage des Staatssekretärs zu entnehmen, dass „es in den vergangenen Jahren keinen Vorfall gegeben (ha- be), an dem ein Straftäter beteiligt gewesen wäre, der aufgrund des Platzmangels keinen Therapieplatz bekommen habe“.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Haben verurteilte Straftäter seit dem 1. Januar 2020 in der Zeit, in der sie auf einen Platz im Maßregelvollzug gewartet haben, weitere Straftaten begangen? Und wenn ja, wie viele?
2. Wegen welcher Straftaten waren die betreffenden Personen ursprünglich verurteilt worden?
3. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass, sofern Frage 1 bejaht wurde, diese Personen nur erneut zu Tätern werden konnten, weil es nicht genügend Plätze im Maßregelvollzug gibt?
Darf ich?
Frau Präsidentin, Herr Präsident - wer auch immer sozusagen gerade die Führung hier innehat -, vielen Dank.
Ich frage die Landesregierung nach den Ausführungen der für Justiz, aber nicht für den Maßregelvollzug zuständigen Ministerin, die ja deutlich gemacht haben, dass sehr wohl Straftaten begangen worden sind, wie die Landesregierung dann eigentlich unkritisch und scheinbar unreflektiert die Meldung des NDR stehenlassen konnte, in der der Sozialstaatssekretär, der zuständig ist für den Maßregelvollzug, zitiert wird mit:
„Dennoch habe es in den vergangenen Jahre keinen Vorfall gegeben, an dem ein Straftäter beteiligt gewesen wäre, der aufgrund des Platzmangels keinen Therapieplatz bekommen habe.“
Wie erklärt sich die Landesregierung eine solche Äußerung eines zuständigen Staatssekretärs?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, wie sie denn, nachdem sie jetzt in Gänze Kenntnis von den Straftaten hat - scheinbar hat das Justizministerium das ja bisher für sich behalten -, damit umgeht, dass die Justizministerin ausgeführt hat, dass gegen 58 der angefragten 101 Selbststeller, die aktuell nicht im Maßregelvollzug untergebracht sind, Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, während das Sozialministerium bisher nur von 32 zusätzlichen Plätzen irgendwann in 2021 spricht - mit Blick darauf, dass diese Täter ebenso wie die Opfer, die es in der Vergangenheit schon gegeben hat, sozusagen vor der Begehung weiterer Straftaten geschützt werden müssen?
Also: Wann wird endlich der Maßregelvollzug in Niedersachsen nachgebessert?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man hat sich eben gefragt: Was ist da eigentlich los in der Landesregierung?
Eine Justizministerin sagt in ihren Ausführungen, es liege auf der Hand und sei erwartbar, dass suchtkranke Straftäter, wenn sie nicht im Maßregelvollzug oder im Gefängnis sind, erneut Straftaten insbesondere im Bereich der Beschaffungskriminalität begehen.
Es versteht draußen jeder, dass das so ist; das ist nachvollziehbar. Das liegt tatsächlich auf der Hand, weil wir alle die Suchtproblematiken kennen - aber scheinbar nicht alle im Land. Scheinbar gibt es Teile der Landesregierung, für die das bis zur Beantwortung dieser Frage völlig neu war.
Nur so ist erklärbar, dass der zuständige Staatssekretär noch im Juli den Menschen in Niedersachsen gesagt hat, Straftaten von Menschen, die aktuell nicht im Maßregelvollzug sitzen, weil sie dort keinen Platz bekommen haben, gebe es nicht. - Der gesunde Menschenverstand hätte an der Stelle vielleicht geholfen.
Was zeigt die Beantwortung der Frage? Sie zeigt, dass wir aktuell eine Unterkapazität im Maßregelvollzug von 101 Plätzen haben, die eigentlich belegt werden müssten. Gegen 58 dieser Personen laufen Ermittlungsverfahren, bzw. diese Personen haben Straftaten begangen. Dennoch redet die Landesregierung immer noch davon, dass irgendwann im Laufe des Jahres 2021 - man könne aber den Menschen in Niedersachsen noch nicht sagen, wann genau - 32 Plätze geschaffen werden.
Wir alle wissen, weil wir in Mathematik, wie ich glaube, gut genug aufgepasst haben, dass es nicht ausreichen wird, nur 32 zusätzliche Plätze zu schaffen. Damit nimmt man eben doch billigend in Kauf, was nach Aussagen der Justizministerin auf der Hand liegt, nämlich dass diese Menschen erneut Straftaten begehen.
Der Maßregelvollzug erfüllt zwei Aufgaben.
Er erfüllt zum einen natürlich die Aufgabe, Opfer zu schützen, indem er dafür sorgt, dass die Straftäter im Maßregelvollzug keine weiteren Straftaten begehen können. Das ist auch Sinn und Zweck; deswegen werden sie verurteilt und weggesperrt.
Die zweite Aufgabe ist, den Maßregelvollzug in Verbindung mit einer entsprechenden Behandlung durchzuführen, damit diese Menschen von ihrer Suchterkrankung befreit werden und in der Folge keine weiteren Straftaten mehr begehen. Beidem wird Niedersachsen aktuell nicht gerecht.
Wir erwarten von der Landesregierung, dass hier deutlich schneller gehandelt wird, um die Menschen in Niedersachsen zu schützen. Die Justizministerin hat es ausgeführt: Es geht um Betäubungsmitteldelikte, es geht um Wohnungseinbrüche, es geht um Raubdelikte, es geht um Vergewaltigung. Diese Menschen sind nach wie vor ein Sicherheitsrisiko, wenn wir sie nicht im Maßregelvollzug unterbringen.
Wir haben die Aufgabe, die Menschen zu schützen. Die Landesregierung muss dieser Aufgabe endlich gerecht werden! Sie darf den Menschen nicht erklären - wie es der Staatssekretär versucht hat -: Da ist nichts passiert; das können wir uns nicht vorstellen!
Es ist etwas passiert! Es gab Opfer durch diese Straftaten. Wir haben die Aufgabe, die Opfer zu schützen, und die Landesregierung hat die Aufgabe, diese Problematik endlich ernst zu nehmen und ihre Geschäftsbereiche in Ordnung zu bringen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Vielen Dank, Herr Kollege Prange. Ich möchte Ihren Gedanken aufgreifen, dass es schwierig ist, öffentliche Bauvorhaben in der gebotenen Kürze voranzubringen. Würden Sie der Landesregierung empfehlen, private Anbieter in diesem Bereich mit der Aufgabe des Maßregelvollzugs zu beleihen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, wie sie begründet, dass in der vorgesehenen Verordnung das Abstandsgebot und ebenso auch die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung für Musikschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung nicht gelten sollen, sehr wohl aber für die Zusammenkunft zur freien Religionsausübung in Kirchen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erneut reden wir über die Frage, wie Schulen eigentlich auf den Herbst - naja, im Herbst sind wir schon - und auf den Winter vorbereitet werden müssen. Das letzte Mal hatte ich Ihnen Dominosteine und Gewürzspekulatius mitgebracht, um zu zeigen, wie nah Herbst und Winter sind. Sie werden es kaum glauben: Mittlerweile können Sie sogar Schokoweihnachtsmänner kaufen. - Aber auch das führt nicht dazu, dass die Landesregierung jetzt mal wach geworden wäre und realisieren würde, dass wir tatsächlich auf den Winter zusteuern.
Die einzige Antwort, die man bisher vonseiten des Kultusministers hört, lautet: 20 - 5 - 20. Wir haben das in der letzten Kultusausschusssitzung mal ausprobiert.
Ich habe darum gebeten, dass nach 20 Minuten gelüftet wird. Das wollte der Ausschussvorsitzende zu der Zeit noch nicht zulassen. Er meinte, nach einer halben Stunde reicht das auch. Gut, dann haben wir flexibel 20 - 5 - 20 in 30 - 5 - 30 umgewandelt; das ist ja auch nicht so dramatisch. Und es war spannend: Die Außentemperatur betrug 13 °C. Wir haben die Fenster aufgemacht. Und was passierte? - Die Kollegin Meyer zu Strohen stand auf und setzte sich an einen anderen Platz - sozusagen unter Verdrängung einer Ministerialvertreterin von ihrem Platz,
weil es nämlich gezogen hat.
Aha! Wie viele Möglichkeiten haben unsere Schülerinnen und Schüler, diesem Konzept des Ausweichens zu folgen - und zwar nicht bei 13 °C draußen, sondern bei Sturm, Regen, 0 °C oder Minusgraden draußen? - Eben keine!
Aber die Strategie scheint ein Stück weit aufzugehen, weil wir feststellen, dass sich die Reihen in den Klassen automatisch lichten; denn die Erkältungskrankheiten nehmen deutlich zu, und die Klassen sind aktuell wesentlich dünner besetzt als die Klassenobergrenzen, die in weiten Teilen des Landes eben nicht mehr erreicht werden, weil zahl
reiche Schülerinnen und Schüler wegen Erkältungssymptomen zu Hause bleiben.
Wenn das die Strategie des Landes ist, hätte ich wenigstens erwartet, dass es im Bereich des Lernens im häuslichen Umfeld nachsteuert und beispielsweise endlich mal die Digitalisierung der Lerninhalte aller Schulfächer auf den Weg bringt. Aber auch da ist die niedersächsische Bildungscloud noch völlig inhaltsleer. Auch da hätten Sie seit den Schulschließungen im März längst nachliefern können. Aber Sie schaffen es innerhalb von sieben Monaten nicht, die Unterrichtsinhalte in Niedersachsen zu digitalisieren. Das ist ein Armutszeugnis, meine sehr geehrten Damen und Herren,
gerade im Hinblick darauf, dass die Pandemie noch lange nicht vorbei ist, sondern weitergehen wird.
Die Antwort auch im Bereich der Schülerbeförderung ist einfach zu schwach. Auch da reicht es eben nicht, nur zu sagen, dass Gespräche geführt werden und noch einmal Geld zur Verfügung gestellt werden soll. Nein, da muss man eben sagen, dass Anfangszeiten verschoben werden,
um die Busse ein zweites oder ein drittes Mal fahren lassen zu können. Aber stattdessen immer nur die Antwort: Wir führen Gespräche. Die Verantwortung liegt bei den Landkreisen, bei den Kommunen, bei den Schulträgern. Als Land wollen wir uns da nicht einmischen. - Und dann, wenn ein Landkreis mal die Entscheidung trifft, flächendeckend in das Szenario B zu wechseln, kommt der Minister aus seinem Büro in Hannover und kritisiert den Landkreis für die Entscheidung. Selbst also keine Verantwortung übernehmen, aber diejenigen kritisieren, die in dieser Situation Verantwortung übernehmen!
Das ist keine vernünftige Politik, um die CoronaPandemie auch für die Schülerinnen und Schüler im Griff zu halten. Deswegen: Treffen Sie endlich Maßnahmen, die die Situation verbessern! Der Herbst ist schon da. Der Winter steht vor der Tür. Die Pandemie wird nicht kurzfristig vorbei sein.
Bereiten Sie die Schulen darauf vor! Es muss das Gebot der Stunde sein, Bildung auch in der Corona-Pandemie zu gewährleisten. Dafür müssen Sie sich auf den Weg machen!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hätte eigentlich von der Regierungserklärung des Herrn Minister Lies erwartet, dass er tatsächlich, wie es der Kollege Bosse getan hat, auch etwas zur aktuellen Diskussion um die Asse sagt. Aber zur Asse wurde lediglich gesagt, die
Asse dürfe sich nicht wiederholen, und die Asse gelte als gutes Beispiel für Bürgerbeteiligung.
Beides ist eben aktuell nicht der Fall. Asse wiederholt sich an der Asse gerade selbst, indem nämlich das Bundesumweltministerium in Person der Parlamentarischen Staatssekretärin Schwarzelühr
Sutter mitgeteilt hat, dass die Entscheidung um ein Zwischenlager getroffen worden ist und man nicht erwartet, dass es eine weitere Diskussion gibt, und man nicht das Begehren - nicht nur der Bürgerinitiativen vor Ort, sondern auch der Kommunalpolitik vor Ort, des gesamten Begleitprozesses und auch der Wissenschaftler im Begleitprozess - aufgreifen will, auch noch mal zwei Asse-ferne Zwischenlager zu untersuchen.
Dabei geht es gar nicht um die entscheidende Frage, dass man vor Ort zu 100 % zwingend ein Zwischenlager verhindern will. Aber man will eine wissenschaftlich fundierte Antwort auf die Frage, ob die Strahlenexposition bei neu konditionierten Abfällen für diejenigen, die den Transport durchführen, tatsächlich so hoch ist, dass es schädlicher wäre, die Abfälle an einen Asse-fernen Standort zu transportieren, als die Bevölkerung in Remlingen, in Vahlberg, im gesamten Landkreis Wolfenbüttel, über Jahre und Jahrzehnte einer möglichen Strahlenexposition durch das Zwischenlager auszusetzen. Ich finde, die Landesregierung müsste doch eigentlich die Forderung übernehmen und sagen: Genau das wollen wir wissenschaftlich untersucht haben.
Es wird sich vor Ort nie jemand dagegenstellen, wenn dann das Ergebnis kommt, dass die Strahlenexposition beim Transport tatsächlich so hoch ist, dass man das niemandem zumuten kann. Klammer auf: Dann müsste ich im Übrigen sämtliche Transporte von radioaktiven Abfällen durch diese Republik infrage stellen. Klammer zu.
Dann nehmen wir das auch vor Ort hin, weil die Rückholung das oberste Ziel ist. Aber ohne diese Untersuchung wird hier vonseiten des Bundesumweltministeriums und der BGE versucht, einen Keil in die Gesellschaft zu treiben, in die Bevölkerung vor Ort zu treiben, weil jetzt eine Diskussion aufkommt, die die Menschen führen: „Wollt ihr, dass der Müll dort unten bleibt, oder wollt ihr tatsächlich diese Rückholung? - Dann seht ihr diese Konditionierungsanlage, dieses Zwischenlager mit
200 000 m3 radioaktiver Abfälle in einer Fläche von 400 mal 400 m.“ Dieses Zwischenlager mit Konditionierungsanlage wird ungefähr so groß sein wie Klein Vahlberg als nächstgelegener Ort.
Das ist eine Gefahr, bei der ich die klare Positionierung der Niedersächsischen Landesregierung erwarte, auf welcher Seite sie steht: auf der Seite des Bundesumweltministeriums, der BGE und der Basta-Politik oder auf der Seite der Bürgerinnen und Bürger. Wenn man den Endlagersuchprozess befürwortet und die Bürgerbeteiligung hochhält, dann muss das auch für die Menschen im Landkreis Wolfenbüttel gelten.
Danke.
Herr Präsident, vielen Dank für diese Großzügigkeit des Präsidiums.
Kollege Watermann hat gerade in meine Richtung gesagt: Orientierungslosigkeit. Ja, ich musste mich tatsächlich erst einmal orientieren, was diese Aktuelle Stunde heute Morgen eigentlich soll.
Heute - helfen Sie mir, falls ich doch nicht richtig orientiert bin - ist der 15. September. Das Ausbildungsjahr beginnt traditionell zum 1. August. Am 12. Juni hat das Bündnis Duale Berufsausbildung gesagt: Wir müssen in der Corona-Zeit Ausbildung besonders unterstützen, damit die Betriebe in die Lage versetzt werden, Ausbildung auch weiter durchführen zu können. - Am 17. Juli hat der Kultusminister in einer Pressemitteilung Eckpunkte eines Landesprogramms vorgestellt, die hier eben noch einmal dargestellt worden sind. Und heute, fast zwei Monate später, schreiben wir den 15. September. Das Ausbildungsjahr hat zum 1. August begonnen. Dass die Situation auf dem Ausbildungsmarkt schwierig ist, wurde von meinen Vorrednern schon geschildert.
Wenn ich als Ausbildungsbetrieb vor der Frage stehe, wie ich an dieses Landesprogramm herankommen soll, dann schaue ich doch als Erstes auf die Seite des Kultusministeriums, ob ich etwas zum „Aktionsplan Ausbildung“ finde. Allerdings: Wenn ich dieses Stichwort in die Suchmaske auf der Seite des Kultusministeriums eingebe, dann
finde ich zwei Artikel über Bildung für nachhaltige Entwicklung und eine Rede der ehemaligen Ministerin Heiligenstadt.
- Darüber kann man streiten. Aber es hilft den Ausbildungsbetrieben nicht weiter, eine alte Rede von Ihnen zu lesen, Frau Heiligenstadt, unabhängig davon, wie gut sie sein mag. Deswegen stellt niemand Auszubildende ein.
Nachdem man beim Kultusministerium nichts gefunden hat, könnte man auf die Idee kommen, auf die Seite der NBank zu schauen. Denn natürlich muss es für ein Landesprogramm, von dem ich Geld bekomme, auch eine Förderrichtlinie geben.
Auf der Seite der NBank findet sich aber keine Förderrichtlinie! Das heißt, dass die SPD hier ein Eckpunktepapier vom 17. Juli abfeiert und eine Aktuelle Stunde macht, um dem Niedersächsischen Landtag und den interessierten Bürgerinnen und Bürgern mitzuteilen: Seit dem 17. Juli hat es diese Landesregierung nicht geschafft, Eckpunkte in eine Förderrichtlinie umzusetzen. - Damit wird die Aktuelle Stunde der SPD doch zur Farce!
Was sagen Sie denn den möglichen Auszubildenden, die keine Ausbildungsplätze bekommen? Was sagen Sie denn den Betrieben, die überlegen, ob sie sich eine Ausbildung leisten können, und gern auf das Förderprogramm zurückgreifen wollen? Denen sagen Sie: Wir hatten Sommerferien.
Ja, gerne.
Frau Kollegin Wulf, natürlich ist mir das bewusst, weil es jedes Jahr so ist, dass Nachvermittlungen stattfinden. Es ist auch eine gute Praxis, dass man später noch in ein Ausbildungsjahr einsteigen kann. Aber dann müssen Sie doch den Betrieben auch endlich einmal die Perspektive geben, hier eine Förderung zu bekommen. Und diese Perspektive geben Sie ihnen nicht, weil Sie es nicht geschafft haben, in zwei Monaten eine Förderrichtlinie auf den Weg zu bringen.
Man kann sich als Landtag schon fragen, ob man hier eigentlich ernst genommen wird. Die Große Koalition peitscht im Eiltempo den Regierungsentwurf zum zweiten Nachtragshaushalt durch, in dem 18 Millionen Euro für dieses Programm stehen. Uns wurde immer gesagt: Wir müssen diesen zweiten Nachtrag schnell auf den Weg bringen, damit wir ganz schnell die Förderrichtlinien herausbringen können, damit die Unternehmen davon profitieren können. - Und dann stellt man fest - und die SPD hat die Dreistigkeit, eine Aktuelle Stunde dazu anzumelden -, dass in den letzten acht Wochen dazu vonseiten der Landesregierung überhaupt nichts passiert ist. Das ist der eigentliche Skandal.
Daher hoffen wir, dass die Landesregierung endlich Fahrt aufnimmt - nicht nur bei dieser Förderrichtlinie, sondern, um insgesamt die Wirtschaft zu unterstützen. Denn in dieser Corona-Krise - und das wird sich nicht nur an der Frage des Ausbildungsmarktes entscheiden - muss es uns gelingen, die Wirtschaft zu stabilisieren, weil wir damit auch das Vertrauen der Menschen zurückgewinnen, dass die Maßnahmen richtig sind.
Deswegen muss die Landesregierung auf allen Ebenen dafür sorgen, den kleinen und mittelständischen Unternehmen in diesem Land eine Perspektive zu geben. Und machen Sie das schnell! Denn dann haben auch die jungen Menschen eine Perspektive auf einen Ausbildungsplatz und auf ein Arbeitsverhältnis nach der Ausbildung. Das ist die Aufgabe dieser Landesregierung. Sie können es sich nicht erlauben, nach den zwei Monaten Sommerferien, die Sie gemacht haben, jetzt auch noch Herbstferien zu nehmen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich hat die Landesregierung jederzeit das Recht zu sprechen, wenn sie sich zu Wort meldet. Aber als Parlamentarier hat man auch einmal das Recht, sich nach der Landesregierung zu Wort zu melden.
Das erlaube ich mir jetzt sogar ein zweites Mal, Herr Kultusminister.
Ich hätte eben in Ihrer Erwiderung so etwas erwartet wie: „Herr Försterling, da haben Sie jetzt überzogen, die Förderrichtlinie findet man doch auf der Seite der NBank! Sie haben noch nicht richtig gesucht!“ Oder so etwas wie: „Herr Försterling, noch in dieser Woche wird die Förderrichtlinie veröffentlicht!“
Deswegen hat ja die SPD-Landtagsfraktion diese Aktuelle Stunde beantragt. - Nichts dergleichen! Sie haben meinen Vorwurf zurückgewiesen, Sie hätten zwei Monate Sommerferien gemacht. Aber Sie haben nicht dargestellt, wann diese Förderrichtlinie kommt. Das interessiert die Ausbildungsbetriebe, das interessiert die jungen Menschen: Wann kommt endlich die Förderung, die Ihnen der Haushaltsgesetzgeber vor zwei Monaten zur Verfügung gestellt hat? Wann kommt endlich etwas bei den Betrieben und bei den jungen Menschen in diesem Land an?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eingedenk des vorherigen Tagesordnungspunktes frage ich die Landesregierung nach den Ausführungen des Ministers, dass die Kommunen durchaus mit Unterstützung in Fragen von Lüftung und zusätzlicher Schülerbeförderung
rechnen können: Für den Herbst/Winter welchen Jahres plant die Landesregierung diese Unterstützung?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte an das Corona-Kompensationskonzept anknüpfen und frage die Landesregierung nochmal, was den Kultusminister, der in der Vergangenheit immer wieder davon gesprochen hat, dass den Schulen so viel Freiheit wie möglich gegeben werden muss, dazu veranlasst hat, in der dritten Woche des Schuljahres den Lehrkräften mitzuteilen, dass es sinnvoll sei, mit den Schülern über die vergangene Corona-Zeit zu sprechen. War das möglicherweise mangelndes Vertrauen in die Fähigkeit der Pädagogen im Land, das selbst zu erkennen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, ob sie eigene Mittel in die Hand nehmen wird, um die Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten auszustatten, oder ob es sich lediglich um Bundesmittel handeln wird.
Und ich frage die Landesregierung: Wie viele digitale Endgeräte sind denn bisher schon für finanziell benachteiligte Schülerinnen und Schüler ausgegeben worden?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts eines Corona-Ausbruchs an einer Hamburger Schule wird darüber diskutiert, inwieweit von Lehrkräften möglicherweise die Gefahr ausgeht, dass sie als Superspreader wirken. Von daher wird dort darüber diskutiert, eine Maskenpflicht für Lehrkräfte einzuführen. Ich frage die Landesregierung, ob ähnliche Erwägungen auch in Niedersachsen stattfinden.
Frau Präsidentin, vielen Dank. - Herr Ministerpräsident, vor dem Hintergrund, dass sich die jüdischen Gemeinden in Niedersachsen nicht nur angesichts der anstehenden hohen Feste und des Jahrestages des Anschlags auf die Synagoge in Halle Gedanken über die Sicherheitslage ihrer Synagogen und Einrichtungen machen und auch das Landeskriminalamt die Notwendigkeit baulicher Veränderungen festgestellt hat, frage ich die Landesregierung: Beabsichtigt sie, die jüdischen Gemeinden in Niedersachsen dahin gehend finanziell zu unterstützen, diese baulichen Maßnahmen, die zum Schutz des jüdischen Lebens in Niedersachsen notwendig sind, umsetzen zu können?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zwar sind draußen gerade 30 Grad, aber spätestens seit Anfang September, als es wieder Spekulatius und Dominosteine in den Supermärkten gegeben hat, hätte auch dem letzten Mitglied der Landesregierung klar sein müssen, dass dieses Jahr nicht nur wieder Weihnachten ist, sondern Herbst und Winter vor der Tür stehen.
Die Lehrer im Land, die Schulleiter im Land, die Eltern im Land und die Schüler im Land wissen
das schon. Die fragen sich: Wie soll es eigentlich nach den Herbstferien in den Schulen weitergehen, wenn die Temperaturen es nicht mehr zulassen, draußen oder permanent bei geöffnetem Fenster zu unterrichten, was auch das dauerhafte Lüften schwierig macht? Diese Schulleiter, diese Lehrer, diese Schüler und die Eltern wollen Antworten darauf. Aber sie bekommen keine Antworten von dieser Landesregierung.
Stattdessen heißt es im Rahmen-Hygieneplan, na ja, man soll halt irgendwie lüften, obwohl der Minister weiß, dass es auch viele Klassenzimmer gibt, in denen man nicht lüften kann, in denen man die Fenster gar nicht öffnen kann. Es gibt etliche Klassenräume, in denen man die Fenster nur kippen kann, weil dort Absturz-Sicherungen angebracht sind. Und es gibt immer noch die Sorge, dass sich die Erhöhung der Infektionszahlen im Herbst und Winter derartig ausweitet, dass wieder flächendeckende Schulschließungen drohen.
Wir sagen: Darauf muss die Landesregierung endlich reagieren, weil nicht mehr viel Zeit bis zu den Herbstferien, bis zum Winter bleibt. Flächendeckende bauliche Maßnahmen in den Klassenzimmern werden vorrangig nur in den Herbstferien möglich sein, insbesondere wenn es um die Nachrüstung von Fenstern oder um die Nachrüstung von Lüftungsanlagen geht.
Deswegen ist jetzt genau der richtige Zeitpunkt zu sagen: Wir fordern nicht nur von den Schulträgern entsprechende Maßnahmen, sondern wir unterstützen als Land mit einem Förderprogramm entsprechende Maßnahmen für die bauliche Herstellung von Möglichkeiten zur Öffnung der Fenster zur Belüftung der Klassenräume. Wir unterstützen mit einem Förderprogramm die Anschaffung von CO2-Ampeln, um herauszufinden, wann am besten gelüftet werden muss. Und wir unterstützen auch die Beschaffung von entsprechenden Lüftungsanlagen.
Wir haben uns in der Fraktion solche Lüftungsanlagen zeigen lassen, weil immer wieder der Einwand kam, sie seien zu laut. Auch das sei vorweg gesagt: Sie sind nicht zu laut. Sie liegen im Regelbetrieb knapp unter 50 dB und sind damit leiser als das wissenschaftlich nachgewiesene StillarbeitsDezibel in niedersächsischen Klassenzimmern. Das liegt nämlich auch bei 50 dB.
Das heißt, eine solche Installation ist möglich, und sie ist angezeigt, um dafür zu sorgen, dass auch
im Herbst und Winter an Niedersachsens Schulen Unterricht stattfinden kann.
Die Frage des Öffentlichen Personennahverkehrs hat der Kollege Bode eben schon angesprochen. Natürlich macht es überhaupt keinen Sinn, die Klassenzimmer nachzurüsten und dafür zu sorgen, dass sich die Kohorten in der Schule nicht durchmischen, aber morgens und mittags die Schüler in überfüllten Schulbussen zur oder von der Schule nach Hause fahren zu lassen. Deswegen brauchen wir auch hier Maßnahmen, die für eine Entzerrung sorgen. Es gibt in Niedersachsen aktuell genügend Busse, auch bei Reisebusunternehmen, die auf dem Hof stehen, und es gibt zahlreiche Busfahrer in Kurzarbeit.
Das heißt, wenn die Kommunen, die Schulträger die Mittel dafür bekämen, diese Busse und diese Busfahrer einzusetzen, um die Schülerbeförderung zu entzerren, dann könnte man auch hier entsprechend für Abstand sorgen und auch mit der Nachrüstung von Lüftungsanlagen dafür sorgen, dass die Fahrt im Bus besser wird. Die einzige Antwort, die wir hören, ist, man habe den Schülern empfohlen, eher mit dem Fahrrad zu fahren oder zu Fuß zu gehen. Das ist alles schön und gut bei 30 Grad, aber das wird sich im Herbst und Winter so nicht durchhalten lassen.
Von daher ist es für die Niedersächsische Landesregierung und für den Niedersächsischen Landtag jetzt Zeit zu handeln. Von daher hoffen wir, dass wir bereits im nächsten Plenarabschnitt - noch vor den Herbstferien - diesen Antrag hier wohlwollend gemeinsam auf den Weg bringen, damit die Landesregierung endlich handelt und dafür sorgt, dass die Schüler in Niedersachsen weiterhin mit einer Sicherheit in die Schule gehen können.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Weritz, Sie haben die Kosten angesprochen. Ich könnte Ihnen vorhalten, was in Nordrhein-Westfalen schon alles zusätzlich in Bildung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Gegensatz zu Niedersachsen investiert worden ist. Ich nenne nur die digitalen Endgeräte für die Lehrkräfte. In Nordrhein-Westfalen hat man nicht darauf gewartet, dass die Schatulle durch den Bund aufgemacht wird, sondern ist selbst vorangegangen, während Niedersachsen einfach auf den Bund wartet.
Wenn Sie sagen, dass für solche Maßnahmen, die Schülerinnen und Schüler schützen, kein Geld da
ist, können Sie dem Hohen Haus vielleicht erklären, was Sie mit den 500 Millionen Euro planen, die ohne Zweckbindung für Corona-Maßnahmen im Zweiten Nachtragshaushalt von der großen Koalition beschlossen worden sind? Gibt es Maßnahmen, die die gesamten 500 Millionen Euro kosten, die wichtiger sind, als den Schutz der Schülerinnen und Schüler herzustellen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war schon relativ beeindruckend, was hier von Herrn Rykena an Verschwörungstheorien vorgetragen worden ist.
Wer von uns in diesen Tagen in den niedersächsischen Schulen unterwegs ist, merkt sehr wohl, dass sich die Kinder der Zeit, in der sie gerade leben, sehr bewusst sind. Das ist nicht zwingend eine psychische Belastung, sondern das ist eine besondere Situation, der wir uns stellen müssen und der sich auch die Kinder stellen müssen.
Das ist vielleicht nicht 1 : 1 vergleichbar. Aber ich habe mich schon zu Beginn der Corona-Pandemie an 1986 erinnert gefühlt, als wir Kinder nicht mehr draußen im Sandkasten spielen durften.
Wahrscheinlich hätte die AfD 1986, nach Tschernobyl, die Kinder auch gern weiter im Sandkasten spielen sehen, weil man die Strahlung ja auch nicht sehen kann.
Aber wenn Kinder in Niedersachsen die aktuelle Situation verstehen können, dann habe ich persönlich die Hoffnung, dass auch die AfD es eigentlich verstehen könnte.
Lassen Sie mich hier nicht zu wissenschaftlich werden; denn das könnte eine zu große Herausforderung sein.
Lassen Sie es mich vielmehr mit einem aktuellen Bestseller kindgerecht erklären, und lassen Sie mich zitieren aus „Conni macht Mut in Zeiten von Corona“: