Wir beginnen die heutige Sitzung mit dem Tagesordnungspunkt 40, dem zweiten Teil der Aktuellen Stunde. Anschließend behandeln wir die beiden ursprünglich für gestern vorgesehenen Anträge zur Aktuellen Stunde und danach die noch ausstehende Dringliche Anfrage. Nach der Mittagspause setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort.
Zu Beginn der Mittagspause bietet Ihnen die Band „JEREMIAS“ unter dem Motto „popNDS - Professionalisierung des Musiklandes Niedersachsen“ in der Portikushalle ein kleines Wohnzimmerkonzert. Die Veranstalter freuen sich über Ihr Interesse.
Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr die Schriftführerin Frau Eilers mit. Bitte, Frau Kollegin!
Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für heute haben sich entschuldigt: von der Landesregierung Herr Ministerpräsident Stephan Weil, Frau Sozialministerin Dr. Carola Reimann, von der Fraktion der SPD Herr Holger Ansmann, Herr Axel Brammer nach der Mittagspause und das fraktionslose Mitglied des Hauses Jochen Beekhuis.
a) Scheuers Straßenverkehrsordnung verbessern: Mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer - mehr Entscheidungsfreiheit für Kommunen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/5380
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Stadt Garbsen hat mit ihrem Modell des gemeinsam geteilten Verkehrsraums und dem damit verbundenen Tempolimit von 20 km/h ein vorbildliches Mobilitätskonzept auf den Weg gebracht und soll nach dem Willen der Straßenbaubehörde jetzt dafür bestraft werden, obwohl die Straßenverkehrsordnung bereits Spielräume zulässt.
Die Stadt Gartow in Lüchow-Dannenberg bekommt in einem sensiblen Bereich eine Bedarfsampel bzw. Querungshilfe für 30 000 Euro, während Tempo 30 mit Kosten von rund 500 Euro abgelehnt wird.
Die Samtgemeinde Amelinghausen kommt der Pflicht zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes nach. Die Gutachter dort fordern Tempo 30, was wiederum von der Straßenbaubehörde abgelehnt wird, ebenso die Einrichtung einer Bedarfsampel bzw. Querungshilfe. Anders als in Gartow, soll die Gemeinde das hier auf eigene Kosten tragen.
Das sind einige Beispiele von vielen in Niedersachsen, die deutlich machen, dass wir uns dringend um eine zeitgemäße Straßenverkehrsordnung kümmern müssen, die solche klugen Vorhaben ermöglicht.
Was aber im Bundesverkehrsministerium geschieht, steuert weiterhin auf die Autobahn mit voller Fahrt voraus. Minister Scheuers Flickwerk zur Straßenverkehrsordnung dient einzig dem Zweck, dass sich alle weiterhin dem Primat des Autoverkehrs unterzuordnen haben.
Aber sowohl die Straßenverkehrsordnung als auch deren Ausführungsbestimmungen bedürfen einer grundlegenden Reform.
Wir brauchen eine Straßenverkehrsordnung, die den Fuß- und Radverkehr gegenüber dem motorisierten Verkehr nicht länger eklatant benachteiligt und die vor allem den Kommunen deutlich mehr eigenen Gestaltungsspielraum gibt und gute Mobilitätskonzepte der Kommunen nicht im Keim erstickt.
Niemand kann die Verkehrssituationen vor Ort besser einschätzen und bewerten als unsere Kommunen in Niedersachsen. Kommunen müssen die Möglichkeit haben, Verkehrssicherheitszonen einzurichten, in die Lkw ohne Abbiegeassistenten nicht einfahren dürfen. Die Einführung von Tempo 30 oder, wie in Garbsen, von Tempo 20 muss eigenständig durch die Kommune entschieden werden können.
Einen Moment, bitte, Herr Kollege! Sie können gleich fortfahren. - Ich darf um etwas mehr Ruhe im Plenarsaal bitten.
Einen Moment, bitte, Herr Kollege! Wir fahren erst fort, wenn Ruhe eingekehrt ist, damit Sie die Aufmerksamkeit des Hauses haben.
Erleichterungen bei der Einrichtung von Fahrradstraßen, Querungshilfen oder aber das Öffnen von Einbahnstraßen für Radfahrende in die Gegenrichtung sind dringend geboten.
Da sollen Busspuren künftig für Autos mit mindestens drei Personen geöffnet werden. Ich finde - da werden Sie mir sicherlich recht geben -, das ist ein ziemlich eigenartiges Ansinnen zur Novellierung der Straßenverkehrsordnung. Denn das ist nicht nur hochgefährlich, das torpediert den Sinn von Busspuren und ist darüber hinaus kaum kontrollierbar. Sollen sich dann etwa Leute an die Busspuren stellen und nachzählen, ob in jedem Pkw, der die Busspur nutzt, drei Menschen sitzen?
Falschparken auf Rad- und Fußwegen sowie in Kreuzungsbereichen ist kein Kavaliersdelikt. Hier werden Menschen dadurch in Gefahr gebracht, dass andere Verkehrsregeln grob missachten. Weiterhin mangelhaft sind beispielsweise die angedachten Regelungen zu Fahrradzonen und zur Ausweitung des Parkverbotes an Kreuzungen.
Herr Ministerpräsident Weil und Herr Verkehrsminister Althusmann, verstehen Sie unsere Aktuelle Stunde als freundliche, aber nachdrückliche Aufforderung! Machen Sie bei der bevorstehenden Bundesratssitzung Druck! Bringen Sie Scheuer auf Kurs für eine wirklich grundlegende Novellierung der Straßenverkehrsordnung!
(Beifall bei den GRÜNEN - Dirk Toe- pffer [CDU]: Können Sie ihn mal „Mi- nister“ nennen? Das ist unerträglich!)
Zeigen Sie, dass die Landesregierung die Kommunen für die notwendigen Gestaltungsspielräume auch in Niedersachsen unterstützt! Niedersachsen muss im Bundesrat eine starke Stimme für Gesundheits- und Klimaschutz sowie Verkehrssicherheit sein - gerade bei der Reformierung der Straßenverkehrsordnung.
Wir brauchen endlich eine Straßenverkehrsordnung, die fahrrad- und fußverkehrsfreundlich ist. Die Straßenverkehrsordnung darf sich nicht länger dem Primat der Leichtigkeit und der Flüssigkeit des Autoverkehrs unterordnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal herzlichen Dank an die Grünen für diesen Antrag zur Aktuellen Stunde. Bevor ich auf den Gesetzentwurf von Bundesverkehrsminister Scheuer zur Änderung der Straßenverkehrsordnung eingehe, möchte ich die Gelegenheit nutzen, ein paar Dinge über die Mobilitätswende in Niedersachsen zu berichten.
Der in dieser Woche vorgelegte Haushalt zeigt einmal mehr auf, dass die Regierungsfraktionen die Verkehrswende angehen. Uns ist an einem guten Miteinander aller Verkehrsteilnehmer gelegen. Wir werden für eine Verkehrsgerechtigkeit sorgen, die Radfahrer, Fußgänger und Kraftfahrer zu gleichberechtigten Verkehrsteilnehmern machen.