Sabine Tippelt

Sitzungen

18/7 18/9 18/15 18/27 18/28 18/29 18/37 18/38 18/48 18/60 18/66 18/71 18/76 18/77 18/80 18/89

Letzte Beiträge

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Niedersächsischen Straßengesetz sehe ich genau vier wesentliche Punkte, auf die ich jetzt mit meinen drei Minuten Redezeit eingehen will.
Erstens. Mit dem Gesetz kommen wir unserem erklärten Ziel, Fahrradland Nummer eins zu werden, einen großen Schritt näher, in dem wir Planung und Umsetzung von selbstständigen Radwegen - das sind Radwege, die einen eigenen Straßenkörper besitzen, jedoch nicht im Wesentlichen mit einer Landes-, Kreis- oder Gemeindestraße gleichlaufen - erleichtern.
Zweitens. Darüber hinaus werden Bauvorhaben in der sogenannten Anbauverbotszone erleichtert. Aktuell gibt es in anbaufreien Zonen an Landes- und Kreisstraßen ein Anbauverbot. Das hat dazu geführt, dass oft nicht einmal privilegierte Vorhaben innerhalb der 30-m-Zone zum Straßenkörper gebaut werden konnten. Durch diese Änderung wird es nun möglich, dass Ausnahmen im Einvernehmen mit der zuständigen Straßenbaubehörde zugelassen werden.
Drittens - das ist, glaube ich, ganz wichtig - schaffen wir Planungssicherheit während der Pandemie. Durch die Aufnahme des § 62 Abs. 3 und 4 übernehmen wir Regelungen des Bundes und ermöglichen, dass bei Planungen die Beteiligung nun
auch digital stattfinden kann. Dieses ist befristet bis zum 31. März 2021.
Der vierte Punkt, den ich herausstellen möchte, betrifft die Sondernutzung für stationsgebundenes Carsharing. Damit ermöglichen wir es Kommunen, Stellflächen für stationsgebundenes Carsharing zu bestimmen und Sondernutzungserlaubnisse für Anbieter zu erteilen. Damit fördern wir nachhaltige Mobilitätsformen und ermöglichen es Kommunen, diesen Prozess mitzugestalten und an bestimmte Anbieter in Abhängigkeit von bestimmten Kriterien Raum zu vergeben.
Zu diesem Punkt gibt es seit heute Morgen einen Änderungsantrag der Grünen. Ich habe ihn mir heute Morgen durchgelesen. Ich kann nur sagen, die Vorlage des GBD liegt seit dem 15. September vor. Wir haben sie im Wirtschaftsausschuss ausführlich diskutiert. Der Rechtsausschuss hat die Erläuterungen und den Vorschlag übernommen. Darum halten wir fest, dass der GBD in seiner Stellungnahme deutlich gemacht hat
(Helge Limburg [GRÜNE] spricht mit Jörg Bode [FDP] - ich erkläre gerade, warum wir den Grünen-Antrag ablehnen; vielleicht zuhören, lieber Helge -, dass ein gänzlicher Verzicht auf nähere Eignungskrite- rien nicht zulässig ist. Dieser Stellungnahme des GBD schließen wir uns gerne an. Darum werden die Regierungsfraktionen diesem Straßengesetz mit großer Freude zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)
Sehr gerne, Herr Kollege Schulz-Hendel.
Mein lieber Kollege, ich habe mich heute in der Mittagspause mit Ihrer Kollegin Frau Menge genau darüber ausgetauscht, und ich bin bestens informiert. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-Krise betrifft unsere gesamte niedersächsische Wirtschaft und damit auch den Tourismus. Die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung treffen gerade die Branchen hart, die auf ein soziales Miteinander und menschliche Bewegungsfreiheit angewiesen sind. Der Tourismus und das Gastgewerbe sind deshalb in einer Tiefe und Breite nachhaltig getroffen, die es in sich haben und wovon sie sich ohne schnelle und unbürokratische Hilfe nicht erholen werden.
Als Regierungsfraktionen werden wir diesem Leitmarkt eine Perspektive aufzeigen, um sie durch die von ihm unverschuldete Krise zu navigieren. Wir sprechen von 293 000 Erwerbstätigen im niedersächsischen Tourismus - und das ohne den Gastrobereich. Diese Beschäftigten brauchen eine planbare, eine sichere Zukunft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die vorübergehende Schließung von Betrieben der Freizeitwirtschaft, Hotels und Gaststätten führte zu einem Einnahmeverlust, von dem sich viele bis heute finanziell nicht erholt haben.
Dabei sprechen wir von einer Branche, die bisher ohne finanzielle Unterstützung gut leben konnte.
So haben die Beherbergungsbetriebe letztes Jahr insgesamt mehr als 15,4 Millionen Gäste begrüßen können. Die Zahl der Übernachtungen lag erstmals über der Schwelle von 46 Millionen. Die Konsumausgaben der Touristen sorgten für eine Bruttowertschöpfung von 12 Milliarden Euro. Damit trug die Tourismuswirtschaft mit 5,2 % zur gesamten Wirtschaftsleistung in Niedersachsen bei. Eine solche starke Branche dürfen wir nicht im Stich lassen!
Selbst wenn sich gerade jetzt zum Anfang der Sommerferien eine langsame Normalisierung am Horizont abzeichnet und laut einer Umfrage der TMN mehr als die Hälfte der Tourismusunternehmen vorsichtig optimistisch in die Sommersaison gehen, muss dieser Optimismus in Relation zu den Vorjahren gesehen werden.
Die Branche steckt trotz des Neustarts - so kann man es auch vonseiten der TMN hören - in einer Krise, die noch lange spürbar sein wird. Nach dem Sparkassen-Tourismusbarometer haben die niedersächsischen Destinationen nach Hochrechnungen allein im März und April knapp 2 Milliarden Euro an Umsatzeinbußen erlitten.
Mit der Verfügung des Bundes und der Länder kam für den Tourismus am 18. März 2020 von jetzt auf gleich, quasi über Nacht, der Stillstand. Geplante Reisen und Übernachtungen wurden storniert, bereits geflossene Gelder wurden zurückgezahlt. Neubuchungen außerhalb Deutschlands bleiben bis heute angesichts der anhaltenden Unsicherheiten im Tourismusbereich aus.
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Pandemie werden wir Gegenmaßnahmen treffen, die die negativen Auswirkungen auf den Tourismus und das Gastgewerbe abfedern und die Beschäftigten und ihre Familien, die von der Branche abhängig sind, bestmöglich unterstützen. Wir als SPD-Fraktion lassen die Erwerbstätigen und die gesamte Branche nicht im Stich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen wir nun zu einigen Punkten des Entschließungsantrages. Wir bitten die Landesregierung, wie in Punkt 5 gefordert, sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die vom Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. Oktober 2020 betroffenen Anbieter und Ausrüster saisonaler Großveranstaltungen sowie auch Schausteller, Busreiseveranstalter, Eventveranstalter und -ausrüster, Brauchtums- und Bürger
vereine, Festzulieferer, Wander- und Gebirgsvereine sowie Messebauer und -ausrüster Zuschüsse aus den Corona-Finanzhilfen in Anspruch nehmen können. Das wäre ein richtiges und wichtiges Signal für die betroffenen Branchen, die damit eine Perspektive erhalten.
Zudem sollte sich für eine Fondslösung für Unternehmen der Tourismusbranche auf Bundesebene eingesetzt werden, bei der sich der Bund bereit erklärt, die derzeitig anfallenden Rückforderungen für nicht angetretene oder wahrnehmbare Reisen z. B. im Rahmen vom zinslosen Krediten zunächst zu übernehmen. Das ist Punkt 3 des Entschließungsantrags, eine Forderung, die die SPD gleich zu Beginn der Pandemie gestellt hat. Ich weiß natürlich, der Bundestag hat heute die Gutscheinlösung beschlossen, wie zu lesen war. Sie ist zu 100 % durch den Bund abgesichert. Aber ich glaube, wir alle sind uns einig, dass die Reisegutscheine nicht das Ende der Fahnenstange sein können. Da muss etwas anderes und eine andere Lösung gefunden werden.
Außerdem muss, wie in Punkt 11 des Entschließungsantrages gefordert, eine Anpassung der Tourismusförderrichtlinie des Landes erfolgen. Hier geht es mir besonders um eine Prüfung der Erhöhung von Förderhöchstsummen, was ebenfalls ein positives Signal in Richtung Tourismusbranche senden würde.
Worauf ich an dieser Stelle aber auch noch unbedingt eingehen möchte, ist Punkt 9. Wir bitten zu prüfen, die Strandnutzungsgebühren, die vom Land Niedersachsen erhoben werden, bis Ende 2024 zu erlassen. Das würde für den Finanzminister - er ist gerade anwesend - ein Minus von 250 000 Euro bedeuten. Aber ich glaube, Herr Finanzminister, das ist eine verkraftbare Summe für Sie, und es wäre ein gutes Signal für die Strände in Niedersachsen.
Auch wenn die Pandemie die touristische Entwicklung ausbremst, werden wir als Regierungsfraktionen alles daransetzen, die gesamte Branche im Freizeit-, Tourismus- und Gastrobereich zu unterstützen.
Also, worauf warten wir noch? Genießen und erleben wir Niedersachsens schöne Küste, die wunderbare Heide, den Harz und meine Heimat, das wunderschöne Weserbergland!
Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Sommerurlaub, wenn es dann so weit ist.
Herzlichen Dank fürs Zuhören.
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich werde gleich zwei Fragen stellen; dann können wir das mit einem Mal abarbeiten.
Die erste Frage bezieht sich auf die Hotelbranche. Sehen Sie, wenn diese Ende Mai wieder für den Tourismus geöffnet werden soll - da denke ich besonders an die Hotels in den Städten -, die Möglichkeit, von der Sieben-Tage-Belegungsfrist abzuweichen?
Die zweite Frage betrifft den Komplex Freizeit, Tourismus und Gastrogewerbe. Wir beide haben vorhin die Demonstration „Rettet die Reisebüros“ besucht und wissen, dass alle mit dem Rücken zur Wand stehen. Sehen Sie die Möglichkeit, hierfür außer der Soforthilfe noch andere finanzielle Möglichkeiten zur Unterstützung bereitzustellen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat mit dem Stufenplan im Zuge der Maßnahmenlockerung zur Eindämmung von COVID-19 auch der Tourismuswirtschaft und dem Gastrogewerbe einen guten Fahrplan in Richtung Normalität auferlegt. Das gibt gerade diesem so hart getroffenen Dienstleis
tungsgewerbe eine erste, notwendige Perspektive für die Zukunft. Diese müssen wir der Tourismuswirtschaft und dem Gastrogewerbe nach den unverschuldeten ökonomischen Verlusten auch dringend bieten. Aber auch das ist mit Blick auf die Zahlen meiner Meinung nach bisher zu wenig. Die drohende Insolvenzwelle in der Tourismuswirtschaft mit allein ca. 300 000 direkt und indirekt Beschäftigten, wozu auch das Gastrogewerbe vor Ort zählt, muss verhindert werden.
Die SPD-Fraktion hat deshalb schon vor Wochen dafür plädiert, den Rettungsschirm für die Tourismusbranche so weit zu erweitern, dass dadurch vom Tourismus abhängige Regionen vor der drohenden Insolvenzwelle der Tourismuswirtschaft und einem breiten ökonomischen Austrocknen gerettet werden. Hier sind - wir haben es eben auch in den Fragen gehört - die EU, der Bund, aber auch wir als Land gefordert. Die Soforthilfen und das bisherige Angebot der Herabsetzung der Mehrwertsteuer auf Speisen, wie wir es im letzten Plenarabschnitt diskutiert haben, reichen bei Weitem nicht aus.
Viele Betriebe, die sich auf Familienfeiern und größere Eventveranstaltungen spezialisiert haben, werden auch in den nächsten Wochen keine großen Einnahmen zu verzeichnen haben. Für diese - aber auch für andere - muss man überlegen, die Soforthilfen über den 30. Mai hinaus zu verlängern, und das durch ein gesondertes Programm.
Des Weiteren sind von den Bundesmitteln aktuell noch rund 35 Milliarden Euro vorhanden, sodass man schnellstens über eine Bundesunterstützung für die Freizeit-, Tourismus- und Gastrobranche nachdenken muss. Die Strukturen für einen erfolgreichen Tourismus müssen erhalten bleiben.
Ausdrücklich zu begrüßen ist die bereits angepasste strategische Ausrichtung des Tourismus in Niedersachsen. Wir brauchen einen ganzjährig attraktiven Tourismus. Die Digitalisierung muss weiter vorangetrieben werden, aber auch die Themen „klimafreundlich“ und „naturnah“ müssen mehr in unseren Fokus rücken.
Wichtig ist dabei, auch eine Willkommenskultur zu schaffen, die Lust auf mehr Urlaub in Niedersachsen weckt. Abschließend gesagt: Nutzen wir deshalb die einmalige Chance auf mehr Urlaub in
Niedersachsen in unseren großartigen niedersächsischen Destinationen. Ich sage ganz einfach: Nutzen wir das jetzt und versuchen es nicht erst, wenn es zu spät ist!
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Ziel als SPD-Fraktion ist die dauerhafte Erhöhung der Mittel für den Neubau und für die Sanierung der Radwege.
Damit wollen wir an die bereits mit den letzten Haushalten auf den Weg gebrachten Erfolge für den niedersächsischen Radverkehr anknüpfen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, jede vorgenommene Verbesserung der Infrastruktur des Radverkehrs wird selbstverständlich auch den Anteil der Fahrradmobilität im niedersächsischen Mobilitätsmix erhöhen.
Unser verkehrspolitisches Ziel ist, mehr Nachhaltigkeit im niedersächsischen Straßenverkehr zu erreichen. Und dafür sorgt der vorliegende Änderungsantrag.
Wir wollen aber nicht nur der Umwelt und der Energiewende zuliebe eine Verbesserung der Radinfrastruktur. Sie auszubauen, bedeutet auch weniger Fahrradunfälle mit Todesfolge. Auch das ist unser Ziel; denn jeder Verkehrstote ist einer zu viel.
Ferner wollen wir die Synergien aus Radverkehr und ÖPNV weiterhin stärken. Hier sind beispielsweise Park and Ride und Bike and Ride sowie Ladesäulen für E-Bikes zwingend zu fördern.
Wir werden die Reform der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als Chance nutzen. Zwei regionale Geschäftsbereiche können miteinander kooperieren, um dann mit gebündeltem Fachwissen das Projekt Radwegebaubeschleunigung voranzubringen. Davon versprechen wir uns sowohl eine erhöhte Effizienz bei der Planung als auch eine viel höhere Priorisierung des Baus von Radwegen entlang von Landesstraßen.
Unter Punkt fünf des Änderungsantrages formulieren wir, dass unter Beachtung des vorhandenen Stellenplans pro Standort ein Verantwortlicher beschäftigt werden soll, der sich auf die Planung von Radwegen fokussiert. Dadurch sollen die schon seit 2016 priorisierten Lückenschlüsse entlang von Landesstraßen endlich umgesetzt werden.
Unter Punkt sechs soll die dauerhafte Erhöhung von Mitteln für den Neubau und die Sanierung von Radwegen und Dienstleistungen Außenstehender, der sogenannten DILAU-Mittel, geprüft werden, um den so wichtigen Lückenschluss im ländlichen Raum zu realisieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun noch eine Anmerkung zum Antrag der Grünen. Er deckt sich ja im Wesentlichen mit dem Antrag der Regierungsfraktionen. Der Unterschied besteht eigentlich nur darin, dass die Grünen schon einen Vorgriff auf den Haushalt 2021 vornehmen wollen. Dieses können wir leider nicht mittragen.
Daher kann ich Sie nur ermuntern, den Antrag von SPD und CDU zu unterstützen und mit zu beschließen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unfallzahlen reduzieren, Nutzung von elektronischen Geräte am Steuer unterbinden - das ist die Überschrift eines Antrages, von der man sagen kann, sie ist okay. Keiner ist gegen konstruktive Vorschläge für die Sicherheit auf unseren Straßen.
Der Rest des Antrages der AfD taugt aber nur für die Papiertonne.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor die AfDFraktion wieder in ihre beliebte Opferrolle schlüpft, werde ich mich Punkt für Punkt mit diesem Antrag für die Papiertonne auseinandersetzen:
Unter Punkt 1 heißt es, man solle die jährliche Unfallstatistik bundesweit erweitern und Verstöße gegen das Verbot zur Nutzung elektronischer Geräte im Sinne des § 23 Abs. 1 a StVO in die jährli
che Unfallstatistik mit aufnehmen. - Mit ein wenig Recherche hätte selbst die AfD-Fraktion herausbekommen, dass die Länder längst beschlossen haben, das Unfallursachenverzeichnis zum 1. Januar 2021 zu erweitern.
Dann wird auch zwischen Verstößen gegen § 23 Abs. 1 a und anderen Verstößen unterschieden. Damit ist die erste Forderung Ihres Antrags erledigt.
Der Punkt 2 Ihres Antrages zielt auf eine Werbekampagne entlang geeigneter Straßen, die die Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer auf Unfallgefahren durch eine verbotswidrige Nutzung elektronischer Geräte hinweisen soll.
Auch das ist keine Innovation, weil es seit Mai 2014 die laufende Kampagne der Landesverkehrswacht „Tippen tötet“ gibt. Jede und jeder, die bzw. der seitdem die niedersächsischen Autobahnen oder Bundesstraßen benutzt hat, dürfte mit der Präventionskampagne durch die angebrachten Spannbänder in Berührung gekommen sein. Aber selbst wenn man nicht mit dem Auto unterwegs ist, gibt es Plakate der Kampagne in größeren niedersächsischen Städten wie Hannover, Braunschweig und Göttingen. Zudem wurden sogenannte CityCards in Kneipen und Restaurants zum kostenlosen Mitnehmen verteilt und Filmspots auf YouTube geschaltet. Auf der IdeenExpo 2015 war die Landesverkehrswacht mit genau dieser Präventionskampagne vertreten. Diese überaus erfolgreiche Kampagne wird gerade in diesem Jahr neu aufgelegt. - Damit ist auch der zweite Punkt Ihres Antrags, liebe AfD-Fraktion, erledigt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen wir nun zur dritten Forderung, die da lautet: Erhöhung der Kontrolldichte. - Schon seit einigen Jahren verfolgt die Polizei in Niedersachsen den Schwerpunkt, intensivere Kontrollen von Verkehrsteilnehmern durchzuführen. Im Jahr 2018 wurde damit begonnen, Kontrollen zur Ahndung von Verstößen gegen
§ 23 Abs. 1 a durchzuführen. Alle Dienststellen im Land wurden aufgefordert, zu Zwecken der Unfallprävention mehr Kontrollen durchzuführen. Es kam dabei nicht nur zu Kontrollen der Verstöße gegen das Verbot der Nutzung elektronischer Geräte durch einzelne Dienststellen, sondern auch zu konzentrierten, landesweiten und länderübergreifenden Kontrollen. Dabei wurde nicht nur der Einsatz von Personal gesteuert. Auch die Technik wurde optimiert, um für mehr Sicherheit auf den Straßen Niedersachsens zu sorgen. In Oldenburg lief ein Pilotprojekt mit einer GoPro-Kamera zur Aufdeckung von Verstößen von Lkw-Fahrern so gut, dass es jetzt landesweit ausgeweitet wird. Für dieses Jahr hat sich die Polizei in Niedersachsen das Thema Radverkehr als Schwerpunkt gesetzt. Ziel ist es, die hohen Unfallzahlen von Fahrradfahrern und Fahrradfahrerinnen deutlich zu reduzieren, um auch hier zukünftig mehr Sicherheit zu gewährleisten. - Damit ist auch die dritte Forderung Ihres Antrags überholt.
Festzuhalten ist: Der AfD-Antrag ist ein lächerlicher Trick, um sich mit Themen der Verkehrssicherheit einen bürgerlichen Anstrich zu verpassen.
Nicht nur bei der Unterrichtung im Wirtschaftsausschuss, sondern auch heute hier im Landtag ist auch dem Letzten klar geworden: Dies ist ein peinlicher Antrag, der in keinem Punkt etwas Neues fordert oder auf den Weg bringt. Damit ist er einfach nur abzulehnen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal herzlichen Dank an die Grünen für diesen Antrag zur Aktuellen Stunde. Bevor ich auf den Gesetzentwurf von Bundesverkehrsminister Scheuer zur Änderung der Straßenverkehrsordnung eingehe, möchte ich die Gelegenheit nutzen, ein paar Dinge über die Mobilitätswende in Niedersachsen zu berichten.
Der in dieser Woche vorgelegte Haushalt zeigt einmal mehr auf, dass die Regierungsfraktionen die Verkehrswende angehen. Uns ist an einem guten Miteinander aller Verkehrsteilnehmer gelegen. Wir werden für eine Verkehrsgerechtigkeit sorgen, die Radfahrer, Fußgänger und Kraftfahrer zu gleichberechtigten Verkehrsteilnehmern machen.
Dafür benötigen wir eine zielgerichtete Förderung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im gerade behandelten Haushalt 2020 wird nun mit 110 Millionen Euro für Investitionen in Landesstraßen und Radwege eine historische Rekordsumme veranschlagt, die wichtige Infrastrukturmaßnahmen voranbringt und den Straßenverkehr in Niedersachsen für alle Teilnehmer gerechter werden lässt.
Allein 10 Millionen Euro werden in den Aus- und Neubau von Radwegen investiert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen wir jetzt zur Straßenverkehrsordnung von Bundesminister Scheuer!
Ein Vorstoß, selbstverständlich auch die niedersächsischen Straßen sicherer, klimafreundlicher und gerechter zu machen, ist an sich begrüßenswert. Sehen wir uns die Statistiken für die niedersächsischen Straßen an, wird schnell deutlich, dass es hier zu einem Ungleichgewicht der Gefahrenlage für Verkehrsteilnehmer kommt. Insgesamt nimmt die Zahl der Verkehrstoten ab, aber die Zahl der verunglückten Radfahrer in der Verkehrsunfallstatistik von 2018 ist mit insgesamt 60 um 25 % deutlich gestiegen. Dieser Trend muss gestoppt werden. Jeder Verkehrstote ist einer zu viel.
Allerdings enthält der Entwurf von Minister Scheuer keine Ausrichtung an der Vision Zero als Leitgedanken eines mittelfristig zu realisierenden Verkehrssystems ohne Verkehrstote und Schwerverletzte. Auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion wird dieses Ziel jetzt nachträglich in die Straßenverkehrsordnung mitaufgenommen.
Zu begrüßen ist die Festschreibung des Mindestabstandes von 1,50 m innerorts und 2 m außerorts beim Überholen von Fußgängern, Fahrradfahrern und Elektrokleinstfahrzeugen. Auch das Halteverbot auf Fahrradschutzstreifen durchzusetzen und die Bußgelder für das Halten in der zweiten Reihe sowie für verkehrs- oder verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen zu erhöhen, begrüße ich sehr.
Allerdings muss man schauen, wie man die Bußgelder in der Praxis umsetzt. In vielen Großstädten ist es für ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen unmöglich, sich an die Regeln zu halten, die sie womöglich massivst in ihrer Mobilität einschränken. Kurz gesagt: Solange keine infrastrukturell bedingten Möglichkeiten geschaffen werden, mobilitätsgerecht und altersgerecht z. B. Einkäufe auszuladen oder vor der Haustür aus Taxis auszusteigen, muss hier von den Behörden ein fairer Umgang mit den mobilitätseingeschränkten Menschen in der Gesellschaft geschaffen werden.
Neben der Verkehrssicherheit durch strengere Gesetze müssen aber auch die Klima- und Umweltschutzziele realisiert werden. Der Klimaschutz in den Städten ist auch Gesundheitsschutz, und ein besseres Klima hat selbstverständlich eine Verbesserung der Lebensqualität in den Kommunen zur Folge. Auch dieses Regelwerk muss mit in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen werden.
Um Klima- und Infrastrukturziele im Zuge der Mobilitätswende zu erreichen, brauchen Kommunen und Städte allerdings mehr Freiheiten. Die Kommunen werden auf dem Weg zur Eigenständigkeit für zukunftsfähigen Verkehr konsequent ausgebremst. Wenn Städte zur Fahrradstadt oder fußverkehrsfreundlichen Stadt werden wollen, stellen sie fest, dass sich das durch die Vorgaben auf Bundesebene sehr schwierig gestaltet.
Städte, die beispielsweise einen Zebrastreifen oder eine Tempo-30-Zone einrichten wollen, müssen zunächst einmal aufwendig den Bedarf nachweisen. Das muss geändert werden.
Ich muss zum Schluss kommen.
Ich denke ganz einfach: Damit Radfahren nicht nur sicherer, sondern auch attraktiver wird, müssen aus Städten für Autos Städte für alle werden.
Ich danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Pferdetourismus und der Wirtschaftsfaktor Pferd müssen in Niedersachsen viel stärker in die Strategie des Landes integriert werden. Mit dem vorliegenden Antrag soll auf zunehmende Veränderungen durch die Globalisierung und den immer stärker werdenden nationalen und internationalen Wettbewerb für das Pferdeland Niedersachsen reagiert werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Reittourismus hat sich enorm weiterentwickelt. Reittouristische Übernachtungen machen in Niedersachsen inzwischen einen Umsatz von 225 Millionen Euro aus. Das ist und bleibt der bundesweite Spitzenplatz. Das ist aber auch der Beweis für die gute Arbeit, die hier in Niedersachsen in den letzten Jahren in Sachen Reittourismus geleistet wurde. Doch die Konkurrenz schläft bekanntlich nie. Man kann sich trotz der sehr guten Zahlen für Niedersachsen nicht zurücklehnen. Wir wollen und müssen als Regierungsfraktionen die in dem Antrag genannten Herausforderungen für den niedersächsischen Reittourismus anpacken, um den niedersächsischen Spitzenplatz in Deutschland zu verteidigen, aber auch auszubauen.
Dass Niedersachsen Nummer eins in Sachen Pferdetourismus ist, hat historische Gründe. Wir sind traditionell ein Reiter- und Pferdeland, und unsere führende Rolle bei der Pferdezucht in Deutschland ist unbestritten. Niedersächsische Pferderassen wie Hannoveraner und Oldenburger haben international einen hervorragenden Ruf.
Liebe Kollegen und Kolleginnen, große regionale, aber auch internationale Reitturniere werden in Niedersachsen ausgetragen. Sie ziehen jedes Jahr nicht nur die Sportlerinnen und Sportler aller Welt an, sondern auch viele internationale Zuschauer. Damit sind wir beim Wirtschaftsfaktor Pferd, den es insgesamt zu stärken gilt. Mittlerweile sind 70 000 Arbeitsplätze vom wichtigen Wirtschaftsfaktor
Pferd abhängig. Deren Existenz gilt es hier zu sichern.
Liebe Kollegen und Kolleginnen, wir wollen zunächst einmal die Kooperation der TMN mit allen relevanten Akteuren und Verbänden des Reitsports und des Reiturlaubs ausbauen und fördern. Mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit sollen insbesondere die klassischen niedersächsischen Wanderreitregionen – die gibt es auch bei uns im Weserbergland, dafür möchte ich Werbung machen –
als attraktive Zielorte für Reittouristen noch bekannter werden. Zugleich sollte aber auch dafür gesorgt werden, dass die Öffentlichkeitsarbeit andere Regionen mit ähnlicher Attraktivität für Reiterinnen und Reiter bewirbt. Das Netz für den niedersächsischen Reittourismus muss also größer und noch viel engmaschiger werden, meine Damen und Herren.
Zudem sollte die TMN die Landesarbeitsgemeinschaft „Urlaub und Freizeit auf dem Lande“ und die Tourismusregionen bei der Entwicklung von gemeinsamen Ideen unterstützen und beraten, wie z. B. der klassische Pferdeurlaub in Zukunft mit anderen Urlaubsangeboten attraktiv verbunden werden kann. Diese Integrationsaufgaben sind vor allem für die nichtreitenden Mitreisenden wichtig, die dadurch viel besser mit in die Urlaubsplanung der reitenden Verwandten und Freunde einbezogen werden können.
Aber was ebenfalls nicht zu kurz kommen darf, ist die Unterstützung von in Niedersachsen stattfindenden Reitsportveranstaltungen. Diese Veranstaltungen müssen beworben werden, und es muss sich dafür eingesetzt werden, dass in Niedersachsen weitere Reitsportereignisse von nationalem und internationalem Rang stattfinden.
Das heißt aber auch, dass man den Reitsport als Breitensport stärkt, ihm eine breitere Öffentlichkeit verschafft und zu einer größeren Anerkennung verhilft. Man muss aber noch viel gezielter und konkreter über die Möglichkeiten einer einzelbetrieblichen Investitionsförderung von Reiterhöfen und anderen Rastmöglichkeiten für Pferd, Reiterin und Reiter sprechen. Es sollte daher geprüft werden, ob das eine Förderung vorausgesetzte Investitionsvolumen von 150 000 Euro gesenkt werden kann. Eine Senkung des Investitionsvolumens würde eine breitere Streuung von Förderungen ermöglichen. So wären auch viele kleinere Investitionen von Reiterhöfen unter Umständen förderungsfähig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben es gehört: Es sind noch einige Dinge auf den Weg zu bringen, um Niedersachsens Wirtschaftsfaktor Pferd und den Pferdetourismus für die Zukunft auf dem sehr guten bisherigen Niveau weitergaloppieren zu lassen.
197 000 gemeldete Pferde, 450 000 Reiterinnen und Reiter, ein Gesamtumsatz von 900 Millionen Euro und 70 000 Arbeitsplätze verlangen einen verantwortungsvollen Umgang auch für die Zukunft. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Stärkung des immer attraktiver werdenden Radverkehrs ist und bleibt ein zentraler Punkt bei der Umsetzung der Mobilitätswende. Der vorliegende Antrag zeigt den richtigen Weg auf, den Radverkehr besser zu fördern.
Eine Erhöhung der Anteile des Radverkehrs gelingt aber nur, wenn infrastrukturelle Voraussetzungen geschaffen werden und die Sicherheit für die Radfahrer verbessert wird. Letztes Jahr verloren allein 60 Fahrradfahrer auf niedersächsischen Straßen ihr Leben. Das ist ein Anstieg der Zahl der tödlichen Fahrradunfälle im Vergleich zum Vorjahr um 25 %. Diese Negativentwicklung müssen wir stoppen! Wir wollen deshalb ein Radwegebaubeschleunigungskonzept entwickeln, das bürokratische Prozesse beim Radwegebau abbaut und Lösungen für bestehende und zukünftige Herausforderungen anbietet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den Haushaltsplan 2019 haben wir mit 10 Millionen Euro bereits doppelt so viel Geld für die Sanierung von Radwegen an Landesstraßen aufgenommen als bisher. Weitere 5 Millionen Euro fließen in den Neubau von Radwegen. Das alles steht im Zeichen einer konsequenten Weiterführung der Maßnahmen zur eingeleiteten Mobilitätswende. Wir wollen aber für eine dauerhafte Erhöhung der Mittel für den Neubau und für die Sanierung von Radwegen sorgen. Nur so kommen wir beim Radwegebau voran, und nur so werden wir den Modal Split in Niedersachsen erhöhen.
Außerdem werden wir uns dafür starkmachen, bei der Mittelvergabe für den Neubau und die Sanierung von Radwegen insbesondere die Strecken zu
berücksichtigen, die der Verknüpfung mit SPNV und ÖPNV dienen. Nur durch diese Intermodalität gelingt es, Pendlern die Möglichkeit zu geben, aufs Rad umzusteigen.
Außerdem muss geprüft werden, wie die Ticketpreise im SPNV für die Mitnahme von Fahrrädern kostengünstiger und nutzerfreundlicher gestaltet werden können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen uns hier auch weiterhin für einen einheitlichen Mitnahmetarif einsetzen. Pendler und selbstverständlich auch Freizeitfahrradfahrer müssen bezahlbare und bequeme Möglichkeiten bekommen, in der Bahn ihr Rad mitzunehmen. Dafür werden wir die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen.
Neben den Ballungsräumen werden wir aber auch den ländlichen Raum stärken. Wir müssen uns hier insbesondere um den fließenden Übergang zwischen bereits existierenden Radverkehrsnetzen kümmern. Diese sogenannten Lückenschlüsse sorgen für eine größere Attraktivität des Radverkehrs auf dem Land. Deshalb werden wir in Zukunft, wie in Punkt 4 des Antrages formuliert, solchen lückenschließenden Baumaßnahmen bei der Mittelvergabe eine Priorität einräumen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, als Regierungsfraktionen werden wir uns dafür einsetzen, eine bessere Einbindung des Fahrradverkehrs in kommunale Verkehrskonzepte zu erreichen. Wir müssen eine bessere Verknüpfung von Fahrrad, Bus und Bahn ermöglichen, um die eigenen verkehrs- und umweltpolitischen Ziele zu realisieren.
In den Niederlanden beispielsweise - ich komme zu Ihnen, Herr Schulz-Hendel - kann man als Radfahrer nicht nur auf ein gutes Radwegenetz, sondern auch auf sehr gute Abstellmöglichkeiten für Fahrräder vor den Bahnhöfen zurückgreifen. Die Deutsche Bahn wird nun diesbezüglich nachrüsten: Bis 2022 wird sie bundesweit 100 000 neue Bike-and-ride-Plätze errichten. Damit wäre zunächst einmal ein Anfang gemacht. So werden vonseiten der Bahn 25 % mehr Stellfläche für Radfahrer geschaffen.
Das aber reicht nicht. Wir müssen an diesem Thema dranbleiben und dürfen hier den Anschluss nicht verlieren.
- Wunderbar. Wir können uns nachher dazu austauschen, Herr Schulz-Hendel.
Auch in punkto Bürgerradwege dürfen wir in Niedersachsen den Anschluss nicht verpassen. Wir wollen deshalb eine Förderung von Bürgerradwegen nach nordrhein-westfälischem Vorbild entwickeln.
Auch das ist ein Schritt in Richtung Fortführung erfolgreicher Verkehrspolitik. In Nordrhein-Westfalen wurden Bürgerradwege schon 2015 mit insgesamt 1,9 Millionen Euro gefördert. Die Bürgerradwege haben den großen Vorteil, dass relativ unbürokratisch und zügig Projekte zum Radwegeneubau durch das Engagement von Bürgern vor Ort verwirklicht werden können. Auch in Niedersachsen gibt es erste Projekte. Aber hinsichtlich der Bürgerradwege muss in Zukunft mehr passieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen aber auch prüfen, inwiefern außerorts Schutzstreifen auf einspurigen Straßen mit geringer Verkehrsbelastung in Zukunft gesetzlich ermöglicht werden können. Das wäre eine Möglichkeit, den Radverkehr auch an den Stellen zu stärken, an denen aufgrund des finanziellen Aufwands ein Neubau von Radwegen ausgeschlossen ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, der Radverkehr geht uns alle an. Darum freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss und auf eine positive Unterstützung unseres Antrages.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schulz-Hendel, ich hatte nicht gedacht, dass ich Ihnen erklären muss, dass die 200 Seiten, die uns vorgelegt worden sind, kein Konzept, sondern nur ein Skript sind.
Aus diesem Skript werden wir ein Konzept entwickeln.
- Es kommt auf den Inhalt an! Ich dachte, dass Sie als Grüner es gelesen haben. Aber anscheinend nicht.
Des Weiteren haben wir uns klar darauf verständigt, wie wir weiter damit verfahren wollen. Wir wollen es an dem Runden Tisch beraten, den wir extra eingerichtet haben. Wir haben uns verständigt, das im Herbst zu machen, um daraus dann das Mobilitätskonzept zu entwickeln. Jedenfalls werden wir das als Regierungsfraktionen so machen.
Zu dem Antrag: Wenn Sie ihn richtig gelesen hätten - vielleicht kommen Sie dazu, wenn wir uns im Ausschuss dazu austauschen -, hätten Sie festgestellt, dass darin mehrere Forderungen aufgeführt sind, die wir auch umsetzen werden, nämlich mehr Geld - - -
- Hören Sie zu, Herr Schulz-Hendel, sonst wissen Sie wieder nicht, worauf Sie antworten sollen!
Es steht mehr Geld zur Verfügung. Wir fordern Bürgerradwege, und wir sind für die Mitnahme von Fahrrädern im Bahnverkehr. Das sind nur einige Punkte, die in dem Antrag aufgeführt sind.
Wenn Sie dazu reden, lesen Sie bitte erst einmal die Anträge richtig durch und äußern Sie sich dann zu dem Inhalt!
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zu dem Antrag spreche, bedanke ich mich bei der FDP-Fraktion, hier besonders bei Herrn Bode, die dieses Thema mit ihrem Antrag als Erste im Wirtschaftsausschuss besetzt hat. Andere Fraktionen brauchten etwas länger, bis sie das Anliegen unterstützten. Wir beide waren uns gleich einig, dass das ein wichti
ger Punkt ist. Ich freue mich, dass wir mit der Ausschussmehrheit den Änderungsvorschlag in dieser Fassung getragen haben. Herzlichen Dank noch einmal dafür!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, warum haben wir uns auf diesen Antrag geeinigt? - Das Signal, das wir damit aussenden wollen, geht in mehrere Richtungen. Erstens wollen wir, dass moderne Lichttechnologie bei Bauprojekten von Kommunen und vom Land eingesetzt wird. Zweitens wollen wir erreichen, dass insbesondere Kommunen moderne LED-Technik rechtlich abgesichert im Straßenverkehr einsetzen können.
Zunächst zum ersten Punkt und zu dem Einsatz der modernen Lichttechnologie im Straßenverkehr. Wir setzen uns dafür ein, dass insbesondere an Gefahrenpunkten, unübersichtlichen Stellen oder unklaren Streckenführungen Lichtzeichen zur Orientierung und Unfallvermeidung eingesetzt werden. Konkrete Beispiele dafür sind Bodenampeln an Bahn- oder Straßenquerungen, um Fußgänger zu warnen. Bei Autobahnauf- und -abfahrten könnten potenzielle Falschfahrer mittels Unterflurbeleuchtung gewarnt und dadurch zum Umkehren gebracht werden. In allen diesen Fällen gibt es bereits Anwendungen oder Pilotprojekte, von denen wir in Niedersachsen profitieren könnten. Gewonnene Erkenntnisse aus den bereits laufenden Pilotprojekten müssen dann aber auch umgesetzt werden.
Mit dem Antrag wollen wir auch eigene Pilotprojekte in Niedersachsen unterstützen. Weitere Möglichkeiten ergeben sich bei der Verwendung von LED-Beleuchtungen in Gehwegen und an Haltestellen. Dabei könnten z. B. Haltepunkte im ÖPNV farblich gekennzeichnet werden, wenn z. B. mehrere Buslinien an einem Abschnitt halten.
Auch der Komfort- und Sicherheitsaspekt durch verbesserte Ausleuchtung von Haltestellen und öffentlichen Räumen ist attraktiv für Bürgerinnen und Bürger wie Kommunen.
Nun möchte ich zum zweiten eingangs genannten Punkt überleiten: der rechtlichen Ausgestaltung.
Die Kommunen sehen durchaus die Chancen von LED als sparsame und vielseitig einsetzbare Technik. Jedoch muss geklärt sein, dass der Einsatz mit der Straßenverkehrsordnung vereinbar ist. Bestimmte lichttechnische Einrichtungen müssen zudem von der Bundesanstalt für Straßenwesen geprüft werden. Über den Bundesrat muss eine
Änderung der Straßenverkehrsordnung erfolgen, sodass Verkehrszeichen und -einrichtungen, die noch keinen Eingang in die Straßenverkehrsordnung erhalten haben, in Modellversuchen erprobt werden können. Hier muss die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass ein klarer, unbürokratischer Rechtsrahmen geschaffen wird, um die vielen Möglichkeiten der praktischen Umsetzung realisieren zu können.
Ich finde, das ist ein guter Antrag, und freue mich auf die Umsetzung und auf Ihre Zustimmung.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr SchulzHendel, der Anfang Ihrer Rede - ich sage es mal lieb - war total daneben. Ich finde es unmöglich, wie Sie hier mit uns umgehen. Wir haben uns einvernehmlich sofort darauf geeinigt, diesen Tagesordnungspunkt vom November-Plenum zu verschieben, um auf Ihre Vorschläge zu warten. Aber gekommen ist von Ihnen nichts!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Regierungsfraktionen werden den Radfahrern in Niedersachsen eine optimale Infrastruktur zur Verfügung stellen. Das spiegelt auch der Haushaltsentwurf 2019 wieder. Gerade angesichts der steigenden Bedeutung des Radverkehrs im zukünftigen Mobilitätsmix ist und bleibt der Ausbau von infrastrukturellen Maßnahmen für den Radverkehr weiterhin wichtig.
Eine Verbesserung des Fahrradverkehrs liefert einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur ökologischen Nachhaltigkeit. Wir bleiben deshalb nicht auf der Stelle stehen, sondern wir packen diese Aufgabe an.
Für Fahrrad fahrende Pendler bedeuten Verbesserungen in der Rad-Infrastruktur einen spürbaren Gewinn an Flexibilität und Freizeit. Darauf muss ich hier nicht noch einmal hinweisen. Das ist für uns selbstverständlich.
Nun einige Anmerkungen zum Antrag der Grünen. Damit komme ich zu Ihnen, Herr Schulz-Hendel. In Ihrem Antrag der Radschnellwege-Förderung stellen Sie Forderungen auf, die an der Realität total vorbeigehen.
Dies will ich Ihnen an zwei Punkten des Antrags verdeutlichen.
Erstens. In Ihrem Antrag fordern die Grünen, den Anteil des Fahrrades am Modal Split in Niedersachsen bis zum Jahr 2030 auf 30 % zu erhöhen. Das würde eine Verdopplung des gegenwärtigen Anteils am Modal Split bedeuten. Wir sind uns darin einig, dass eine Erhöhung des Radverkehrsanteils Ziel einer nachhaltigen Verkehrspolitik sein muss. In einem Flächenland wie Niedersachsen ist eine Erhöhung des Radverkehrsanteils auf 30 % allerdings unrealistisch. Außerhalb der größeren Städte in Niedersachsen gibt es für die Pendler keine Alternative zum Auto.
Die verkehrspolitische Realität sieht in vielen Teilen Niedersachsens anders als in den Großstädten aus. Mit dem Rad sind die weiten Strecken nicht zu bewältigen. Jetzt könnte man natürlich sagen, dass der ÖPNV die Alternative sei. Aber auch der öffentliche Nahverkehr ist außerhalb der Ballungszentren meist nur auf die Schülerverkehre abgestimmt. Deshalb bietet auch er, meine Damen und Herren, keine flexible Alternative für Pendler.
In einem zweiten Punkt Ihres Antrags fordern Sie jährlich 10 Millionen Euro für Radschnellwege. Bevor jedoch Forderungen nach Landesmitteln für Radschnellwege gestellt werden, müssen nach unserem Verständnis erst einmal die vom Land zur
Verfügung gestellten Gelder aus dem Doppelhaushalt 2017/2018 in Höhe von 12,35 Millionen Euro aufgebraucht werden. Bislang sind daraus noch nicht einmal Mittel abgeschöpft worden.
Nun komme ich zu dem Punkt, den ich eingangs schon angesprochen hatte: Alle Fraktionen hatten sich auf Wunsch der Grünen geeinigt, das Thema Radschnellwege von der Tagesordnung des November-Plenums zu nehmen. Im Nachhinein mussten wir leider feststellen, dass es Ihnen ausschließlich darum ging, die Radschnellwege als Landesaufgabe zu verankern.
Festmachen wollten Sie das am Beispiel der Gemeinde Lehre im Rahmen des Radschnellwegs Wolfsburg–Braunschweig. Für die kleine Gemeinde Lehre, die die veranschlagten 730 000 Euro Planungskosten für die Radschnellwegverbindung zwischen Wolfsburg und Braunschweig nicht alleine zahlen konnte, hing eine Aufnahme des Projekts in das regionale Radschnellwegeprogramm in der Schwebe. Inzwischen, Herr Schulz-Hendel, wurden aber konstruktive Gespräche geführt. Die Oberbürgermeister aus Braunschweig und Wolfsburg, der Landrat des Landkreises Helmstedt und der Lehrer Bürgermeister sind sich einig, dass der Finanzierungsanteil der Gemeinde Lehre aus Mitteln Dritter zu finanzieren ist.
Bislang werden die Kosten für die Radschnellwege meist nach der Fläche der beteiligten Kommunen aufgeschlüsselt. Das stellt großflächige Kommunen mit wenigen Einwohnern so wie Lehre natürlich vor große finanzielle Probleme. Ich denke, hier muss man sich zukünftig auf eine gerechte anteilige Finanzierung einigen, beispielweise - das war auch dort im Gespräch - nach Einwohnerzahl. Aber das ist nur ein Beispiel.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die Mobilitätswende ist und bleibt ein gesamtheitliches Konzept, und die Radschnellwege stellen nur einen Teil der Realisierung der gesteckten Ziele dar. Aufgrund der unrealistischen Forderungen, die ich soeben beschrieben habe, empfehle ich Ihnen, diesen Antrag abzulehnen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Schulz-Hendel, ich glaube, Sie sind lange genug im Wirtschaftsausschuss, um zu wissen: Wenn ich etwas Inhaltliches sage, gebe ich die Sitzungsleitung an den stellvertretenden Vorsitzenden ab. Das mache ich
grundsätzlich, wenn ich zu einem Thema rede, zu dem ich auch im Plenum rede. Die Sitzungsleitung hatte in diesem Fall Herr Heineking. Wenn ich die Sitzungsleitung innehabe, leite ich den Ausschuss unparteiisch. Und wenn ich das einmal nicht machen sollte - darauf weise ich Sie jetzt hin -, dann sagen Sie es mir beim nächsten Mal. Bisher haben Sie sich noch nie dazu geäußert, also ist das auch in Ordnung.
Jetzt kommen wir zum Radschnellweg. - Hören Sie mir zu! Jetzt habe ich das Wort und nicht Sie!
Herzlichen Dank, Herr Präsident. Aber gegen Herrn Schulz-Hendel kann ich mich schon durchsetzen.
Jetzt kommen wir zum Thema: Im November haben wir diesen Antrag von der Tagesordnung genommen. Bis Januar haben Sie Zeit gehabt, Gespräche mit den Arbeitskreissprechern oder mir zu führen. Das haben Sie versäumt. Stattdessen sind Sie im Januar in die Sitzung gekommen und haben einfach zu dem Tagesordnungspunkt gesprochen - das war’s! In drei Monaten ist von Ihnen nichts gekommen. Der Antrag ist weiterhin so in der Beratung, wie er war, und er ist abzulehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion teilt die Ansicht der Grünen, dass die Fahrradverkehrsinfrastruktur in Niedersachsen weiter ausgebaut werden muss.
- Genau! Da ist zu klatschen, Herr Schulz-Hendel!
Auf das immer höher werdende Aufkommen des Fahrradverkehrs müssen wir mit geeigneten Maßnahmen reagieren. Darum haben SPD und CDU die Mittel für die Sanierung von Radwegen an Landesstraßen im Haushaltsplan 2019 mit 10 Millionen Euro doppelt so hoch wie in den Vorjahren veranschlagt.
Des Weiteren sieht der Haushalt für 2019 vor, dass 5 Millionen Euro in den Neubau von Radwegen fließen. So soll sich der Fahrradanteil am Modal Split noch weiter erhöhen. Auch dieses Ziel teilen wir mit den Grünen.
Allerdings ist die in Ihrem Antrag genannte Zahl, den Fahrradanteil am Modal Split für Berufspendler in einem Flächenland wie Niedersachsen auf 30 % zu steigern, unrealistisch. Das brauche ich nicht weiter auszuführen. Das haben wir gestern schon gemacht, und Herr Bode hat das, denke ich, ziemlich gut dargestellt.
Außerhalb der größeren Städte gibt es für die Pendler in Niedersachsen kaum eine Alternative zum Auto. Die verkehrspolitische Realität sieht in vielen Teilen Niedersachsens anders aus als in den Großstädten. Die weiten Strecken sind für Radfahrer nicht zu bewältigen. Die öffentlichen Nahverkehrsmittel sind außerhalb der Ballungszentren meist nur auf den Schülerverkehr abgestimmt und deshalb für Pendler keine flexible Alternative.
Der Antrag der Grünen stellt zu Recht fest, dass sich Niedersachsen mit dem Haushalt 2017/2018 mit dem Ansatz von 12,35 Millionen Euro auf richtigen Weg in Richtung Radschnellwege befindet.
Nun noch ein paar Dinge zum Antrag der Grünen, die man bei einer sachlichen Debatte unbedingt ansprechen muss.
Zunächst einmal ist es richtig, meine Damen und Herren, dass im Einzelplan 08, dem Verkehrsetat, für das Haushaltsjahr 2019 keine weiteren Mittel für die Radschnellwege zur Verfügung stehen. Allerdings - das ist hier gestern und vorgestern schon ausführlich debattiert worden - stehen die Mittel noch zur Verfügung. Wir haben hier versucht, Ihnen klar und deutlich näherzubringen,
dass die Mittel übertragen werden können und für das Jahr 2019 weiter zur Verfügung stehen. Insofern sieht die Realität, meine Damen und Herren, anders aus, als sie von den Grünen in diesem Antrag und auch über Pressemitteilungen dargestellt wird.
Nein, wir haben uns in den letzten Tagen genügend ausgetauscht.
Die Regierungsfraktionen halten an dem 2017/2018 eingeschlagenen Weg zur Förderung von Radschnellwegen fest.
Ich will an dieser Stelle noch einmal betonen: Bislang wurden nur drei Anträge für Radschnellwege von Göttingen, Osnabrück und Hannover gestellt; sie sind im Verfahren. Das Geld ist noch nicht abgeflossen.
Meine Damen und Herren, ich denke, wir haben den Sachverhalt jetzt ausgetauscht. Es herrscht Klarheit darüber, dass wir weiterhin an den Radschnellwegen in Niedersachsen festhalten; denn das sind innovative und zur Nachhaltigkeit in der Verkehrspolitik beitragende Projekte. Uns geht es an dieser Stelle aber auch um eine seriöse Finanzpolitik in Niedersachsen. Fakt ist eben auch, dass eine sparsame Haushaltsführung es gebietet, dass man keinen neuen Etat ansetzt, wenn noch genügend Haushaltsmittel in der jetzigen Form vorhanden sind.
Meine Rede möchte ich mit einem Satz meines geschätzten Kollegen Frank Henning schließen: Viel Wind um nichts, liebe Grüne! - Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schulz-Hendel, Ihr Problem ist, dass Sie immer wieder nicht richtig zuhören. Ich habe nicht gesagt, dass nicht genügend Geld zur Verfügung steht. Im Gegenteil, ich habe Ihnen gesagt, dass von den 12,35 Millionen Euro, die wir
2017/2018 bereitgestellt haben, bisher noch keine Mittel abgeflossen sind.
Des Weiteren muss ich Ihnen sagen, dass ich natürlich weiß, dass an anderen Anträgen gearbeitet wird. Auch das habe ich Ihnen gestern und vorgestern in meinen Reden dargelegt.
Des Weiteren weiß auch ich, wie viel Geld wir für DILAU zur Verfügung gestellt haben. Es ist gut, dass wir die DILAU-Mittel endlich erhöhen! Das haben wir in den letzten Jahren immer wieder versucht. Ihre Fraktion war aber leider dagegen.
Ich muss Ihnen ganz klar sagen: Wir müssen die Planungen für Straßensanierungen und Straßenausbau vorantreiben! Jeder, der durch die Orte und Städte fährt, weiß doch, wie unsere Landesstraßen aussehen.
Darum sage ich ganz klar: Wir müssen Straßen sanieren! An ihnen ist lange nichts passiert. Ich bin stolz darauf, dass wir uns darauf geeinigt haben, diese Mittel zu erhöhen.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Grünen unterstreicht die Landesregierung, unterstützt von den sie tragenden Fraktionen, den schon in der letzten Wahlperiode eingeschlagenen Kurs in Richtung einer klima- und gesundheitsfreundlichen Mobilitätswende in Niedersachsen.
Das entwickelte Mobilitätskonzept, Herr SchulzHendel, verstaubt nicht in der berühmten Schublade. Wir werden den Fahrradverkehr in Niedersachsen weiter ausbauen. Wir packen das an. Wir setzen das um. Darauf können Sie sich verlassen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Die Erkenntnis, dass dem Verkehrsmittel Fahrrad im zukünftigen Mobilitätsmix ein immer höherer Stellenwert zukommen wird, ist selbstverständlich nicht neu. Das Fahrrad ist schon längst kein Nischenverkehrsmittel mehr, sondern ein immer größer werdender gleichberechtigter Faktor im niedersächsischen Verkehrsraum.
Die Gründe für den immer höher werdenden Stellenwert des Fahrrads im gegenwärtigen Verkehrsaufkommen sind vielfältig. Es gibt zum einen - das betrifft auch die niedersächsischen Groß- und Innenstädte - immer weniger Möglichkeiten, das Auto abzustellen. Zum anderen können die lästigen Staus zu den Hauptverkehrszeiten mit dem Fahrrad recht unkompliziert umgangen werden,
was für den Fahrradfahrer letztlich ein Mehr an Flexibilität und Freizeit bedeutet.
Aber aufs Fahrrad wird nicht nur zurückgegriffen, um damit die Staus in Groß- und Innenstädten zu umgehen. Inzwischen gibt es auch immer vielfältigere attraktive Angebote auf dem Fahrradmarkt, um die Lücken im Angebot zu schließen. Mit neuen Modellen wie E-Bikes, Pedelecs, Lasten- und Faltfahrrädern lassen sich immer Menschen für den klima- und umweltfreundlichen Radverkehr mobilisieren, die aus gesundheitlichen, logistischen oder Bequemlichkeitsgründen vor Jahren noch längst nicht auf das Fahrrad umgestiegen wären. Das ist eine sehr positive Entwicklung, die auch in Zukunft die Mobilität weiter in die Richtung von mehr Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit lenkt.
Zum Beispiel in Hannover werden durch ein Unternehmen Mietfahrräder bereitgestellt, bei denen sich durch eine App-basierte Nutzung ein unbequemes Mitführen und Abstellen der Fahrräder an bestimmten, dafür vorgesehenen Plätzen umgehen lässt. Digitalisierung und nachhaltige Mobilitätslösungen für den niedersächsischen Straßenverkehr gehen hier Hand in Hand.
Auch im touristischen Bereich setzt sich das Fahrrad durch. Ein wesentlicher Faktor im Bereich Aktivurlaub in Niedersachsen ist der Radtourismus. So haben rund 40 % der Deutschen zwischen 14 und 74 Jahren ein großes oder sehr großes Interesse am Radfahren im Urlaub. Das Land Niedersachsen halten 47 % der Befragten für ein gutes oder sehr gutes Urlaubsland für Radfahrer. Hierin liegt ein großes Potenzial für die Zukunft. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann aus eigener Erfahrung sagen: Der durch meinen Wahlkreis führende Weserradwege gehört natürlich zu den schönsten Radwegen, die ich kenne.
- Klar! Kommen Sie mal zu Besuch, ich lade Sie gerne zu mir ein.
Die Regierungsfraktionen unterstützen deshalb im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs und des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs in vielfältiger Weise die Verknüpfung von Fahrrad, Bus und Bahn.
Nein, danke.
An Verknüpfungspunkten dieser Verkehrsmittel werden Bike-and-Ride-Anlagen gefördert und bereitgestellt, die nach Bedarf mit Fahrradbügeln, überdachten Fahrradstationen, Abstellplätzen, Fahrradboxen, Fahrradkäfigen usw. ausgestattet werden. Die Nutzung dieser Anlagen ist grundsätzlich gebührenfrei. Lediglich die größeren Abstellanlagen, beispielsweise Fahrradparkhäuser, erheben Gebühren. Die Gebührenerhebung soll lediglich die Bestandserhaltung der Anlagen rentabel halten. Zudem wird an den Bike-and-Ride-Anlagen aber auch noch im Interesse der immer stärker aufkommenden Elektromobilität im Fahrradverkehr die Ladeinfrastruktur für E-Bikes gefördert.
Aber auch die geplante Einführung von Radschnellwegen nach niederländischem Vorbild als neuem Standardelement der Verkehrsinfrastruktur will ich als besonders innovativ hervorheben. Die im letzten Doppelhaushalt 2017/2018 eingeplanten 12,35 Millionen Euro sind gegenwärtig noch nicht ausgegeben. Bislang haben leider erst drei Städte Mittel zum Bau von Radschnellwegen beantragt. An dieser Stelle betone ich aber noch einmal, Herr Schulz-Hendel - auch der Minister hat es gerade gesagt -: Die noch vorhandenen Mittel werden natürlich in das Haushaltsjahr 2019 übertragen und stehen weiterhin zur Verfügung, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Des Weiteren, was den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019 angeht, wird die Landesregierung zudem mit 10 Millionen Euro doppelt so viel Geld in die Sanierung von Radwegen an Landesstraßen stecken wie in den Vorjahren. Der Haushaltsplanentwurf für 2019 sieht zudem vor, dass auch 5 Millionen Euro in den Neubau von Radwegen fließen.
Das alles steht unter dem Zeichen einer konsequenten Weiterführung der Maßnahmen der in der 17. Wahlperiode eingeleiteten Mobilitätswende. An dieser Mobilitätswende werden wir weiterhin festhalten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir haben aber auch - das haben wir bereits gestern besprochen - eine große Verantwortung gegenüber den fahrradfahrenden Bürgern. Dieser sind sich die beiden Regierungsfraktionen bewusst. Es muss sich unbedingt in Punkto Sicherheit für Fahrradfahrer etwas verbessern, auch wenn sich nach der neuesten Statistik trotz steigenden Verkehrsaufkommens weniger Fahrradfahrer unter den Verkehrstoten befinden als noch vor wenigen Jahren. Doch lassen Sie mich an dieser Stelle klar und deutlich sagen, meine Damen und Herren - ich sagte das auch schon in meiner gestrigen Rede -: Jeder Verkehrstote, ob Radfahrer, Autofahrer oder Fußgänger, ist einer zu viel!
Prozentual stellen Radfahrer innerorts immer noch den höchsten Anteil an Unfallbeteiligten. Mit einer Vielzahl von Maßnahmen soll deswegen eine deutliche Verbesserung der Sicherheit für Radfahrer erreicht werden. Ich möchte an dieser Stelle drei dieser Maßnahmen kurz erwähnen: Zum einen soll dies mit der Umsetzung des Programms „Velofit - Bewegungserziehung in Kindergärten und Schulen“ - geschehen. Auch die Fahrradausbildung von Kindern in den Grundschulen soll weiterhin bereits Grundschülern mehr Sicherheit als Fahrradfahrer im Straßenverkehr geben. Und ganz explizit an den schwächeren Verkehrsteilnehmer auf dem Fahrrad wendet sich die Durchführung der Verkehrssicherheitstage „Fahr…Rad - aber sicher!“ mit ganz unterschiedlichen Aktionselementen.
Auch sollen weiterhin besonders fahrradfreundliche Kommunen mit einem besonderen Zertifikat ausgezeichnet werden. Auch das ist einer von vielen wichtigen Beiträgen, um den Schutz für Fahrradfahrer auf niedersächsischen Straßen voranzutreiben.
Mein Dank geht an dieser Stelle ganz besonders an den ADFC. Mit seinen fast 17 000 Mitgliedern setzt er sich ehrenamtlich für die Förderung und Stärkung des Radverkehrs in unseren Städten und Gemeinden engagiert ein.
Wir haben in den letzten Monaten vertrauensvoll zusammengearbeitet. Dies werden wir im nächsten Jahr weiter ausbauen.
Meine Damen und Herren, die Durchführung dieser Maßnahmen durch die Landesregierung resultiert aus einer deutlichen Steigerung des Modal Splits in den nächsten Jahren. Das Land Nieder
sachsen wird sich zum klima- und gesundheitsfreundlichen Verkehrsland entwickeln. Dieses Festhalten an der Nachhaltigkeit auch im Verkehrswesen durch die eingeleitete Mobilitätswende ist ein wichtiger Beitrag zur vielbesprochenen Energiewende.
Wir halten an dieser Mobilitätswende fest, meine Damen und Herren. Darauf können sich die Bürgerinnen und Bürger verlassen.
Ja, sehr geehrter Herr Schulz-Hendel - Sie haben ohnehin nicht zugehört, aber trotzdem -:
Niedersachsen ist auf dem Weg, Fahrradland Nummer eins zu werden.
In diesem Sinne herzlichen Dank.