Verehrte Kolleginnen, verehrte Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich darf Sie namens des Präsidiums herzlich begrüßen und eröffne die 60. Sitzung im 21. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 18. Wahlperiode.
Geburtstag hat heute der von uns allen sehr geschätzte Kollege und Abgeordnete Helge Limburg. Alles Gute zum Geburtstag im Namen des ganzen Hauses!
Schön, Herr Kollege, dass Sie auch dieses Jahr Ihren Geburtstag wieder mit uns gemeinsam verbringen.
Zur Tagesordnung. Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 33, das ist die Fragestunde. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort. Die heutige Sitzung soll gegen 15.25 Uhr enden.
Es haben sich entschuldigt von der Landesregierung Ministerpräsident Stephan Weil, von der Fraktion der SPD Dunja Kreiser ab 11.30 Uhr und Herr Uwe Schwarz und von der Fraktion der CDU André Bock und Laura Hopmann.
voraus. Ich weise wie üblich besonders darauf hin, dass einleitende Bemerkungen zu den Zusatzfragen nicht zulässig sind. Um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich, dass Sie sich schriftlich zu Wort melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.
a) Für mehr Klimaschutz - wie wirksam ist das Klimapaket des Bundes? - Anfrage der Fraktion der SPD - Drs. 18/4817
- Ich darf Sie darum bitten, die Beratungen in den Gängen einzustellen und Herrn Bosse Ihre Aufmerksamkeit zu schenken.
Der vom Menschen verursachte Klimawandel zählt zu den zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Schon heute kann man feststellen, dass Extremwetterereignisse zunehmen. Auch zukünftige Generationen müssen mit einer immer stärkeren Beeinflussung der Lebensgrundlagen rechnen und vor allen Dingen zurechtkommen. Um die Folgen der Klimaänderungen noch beherrschbar zu halten, muss laut wissenschaftlichen Erkenntnissen der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter beschränkt werden. Ein darüber hinausgehender Temperaturanstieg hätte gravierende Auswirkungen auf Mensch und Umwelt, wie viele wissenschaftliche Studien darlegen. Daher wurde auf der Weltklimakonferenz 2015 in Paris festgelegt, die Erwärmung deutlich unter 2°°C zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, die Erhöhung auf 1,5 °C zu begrenzen.
Das Klimakabinett der Bundesregierung hat sein Klimaschutzpaket vorgestellt. Anfang Oktober hat das Kabinett einen geänderten Entwurf beschlossen. Die Beschlüsse sehen erstmals gesetzlich verbindliche Klimaziele für die Sektoren Verkehr,
schrieben werden. Für jeden dieser Bereiche wurden zahlreiche Maßnahmen vereinbart, u. a. Vorgaben, Anreize, Förder- und Investitionsprogramme.
3. Welche Schritte unternimmt Niedersachsen zusätzlich für den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung?
9. Oktober 2019 ein umfassendes Klimaschutzprogramm und einen Referentenentwurf für das Bundes-Klimaschutzgesetz verabschiedet. Im geplanten Bundes-Klimaschutzgesetz sollen insbesondere verbindliche Klimaziele für die Sektoren Verkehr, Energie, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft verankert werden.
Das Klimaschutzprogramm 2030 enthält die entsprechenden Maßnahmen, um die gesetzlichen Ziele zu erreichen. Das Maßnahmenprogramm besteht aus Instrumenten, Anreizen und Förderprogrammen, Bepreisung von CO2, Entlastung der Bürger und regulatorischen Maßnahmen. Den Schwerpunkt bilden die Treibhausgasemissionen jenseits des EU-Emissionshandels, also die Emissionen, die die Sektoren Verkehr, Gebäude, Kleinindustrie, Landwirtschaft und Abfall erzeugen.
Anfang Oktober hat das Bundeskabinett darüber hinaus die Ergänzung des Bundeshaushaltes 2020 beschlossen, um auch die Finanzierung des Klimaschutzprogramms 2030 sicherzustellen. In den kommenden vier Jahren sind Mittel im Umfang von rund 54 Milliarden Euro vorgesehen. Das ist, wie ich meine, ein extrem guter Beitrag.
Zu Frage 1: Die Frage, wie wirksam das Klimapaket genau ist, ist schwer zu beantworten. Nicht einmal die Bundesregierung trifft hierzu eine eindeutige Aussage, wobei viele von Ihnen gesehen haben, dass es einmal eine Quantifizierung der möglichen CO2-Einsparungen gegeben hat. Ich glaube, dass wir gut beraten sind, diese Quantifizierung weiter voranzubringen, um zu sehen, ob wir auf dem Weg mit den einzelnen Schritten die Etappenziele auch wirklich erreichen und sicherzustellen, dass wir am Ende die nötige Emissionsreduzierung erreichen. Klar ist aber, dass die Maßnahmen wirken und dadurch Treibhausgase eingespart werden. Offen ist aber, ob durch das Maßnahmenbündel auch die gesetzlich festgeschriebenen Klimaziele erreicht werden. Dazu gibt es viele Punkte. Einer davon, über den wir sicherlich auch diskutieren werden, betrifft die Frage, ob es uns überhaupt gelingt, den Ausbau der Erneuerbaren in der Geschwindigkeit voranzubringen.
Es gibt natürlich immer Erfahrungswerte dazu, wie bestimmte Maßnahmen wirken. Solche Schätzungen sind aber mit hohen Unsicherheiten verbunden. Das kennen wir aus unserer eigenen Arbeit. Natürlich ist es trotzdem immer wünschenswert, für jede Maßnahme das genaue Kosten-Nutzen-Verhältnis zu kennen, und zu erkennen, welche Maßnahme wie wirkt, und zu gewichten. Mit dieser Forderung sind auch wir immer wieder konfrontiert. Eine solche Berechnung ist aber meist nur für einen Bruchteil der Maßnahmen möglich. Denn es ist im Vorfeld nicht eindeutig abzusehen, wie beispielsweise bestimmte Förderprogramme von Bürgerinnen und Bürgern angenommen werden oder wie sich das Konsumverhalten bei der Einführung eines CO2-Preises verändert. Das hat eben auch etwas mit seiner Höhe und der damit verbundenen Lenkungswirkung zu tun.
Noch viel schwieriger ist eine Bewertung bei sogenannten flankierenden oder weichen Maßnahmen. Denken Sie an den absoluten wichtigen und richtigen Bereich „Bildung und Information“!
Da ist es gut und wichtig, dass im geplanten Klimaschutzgesetz des Bundes ein Mechanismus verankert wird, der laufend überprüft, ob die Ziele mit dem jetzt vorliegenden Maßnahmenbündel erreicht werden oder ob in einigen Sektoren nachgesteuert werden muss.
Auf jeden Fall muss die Bundesregierung gewährleisten, dass sie die auf EU-Ebene festgelegten Klimaziele nicht verfehlt. Denn das würde bedeuten, dass wir hohe Zahlungen für den Zukauf von Emissionsberechtigungen an andere Länder zu leisten hätten. Dieses Geld sollten wir lieber in den Klimaschutz stecken. Dass, wenn wir die Ziele nicht erreichen, 2030 Kosten im zweistelligen Milliardenbereich entstehen, müssen wir immer mitdenken, wenn wir überlegen: Was kosten eigentlich Maßnahmen, die wir heute auf den Weg bringen?
Zu Frage 2: Die Landesregierung begrüßt den umfassenden Ansatz der Bundesregierung zum Klimaschutz. Das Paket aus Bundes-Klima
schutzgesetz und Maßnahmenprogramm ermöglicht erstmals eine systematische, verbindlich und langfristig ausgerichtete Klimaschutzpolitik. Die gesetzlich verankerten Klimaschutzziele und die damit verbundene klare Zuschreibung von Verantwortung für die einzelnen Ressorts sind notwendig, um einen langfristigen Mechanismus für die Maßnahmenentwicklung in den jeweiligen Sektoren zu erreichen.
Gleichzeitig kann die schon im Gesetz festgelegte Umsetzungs- und Wirkungskontrolle dazu beitragen, dass die Ziele für 2030 tatsächlich erreicht werden und dass in den Sektoren, die ihre Zwischenziele nicht erreichen, erheblich nachgesteuert werden kann.
Aber natürlich sehen auch wir sowohl beim Bundes-Klimaschutzgesetz als auch beim Maßnahmenprogramm Nachbesserungsbedarf. Ich will hier zwei Aspekte benennen:
Erstens. Ich begrüße es ausdrücklich, dass sich die Bundesregierung im Rahmen des Klimapakets zur Erforderlichkeit einer CO2-Bepreisung in den Sektoren Gebäude und Verkehr bekennt. Die meisten Expertinnen und Experten und übrigens sogar viele Wirtschaftsakteure gehen jedoch derzeit davon aus, dass bei der Höhe des CO2Preises nachgesteuert werden muss, um die erforderliche Lenkungswirkung zu erzielen.
Darüber hinaus wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass die Einnahmen aus der CO2Bepreisung in deutlich höherem Maße genutzt werden, um staatlich induzierte Stromnebenkosten zu senken.
Man hat sich ja entschieden, über Zertifikate zu gehen. Dann müsste man die Zertifikate entsprechend begrenzen, sodass weniger ausgestoßen
wird. Aber da ist wiederum der Deckel vorgegeben, was die Begrenzung der CO2-Zertifikate schwierig macht. Da wird man also nachsteuern müssen; davon gehe ich aus.
Der zweite Punkt betrifft uns in Niedersachsen ganz besonders, und zwar in zweierlei Hinsicht - im Hinblick auf den Klimaschutz, aber auch im Hinblick auf die wirtschafts- und industriepolitische Situation und die Arbeitsmarktsituation -: Der bundesweit beabsichtigte Mindestabstand von