Verehrte Kolleginnen, verehrte Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich darf Sie namens des Präsidiums sehr herzlich begrüßen und eröffne die 81. Sitzung im 30. Tagungsabschnitt des Landtages der 18. Wahlperiode.
Die Einladung für diesen Tagungsabschnitt sowie die Tagesordnung einschließlich des Nachtrags und der Informationen zu den von den Fraktionen umverteilten Redezeiten liegen Ihnen vor. - Ich stelle das Einverständnis des Hauses mit diesen geänderten Redezeiten fest. Die heutige Sitzung soll demnach gegen 19.20 Uhr enden.
Bevor ich Frau Eilers das Wort gebe, damit sie Ihnen die uns zugegangenen Entschuldigungen mitteilt, möchte ich Sie auch heute bitten, auf Abstände zu achten und einen Mund-Nase-Schutz zu tragen, wenn Sie sich im Plenarbereich bewegen. Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei.
Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für heute lassen sich entschuldigen: von der Fraktion der SPD Herr Dr. Christos Pantazis, Frau Doris Schröder-Köpf, von der Fraktion der CDU Frau Gerda Hövel ab 13 Uhr, Frau Laura Hopmann, Herr Jens Nacke, Herr Marcel Scharrelmann und Herr Lasse Weritz ab 14 Uhr.
Tagesordnungspunkt 2: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2020 (Zweites Nachtrags
haushaltsgesetz 2020) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/6800 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs.18/6978 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/7000 - Änderungsantrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/7019 - Änderungsantrag der Fraktion der FDP -
Drs. 18/7020 - dazu gemäß § 23 Abs. 1 S. 2 GO LT: Entwurf eines 2. Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2020: Resilienz im Gesundheitswesen verstärken - Schutzschirm für Kommunen aufbauen - enkeltaugliche Zukunftsinvestitionen jetzt planen und absichern - Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Kultur weiter zielgenau fördern - Zusammenhalt und soziale Vorsorge sichern - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/6999 - dazu gemäß § 23 Abs. 1 S. 2 GO LT: Ein verantwortungsvoller Nachtragshaushalt - Pandemie bewältigen, Neuverschuldung begrenzen - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/7021
stellt eine außergewöhnliche Notsituation dar, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt. Zur Bewältigung dieser außergewöhnlichen Notsituation entsteht ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf im Haushalt des Landes, zu dessen Deckung eine Kreditaufnahme in Höhe von 7 361 000 000 Euro erforderlich ist. Deswegen darf der Haushalt des Landes im Haushaltsjahr 2020, abweichend von Artikel 71 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung, durch zusätzliche Einnahmen aus Krediten in Höhe von 7 361 000 000 Euro ausgeglichen werden.
Die aufgrund dieses Beschlusses aufgenommenen Kredite sind in einem Zeitraum von 25 Jahren, beginnend ab dem Haushaltsjahr 2024, zu tilgen. Die Tilgungsbeträge der Haushaltsjahre 2024 und 2025 betragen zusammengenommen 1/24 des zu tilgenden Gesamtbetrages der Kredite, die bis zum 31. Dezember 2022 aufgenommen wurden; dabei entfällt auf das Haushaltsjahr 2024 ein Betrag von 100 Millionen Euro. In den Haushaltsjahren 2026 bis 2048 ist der verbleibende Restbetrag in gleichmäßigen
Teilen zu tilgen. Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss des Landtages nach Artikel 71 Abs. 4 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung vom 25. März 2020 (Drs.
Der empfohlene Beschluss bedarf nach Artikel 71 Abs. 4 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages.
Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/7000 bezieht sich auf den Einzelplan 13 und das Sondervermögen.
Der Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 18/7019 enthält Änderungsvorschläge zu 11 der 17 Einzelpläne des Landeshaushalts.
Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/7020 hat eine Änderung in § 1 des Gesetzes zum Ziel.
Ferner liegen zwei Anträge auf Annahme einer Entschließung nach § 23 Abs. 1 Satz 2 unserer Geschäftsordnung vor, also einer Entschließung, die der Sache nach zum Nachtragshaushaltsgesetz gehört. Diese Anträge wurden in der Drucksache 18/6999 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und in der Drucksache 18/7021 von der Fraktion der FDP eingereicht. Wie Sie wissen, beschließt der Landtag über solche Anträge nach der Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf.
Tagesordnungspunkt 3: Abschließende Beratung: Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2020 - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/6810 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 18/6979 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/7018
Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung: Erwachsenenbildung in Niedersachsen unterstützen und erhalten - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/6973
Bevor wir zur Einbringung dieses Antrages und zu der Beratung der Gesetzentwürfe kommen, hören wir die Berichterstattung des Abgeordneten Stefan Wenzel zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3.
Ich weise darauf hin, dass zu Tagesordnungspunkt 3, dem Haushaltsbegleitgesetz, darüber hinaus in der Drucksache 18/7018 ein detaillierter schriftlicher Bericht über die Ausschussberatungen vorliegt.
Außerdem mache ich Sie darauf aufmerksam, dass der Sitzungsvorstand gerne bereit ist, die Debatte thematisch zu strukturieren, sofern die Rednerinnen und Redner dies wünschen und jeweils angeben, zu welchem Themenbereich sie sprechen möchten.
Wir kommen nun zur Berichterstattung. Lieber Herr Kollege Wenzel, Sie haben das Wort. Bitte, Herr Kollege!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Die Frau Präsidentin hat Ihnen bereits den vorausgehenden Beschlussvorschlag vorgetragen.
Insgesamt sprechen wir über drei Beschlussvorschläge: den vorangestellten Beschluss zur Bewertung der außergewöhnlichen Notsituation, den Beschlussvorschlag zum Haushaltsgesetz und den Beschlussvorschlag zum Haushaltsbegleitgesetz. Für diese drei Beschlussempfehlungen haben sich im federführenden Ausschuss sowie im mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen jeweils die die Regierung tragenden Fraktionen ausgesprochen. Alle drei Oppositionsfraktionen haben jeweils dagegen gestimmt.
Am 23. Juni beschloss die Landesregierung über beide Gesetzentwürfe und brachte sie beim Landtag ein. Zugleich beantragte die Landesregierung, die Gesetzentwürfe direkt an die Ausschüsse zu überweisen, am 15. Juli eine Sitzung des Landtages einzuberufen und an diesem Tag eine Beschlussfassung des Landtages über die Gesetzentwürfe herbeizuführen.
Noch am 23. Juni überwies die Präsidentin die Gesetzentwürfe direkt zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss und zur Mitberatung an den Rechtsausschuss.
Einen Tag später, am 24. Juni, unterrichtete der Finanzminister den Haushaltsausschuss über den Entwurf des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes.
Um die Dreitagefrist nach § 25 Abs. 1 Satz 1 unserer Geschäftsordnung einzuhalten, nahm der federführende Ausschuss die Beratung beider Gesetzentwürfe dann erst am 26. Juni auf. Dabei beschloss er, am 3. Juli die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände anzuhören und die Stellungnahme des Landesrechnungshofs entgegenzunehmen. Außerdem zog er zu dieser Sitzung nach § 94 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung die Mitglieder des Innen-, des Sozial-, des Wirtschafts- und des Wissenschaftsausschusses mit beratender Stimme hinzu.
Wie beschlossen, hörten die Ausschüsse am 3. Juli die kommunalen Spitzenverbände an, nahmen die Stellungnahme des Landesrechnungshofs entgegen und berieten die Gesetzentwürfe im Einzelnen. Am 8. Juli schloss der Haushaltsausschuss seine Beratungen ab. Unmittelbar danach führte der Rechtsausschuss seine Mitberatung durch.
Das Verfahren dauerte also von der Einbringung der Gesetzentwürfe beim Landtag am 23. Juni bis zum Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen am 8. Juli nur 15 Tage.
Die kurze Dauer des Verfahrens wurde von den Oppositionsfraktionen kritisiert. Insbesondere wurde infrage gestellt, warum der Landtag schon am 15. Juli über den Gesetzentwurf entscheiden solle. Die damit verbundene Verkürzung des Gesetzgebungsverfahrens sei nicht erforderlich und insbesondere den Oppositionsfraktionen nicht zumutbar.
Die die Regierung tragenden Fraktionen wiesen diese Einwände zurück und begründeten die Kürze des Gesetzgebungsverfahrens mit der besonderen Dringlichkeit der Mittelbewilligung. Nur eine
schnellstmögliche Auszahlung der veranschlagten Mittel ermögliche eine effektive Krisenbewältigung und verhindere das Wegbrechen wirtschaftlicher Strukturen. Die Geschäftsordnung des Landtages und die Rechte der Opposition würden dabei gewahrt.
Einen Antrag der Fraktion der FDP, zu der Sitzung des Haushaltsausschusses am 3. Juli die Anwesenheit der betroffenen Fachministerinnen und -minister zu verlangen, wurde mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimmen aller drei Oppositionsfraktionen abgelehnt.
7,788 Milliarden Euro auf nunmehr insgesamt 8,788 Milliarden Euro. Diese Ermächtigung soll in einem Umfang von 1,427 Milliarden Euro auf Artikel 1 Abs. 3 der Verfassung gestützt werden. Insoweit sind nach Einschätzung der Landesregierung Steuermindereinnahmen zu erwarten, die sich als konjunkturelle Auswirkung der COVID-19-Pandemie auf den Haushalt darstellen. Der darüber hinausgehende Betrag von jetzt insgesamt
7,361 Milliarden Euro sei auf eine außergewöhnliche Notsituation im Sinne des Artikels 71 Abs. 4 der Verfassung zurückzuführen; insoweit soll die bereits im ersten Nachtragshaushalt vorgesehene Ermächtigung in Höhe von 1 Milliarde Euro jetzt um weitere 6,361 Milliarden Euro erhöht werden.
Danach ergibt sich nach den Berechnungen der Landesregierung aufgrund der COVID-19-Pandemie im Landeshaushalt insgesamt ein zusätzlicher Finanzbedarf von 9,788 Milliarden Euro. Davon entfallen auf den ersten Nachtragshaushalt 1,4 Milliarden Euro und auf den zweiten Nachtrag 8,388 Milliarden Euro. Über beide Nachtragshaushalte betrachtet, entsteht der zusätzliche Finanzbedarf in Höhe von 5,762 Milliarden Euro für die Deckung von Mehrausgaben und in Höhe von 4,062 Milliarden Euro für den Ausgleich von Mindereinnahmen.