Marcus Bosse
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Gern, Frau Präsidentin, Ordnung muss sein.
EEG 2021: Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität.
Die Schlüsseltechnologien für Klimaneutralität sind bekannt: Es geht um den Aufbau eines komplett auf erneuerbaren Energien basierenden Stromsystems. Ein klimapolitischer Aufbruch in Deutschland und Europa liegt in der Luft. Klimaneutralität bis 2050 ist bereits beschlossen, höhere Zwischenziele bis 2030 stehen letzten Endes vor der Entscheidung. Jetzt sind die Weichen für Klimaneutralität und Klimagerechtigkeit zu stellen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Entscheidungen sind aus Sicht der Landesregierung in der aktuellen EEG-Novelle im Hinblick auf Ausbaugeschwindigkeit, Akzeptanz, Teilhabe und soziale Gerechtigkeit zu treffen?
2. Wie bewertet die Landesregierung den vorliegenden Entwurf des EEG 2021 im Hinblick auf den erforderlichen Ausbau der Photovoltaik?
3. Wo sieht die Landesregierung die notwendigen Änderungen, um die Ausbaugeschwindigkeit bei der Onshorewindenergie wieder deutlich zu steigern?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Was unternimmt das Land in der eigenen Zuständigkeit, um den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich frage die Landesregierung: Was hat das Land in seiner eigenen Zuständigkeit getan, um den Ausbau der Photovoltaik in Niedersachsen zu fördern und voranzubringen?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es hat länger gedauert, aber nun liegt es endlich vor - das Niedersächsische Klimagesetz. Es ist ja auch nicht alltäglich, was wir heute beschließen: zum einen ein Gesetz und zum anderen eine Verfassungsänderung.
Darum gilt es, an dieser Stelle zunächst einmal den Dank an das zuständige Ministerium mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auszusprechen und natürlich auch allen Ministerien, die zugearbeitet haben - und natürlich auch dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages für die Vorbereitung dieses, wie gesagt, ganz besonderen Gesetzes.
In diesem Gesetz geht es um Ehrgeiz, es geht um Mut, es geht um Maß, und es geht um Nachhaltigkeit. Es geht aber auch um Zeit, liebe Kolleginnen
und Kollegen. Dieses Klimaschutzgesetz setzt Maßstäbe. Wir wollen, dass alle klimaneutral und umweltfreundlich leben und vor allen Dingen auch wirtschaften können. Das Zieljahr ist dabei zunächst einmal 2050. Dabei ist es egal, ob jemand einen großen oder einen kleinen Geldbeutel hat, und es ist auch egal, ob jemand in der Stadt oder auf dem Land wohnt.
Wir müssen die Energieversorgung in den nächsten 30 Jahren komplett auf erneuerbare Energien umstellen. Das ist eine riesige Herausforderung. Das betrifft alle Sektoren - Industrie, Mobilität und Wärme. Wir brauchen die Erneuerbaren, um CO2neutral leben zu können.
Wir setzen mit diesem Gesetz, mit diesem Maßnahmenprogramm auch neue Förderschwerpunkte: Anreize für Private, für Kommunen, für Unternehmen, für das Handwerk, für Forst und Landwirtschaft, für Gebäudesanierung und für klimafreundliche Mobilität. Das ist das größte Investitionsprogramm Niedersachsens im Bereich Klimaschutz. 1 Milliarde Euro, meine sehr geehrten Damen und Herren das ist schon etwas ganz besonderes!
Wir wollen Innovation, und wir wollen auch Beschäftigung. Die Ministerien werden verpflichtet, in den einzelnen Sektoren jeweils eine bestimmte Menge CO2 einzusparen und im Jahre 2050 auf null zu kommen.
Wir wollen auch, dass sich alle beteiligen können und dass alle etwas von diesem Klimaschutzgesetz haben. Wir wollen eine bezahlbare Versorgung mit erneuerbaren Energien, wir wollen eine faire Verteilung der Kosten, und wir wollen natürlich auch stabile Rahmenbedingungen für Unternehmen. Das ist ganz wichtig. Wir sind ein hochindustrialisiertes Land und gehen den Weg in das Zeitalter der vollständigen Versorgung mit erneuerbaren Energien.
Ich sage es noch einmal: Das sind nicht nur hohe Ansprüche, sondern darin liegt auch eine enorm hohe Verantwortung. Daher wollen wir vor allen Dingen den gesellschaftlichen Konsens. Wir wollen und müssen alle mitnehmen. Das ständige Tauziehen zwischen den Klimaschützern und den Unternehmen - sozusagen zwischen Tofu und Steak - muss vorbei sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Politik muss hier als objektiver Schiedsrichter dienen. Wir müssen für ein faires Kräfteverhältnis sorgen.
Die Umwelt hat keine Stimme, mit der sie sich schützen kann. Sie braucht die Stimme aller, und diese muss durch den Gesetzgeber auf Papier gebracht werden. Es ist unsere Aufgabe, den Klimaschutz gerecht zu gestalten, und ich denke, das ist uns mit diesem, mit unserem Klimaschutzgesetz auch gelungen.
Der Klimaschutz ist die größte Herausforderung nicht nur für die nächsten Jahre, sondern auch für die nächsten Jahrzehnte. Ich glaube, das ist auch bei der neuen US-Regierung von Joe Biden durchaus angekommen. Kein Geringerer als John Kerry wird dort Klimaschutzbeauftragter. Dass er diese Position übernommen hat und nicht ins Kabinett Biden eingetreten ist, ist ein deutliches Zeichen, welchen Stellenwert die USA dem Klimaschutz nun geben.
Zum Schluss will auch ich noch etwas zur Aufnahme des Klimaschutzes als Staatsziel in die Verfassung sagen, bevor mein Kollege Ulf Prange dazu noch weiter ausführen wird.
Es ist ein kluger Weg, das zu tun. Der Klimaschutz betrifft alle Generationen und berührt alle Lebensbereiche, den privaten und den beruflichen, und das über Genrationen hinweg. Darum ist es klug und richtig, ihn in die Verfassung aufzunehmen.
Der Gleichklang der Aufnahme des Klimaschutzes in die Verfassung, des Klimaschutzgesetz und des Maßnahmenpakets, um Investitionen zu fördern, ist ein guter und richtiger Weg. Damit haben wir Niedersachsen für die künftigen Herausforderungen bereit gemacht.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! An dieser Stelle zeigt sich doch deutlich, was den Unterschied zwischen der Mehrheit dieses Hauses und der Fraktion der Grünen ausmacht:
Wir wollen nicht maßregeln. Wir wollen nicht dazu verpflichten, dass jemand, wenn er ein Haus neu baut, unbedingt eine Photovoltaikanlage aufs Dach schrauben muss. Wir wollen Anreize schaffen. Wir wollen die Leute mitnehmen. Wir wollen im Dialog mit den Menschen stehen. Nur so kriegen wir doch die Klimawende hin - und eben nicht mit der Brechstange.
Besten Dank.
Es war ja auch eine lange Beratung - das sagte auch schon der Kollege Bäumer -, eine lange und intensive Beratung. Corona hat uns natürlich auch dazwischengefunkt. Wir mussten die Anhörung etwas verschieben. Es gab verschiedene Dinge, die das Gesetz nach hinten geschoben haben. Der GBD hatte auch eine wirklich lange Stellungnahme abgegeben.
Möglicherweise - das sage ich an dieser Stelle auch - haben Sie es auch nicht verstanden, Frau Kollegin Byl.
Es ist ein ganz neues Gesetz und nicht irgendetwas, was novelliert wird. Darauf hat der Kollege Prange auch hingewiesen. Es ist ein komplett neues Gesetz.
Mit diesem Gesetz wollen wir den Bürgern nicht die Zwangsjacke anlegen. Vielmehr wollen wir im Dialog bleiben. Nur so haben wir wirklich die Chance, zusammen dieses Gesetz auch umzusetzen.
Ich frage mich auch - nachdem Kollege Bäumer an diesem Pult bestimmt fast eine Minute lang die verschiedenen Maßnahmen, die im Maßnahmenpaket mit 1 Milliarde Euro enthalten sind, aufgelistet hat -, warum Sie unterstellen, es gebe keine Maßnahmen? Warum tun Sie das? Warum legen Sie jetzt noch einen obendrauf?
Dieser Minister hat Format und steht dafür. Wir haben mit Ihnen gemeinsam die Wassergesetznovelle beschlossen; dafür haben wir alle Fraktionen zusammengekriegt. Wir haben die Naturschutzgesetznovelle beschlossen. Wir haben es auch mit seiner Hilfe gemeinsam hinbekommen, dass Gorleben nun letzten Endes aus dem Verfahren raus ist.
Wir sprechen mit den Menschen. Das macht dieser Umweltminister gut. Er führt den Dialog und geht nicht mit der Brechstange vor. Er versucht das durchzusetzen, was durchzusetzen ist. Und er kann sich durchsetzen. Das ist der große Unterschied zu Ihnen.
Danke schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Richtung der Fraktion der Grünen sei gesagt, lieber Martin Bäumer und lieber Olaf Lies, dass wir uns die Erfolge beim Klimaschutz, beim Wasser- und Naturschutz an der Stelle nicht kleinreden lassen. Noch nie - das gehört auch zur Wahrheit - war so viel Geld im Haushalt des Umweltministeriums, und noch nie wurde es so sinnvoll angelegt und so sinnvoll investiert.
Insofern, glaube ich, werden die Maßnahmen mit Sicherheit in kürzester Zeit Erfolge zu verzeichnen haben.
Naturschutz und Artenschutz betreiben wir - das habe ich heute Vormittag auch schon gesagt - durchaus auf einer anderen Seite. Wir wollen Natur- und Artenschutz im Dialog haben. Wir wollen da kein Zwangskorsett haben, wir wollen eine Akzeptanz schaffen, wir wollen Anreize schaffen. Das ist der Weg, wie wir Umwelt-, Natur- und Artenschutz verstehen.
Ich möchte aber gleich vorweg auch einen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im zuständigen Ministerium ausrichten. An der Spitze möchte ich Herrn Eule, aber auch vielen anderen danken, die uns immer wieder Informationen und Daten zugetragen haben. Vielen Dank dafür. Vielen Dank auch an unseren Arbeitskreis Umwelt, an die Kolleginnen und Kollegen. Das Lob, lieber Martin, kann ich an der Stelle zurückgeben. Es ist eine gute Zusammenarbeit, und ich freue mich im Grunde genommen jetzt schon auf die nächsten knapp zwei Jahre, die noch vor uns liegen.
Umwelt und Natur verändern sich dramatisch, das wissen wir. Dürreperioden, Hochwasser und Starkregenereignisse sowie ein steigender Meeresspiegel bedrohen ganze Regionen, vor allen Dingen auch in Niedersachsen. Der vorhergesagte Anstieg des Meeresspiegels zwischen 60 cm und etwa 1,10 m wird sich elementar auf die Küsten auch von Niedersachsen auswirken. Die Menschen an der niedersächsischen Küste müssen sich natürlich keine Sorgen machen. Dafür haben wir gute Deiche. Nicht nur im Hochwasserschutz im Binnenland, sondern auch im Küstenschutz ist genügend Geld für den Deichnachbau angelegt.
Eines muss an der Stelle aber auch klar sein: Die Gefahr, dass der Meeresspiegel der Nordsee ansteigt, und zwar deutlich über einen Meter, kann bis zum Jahre 2100 Realität werden. Das Jahr 2100 ist in weniger als 80 Jahren. Das ist nicht irgendwann; das ist schon bald greifbar. Unsere Enkelkinder oder spätestens unsere Urenkel werden das mit Sicherheit erleben. Wir haben jetzt die Möglichkeit, ihnen die Welt zu hinterlassen, die wir uns letzten Endes für sie wünschen. Aufhalten lässt sich der Klimawandel nicht mehr. Unsere Generation wird zunächst einmal die letzte sein, die noch weit dramatischere Entwicklungen beim Klimawandel verhindern und zumindest Grenzen setzen kann. Darum ist es gut, dass wir heute Vormittag dieses Gesetz beschlossen haben.
Wir müssen den CO2-Ausstoß radikal senken, sonst bekommen wir die Auswirkungen des Klimawandels nicht mehr in den Griff. Die Vorgabe,
dass wir und auch die Staatengemeinschaft den CO2-Ausstoß massiv verringern müssen, muss uns Ansporn sein. Im Ausstieg aus dem CO2-Ausstoß liegen riesige Chancen für Innovationen und Erneuerbare. Dazu haben wir heute ein ordentliches Maßnahmenpaket angestoßen. Ich will ein paar Beispiele aus dem Haushalt nennen:
Im Bereich der CO2-Reduktion werden mit der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der betrieblichen Ressourcen- und Energieeffizienz sowie zur Einsparung von Treibhausgasemissionen 58 Millionen Euro an private Unternehmen als Anreiz gegeben, um in der Corona-Krise nachhaltige Investitionen zu tätigen.
Innovationsförderungen im Bereich Wasserstoff und Energie: Für die Wasserstoffrichtlinie zur Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben im Bereich Wasserstoffwirtschaft gibt es 75 Millionen Euro.
Erneuerbare-Energien-Offensive: Für die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Photovoltaik-Batteriespeichern gibt es noch einmal 75 Millionen Euro. Mithilfe der Förderung wird ein wirksamer Anreiz geschaffen, um die potenziellen Zuwendungsempfängerinnen und
-empfänger zu Investitionen in die Vermeidung von Treibhausgasemissionen und die reduzierende Photovoltaik sowie in die Anschaffung netzdienlicher Photovoltaik-Batteriespeicher zu bewegen.
Für den Einzelplan des MU finden sich im Haushaltsplanentwurf zwei ganz starke Ausrufungszeichen. Das sind die 120 Millionen Euro für den „Niedersächsischen Weg“ und die 150 Millionen Euro für das Maßnahmenprogramm Klima und Klimafolgenanpassungen. Die Einnahmen des Einzelplans liegen in 2021 mit 449 Millionen um 80 Millionen Euro höher als im Vorjahr. Wesentliche Mehreinnahmen sind beim Wohngeld, beim Städtebau und bei Zuweisungen des Bundes für die Aufgabe des Insektenschutzes im Rahmen der GAK zu erwarten. Demgegenüber erfolgt eine geringere Zuweisung des Bundes für die Aufgabe Hochwasserschutz im Rahmen der GAK; das wird aber dementsprechend aufgestockt.
Neu hinzugekommen ist die Einnahme aus Finanzhilfen des Bundes für Investitionen im sozialen Wohnungsbau. Dazu wird mein Kollege noch einige Worte sagen.
150 Millionen Euro für das Maßnahmenprogramm Klima und Klimafolgenanpassung. 120 Millionen Euro für die Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen des „Niedersächsischen Weges“. Ich denke, das ist eine Hausnummer, das haben wir an der Stelle auch schon einmal deutlich gemacht.
Es gibt aber außergewöhnliche Ausgaben, die uns auch ein bisschen erschreckt haben. Sie betreffen den Dethlinger Teich, der in der Nähe von Munster liegt. Das ist eine Rüstungsaltlast aus dem Zweiten Weltkrieg, und sie hat ein Ausmaß, wie es sie wohl kein weiteres Mal in Europa gibt. Es ist damit zu rechnen, dass etwas mehr als 100 000 Kampfmittel dort lagern, aus denen zumindest teilweise bereits chemische Kampfstoffe austreten, die somit eine Gefährdung für das Grundwasser darstellen. Diese Bergung kostet viel Zeit, diese Bergung wird sich über mehrere Jahre erstrecken. Für die Sanierung ist mit einem Kostenaufwand von etwa 50 Millionen Euro zu rechnen, wovon etwas mehr als 40 Millionen Euro der Bund und 7 Millionen Euro das Land übernehmen werden. Aber auch das ist schon eine ordentliche Summe für uns hier in Niedersachsen.
Erhalt und Entwicklung der biologischen Vielfalt, Zusammenarbeit mit Naturschutz, Landwirtschaft, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Gewässerschutz und -entwicklung, Klimaschutz und Anpassungen an den Klimawandel und Gewässerschutzberatungen. Ich denke, das sind die Punkte, an denen wir uns hier messen lassen müssen.
Ich will noch zwei, drei Punkte ansprechen, die Kollege Bäumer schon erwähnt hat. Wir halten die 600 000 Euro für die Beteiligung und Beratung nach dem Standortauswahlgesetz an der Stelle für gut und vernünftig angelegt. Wenn es sich so darstellen sollte, dass das nicht reichen würde - das ist ja ein Programm, das noch über einige Jahre laufen wird -, wären wir mit Sicherheit die Letzten, die weitere Hilfen versagen würden. Die Grünen haben das gleich verdoppelt. Ich denke, wir müssen erst einmal gucken, wie weit wir mit den 600 000 Euro hinkommen. Die Debatte beginnt ja auch erst jetzt.
200 000 Euro für die Beratung von Kommunen zur Lösung von Konflikten bei der Errichtung und der Planung von Windkraftanlagen sind, denke ich, auch gut angelegtes Geld. Wir alle wissen, wenn Kommunen vor dem Problem stehen, Vorrangstandorte ausweisen zu müssen, sind sie vor große Herausforderungen gestellt. Gerichtsverfahren, die anstehen, große juristische Hürden, über die so
manche kleinere Kommune auch stolpern kann. Ich denke, damit tun wir auch eine ganze Menge zur Förderung der erneuerbaren Energien. Insofern ist mir nicht bange, weil wir mit diesem Maßnahmenpaket, das wir beschlossen haben, schon in diesem Jahr in Niedersachsen gut aufgestellt sind. Wir sehen nach den Beschlüssen für Wasser-, Naturschutz- und Klimaschutzgesetz durchaus optimistisch in die Zukunft.
Damit danke ich Ihnen für die Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen schon jetzt besinnliche Vorweihnachtstage - und bleiben Sie gesund!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zahl der Wolfsrudel ist stark angestiegen. Als der Landtag mit seinen Fraktionen und dieser Landesregierung neu gewählt worden ist, hatten wir zehn Wolfsrudel. Nach knapp drei Jahren haben wir nun 35 Rudel und zwei Wolfspaare. Das heißt, der Wolf breitet sich stark aus, und er fühlt sich offenbar auch sehr wohl hier in Niedersachsen.
Diese Ausbreitung ist auch nicht ungewöhnlich, sondern etwas Natürliches. Jedoch leben wir heute in einer anderen Kulturlandschaft als vor 100 oder
150 Jahren. Viele Flächen werden durch Weidetierhalter genutzt, für Kühe, Schafe, Ziegen und natürlich auch Pferde. Genau diese Tiere stehen natürlich auch auf dem Speiseplan des Wolfes. Mittlerweile - gerade in den letzten Monaten - ist hier ein hoher Schaden verursacht worden, insbesondere durch den Riss von Pferden.
Der Wolf ist unbestritten Teil der Natur, und er ist streng geschützt - streng geschützt auch nach der Aufnahme in das Jagdrecht. Ja, die Aufnahme in das Jagdrecht ist ein Signal. Aber, ich denke, es ist ein gutes und kluges Signal an die Weidetierhalter hier in Niedersachsen.
Mit Sicherheit hat niemand vor - auch das sei dazu gesagt -, den Wolf auszurotten; das muss auch ganz klar sein. Die Aufnahme in das Jagdrecht kann die Grundlage für weitere Schritte sein. Mit zuständig ist an der Stelle nun auch das ML. Ich muss aber sagen, dass es auch schon vorher eine gute Zusammenarbeit zwischen MU und ML gegeben hat.
Die Definition des sogenannten günstigen Erhaltungszustandes ist genauestens zu hinterfragen. Wächst die Population deutlich über diesen Punkt des günstigen Erhaltungszustandes an, sollte das Tier bejagt werden. Ich denke, wir müssen zu einer gewissen Normalität und zu einer Praktikabilität zurückkommen.
Ich versuche, dafür ein Beispiel anzuführen: Wenn ein Rudel Wölfe oder ein Wolf mehrere Schafe auf einem Deich reißt - wir brauchen die Schafe auf dem Deich; warum, brauche ich hier wohl nicht näher zu erläutern -, dann kann es nicht angehen, dass über Wochen und Monate Ausschau gehalten werden muss, welcher Wolf die Schafe gerissen hat, und der Wolf besendert werden muss, um herauszufinden, ob er den Deich erneut aufsucht, um wieder ein Schaf aus der Herde zu reißen.
Dieses Vorgehen ist mittlerweile völlig unpraktikabel und führt zu einer mangelnden Akzeptanz des Wolfes in Niedersachsen und mittlerweile auch im ländlichen Raum. Das heißt nichts anderes, als dass Schaden verursachende Wölfe schnell entnommen werden müssen. Dabei dürfen wir nicht unterscheiden müssen, welcher Wolf den Schaden angerichtet hat, sondern dann müssen gegebenenfalls mehrere Tiere aus einem Rudel entnommen werden können, ohne dass dadurch jedoch der Mindestbestand der Wölfe unterschritten wird.
Es ist ganz wichtig, dass der Staat zeigt, dass er handlungsfähig ist. Es kann nicht sein, dass gefor
dert wird, das halbe Land einzuzäunen. Ich meine, dass das völlig unrealistisch wäre.
Ich bin davon überzeugt, dass Normalität und Praktikabilität wieder zur Akzeptanz des Wolfes beitragen. Ich hoffe, dass auch in Berlin die Tür für unser Anliegen offensteht. Ja, wir sollten uns an dem französischen Modell zumindest orientieren. Wir sollten aber auch so selbstbewusst sein und unser eigenes gutes Monitoring nutzen und umsetzen. Für den Schutz des Wolfes und für ein gutes Management sowie für die notwendige Akzeptanz brauchen wir die aktuelle Anzahl der Wölfe, die in Deutschland leben.
Bei einem Populationswachstum um etwa 30 % jährlich und den schon heute großen Konflikten, die ja eher mehr als weniger werden, ist ein vorausschauendes Management unerlässlich.
Es bedarf daher einer wissenschaftlichen Ermittlung der Mindestanzahl der Wölfe. 1 000 getötete Nutztiere in Niedersachsen in nur einem Jahr - 1 000 Tiere! Das ist natürlich ein Grund für die abnehmende Akzeptanz im ländlichen Raum. Dagegen müssen wir angehen. Langfristig und auf der Grundlage des Managementplans ist eine Regulierung des Wolfsbestandes letzten Endes unabdingbar.
Ich denke, das Jagdrecht bildet dafür eine gute Grundlage. Der Wolf unterliegt dann genauso wie Luchs und wie Wildkatze über das Naturschutzrecht hinaus durch das Jagdrecht dem doppelten Schutz. Er unterliegt damit letzten Endes auch - Herr Kollege Dammann-Tamke weiß das und viele andere Kolleginnen und Kollegen auch - der Hegeverpflichtung durch den Jäger. Diese tragen dadurch eine besondere Verantwortung für den Schutz und den Erhalt des Wolfes. Also ein Stück Rückkehr zur Normalität und Unaufgeregtheit!
Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sehen durchaus die hohe Anzahl an Rissen, die durchweg besorgniserregend ist. Wir sehen natürlich auch den hohen Anstieg der Population und vor allen Dingen auch die nachlassende Akzeptanz in der Bevölkerung -
Nein.
- und die große Aufgeregtheit bei dem Thema, die immer mit Emotionen beladen ist. Auch nach dieser Rede wird es wieder so sein, dass viele Mails eintreffen und dass man sich mit gewissen Botschaften in den sozialen Netzwerken für das Jagdrecht ausspricht. Das ist also mit Emotionen beladen.
Wir müssen jetzt handeln, um für die Zukunft ein besseres Verhältnis zwischen Mensch, Weidetier und dem Wolf zu schaffen. Normalität heißt Unaufgeregtheit, Sachlichkeit, Praktikabilität. Die Grundlagen dafür müssen wir jetzt schaffen.
Danke schön.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Wenn wir heute die Gesetzentwürfe zum Wassergesetz, zum Naturschutzgesetz und auch zum Waldrecht beschließen - ich unterstelle, mit einer deutlichen Mehrheit in diesem Haus -, kann man von einem durchaus bedeutenden - ich möchte sogar sagen: von einem durchaus historischen - Tag sprechen. Warum sage ich das? - Ich denke, es ist gelungen, Verbände, die sich in der Vergangenheit wohl nicht einmal mehr an einen Tisch gesetzt hatten, zusammenzuholen: Verbände der Landwirtschaft, Verbände aus dem Naturschutzbereich, mit völlig unterschiedlichen Ansichten, mit völlig unterschiedlichen Perspektiven, die sich öffentlich in der Vergangenheit mit Verwürfen gegenseitig nur so überzogen haben.
Der „Niedersächsische Weg“ war in der Tat ein langer Weg, aber am Ende auch ein guter Weg. Letzten Endes war er auch der richtige Weg.
Das Zusammentreffen und das gegenseitige Beschnuppern vor etwa einem Jahr im Gästehaus der Landesregierung waren, glaube ich, der Startschuss und ein gutes Signal für eine Zusammenarbeit zwischen landwirtschaftlichen Verbänden und Naturschutzverbänden im Sinne des Artenschutzes. Alle haben sich letzten Endes zusammengerauft und ein gemeinsames Ziel gefunden: Für Natur-, Arten- und Wasserschutz muss mehr getan werden. Das hat letzten Endes alle geeint.
Man kann an der Stelle allen nur dankbar sein, dass man sich tatsächlich zusammengerauft hat. Manchmal, so war von den Verhandlungen zu hören, mussten einige tatsächlich über ihren eigenen Schatten springen. Es wurde wirklich bis zum Ende verhandelt, bis nichts mehr ging. Alle waren bereit, auf Augenhöhe Kompromisse einzugehen, auch - das sage ich in aller Deutlichkeit - dieses Parlament.
Mit dem Beschluss der Gesetze heute werden wir - das muss man in aller Deutlichkeit sagen - eine bundesweit einmalige Vereinbarung für mehr Natur- und für mehr Artenschutz treffen, gemeinsam von Landwirtschaftsverbänden und Naturschutzverbänden mitgetragen. Das gab es in der Bundesrepublik Deutschland bislang kein einziges Mal, sondern das wird es nur hier in Niedersachsen geben, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich würde mir durchaus wünschen, dass dieses Signal von Hannover aus ein bisschen weiter hallen würde, am liebsten sogar bis nach Berlin. Dann
könnten wir an vielen Stellen, glaube ich, noch etwas weiter vorankommen. Umwelt- und Artenschutz gehen uns alle an. Das geht nur gemeinsam mit den Grundstückseigentümern und mit den Verbänden. Man darf allen dankbar sein, die daran mitgewirkt haben. Ein Dank gilt letzten Endes natürlich auch dem Parlament. Ich darf das, glaube ich, auch für den Kollegen Martin Bäumer sagen: Das war eine zeitliche Herausforderung, die wir bewältigen mussten. Der Dank geht natürlich auch an die jeweiligen Fraktionen, aber auch an die Opposition, dieses zeitlich doch sehr anspruchsvolle Verfahren jeweils so mitzutragen.
Viele strittige Punkte wie der Gewässerschutz, der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, Hecken, Baumreihen, Alleen und Insektenvielfalt sind letzten Endes im Interesse des Natur- und Artenschutzes auf Augenhöhe angegangen worden. Was hinzukommt: All diese Maßnahmen, die umgesetzt werden, werden einer ständigen Prüfung unterzogen. Das ist neu, das ist letzten Endes gut und richtig.
Ich kann an dieser Stelle nur sagen, lieber Umweltminister Olaf Lies und sehr geehrte Frau Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast: Respekt! - Das war wirklich eine Meisterleistung von Herrn Lies und von Frau Otte-Kinast, diese wirklich zerstrittenen Verbände zusammenzuführen! Herzlichen Dank, dass das so geklappt hat.
Aus ehemaligen Gegnern sind nun Partner geworden. Das hat man gerade auch heute früh vor dem Landtag gesehen: Der BUND hat dort eine kleine Demo mit Äpfeln gemacht, also im positiven Sinne. In der Vergangenheit - das ist noch gar nicht lange her - hätten sie nicht im positiven Sinne demonstriert. Der BUND will mehr Naturschutz, er will mehr Artenschutz. Er ist mit eingebunden. In der Vergangenheit hätte er sicherlich nicht so demonstriert. Ich halte das für ein sehr gutes Signal.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist letzten Endes ein guter Tag für Niedersachsen, weil diese Konflikte und Streitigkeiten der Vergangenheit angehören. Darum spreche ich mit Fug und Recht von einem historischen und einem guten Tag für Niedersachsen.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, warum es schon wieder einen Appell an den Bund braucht, nämlich jetzt den Auricher Appell. Es sind schon mehrere Appelle an den Bund gestellt worden. Warum brauchen wir jetzt noch einen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal vielen Dank für die Re
gierungserklärung und auch für die deutlichen Worte.
Liebe Miriam Staudte, denjenigen, die gekämpft haben und die jetzt recht bekommen haben, zu danken, ist richtig. Ich persönlich halte es aber nicht für richtig, in die Mottenkiste zu greifen und Geschichten und Darstellungen aus den 70erJahren vorzutragen, gespickt mit Schuldvorwürfen.
Ich denke: Fehlentscheidungen wurden getroffen. Das ist allen bewusst, das ist allen bekannt, aber das muss, bitte schön, auch der Vergangenheit angehören.
Es gilt, nach vorne zu schauen bei diesem doch langen, langen Suchprozess - und zwar gemeinsam nach vorne zu schauen.
Ich denke, dieser ganze Suchprozess - Minister Lies hat es vorgetragen - wird wesentlich länger dauern als die Halbwertzeit von mehreren Regierungen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Manch einer wird dabei fragen: Warum das alles? Der Atomausstieg ist nun beschlossene Sache, und spätestens Ende 2022 wird das letzte Atomkraftwerk in Deutschland abgeschaltet werden. Die vor längerer Zeit bereits abgeschalteten AKWs werden bereits zurückgebaut, und letzten Endes ist für mehrere auch die Stilllegung bereits beantragt. Mit der Einsetzung der Endlagersuchkommission wurden die Grundlagen für eine standortoffene Suche innerhalb Deutschlands nach einem geeigneten Endlager für hoch radioaktive Abfälle gelegt. Und von diesen Abfällen, liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es reichlich.
Nun zur Suche: Wo soll dieser Abfall hin? - Im ersten Schritt werden ungeeignete Gebiete ausgeschlossen. Wird eines von sechs Ausschlusskriterien im Standortauswahlgesetz erfüllt, kommt eine Region oder ein Ort als Endlager nicht mehr infrage. Mindestanforderungen müssen also erfüllt sein, um eine prinzipielle Eignung des geologischen Untergrunds festzustellen. Im Anschluss werden die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien
angewandt, um besonders günstige Teilgebiete gegenüber weniger günstigen Teilgebieten bewerten zu können.
Minister Lies hat darauf hingewiesen: Wir sind noch in einem sehr, sehr frühen Verfahren. Frühestens im Jahre 2023 werden diese Vorschläge, diese Regionen samt zugehöriger Erkundungsprogramme an die BGE und an das BASE übermittelt. Und dann, im Jahre 2023 oder auch 2024, werden der Deutsche Bundestag und der Bundesrat darüber entscheiden, welche Standortregionen überhaupt übertägig erkundet werden. Diese Entscheidung wird, wie gesagt, erst der neu zu wählende Bundestag treffen.
Die Teilgebiete werden also nach geowissenschaftlicher Analyse immer kleiner geschnitten. In Niedersachsen sind das etwa 80 % der Landesfläche, die als Teilgebiete ausgezeichnet sind. Schacht Konrad in Salzgitter, Asse II bei Remlingen im Landkreis Wolfenbüttel, Morsleben - in Sachsen-Anhalt, aber doch in unmittelbarer Nähe der Stadt Helmstedt - und auch Gorleben sind von diesem Verfahren ausgenommen. In Gorleben wird es kein Endlager für Atommüll geben. Das ist eine sehr, sehr gute Nachricht, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Die Entscheidung der BGE gibt letzten Endes all denjenigen Recht, die gegen ein Atommüllendlager im Salzstock Gorleben gekämpft haben. Es war richtig, dass Niedersachsen Gorleben sehr früh mit aus dem Verfahren genommen hat. - Warum sage ich das? Als Erstes wurde ein Stopp für die Anlieferung der Castoren verfügt, und zweitens wurde beim neuen Suchverfahren vom Prinzip der weißen Landkarte ausgegangen. Diese Grundlage einer weißen Landkarte haben die Sozialdemokraten, insbesondere auf Bundesebene, in der Endlagersuchkommission mit initiiert.
In diesem langen Suchprozess, der im Jahre 2031 seinen Abschluss finden wird, sollte sich niemand - kein Bundesland, kein Landkreis, keine Gemeinde - entziehen. Das Sankt-Florian-Prinzip „Verschon’ mein Haus, zünd’ and’re an!“ darf hier nicht gelten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir stehen vor einer nationalen Herausforderung und vor einer nationalen Verantwortung, der sich alle Länder und Kommunen stellen müssen. Der Prozess ist - das sage ich ganz deutlich - von der Bevölkerung und von den Bürgerinnen und Bürgern kritisch zu begleiten und kritisch zu hinterfragen. Das Land wird hierbei auch entsprechende Unterstützung anbieten. Wir müssen verantwortungsbewusst und transparent handeln, und ich bin überzeugt, dass kein Bundesland in der Bundesrepublik Deutsch
land auf diesen Prozess so gut vorbereitet ist wie Niedersachsen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Andere Länder waren bei dem Suchprozess ein bisschen schneller, andere waren weniger schnell, und ich erkenne durchaus an, dass man ein Verfahren gefunden hat, das die BGE nun auch umsetzt. Ich erkenne auch an, dass einige Daten - das wird ja durchaus auch kritisiert - nicht veröffentlicht werden können. Dieses Verfahren gilt für den Prozess von hoch radioaktivem Müll, offenbar aber nicht für den Suchprozess für schwach- und mittelradioaktive Abfälle.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass nicht alles gut ist bei der BGE.
Die BGE ist durchaus bemüht, den bestmöglichen Standort zu suchen. Ein Kriterium ist beispielsweise die Entfernung zu Wohngebieten. Ein weiteres Kriterium ist, kein altes - also gebrauchtes - Bergwerk zu nehmen. Für jemanden, der in der Region Braunschweig beheimatet ist, stellt sich durchaus die Frage, ob ein ehemaliges Erzbergwerk - hier Schacht Konrad -, das mitten in einem Gewerbegebiet liegt, im Herzen der Stadt Salzgitter, geeignet ist, um nach Wissenschaft und Forschung schwach- und mittelradioaktiven Atommüll aufzunehmen. Hier ist Schacht Konrad offenbar mit negativen Privilegien und Kriterien ausgestattet worden, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Auch bei der Rückholung der Abfälle aus der Asse und dem anschließenden Suchprozess für ein Zwischenlager hat sich die BGE nicht mit Ruhm bekleckert. Das durfte der Ausschuss vor einiger Zeit erfahren, als wir am 31. August einen Besuch vor Ort gemacht haben. In diesem durchaus lobenswerten Prozess der Asse-II-Begleitgruppe, der ja von der Transparenz her bundesweit Bedeutung erlangt hat, wurden die Hinweise der Begleitgruppe und auch die der Fachwissenschaftler ignoriert. Stattdessen wurde in einer Videokonferenz aus Berlin mitgeteilt, wo das Zwischenlager gebaut wird und wo die Abfälle, die in der Asse sind, dann eingelagert werden sollen.
Das, sage ich Ihnen ganz deutlich, sollte der Vergangenheit angehören. Ich denke, diese BastaPolitik mit dem Zwischenlager, diese Entscheidung ist eine falsche Entscheidung. Es ist wieder eine politische Entscheidung. Ich dachte, wir hätten uns davon schon längst verabschiedet.
Die zentrale Forderung der Begleitgruppe einschließlich der Wissenschaftler lediglich nach der Prüfung von zwei weiteren Standorten wird offenbar nicht umgesetzt. Das ist im Grunde genommen eine Aufkündigung der echten Bürgerbeteiligung.
Ich sage Ihnen auch ganz deutlich - wahrscheinlich auch im Namen der Kollegen Oesterhelweg und Försterling und von Frau Kreiser -: Das wird sich die Region nicht gefallen lassen. Das sagen wir an der Stelle ganz deutlich mit dem Blick nach Berlin.
Dieser Begleitprozess, der auch sehr gelobt worden ist, der mit Transparenz und Vertrauensbildung gestartet ist, wird dabei komplett infrage gestellt.
Also zur gelobten Suche der BGE: Wo viel Licht ist, ist auch Schatten. Und während wir aus der Atom- und der Kernenergie aussteigen, zeigen sich unsere Nachbarn im Nordwesten unseres Bundeslandes davon offenbar völlig unberührt. Die Niederlande erwägen nach einer Studie zumindest, zehn neue AKWs zu bauen. Kernenergie scheint dort offenbar unverzichtbar zu sein. Ein AKW Eemshaven - in unmittelbarer Nachbarschaft zu Niedersachsen - könnte dort errichtet werden.
Ich frage mich ganz deutlich, ob dieser Albtraum der Kernenergie nicht enden will. Der Weg in die Kernenergie ist letzten Endes ein Irrweg. Das wissen wir als Deutsche ganz genau, und nach Fukushima und Tschernobyl wissen wir es erst recht.
In dieser Studie der Niederländer sind weder der Bau noch die Anschlüsse, die Netze und vor allen Dingen die Entsorgung mit eingerechnet. Wenn man sich das einmal überlegt und gegeneinander hält - es gibt seit etwas mehr als 60 Jahren Kernenergie, es gibt seit 60 Jahren Atomstrom, insbesondere die Entsorgung verschlingt Kosten in Milliardenhöhe, und dieser Müll soll für 1 Million Jahre gesichert werden -, dann stellt sich tatsächlich die Frage der Verhältnismäßigkeit.
Es ist - da möchte ich natürlich gern wieder auf die Gemeinsamkeit zurückkommen - die Aufgabe der BGE, von Anfang an größtmögliche Transparenz walten zu lassen. Es ist für Deutschland eine der größten Herausforderungen, in einem fairen, lernbereiten und kompromissfähigen Verfahren ein atomares Endlager zu finden. Atomenergie war
und wird nie nachhaltig, günstig und vor allen Dingen sicher sein. Alle Wiederbelebungsversuche für Atomkraft lassen Aspekte wie Sicherheit, Nachhaltigkeit und vor allen Dingen auch die Kosten unter den Tisch fallen.
Die Zukunft, liebe Kolleginnen und Kollegen, gehört den erneuerbaren Energien. Sie müssen wir zügig ausbauen.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Da der Kollege Wenzel mich persönlich angesprochen hat und ich weiß, dass ich noch etwas Redezeit habe, möchte ich gerne darauf reagieren.
Lieber Stefan Wenzel, es geht mir nicht um das Zurückschauen. Ich denke, aus der deutschen Geschichte, auch aus der Geschichte von Gorleben und der Geschichte der Endlagerung kann man lernen. Aber was wir alle hier sein lassen müssen, sind persönliche Schuldzuweisungen gegenüber denjenigen, die zum Teil schon verstorben sind, aber auch gegenüber denjenigen, die noch leben.
Es geht mir nicht um Vergangenheitsbewältigung. Aus der Vergangenheit können wir lernen. Aber diese persönlichen Schuldzuweisungen müssen der Vergangenheit angehören.
Wir können viel aus dem Asse-Untersuchungsausschuss lernen, der anderthalb Jahre gedauert hat. Wir können mit Sicherheit auch aus den Prozessen des Gorleben-Ausschusses lernen. Wir müssen nach vorne schauen in diesem langen Prozess, der viele Jahre und Jahrzehnte andauern wird.
Ich habe es vorhin ganz deutlich gesagt, und so meine ich das auch: Der Prozess wird nicht nur die Landesregierung, sondern auch die Bundesregierung überleben. Darum müssen wir nicht nur in diesem Parlament, sondern auch in den anderen Landesparlamenten und erst recht im Bundestag geschlossen hinter dem Suchprozess und letzten Endes hinter dem Gesetz stehen. Dabei darf sich auch niemand davonstehlen.
Vergangenheitsbewältigung und aus der Vergangenheit lernen - ja! Persönliche Schuldzuweisungen - nein!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 28. September wird Deutschlands Fläche - zumindest kartographisch - neu separiert, und zwar in diejenigen Regionen, die für die Suche nach einem Endlager infrage kommen, und in solche, die aus geologischen Gründen von vornherein ausscheiden.
In einigen Bereichen wird ein Aufatmen, an anderen Orten aber durchaus ein Groll zu vernehmen sein, der mit Sicherheit aber auch mit der Hoffnung verbunden sein wird, in der nächsten Runde auszuscheiden. Eine Region wird es letzten Endes treffen. Aber das Verfahren wird noch einige Jahre dauern.
Aber wenn dann am 28. September, nach drei Jahren, die BGE, die Bundesgesellschaft für Endlagerung, in einem ersten Zwischenbericht jene Gebiete benennen wird, die für die weitere Suche infrage kommen, wird in den betroffenen Gebieten die Debatte um die Lagerung von Atommüll wieder beginnen. Auf diese Zeit müssen wir vorbereitet sein.
Es braucht keine großen geologischen Vorkenntnisse, um zu wissen, dass Niedersachsen durchaus in den Fokus gerät; von Westen und - so sage ich einmal - nach Osten, vom Emsland über das Weserbergland bis nach Helmstedt, bis in den
Harz hinein. Warum ist das so? In Niedersachsen gibt es alle Formationen, die untersucht werden sollen, sowohl Salz und Ton als auch letzten Endes Granit. Das heißt, es kann letzten Endes jede Region in Niedersachsen und damit auch jeden Wahlkreis treffen.
Ich bin allen demokratischen Fraktionen in diesem Haus ausdrücklich dankbar, dass es zu diesem gemeinsamen Entschließungsantrag gekommen ist. Niedersachsen wird Verantwortung tragen. Aber diese Verantwortung haben wir auch gegenüber anderen Bundesländern, die sich bei dieser Frage nicht wegducken sollen in der Hoffnung, dass der Kelch bei der Suche nach einem Endlager an ihnen vorübergeht. Das ungeliebte Thema der Endlagerung wird natürlich wieder aktuell - siehe Schacht Konrad. Im Jahre 2027 soll die Endlagerung beginnen. Wir erleben schon jetzt die Diskussionen um den Logistikstandort Würgassen. Ich denke in diesem Zusammenhang an die Asse, an die Diskussion und an die Bekanntgabe des Zwischenlagers an der Asse, das vor Ort auf großen Widerstand stößt. Ich will es nicht hoffen, aber es könnte mit dieser Debatte durchaus ein heißer Herbst werden.
Es geht um eine faire Standortsuche ohne Vorfestlegung. Das ist für Niedersachsen besonders wichtig; insbesondere auch mit Blick auf Gorleben, da dort bereits Infrastruktur vorhanden ist. Die Bevölkerung soll und muss frühzeitig einbezogen werden, damit sie durchaus hinterfragen kann, was denn letzten Endes vor Ort passiert.
Dieser Punkt findet sich explizit in dem Antrag wieder. Darum wollen wir vor Ort durch die Übernahme von Sachverständigenkosten Unterstützung leisten, und auch Öffentlichkeitsveranstaltungen sollen stattfinden. Wir begrüßen ausdrücklich, dass Niedersachsen das Niedersächsische Begleitforum Endlager gegründet hat.
Dem Zwischenbericht, der für den 28. September vorgesehen ist, liegen zunächst nur geologische Kriterien zugrunde. Aspekte der Raumplanung, beispielsweise Abstände von Wohngebieten oder Abstände zu Naturschutzgebieten, spielen dann erst im weiteren Verfahren eine Rolle. Das heißt, wir befinden uns im ersten Schritt. Es folgt im Oktober eine Auftaktkonferenz in Kassel, der bis Mitte nächsten Jahres drei weitere folgen werden.
In der zweiten Phase, die etwa im Jahr 2022 stattfinden wird, wird übertägig und, daran anschließend, dann letzten Endes auch unterirdisch erkundet. Bis zum Jahr 2031 soll die Wahl getroffen
sein. Das alles sind - das sage ich ganz deutlich - sehr, sehr ehrgeizige Ziele. Es ist gesellschaftlicher und politischer Konsens, dass Deutschland ab dem Jahr 2023 keinen Atomstrom mehr erzeugt. 70 Jahre lang gab es Atomstrom. Mit dem Abfall dieser Epoche muss verantwortungsvoll umgegangen werden. Das muss unser gemeinsamer politischer Anspruch hier in diesem Haus sein.
Zur Wahrheit gehört auch, dass wir uns wirklich keinen Illusionen hingeben dürfen. Den Regionen, die schon im ersten Durchgang prädestiniert sind, stehen harte Zeiten bevor.
Die Präsentation der BGE am 28. September wird wohl der erste Akt eines langen, langen Dramas werden. Darauf können wir uns hier in Niedersachsen mit diesem Antrag vorbereiten.
Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich habe bei der Rede von Herrn Wirtz genau hingehört. Der Antrag, den wir gemeinsam gefertigt haben, sei „substanzlos“.
Ich glaube, Herr Wirtz, Sie haben nicht die geringste Ahnung, mit welchen Emotionen die Debatten hier im Haus und außerhalb dieses Hauses in Niedersachsen und darüber hinaus geführt worden sind. Dann können Sie doch nicht allen Ernstes behaupten, dieser Antrag sei „substanzlos“, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Mit diesem Antrag haben wir die Möglichkeit, beispielsweise die BGE, möglicherweise das BASE - Sie wissen nicht, was das ist; das ist das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung - hier in diesem Haus zu hören und mit diesem Antrag zu beschäftigen.
Herr Dr. Birkner hat es gesagt: Es gilt doch, das Problem, vor dem Niedersachsen steht, anzuerkennen. - Sie liefern keine Antworten. Sie wollen die AKWs länger laufen lassen. Sie wollen sie gar nicht abstellen. Sie liefern überhaupt keine Antwort darauf, wo der Atommüll hin soll.
Im Gegenteil: In Ostdeutschland sagen Ihre Kollegen, der westdeutsche Müll soll nicht nach Ostdeutschland kommen. Sie sind froh darüber, dass die Reaktoren und die Brennelemente zu DDRZeiten in die Sowjetunion verschifft worden sind. Das sind Ihre Leute! So gehen Sie angeblich „verantwortungsvoll“ mit der nuklearen Entsorgung um! Seien Sie bloß still! Ich kann es nicht mehr hören!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Gut gebrüllt, Löwe“, Herr Kollege Grupe. Bei Wölfen würde man, glaube ich, „gejault“ sagen.
- Geheult? Geheult hat er ja nicht.
Wir sind, glaube ich, gar nicht so weit auseinander.
2018/2019 gab es in der Tat drei tote Tiere und 2020 fünf tote Pferde, wobei es auch vier verletzte Tiere gegeben hat. Ich sehe grundsätzlich das Pferdeland Niedersachsen noch nicht in Gefahr.
Aber grundsätzlich ist auch zu sagen: Jeder Riss eines Weidetieres ist letzten Endes einer zu viel. Wir sehen uns mittlerweile 35 Rudeln in Niedersachsen gegenüber, und klar ist auch - wir stehen ja nicht zum ersten Mal hier -: Das ist eine streng geschützte Art. Die Wolfsverordnung ist in der Verbändebeteiligung. Die Stellungnahmen werden eingesammelt und müssen natürlich auch bewertet werden.
Meine persönliche Einschätzung möchte ich hier auch mal wiedergeben: Es darf hier zu keiner Abschwächung der Verordnung kommen. Das sage ich an dieser Stelle ganz deutlich. Ich sage Ihnen auch, was wir nicht machen können: Wir können garantiert nicht - Kollege Grupe hat es gesagt - alle Weidetiere einzäunen - also Schafe, Ziegen, Kälber, Rinder und, und, und. Wenn man das will, dann muss man es sagen. Dann muss man eben Tausende Kilometer von Zäunen ziehen. Dann muss man das eben machen, natürlich auch mit Untergrabe-Schutz und mit mindestens 1,20 m Höhe. Ich glaube, es kann aber letzten Endes nicht unser Anspruch sein, dieses viele Geld auszugeben und das halbe Land einzuzäunen.
Was wir auch nicht machen können und dürfen, ist, alle Wölfe abzuschießen. Auch das geht nicht und dürfen wir nicht. Es sind mittlerweile für drei Wölfe Ausnahmegenehmigungen erteilt worden. Die
wurden natürlich sofort alle beklagt. Die Landesregierung ist mit der Erteilung der Ausnahmegenehmigungen ihrer Pflicht gerecht geworden. Das Land hat letzten Endes alle rechtlichen Voraussetzungen zur Bejagung geschaffen.
Man kann ja auch beklagen, dass das alles viel Geld kostet. Aber das Land hat doch gehandelt! Natürlich wurden Personen beauftragt, sich dorthin zu setzen und diese Tiere zu entnehmen. Der Erfolg war leider Gottes gleich null. Der nächste Schritt war: Man spricht mit der Landesjägerschaft. Gott sei Dank - da gilt der Landesjägerschaft ein großer Dank - haben einige Jäger - nicht alle - gesagt: Ja, wir sind bereit! - Den Erfolg kennen wir: Entnahme von Tieren auch gleich null.
Herr Minister Lies hat, glaube ich, keinen Jagdschein. Er wird sich ja nicht selber auf einen Hochsitz setzen, um ein Tier zu schießen; das kann auch niemand erwarten. Wir brauchen die Jägerschaft weiterhin als zuverlässigen Partner. Das ist sie heute schon. Dieser Schritt ist sehr vernünftig.
Man kann natürlich auch überlegen - das ist ja angeklungen - den Wolf ins Jagdrecht zu nehmen. Fakt ist aber: Sachsen hat den Wolf im Jagdrecht.
Das Problem ist damit in Sachsen aber nicht gelöst. Sachsen hat immer noch dieselben Probleme wie Niedersachsen, dieselben Probleme wie Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und mittlerweile auch Thüringen. Denn die Population entwickelt sich weiter in Richtung Süden. Es gibt auch Bundesländer, von denen man ja vielleicht lernen könnte. Die haben eine längere Wolfsgeschichte: Brandenburg, Sachsen. Die haben das Problem aber genauso wenig im Griff wie Niedersachsen. Dazu sage ich Ihnen auch ganz deutlich: Ich persönlich würde mir wünschen, dass sich in Berlin an der Stelle ein bisschen mehr bewegt. Dort treten wir zurzeit leider Gottes auf der Stelle.
Ich lehne mich jetzt mal ein bisschen zum Fenster hinaus. Wir brauchen in der Tat ein rechtliches Instrument, um auffälliger Rudel Herr zu werden. Ich sage ganz deutlich: Ich würde mich - Kollege Grupe hat es angesprochen - durchaus für die französische Variante aussprechen. Das haben wir übrigens auch im Januar besprochen, als wir das Atommüllendlager besucht haben. Auch damit sind die französischen Politikerinnen und Politiker nicht zufrieden.
Aber warum sage ich das? - Die französische Lösung ist, glaube ich, die pragmatischste. Man nimmt eine Quote, und dort, wo es Probleme gibt, dürfen Tiere entnommen werden. Mein Wunsch ist es - wir sind zwar nicht bei „Wünsch dir was“, aber ich kann es trotzdem äußern -, dass wir zu solch einer pragmatischen Lösung kommen. Das Gute daran ist auch noch: Es könnte kurzfristig realisiert werden. Es bedürfte keiner Besenderung. Die Tiere könnten kurzfristig an der Stelle entnommen werden, wo sie ihr Unwesen treiben oder wo sie auffällig werden.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie sah die Situation zwischen Umwelt- und Naturschutzverbänden und der Landwirtschaft sowie Landwirtschaftsverbänden noch vor wenigen Monaten bzw. im letzten Jahr aus? - Beide Seiten lagen sich in tiefsten Schützengräben gegenüber und - um es militärisch zu beschreiben - schossen aus allen Rohren aufeinander.
Nun ist offenbar etwas Einmaliges in der Bundesrepublik Deutschland gelungen: Umwelt- und Naturschutzverbände auf der einen Seite und die Landwirtschaftskammer und Landwirtschaftsverbände auf der anderen Seite reichen sich die Hand. Nicht nur das: Sie sitzen in Arbeitsgruppen zusammen. Es werden ein Gesetzentwurf und auch Vereinbarungen gemeinsam beschlossen.
Beide Seiten eint das Ziel, mehr für Natur-, Arten- und Wasserschutz zu tun. Beide Seiten wissen auch: Es geht nur gemeinsam - Umwelt- und Naturschutz mit den Landeigentümern, mit der Landwirtschaft. Daher gilt allen Beteiligten der ausdrückliche Dank, dass es zu diesem Handschlag gekommen ist.
Ich denke, dieser Niedersächsische Weg ist ein Leuchtturm - und zwar auch einer in Richtung Berlin; denn dort gibt es an der Stelle noch sehr viel Luft nach oben. Klar ist auch, dass noch einige harte Wochen vor allen Beteiligten liegen.
Gemeinsame Ziele sind erreicht worden. Ziel ist, Gutes für die Natur zu tun und trotzdem die Landwirtschaft nicht aus den Augen zu lassen und Landwirtschaft zuzulassen. Es wurde, wie ich den
ke, ein Fundament für alle Beteiligten geschaffen, das im Dialog weiter aufgebaut wird. Wie man hört, war es ein hartes, aber auch ein faires Ringen um den Gesetzestext. Der gesamte Prozess wird im Übrigen auch noch regelmäßig überprüft.
Der Landwirtschaft - das muss man auch zugestehen - müssen in einigen Bereichen mit Sicherheit noch die Ängste genommen werden. Dieser Prozess und das, was dabei für den Bereich Umwelt-, Natur- und Artenschutz herausgekommen ist, ist einmalig - das sage ich ganz deutlich - und sucht seinesgleichen.
Diese beiden Seiten - die Menschen in den Umwelt- und Naturschutzverbänden sowie in der Landwirtschaft - zusammenzubringen, ist eine Premium-Leistung von Ihnen und Ihren Häusern, lieber Olaf Lies und liebe Barbara Otte-Kinast. Recht herzlichen Dank dafür!
Mein Blick richtet sich natürlich auch auf die Opposition. Das Wahlkampfmanöver der Grünen zum Volksbegehren wird ja möglicherweise ausgebremst. Ich sage Ihnen - es wird ja einige Bereiche geben -: Das wird ganz schön wehtun.
Ich habe neulich den Kollegen Christian Meyer in einem Video gesehen. Da hat er den Niedersächsischen Weg gescholten und gesagt, man müsse viel mehr tun, und er werde aus der Opposition heraus für mehr Umwelt-, Natur- und Artenschutz streiten.
Er hat fünf Jahre Zeit gehabt, um etwas zu tun!
Sowohl das Landwirtschaftsministerium als auch das Umweltministerium waren grün besetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Sie haben es nicht geschafft, diesen Konflikt zu lösen. Das, was Sie jetzt betreiben, dient nur dazu, vom eigenen Versagen abzulenken.
Zur Wahrheit gehört doch auch: Der Entwurf, der unter Rot-Grün noch beraten worden ist, liegt doch weit hinter dem, was jetzt letzten Endes auf dem Tisch liegt - weit dahinter!
Im Übrigen habe ich, wenn ich mich so umsehe, bisher noch nicht wahrgenommen, dass in den Bundesländern, in denen die Grünen mitregieren, wesentlich mehr für den Umwelt-, Natur- und Artenschutz getan wird - das gehört nämlich auch zur Wahrheit -, abgesehen mal von Rechten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Aber das steht auf einem anderen Blatt.
Ich denke, wir sind mit diesem Gesetzentwurf den Bundesländern, die grün mitregiert werden, weit voraus - und zwar im Dialog und nicht mit der Brechstange! Ich glaube, das ist auch die ganz bittere Wahrheit für Sie.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim „Niedersächsischen Weg“ handelt es sich um eine einmalige Allianz zwischen Landesregierung, Landvolk, Landwirtschaftskammer sowie den Natur- und Umweltverbänden in Niedersachsen. Alle Beteiligten verpflichten sich, große Anstrengungen beim Natur- und Artenschutz, bei Biodiversität und natürlich auch beim Umgang mit der Landwirtschaft zu unternehmen.
Dieser Schritt, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist in der Bundesrepublik Deutschland einmalig. Allen Akteuren - das sage ich hier ganz deutlich - gilt ganz großer Dank für die konstruktiven Verhandlungen und natürlich auch für das Ergebnis, das dabei herausgekommen ist. Ein besonderer Dank gilt - insbesondere für die Initiative hierzu - Herrn Umweltminister Olaf Lies und Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast.
Herzlichen Dank dafür!
Hierzu werden uns in Kürze auch Gesetzesvorlagen erreichen, nämlich zum Wassergesetz und zum Naturschutzgesetz.
Wir wissen aber auch, dass es mindestens eine Fraktion gibt, die diesen „Niedersächsischen Weg“ zumindest kompliziert findet.
- Ja, lieber Helge Limburg, das ist in der Tat so!
Ich spreche da natürlich über die Grünen. Zur Wahrheit gehört aber auch: Wozu Olaf Lies und Barbara Otte-Kinast zweieinhalb Jahre gebraucht haben, haben sowohl Christian Meyer als auch Stefan Wenzel in viereinhalb Jahren nicht einmal ansatzweise geschafft. Sie haben ja nicht einmal den Versuch unternommen, die Leute an einen Tisch zu holen und hier etwas vorzubereiten, um Landwirtschafts-, Umwelt- und Naturschutzverbände zu verbinden. Das ist doch die Wahrheit!
Ich habe es noch gut in Erinnerung: Wir haben damals unter Rot-Grün mehrfach darauf gedrängt, beim Wassergesetz und beim Naturschutzgesetz in die Pötte zu kommen.
Und - auch das gehört zur Wahrheit dazu - der ehemalige Abgeordnete und jetzige Landesvorsitzende war damals für den Bereich Naturschutz zuständig.
Das wird z. B. der Kollege Bajus auch noch wissen. Alles, was wir damals hineinverhandelt haben, war Grundlage für die jetzigen Entwürfe.
Alles, was jetzt noch oben drauf gekommen ist, ist deutlich mehr. Ihr Landesvorsitzender macht jetzt Stimmung gegen den „Niedersächsischen Weg“, obwohl er viel weiter geht als das, was damals im
Entwurf von Rot-Grün stand. Das ist doch völlig absurd, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Daraus kann ich nur schlussfolgern: Es geht Ihnen nicht um die Sache. Es geht Ihnen um das Erheischen von Wählerstimmen und um nichts anderes.
Ich oute mich hier auch als Mitglied des NABU. Warum sage ich das? - Ich bin Mitglied des NABU geworden und helfe dort mit, weil meine NABUOrtsgruppe ebenso wie die in vielen anderen Bereichen eine gute Arbeit machen. Dafür gebührt ihnen Dank und Respekt.
Bei uns arbeitet die Ortsgruppe z. B. gemeinsam mit dem Landschaftspflegeverband im Landkreis Wolfenbüttel, gemeinsam mit der unteren Naturschutzbehörde, gemeinsam mit den Besitzern, gemeinsam mit der Landwirtschaft und den Umwelt- und Naturschutzverbänden. Das ist eine gute Arbeit vor Ort.
Ich bin aber auch enttäuscht. Ich bin enttäuscht vom Landesvorsitzenden des NABU.
Ich bedauere auf der einen Seite, dass er den „Niedersächsischen Weg“ mit Inbrunst unterzeichnet hat. Im Facebook-Auftritt kann man sehen, wie er von einer „bedeutenden Unterschrift“ und von einem Startpunkt spricht, den er sich „immer gewünscht“ hat. Aber auf der anderen Seite wirbt er nun für das Volksbegehren. Gehen Sie mal auf die Homepage des NABU Niedersachsen! Wenn Sie NABU Niedersachsen anklicken, erscheint unten sofort ein Banner. Welche Farbe hat dieses Banner wohl? - Natürlich grün! Wenn man draufklickt, findet man den Weg zum Volksbegehren.
Ich finde dieses Gebaren, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie hierbei vom Landesvorsitzenden des NABU agiert wird, äußerst befremdlich.
Natur-, Umwelt- und Artenschutz sind immer nur gemeinsam mit der Landwirtschaft, mit den Landbesitzern, mit den Umwelt- und Naturschutzverbänden möglich. Das ist oftmals ein langer Weg, ein steiniger Weg. Aber es muss immer gelten, alle Beteiligten an einen Tisch zu bringen und mit allen zu sprechen, um Lösungen zu finden. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist mit dem „Niedersächsischen Weg“ gelungen.
Ich danke Ihnen.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Meyer schwärmt von dem Grünen Band von Norwegen bis Griechenland. Dabei gehört natürlich zur Wahrheit dazu, dass in Wirklichkeit nur 43 km des Grünen Bandes im Amt Neuhaus über das niedersächsische Gebiet laufen. Das haben Sie leider verschwiegen, Herr Meyer.
Die Beratungen im Ausschuss und die Unterrichtung durch die Landesregierung haben durchaus deutlich gemacht, dass das Land bereits seit Jahren auch im Sinne des Antrages aktiv ist. Daher gilt es letzten Endes nur, diesen Antrag abzulehnen, was mit der großen Mehrheit des Ausschusses auch geschehen ist.
Ich will es an ein paar Punkten deutlich machen.
In vielen Bereichen und in benachbarten Bereichen hat das Land bereits Schutzgebiete ausge
wiesen und damit an das Grüne Band angehängt. Dieser Antrag ist also vor dem Hintergrund der historischen Dimension zu begrüßen. Das war es aber auch schon. Aus naturschutzfachlicher Sicht ist schon fast alles passiert. Da das Land in diesem Sinne aktiv ist, sind die aufgestellten vier Forderungen durchaus entbehrlich.
Wir sollten uns nicht erlauben, hier noch weitere Vorgaben zu machen. Warum sage ich das? - Ich sage das, weil die Wertschätzung und die Unterstützung der kommunalen Aktivitäten zum Schutz des Grünen Bandes und der benachbarten Bereiche viel wichtiger sind. Es bleibt den Kommunen vor Ort letzten Endes völlig unbenommen, weitere Gebiete entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung unter Schutz zu stellen.
Der in Niedersachsen befindliche Abschnitt des Grünen Bandes - diese besagten 43 km - wurde bereits im Jahr 2002 mit dem Gesetz über das Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue unter Schutz gestellt. Dabei geht es natürlich auch - Herr Meyer hat es angesprochen - in dem Bereich UNESCO-Biosphärenreservat Südharzer Gipskarstlandschaft neben naturschutzfachlichen Belangen auch um Belange aus touristischer und historischer Sicht.