Christian Meyer

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Saipa, das war jetzt ein bisschen zahm. Eigentlich wollte ich Sie nämlich für Ihre gestrige Pressemitteilung loben, in der Sie das Verhalten, das die CDU in Sachsen-Anhalt an den Tag gelegt hat, als „staatsgefährdend“ bezeichnet haben. Ich darf aus Ihrer PM zitieren: „Das Vorgehen von Ministerpräsident Haseloff und zuvor dem geschassten Innenminister Stahlknecht ist skandalös.“
- Ich zitiere gerade Ihren Koalitionspartner.
Das muss man auch noch einmal sagen: Es ist staatsgefährdend, was dort passiert. Es geht dort nicht um die 86 Cent Rundfunkgebührenerhöhung, sondern es geht um einen Eingriff in den öffentlichrechtlichen Rundfunk. Der ist nach mehreren Verfassungsgerichtsurteilen nicht erlaubt.
Ich zitiere auch noch einmal Ihren Ex-CDU-Innenminister Herrn Stahlknecht in dem Interview - weshalb er rausgeflogen ist -, wie er begründet hat, warum er der Gebührenerhöhung nicht zustimmt. Zitat, auch heute in der HAZ: Die ÖffentlichRechtlichen berichten zu oft mit dem „Zeigefinger der Moralisierung“.
Das ist ein Eingriff in die innere Freiheit und in die Medienvielfalt.
Meine Damen und Herren, das ist höchstrichterlich verboten. Wenn Sie sich damit gemein machen, und wenn da jetzt einer ruft, das sei so richtig, dann machen Sie sich gemein mit Positionen der AfD.
Ich zitiere das Bundesverfassungsgericht: „Die Gebühr darf nicht zu Zwecken der Programmlenkung oder der Medienpolitik eingesetzt werden.“
Das ist ein Originalzitat von 1993.
Der Artikel 5 des Grundgesetzes „verlangt für die Festsetzung der Rundfunkgebühr ein Verfahren, das dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die zur Erfüllung seiner Aufgabe … erforderlichen Mittel gewährleistet und ihn vor Einflussnahmen auf das Programm wirksam sichert“. Das ist ein Originalzitat. Bundesverfassungsgericht.
Das wurde 2007 noch einmal bestätigt. Damals sind auch einige Länder von der durch die unabhängige KEF vorgeschlagenen Erhöhung der Rundfunkgebühren abgewichen. Damals ist man um 28 Cent unter der empfohlenen Gebühr geblieben. Was hat das Bundesverfassungsgericht 2007 entschieden? - Das war verfassungswidrig. Denn: Die haben ein Recht darauf. Es gibt die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sie haben selber einen Anspruch darauf, und es muss die Vielfalt festgestellt werden.
Wenn Sie sich jetzt sozusagen mit AfD-Positionen gemein machen, das sei ein links-grüner Funk, dann ist das schon fatal. Diese Zitate von Herrn Stahlknecht und Herrn Haseloff müssen Sie sich dann schon einmal zu eigen machen - auch was andere CDU-Politiker jetzt dazu gesagt haben.
Es ist auch spannend, dass Frau Kramp-Karrenbauer, Ihre Noch-CDU-Vorsitzende, dieses Verfahren gedeckt und gesagt hat: Da soll doch über den Staatsvertrag nicht abgestimmt werden, obwohl 15 Länder diesem sozusagen zugestimmt haben - wir ja hoffentlich heute auch.
Ich will die CDU hier in Niedersachsen ja auch einmal ausdrücklich loben, dass sie, nicht wie die CDU in Sachsen-Anhalt, sagt, dass sie das nicht mitmacht. Denn spannend ist ja für mich, mir Ihren Koalitionsvertrag in Niedersachsen anzuschauen. Darin steht nämlich auch, dass Sie die größtmögliche - hier steht sogar drin: die größtmögliche - Beitragsstabilität gewährleisten, Zeile 2 961.
Erfreulicherweise sehen Sie - anders als Ihre Kollegen in Sachsen-Anhalt - keinen Verstoß gegen den Koalitionsvertrag. Und bevor die FDP schaut: Herr Birkner muss ja gleich begründen, warum er hier anders abstimmt als in Schleswig-Holstein, wo die FDP mitregiert und zugestimmt hat,
- Sie haben zumindest im Ausschuss entschieden, dass sie nicht zustimmen wollen - warum die FDP anders abstimmt als die FDP in Rheinland-Pfalz, die zugestimmt hat, und warum Sie anders abstimmen als in Nordrhein-Westfalen, wo es eine schwarz-gelbe Regierung gibt, die übrigens auch das Ziel der Beitragsstabilität im Koalitionsvertrag hat. Alle diese Länder, die dieses hehre Ziel haben, stimmen dieser Beitragserhöhung zu. Nur die CDU in Sachsen-Anhalt hat damit ein Problem.
Die Rundfunkgebühren: Reden wir doch noch einmal über diese 86 Cent. Die meisten von Ihnen wissen überhaupt nicht, wie hoch der Rundfunkbeitrag ist. Er liegt bei 17,50 Euro. Er ist gesunken, als wir die Haushaltsgebühr eingeführt haben, und er ist seit elf Jahren nicht angehoben worden, während die Kosten steigen.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender haben massive Sparprogramme, über die wir uns alle beklagen, wenn in Hannover beispielsweise das Open-air-Konzert vom NDR eingespart wird. Der NDR hat - unabhängig von den Erhöhungen - in den nächsten Jahren das härteste Sparprogramm seiner Geschichte: 300 Millionen Euro werden in den nächsten vier Jahren eingespart. Das betrifft 10 % des Personals. Es wird bei freien Mitarbeitern massiv gespart. Das betrifft auch die Inhalte: Das Medienmagazin „Zapp“ fällt weg. Im Rundfunk fallen viele Sachen weg, und das in diesen Zeiten, in denen wir eine hohe Akzeptanz für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben.
Übrigens gibt es in Sachsen-Anhalt eine repräsentative Umfrage. Die Mehrheit in Sachsen-Anhalt sieht das anders als die CDU in Sachsen-Anhalt. Sie stimmt der maßvollen Gebührenanhebung sogar zu.
Bevor die AfD wieder ihre Position deutlich macht, die Bevölkerung wolle es nicht: In der Schweiz gab es 2008 ein Volksbegehren der Rechten gegen den Rundfunkbeitrag. Die Schweiz hat übrigens einen der höchsten Rundfunkbeiträge. In der Volksabstimmung haben sich 71 % gegen die Initiative der Abschaffung der Rundfunkgebühren und für den dortigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausgesprochen.
Denn dieser hat einen großen Rückhalt in der Bevölkerung, gerade in Corona-Zeiten. Wir brauchen Qualitätsjournalismus, gerade gegen Fake News. Wir brauchen Unabhängigkeit und Neutralität, aber wir brauchen keine Eingriffe ins Programm, das die Medienvielfalt wiedergibt. Das ist unsere Vierte Gewalt. Die hat sich weder vor der Zweiten Gewalt - vor den Parlamenten - noch vor der Ersten Gewalt - der Exekutive - zu rechtfertigen. Sie soll uns kontrollieren, sie soll uns kritisieren, wo es nötig ist.
Deshalb stehen wir dazu, dass wir diese Gebührenerhöhung unbedingt brauchen. Übrigens ist die KEF-Empfehlung nur die Hälfte dessen, was die
Sender eigentlich wollten und brauchten. Auch das zeigt, wie moderat die Erhöhung ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Natürlich entschuldige ich mich dafür. Sorry, ich habe das aus dieser Richtung gehört. Ich war irritiert, weil der Zwischenruf kam, als ich das Zitat aus der heutigen HAZ brachte, dass Herr Stahlknecht so redet wie die AfD.
Ich nehme das zurück und freue mich, dass sich die CDU nicht mit dieser Kritik von Herrn Stahlknecht gemein macht.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Bevor ich zum Thema Bauen und dem Desaster dort komme, möchte ich mich den Dankesreihen anschließen und möchte 162 530 Niedersächsinnen und Niedersachsen und über 100 Verbänden danken; denn das waren diejenigen, die das Volksbegehren Artenvielfalt unterstützt haben.
Ich möchte den nicht anwesenden Finanzminister zitieren, die 120 Millionen Euro - das hat er hier im Parlament erklärt - seien wegen eines Volksbegehrens im Haushalt und nicht, weil es das große Verdienst von Olaf Lies sei.
Im letzten Jahr um diese Zeit haben wir Grünen 220 Millionen Euro für Naturschutz beantragt - gestrichen, null Euro. Wir haben beantragt, die Wasserentnahmegebühr deutlich anzuheben; Herr Kollege Wenzel hat das vorgetragen. Wer hat es abgelehnt? Die CDU hat noch massiv dagegengeredet, man dürfe das nicht, das sei eine erhebliche Belastung der Wirtschaft und der Landwirte. - Jetzt wird es aber gemacht. Vielleicht liegt es auch daran, dass wir im Naturschutz etwas haben. Wir brauchen dort deutlich mehr Geld. Für die Hausaufgaben, um die FFH-Richtlinie umzusetzen, brauchen wir noch weiteres Geld. Da haben wir über 200 Millionen Euro zusätzlich für den Naturschutz eingesetzt; denn dort drohen uns Strafzahlungen. Meine Kollegin hat das zum Thema Wasserrahmenrichtlinie erwähnt.
Der soziale Wohnungsbau ist bei Ihnen ein völliges Desaster. Der ist in Ihrer Amtszeit so geschrumpft wie nur was. Der vdw sagt, Ihre Fördermittel werden nicht abgerufen. Da haben Sie eigentlich die richtige Antwort - Sie sind ja ein so starker Minister -, nämlich die von den Grünen geforderte Landeswohnungsbaugesellschaft.
Dazu hat der Minister gesagt: Bis zum Sommer dieses Jahres soll ein Konzept vorliegen. Jetzt
entnehme ich der Zeitung, dass der Ministerpräsident gesagt hat: Das können wir aber mit der CDU nicht durchsetzen. Ohhh!
Ich habe vorher immer gedacht - da erinnerte sich Herr Lies wieder an die letzte Wahlperiode -, er sei so ein starker, mächtiger Minister. Ich muss anmerken: Beim Bauen ist er ein Rohrkrepierer. Wir müssen wohl darauf warten, bis wieder Grüne an der Regierung sind, bis wir beim sozialen Wohnungsbau und bei der Landeswohnungsbaugesellschaft vorankommen. Herr Lies, Sie können sich gegen die Ideologen in der CDU dabei überhaupt nicht durchsetzen.
Ich habe noch eine Sekunde!
Okay. Ja.
Ich habe es nicht mehr genau im Kopf, weil ich frei gesprochen habe.
- Bitte?
Dann nehme ich „Rohrkrepierer“ zurück und sage: Das ist eine schlechte Bilanz.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im letzten Jahr haben wir uns an dieser Stelle noch gegen die Pläne der FDP ausgesprochen, das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung abzuschaffen, weil wir als Europapartei es wichtig finden, dass dort eine Koordinierung stattfindet.
Aber wenn man sich heute den Haushalt anschaut, bekommt man das Gefühl, dass die Landesregierung dieses Ministerium nun selbst wieder abschaffen will. Denn Sie wollen 250 000 Euro einsparen, und zwar beim Europäischen InformationsZentrum (EIZ), und dort auch noch bei dessen Topf für Öffentlichkeitsarbeit, bei dem wir bereits im letzten Jahr 50 000 Euro gespart haben. Das kann man doch nicht mit der Europawahl erklären; denn die war 2019, und wir reden hier über den Haushalt 2021. Deshalb müssen wir unseres Erachtens mehr über Europa informieren und nicht weniger.
Noch einmal: Das ist ein falsches Signal. Erst kürzlich wurden wir im Ausschuss über die Bedeutung des EIZ unterrichtet. Wir alle kennen seine wichtige Arbeit und hoffen, dass gerade in den Schulen positiv über Europa informiert wird.
Wir hoffen auch, dass es vielleicht nächstes Jahr möglich sein wird, den Europatag in den Schulen durchzuführen. Vielleicht wird das noch nicht im Mai möglich sein. Aber dann sollte man ihn später nachholen. Ich habe ihn jedenfalls immer sehr genossen, weil man auch von den Schülerinnen und Schülern sehr viel Feedback bekommt, wie wichtig ein einiges Europa eigentlich ist.
Wir wissen auch, dass wir für die großen Herausforderungen, die wir in Europa haben, gegen die nationalistischen Bestrebungen und gegen den Populismus Europa vorgehen müssen. Deshalb ist es fatal, dass man ausgerechnet hier spart. Man merkt: Die Einsparvorgaben werden gemacht, und dann spart man an der Öffentlichkeitsarbeit für Europa.
Meine Damen und Herren, wenn es um Regionalentwicklung geht, begrüßen wir die Aufstockung des Programms „Zukunftsräume“. Das ist ein sehr gutes Projekt. Die FDP will diese zusätzlichen 4 Millionen Euro drauf ja ersatzlos streichen.
Aber ich frage mich immer schon: Wo ist eigentlich das Konzept der Landesregierung aus einem Guss für die Regionalentwicklung der Landesregierung?
Das Südniedersachsenprogramm, das wir unter Rot-Grün erfolgreich umgesetzt haben, wird jetzt quasi - - - Es gibt zwar neue Konzepte. Aber es gibt keinen Plan. Das ML hält sich nicht daran, das
MW hält sich nicht daran. Die Regionalpolitik ist nicht aus einem Guss.
Dabei müsste man doch gerade in der CoronaKrise sagen: Wenn wir jetzt - zu Recht - viel Geld in die Regionen investieren - und wir wollen ja in die Zukunft investieren; es wird eine neue Normalität sein -, also in Klimaschutz, in Naturschutz und in Innovationen in den Betrieben, dann müssen wir doch auch regionale Strategien haben und in Lüneburg anders fördern als vielleicht in Cloppenburg oder in Vechta und in Südniedersachsen wieder anders.
Aber da hat jedes Ministerium seine Eigenheiten und verteilt weiter nach Parteipolitik. Die rot-grüne Regionalentwicklung hatte alle Regionen noch gleichbehandelt, aber jetzt ist es weiterhin so, dass das Agrarministerium die Mittel für Dorfentwicklung den Regionen Braunschweig oder Südniedersachsen - - -
- Frau Heiligenstadt, es gab damals große Worte: Der Ministerpräsident wollte sich dafür einsetzen. Herr Oesterhelweg hat gesagt, er wolle sich für eine Gleichbehandlung einsetzen. Aber es ist immer noch so, dass z. B. das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig 30 % weniger Fördermittel bekommt als die Region Weser-Ems.
Das hat das ARL mit einem Erlass gemacht, der bis heute nicht aufgehoben worden ist. Es wurde immer nur angekündigt: Wir wollen einmal schauen, wie die Mittel denn abgeflossen sind. - Daher ist es weiterhin so, dass Braunschweig und LeineWeser deutlich weniger EU-Fördermittel bekommen als z. B. Weser-Ems, und das ermöglicht nun einmal keine gezielte Regionalentwicklung.
Wir verabschieden morgen ein Klimaschutzgesetz und haben beim letzten Plenum das Naturschutzgesetz verabschiedet. Was heißt das eigentlich für die vielen EU-Fördertöpfe? Was heißt das für den EFRE? Was heißt das für den Wirtschaftsförderfonds? Was macht eigentlich das Wirtschaftsministerium in der nächsten EU-Förderperiode? Das sind unsere Gestaltungsmittel. Müssen wir, wenn wir klimaneutral werden wollen - 2050 wie die Re
gierung oder 2035 wie wir -, jetzt nicht endlich auch eine Förderpolitik aus einem Guss haben?
Die Mittel werden nicht mehr. Wir müssen doch mehr in den Klimaschutz stecken.
Oder nehmen wir den riesigen Agrartopf von 1 Milliarde Euro. Man wird nicht darum herumkommen, die zweite Säule, also die Mittel für den ländlichen Raum, aufzustocken. Wir haben im Zusammenhang mit dem Naturschutz darüber geredet, den Flächenverbrauch auf null zu reduzieren. Insofern müssen wir über Flurbereinigung sprechen: Wie schaffen wir Anreize zur Entsiegelung? Wir müssen im Klimaschutz über die Moorentwicklung - das ist ein ganz wichtiges Thema - und über Wälder reden. Da müssen wir Geld in die Hand nehmen.
Unter Rot-Grün haben wir die Mittel für Naturschutz und Klimaschutz bzw. den Prozentanteil in dieser Säule schon verdoppelt. Da müssen wir weiter nach vorne gehen.
Aber das heißt eben auch: Dafür muss etwas anderes wegfallen. Dann kann man nicht mehr so viel Wegebau machen. Dann kann man nicht große Ställe fördern. Dann muss man sich auch von althergebrachten Fördermaßnahmen verabschieden. Denn es wird nicht einfach mehr Geld geben. In Bezug auf den Naturschutz sagt im Übrigen auch die EU: Förderbedingung ist der Green New Deal. - Wir haben eine EU-Biodiversitätsstrategie. Da kann man nicht sagen, dass der Agrartopf ausgeschlossen wird.
Zurzeit wird im Trilog über die GAP diskutiert. Aus Niedersachsen erkenne ich aber keine einheitliche Linie. Die Regionalministerin Birgit Honé spricht sich für eine starke zweite Säule aus, und die Agrarministerin verteidigt die erste Säule. Wir werden uns aber entscheiden müssen, wie viel wir umschichten. Wir brauchen dieses Geld, um die Herausforderungen bei Klimaschutz und Naturschutz zu bewältigen. Sonst bleiben die Gesetze, die wir hier im Landtag verabschieden, hohl.
Deshalb verlangen wir: Es darf nicht eine ministeriale Eigenstaatlichkeit geben. Vielmehr brauchen wir eine Europapolitik und eine Förderpolitik aus einem Guss -
auch schon allein wegen der Bürokratie, die damit verbunden ist. Man kann sich mit Anträgen zu bestimmten Innovationen an vier verschiedene Häuser wenden und von verschiedenen Fördertöpfen etc. profitieren.
Daher ist ein kleiner Änderungsantrag, den wir gestellt haben, wieder einmal sehr sinnvoll: Wir wollen Geld für eine digitale Antragsplattform einsetzen. Dort kann ich mich beraten lassen, wenn ich eine Idee habe. Denn wenn ich an die falsche Stelle - sogar in einem Ministerium - gerate, wird mir gesagt: Nein, dafür gibt es keine Förderung. Dass ein anderes Ministerium die Förderung gewährt, ist häufig unbekannt. Dass das Agrarministerium auch Tourismus fördert, dass dort auch Kultur aus dem ELER gefördert wird und dass das Regionalministerium jetzt aus dem Programm „Zukunftsräume“ Arztpraxen entwickelt, nicht nur das Sozial- und Gesundheitsministerium, wissen viele nicht. Dass Kleinstunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten im ländlichen Raum Förderungen aus dem Agrarministerium bekommen können und nicht von Herrn Althusmann, wissen viele nicht.
Ich sehe die entsetzten Gesichter. Wir brauchen also eine Förderpolitik aus einem Guss.
Wir müssen die EU-Strategie gemeinsam angehen. Jetzt beginnt die neue Förderperiode. Da muss die Landesregierung die Hausaufgaben machen. Dafür braucht man eigentlich ein starkes Europa- und Regionalministerium. Wenn man das hat, dann muss es diese Ziele Klimaschutz, Naturschutz und soziale Gerechtigkeit in einer Linie verfolgen, und dann müssen wir mit diesen Ressortegoismen - keiner will was abgeben - und mit unterschiedlichen Ämterstrukturen wie den Ämtern für regionale Landesentwicklung aufhören: Die NBank fördert wieder was, das Hochschulministerium fördert was, das Kulturministerium fördert was, und das Sozialministerium fördert was.
Es wäre eine wichtige Aufgabe, dass wir - und darum geht es beim Haushalt - Fördermittel sinnvoll einsetzen. Dann kommen wir mit Europa auch richtig nach vorne, und Niedersachsen wäre wirklich ein Vorbild, weil wir unsere Ziele auch im Agrarbereich und auch beim Wirtschaftsförderfonds endlich gezielt umsetzen. Das gilt auch für die EU-Ziele. Die EU will ja klimaneutral werden.
Sie ist ehrgeiziger, wenn ich die Pläne von Frau von der Leyen sehe.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich fange mit einer guten Nachricht an: Ich mache es sehr kurz; denn wir haben vorausschauend schon am Montag den größten Teil unserer Redezeit zum Tagesordnungspunkt 22 - Schwerpunkt Medienfragen - auf den Tagesordnungspunkt 27 - Entwurf eines Gesetzes zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag - verlagert. Die Beratungen über den Rundfunkstaatsvertrag werden morgen nach dem unsäglichen Verhalten der CDU in Sachsen-Anhalt sicherlich eine große Aufmerksamkeit erhalten.
Deshalb konzentrieren wir uns bei dem Tagesordnungspunkt heute auf die Haushaltsstellen im Medienbereich - das ist allerdings nur eine einzige, nämlich die Film- und Spieleförderung des Landes, die leider in diesem Jahr auch gekürzt worden ist. Man merkt: In allen Ressorts sind die Mittel in wichtigen Bereichen gekürzt worden.
Wir fordern in unserem Antrag, das wieder auf das alte Niveau anzuheben, es also um 350 000 Euro auf das Niveau des Vorjahres von fast 2 Millionen Euro anzuheben. Auch das hört sich nicht nach viel an. Es käme aber vielen Filmschaffenden zugute, die auch von der Corona-Krise betroffen sind, weil Drehs aufgrund von Corona-bedingten
Auflagen ausfielen. Das gilt für die ganze Branche. Es geht nicht nur um die Schauspieler, sondern auch um die ganzen Beschäftigten in der Technik, die dabei eine Rolle spielen, wie etwa die Kameraleute. Auch diese sind davon betroffen.
Deshalb fordern wir einen - leider von Ihnen abgelehnten - Rettungsschirm für Medienschaffende und die Medienbranche, die nicht nur wegen ihrer Recherchetätigkeit und ihrer Unabhängigkeit wichtig ist, sondern auch mit Blick auf die Unterhaltung. Auch in Corona-Zeiten muss man mal lachen oder einen bedeutsamen Film sehen können. Deswegen sind Qualitätsfilme auch weiterhin zu fördern, und deswegen beantragen wir, nicht gerade hieran zu sparen.
Es geht um das nächste Jahr. Viele geförderte Produktionen im Film- und Medienbereich, insbesondere kleine, sind darauf angewiesen, dass diese Förderung angemessen ist.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In dem Antrag, den CDU und SPD jetzt vorlegen, fordern diese für die Zukunft ein pragmatisches, ideologiefreies, wissenschaftliches, datenbasiertes Wolfsmanagement. Herr Minister Lies, Sie sind jetzt drei Jahre im Amt. Was ist denn Ihre Bilanz dieser drei Jahre? Was haben Sie eigentlich in diesen drei Jahren gemacht? War das nicht wissenschaftlich? War das nicht datenbasiert? War das ideologisch?
Meine Damen und Herren, ich glaube, wir sind uns einig, dass die Bilanz von Herrn Lies in den letzten drei Jahren desaströs ist.
Er hat zu Anfang immer angekündigt, er wolle Wölfe, jedes Rudel, besendern. Bislang ist kein Wolf besendert!
Gerne jetzt schon am Anfang. Die Redezeit wird währenddessen ja angehalten.
Ich kann Ihren Ausführungen keine Frage entnehmen. Ich kann aber gerne auf Ihre Ausführungen eingehen, damit Sie nicht sagen, ich hätte nicht geantwortet.
Ich habe gesagt, die Wolfspolitik des Landes ist desaströs. Das war anscheinend ideologisch, aber nicht pragmatisch, weil weiterhin null Wölfe besendert sind. Das war unter Rot-Grün anders. Da sind bei weniger Wölfen zwei Wölfe besendert worden.
Sie kündigen jedes Mal eine Entnahme an. Ich könnte Ihnen so viele Zeitungsberichte zeigen: Der Minister will die Wölfe mehr jagen. Der Ministerpräsident will noch mehr Wölfe schießen. - Ich frage mich dann immer: Was ist eigentlich mehr als null? Er hat bislang null Problemwölfe entnommen.
Auch das war unter Rot-Grün anders. Das ist also ein völliges Scheitern.
Außerdem lassen Sie die Weidetierhalter im Stich. Sie fordern jetzt in Ihrem Antrag wieder, es solle eine Weideprämie geben. Aber wer soll sie bezahlen? Bund und EU. Sie könnten das auf Landesebene machen, was wir Grüne jedes Mal beantragen.
Übrigens: Hessen - Schwarz-Grün - hat eine Weideprämie eingeführt. Sachsen-Anhalt, ebenfalls mit CDU-Regierung, hat eine Weideprämie eingeführt. Thüringen hat eine Weideprämie für Schafe und Ziegen eingeführt. Sie machen nichts und lassen die Weidetierhalter im Stich.
Stattdessen kommen Sie jetzt mit dem neuen Punkt Jagdrecht. Herr Dammann-Tamke, gut, dass Sie eben geredet haben! Ich habe hier noch einen Artikel aus der Land & Forst von 2017. Kurz vor der Landtagswahl erschien dort ein Artikel mit der Überschrift: „Niedersachsens Jäger wollen Wolf nicht im Jagdrecht haben“. Da Sie ja in dieser Doppelfunktion sind, haben Sie damals den stellvertretenden Vorsitzenden der Landesjägerschaft, Herrn Meinecke, in die Pressekonferenz zu den Forderungen von CDU und FDP geschickt, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Ich zitiere aus der Land & Forst:
„Als bedrohte Tierart würde der Wolf auch im Jagdrecht ganzjährig Schonzeit genießen.“
„Denn an der Rechtslage würde sich nichts ändern“.
Die Bürgerinnen und Bürger werden sagen: Die Jäger tun nichts gegen die Wölfe. - Und sie dürfen es auch nicht tun! Was tun Sie eigentlich den Jägerinnen und Jägern an? Gleichzeitig sagte der Vizepräsident:
„Zudem befürchten Revierpächter, künftig für die Schäden der Nutztierhalter aufkommen zu müssen. Eine solche Regelung gibt es bereits bei Ackerkulturen, die zum Beispiel durch Wildschweine geschädigt werden.“
Und dann erwähnt er Ihr Vorbild, nämlich Sachsen. Sachsen hat 2012 als einziges Bundesland den Wolf in das Jagdrecht aufgenommen. Wie viele legale Wolfsabschüsse gibt es seither? - Keinen einzigen! Was bringt Ihnen das also?
Aber - da warnt der Vizepräsident der Landesjägerschaft -:
„In Sachsen, wo der Wolf bereits ins Jagdrecht aufgenommen wurde, finanziert das Land das Wolfsmonitoring, das bis dahin aus dem Haushalt bezahlt worden war, seitdem aus Mitteln der Jagdabgabe.“
Frau Ministerin Otte-Kinast, wenn Sie zuständig sind, verlange ich, dass Sie heute sagen: Wollen Sie, dass in Zukunft das Geld, das momentan für das Wolfsmonitoring aufgewandt wird, von den Jägerinnen und Jägern, die nun wirklich nichts dafür können, aufgebracht wird?
Denn das ergibt sich aus der Zuständigkeitsübertragung. Ich habe dem Rundblick entnommen, dass Sie schon planen, ganz viele Mitarbeiter aus dem MU zu holen, um dann sozusagen im Jagdministerium das Wolfsmonitoring zu machen.
Herr Dammann-Tamke, stehen Sie eigentlich noch zu den Aussagen Ihres Verbandes kurz vor der Landtagswahl gegen CDU und FDP, dass es nichts bringt, wenn die Jägerinnen und Jäger verantwortlich sind?
Ich gebe Ihnen ein weiteres Argument. Sie kennen ja Herrn Dr. Meyer-Ravenstein, den früheren Abteilungsleiter im Agrarministerium. Er hat ein öffentliches Gutachten zur Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht in Sachsen erstellt. Das findet man auf der Website des dortigen Ministeriums. Er sagt, dass man den Wolf in das Jagdrecht übernehmen kann, was dazu führt, dass man neue Finanzquellen erschließt. Er schreibt:
„Die Überführung des Wolfs in das Jagdrecht erschließt darüber hinaus die Mittel der Jagdabgabe … Dieses Geld steht u. a. für die Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen des Wildes sowie zur Bestandsförderung … zur Verfügung.“
Die Jagdabgabe ist von den Jägerinnen und Jägern zu erbringen.
„Mit einem Teil dieser Mittel könnten auch entsprechende Wolfsprojekte finanziert werden.“
So wie das beim Seehund der Fall ist, würden dann die Jägerinnen und Jäger das Wolfsmanagement bezahlen. - Ich sehe jetzt schon die betretenen Gesichter in der CDU-Fraktion!
Es kommt noch besser! Herr Meyer-Ravenstein schreibt auch, dass das Markieren und Besendern von Wölfen, über das ich gerade gesprochen habe, durch die Aufnahme in das Jagdrecht deutlich erschwert würde. Er schreibt dazu:
„Unterliegt der Wolf dem Jagdrecht, unterliegt er dem ausschließlichen Jagdausübungsausrecht … des Jagdausübungsberechtigten. Ohne dessen Zustimmung wäre es daher unzulässig, einem Wolf nachzustellen und ihn zu fangen.“
Meine Damen und Herren, wenn Sie das machen, erschweren Sie die Jagd auf Problemwölfe; denn Sie müssen von jedem Revierinhaber vorher eine Genehmigung erhalten, dass da jemand, von Lies oder Otte-Kinast beauftragt, einen Wolf entnehmen darf. Sie machen es schwieriger! Auch wer einen Wolf fangen und narkotisieren will, befindet sich, zur Jagd ausgerüstet, in einem fremden Jagdbezirk. Eine Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten ist erforderlich.
Meine Damen und Herren, Sie streuen den Weidetierhaltern Sand in die Augen!
Sie suggerieren hier, der Wolfsbestand könne durch die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht reduziert werden. Faktisch erschweren Sie die Jagd auf Problemwölfe, und Sie lassen die Weidetierhalter im Stich. Sie sollten eine Weideprämie landesweit einführen und nicht einen Vorschlag machen, den Sie übrigens nicht umsetzen wollen.
- Letzter Satz!
Warum bringen Sie eigentlich einen Entschließungsantrag ein? Das Jagdgesetz macht immer noch der Landtag! Warum ändern Sie eigentlich nicht das Jagdgesetz? Sie fordern die Landesregierung auf, etwas zu tun. Sie müssten aber nur vier Buchstaben im Jagdgesetz ändern, wenn Sie
es tun wollten. Aber das tun Sie nicht. Damit täuschen Sie die Öffentlichkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Sinneswandel ist schon erstaunlich. Ich habe betont: Ich habe einen Artikel über eine Pressekonferenz der Landesjägerschaft kurz vor der Landtagswahl, vom 6. Oktober 2017, vorgelesen. Auch in diesem Artikel ist die Forderung von CDU und FDP aufgeführt, den Wolf in das Jagdrecht zu überführen. Das haben Sie ja vor der Wahl versprochen, aber nach der Wahl nicht umgesetzt. In dem Artikel heißt es: Die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) lehnt das jedoch ab aus den genannten Gründen.
Zur Jagdabgabe: Die Gänse sind eine jagdbare Art; sie stehen auf dieser Liste. Deshalb kann man die Jagdabgabe für diese Tierart verwenden, genauso wie man sie für den Seehund nutzt, was die Jägerschaft immer wieder begrüßt; denn auch der Seehund steht auf der Liste der jagdbaren Arten, genauso wie Wisent und Luchs.
Aber wenn der Wolf ins Jagdrecht kommt - Sie haben es eben ja angedeutet -, dann steht für Frau Otte-Kinast eine zusätzliche Finanzierungsquelle über die Jagdabgabe zur Verfügung. Das sollten Sie den Jägerinnen und Jägern auf jeden Fall sagen.
Sie wollen ihnen eine Verantwortung geben, der Sie nicht entsprechen können, weil die Jägerinnen und Jäger den Wolf gar nicht jagen dürfen; denn es gibt eine ganzjährige Schonzeit. Das müssen Sie Ihren Verbandsmitgliedern und der Öffentlichkeit erklären.
Deshalb gibt es viele Jäger - - -
- Wollen Sie weiter zwischenrufen oder zuhören?
Deshalb gibt es viele Jägerinnen und Jäger an der Basis, die ich kenne - rote Waidgenossen, grüne Waidgenossinnen -, die Ihren Kurs ablehnen, weil Sie das aus parteipolitischen Gründen machen. Es war ja sehr entlarvend, als Sie gesagt haben: Nachdem die CDU-Fraktion beschlossen hat, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, hat es die Landesjägerschaft entsprechend beschlossen. - Sie müssen sich wirklich mal fragen, welchen Hut Sie hier im Plenum aufsetzen.
Vielen Dank, Herr Schmädeke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.
Ich frage noch einmal: Wie viele Wölfe können nach Ihrer Auffassung nach einer Aufnahme ins Jagdrecht entnommen werden, und teilen Sie die Auffassung aus dem zitierten Gutachten, dass die Aufnahme ins Jagdrecht die Entnahme von Problemwölfen eher erschwert als erleichtert?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben wieder viele Ankündigungen des Ministers gehört. Er hat immer an uns appelliert.
Ich würde nicht die Wahrheit sagen. Ich habe mir die Pressemitteilung vom Montag noch einmal angeschaut. Ich lese Sie Ihnen einmal komplett vor.
„Auch die neue Wolfsverordnung von Umweltminister Olaf Lies hilft nicht weiter. Sie sorgt gerade nicht für Rechtssicherheit, weil sie den hohen Schutzstatus des Wolfes und das EU-Recht nicht ausreichend beachtet. Es bleibt dabei: Auch künftig dürfen nach höchstrichterlichen Urteilen“
- Sie kennen das Urteil des OVG Lüneburg -
„in Niedersachsen nicht beliebig Wölfe in einem Revier getötet werden, sondern nur einzelne Problemwölfe. Wer einen zur Jagd freigegebenen Problemwolf vor einem Abschuss nicht sicher identifiziert, macht sich also strafbar. Eine generelle Jagd auf Wölfe ist nach Bundes- und EU-Recht nicht möglich.“
- Das hat der Minister heute auch eingeräumt. -
„Für die klare Identifizierung von Problemwölfen wäre es notwendig, Wölfe von Fachleuten mit Sendern zu versehen, was von Minister Lies jedoch bisher vernachlässigt worden ist. Stattdessen werden mit der neuen Verordnung seine Fachleute im Umweltministerium und der Arbeitskreis Wolf mit den Umweltverbänden faktisch kalt gestellt.“
Ich erinnere auch daran, dass der NABU noch eine Pressmitteilung gemacht hat, dass es nicht dazu passt, gestern im Einvernehmen mit den Umweltverbänden den „Niedersächsischen Weg“ zu beschließen und jetzt eine geschützte Art quasi als Placebo für die Jagd freizugeben.
Das ist also ein völlig falsches Signal für den Naturschutz.
Es geht weiter. Dann kommt der Satz:
„Der Umweltminister will also nach mehreren vor Gerichten gescheiterten Abschussverfügungen jetzt lieber allein entscheiden und Abschussgenehmigungen für Problemwölfe geheim halten, damit niemand klagen kann.“
Jetzt kommt der Satz zum Jagdrecht, und der lautet:
„Die von SPD und CDU geplante Überführung des Wolfes ins Jagdrecht sorgt für weitere Probleme.“
Nach meiner Kenntnis ist das auf den Landtagsantrag bezogen, weil nicht SPD und CDU Verordnungen erlassen - das wissen Sie, glaube ich -, sondern es geht hier um das Gesetz.
Und noch einmal: Die Frage von Herrn Birkner war ja berechtigt. Wann soll der Wolf eigentlich ins Jagdrecht kommen? Sie haben eben noch eingeräumt: eigentlich erst, wenn es keine ganzjährige Schonzeit mehr gibt.
Ich mache heute mal eine Wette: In dieser Legislaturperiode wird der Wolf nicht mehr ins Jagdrecht aufgenommen werden. Das würde mich wundern; denn dann haben Sie nämlich die geschilderten Probleme.
Es ging dann immer weiter: Die Zuständigkeit wird auf das Agrarministerium übertragen. Jagdrechtliche Regelungen erschweren eher die Entnahme von Problemwölfen. - Der Minister hat es eben eingeräumt, als er gesagt hat, dass das in Sachsen eher Probleme bereitet hat. Er will das alles natürlich besser machen.
Tut mir leid, die Menschen glauben Ihren Ankündigungen nicht mehr. Sie versprechen immer wieder heiße Luft. Sie versprechen den Weidetierhaltern das Blaue vom Himmel.
Falls Sie wissen wollen, wer die höchste Kompetenz beim Wolf hat, verweise ich auf die Landtagswahlumfrage: Welche Partei geht am berechtigsten mit geschützten Tierarten wie dem Wolf um? - Grüne 51 %, CDU 16 %, SPD 9 %! Das denkt die Mehrheit der Menschen in Niedersachsen: Die Wolfspolitik ist bei den Grünen zu Hause.
- 51 %!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erst mal hat er nur bestätigt, dass unsere Pressemitteilung nicht falsch war, weil es ja CDU und SPD sind, die den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen wollen.
Zu dem Verweis im Entwurf der Wolfsverordnung habe ich gesagt: Das hält vor Gerichten nicht stand, sodass es möglicherweise rechtswidrig ist. - Dass das da drin steht, ist so. Deshalb zitiere ich aus der Pressemitteilung des OVG Lüneburg. Die Überschrift lautet: „Genehmigung zum Abschuss von Wölfen teilweise rechtswidrig.“ Das Gericht verweist darauf, dass nach dem Bundesnaturschutzgesetz diese Interpretation so auszulegen ist, dass man den Wolf vorher identifizieren und einen räumlich-zeitlichen Zusammenhang haben muss, man also nicht beliebige Wölfe entnehmen darf, sondern nur konkrete Wölfe, denen etwas nachgewiesen ist.
Das Gericht hat die beiden Abschussverfügungen, die der Minister für die Landkreise erlassen hat, kassiert und für rechtswidrig gehalten, weil sie keinen konkreten Wolf meinen, und hat das BNatSchG anders ausgelegt, als es Herr Bäumer macht.
Sie können das anders interpretieren. Ich halte mich daran, was das höchste Verwaltungsgericht in Niedersachsen abschließend gesagt hat.
- Ist doch in der Pressemitteilung.
- Das können Sie noch dreimal sagen!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Warum tun wir das heute eigentlich alles? - Die Hälfte von 11 000 Tier- und Pflanzenarten ist gefährdet. 62 % aller Wildbienenarten sind vom Aussterben bedroht. 14 Millionen Vogelbrutpaare, insbesondere Wiesenvögel, sind in den letzten Jahren bundesweit verschwunden.
Das Artensterben macht keine Pause, auch nicht in Niedersachsen. Umso wichtiger ist das heutige Gesetzespaket.
Heute ist ein großer Tag für den Natur- und Artenschutz in Niedersachsen. Ich danke den über 220 Verbänden und namentlich dem NABU und dem Berufsimkerbund, ich danke Anne Kura, Hanso Janssen, Holger Buschmann, Nick Büscher und Klaus Ahrens für die Einleitung eines Volksbegehrens, und ich danke den 138 118 Niedersächsinnen und Niedersachsen, die es laut Landeswahlleiterin bislang unterzeichnet haben.
Es ist das bislang erfolgreichste Volksbegehren in der Landesgeschichte, und das in zweierlei Hinsicht: nicht nur, weil die Zahl von 25 000 Unterschriften trotz der Corona-bedingten Sammeleinschränkungen um das Fünffache übertroffen wurde, sondern auch, weil es so schnell umgesetzt wurde, sodass die neuen Gesetze bereits zum 1. Januar 2021 in Kraft treten werden. So schnell wäre es mit einem Volksentscheid nicht gegangen.
Ich danke daher auch der Landesregierung, dass sie nicht wie Bayern-Söder abgewartet hat - ich habe hier ja immer gesagt: Lernen Sie aus Bayern, seien Sie schneller! -, sondern auf Druck des Volksbegehrens - der Kollege Bosse hat es geschildert - Umwelt- und Agrarverbände frühzeitig an einen Tisch geholt hat.
Und auch der Zeitplan wurde durch das Volksbegehren deutlich beschleunigt. Das ist eben auch schon angesprochen worden. Noch im Sommer teilte das Landvolk mit, dass es dieses Jahr mit Gesetzen nichts mehr würde, und auch das Umweltministerium hat dem armen GBD noch bis vor zwei Wochen gesagt, es hätte mit der Gesetzesberatung noch bis nächstes Jahr Zeit. - Vielen Dank
an den GBD, dass er das so schnell hingekriegt hat, obwohl er vom Ministerium eine andere Ansage bekommen hat.
Nur die klare Ansage der Initiatorinnen und Initiatoren des Volksbegehrens, dass Absichtserklärungen in Form irgendwelcher unterzeichneter Verträge nicht ausreichen, und dass wir im November in diesem Plenum verbindliche Gesetze beschließen müssen, bewirken die heutige Verabschiedung nach zwei ausführlichen Anhörungen in den Ausschüssen.
Aber, meine Damen und Herren, machen Sie sich bitte nicht vor, dass SPD und CDU nun den Naturschutz entdeckt hätten. Ohne das Volksbegehren wäre all das heute nicht passiert.
Schauen wir doch einmal zurück! Als wir 2017 hier im Landtag eine Große Anfrage zum Insektensterben diskutiert haben - eine der ersten Initiativen der Grüne-Fraktion -, waren zwar alle erschüttert, aber es passiert nichts. Als wir 2018 hier in mehreren Anträgen gefordert haben, das bayerische Volksbegehren zu übernehmen, passierte nichts. Als Umweltverbände wie der NABU und der BUND umfangreiche Forderungskataloge an die Landesregierung sandten, passierte nichts. Im Sommer 2018 machte die Agrarministerin eine Pressekonferenz, erklärte darin das Bienensterben für beendet und hoffte - ich zitiere -, dass der Kelch eines Volksbegehrens an ihr vorübergehe. Passiert ist allerdings nichts, im Gegenteil: Man sorgte bei den Agrarsubventionen für ein „Weiter so“ und lehnte hier im Landtag eine insektenfreundliche Weideprämie für Rinder und Schafe, die wir Grünen beantragt haben, ab.
Im Herbst 2019 setzten sich die Umweltverbände, die Grünen und andere Parteien für die Ausarbeitung konkreter Gesetze für ein Volksbegehren an einen Tisch. Wir haben alle anderen Parteien anschrieben. Herr Althusmann hat uns für das Volksbegehren ja auch viel Erfolg gewünscht.
Herr Birkner hat gesagt, er macht da nicht mit. Das war immerhin eine ehrliche Antwort. Die SPD hingegen hat gar nicht geantwortet.
Als wir unsere Überlegungen öffentlich machten und sich breite Zustimmung zeigte, kam in der
Landesregierung offenbar Panik auf. In den Haushaltsberatungen sagte der Finanzminister - meine Kollegin Julia Hamburg hatte es im Mai getwittert -, er hätte irgendwo im Haushalt noch 120 Millionen Euro zur „Verhinderung eines Volksbegehrens“. Umweltminister Lies bot den Umweltverbänden nach Meldung der HAZ viel Geld für Förderungen an, wenn sie auf ein Volksbegehren und konkrete Gesetze verzichten.
Und dann haben wir erlebt: Bauern störten die Sammlungen, und hier im Landtag droschen SPD und CDU in mehreren Aktuellen Stunde auf uns Grüne ein, um ein Volksbegehren zu verhindern - ein demokratisches Instrument, das in NordrheinWestfalen übrigens die SPD zusammen mit den Grünen zum Thema Artenschutz eingeleitet hat.
Es sollte eine freiwillige Vereinbarung geben, aber keine Gesetze und kein Ordnungsrecht, erklärte Herr Dammann-Tamke wiederholt im Chor mit den Landwirtschaftsverbänden.
Doch wir bestanden auf konkreten Gesetzen mit Ge- und Verboten, und diese liegen heute dankenswerterweise sehr umfangreich und sehr weitgehend vor. Und wenn die SPD ehrlich ist, weiß sie auch, dass sie diese Gesetze ohne den Druck des Volksbegehrens niemals gegen die CDU durchgesetzt hätte.
Beispiele:
Erstens. Es wird endlich auch in Niedersachsen Gewässerrandstreifen geben. Im Koalitionsvertrag von SPD und CDU steht, dass sie maximal 1 m breit sein sollen. Jetzt beschließen wir das Dreifache. Was verursachte denn den Sinneswandel? Das Volksbegehren?
Zweitens. Es gibt ein Verbot von Totalherbiziden wie Glyphosat in Naturschutzgebieten. Ich kann mich noch daran erinnern, wie Herr DammannTamke an diesem Rednerpult Vergleiche mit Jägermeister und Tabak angestellt hat, um zu zeigen, wie harmlos Glyphosat ist. Ich freue mich, Herr Dammann-Tamke, dass sie dazugelernt haben und heute sagen, dass das ein schlimmes Gift ist und in Naturschutzgebieten nichts zu suchen hat.
- Ja, aber auf Bundesebene - das hat Herr Bosse angesprochen - gibt es leider kein Volksbegehren.
Da könnten Sie sich ja auch mal für Regelungen einsetzen.
Drittens. Artenreiches Grünland, Alleen, Bäume, Streuobstwiesen und Hecken werden unter besonderen Schutz gestellt. Die Straßenbaubehörden von Herrn Althusmann verstoßen dann gegen den Naturschutz, wenn sie ersatzlos Straßenbäume fällen.
Auch wurde ein verbindlicher Biotopverbund, die Vernetzung von Lebensräumen, 1 : 1 aus dem Volksbegehren in das Gesetz überführt.
Viertens. Der Ökolandbau wird verbindlich verdoppelt.
Fünftens. Der Flächenverbrauch wird erst auf 3 ha und dann verbindlich auf 0 ha reduziert. Der GBD wies in der Beratung darauf hin, dass dann keine neuen Autobahnen und Gewerbegebiete mehr gebaut werden könnten, und der Städte- und Gemeindebund lehnte es ebenfalls ab. Doch wir beschließen heute die schwarze Null beim Flächenverbrauch als Ziel, und wir Grünen werden Herrn Althusmann immer wieder daran erinnern, wenn er im Rahmen seiner Planungen zum Bundesverkehrswegeplan wertvolle landwirtschaftliche oder naturnahe Flächen versiegeln will.
Natürlich hätten wir Grüne uns an manchen Stellen mehr gewünscht: breitere Gewässerrandstreifen, ein Komplettverbot auch von Insektiziden und noch besseren Schutz von Streuobstwiesen. Außerdem halten wir die gerade einmal 5 Millionen Euro jährlich, die im kommunalen Finanzausgleich an die Kommunen zur Umsetzung der Gesetze fließen sollen, für deutlich zu wenig. Wir schließen uns der Forderung der kommunalen Spitzenverbände nach 15 Millionen Euro für die neuen Aufgaben der Wald-, Wasser- und Naturschutzverwaltungen.
Auch fehlen die Umsetzungen der FFH-Richtlinie, der Wasserrahmenrichtlinie und der Nitratrichtlinie in Ihren Plänen. Da haben Sie noch viele Hausaufgaben zu machen.
In den Ausschussberatungen konnten wir noch weitere Verbesserungen erzielen: So müssen Flächenbesitzer für die Ausnahmen Gewässer in ein Kataster eintragen. Außerdem fällt das noch aus der Zeit von Hans-Heinrich Sander stammende Betretensverbot, nach dem die Kommunen nicht auf freier Fläche kontrollieren können, ersatzlos weg.
Ich danke dem GBD dafür, dass er noch viele Rechtslücken geschlossen hat, die die Regierungsfraktionen gelassen hatten.
Meine Damen und Herren, als Fazit: Wir Grüne können diesem umfangreichen Gesetzespaket heute sehr freudig zustimmen, da es deutliche Verbesserungen für den Natur- und Artenschutz enthält.
Ich danke den Unterstützerinnen und Unterstützern des Volksbegehrens, die sich trotz aller Anfeindungen - gerade dem NABU gegenüber - dafür eingesetzt haben. Ohne sie gäbe es diese Gesetze nicht.
Ich danke der Landesregierung und den Regierungsfraktionen, dass sie bereit waren, heute diesen Beschluss zu fassen.
Ich danke auch den Landwirten und Umweltverbänden für diesen Kompromiss bei den Formulierungen. Das zeigt, dass die Verbände oft weiter sind als die Fraktionen der GroKo oder ihr Koalitionsvertrag, der gar nichts zum Naturschutz vorgesehen hatte.
Deshalb bitte ich um eine breite Zustimmung - für einen besseren Schutz von Schmetterling, Kiebitz, Biene und Lurch.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, den die FDP zur Bauordnung eingebracht hat, geht deutlich weiter. Wir haben ihn sehr begrüßt, weil er in die richtige Richtung wies: Verzicht auf Stellplätze, Dachgeschossausbau erleichtern; denn wir wollen oben ausbauen, ohne den Flächenverbrauch zu steigern - ein Thema, das wir gerade hatten. Es ist immer vorteilhafter, wenn man in die Höhe baut.
Wir müssen aber feststellen: Das, was am Ende von den Regierungsfraktionen als Erleichterungen zur Schaffung von Wohnraum vorgelegt worden ist - man hat ja nach der Anhörung zu dem Ge
setzentwurf der Landesregierung darauf verzichtet, uns die Stellungnahmen zu schicken, und gesagt, dass SPD und CDU den Gesetzentwurf einbringen -, ist am Ende nicht nur zu einem Reförmchen geworden, sondern geht oft auch in die falsche Richtung.
Ein Beispiel, das ich weiterhin für fatal halte, ist, dass man jetzt ausgerechnet auf Spielplätze verzichten will. Die Vorgabe, dass bei Neubauten ab fünf Geschossen in der Nähe ein Spielplatz vorhanden sein muss, wird nun gestrichen. Ich habe bis heute vonseiten der SPD oder vonseiten der CDU keinen Fall gehört, bei dem das wirklich ein Mangel war. Wir können doch gerade dann, wenn man solch große Gebäude baut, nicht auf Spielplätze verzichten. Es wäre sinnvoller gewesen, auf Stellplätze für Autos zu verzichten. Denn das ist natürlich etwas, was Wohnungsbau teurer macht, wenn solche zusätzlichen Flächen vorgehalten werden müssen, obwohl man gerade in den Städten Alternativen zum Auto hat. Da ist eine Chance verpasst worden.
Ähnlich verhält es sich mit der Bauordnung selbst. Es fehlen Sachen. Wir könnten eine Solarpflicht für Neubauten einführen, was wir als Grüne beantragt haben. Man könnte die Errichtung von Kleinwindrädern erleichtern, statt zu sagen, die Mobilfunksendeanlagen sollen alle noch höher gebaut werden.
Die Kommunen haben bekanntlich darauf hingewiesen, dass das tendenziell vor Ort Ärger geben kann. Im Rundblick ist heute zu lesen, wie viel sich die Kommunen an Nachbesserung gewünscht haben. Das zeigt, dass das Gesetz in die falsche Richtung geht und dass es das Ziel, die Schaffung von Wohnraum zu erleichtern, nicht erreichen wird, sondern die Bürokratie weiterhin sehr hochhalten wird, dass es Erleichterung an den falschen Stellen schafft und die wirklichen Fragen, etwa warum eigentlich so viel Fläche verbaut werden muss, nicht angeht. Deshalb können wir dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen auf keinen Fall zustimmen.
Bei dem Gesetzentwurf der FDP können wir uns enthalten, weil er in eine gute Richtung weist. Man sollte ihn in Gesetzen aufgreifen, indem man beispielsweise auf Stellplatzvorgaben verzichtet.
Auch der vdw, der Verband der Wohnungswirtschaft, hat das massiv kritisiert, indem er gesagt hat, dass es der Landesregierung anscheinend wichtiger ist, auf Spielplätze zu verzichten als auf Autoparkplätze. Dem können wir uns nur anschließen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über ein Jahr ist es her, dass wir unseren Gesetzentwurf eingebracht haben: im Oktober 2019. Darin geht um die Nutzung erneuerbarer
Wärmeenergie, um im Gebäudebestand etwas fürs Klima zu tun. Gleichzeitig haben wir unseren Antrag für ein Förderprogramm eingebracht. Auch er basierte auf einer wissenschaftlichen Grundlage.
Zusammen mit dem BUND und dem ifo Institut haben wir ein Szenario durchgerechnet, wie man durch Zuschüsse zu einer Win-win-win-Situation kommt: für den Klimaschutz, weil mehr Gebäude ökologisch und klimagerecht saniert werden, für einkommensschwache Mieter, weil die Heizkosten und damit die Gesamtmiete sinkt, und für die Vermieter, weil der Wert der Wohnung steigt.
Aktuell passiert doch immer noch Folgendes: alte Ölheizung kaputt - neue Ölheizung rein! Und weil die neue Heizung effektiver ist als die alte, bekommt man dafür sogar noch Zuschüsse vom Bund. Aus sozialen Gründen kann man das aber nicht auf die Miete umlegen, und deshalb haben wir eine Sanierungsquote von nur 0,7 %.
- Nein, Zuschüsse gibt es auch noch für Ölpumpen. Informieren Sie sich bei der KfW - oder lieber nicht. Ich kann es jedenfalls nicht empfehlen, dass man sich noch einen Zuschuss für eine Ölheizung holt.
- Das können wir gerne im Dialog klären. Gucken Sie nach, und legen Sie es mir vor, oder machen Sie eine Kurzintervention! Aber ich kann Ihnen beweisen, dass so etwas leider noch gefördert wird.
Wir wollen einen Ausstieg aus den fossilen Energien; denn 30 % der Treibhausgasemissionen entstehen im Gebäudesektor.
Was die GroKo jetzt vorgelegt hat, ist natürlich nichts. Es ist kein Gesetz wie in Baden-Württemberg, das - durch Grün-Rot entstanden und von Grün-Schwarz weitergeführt - den Hausbesitzer verpflichtet, in erneuerbare Wärmeenergie zu investieren, was Herr Minister Lies Letztens sogar noch gelobt hat. Die Baden-Württemberger greifen pro Kopf mehr Fördermittel für erneuerbare Wärmeenergie ab als alle anderen Bundesländer. Das liegt eben auch daran, dass sie verpflichtet werden, deutlich mehr für den Klimaschutz zu tun.
Unsere GroKo hingegen verzichtet jetzt auch auf ein Landesförderprogramm für einkommens
schwache Haushalte, und für die Landesimmobilien will sie einen Haushaltsvorbehalt. Es geht um das, was sowieso gebaut wird, aber Sie wollen
keinerlei verpflichtende Vorgaben für das Heizen machen. Damit werden wir die Klimaziele nicht erreichen. Ich sage Ihnen: Man kann nicht nur immer in die USA schauen! Wir müssen auch unseren Gebäudebestand in Niedersachsen klimagerecht machen. Aber das kriegen wir nicht hin, wenn Sie sozusagen nur ein laues Lüftchen beschließen. Es wäre besser, wenn wir ein Gesetz wie in Baden-Württemberg machen würden.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Grundsätzlich stößt der Antrag, dass die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des NDR das Recht auf Mitbestimmung erhalten, bei uns auf große Zustimmung. Das ist in der Tat ein großes Problem, das uns sowohl ver.di als auch die Journalistenverbände immer wieder vortragen.
Sitzland des NDR ist Hamburg, und insofern gilt für den NDR das Personalvertretungsrecht des Landes Hamburg. Auch in Hamburg ist die Medienpolitik bei der Staatskanzlei - also beim Regierenden Bürgermeister - angesiedelt, und der wurde fast immer, bis auf einen von der CDU, von der SPD gestellt. Auch die anderen Rundfunkanstalten, die Sie in Ihrem Antrag aufgezählt haben - wie der WDR, der SWR, das ZDF und der Saarländischen Rundfunk -, haben den freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bislang keine personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungsrechte eingeräumt. Noch einmal: Entscheidend ist das Personalvertretungsrecht des Sitzlandes. Deshalb wäre es gut, wenn Sie auf Ihre SPD-Kollegen in Hamburg einwirken. An den Grünen wird das Vorhaben jedenfalls nicht scheitern.
Nun zum Hintergrund. Warum gibt es überhaupt so viele freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? - Weil dieser Bereich ausgelagert wurde. Das ist ähnlich wie das, was die Schlachtindustrie mit ihren Werkverträgen gemacht hat.
Der Rundfunkbeitrag ist seit 2009 nicht angehoben worden. 2015 wurde er sogar gesenkt. Es gab also keine Anpassung an die Tarifsteigerungen. Gleichzeitig gibt es Personaldeckel. Und in einer solchen Situation setzt der NDR dann gerne Personal frei und kauft es als freie Mitarbeiter wieder ein. Das sind dann quasi Soloselbständige, der Journalist arbeitet dann zu. Das ist auch bei vielen Reportagen und Dokumentationen der Fall. Die werden nicht von Stammpersonal erstellt, sondern von Zuarbeitsfirmen eingekauft.
Aus unserer Sicht wäre es besser, die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - so wie wir das auch in der Fleischbranche fordern - direkt beim NDR anzustellen. Es sollte auch das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gelten; denn auch wenn die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Personalvertretungsrecht erfasst sind, haben sie noch lange nicht die gleichen Rechte wie die Stammbelegschaft.
Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass ein Viertel des NDR-Personals sogenannte arbeitnehmerähnliche Mitarbeiter seien. Beim NDR gibt es viele, die schon seit 10, 20 oder 30 Jahre lang freie Mitarbeiter sind. Mir kann keiner weismachen, dass diese freien Mitarbeiter nur eine kleine Spitze darstellen. Wenn es nur ein paar Prozent wären, die mal zusätzlich eingekauft würden, wäre das etwas anderes. Aber so wäre es im Sinne von „gleiches Recht für gleiche Arbeit“ sinnvoll, sie fest anzustellen.
Auch wenn der Ministerpräsident gerade nicht da ist: Es ist sehr wichtig, dass wir die Erhöhung des Rundfunkbeitrages um 86 Cent noch in diesem Jahr bekommen. Ich würde mir wünschen, dass die CDU noch einmal an ihre Kollegen in SachsenAnhalt appelliert, die die Rundfunkbeitragsanhebung blockieren. Wenn sie in diesem Jahr nicht erfolgt, dann wird beim NDR noch weiter gekürzt werden. Das ist real. Der NDR spart zurzeit 300 Millionen Euro ein. Bis 2028 sollten 10 % seines Personals wegfallen. Das ist ein ganz erheblicher Einschnitt, der auch medienpolitische Aspekte wie Dokumentationen etc. betrifft. So soll z. B. das Medienmagazin „ZAPP“ eingestellt werden. Das hat auch etwas mit Vielfalt und Qualität zu tun.