Verehrte Kolleginnen, verehrte Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 80. Sitzung im 29. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen
Geburtstag hat heute der Abgeordnete Christian Calderone. Im Namen des ganzen Hauses, Herr Calderone, unsere herzlichsten Glückwünsche!
Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 42; das ist die Fragestunde. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort. Die heutige Sitzung soll gegen 17.58 Uhr enden.
Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr die Schriftführerin Frau Menge mit. Bitte, Frau Menge!
Danke schön, Frau Präsidentin. - Einen schönen guten Morgen! Entschuldigt für heute haben sich: von der Landesregierung Herr Ministerpräsident Stephan Weil ab 16.30 Uhr und Frau Justizministerin Barbara Havliza, von der SPD-Fraktion Herr Axel Brammer, Herr Dr. Christos Pantazis und Frau Doris Schröder-Köpf. Von den anderen Fraktionen liegen keine Entschuldigungen vor.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute Morgen berichtete der Norddeutsche Rundfunk (NDR) im Radio, dass der Bundesgesundheitsminister eine ganze Ladung fehlerhafter Schutzmasken hat ausliefern lassen. Davon sollen dem Bericht zufolge 400 Arztpraxen allein in Niedersachsen betroffen sein.
Vor diesem Hintergrund beantragen wir eine Unterrichtung durch Sie, Frau Ministerin Reimann, zu den Fragen, wann Sie von diesen fehlerhaften und für das medizinische Personal potenziell gefährlichen Schutzmasken erfahren haben, was Sie daraufhin veranlasst haben, ob die Betroffenen bereits informiert sind und natürlich auch was über etwaige Erkrankungen in diesem Zusammenhang bekannt ist.
Wir erwarten, dass das Parlament über diesen Sachverhalt unverzüglich informiert wird. Und wir erwarten vor allem, dass Sie die Verantwortung für die Beschäftigten im Gesundheitswesen wahrnehmen und unverzüglich für Abhilfe sorgen.
Vielen Dank, Herr Kollege Limburg. - Das war ein Wunsch auf Unterrichtung. Gibt es dazu weitere Wortmeldungen? - Frau Ministerin Reimann möchte antworten. Bitte, Frau Ministerin!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich habe gerade erst aus den Nachrichten davon erfahren. Wir klären das gerade. Der Bundesgesundheitsminister hat diese Masken über die Kassenärztliche Vereinigung an die Arztpraxen ausliefern lassen. Wir klären gerade mit der KV, was das für Lieferungen waren, welchen Umfang sie hatten und um welche Masken es sich gehandelt hat.
Vielen Dank, Frau Ministerin Reimann. - Herr Limburg, dem Wunsch nach Unterrichtung wird im Laufe des Tages von Ministerin Reimann entsprochen werden.
a) Steht die Landesregierung hinter dem Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie? - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/6808
„Der Kampf gegen den systematischen Missbrauch von Werkverträgen ist noch lange nicht zu Ende. … Die Behauptung aus Teilen der Branche, dass es aus wirtschaftlichen Gründen ohne Werkverträge nicht gehe, ist widerlegt. … Wir wissen, dass der Anteil von Werkvertragsbeschäftigten in einigen Schlachtbetrieben noch immer bei 80 % liegt. Wenn sich das nicht bald ändert, ist das für mich der Beweis, dass die vor einem Jahr beschlossene freiwillige Selbstverpflichtung der Branche nicht reicht. Dann sehe ich die Bundesregierung in der Pflicht, die gesetzlichen Regeln weiter zu verschärfen.“
Diese Sätze vom 22. September 2016 stammen vom damaligen niedersächsischen Wirtschafts- und heutigen Umweltminister Olaf Lies.
Fast vier Jahre später, am 12. Juni 2020, äußerte sich der amtierende Wirtschaftsminister Bernd Althusmann nach einem kurzfristig anberaumten „Fleischgipfel“ mit den Worten:
„Es wäre wegen der größeren Sachnähe der Sozialpartner natürlich besser, wenn Verbesserungen ohne ein Eingreifen des Gesetzgebers - vor allem bei den Werkverträgen - … erreicht werden könnten.“
„bei einem generellen Verbot von Werkverträgen für nur eine Branche bin ich aber aus verfassungsrechtlichen Gründen weiterhin skeptisch.“
Knapp 20 Minuten später erklärte Sozialministerin Carola Reimann in einer Pressemitteilung, dass im Rahmen des Runden Tisches offensichtlich „bei der Frage nach einem Verbot von Werkverträgen … keine Einigkeit hergestellt werden“ konnte. Und weiter:
„Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass ein Verbot dieser Beschäftigungsverhältnisse in der Branche notwendig ist, um die systematischen Probleme in diesem Bereich zu beseitigen.“
Kurz darauf meldete sich auch die amtierende Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Otte-Kinast zu Wort und plädierte für „eine Anpassung der Praxis der Werkverträge“.
Offenkundig existieren unterschiedliche Meinungen zum Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zum angekündigten Verbot von Werkverträgen in der Schlachtindustrie.
Ebenso hat die Landesregierung ein Wohnraumschutzgesetz in den Landtag eingebracht, welches - anders als der seit zwei Jahren im Landtag liegende Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen - explizit nicht für Arbeitnehmerunterkünfte und Sammelunterkünfte von Werkvertragsarbeiterinnen und -arbeitern und Saisonarbeitskräften gelten soll.
Umweltminister Olaf Lies hat nun an die Regierungsfraktionen im Landtag appelliert, wie im Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen vorgesehen, die neuen Regelungen mit Mindeststandards beim Wohnen auch für Werkvertragsarbeiterunterkünfte gelten zu lassen. Der Regierungspartner CDU hat sich im Ausschuss dazu skeptisch geäußert.
1. Wie steht die Landesregierung zu dem Bundeskabinettsbeschluss vom 20. Mai 2020, wonach ab dem 1. Januar 2021 ein Verbot von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung in der Fleischwirtschaft gelten soll?
2. Wird Ministerpräsident Stephan Weil im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz auch seinen Arbeitsminister und seine Agrarministerin zu einem Verbot
3. Unterstützt die Landesregierung die Forderung von Umweltminister Lies nach einer Nachbesserung des Wohnraumschutzgesetzes, der zufolge auch Arbeitnehmerunterkünfte von Werkvertragsarbeitern ausnahmslos unter das Wohnraumschutzgesetz fallen sollen?
Vielen Dank, Frau Kollegin Staudte. - Es antwortet für die Landesregierung Herr Wirtschaftsminister Dr. Althusmann. Bitte, Herr Minister!
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Steht die Landesregierung hinter dem Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie?“ möchte ich wie folgt beantworten:
Es ist Ziel der Niedersächsischen Landesregierung, dem Missbrauch von Werkverträgen in der Fleischindustrie wirksam ein Ende zu bereiten: zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auch zum Schutz der vielen unbescholtenen, meist kleineren Schlachtereien im ländlichen Raum.