Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich eröffne die 87. Sitzung im 32. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen
Geburtstag hat heute die Abgeordnete Veronika Koch. Herzlichen Glückwunsch im Namen des ganzen Hauses und alles Gute!
Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr die Schriftführerin Frau Eilers mit. Bitte, Frau Kollegin!
Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für heute lassen sich entschuldigen: von der Landesregierung die Justizministerin Frau Barbara Havliza ab 11.30 Uhr, von der Fraktion der SPD Herr Axel Brammer, Herr Frank Henning, Frau Kerstin Liebelt, Frau Dr. Dörte Liebetruth, Herr Dr. Alexander Saipa und Frau Doris SchröderKöpf, von der Fraktion der CDU Frau Laura Hopmann und Herr Frank Oesterhelweg ab 9.30 Uhr sowie von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Volker Bajus.
Bevor wir mit Punkt 27 in die Tagesordnung einsteigen, möchte ich Sie darüber informieren, dass der Herr Ministerpräsident darum gebeten hat, über die Ergebnisse der Telefonschaltkonferenz des Chefs des Bundeskanzleramts mit den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder am 7. Oktober 2020 zu unterrichten.
Anschließend wird es eine weitere Unterrichtung geben. Frau Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast hat mitgeteilt, dass sie zur aktuellen Lage im Schlachthof Sögel unterrichten möchte.
Außerhalb der Tagesordnung: Unterrichtung durch die Landesregierung über die Ergebnisse der Telefonschaltkonferenz des Chefs des Bundeskanzleramts mit den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder am 7. Oktober 2020
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der gestrige Tag hat vor allen Dingen zweierlei Entwicklungen erbracht:
Zum einen - Sie haben das mitbekommen - verzeichnen wir zum ersten Mal seit dem April eine Zahl von über 4 000 Neuinfektionen an einem Tag. Man muss sagen, das ist ein deutlicher Sprung. Das hat jetzt exponentiellen Charakter. Das muss man zur Kenntnis nehmen.
Zweitens hat es eine Konferenz der Chefs der Staatskanzleien und des Chefs des Bundeskanzleramtes gegeben, die sich mit der Frage befasst hat, wie wir mit Menschen umgehen, die aus Risikogebieten - also aus Gebieten mit einer Inzidenz von mehr als 50 Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100 000 Einwohner - in einen anderen Teil Deutschlands reisen. Festgehalten wurde, dass keine Einreiseverbote vorgesehen sind; eine Ausnahme hat in dieser Hinsicht das Land Mecklenburg-Vorpommern für sich geltend gemacht. Das finde ich zunächst einmal positiv; denn wir sollten tatsächlich bemüht sein, dass wir innerhalb Deutschlands keine neuen Grenzen an dieser Stelle errichten.
Zum anderen gab es eine längere Diskussion zum Stichwort „Beherbergungsverbot“. Eine deutliche Mehrheit der Länder hat erklärt, dass sie in ihrem Bereich jeweils bei Menschen, die aus Risikogebieten zu touristischen Zwecken einreisen, ein Beherbergungsverbot vorsehen werden.
Das Land Niedersachsen, vertreten durch Herrn Staatssekretär Dr. Mielke, hat an dieser Stelle zunächst einmal geltend gemacht, dass eine landesinterne Abstimmung erfolgen muss. Diese ist
Bislang haben wir in Niedersachsen Beherbergungsverbote in einem Fall gehabt, nämlich in der Causa Gütersloh, und ferner auf regionaler Ebene, insbesondere was die Ostfriesischen Inseln angeht. In der neuen Verordnung hatten wir das bis jetzt nicht für zwingend geboten gehalten. Wir sehen allerdings, dass durch die Entwicklung, die insbesondere auch gestern in der Konferenz der CdSen zum Ausdruck gekommen ist, eine neue Lage entstanden ist. Denn wir haben auf der einen Seite, wenn das Infektionsgeschehen so weitergeht, sicherlich eine steigende Zahl von Risikogebieten zu erwarten. Auf der anderen Seite ist klar: Wenn viele Länder für sich erklären, Menschen aus solchen Gebieten nicht beherbergen zu wollen, dann würde der Pull-Effekt Richtung Niedersachsen deutlich steigen. Das ist eine Entwicklung, die wir nicht gutheißen können und der wir vorbeugen müssen.
Deswegen werden wir ebenfalls kurzfristig in einer weiteren Verordnung ein Beherbergungsverbot für Menschen vorsehen, die aus Risikogebieten stammen. Einzelheiten sind noch abschließend zu klären. Aber so viel kann ich schon sagen. Wir gehen davon aus, dass es sich erstens um touristische Übernachtungszwecke handelt und dass zweitens die Betroffenen aus Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz stammen, die über 50 liegt. Ich lege deshalb Wert darauf, weil es nicht nur auf einen Tageswert ankommen kann, sondern das muss tatsächlich über einen längeren Zeitraum der Fall gewesen sein. Drittens gehen wir davon aus, dass maßgeblich das Datum der Einreise nach Niedersachsen ist. Wir wollen also vermeiden, dass dann gewissermaßen kurzfristig Aufenthalte abgebrochen werden müssen. Schließlich ist selbstverständlich jederzeit auch die Möglichkeit gegeben, dass man durch negative Tests, innerhalb einer bestimmten Frist absolviert, den Aufenthalt in Niedersachsen wieder möglich machen kann.
Das mögen nicht die abschließenden Einzelheiten sein. Aber daraus können Sie schon im Wesentlichen das Gerüst erkennen, anhand dessen wir vorgehen wollen.
Wir haben das durchaus sehr sorgfältig mit den Konsequenzen abgewogen, die das für die niedersächsische Hotellerie und den Tourismus hat - um das klar zu sagen. Wir wissen noch aus der Situa
tion im Frühjahr/Frühsommer, dass natürlich alle diese Eingriffe bei den betroffenen Betrieben große Unsicherheit auslösen. Das ist nichts, was wir leichten Herzens tun. Deswegen will ich an dieser Stelle auch sehr klar zum Ausdruck bringen, dass wir gegebenenfalls - das ist auch mit dem Wirtschaftsminister abgestimmt - in dieser Hinsicht mit weiteren Hilfen anzutreten hätten, wenn das tatsächlich notwendig ist.
So viel möchte ich heute Morgen zu Ihrer Unterrichtung gesagt haben. Sie werden sicherlich in den nächsten Tagen sehr schnell auch die entsprechende Verordnung sehen.
Ich frage, ob eine Aussprache gewünscht wird. - Diese wird von Herrn Dr. Birkner für die FDPFraktion gewünscht. Dafür sind zehn Abgeordnete notwendig. Es sind aber neun.
Herr Dr. Birkner, zu der Zeit, die Ihnen zur Verfügung steht: Der Herr Ministerpräsident hat fünf Minuten für die Unterrichtung beansprucht. Sie haben eine Redezeit von dreieinhalb Minuten. Bitte schön!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, vielen Dank für diese Unterrichtung.
Ich muss sagen, dass wir gestern, als wir die Beschlusslage der CdSen-Konferenz gesehen haben, etwas irritiert waren, weil Niedersachsen eine Protokollerklärung hat aufnehmen lassen. Wir begrüßen aber, dass mittlerweile eine Meinungsbildung stattgefunden hat, sind uns aber noch nicht so ganz im Klaren darüber, ob das wirklich ausgewogen ist, was Sie gesagt haben. Die Begründung ist für uns noch nicht hinreichend nachvollziehbar.
Zum einen stellt sich die Frage, wann das Ganze in Kraft treten soll. Die Verunsicherung ist ja im Moment groß, seit diese Konferenz getagt und Niedersachsen gesagt hat: Wir wissen nicht so richtig, wie wir uns verhalten sollen. - Seitdem gibt es eine flächendeckende Verunsicherung im Land, was das ganz konkret z. B. für Menschen bedeutet, die heute nach Niedersachsen kommen wollen - möglicherweise aus Berlin-Mitte o. Ä.
Deshalb wäre es natürlich für alle Beteiligten wichtig, konkret zu erfahren, wann welche Regelung kommt. Dazu haben Sie gerade nichts gesagt. Sie haben nur gesagt, dass sie schnellstmöglich kommt.
Zum anderen ist uns nicht klar, in welchem Verhältnis die neue Regelung zu der bisherigen Linie steht, der zufolge die Annahme gilt, dass es mit den Hygienekonzepten in der Hotellerie und im Übernachtungsgewerbe gelingt, zu einem verantwortungsvollen Umgang zu kommen. Dem widerspricht man jetzt in gewisser Weise. Sind die Konzepte und das, was man dahinter hat, also doch nicht tragfähig? Das ist die Frage.
Insofern ergeben sich für uns noch erhebliche Fragen. Ich denke, es wäre für alle Beteiligten gut, wenn diese Unklarheiten schnellstmöglich geklärt würden und nicht nach dem Motto „Sie werden in den nächsten Tagen von uns hören!“ vertagt würden. Da geht es in erster Linie gar nicht so sehr um uns, sondern es geht um das Hotellerie- und Übernachtungsgewerbe. Dieses muss schnellstmöglich Klarheit haben. Es geht um Menschen in Niedersachsen. Es muss klar sein, welche Regelungen in Niedersachsen gelten.
Vielen Dank, Herr Dr. Birkner. - Das Wort hat nun für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Janssen-Kucz. Bitte! Dreieinhalb Minuten, Frau Kollegin!
Frau Präsidentin! Herr Ministerpräsident, erst einmal vielen Dank für die heutige Unterrichtung. Es war absehbar, dass wir diese Debatte führen müssen.
Uns ist absolut unklar, über welchen Zeitraum wir reden: Wann tritt die Verordnung in Kraft? Wann wird sie gültig sein? Denn das Reisegeschehen wird am Wochenende voll im Gang sein, insbesondere in Richtung Küste und Ostfriesische Inseln.
Hochgradig schwierig finde ich es, wenn wir über touristische Reisen reden. Wie wollen wir eigentlich differenzieren? Es gibt Studenten aus anderen Bundesländern, die an niedersächsischen Hochschulen sind, an denen Präsenzveranstaltungen stattfinden. Was ist mit privaten Besuchen? Ich glaube, an der Stelle muss noch sehr präzise differenziert werden, wie wir damit umgehen.
Eine weitere Frage: Wie soll man als Betroffener aus einem Risikogebiet innerhalb von 48 Stunden an ein Testergebnis kommen?