Bernd Althusmann

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Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den Modalitätenstreit einer Antragsberatung möchte ich mich nicht einmischen. Das mögen die Fraktionen bitte unter sich klären. Ich möchte aber auf die Punkte dieser Aktuellen Stunde dann schon insofern eingehen, als dass ich versuche, beide Seiten zu betrachten, sowohl das, was der Kollege Bode gerade gesagt hat, als auch das, was von allen anderen Rednern hier gesagt wurde.
Denn eines ist unzweifelhaft klar: Der wirtschaftliche Erfolg der Bundesrepublik Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg beruht nun seit Jahrzehnten auf den Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft. Diese soziale Marktwirtschaft ist getragen von einem gemeinsamen Prinzip, einer gemeinsamen Verantwortung von Unternehmerinnen und Unternehmern in diesem Land, gerade den Famili
enunternehmerinnen und -unternehmern, und natürlich den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in diesem Land, die gleichsam ein Ziel haben, zumindest ein Ziel haben sollten, nämlich den wirtschaftlichen Erfolg ihres Unternehmens zu sichern, weil damit die Grundlage für den eigenen Erfolg, für das eigene Einkommen, für den Wohlstand in unserer Gesellschaft gelegt wird. In diesem Ziel sollten sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber in den Unternehmen, glaube ich, grundsätzlich immer einig sein.
Daher beruhen der wirtschaftliche Erfolg und, wenn Sie so wollen, auch die Krisenfestigkeit, neudeutsch die Resilienz, der deutschen Wirtschaft ganz maßgeblich auf einer guten Sozialpartnerschaft, einer vertrauensvollen betrieblichen Mitbestimmung. Denn diese hat uns unzweifelhaft durch viele Krisen hindurchgeleitet, nicht nur die Finanzkrise. Sie wird uns auch durch die aktuelle Krise hindurchleiten.
Ihren Ursprung hat sie tatsächlich im Betriebsrätegesetz vom 4. Februar 1920. Diesem lag damals vor 100 Jahren die Idee zugrunde, dass man gemeinsam unterstützend die erfolgreiche Grundlage für einen Betrieb und dessen Zukunft legen will. Diese Idee gilt es nicht nur rückwärts über die letzten 100 Jahre zu betrachten: Was ist in diesen 100 Jahren geschehen an Gutem, vielleicht auch politisch Umstrittenen? Und es gab immer wieder Auseinandersetzungen. Auch über Fragen des Betriebsverfassungsgesetzes gab es immer wieder politische inhaltliche Auseinandersetzungen. Im Ergebnis erfolgte aber am Ende stets der Hinweis darauf, dass es sich um ein erfolgreiches Modell unserer sozialen Marktwirtschaft und einen Grundpfeiler unserer Arbeitsmarktordnung handelt.
Aber der Rückblick ist nur das eine. Das andere ist die Beschreibung der augenblicklichen Situation. In dieser möchte ich als Wirtschaftsminister dieses Landes schon an uns alle appellieren - an alle Arbeitgeber, an alle Unternehmen und an alle Betriebe, aber ebenso an alle Arbeitnehmervertreter in diesen Betrieben -: Wir müssen trotz Abstandsgebot gerade jetzt aufs Engste zusammenstehen, um die wahrscheinlich schwerwiegendste Wirtschaftskrise nach dem Zweiten Weltkrieg, die unser Land erfasst hat, gemeinsam tatsächlich zu bewältigen.
Das ist ein Appell, den wir alle sehr ernst nehmen sollten; denn wir sind durch die Corona-Krise im Moment im Besonderen gefordert: bei Airbus, bei Premium Aerotec, bei Conti, bei MAN, bei VW, bei
der Messe und bei vielen anderen Firmen in unserem Land, bei den mittelständischen ebenso wie auch bei den eher industriell orientierten Unternehmen. Alle gleichsam verbindet jetzt die Notwendigkeit, eng beisammenzubleiben, und es erweist sich meines Erachtens immer als Erfolg, wenn Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter einen kooperativen Stil, eine gewisse Haltung des respektvollen Umgangs miteinander pflegen. Dann wird es auch gelingen, durch diese Krisen hindurchzukommen.
Aber wo geht es hin? - Meine Damen und Herren, Homeoffice bzw. die Digitalisierung der Arbeitswelt erfordert neue Flexibilität, möglicherweise auch hinsichtlich der Arbeitszeiten. Es ist über Fragen des EU-Rechts zu sprechen, über die EUrechtlichen Vorgaben von wöchentlichen Höchstarbeitszeiten. Zumindest sind wir, die Bundesrepublik Deutschland, eines der Länder, die diese Vorgaben noch nicht umgesetzt haben.
Die Digitalisierung erfordert eine Neubewertung von Arbeit an sich - Arbeit 4.0. Die Entkopplung von Arbeitszeiten, teilweise auch die Beachtung der Arbeitnehmerrechte, des Schutzes der Arbeitnehmer, wenn es bis in die Abendstunden hineingeht, und die Frage der ständigen Erreichbarkeit sind große Herausforderungen für die Arbeitswelt der Zukunft. Wie kann man Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch in den kommenden Jahren letztlich übereinander bringen, und wie geht es weiter mit Fragen der Tarifbindung, der Tarifautonomie, vor der ich höchsten Respekt habe? - Das sind die entscheidenden Herausforderungen, vor denen wir in den nächsten Jahren stehen werden. Von daher ist es nicht verwunderlich, dass wir uns gerade auch in dieser Zeit nach der Corona-Pandemie intensiv mit den Herausforderungen der Arbeitswelt 4.0 werden auseinandersetzen müssen, damit die Betriebe in Niedersachsen in den kommenden Jahren eine gute Zukunft haben.
Die neuen Anforderungen müssen unter gleichzeitiger Berücksichtigung der nicht selten konträr erscheinenden Interessen von Unternehmen und Beschäftigten bewältigt werden. Dessen bin ich mir bewusst. Das kann allerdings nur gelingen, wenn die Zusammenarbeit von Betriebsleitung und Beschäftigten aktiv gelebt wird. Denn nur so wird die Zukunft zum Wohl aller aktiv gestaltet werden können.
Daher wird die Niedersächsische Landesregierung auch künftig darauf hinwirken, das bewährte deutsche Modell der Sozialpartnerschaft zu erhalten,
es aber auch weiterzuentwickeln. Darin sehe ich im Übrigen eine echte Chance, Krisen-, Transformationsprozesse und Strukturwandel weitgehend im Konsens und im Ergebnis dann hoffentlich erfolgreich im Sinne des Landes Niedersachsen zu meistern und zu bewältigen. Dieser Aufgabe werden wir uns in den kommenden Monaten mit Engagement, mit Mut und mit Entschlossenheit stellen.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielen Dank für diesen Antrag zur Aktuellen Stunde, der an Aktualität tatsächlich kaum zu überbieten ist.
Ich will deutlich machen, dass Niedersachsen ohne Zweifel ein starkes Land der maritimen Wirtschaft ist - eines der stärksten Länder an der Nordsee und insgesamt im Norden. Wir haben leistungsfähige Häfen an der Nordseeküste und im Binnenland. Ein zentraler Pfeiler dieser starken maritimen Infrastruktur - die starke Drehscheibe der deutschen Wirtschaft - ist, kann und wird der JadeWeserPort sein.
Der JadeWeserPort wird in der strategischen Planung der deutschen maritimen Wirtschaft nach meiner Einschätzung eine zentrale Funktion einnehmen, und wir sollten alles dafür unternehmen, dass diese wirtschaftliche Drehscheibe unseres norddeutschen Bundeslandes auch weiterhin eine aktive und erfolgreiche Zukunft haben wird.
Meine Damen und Herren, der JadeWeserPort ist Deutschlands einziger Containertiefwasserhafen, und deshalb war für mich die Entscheidung von vornherein klar. Die Entscheidung des Baus des Containerhafens war und ist eine richtige Entscheidung der Vorgängerregierungen gewesen. Es war richtig, in den letzten Jahren in die Infrastruktur am JadeWeserPort zu investieren, weil wir damit ein Stück weit Zukunftsvorsorge auch für den Wohlstand in unserem Land geschaffen haben.
Frau Janssen-Kucz sagte, wir brauchen eine Kooperation der norddeutschen Häfen. Ja, die brauchen wir. Es wäre herausragend gut, wenn sich Bremen, Hamburg und Niedersachsen mit den norddeutschen Häfen als einen norddeutschen Hafen verstehen würden.
Aber es gibt nun mal so etwas wie Wettbewerb. Diesen Wettbewerb können wir auch nicht wegdiskutieren oder wegloben. Wir haben einerseits gemeinsame Mitbewerber wie Rotterdam, Antwerpen oder die Mittelmeerhäfen, aber stehen andererseits auch untereinander im Wettbewerb. Deshalb muss es gelingen, unsere norddeutschen Häfen in den nächsten Jahren bestmöglich aufzustellen und das Alleinstellungsmerkmal eines Tiefwasserhafens
positiv für uns zu nutzen.
Ich halte die von Bremen in jüngster Zeit geäußerten Zweifel und den Hinweis auf eine geringe Auslastung und hohe Kosten des JadeWeserPorts für
wenig hilfreich. Darüber ist Bremen in den letzten Jahren übrigens kontinuierlich informiert worden. Bremen saß im Aufsichtsrat, und dort haben wir kontinuierlich über die Frage der Baggerkosten gesprochen. Der Kollege Bode weiß, dass Bremen in den letzten Jahren nicht irgendwo am Nachbartisch gesessen hat, sondern sich über die Frage der notwendigen Baggermaßnahmen kontinuierlich informieren konnte, wenn es denn wollte.
Ja, der JadeWeserPort liegt hinter den Umschlagserwartungen zurück - das stimmt! Aber bevor man einem Hafen eine schlechte Zukunft prognostiziert, sollte man erst einmal auf die Fakten schauen.
Erstens. Der JadeWeserPort hatte in drei Jahren in Folge positive, zweistellige Wachstumsraten - 2016: 13 %; 2017: 15 %; 2018: 18 %. Von den Bremern wurde offensichtlich völlig ausgeblendet, dass zwischen China und den USA eine Art Handelskrieg herrscht und die weltweite Konjunktur der maritimen Wirtschaft deutlich gesunken ist. Auch der Konflikt mit Russland hat sich auf die Hafenwirtschaft in Deutschland ausgewirkt.
Zweitens. Natürlich haben wir beim JadeWeserPort bei den Umschlagmengen einen Rückgang von 38 % zu verzeichnen. Aber auch in Hamburg gibt es deutliche Rückgänge: um fast 13 % - in Bremerhaven sind es 5 %. Externe Faktoren wie die Auswirkungen der Corona-Krise und die politischen Rahmenbedingungen haben zu einer deutlichen Verknappung der Containerumschläge und damit auch der Transportkapazitäten bei den Reedereien geführt, und die haben ihre Volumina entsprechend angepasst.
Drittens. Wir müssen in den nächsten Jahren deutlich in die Hafenhinterlandanbindung investieren. Die Elektrifizierung der Bahnstrecke ist eine wichtige Voraussetzung, damit der JadeWeserPort eine gute Zukunft hat.
Meine Damen und Herren, allen Kritikern muss klar sein, dass öffentliche Hafeninfrastruktur sich nicht von alleine finanziert. Das wissen alle Beteiligten seit Jahren.
Aus meiner Sicht sprechen drei Punkte für eine gute Zukunft des JadeWeserPorts.
Erstens die einzigartigen nautischen Vorteile bei der derzeitigen Schiffsgrößenentwicklung. Da bin ich optimistisch. Die Schiffe werden größer, und welcher Hafen soll sie denn sonst aufnehmen? Will man die Elbe hinauffahren, um am Ende zum Hamburger Hafen zu kommen, oder will man zu
künftig - in fünf bis zehn Jahren - vielleicht doch den JadeWeserPort anlaufen?
Zweitens die gute Hafenhinterlandanbindung nebst kommender Elektrifizierung.
Drittens das angrenzende Güterverkehrszentrum.
Ein letzter Punkt kommt hinzu, der aus meiner Sicht für die Hafenwirtschaft Norddeutschlands von entscheidender Bedeutung sein wird: Der JadeWeserPort wird die zentrale Funktion in der Wasserstoffwirtschaft der norddeutschen Länder einnehmen. Der JadeWeserPort wird der Konkurrenzhafen zu Rotterdam sein. Wer innerhalb der Wasserstoffwirtschaftsstrategie der Bundesrepublik
Deutschland eine Wasserstoffwirtschaft für Norddeutschland voranbringen will, der muss den JadeWeserPort zum Mega-Hub machen - und genau das ist unser Ziel.
Deshalb wird der JadeWeserPort eine gute Zukunft haben - sowohl was den Containerumschlag betrifft als auch was die Energiedrehscheibe für Deutschland betrifft. Ich höre alle Zweifler - aber ich glaube an eine gute Zukunft des JadeWeserPorts. Dafür werden wir alles tun.
Vielen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In einer Zeit, in der wir über umfangreichen Corona-, transformations- und strukturwandelbedingten Personalabbau in ganz Niedersachsen und ganz Deutschland sprechen, in der wir davon sprechen, dass bei der TUI 4 000 bis 5 000 Arbeitsplätze bedroht sind und möglicherweise abgebaut werden müssen, in der wir von einem Abbau von bis zu 6 000 Stellen in Deutschland bei Premium Aerotec - auch in Niedersachsen - und Airbus sprechen und in der wir ange
sichts der Transformation der deutschen Automobilindustrie von einem Personalabbau dort sprechen, und zwar mit Blick auf den weltgrößten Automobilhersteller VW bis 2030 in einer Größenordnung von über 25 000 Stellen - nur strukturwandelbedingt, allerdings sozialverträglich und nicht betriebsbedingt -, ist auch mit Blick auf ein Juwel der niedersächsischen Wirtschaft, nämlich die Deutsche Messe AG, letztendlich zu konstatieren, dass diese nicht von Corona-Auswirkungen verschont bleiben kann.
Ich will aber deutlich sagen, dass diese Veränderungen innerhalb des Konzerns der Messe AG tatsächlich notwendig sind. Keineswegs wurde Corona als Instrument genutzt, um hier einen Personalabbau voranzubringen. Vielmehr stellen wir jetzt die Messe AG zukunftsfähig auf. Das ist das vernünftige Ziel der Verhandlungen in den zurückliegenden zwei, drei Wochen.
Heute Nacht um 4.03 Uhr habe ich eine SMS von der IG Metall erhalten: Wir sind durch, und wir bedanken uns bei allen Beteiligten herzlich dafür, dass wir vernünftig miteinander umgegangen sind. - Das ist ein gutes Zeichen für die Sozialpartnerschaft in Deutschland, sowohl zwischen dem Vorstand und den Arbeitsnehmervertretern bei der Deutschen Messe AG als auch mit den Anteilseignern, nämlich dem Land und der Stadt Hannover, die ebenfalls aufs Engste in diese Verhandlungen eingebunden waren.
Herr Wenzel, Sie fragten: Haben eigentlich schon alle unterschrieben? Ist das überhaupt durch?
Hier sind alle vier Unterschriften des Vorstandes und der Arbeitnehmerseite. Wir als Anteilseigner haben heute im Laufe des Vormittags ebenfalls diese achtseitige Vereinbarung unterschrieben. Selbstverständlich werden Sie über diese Maßnahmen unterrichtet.
Der Erfolg für den Messestandort Hannover, für den Wirtschaftsstandort Niedersachsen und für den Wirtschaftsstandort Hannover ist, dass hier eine Vereinbarung getroffen wurde, die bis zum 31. Dezember 2030 gilt und die Deutsche Messe AG für die nächsten zehn Jahre leistungsfähig aufstellt.
Es stand am Ende auf Messers Schneide. Das ist zuzugeben. Es ging am Ende immer um die Frage: Können betriebsbedingte Kündigungen tatsächlich
ausgeschlossen werden oder nicht? - Das war eine Hürde, die natürlich insbesondere die IG-MetallVertreter bewusst nach vorn gestellt haben. Sie haben gesagt: Das können wir so nicht mitmachen.
Am Ende werden betriebsbedingte Kündigungen möglicherweise nicht ausgeschlossen werden
können, aber es gibt ein Instrument - und darauf hat der Kollege Bode gerade aufmerksam gemacht -, um diese als Ultima Ratio ans Ende einer Kette von Entscheidungen zu stellen. Dazu wurde ein Lenkungsausschuss vereinbart - wie wir ihn auch aus anderen Industrieunternehmen kennen -, in dem die Arbeitsnehmerseite, die Arbeitgeberseite und ebenfalls die Anteilseignerseite vertreten sein werden, um dafür zu sorgen, dass mit den Menschen bei der Messe AG, deren Arbeitsplätze in den nächsten Jahren möglicherweise nicht mehr vonnöten sind, vernünftig umgegangen wird.
Vergessen wir nicht: Die Deutsche Messe AG hatte vor dem Jahr 2020, dem Katastrophenjahr der Corona-Pandemie, einen Umsatz von 346 Millionen Euro. Und für die Wirtschaftskraft für die Region Hannover, auf die die Kollegin Heiligenstadt hingewiesen hat, ist nicht irgendetwas. Das ist eine Umwegrendite für Niedersachsen und insbesondere für die Region Hannover. Das sind direkte Investitionen in einer Größenordnung von etwa 2 Milliarden Euro, und durch die Messeakteure kommen weitere 2,75 Milliarden Euro hinzu. Das ist also Wirtschaftskraft, die durch die Messe AG in den letzten Jahren realisiert wurde. Und an der Messe hängen - neben den 738 Arbeitsplätzen direkt Beschäftigter - rund 15 000 Arbeitsplätze indirekt Beschäftigter in der gesamten Region der Landeshauptstadt Hannover und weit darüber hinaus.
Insofern war es aller Anstrengungen und Mühe wert, um am Ende hier zu einer vernünftigen Lösung zu kommen. Ich gebe zu, dass die Zielzahl von 525 am Ende ohne Zweifel eine symbolische Zahl war - man wollte über den 500 bleiben -, aber sie war auch eine Kompromisszahl. Wir haben uns intensiv von Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten beraten lassen. Beide Seiten haben sich beraten lassen und haben alles abgewogen: Was ist vertretbar mit Blick auf die kommenden sieben Jahre? - Da sind Fragen zu Kurzarbeit gestellt worden. Da sind auch Zusagen zu Streichungen von übertariflichen Leistungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld usw. von der Arbeitnehmerseite gegeben worden. Insofern ist das für beide Seiten am Ende auch ein schwieriger Weg gewesen, aber dennoch ein notwendiger.
Wir haben von Anfang an signalisiert: Beide Seiten müssen sich aufeinander zubewegen. Die Situation wie in den vorvergangenen Jahren nach dem Motto „Das Land gibt eine Kapitalspritze, und weiter geht’s!“ lässt sich nicht einfach unmittelbar wiederholen. Wir haben verhandelt, weil das eben nicht einfach so weitergeht, sondern damit wir die Messe AG mit leistungsfähigen Strukturen fit für die Zukunft machen können. Ein Fitnessprogramm für die Deutsche Messe AG haben wir schon vor Corona innerhalb der Deutschen Messe AG intensiv besprochen. Insofern war es ein gutes Signal, dass wir ein Freiwilligenprogramm und Altersteilzeitverträge auf den Weg gebracht haben, dass wir tatsächlich Kündigungen als Ultima Ratio am Ende miteinander vereinbart haben - wohlgemerkt auf längere Sicht -, dass wir mit Bruttoabfindungen gearbeitet haben, eine Arbeitszeitabsenkung mit Blick auf die kommenden Jahre vereinbaren und die Frage einer Eigenkapitalausstattung klären konnten.
Hier geht es nicht um eine unnötige Finanzspritze. Der Finanzminister weiß das. Wir beide haben das mehrfach miteinander besprochen. Es geht nicht darum, zu sagen: Ihr bekommt jetzt Geld, und damit ist das erledigt. - Nein, es geht darum, mit Blick auf die Banken, die der Deutschen Messe AG einen Kredit geben, deutlich zu machen, dass sie auch bankable ist - das ist ein Wort, das in den letzten Verhandlungen mit der Deutschen Messe AG und innerhalb der Verhandlungsgruppe eine besondere Rolle gespielt hat -, sodass sie auch finanziell vernünftig aufgestellt ist. Dazu bedarf es einer notwendigen finanziellen Ausstattung, auf die wir - Stadt und Land - uns in geringem Umfang verständigt haben.
Und hier muss ich einmal sagen - das will ich zum Schluss gern tun -: Was sich bei allen wirtschaftspolitischen Differenzen - die entsprechende Unterrichtung im Ausschuss wird ja noch stattfinden, Herr Wenzel - hier in diesem Fall gezeigt hat, war - das muss ich lobend hervorheben, das darf ich auch einfach mal - eine wirklich sehr gute Zusammenarbeit mit der Stadt Hannover, mit dem neuen Oberbürgermeister und dessen zuständigem Dezernenten, Herrn von der Ohe. Man kann an der Stadt Hannover ja kritisieren, was man will, aber ich darf feststellen, dass wir in den letzten Wochen Seite an Seite aufs Engste gut abgestimmt in dieser Frage ausdrücklich exzellent, vertrauensvoll und kooperativ zusammengearbeitet haben. Ich fand es ein starkes Signal, dass man die von uns erhobene Forderung, dass alles, was wir verhan
deln, unter uns bleibt, bis es veröffentlichungsreif ist - dies war von Anfang an unsere Maßgabe -, erfüllt wurde. Es hat funktioniert.
Insofern ist das heutige Verhandlungsergebnis gut für den Standort Hannover, aber auch gut für Niedersachsen und damit auch für das Messegeschäft in der Welt.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke immer noch darüber nach.
- Nein, ich lasse das lieber.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vielen Dank dafür, dass wir nach drei Monaten intensiver Beratungen über den Haushalt 2021 in schwierigen Zeiten dann doch - im Großen und Ganzen, weitgehend - Übereinstimmung gefunden haben. In einzelnen Detailfragen - das ist das übliche demokratische Ringen um den richtigen Weg - werden wir aber doch zu unterschiedlichen Auffassungen gelangen.
Insofern habe ich - bei allem Respekt vor Ihren Änderungsanträgen - sehr wohl vernommen, dass es hier und da auch das eine oder andere versteckte - vielleicht auch das eine oder andere vergiftete - Lob gab. Teilweise hieß es bei Ihnen sogar, ich sei in der Lage, zu zaubern und durch irgendwelche Löcher hindurchzukommen, ohne dass Sie es merken. Auch das nehme ich gerne als Lob an.
Zum Thema Reisebüros, das der Kollege Bode angesprochen hat, möchte ich eine Anmerkung machen: Ja, ich habe in der Tat etwas angekündigt und in diesem Zusammenhang von Reisebüros gesprochen. Ich meinte aber unser Programm
Richtlinie Reisebüros1. Aber das ist nur eine leichte Verwechslung gewesen.
Ich habe tatsächlich - auch in einem weiteren Gespräch - immer und immer wieder darauf hingewiesen, dass wir die Lücke für die Reisebüros schließen wollen, die möglicherweise von den Bundesüberbrückungshilfen nicht geschlossen
werden kann. Insofern habe ich im Moment die Hoffnung, dass hier über die Überbrückungshilfe II oder aber III die Hürden - - -
Wir waren das maßgebliche Bundesland, das den Bund davon überzeugen konnte, die Zugangshürden bei Umsatzverlusten und Berechnungsmodi quasi so zusammenzuschrumpfen, dass die Reisebüros eigentlich darunter fallen müssten. Aber wir stellen im Moment fest, dass das tatsächlich nicht für alle gilt.
Wir müssen allerdings auch sehr genau hinschauen. Da zahlreiche Reisebüros z. B. zum TUI-Konzern gehören, kann es auch sein, dass innerhalb des Konzerns eigene Hilfen angeschoben werden.
Wir versuchen, für die Reisebüros eine Lösung zu finden. Für die Reisebusunternehmen liegt jetzt eine eigene Richtlinie vor. Wir versuchen gleichzeitig noch, eine Lösung für die große Schausteller- und Veranstaltungsbranche zu finden.
Für die haben wir jetzt mit 50 Millionen Euro ein umfangreiches Programm auf den Weg gebracht. Das muss überhaupt erst einmal einer nachmachen!
Herr Abgeordneter Schulz-Hendel, Sie haben im Namen der Klimakrise gesprochen und uns aufgefordert, endlich etwas zu tun. Ich möchte Sie auffordern, im Namen der Vernunft und letztendlich auch im Namen ökonomischen Verstandes die Dinge zu tun, die jetzt angezeigt sind.
Ich fordere Sie im Namen der Vernunft eindrücklich dazu auf, endlich aufzuhören, immer nur von einem Entweder-oder zu sprechen, endlich damit aufzuhören, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land, die in zahlreichen industriellen Betrieben des Mittelstandes und der Großindustrie beschäftigt sind, gegen die Herausforderung des Klimaschutzes auszuspielen.
1: „Programm Richtlinie Reisebüros“ im Rahmen der Redekorrektur in „Programm Richtlinie Reisebusse“ geändert.
Unsere Aufgabe als verantwortliche Politik, unsere Aufgabe als Landesregierung eines Automobilzulieferlandes ist es, die Herausforderung des Klimaschutzes mit technologischen Lösungen der Zukunft, mit neuen Antriebstechnologien, mit den besten Lösungen aus Niedersachsen zu beantworten. Das ist kluge Klimaschutzpolitik, und das ist am Ende auch kluge Mittelstands- und Wirtschaftspolitik.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mein Dank gilt den Abgeordneten des Wirtschaftsausschusses, die sich trotz mancher ideologischer Debatte nicht haben beirren lassen, die sich konstruktiv in die Beratungen über den Einzelplan 08 eingebracht haben. Die Beratungen waren - wenn ich das so sagen darf - sachlich und weitgehend fair.
Ich möchte mich natürlich, wie es üblich ist, als Fachminister auch bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung für die nun wirklich nicht einfache Arbeit im Jahr 2020 bedanken. Ich denke, ich spreche da im Namen des gesamten Parlaments.
Meine Damen und Herren, die wirtschaftspolitischen Herausforderungen für dieses Jahr sind ohne Zweifel durch die Corona-Pandemie noch einmal sehr viel größer geworden. Aber es ist fast in Vergessenheit geraten, dass manche Herausforderungen auch vor Corona schon bestanden: der Fachkräftemangel, der Strukturwandel in der Automobilindustrie, in der Ernährungswirtschaft, in der Energiewirtschaft und in zahlreichen weiteren Branchen. Es ist nicht so, dass wir uns vor Corona nicht bestimmten Herausforderungen hätten stellen können.
Corona hat, wenn es überhaupt etwas Gutes hat - was es nicht haben kann -, nur eines hervorgebracht: Wir müssen in der Wirtschaftspolitik viel schneller die Antworten auf die entscheidenden Herausforderungen der Zukunft - der nächsten zehn Jahre - geben.
Die Wirtschaftskraft Deutschlands und Niedersachsens bricht um mindestens 5 % ein. Plus 3,7 % soll es im nächsten Jahr vielleicht geben.
Die Arbeitslosigkeit lag im zurückliegenden November 20 % höher als im Vorjahr. Die Arbeitsagentur hat deutschlandweit 2 Milliarden Euro für Kurzarbeitergeld ausgegeben.
Meine Damen und Herren, wer da im Moment davon sprechen möchte, dass es ganz schnell wieder aufwärts geht, der wird am Ende irren. Mit den Maßnahmen, die wir ergriffen haben - insbesondere mit dem Konjunkturpaket des Landes Niedersachsen, gekoppelt und kombiniert mit den Maßnahmen des Bundes -, werden wir voraussichtlich im Herbst nächsten Jahres - so glaube ich persönlich - wieder ein Stück weit auf normalem wirtschaftspolitischen Kurs sein. Aber auf dem Niveau vor der Corona-Krise werden wir allerfrühestens im ersten Halbjahr 2022 sein.
Ob die 1,4 Milliarden Euro, die wir jetzt - dank des Beschlusses der Koalitionsfraktionen - als Konjunkturpaket auf den Weg gebracht haben, am Ende reichen werden, um alle Betriebe zu retten, die im Moment in große Schwierigkeiten kommen und jetzt angesichts des Teil-Lockdowns, womöglich weiterer Maßnahmen, eines zweiten Lockdowns - - -
Wir werden sehen. Gerade vor dem Hintergrund der Leopoldina-Empfehlungen sprechen die Bundesländer natürlich über diese Fragen. Da ist im Moment eine muntere Debatte im Gange. Natürlich werden auch wir uns Gedanken machen müssen, wie wir reagieren werden.
Meine Damen und Herren, ob dann am Ende diese 1,4 Milliarden Euro für die nächsten - sagen wir mal: - zwei Jahre tatsächlich ausreichen werden, um sowohl den Strukturwandel abzufedern als auch die Konjunkturmaßnahmen zu ergreifen, die jetzt notwendig sind, um die Betriebe zu retten, das kann Ihnen heute niemand - auch ich nicht, Gott sei Dank nicht - mit größter Gewissheit sagen.
Wir haben allerdings mit diesem Haushalt - das muss ich schon für uns in Anspruch nehmen - entscheidende Impulse gesetzt. Diese Impulse werden über das Jahr 2021 hinausreichen - weit in das Jahr 2002 hinein und darüber hinaus -, weil wir die richtigen Schwerpunkte gesetzt haben: im Bereich der neuen Mobilität; im Bereich einer klugen Infrastruktur, die Schiene, Wasser, Straße und auch digitale Infrastruktur umfasst; indem wir in die Innovationsstrategien dieses Landes investieren, mit Blick auf 2030, mit Blick auf zukunftsfähige Digitalisierung.
Insofern ist dieser Haushalt - außer von den zahlreichen Maßnahmen, die wir schon aus Vorgängerhaushalten kennen, was letztendlich auch ein Ausdruck von Verlässlichkeit und Berechenbarkeit ist - von sehr viel Zukunftsfähigkeit und gleichzeitiger Bekämpfung aktueller Herausforderungen
geprägt. Ich will nur wenige Punkte nennen:
Das Digitalisierungssondervermögen steht hier in Rede und wurde auch kritisiert. Meine Damen und Herren, als ich ins Amt kam, hatten wir in Niedersachsen eine Gigabit-Fähigkeit von 5 %. Wir liegen heute bei 52 %.
Ich muss sagen, das ist ein echter Erfolg in den letzten drei Jahren, seit dem Masterplan 2018.
- Herr Abgeordneter Bode, diesen Erfolg lassen wir uns wirklich nicht kleinreden. 70 % aller Schulen, 70 % aller Krankenhäuser in Niedersachsen sind inzwischen Gigabit-fähig aufgestellt. Wir sind das Bundesland, das, mit zwölf 5G-Projekten ausgestattet, vom Bund die höchste 5G-Projektrate überhaupt zugestanden bekommen hat - weil wir ein wirtschaftlich klug aufgestelltes Land sind.
Wir haben das Digitalisierungssondervermögen mit dem Konjunkturpaket sogar noch einmal um 150 Millionen Euro aufgestockt.
Der Landesstraßenbauplafond liegt mit 111 Millionen Euro weiterhin auf einem sehr hohen Niveau.
Für Radwege sind im Kernhaushalt 20 Millionen Euro veranschlagt. Noch einmal bis zu 20 Millionen Euro kommen aus dem Corona-Sondervermögen. Weitere 12 Millionen Euro Entflechtungsmittel sind für Radwege reserviert. Hinzu kommen die von den Koalitionsfraktionen bereitgestellten 1,5 Millionen Euro.
Herr Abgeordneter Schulz-Hendel, für Radwege und Fahrradmobilität stehen in diesem Bundesland im nächsten Jahr also 53 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist ein historisch hoher Wert; das hat es in Niedersachsen zu keiner Zeit gegeben. Auch das gehört zur Realität des Wirtschaftshaushaltes.
Natürlich. Habe ich das jemals nicht getan?
- Meistens ist es schwierig. Wenn ich es nicht beantworten kann, bekommt er es schriftlich.
Herr Abgeordneter Schulz-Hendel, ich gehe davon aus. Mit den personellen Möglichkeiten der Landesstraßenbaubehörde - die jetzt im Übrigen noch einmal deutlich verstärkt wird; auch das ist ein Erfolg, ich danke den Koalitionsfraktionen, die dies mittragen -, mit 174 Vollzeiteinheiten, die die Landesstraßenbauverwaltung nach dem jetzt anstehenden Übergang von ca. 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in die Bundesstraßenverwaltung hat, werden wir weiterhin mit einer guten qualitätsvollen Arbeit gewährleisten, dass wir neben den 53 Millionen Euro auch 111 Millionen Euro in den Straßenbau investieren. Ich finde, das sind historisch hohe Werte.
Ich darf Ihnen nur entgegenhalten, Herr Abgeordneter Schulz-Hendel: Sie wollen zwar vielleicht noch mehr als wir in Fahrradmobilität investieren, Sie wollen aber gleichzeitig über 53 Millionen Eu
ro - ich habe Ihren Änderungsantrag gesehen - beim Straßenbau kürzen. Da sage ich Ihnen: Dieses Gegeneinander finde ich nicht klug,
weil wir in der Regel an den Landesstraßen auch Radwege bauen, weil wir als Wirtschaftsministerium von allen Abgeordneten Niedersachsens immer wieder darauf aufmerksam gemacht werden, wenn irgendwo Landesstraßen oder sonstige Straßen in einem maroden, verrotteten Zustand sind.
Wir wollen beides. Wir wollen vernünftige Straßen in Niedersachsen, wir wollen eine gute Qualität, und wir wollen vernünftige Radwege. Wir machen beides, und das unterscheidet uns an dieser Stelle.
Was wollen Sie bitte - und da bitte ich Sie, auch einmal über Ihre eigene Verantwortung für den Wirtschaftsstandort nachzudenken - den Tausenden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Premium Aerotech und Airbus sagen, wenn Sie gleichzeitig das Luftfahrtprogramm in Niedersachsen auf null kürzen wollen? Wie erklären Sie denen das? - Ich habe vor 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Nordenham gestanden. Die kämpfen um ihre Existenz. Dort sind Frauen und Männer, die möglicherweise in den nächsten Wochen - vor Weihnachten oder danach - oder womöglich in den nächsten Jahren ihre Arbeitsplätze verlieren werden und damit vor einer echten existenziellen Krise stehen. Und sie sagen: Luftfahrtindustrie interessiert mich nicht!
Wir sind mit Hamburg, Bremen und Niedersachsen das weltweit drittgrößte Cluster in der Luftfahrtindustrie. Wir kämpfen als Länder beim Bund für unsere Standorte, damit Premium Aerotech, Airbus und die vielen Zulieferer mit Zehntausenden von Arbeitsplätzen in Niedersachsen eine Heimat haben und hier am Ende auch Wirtschaftskraft entsteht. Und Sie sagen: Das kürzen wir einfach mal weg! - Meine Damen und Herren, andere Dingen kann man durchaus auch positiv sehen, aber das finde ich an dieser Stelle schlichtweg kurzsichtig. Ich hätte mir gewünscht, dass man an dieser Stelle Politik ein wenig zukunftsfähiger denkt.
Wir haben die Meisterprämie mit 10 Millionen Euro etatisiert. Das ist ein echter Erfolg für das niedersächsische Handwerk. Das zeigt die Verlässlichkeit dieser Landesregierung. Gleichzeitig verstetigen wir Gründungsstipendien mit 2 Millionen Euro. Wir verstetigen Weiterbildungsprämien. Wir unterlegen den Mittelstandsfonds, wie geplant, mit 2 Millionen Euro. Wir statten Start-up-Zentren mit 2,4 Millionen Euro aus, Geoparks mit 0,3 Millionen Euro, das Bundesprogramm „Innovativer Schiffsbau“ mit 5 Millionen Euro. Wir etatisieren die Integrationsmoderatoren mit 1,5 Millionen Euro.
Meine Damen und Herren, das ist aus meiner Sicht ein vernünftiger, kluger Ansatz. Über die einzelnen Maßnahmen lassen Sie uns bitte auch im Nachgang zur heutigen Haushaltsberatung immer und gern zu jeder Zeit, Tag und Nacht, im Detail streiten. Aber die Richtung für die niedersächsische Wirtschaftspolitik mit Blick auf zukünftige Herausforderungen ist richtig, die steht und sollte die volle Unterstützung dieses Hauses haben. Sie wird zwar nur eine Teilunterstützung haben, aber die ist recht groß.
Vielen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gesellschaftlich und wirtschaftlich stehen wir kurzfristig - in den kommenden drei Monaten - vor wirklich großen Herausforderungen. Manche sprechen auch von einem harten Winter 2020/21. Mittelfristig - bis Herbst 2021 - ist mit einer wirtschaftlichen Erholung zu rechnen. Auf Vorkrisenniveau werden wir voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022 sein.
Während für dieses Jahr noch mit einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 5,1 % zu rechnen ist, wird für 2021 bereits von einem Plus von 3,7 % ausgegangen. Die in den vergangenen Wochen ergriffenen Hilfsmaßnahmen haben daran einen Anteil von rund 1,5 %.
Wirtschaftshilfen und drastische Maßnahmen des Infektionsschutzes greifen hier maßvoll ineinander. Man stelle sich einmal vor, wir hätten nicht sofort - im März oder jetzt für den Dezember - gehandelt!
Gefordert ist ein Höchstmaß an Disziplin. Denn ob die Maßnahmen greifen, liegt zu einem guten Teil an uns selbst. Gefordert ist unsere Einsicht in die Maßnahmen. Wir müssen ein Stück weit alle unsere Corona-Müdigkeit überwinden. Gefordert ist unsere Bereitschaft, die Einschränkungen anzunehmen, die die Pandemie uns abverlangt, und das Beste daraus zu machen.
Je mehr wir dies verinnerlichen, desto kürzer werden die Einschränkungen am Ende sein und desto leichter werden sie fallen. Ob dies gelingt und wie lange der Kampf gegen die Pandemie noch dauern wird, das kann niemand wirklich seriös vorhersagen. Aber eines wissen wir nach nunmehr acht Monaten Corona-Erfahrung sehr genau: Wer nichts tut und meint, alles könne weiterlaufen wie bisher, der wird am Ende einen hohen Preis dafür bezahlen. - Das wollen wir in Niedersachsen nicht.
Wir wollen Menschenleben bestmöglich schützen, wir wollen unser starkes Gesundheitssystem vor einem Kollaps bewahren, und wir wollen unsere Wirtschaft und die vielen Arbeitsplätze in Niedersachsen, so gut es geht, durch diese Krise hindurchbringen. Keines dieser Ziele kann alleine für sich erreicht werden. Deshalb ist die Stoßrichtung
der in den letzten Wochen gefassten Beschlüsse von Bund und Ländern richtig.
Einschränkungen erfordern aber immer auch Hilfen für diejenigen, die davon betroffen sind. Deshalb sind auch diesmal neben den Einschränkungen sehr umfangreiche Hilfspakete beschlossen worden. Wir haben in den letzten Monaten in einer gewaltigen Kraftanstrengung sehr viel auf den Weg gebracht.
Das erste Landesprogramm der Corona-Soforthilfe ist noch im März gestartet, noch bevor es überhaupt das erste Bundesprogramm gab. Anschließend haben wir die Corona-Soforthilfe des Bundes durch eigene Programme ergänzt. Im Juli haben wir den größten Nachtragshaushalt und das größte Konjunkturpaket in der Geschichte unseres Landes auf den Weg gebracht.
Bis heute haben wir in Niedersachsen rund 800 Millionen Euro aus den Bundesmitteln der verschiedenen Corona-Hilfsprogramme erhalten. Aus Landesmitteln dagegen hat allein das Wirtschaftsministerium in den zurückliegenden Monaten rund 1,7 Milliarden Euro für Programme im CoronaZusammenhang eingesetzt und verplant: 300 Millionen Euro für die Corona-Soforthilfen und knapp 1,4 Milliarden Euro für die Programme des zweiten Nachtragshaushaltes. Wir haben also hier im Land Niedersachsen bis heute mehr als doppelt so viel für die Corona-Bekämpfung aufgewendet, als wir aus Bundesmitteln bisher erhalten haben. Das sagen ich auch all denjenigen, die in Berlin behaupten, die Länder hätten in der Corona-Krise nicht genug getan.
Im Gegenteil: Unsere Hilfsprogramme decken ein breites Spektrum ab und unterstützen genau die Branche, die besonders hart betroffen sind und keine ausreichende Unterstützung aus den Hilfsprogrammen des Bundes erhalten. Lassen Sie mich hierzu einige Zahlen nennen:
Im Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums haben wir rund 300 Millionen Euro für Soloselbstständige, kleine und mittlere Unternehmen eingesetzt, 665 Millionen Euro für Investitionen, Innovationen, Breitbandförderung, Kredite für alle Branchen, 180 Millionen Euro für den Tourismusbereich, Veranstaltungen und den Einzelhandelsbereich, 130 Millionen Euro für die Automobilwirtschaft, 210 Millionen Euro für den Verkehrsbereich
mit ÖPNV, Schülerbeförderung, Taxiunternehmen und Reisebusbranche, 100 Millionen Euro für neue Ideen, Start-ups, Hightech-Inkubatoren.
Aus dem Wissenschaftsbereich wurden für die Corona-Forschung 18 Millionen Euro eingesetzt, für Investitionen in die Kliniken gut 60 Millionen Euro, zur Unterstützung der Kultur in Niedersachsen - für Künstler und für Einrichtungen - gut 22 Millionen Euro.
Aus dem Geschäftsbereich des Sozialministeriums kamen 50 Millionen Euro für den Pflegebonus, rund 277 Millionen Euro für medizinische Kapazitäten - 200 Millionen Euro für Schutzkleidung und 77 Millionen Euro für Krankenhäuser -, 28 Millionen für Jugendherbergen und Jugendbildungsstätten, ferner Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz in Höhe von etwa 250 Millionen Euro.
Sie sehen, meine Damen und Herren: Die Landesregierung ist ihrer Verantwortung gerecht geworden und hat Hilfsprogramme für alle Branchen auf den Weg gebracht.
Aber eines dürfen wir nicht vergessen: Ohne unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien und vor allen Dingen ohne die vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NBank wäre dies alles nicht ausgezahlt worden, wäre dies am Ende nur eine große Zahl auf einem Stück Papier. Deshalb danke ich an dieser Stelle ausdrücklich - das kommt sehr häufig zu kurz - allen in Niedersachsen beteiligten Behörden und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, natürlich den Pflegekräften, aber eben auch den Verwaltungsmitarbeitern in unserem Land, die in den vergangenen Monaten ebenfalls einen guten Job gemacht haben.
Meine Damen und Herren, sie alle sorgen dafür, dass Tausenden von Unternehmen und Selbstständigen schnell geholfen wird und Zigtausende Arbeitsplätze erhalten werden können. Das ist vorausschauend, das ist nachhaltig, und das ist auch verantwortungsbewusst. Das ist es, was in der Krise gebraucht wird.
Darum packen wir in Niedersachsen gemeinsam an und stellen Eitelkeiten und persönliche Befindlichkeiten zurück. Ich bin sicher: Wir werden trotz aller Beschwernisse durch diese Krise kommen.
Die Einzelfragen der Dringlichen Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1: Inwiefern konnte das Ziel einer mittelfristigen Strategie erreicht werden?
Ziel der mittelfristigen Strategie der Landesregierung war, das exponentielle Wachstum der Neuinfektionen in Niedersachsen zu stoppen, insbesondere um die Kapazitäten in der Gesundheitsversorgung und an Intensivplätzen nicht zu überlasten.
Mittlerweile haben sich die Infektionszahlen wie auch die Auslastung der Intensivplätze in Niedersachsen stabilisiert, wenngleich auf einem hohen Niveau. Ein Rückgang der Infektionsdynamik kann auf Bundesebene ab dem 24. Oktober beobachtet werden.
Die statistische Betrachtung des Infektionsgeschehens in Anlehnung an die Zeitpunkte neuer niedersächsischer Vorschriften zur Eindämmung macht einen zeitlichen Zusammenhang zwischen beiden Aspekten deutlich. Sie zeigt erstens: Die vom Land ergriffenen Maßnahmen waren geeignet. Und zweitens: Wir haben ein erstes Teilziel erreicht. Die Infektionszahlen wachsen nicht mehr exponentiell; die Kurve wird flacher.
Wenn wir die aktuellen Maßnahmen aufrechterhalten, dann ist mit einer fortschreitenden Reduzierung der Reproduktionszahl R zu rechnen. Wir hoffen, dass wir einen stetigen Rückgang der Neuinfektionen und eine abnehmende Anzahl der mit COVID-Erkrankten belegten Intensivplätze sehen werden.
Um diese Entwicklung einerseits zu beschleunigen und andererseits einen erneuten Anstieg mit größerer Sicherheit zu verhindern, gelten nun zusätzlich die bekannten, am 25. November beschlossenen Maßnahmen. Ihre Wirksamkeit wird auch weiterhin unter Betrachtung der Kennzahlen zum Infektionsgeschehen stetig evaluiert.
Zu Frage 2: Welche Maßnahmen plant die Landesregierung angesichts des verlängerten Lockdowns zusätzlich, um die kommunale Ebene, soziale Einrichtungen und die betroffenen Branchen zu unterstützen, und wie ist der Stand der Umsetzung von bereits beschlossenen Unterstützungsmaßnah
men?
Zu Ihrer Frage stelle ich zunächst einmal fest: Diese Landesregierung plant mitnichten zu jedem einzelnen Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder jeweils separat und
sozusagen spontan neue Unterstützungsmaßnahmen für Betroffene. Unsere Hilfsmaßnahmen sind auf längere Dauer angelegt. Sie richten sich nach dem tatsächlichen Bedarf der wirtschaftlichen Akteure. In Details werden wir gegebenenfalls nachsteuern.
Unsere Maßnahmen dienen dazu, die betroffenen Unternehmen, Einrichtungen, Kommunen usw. in der Krise insgesamt und damit langfristig zu unterstützen.
Bezogen auf die von Ihnen genannten drei Themenbereiche - kommunale Ebene, soziale Einrichtungen und betroffene Branchen -, kann ich Ihnen folgende Zahlen nennen:
Aus dem Bereich des Innenministeriums und dem Bereich des Finanzministeriums sind u. a. die Umsetzung eines kommunalen Hilfsprogramms mit einem Volumen von 1,1 Milliarden Euro zu nennen, insbesondere die Kofinanzierung einer Gewerbesteuerausfallpauschale für das Jahr 2020 in Höhe von insgesamt 814 Millionen Euro, die Pauschale zu Abgeltung krisenbedingter Mehraufwendungen der Gemeinden in Höhe von 100 Millionen Euro sowie die Stärkung des kommunalen Finanzausgleiches mit 598 Millionen Euro.
Aus dem Bereich des Innenministeriums wurden bereits drei Maßnahmen umgesetzt. Eine ist noch in Planung; das sind die Corona-Sonderprogramme für Hilfsorganisationen.
Im Sozialministerium wurden bereits acht Maßnahmen umgesetzt. Eine ist in Planung; es geht hierbei insbesondere um die COVID-19-Fragen für gemeinnützige Organisationen.
Im Wirtschaftsministerium wurden 16 Maßnahmen bereits umgesetzt. 13 sind in Planung.
Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen ergriffen worden: von der Staatskanzlei, vom Umweltministerium - dort sind es allein sieben Maßnahmen, u. a. die Richtlinie für den Bereich Sportstättenbau - und aus dem Bereich des Kultusministeriums; dort geht es u. a. um die IT-Infrastrukturausstattung für unsere Schulen.
Also, alle Ressorts arbeiten hier Hand in Hand.
Insgesamt sind das deutlich über 40 Maßnahmen. Das zeigt, dass die Niedersächsische Landesregierung die Betroffenen in der Krise nicht alleinlässt. Auf uns kann man vertrauen!
Zu Frage 3: Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung mit der EU-Kommission noch immer über die Rechtmäßigkeit der Novemberhilfen verhandelt: Wann können die Betroffenen für wie lange mit welcher Hilfe rechnen?
Die Europäische Kommission hat am 19. November 2020 die Genehmigung der Anpassungen, insbesondere die Verlängerung bis zum 30. Juni 2021, der bereits genehmigten Beihilfemaßnahmen unter dem Temporarily Framework im Zuge der vierten Änderung erteilt. Dies betrifft die Kleinbeihilfen-Regelung 2020, die Bundesregelung
Bürgschaften 2020, die Bundesregelung Darlehen 2020 sowie die Bundesregelung Forschungs-, Entwicklungs- und Investitionsbeihilfen dieses Jahres.
Zudem wurde die Bundesregelung Fixkostenhilfe am 19. November 2020 seitens der EU-Kommission notifiziert, sodass im Rahmen der Novemberhilfe und der Novemberhilfe plus nun insgesamt Zuschusshöhen von 4 Millionen Euro beihilferechtlich möglich sind. Die Novemberhilfe des Bundes ist am Mittwoch, den 25. November, in allen Bundesländern gestartet.
Gleichzeitig hat der Bund für die Verlängerung des Teillockdowns bereits eine Dezemberhilfe angekündigt. Auch die Überbrückungshilfe III soll bis Juni 2021 mit verbesserten Konditionen insbesondere für Soloselbständige fortgeführt werden.
Die Unternehmen, Soloselbstständigen, Angehörige der freien Berufe werden zusammenfassend seit März 2020 bis vorerst Juni 2021 durchgehend finanziell seitens des Bundes und der Niedersächsischen Landesregierung unterstützt.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, die Bekämpfung der Corona-Pandemie fordert unseren vollen Einsatz. Wir müssen jeden Tag aufs Neue, jeden Tag flexibel auf die aktuellen Entwicklungen reagieren. Ein starres Festhalten an einmal getroffenen Festlegungen zur Pandemiebekämpfung kann es deshalb nicht geben. Wir werden immer wieder kurzfristig, aber dennoch passgenau reagieren müssen. Und genau das tut die Niedersächsische Landesregierung.
Vielen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Ich versuche, die beiden Fragen zusammenzufassen.
Herr Abgeordneter Bajus, Sie haben nach der Strategie für die kommenden Monate gefragt. Da wir im Rahmen des Konjunkturpaketes und des zweiten Nachtragshaushalts alle unsere Maßnahmen auf die Jahre 2020 und 2021 ausgelegt haben und alle Maßnahmen zum Teil schon jetzt, im November, angelaufen sind bzw. im Dezember anlaufen und wir hier mit einer Größenordnung von immerhin ca. 1,4 Milliarden Euro hantieren, werden diese Maßnahmen weit bis ins nächste Jahr hineinreichen.
Wir wissen im Moment noch nicht - da können wir die Finanzkraft des Bundes in keiner Weise toppen oder ersetzen -, ob die 15 Milliarden Euro der Novemberhilfe, die 17 Milliarden Euro der Dezemberhilfe und die 25 Milliarden Euro der Überbrückungshilfe III ausgeschöpft werden. Was wir aber sagen können, ist: Sollte das Infektionsgeschehen in den nächsten Monaten - möglichst im landesweiten Durchschnitt - unter 50 gehen, werden wir über Lockerungen zu reden haben. Das ist allen Beteiligten klar. Wenn das allerdings nicht der Fall ist, werden wir alle Maßnahmen, die wir jetzt auf den Weg gebracht haben, konsequent fortsetzen. Und wir müssen noch einen langen Weg gehen. Die Programme sind noch nicht voll ausgeschöpft.
Ein Programm läuft exzellent: Das sind die Investitionshilfen für unsere kleinen und mittelständischen Betriebe.
Noch nicht optimal angelaufen - da müssen wir auch ehrlich sein - sind die Innovationshilfen, d. h. die Anträge von Unternehmen, die die Frage betreffen, was jetzt getan werden muss, um sich langfristig aufzustellen, um am Ende wirtschaftlich gestärkt aus der Corona-Pandemie herauszukommen. Da geht es z. B. darum: Was ist an technologischen Innovationen, Produktionstechnologien für meinen Betrieb möglicherweise das entscheidende Moment, wofür ich einen Antrag auf Förderung durch das Land stelle?
Diese Anträge sind komplex, und von daher sind sie auch unterschiedlich zu bewerten. Insofern kann ich Ihnen heute noch nicht sagen, ob im Januar, Februar oder März noch einmal ein völlig anderes, gezielteres Programm kommt. Wir werden erst einmal unsere Maßnahmen komplett umsetzen und darauf hoffen, dass wir dieses Geld im Sinne der Betriebe in Niedersachsen an der richtigen Stelle investieren.
Bitte beachten Sie bei aller Kritik, die man als Opposition zu Recht an einer Landesregierung üben kann: Die Situation der Betriebe in Niedersachsen im Bereich der Gastronomie, im Bereich der Schausteller, im Bereich der Reisebüros ist enorm angespannt. Viele haben ihr Eigenkapital in den letzten Monaten nahezu aufgebraucht. Die kommen jetzt an ihre Grenze. Viele werden möglicherweise über die Weihnachtszeit ihre Existenz aufgeben müssen oder spätestens im Frühjahr des kommenden Jahres erkennen, dass sie so nicht weitermachen können. Das zu verhindern, ist Ziel aller Maßnahmen der Landesregierung. Dafür stellen wir insgesamt rund 1,7 Milliarden Euro an
Wirtschaftshilfen zur Verfügung. Ich glaube, das ist ein umfangreiches Paket, neben den Bundeshilfen. Hier greift alles ineinander.
Vielen Dank.
Ihre Frage, Herr Abgeordneter Bajus, setzt voraus, dass es insgesamt Kritik an der Kommunikationsstrategie der Landesregierung oder des Landes gäbe. Das kann ich aber nicht wirklich nachvollziehen. Denn über die IHKen und alle denkbaren Kanäle, die wir haben, verbreiten wir Informationen über alle unsere Förderprogramme.
Die Kommunikation in den nächsten Wochen und Monaten wird sich am tatsächlichen Infektionsgeschehen ausrichten. Der Landtag hat einen Corona-Sonderausschuss eingerichtet. Es gibt Plenarsondersitzungen zum Thema Corona, heute zum wiederholten Male. Wir informieren regelmäßig und werden uns auch in der Kommunikation an der jeweiligen Situation ausrichten.
Uns liegt eine Anfrage von Abgeordneten der FDPFraktion vor, die auch mit Blick auf den Wirtschafts- bzw. Haushaltsausschuss nachgefragt haben, welche Förderprogramme es gibt.
Zurzeit sind alle 12 Förderprogramme, die bereits veröffentlicht sind, kommuniziert. Weitere 13 sind angekündigt. Das betrifft u. a. Kinos, Reisebüros und Schausteller. Diese Maßnahmen werden angekündigt und im Laufe des Dezembers umgesetzt. Informationen darüber stehen auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums zur Verfügung.
Vermutlich wollen Sie ein Strategiepapier über grüne, gelbe, rote, orange usw. Stufen bis zum März des kommenden Jahres vorgelegt bekommen. Wenn Sie Ihrerseits sagen könnten, wie sich der durchschnittliche Inzidenzwert in Niedersachsen in den nächsten drei Monaten voraussichtlich entwickeln wird, könnten wir Ihnen klar sagen, was wir wann wo tun.
Wir haben genauso wie zu Beginn des Jahres der Corona-Pandemie ein Strategiekonzept mit Blick auf Ausstiegs- bzw. Lockerungsmaßnahmen, das vorgibt, was zu tun und was denkbar ist, sobald Inzidenzwerte von 35 und 50 erreicht werden und die Infektionskurve für ganz Niedersachsen abflacht.
Darüber werden wir zu gegebener Zeit innerhalb der Landesregierung und im guten Einvernehmen in der Koalition beraten, Sie darüber unterrichten und Rücksprache mit Ihnen halten. Vermutlich wird es wieder eine Plenarsitzung geben, in der wir entsprechend unterrichten werden. Ich hoffe, das ist insoweit ausreichend transparent und kommunikativ.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir gehen im Moment davon aus, dass die Überbrückungshilfe III ab Januar einen sogenannten Unternehmerlohn vorsieht. Ich sage ganz bewusst „sogenannt“, weil er etwas anders ausgestaltet sein wird.
Ich möchte deshalb hervorheben, dass für Soloselbstständige - also insbesondere auch Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturschaffende - diese
Art von Unternehmerlohn in folgender Form eingeführt wird:
Es soll eine Pauschale in Höhe von 25 % des Umsatzes im Vorjahreszeitraum gewährt werden. Diese sogenannte Neustarthilfe beträgt einmalig bis zu 5 000 Euro. Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahr von 50 %.
Das ist der derzeitige Verhandlungsstand. Die Überbrückungshilfe III ist noch nicht endgültig ausverhandelt. Bund und Länder ringen dabei noch um die richtige Summe bzw. um die richtigen Höhen.
Die Fördersummen im Rahmen der Überbrückungshilfe III werden nach derzeitigem Stand deutlich angehoben. Während bisher 50 000 Euro pro Monat an Förderung gewährt werden können, sind zukünftig 200 000 Euro pro Monat möglich. Über den gesamten Förderzeitraum entspräche das sogar einer Förderhöchstsumme von 1,2 Millionen Euro.
Auch ist wichtig, dass der Katalog der förderfähigen Fixkosten erweitert wird. So werden zukünftig Ausgaben für die Instandhaltung und von Modernisierungsmaßnahmen, aber auch Abschreibungskosten bei der Bemessung der Hilfeleistung entsprechend berücksichtigt.
Die Überbrückungshilfe III wird von Januar bis Juni 2021 gezahlt. Wenn die November- und Dezemberhilfen ausgelaufen sind, wird das Land Niedersachsen die jetzt anlaufende und einschließlich des Dezembers noch bis zum Jahresende laufende Überbrückungshilfe II des Bundes in einem Volumen von 50 Millionen Euro aus Landesmitteln aufstocken, um - weil Sie Schausteller und Soloselbstständige in der Veranstaltungswirtschaft im weitesten Sinne angesprochen haben - zur Liquidität des Schaustellergewerbes und der Veranstaltungsbranche in Gänze beizutragen.
Eine entsprechende Richtlinie des MW befindet sich gerade zur Stellungnahme beim Landesrechnungshof. Die Veröffentlichung ist für die nächsten Tage geplant. Gefördert werden sollen hier Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft und des Schaustellergewerbes, wenn sie die Überbrückungshilfe II des Bundes erhalten. Die Veranstaltungswirtschaft erhält für die Monate April bis Dezember einen pauschalierten Umsatzverlustausgleich in Höhe von 10 % des Vorjahresumsatzes. Wer Nothilfe des Bundes erhält, kann für diesen Zeitraum keine Liquiditätshilfe des Landes erhalten. Wegen der begrenzten Mittel ist eine Decke
lung der Förderung auf 50 000 Euro pro Unternehmen erforderlich. Zusammen mit der Bundesförderung kann also ein Unternehmen bis zu 250 000 Euro erhalten.
Wir versuchen mit unseren Landesgeldern - unsere Möglichkeiten sind bekanntlich deutlich geringer als die Möglichkeiten des Bundes, was die Steuereinnahmesituation und die Steuerverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen betrifft -, gezielt in die Bereiche hineinzugehen, die der Bund nicht komplett abdecken kann. Das gilt insbesondere für den Bereich der Schausteller, für die Veranstaltungswirtschaft und zu einem nicht unerheblichen Teil auch für die Reisebüros.1
Unser Gesamtprogramm ist so differenziert aufgelegt, dass man tatsächlich gezielt über den großvolumigen Ansatz des Bundes hinausgehen und das miteinander kombinieren kann. Das haben wir alles geprüft. So versuchen wir, auch für die Kulturschaffenden in diesem Bereich eine Art Unternehmerlohn auf den Weg zu bringen.
Ich hoffe, ich habe Ihre Frage damit beantwortet.
Herr Abgeordneter, vielen Dank.
Inwieweit sind die Förderprogramme aus dem zweiten Nachtragshaushalt bereits angelaufen? - Das Wirtschaftsministerium hat bis zum heutigen Tag zwölf Richtlinien fertiggestellt. Damit können inzwischen bereits 900 Millionen Euro der Mittel des Nachtragshaushalts abgerufen werden. Dies geschieht schon in erheblichem Umfang. Besonders erfolgreich und sehr gut nachgefragt ist unser Programm „Neustart Niedersachsen Investition“. Mit diesem Programm fördern wir Investitionen - ich erwähnte es - bei niedersächsischen Unternehmen. Bis heute liegen konkret 3 000 Anträge mit einem Umfang von gut 400 Millionen Euro vor. Knapp 200 Millionen Euro sind bereits bewilligt.
Welchen Branchen stellt das Land Hilfen zur Verfügung, und wird der Wirtschaft gezielt geholfen? - Ich denke schon, dass das schon der Fall ist. Ich gebe Ihnen mal einen Überblick über die bereits fertig gestellten Richtlinien, damit Sie sie mal gehört haben:
Erstens haben wir die Förderung von Investitionen der gewerblichen Wirtschaft. Das ist das, was ich gerade nannte. Das ist „Neustart Niedersachsen Investition“.
Zweitens gibt es eine Förderung der Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur. Das ist der sogenannte Innovationsgutschein.
Drittens haben wir eine Förderung niedrigschwelliger Innovationen für Forschung und Entwicklung in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Das ist die Innovationsbeihilfe. Dabei geht es um sehr komplexe Anträge. Das läuft etwas langsamer an.
Viertens gibt es die Unterstützung der von der COVID-19-Pandemie betroffenen öffentlichen Akteure im Bereich des Tourismus und fünftens die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen durch touristische Maßnahmen sowie sechstens die eigentliche Förderung touristischer Projekte.
Hinzu kommt siebtens die Unterstützung von Fährreedereien im Inselverkehr zur Sicherung der Versorgung der Ostfriesischen Inseln. Hier geht es um ein oftmals unterschätztes Problem. Durch das viele Hin- und Herfahrenmüssen hat sich eine extreme Corona-Pandemie-Belastung für die Fährreedereien im Inselverkehr ergeben. Von daher gibt es das Sonderprogramm Inselversorger.
Achtens haben wir die Unterstützung der infolge der COVID-19-Pandemie in finanzielle Defizite geratenen Zoologischen Gärten, Tiergärten und Wildgehege; das ist die Zoo-Hilfe, die hier im Parlament schon mehrfach in Rede stand.
Neuntens gibt es die Förderung von Forschungs- und Technologievorhaben der Luftfahrtindustrie. Das ist die Luftfahrtförderrichtlinie. Dahinter verbergen sich 20 Millionen Euro.
Zehntens geht es um die Förderung von Infrastrukturmaßnahmen und Ausbaggerungen in See- und Binnenhäfen zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie, ein Sonderprogramm Häfen. Wir können uns vor Anträgen, wenn ich das richtig im Blick habe, kaum retten. Hier wird es entsprechende Unterstützungen geben müssen.
- Nein, es sind mehrere Anträge.
- Für jeden Hafen. Ach so. Das habe ich dann missverstanden, Herr Abgeordneter Meyer.
Wir unterstützen die Flugplätze in Niedersachsen mit der Richtlinie Corona-Hilfen Flugplätze.
Wir unterstützen mit der Förderung niedrigstelliger Investitionen die betroffenen Gaststätten bzw. das Gaststättengewerbe.
Das sind die fertiggestellten Richtlinien. Das haben wir in den letzten Wochen und Monaten auf den Weg gebracht. Die Millionen fließen bereits in Richtung der Betriebe.
Es gibt noch weitere Richtlinien.
Die Veranstaltungsbranche habe ich bereits genannt.
Es soll noch ein Sonderprogramm Digitalisierung für den Einzelhandel geben. Sie alle wissen, dass unsere Innenstädte gerade jetzt, auch infolge der neuen Verordnung unter den Quadratmeterbegrenzungen, erheblich leiden. Wir wollen dem Ein