Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 10. Sitzung im 5. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 18. Wahlperiode und stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest.
Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 26, der Fragestunde. Anschließend setzen wir die Beratungen - mit Ausnahme des Tagesordnungspunktes 32, der nur zum Zweck der Ausschussüberweisung aufgerufen wird - in der Reihenfolge der Tagesordnung fort. Die heutige Sitzung soll gegen 13.25 Uhr enden.
Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr die Schriftführerin Frau Eilers mit. Bitte, Frau Eilers!
Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es haben sich entschuldigt: von der Landesregierung Sozialministerin Dr. Carola Reimann, von der Fraktion der SPD Jochen Beekhuis, Johanne Modder und Dr. Christos Pantazis und von der Fraktion der CDU Burkhard Jasper und Dr. Karl-Ludwig von Danwitz.
Die für die Fragestunde geltenden Regelungen unserer Geschäftsordnung setze ich als bekannt voraus. Um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich, dass Sie sich schriftlich zu Wort melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.
Frage 1: 100 Tage, 100 Stellen - Verheddert sich die Landesregierung in kostenträchtigen Doppel- und Dreifachzuständigkeiten?
Die Frage wird vorgetragen von dem Abgeordneten Christian Meyer. Bitte, Herr Meyer! Sie haben das Wort.
Guten Morgen, sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir fragen die Landesregierung:
100 Tage, 100 Stellen - Verheddert sich die Landesregierung in kostenträchtigen Doppel- und Dreifachzuständigkeiten?
Bis 1969 gab es im Bund ein Ministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte. Seit 2013 gibt es in Niedersachsen in der Staatskanzlei ein Verbindungsbüro zur Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe, die sich um Migration, Teilhabe, Heimatvertriebene, Spätaussiedler, Geflüchtete und Menschen kümmert, die vor Krieg und Bürgerkrieg geflohen sind. Im Jahr 2018 soll im Wissenschaftsministerium eine weitere Landesbeauftragte eingesetzt werden, die sich ihrerseits um Vertriebene und Spätaussiedler kümmern soll.
Laut einem NDR-Artikel vom 3. Februar 2018 kommt die neue Position auf Betreiben der CDU zustande. Die Union habe dies im Koalitionsvertrag verankert. Bereits jetzt gebe es aber Vorbehalte, und zwar seitens Frau Schröder-Köpfs, die bisher die Vertriebenen mitbetreut habe. „Ich finde es nicht zeitgemäß, die einzelnen Gruppen zu trennen“, habe die SPD-Politikerin gesagt.
Für die beiden Landesbeauftragten werden nun zwei Geschäftsstellen bzw. Referate in zwei verschiedenen Häusern auf- bzw. ausgebaut. Zudem hält das Innenministerium eine Abteilung für Flüchtlingsangelegenheiten mit einem Referat für Grundsatzangelegenheiten der Flüchtlings- und Migrationspolitik vor. In der Staatskanzlei werden zudem zwei Spiegelreferate zur Koordinierung von MWK und MI vorgehalten; ein drittes ist in Pla
Auch für die Betreuung der Experten in den Aufsichtsräten der Beteiligungsgesellschaften des Landes soll Personal in drei verschiedenen Häusern zusätzlich bereitgestellt werden. So wollen Staatskanzlei, Finanzministerium und Wirtschaftsministerium jeweils neue Stellen zu diesem Zweck schaffen.
Im Justizministerium soll neben Stellen im Ministerbüro zusätzlich eine B-3-Stelle „Leiter des Landesjustizprüfungsamtes“ geschaffen werden.
Im Wirtschaftsministerium sind zudem die Zuständigkeiten und Aufgaben für Dutzende neue Stellen unklar. So sollen sie einmal die Breitbandförderung koordinieren, die aber federführend von den dem Landwirtschaftsministerium unterstehenden Ämtern für regionale Landesentwicklung abgewickelt wird. Diese hatten zusammen mit den Kommunen mehr als 270 Millionen Euro Fördermittel für Niedersachsen eingeworben. Die Reform der Ämter für regionale Landesentwicklung soll aber erst einmal in eine Regierungskommission übertragen werden, und es soll sich an der Zuständigkeit für den ländlichen Raum und die Breitbandförderung nichts ändern.
Dann sollen im Wirtschaftsministerium zusätzliche Stellen für die Ressortkoordinierung für die CDU vorgesehen sein.
Insgesamt plane die Landesregierung mit ihrem Nachtragshaushalt, um die 100 neue Stellen zu schaffen.
1. Warum hält es die Landesregierung für erforderlich, den bisher durch Frau Schröder-Köpf mitbearbeiteten Bereich der Heimatvertriebenen und Spätaussiedler aus ihrem Zuständigkeitsbereich herauszunehmen und davon getrennt einer zusätzlichen Beauftragten und einem zusätzlichen Mitarbeiterstab im Ministerium für Wissenschaft und Kultur zuzuweisen?
2. Wie grenzen sich die neuen Stellen im Wirtschaftsministerium von den bisher für die Abwicklung der EU- und Bundesförderprogramme zuständigen Mitarbeitern in den Ämter für regionale Landesentwicklung sowie dem Beteiligungsmanagement in der Staatskanzlei und im Finanzministerium ab?
Vielen Dank, Herr Meyer. - Für die Landesregierung antwortet Ihnen nun Herr Finanzminister Hilbers. Bitte!
Zu Frage 1: Richtig ist, dass 2013 mit der Berufung der neuen Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe auch die vom bisherigen Landesbeauftragten für Heimatvertriebene und Spätaussiedler wahrgenommene Aufgabe mit den Aufgaben der neuen Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe zusammengeführt wurden. Grund hierfür war die Annahme von hinreichenden Querverbindungen der beiden Aufgabenbereiche.
Diese Annahme hat sich in der praktischen Aufgabenwahrnehmung nur punktuell bestätigt. Vielmehr ist deutlich geworden, dass die Schwerpunkte der Arbeit für die jeweilige Klientel sich deutlich unterscheiden und allein die Fülle der Aufgaben im Bereich Migration und Teilhabe die volle Aufmerksamkeit und Arbeitskraft der ehrenamtlich tätigen Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe beansprucht.
Vor diesem Hintergrund haben sich die regierungstragenden Parteien in der Koalitionsvereinbarung darauf verständigt bzw. wurde in der Koalitionsvereinbarung festgehalten, erneut eine eigenständige Beauftragte oder einen eigenständigen Beauftragten der Landesregierung für Heimatvertriebene und Spätaussiedler zu berufen.
Die neue Landesbeauftragte wird die bisherigen Aktivitäten deutlich intensivieren mit dem Ziel einer flächendeckenden Betreuung von Verbänden, Einrichtungen und Einzelpersonen. Damit erhält diese Aufgaben die aus Sicht der Landesregierung erforderliche Aufmerksamkeit. Um dies sicherzustellen, wird die ebenfalls ehrenamtlich tätige neue Landesbeauftragte für Heimatvertriebene und Spätaussiedler durch eine Geschäftsstelle mit fachlich qualifiziertem Personal - auf der Grundlage der Erfahrungswerte aus der Unterstützung der Arbeit der Landesbeauftragten für Migration und
Teilhabe - unterstützt werden. Da die Aufgabe bisher in der Staatskanzlei verortet ist, sind die hierfür erforderlichen Stellen im Nachtragshaushaltsplan 2018 entsprechend veranschlagt worden.
Im Rahmen der Überlegungen zur Konkretisierung der künftigen Aufgabenwahrnehmung sind Querverbindungen zu kulturpolitischen Themenfeldern sichtbar geworden, die Ministerium für Wissenschaft und Kultur angesiedelt sind. Deshalb wird nach gründlicher Prüfung für eine effiziente Aufgabenwahrnehmung eine Anbindung dort für zielführender erachtet.
Die Landesregierung beabsichtigt deshalb, dies bei ihrer Entscheidung zur Berufung der neuen Landesbeauftragten entsprechend zu berücksichtigen; die abschließende Entscheidung der Landesregierung wird nach Bereitstellung der Sach- und Personalmittel durch den Nachtragshaushalt 2018 erfolgen. Dabei wird eine klare Abgrenzung der Aufgabenbereiche der beiden Landesbeauftragten vorgenommen werden. Die Sach- und Personalmittel werden dann nach § 50 Landeshaushaltsordnung umgesetzt werden.
Zu Frage 2: Das Wirtschaftsministerium hat bereits jetzt die federführende Funktion innerhalb der Landesregierung für alle Aktivitäten der Landesregierung zum Breitbandausbau und in der Breitbandförderung.
Alle Aktivitäten werden auf Arbeitsebene in einer Breitband-AG zwischen den beteiligten Ressorts, den kommunalen Spitzenverbänden, der NBank und dem Breitband Kompetenz Zentrum abgestimmt. Ein Steuerungskreis unter Vorsitz des Wirtschaftsministeriums und unter Beteiligung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz steuert seit 2014 die Aktivitäten des Landes auf politischer Ebene.
Geförderter Breitbandausbau findet auf zwei Wegen statt. Zum einen im Wege des Betreibermodells, bei dem die Kommunen selbst die Netze bauen und sie anschließend an einen Provider verpachten. Zum anderen gibt es den Weg des Wirtschaftlichkeitslückenmodells, bei dem die Fördermittelgeber dem Telekommunikationsunternehmen einen Teil der nachgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke für den sonst unwirtschaftlichen Ausbau ausgleichen.
Niedersachsen fördert Projekte mit Betreibermodellen aus der „Richtlinie Breitbandausbau Niedersachen“ in Verantwortung des Wirtschaftsministeriums. Bewilligungsstelle ist die NBank.
Projekte mit Wirtschaftlichkeitslückenmodellen werden aus der „Richtlinie Breitbandförderung - ländlicher Raum“ unterstützt. Die Mittel für diese Richtlinie stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, weshalb diese Richtlinie in der Verantwortung des Landwirtschaftsministeriums liegt. Bewilligungsstellen hierfür sind die Ämter für regionale Landesentwicklung.
Inhaltlich verantwortlich für die Anträge sind die Kommunen, die fachlich vom Breitband Kompetenz Zentrum unterstützt werden.
Die Betreuung und Abwicklung der laufenden Projekte durch die Bewilligungsstellen ist weiterhin für alle Programme erforderlich.
Im Wirtschaftsministerium ist nur eine zusätzliche Stelle für den Bereich der digitalen Infrastruktur vorgesehen. Aufgabe wird es dort sein, Konzepte zur besseren Mobilfunkversorgung und zur besseren Versorgung mit öffentlichem WLAN zu entwickeln.