Olaf Lies
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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Grupe, ich greife den Punkt gerne noch einmal auf, weil er einen Aspekt in den Mittelpunkt stellt, den ich beim letzten Mal versucht habe deutlich zu machen.
Zurzeit ist es so: Wir haben den „roten“ Grundwasserkörper und nehmen eine Binnendifferenzierung über die Teilräume vor, die wir hydraulisch und hydrogeologisch unterteilen. Das ist wahrnehmbar eine grobe Unterteilung; so will ich es mal vorsichtig beschreiben.
Dann kommt der emissionsbasierte Ansatz. Wir diskutieren sehr intensiv auch mit der Landwirtschaft darüber, dass die Regionalisierung, also das, was im Grundwasserkörper aufgrund der „roten“ Messstellen als Gebiet identifiziert werden kann, indem der emissionsbezogene Ansatz ver
folgt wird, unterschiedlich aussieht, je nachdem, ob eine Regionalisierung in Betrachtung der Messstellen oder eine hydraulische oder hydrogeologische Teilraumbetrachtung gemacht wird.
Das ist die Aufgabe, vor der wir jetzt stehen. Dazu werden wir sehen müssen: Haben wir im Messnetz Messstellen, die wir so qualifizieren können, dass wir sie in das Netz einbinden können, oder gibt es dafür Bedarf? Wir haben ja zwei Vorgaben, nämlich mindestens eine Messstelle pro 50 km2 und einen Abstand der Messstellen von nicht mehr als 8 km. Es muss also geprüft werden, ob es Bedarf gibt, neue Messstellen zu errichten und die dann zu qualifizieren. Das ist aufwendig, weil ich den Wert nicht gleich bei Errichtung der Messstelle nehmen kann, sondern dann erst mal über mehrere Jahre messen müsste.
Wir sagen, das Vorgehen, aus dem großen Messnetz der Wasserversorger geeignete Messstellen zu nehmen, diese zu qualifizieren und dann durch Ausweitung der Messstellen eine Regionalisierung vorzunehmen, kommt sowohl dem Ansinnen der Wasserwirtschaft entgegen, weil wir Grundwasserschutz betreiben wollen - das ist ja unser erklärtes Ziel - als auch der Landwirtschaft zugute.
Das gehen die Kollegin Frau Otte-Kinast und ich gemeinsam an. Auch die Frage der weiteren Ausweitung des Messnetzes ist eine Aufgabe, der wir uns dann gemeinsam stellen werden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Staudte, tatsächlich ist das Messnetz das Entscheidende. Das war auch immer die Debatte, die wir hatten. Wir wollen ja keine Auflagen an Stellen machen, wo sie keinen zusätzlichen Beitrag zur Verbesserung der Qualität des Grundwassers haben oder nicht notwendig sind. Aber da, wo es notwendig ist, müssen wir sie machen.
Die Messstellen sind untersucht worden. Die Aufgabe war ja, alle Messstellen zu untersuchen. Wir haben das vorrangig mit denen gemacht, die als „rote“ Messstelle Grundlage für die Ausweisung waren. Die Ergebnisse liegen vor, die Ergebnisse werden auch in die Kulisse, die dann entsprechend auf den Weg gebracht wird, einfließen.
Ich bitte um Verständnis, aber die Maßgabe, die die AVV vorgegeben hat, kannten wir vorher nicht. Dort sind nicht nur diese Messstelle pro 50 km2
und der Abstand definiert. Deswegen werden wir jetzt sehr genau das Messnetz analysieren und mit den zuständigen Wasserversorgern oder Anbietern - das können ja auch Kommunen sein -, die über Messstellen verfügen, sprechen. Wir müssen sehen, ob diese Messstellen dem Ziel entsprechen, und würden dann sehr zügig feststellen, ob wir mit diesen Messstellen arbeiten können oder ob neue erstellt werden müssen.
Der Vorteil ist, dass wir nicht die Vorgabe haben, nur alle vier Jahre die Kulisse neu ausweisen zu können, sondern wir können innerhalb in der Übergangszeit von vier Jahren die Kulisse neu ausweisen, und von dem Instrument werden wir dann natürlich Gebrauch machen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Grupe, tatsächlich ist das eines der großen Probleme. Der Landwirt sagt: Du hast das Verursacherprinzip gewählt, aber wie kann ich mich als einzelner Landwirt entsprechend einbringen und wie kann meine Veränderung dazu beitragen?
Der Saldo, der gewählt wird, ist der Saldo der landwirtschaftlichen Betriebe in der Gemeindefläche. Die Betrachtung bezogen auf die Fläche erfolgt ohne die Verdünnungsräume, also ohne
Straßen, Wald oder auch Grünland, weil Grünland quasi frei von Emissionen ist. Das ist ja die Diskussion.
Deswegen müssen wir im Moment mit den Vorgaben aus der AVV und der Situation leben, dass der einzelne Landwirt nicht betrachtet werden kann. Wenn die Verordnung zur Meldepflicht in Bezug auf ENNI verändert ist, kann die Betrachtung des einzelnen Landwirts besser erfolgen. Das ist genau das Ziel.
Wir würden die Betrachtung natürlich gerne auf den einzelnen Landwirt herunterbrechen. Aber die AVV, nach der wir vorgehen, sieht ausdrücklich die Betrachtung anhand des Basis-Emissions
monitorings vor, das den Blick auf die Gemeinde richtet. Auch da besteht Änderungsbedarf.
Nicht alles, was zu ändern ist, können wir direkt auf der Landesebene ändern, aber wir können gemeinsam dafür werben, dass man auf der Bundesebene einen Weg findet, der dem Landwirt und dem Grundwasserschutz gerecht wird. Das ist, meine ich, unser gemeinsames Anliegen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Hillmer, ich möchte darum bitten, das Ergebnis nachliefern zu können. Es wurde in der Frage thematisiert, ob wir uns die Berech
nungsmethode ansehen müssen oder ob das Problem bei den Messstellen liegt, die wir sowieso untersuchen müssen. Ich möchte darum bitten, die Antwort zu Ihrer Frage dem Parlament entsprechend nachliefern zu können.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwei ganz große Themen beschäftigen uns in der Gesellschaft neben der aktuellen Corona-Pandemie sehr intensiv. Das ist die Frage des Artenschutzes, des Rückgangs der Artenvielfalt, und es ist der Klimaschutz, der uns umtreibt.
Niedersachsen hat den Anspruch formuliert, Klimaschutzland Nummer eins zu werden. Wir wollen, dass Niedersachsen bis 2050 klimaneutral wird, und wir wollen, dass die Stromerzeugung in Niedersachsen spätestens 2040 allein auf erneuerbaren Energien beruht. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Weiterentwicklung des ErneuerbarenEnergien-Gesetzes eine ganz entscheidende Vo
raussetzung. Oder kurz gesagt: Was der Bund zur Veränderung des EEG bis jetzt vorgelegt hat, reicht nicht aus. Wir brauchen dringend Veränderungen, damit das EEG den Herausforderungen des Ausbaus der erneuerbaren Energien gerecht wird.
Wir haben uns auch hier im Landtag sehr intensiv damit beschäftigt. Die Landesregierung hat sich mit diversen Änderungsanträgen in das Bundesratsverfahren eingebracht. Inzwischen liegt dazu auch eine Gegenäußerung der Bundesregierung vor. Niedersachsen hätte sich - das will ich offen sagen - ehrgeizigere Reformen des EEG gewünscht und engagiert sich auch weiterhin, um diese zu erreichen. Der Bundesrat kann allerdings - das ist kein zustimmungspflichtiges Gesetz - nur mit guten Argumenten und der politischen Unterstützung auch im Bundestag hieran noch etwas verändern.
Dazu gehören insbesondere folgende Punkte:
Der Weiterbetrieb der Ü-20-Anlagen, also der Windenergieanlagen, die aus der Förderung fallen - das sind große Mengen an erneuerbaren Energien, die wir verlieren würden -, gehört dazu.
Repowering ist wichtig, um auch weiter dafür zu sorgen, dass sich Standorte entwickeln können.
Es geht um die kommunale Teilhabe, um die Akzeptanz für die Windenergie weiter zu steigern.
Dazu gehören auch eine sichere Zukunftsperspektive für ein so zentrales Thema wie die Produktion von grünem Wasserstoff und eine echte Wasserstoffwirtschaft, die vor allen Dingen für uns im Norden ein ganz zentrales Element ist.
Man kann aber auch sagen: Bei der Photovoltaik muss der Deckel weg.
Wir wollen die Energie nutzen statt die Anlagen abzuregeln. Die Smart-Meter-Regelung führt genau in die falsche Richtung.
Wir sehen also eine Reihe von Herausforderungen, die wir noch gemeinsam in Berlin lösen müssen.
Zu Frage 1: Die Landesregierung sieht bei den vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen, insbesondere bei der Ausbaugeschwindigkeit, noch großen Handlungsbedarf. Wir haben eine Zielsetzung: Wir wollen Klimaschutz. Klimaschutz heißt, wir verändern etwas. Veränderung heißt, dass wir gerade in der Mobilität, in der Wärme, in der Energieerzeu
gung, aber auch in der Industrie auf erneuerbare Energien umsteigen. Das bedeutet, dass wir nicht nur definieren müssen, im Jahr 2030 65 % des Stroms aus Erneuerbaren herzustellen, sondern auch fragen müssen: Wie viel Strom brauchen wir 2030?
Natürlich brauchen wir dann mehr Strom als heute. Die bisherigen Ziele der Bundesregierung sehen vor, dass man den Stand des Strombedarfs mit 580 TWh bis 2030 fortschreibt. Nicht nur wir hier in Niedersachsen, sondern auch die Studien auf der Bundesebene zeigen, dass wir im Jahr 2030 in Richtung 750 TWh laufen werden. 65 % von 750 TWh sind bekanntlich mehr als 65 % von 580 TWh. Das heißt, wir brauchen einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien, der sich am zukünftigen und nicht am heutigen Bedarf orientiert, wenn wir die Ziele erreichen wollen. Für die Windenergie bedeutet das, ganz vereinfacht: Wir brauchen ein Ausschreibungsvolumen von 5 GW pro Jahr, damit wir die Zielsetzungen, die für 2030 sinnvoll sind, auch wirklich erreichen können. Oder um es im Hinblick auf die Photovoltaik zu sagen: Eigentlich muss der Deckel weg. Unter 10 GW pro Jahr werden wir dieses Ziel nicht erreichen. Zu entsprechendem Handeln fordern wir die Bundesregierung an dieser Stelle auf.
Es fehlen auch entsprechende Lösungen zum Repowering. Wir müssen dafür sorgen, dass wir die Anlagen nicht verlieren. Man muss sich einmal die Zahlen vor Augen halten! Wir verlieren allein in diesem Jahr 1 000 MW an Windenergie, weil sie aus der Förderung laufen. Für das bisher vom Bund vorgeschlagene Modell wird es keine Finanzierungsgrundlage geben. Das heißt, die Anlagenbetreiber stehen kurz davor, ihre Anlagen abzuschalten. Das bedeutet, dass wir in Deutschland 4 GW verlieren und in Niedersachsen allein in den nächsten fünf Jahren insgesamt auch 4 GW verlieren werden.
Bis Ende des Jahrzehnts werden 25 000 MW aus der Förderung fallen. Das heißt, wir brauchen nicht nur Lösungen, um dazuzubauen, sondern wir brauchen auch Lösungen, mit denen die Bestandsanlagen der Windenergie erhalten bleiben und wir die erneuerbaren Energien, den Strom, nutzen können, um auch den Klimaschutz in unserem Land zukunftsfähig voranzubringen.
Wir brauchen eine echte finanzielle Teilhabe. Was uns der Bund bisher geliefert hat, bedeutet eine freiwillige Lösung in den Ländern. Ich glaube, dass das nicht ausreichen wird. Wir erwarten im Grunde vom Bund, dass er eine verlässliche, verpflichtende Lösung schafft, damit die Teilhabe der Kommunen an der Windenergie gesichert ist. 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde scheinen ein guter Vorschlag zu sein, aber diese müssen verlässlich sein. Ansonsten müssen wir als Länder die Option erhalten, gegebenenfalls nachzusteuern und dies wie in Brandenburg mit eigener Gesetzgebung sicherzustellen. Mecklenburg-Vorpommern hat es versucht. Dort ist es gescheitert. Wir brauchen also die Grundlage dafür, aber eigentlich muss es das Ziel sein, dass der Bund dies einvernehmlich für alle 16 Länder regelt und damit auch eine verpflichtende Zahlung an die Kommunen erfolgt.
Wir brauchen aber auch bei der Photovoltaik eine Entwicklung. Für mich ist die Energiewende die Demokratisierung der Energieerzeugung. Eine Teilhabe aller soll möglich sein. Wir denken natürlich bei Wind und auch bei PV oft an die, die vielleicht einen eigenen Nutzen davon haben, die sich an Bürgerwindenergieprojekten beteiligen oder die die Photovoltaikanlage auf dem Dach haben. Aber ich finde, gerade Photovoltaik ist eine Grundlage, um sehr viel stärker den Blick auf die Mieterinnen und Mieter zu richten, um einen sozialen Ausgleich zu schaffen. Warum sollen diese denn nicht genauso von den erneuerbaren Energien profitieren können?
Das, was wir auf der Bundesebene haben, ist auf der einen Seite eine Einschränkung dessen, was an Ausbau möglich ist, und auf der anderen Seite eine Verkomplizierung für den Wohnungseigentümer. Damit der Mieterstrom auch wirklich möglich wird, brauchen wir eine Veränderung. Die Energiewende soll im positiven Sinne alle erreichen. Das muss unser klares Ziel sein.
Aber auch beim Eigenverbrauch muss es dringend Veränderungen geben. Bisher waren 10 kW pro Anlage angesagt, jetzt ist man bei 20 kW; Europa gibt 30 kW vor. Jede Kilowattstunde erzeugter und genutzter Energie, vom Dach oder von welcher Stelle auch immer, sorgt dafür, dass eben kein Strom aus Kohlekraftwerken bzw. aus fossiler Energie gebraucht wird. Das muss das Ziel sein. Wir dürfen doch nicht Maßnahmen auf den Weg bringen, die z. B. dafür sorgen, dass die ausgeförderten Photovoltaikanlagen abgeschaltet werden,
weil der Aufwand, der für die Smart-Meter-Nachrüstung betrieben werden muss, zu groß ist! Wir müssen dafür sorgen, dass wir jede Kilowattstunde, die wir haben können, nutzen, damit wir die Klimaziele auch wirklich verlässlich erreichen.
Nun komme ich zu Frage 2: Wie bewertet die Landesregierung den Entwurf gerade im Hinblick auf die Photovoltaik? - Ich habe es vorhin gesagt: Wir müssen auf 10 GW pro Jahr kommen. Das erklärte Ziel in Niedersachsen lautet, dass wir ein Potenzial von 50 GW im Dachflächenbereich und mindestens 15 GW im Freiflächenbereich erschließen können, wobei wir im Freiflächenbereich, in dem noch eine ganze Menge an Möglichkeiten vorhanden ist, noch sehr weit hinterherhinken.
Deswegen brauchen wir für die Freifläche ein solares Referenzertragsmodell, wie wir es beim Wind haben: Nicht so windstarke Standorte im Süden werden positiv bewertet, damit sie im Wettbewerb der Ausschreibung eine Chance haben. Das Gleiche brauchen wir hier für den Norden, damit die nicht so starken solaren Standorte eine Perspektive haben, um mit einem klugen Ausbau der Photovoltaik auch auf der Freifläche einen Beitrag zur Energieversorgung und zum Klimaschutz zu leisten.
Was die Frage angeht, warum die Ausschreibungspflicht für Dachflächen-PV bei 500 kW beginnen soll: Dafür gibt es keinen Grund. Bei Freiflächen-PV setzt man bei 750 kW an. Mit dieser Regelung für Dachflächen-PV wird man schon wieder die Möglichkeiten mindern, auf eine intelligente Art und Weise Potenziale zu erschließen. Dies gilt auch für den grundsätzlichen Ausschluss des Eigenstromverbrauchs. Es ist doch klug, wenn die Energie, die wir vor Ort dezentral erzeugen, auch dezentral genutzt wird und wir nicht noch das Netz ausbauen müssen, um auf den Hausdächern Photovoltaik zu installieren und miteinander vernetzen zu können!
Übrigens: Auch kluge, innovative Ansätze wie die Agrar-PV, also die Kombination aus Landwirtschaft und Photovoltaik, finden in keiner Form richtige Grundlagen. Die Agrar-PV ist eine Chance für die Landwirtschaft, um bei einer veränderten Bewirtschaftung eine Perspektive zu schaffen, um diese durch einen klugen Ausbau zu ergänzen, den gerade die Photovoltaik ermöglicht.
Ich komme zu Frage 3 und zu den Potenzialen für die Beschleunigung des Ausbaus der Onshore
windenergie. Das Erste ist: Das Ziel auf dem Ausbaupfad für die Onshorewindenergie muss deutlich erhöht werden, sodass ein Anreiz vorhanden ist, neue Projekte zu entwickeln und auch wirklich zur Planungsreife zu bringen. Wir brauchen eine Modernisierung von Anlagen auf Bestandsflächen, also Repowering. Da, wo heute eine Windenergieanlage steht, muss es einfacher sein als anderswo, einen Neubau einer Windenergieanlage zu realisieren, weil es in der Regel schon Akzeptanz gibt, weil es in der Regel schon Erfahrungen gibt, weil übrigens auch die entsprechende Netzinfrastruktur schon geschaffen worden ist.
Zur zivilen Flugsicherheit - ein Thema, das wir hier schon ewig diskutieren - muss in Berlin dringend die Entscheidung getroffen werden, vom 15-kmRadius verpflichtend auf 10 km herunterzugehen und damit dem überall sonst gegebenen europäischen Standard zu folgen. Es gibt überhaupt keinen Grund für den größeren Radius, sodass sich die Untersuchung im Detail wirklich auf einen Radius von 3 bis 10 km beschränken kann.
Ich will an dieser Stelle einen herzlichen Dank an die Physikalisch-Technische Bundesanstalt in
Braunschweig richten. Sie hat mit ihren Untersuchungen - gemeinsam übrigens mit der Jade Hochschule in Wilhelmshaven - dafür gesorgt, dass wir in der Lage sind, viel differenzierter zu betrachten, inwieweit Windenergieanlagen störend sind. Das schafft uns Potenzial - übrigens häufig auch dort, wo gar keine Kritik der Bürger besteht, also im Einvernehmen -, Windenergie viel schneller auszubauen.
Dazu, liebe Kolleginnen und Kollegen, gehört auch der Artenschutz. Artenschutz und Klimaschutz dürfen sich nicht widersprechen. Wir haben am Freitag eine Sonder-Umweltministerkonferenz, die sich noch einmal sehr intensiv mit dem Signifikanzrahmen, also der Fragestellung des Tötungsrisikos für geschützte Arten, beschäftigen wird. Wir müssen dahin kommen, dass wir beides, Artenschutz und Klimaschutz, im Blick behalten, aber wir müssen auch dafür sorgen, dass wir uns Perspektiven des Ausbaus der Windenergie nicht künstlich zerstören, weil am Ende ohne Klimaschutz auch Artenschutz in unserem Land nicht funktionieren wird.
Ich will einen letzten Aspekt nennen, der immer viel zu wenig betrachtet wird. Warum ist der Ausbau der Windenergie so eingebrochen? - Nicht, weil wir den Artenschutz haben. Den hatten wir auch schon in den letzten 20 Jahren. Nicht, weil
wir Bürgerproteste haben. Die sind auch nicht wirklich neu. Vielmehr wurde am 1. Mai 2017 ein Ausschreibungsregime bei der Windenergie gestartet. Dieses Ausschreibungsregime hat zu einem Einbruch des Ausbaus der Windenergie geführt, von dem sich die Windenergie bis heute nicht erholt hat.
Dazu gehört genauso die Einschränkung, dass sich kaum noch einer an den Ausschreibungen beteiligt, weil dann möglicherweise vor Gericht Klagen gegen sein Projekt anhängig sind und er, wenn er nicht rechtzeitig baut, Strafen zahlen muss.
Wir müssen auch an das Ausschreibungsregime herangehen. Wir wollen Klimaschutz, wir brauchen den Ausbau der Erneuerbaren, aber wir brauchen keine bürokratischen Hürden.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bosse, ich fange mit dem aktuellen Windenergieerlass an. Wir haben intensiv am Runden Tisch Windenergie alle Potenziale, die für den Ausbau der Windenergie möglich sind, weiter erschlossen. Dazu gehört das Thema „Wind im
Wald“, das wir unter den Rahmenbedingungen, die wir setzen, neu erschließen. Dazu gehört die Ausweitung des Flächenpotenzials von 1,4 % auf 2,1 % der Landesfläche. Dazu gehören auch rechtliche Klarstellungen und Erleichterungen, die den Ausbau der Windenergie beschleunigen sollen.
Dazu kommt ergänzend der Artenschutzleitfaden. Ich habe vorhin von der Sonder-Umweltministerkonferenz gesprochen, die mit Sicherheit auch dazu führen wird, dass wir dieses Thema bei der aktuellen Überarbeitung des Artenschutzleitfadens noch einmal sehr intensiv berücksichtigen, um auch dort den Kommunen mehr rechtliche Sicherheit in den Genehmigungsverfahren zu geben.
Wir haben auch zwei sehr interessante Projekte gestartet, die die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort sehr viel besser entwickeln sollen. Begleitend wird ein gemeinsames Projekt, das wir mit dem Landesverband Erneuerbare Energien und dem NABU gestartet haben, vor Ort dazu führen, dass wir in stärkerem Maße in einen Bürgerdialog kommen, um im stärkeren Maße Akzeptanz zu erreichen und dafür zu sorgen, dass nicht nur geklagt, sondern auch gebaut wird.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Byl, die jetzt definierte Übersicht zeigt ja, wie die Potenziale in den Landkreisen
ungefähr sind. Einige liegen deutlich darüber. Ich möchte das auch. Wir haben Landkreise, die verpflichtende Flächenziele deutlich überschreiten würden. Ich glaube nicht, dass wir mit verpflichtenden Flächenzielen dafür sorgen, dass das, was Sie ansprechen, nicht mehr der Fall ist.
Wir sehen aber auch in einigen Gebieten, dass es Schwierigkeiten beim Ausbau gibt. Deswegen haben wir uns auch ganz gezielt für das Thema „Windenergie im Wald“ entschieden. Wir werden von 1,4 % auf 2,1 % gehen.
Die große Herausforderung liegt im Moment nicht in der Frage der verpflichtenden Ziele, sondern in der Frage der Umsetzung der regionalen Raumordnungspläne. Das sind zum Teil Verfahren - hier denke ich an die Region Hannover oder Braunschweig -, bei denen viele Jahre ins Land gehen. Das heißt, eine Verfahrensvereinfachung bei der Aufstellung der regionalen Raumordnungspläne wird entscheidend sein.
Der Grundsatz „2,1 % Flächenziel“ ist ein Riesenschritt in die Richtung, dass wir wirklich auch Flächen zur Verfügung stellen, die für Windenergie genutzt werden können.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bosse, neben den Dingen, die wir tatsächlich nur auf der Bundesebene lösen können, ist es ein ganz wesentlicher Ansatz - bei Photovoltaik gibt es eine Riesenlücke; da besteht ein Riesenproblem im Vergleich zu anderen Ländern -, dass wir mit dem Förderprogramm in Höhe von 75 Millionen Euro, das wir jetzt auf den Weg gebracht haben, in der Lage sind, ein Investitionsvolumen von mindestens 500 Millionen Euro -
wenn man Baden-Württemberg nimmt, sogar von einer Dreiviertelmilliarde - auszulösen und damit einen erheblichen Zubau an Photovoltaik zu ermöglichen.
Gleichfalls haben wir im Rahmen der Verhandlungen zur Landesraumordnung dafür gesorgt, dass die Freiflächen auch EEG-zuschlagsberechtigt sind, sodass wir auch bei Freiflächenphotovoltaik einen Riesenschritt nach vorne machen können.
Wir bemühen uns natürlich intensiv, auch die Flächen des Landes zu nutzen. Wir haben 2019 ein Kataster aufgestellt, das deutlich macht, welche Dachflächenpotenziale in Niedersachsen auf öffentlichen Gebäuden des Landes zur Verfügung stehen, die wir nicht selber erschließen müssen, sondern in enger Abstimmung mit dem Finanzminister auch Dritten zur Verfügung stellen können.
Ich würde mir wünschen, dass wir auf den Dachflächen des Landes ganz gezielt Instrumente für Bürger-Photovoltaik machen würden. Das wäre, glaube ich, eine gute Zusammenarbeit zwischen den Investitionsmöglichkeiten von Privaten, die Bürger-PV wollen, aber bei sich keine Möglichkeit dazu haben, und den Dachflächen, die wir als Land dafür zur Verfügung stellen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Byl, die Grundlage für die Entscheidung über Kabinettsvorlagen ist das eine. Wir
setzen sehr darauf, dass im Bundestag über die Debatte, die dort geführt wird, noch Änderungen herbeigeführt werden, und zwar Änderungen, die notwendig sind. Dazu sind wir im engen Austausch mit den regierungstragenden Fraktionen in Berlin.
Aus meiner Sicht besteht da auch noch einiges an Veränderungspotenzial. Wenn man sich das Klimagesetz des Bundes vornimmt, muss man auch die Rahmenbedingungen dafür setzen, und die sind eindeutig das EEG. Insofern bin ich sicher, dass es uns gemeinsam noch gelingen wird, da Änderungen herbeizuführen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Birkner, wir haben zurzeit einen Energiebedarf in der Erzeugung von 183 000 TWh und gehen davon aus, dass wir im Zieljahr 2035 einen Bedarf von 218 000 TWh haben. Der Bedarf wird also steigen.
Decken wollen wir den Bedarf aus einem verstärkten Ausbau der Onshorewindenergie, die direkt Niedersachsen zugerechnet werden kann, der Photovoltaik, die direkt Niedersachsen zugerechnet werden kann, und einer anteiligen Zurechnung der Windenergie auf See. Wir setzen aber bis 2035 und 2040 auch darauf, dass wir den Import von
erneuerbaren Energien, gerade von erneuerbaren flüssigen Gasen oder Gasen, herbeiführen können, die am Ende die Energiebilanz schließen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe das als Frage verstanden, und die Frage der Kosten ist in der Tat eine ganz entscheidende.
Ohne den Ausbau der erneuerbaren Energien ist Klimaschutz in unserem Land nicht möglich. Daher führt am Ausbau der Erneuerbaren kein Weg vorbei. Ich will kurz darstellen, von welchen Dimensionen wir reden, weil ich immer wieder höre, dass das alles nicht schnell genug geht.
Bei der Windenergie müssen wir im Vergleich zu den guten Jahren, die wir bis 2017 hatten, doppelt so viel ausbauen. Bei der Photovoltaik müssen wir das, was wir in den letzten zehn Jahren ausgebaut haben, zukünftig pro Jahr ausbauen. Nur dann haben wir die Chance, 2040 in der Energiebilanz
bei null zu sein, und nur dann haben wir die Chance, 2050 klimaneutral zu sein.
Der stärkere Ausbau der Windenergie löst vor Ort natürlich Konflikte aus, wenn die Bürger keine weiteren Windenergieanlagen mehr wollen. Diese Konflikte kennen wir alle; auch ich stehe das vor Ort immer wieder durch. Insofern ist es gut, dass heute das klare Signal aus dem Parlament gekommen ist, dass der Ausbau gewollt ist und man die Bürger dabei mitnehmen will. Es soll sich nicht nur der Bewohner im 5. Stock in Hannover über grünen Strom freuen, sondern es soll sich auch der Bürger auf dem Land darüber freuen, dass die Windenergie dazu führt, dass die Kommune Geld einnimmt. Das ist ein fairer und gerechter Ausgleich, und der muss stattfinden.
Herr Birkner hat nun einen entscheidenden Punkt angesprochen, und zwar die Strompreisentwicklung. Durch Corona, durch das Mehr an erneuerbaren Energien und die geringere Abnahme der Energie aufgrund des Herunterfahrens der Industrie, ist die EEG-Umlage noch einmal gestiegen. Aber man kann keinem Menschen erklären, dass wir immer mehr Erneuerbare mit einem immer besseren Deckungsgrad haben, aber der Strom trotzdem immer teurer wird. Da teile ich Ihre Einschätzung, Herr Birkner. Deswegen brauchen wir einen Systemwechsel in der Finanzierung der Energieversorgung in unserem Land.
Ich bin seit anderthalb Jahren unterwegs und erkläre, dass wir die EEG-Umlage auf 2 Cent deckeln müssen. 2 Cent ist der Betrag, den wir brauchen, um einen gesicherten Zubau an erneuerbaren Energien auf dem Niveau sicherzustellen, das zur Klimaneutralität führt. Über das Brennstoffemissionshandelsgesetz werden wir zu einem festen CO2-Preis kommen - der sich natürlich am Markt ergibt, Herr Birkner; darüber brauchen wir gar nicht zu streiten. Man nimmt den klugen Weg, der funktioniert und sicherstellt, dass der Ausgleich über die CO2-Bepreisung stattfindet.
Was aber nicht geht, ist, diese Konstellation des EEG auf Dauer vorzuhalten, weil das EEG, das am Anfang eine gute Lösung war, durch die Befreiungstatbestände inzwischen derart kompliziert geworden ist und derart für Verunsicherung in der Wirtschaft sorgt, dass es nicht funktioniert.
Aber wenn wir die EEG-Umlage am besten in näherer Zeit abschaffen, muss sichergestellt sein, dass der Ausbau der Erneuerbaren nicht am
Haushaltstopf des Finanzministers hängt, sondern dass er gesetzlich abgesichert ist. Die gesetzliche Absicherung ist das große Pfund des EEG gewesen. Wenn uns das gelingt, bin ich sofort dabei. Dann sollten wir die EEG-Umlage abschaffen, dann sollten wir auch das EEG abschaffen, dann haben wir nicht mehr das Problem mit Befreiungstatbeständen, Einzelgenehmigungen oder
Notifizierungen. Und wir haben einen Strompreis, der auf einen Schlag 8 Cent günstiger ist. Der Strompreis ist inzwischen ein Hemmnis für den Klimaschutz, weil angesichts der günstigen fossilen Energien die Investitionen in den Klimaschutz nicht umgesetzt werden können.
Der erste Baustein ist also: Die Wirtschaft braucht bezahlbare Energie. Der zweite Baustein ist: Man muss sie anrechenbar machen; RED II ist eine gute Lösung, wie man diese Aspekte berücksichtigen kann. Und der dritte Baustein ist: Der Bürger muss sehen, dass sich das in seiner Stromrechnung auszahlt. Es kann nicht sein, dass wir immer wieder erklären, dass die Erneuerbaren Energien immer günstiger werden, aber beim Bürger am Ende nichts davon ankommt. Das muss unser gemeinsames Ziel sein.
Sie sehen, in der Zielsetzung sind wir gar nicht so weit auseinander. Aber es muss gesichert sein, dass der Ausbau der Erneuerbaren dadurch nicht gefährdet wird.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zu Beginn erst einmal klarstellen: Der Klimawandel hat keine positiven Eigenschaften. Wer von solchen spricht, zeigt, wie weit er schon von der Realität, die wir draußen erleben, entfernt ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein „Weiter so!“ darf, kann und wird es nicht geben. Deswegen bin ich froh, dass uns auch in dieser schwierigen Zeit, in der im Wesentlichen die Corona-Pandemie das öffentliche Geschehen bestimmt, klar bleibt, dass die Bedrohung durch die Klimakrise dramatisch ist und zunimmt und dass die möglichen Auswirkungen immer schlimmer und natürlich immer spürbarer werden.
Die Geschwindigkeit der Erderwärmung und ihre Auswirkungen sind für uns alle erlebbar. Die Rekorde - leider im negativen Sinne - reißen nicht ab. Der November 2020 war wieder einmal der heißeste November seit Beginn der Wetteraufzeichnungen.
Die weltweiten Entwicklungen sind besorgniserregend. Mittlerweile ist klar, dass die globale Erwärmung nur dann in erträglichen Grenzen gehalten werden kann, wenn wir die Treibhausgasemissionen weltweit bis 2050 auf netto null senken können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor fast genau fünf Jahren wurde mit dem Pariser Klimaabkommen der politische Rahmen gesetzt, um die Erderwärmung deutlich unter 2 °C, möglichst unter 1,5 °C zu halten.
Klar ist heute auch: Die Anstrengungen, die wir bisher unternommen haben, reichen nicht aus.
Aber, liebe Frau Byl, bei allem Respekt vor Ihrer Rolle, die Sie hier im Parlament haben: Finden Sie es nicht irgendwie befremdlich, dass es in der ganzen Zeit, in der die Grünen die Zuständigkeit für Klimaschutz und in gleichem Maße für Landwirtschaft hatten, kein Naturschutzgesetz, kein Wassergesetz, kein Waldgesetz und auch kein Klimagesetz gegeben hat?
Und dass wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, hier beschlossen haben - - -
Ja, gern, selbstverständlich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Staudte, wer Wirtschaftsminister war, ist ziemlich eindeutig: Das war ich. Und in ihrer Verantwortung genau diese Gesetzentwürfe umzusetzen, haben die Grünen nicht geschafft.
Daran kann ich leider nichts ändern. Das war Ihre Verantwortung, meine Damen und Herren von den Grünen. Sie haben es nicht geschafft. Nun stehen Sie doch dazu!
Frau Staudte, was soll denn die Botschaft sein? Grüne haben sich in Regierungsverantwortung nicht durchsetzen können - das ist die Botschaft, die Sie gegeben haben. Aber macht es das denn besser? - Vielleicht ist es einfach die Situation, dass wir über 1 Milliarde Euro in Klimaschutz investieren und Hunderte von Millionen Euro für Artenschutz ausgeben haben. Und es bleibt dabei, dass es Ihnen unglaublich leicht fällt, in Opposition Forderungen aufzustellen und in Opposition zu sagen, was alles passieren müsste. Aber in Verantwortung setzen Sie nichts davon um. Das ist doch die Realität.
Gern. - Wer vor mir Wirtschaftsminister war, kann ich übrigens auch beantworten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bode, nein, es geht nicht darum, dass etwas verhindert worden ist. Es geht darum, dass es diese Landesregierung auf der einen Seite schafft, ein Klimagesetz auf den Weg zu bringen, das den Ansprüchen ambitionierter Klimaziele gerecht wird, und auf der anderen Seite in den Blick nimmt, dass dabei Instrumente und auch Mittel in die Hand genommen werden. Das ist der Erfolg dieser Landesregierung.
In dieser Landesregierung gelingt es uns, ein solch ambitioniertes Klimaschutzgesetz mit den Maßnahmen und der Verfassungsänderung auf den Weg zu bringen. Ich finde, das ist ein gutes Zeichen.
Ja. Wir hatten zwar schon eine Fragestunde, aber - - -
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Wenzel, doch, es macht sehr wohl Sinn. Wie Sie sehen, haben wir als Landesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart, ein Klimagesetz auf den Weg zu bringen und den Klimaschutz voranzubringen. Und genau das machen wir.
- Wir hätten das Gesetz vielleicht sogar verabschiedet, wenn die Legislatur nicht zu Ende gewesen wäre.
Das ambitioniertere Klimagesetz mit den Zielen der bilanziellen Klimaneutralität der Energieversorgung 2040 und der Klimaneutralität 2050 haben wir hier auf den Weg gebracht, und das beschließen wir jetzt. Sie können sich gern daran beteiligen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Prange, das ist das, was ich vorhin andeutete. In Opposition sind die Forderungen immer leicht zu stellen. Aber dann die Verantwortung in der Regierung zu übernehmen und dieser durch Umsetzung gerecht zu werden, ist etwas völlig anderes.
Deswegen will ich an dieser Stelle sagen: Großer Respekt und auch ein großes Lob an meine grüne Ministerkollegin Priska Hinz in Hessen, die nämlich sagt: Es ist richtig, dass wir den Weg zur Klimaneutralität 2050 beschreiten, es ist richtig, dass wir bis 2030 Treibhausgasemissionen um 55 % reduzieren. - Wenn Sie das einmal vergleichen, stellen Sie fest, dass die grüne Kollegin in Verantwortung in Hessen genau das macht, was wir hier als Landesregierung auch machen. Das ist Verantwortung, die man übernimmt, um realistische Ziele konsequent umzusetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Gut.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Einschub habe ich gebracht, nachdem ich gesagt hatte, dass die bisherigen Anstrengungen nicht ausreichen. Deswegen ist das Ziel dieses Klimagesetzes, was die inhaltliche Gestaltung angeht, sehr ambitioniert.
Ich will nur einige Punkte herausnehmen:
2040, in 20 Jahren, mit der Energieversorgung bilanziell klimaneutral zu sein, ist eine unglaubliche Herausforderung. Ich habe das vorhin beschrieben. Das bedeutet pro Jahr einen Photovoltaikausbau, wie wir ihn in den letzten zehn Jahren hatten. Nur, dass wir uns da einig sind! Wenn man sagt, dass das auch fünf Jahre früher möglich sein muss, dann muss man auch erklären, wie das funktionieren soll, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir haben dabei ein zweites Ziel, nämlich 2050 klimaneutral zu sein. Und dass es einen Unterschied zwischen der bilanziellen Klimaneutralität der Energieversorgung und der tatsächlichen Klimaneutralität gibt, liegt daran, dass wir prozessbedingte Emissionen haben.
Wir haben die Landwirtschaft in unserem Land. Die wollen wir, glaube ich, nicht abschaffen, sondern wir müssen einen Weg schaffen zu einer klimaschonenden Landwirtschaft, wie wir ihn zum Glück im „Niedersächsischen Weg“ gemeinsam beschlossen haben.
Wir haben prozessbedingte Emissionen der Industrie, wir haben die Kreislaufwirtschaft, also Abfall.
Man kann nicht die bilanziell klimaneutrale Energieversorgung im Jahr 2035 oder 2040 gleichsetzen mit Klimaneutralität, weil man auch eine Lösung für die prozessbedingten Emissionen haben muss. Deswegen ist es unehrlich, so wie Sie vorzugehen.
Vor diesem Hintergrund, lieber Stefan Birkner, ist es aber auch konsequent zu sagen: Ja, wir wollen ein Präjudiz für den Ausbau der Erneuerbaren.
Nur, wenn wir das heute konsequent sagen, wird es uns gelingen, die Klimaschutzziele zu erreichen. Deswegen handeln wir tatsächlich ohne Wenn und Aber und ganz konsequent.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen auf allen Ebenen tätig werden. Die EU hat ihre Ziele für 2030 in der Diskussion jetzt hoffentlich auch auf 55 % erhöht. Der Weg, der jetzt mit diesem Gesetzentwurf und den Veränderungen der Verfassung vor uns liegt, ist ehrgeizig. Es ist der richtige Weg, er ist ehrgeizig, er setzt Maßstäbe, und ich glaube, er ist wahrscheinlich mit unseren Forderungen sogar das ehrgeizigste Klimagesetz, das wir in Deutschland haben. Die Umsetzung wird uns wirklich noch vor große Herausforderungen stellen.
Ich verstehe das: Draußen sind die Demonstrantinnen und Demonstranten von „Fridays for Future“, und die werden sagen, dass das nicht reicht. Ich respektiere, dass sie sagen, dass das nicht reicht. Aber der Entwurf, den wir auf den Weg bringen, zeigt, dass diese Landesregierung konsequent und ambitioniert das Machbare nicht nur angeht, sondern auch umsetzen wird und dafür sorgen will, dass wir die Klimaschutzziele erreichen. Wir hätten nichts dagegen, wenn es eher der Fall wäre. Aber wir müssen Instrumente haben, mit denen das auch inhaltlich umsetzbar ist. Das gehört zur Realität von Politik in Verantwortung dazu. In Opposition kann es ein bisschen anders aussehen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir werden diese Herausforderungen angehen, weil wir überzeugt sind, dass wir mit einem ehrgeizigen Klimaschutz auch große Chancen haben. Ich habe immer gesagt, Klimaschutz ist nicht nur eine Herausforderung, sondern auch eine große Chance, um eine Perspektive für die Wirtschaft zu schaffen. Die Wirtschaft in Niedersachsen kann auf der Grundlage dessen, was wir uns vornehmen, Vorreiter sein für neue Technologien, für klimaschonende Wirtschaft, für klimaneutrale Wirtschaft, kann Grundlage dafür sein, neue Arbeitsplätze zu schaffen und bestehende Arbeitsplätze zu sichern. Wir können damit Modell dafür sein, dass eine Transformation der Industrie hin zum Klimaschutz nicht auf dem Rücken von Kolleginnen und Kollegen, die Angst haben, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, geschieht, sondern mit diesen Kolleginnen und Kollegen, die wir auf diesem Weg mitnehmen wollen.
Das Vorgehen von Landesregierung und Regierungsfraktionen ist mit seinen drei Bausteinen der Staatszielbestimmung ein ganzheitliches. Es ist ein hohes Gut, dass es diese Entscheidung gab. Ich habe großen Respekt vor dem Parlament, das hier die Entscheidung trifft, in der Verfassung das Staatsziel Klimaschutz und Klimafolgenanpassung zu definieren.
Ich will auch sagen, weil das oft zu kurz kommt: Klimafolgenanpassung ist eine der ganz großen Herausforderungen. Denn selbst wenn es uns gelingt, mit allen Instrumenten, die wir haben - gerne früher, wenn es möglich ist -, die Klimaschutzziele zu erreichen, wird es nötig bleiben, den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen, zum Schutz der Menschen, die hier leben, zum Schutz der Wirtschaft, die wir erhalten müssen, und zum Schutz aller Beteiligten. Deswegen ist auch die Definition der Klimafolgenanpassung in der Verfassung ein so wichtiger Schritt. Vielen Dank. Ich habe großen Respekt vor dem Parlament, dass es eine solche Entscheidung trifft, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die Grünen - ich will das noch einmal sagen - haben von einer Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 gesprochen. - Jetzt nutzt es nichts; ich muss es noch einmal sagen: Im Jahr 2017 gab es einen Regierungsentwurf, der die Forderung beinhaltete, im Jahr 2030 eine Reduzierung der CO2-Emissionen um 55 % und am Ende, im Jahr 2050, eine Reduzierung um 80 % zu haben.
Dann hat sich das verändert. Ich will das einmal für die Grünen sagen: 2019 war das Ziel plötzlich eine Reduzierung um 70 % bis zum Jahr 2030. Jetzt, 2020, lautet das Ziel: 80 % Reduzierung bis dahin.
Erst war das Ziel für 2050 eine Reduzierung der CO2-Emissionen um 80 %. Dann kam der Gesetzentwurf mit dem Ziel einer Klimaneutralität im Jahr 2040. Jetzt ist plötzlich von 2030 die Rede. Man kann doch keine verantwortungsvolle Klimaschutzpolitik machen, wenn man quasi täglich neue Zahlen nennt, die man erreichen will, ohne die Instrumente zu beschreiben, die notwendig sind, damit man überhaupt in der Lage ist, Klimaschutzziele umzusetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Klimaschutz muss umsetzbar sein, und er soll umsetzbar sein. Insoweit sind wir übrigens nicht nur in dem Klimaschutzzug gemeinsam unterwegs. Ich glaube, dass Niedersachsen in Deutschland,
aber Deutschland auch international sozusagen die Elektrolokomotive oder die Wasserstofflokomotive des Klimaschutzzuges sein kann. Denn wenn wir zeigen, dass es funktioniert, dann haben wir am Ende eine Bilanz, bei der wir nicht nur sagen, Niedersachsen ist klimaneutral, sondern dann ist es auch uns gelungen, Lösungen auf den Weg zu bringen, die überall, national und international, umgesetzt werden. Und am Ende muss uns klar sein: Wir sind Motor, wir sind Lokomotive, aber wir brauchen alle auf der Welt. Alle müssen Klimaschutz betreiben, damit die Klimaschutzziele auch weltweit erreicht werden können.
Dafür brauchen wir - ich habe es vorhin beschrieben - den verstärkten Ausbau. Dafür brauchen wir Unternehmen. Ich bin sehr froh: Die EWE hat jüngst beschrieben, im Jahr 2035 als Unternehmen klimaneutral zu sein. Das bringt mich zu dem Punkt, der wichtig ist. Ich bin überzeugt, durch starke, motivierte Unternehmen, durch motivierte und gut ausgebildete Beschäftigte, durch eine funktionierende und vertrauensvolle Sozialpartnerschaft - wir brauchen Arbeitgeber und Arbeitnehmer - kann das Hand in Hand gehen, und es kann uns Hand in Hand gelingen, die guten Beispiele voranzubringen.
Die ganze Welt blickt durchaus auf Lösungen in Niedersachsen. Wenn ich an die Wasserstoffproduktion, an die Salzgitter AG und die Chance denke, dass es Niedersachsen schaffen kann, ein Land zu sein, das CO2-frei und klimaneutral Stahl herstellt und damit eine Grundlage dafür schafft, um Industrie und Wertschöpfung in unserem Land zu sichern, dann ist das Ansporn und Motivation. Aber dies ist nicht nur Ansporn und Motivation dieser Landesregierung, sondern die Unternehmen in unserem Land sind bereit dazu; sie wollen mit uns, mit dieser Landesregierung, Hand in Hand gehen. Darüber bin ich sehr froh, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Oft wird gefragt: Was bringt denn das überhaupt? Immer kommen Fragen nach den Klimaschutzmaßnahmen, nach dieser einen Milliarde. Das wird gern abgetan, es wird gesagt, das sei schon immer so gewesen, und gefragt: Wo ist überhaupt das Neue? - Neues ist darin ganz viel enthalten. Ich will Beispiele nennen.
Allein für die Richtlinie zur Förderung der betrieblichen Energie- und Ressourceneffizienz für Unternehmen ist eine Fördersumme von 50 Millionen Euro vorgesehen. Ungefähre Einsparung: 71 000 t CO2, allein durch diese Maßnahme umgesetzt. Das ist so viel, wie etwa 9 000 Niedersachsen jährlich emittieren. Das ist damit möglich.
Oder die Förderrichtlinie zur energetischen Sanierung bei gemeinnützigen Organisationen. Auch hierfür sind es 50 Millionen Euro. Das spart 34 000 t CO2.
Oder die PV-Förderung, die das, glaube ich, sehr eindrucksvoll zeigt: 425 g CO2 pro installierter Kilowattstunde. Man kann das relativ präzise ausrechnen. In den 20 Jahren der Laufzeit kommen wir damit auf 2 Millionen t CO2-Reduzierung.
Das ist konsequente Umsetzung von Klimaschutz, wie sie diese Regierung angeht.
Dazu kommen ganz viele Maßnahmen, die schon genannt worden sind, und die ich gar nicht mehr beschreiben muss oder beschreiben will.
Klar ist: Mit diesem klugen Mix aus klarer Zielsetzung in Form eines Staatsziels in der Verfassung und einem klaren Klimagesetz, das nicht nur Ziele vorgibt, sondern das auch ein Monitoring verlangt und verlangt, dass wir immer wieder nachjustieren, erreichen wir die Ziele. Ein Maßnahmenprogramm von über 1 Milliarde Euro hilft uns, diese Dinge umzusetzen. Das wird dafür sorgen, dass wir nicht nur Energieland Nummer eins, sondern - davon bin ich überzeugt - auch Klimaschutzland Nummer eins werden, dass wir auf dem Klimaschutzzug nicht nur mitfahren, sondern dass wir die Lokomotive sind. Das muss unser Ziel sein.
Ich freue mich, dass dies das Parlament mit breiter Mehrheit beschließen wird, und ich freue mich auf die weiteren gemeinsamen Anstrengungen.
- Acht Minuten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Wunsch, dass ich mich kurzfasse - also, ich bemühe mich wirklich.
- Stimmt, es war nur ein Bemühen. Ich gebe es zu.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eigentlich habe ich ja gedacht, man könne jetzt einen relativ sanften Übergang schaffen. In der Sache sind wir uns heute doch einig. Aber nun ist es so, dass Herr
Meyer einen immer dazu bringt, sich am Ende doch noch zu ärgern, auch wenn es sich eigentlich nicht lohnt.
Ich finde, es war wirklich unterirdisch, den eigenen Nicht-Erfolg in den Mittelpunkt der eigenen Rede zu stellen. Der eigene Nicht-Erfolg war, dass es in der Zeit eben kein Geld für Umwelt- und Naturschutz gegeben hat, kein Geld für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gegeben hat, dass die Verfahren nicht vorangekommen sind. Aber das will ich ja gar nicht sagen, und deshalb ziehe ich das jetzt wieder zurück.
Warum beschränken wir uns nicht darauf, zu sagen, was wir gemeinsam erreichen? Ich finde, beim „Niedersächsischen Weg“ haben wir einen hervorragenden Einstieg erreicht. Den haben wir hier gemeinsam beschlossen. Wir haben den „Niedersächsischen Weg“ als das gemeinsame Ziel dieses Landesparlaments gesehen. Ich finde, auch die Finanzierung ist ein gemeinsamer Erfolg. Da bin ich dann ein bisschen überrascht, wenn infrage gestellt wird, ob für die Maßnahmen Geld da ist.
Ich will das noch einmal beschreiben: Wir haben ja nicht nur die 120 Millionen Euro als großen Erfolg für die nächsten vier Jahre, um 30 Millionen Euro - gerade auch für die Natura-2000-Gebiete - in 2021 zu geben, sondern wir haben die Entscheidung getroffen, die Wasserentnahmegebühr zu verdoppeln, unter großer Kritik, die es außerhalb gegeben hat, aber in der Erkenntnis, dass Umwelt- und Naturschutz Geld kosten, und wir die Aufgaben nicht ohne Geld bewältigen können.
Wir haben es alle über viele Jahre erlebt - ob Stefan Birkner, Stefan Wenzel oder ich -: Wenn die Umweltminister zum Finanzminister gehen, ist das relativ hart. Als Wirtschaftsminister war es auch nicht viel besser, das gebe ich zu. Aber in der Gemeinsamkeit ist es uns gelungen - das starke Signal von hier, aber auch das starke Signal von Umwelt und Landwirtschaft -, nachhaltig Geld bereitzustellen.
Ich finde, es gibt keinen Grund, das jetzt kleinzureden. Das ist nun wirklich ein gemeinsamer Erfolg, den wir erzielt haben. Ich finde, man kann auch mal als Parlament sagen: Wir haben hier gemeinsam etwas erreicht. Das finde ich sogar sehr positiv, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich möchte aber noch auf die einzelnen Themen eingehen.
Frau Byl hat von der Wasserrahmenrichtlinie gesprochen. Da haben wir tatsächlich einen riesigen Konflikt. Ich will jetzt nicht darauf hinaus, ob die 2 % meine oder unsere gemeinsame Verantwortung sind. Die 98 % sind unsere gemeinsame Verantwortung, die wir noch bewältigen müssen, und die 98 % sollen bewältigt werden, indem wir u. a. über die Wasserentnahmegebühr Mittel einnehmen, um auch für die Landwirtschaft den Ausgleich für den Schutz der Gewässerrandstreifen zu schaffen.
Aber zum ersten Mal investieren wir auch konsequent Landesmittel in die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Wir merken im Dialog - Sie werden das auch erfahren -, dass das nicht funktioniert. Die Verbände sind bereit, wirklich tolle Projekte zu machen. Jedes einzelne Projekt ist großartig. Aber sobald sie in die Lage kommen, für ihre Projekte 60 000 oder 100 000 Euro aus EU-Töpfen einsetzen zu müssen, heben sie die Hände und sagen: Das machen wir nicht. Das funktioniert nicht.
Deswegen bin ich sehr froh, dass es uns gelingt, die europäischen Mittel für die größeren Projekte und gerade die Landesmittel, die wir haben, für die kleineren Projekte einzusetzen. Ich bin mir sicher: Unsere Verbände werden das machen, sie werden diese Mittel nutzen, und es wird uns gemeinsam gelingen, auch bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie große Schritte nach vorne zu machen und damit auch ein deutlich besseres Ergebnis zu erzielen.
Ich will aber auch die anderen Punkte ansprechen, bevor ich auf die Zahlen komme.
Ja, die Forschungsstelle Küste zieht um. Dass ich Frau Janssen-Kucz, deren Wahlkreis das betrifft, als Präsidentin im Nacken, macht die Sache gerade nicht einfacher. Aber am Ende hilft es ja nichts.
Es beruhigt mich, dass Sie neutral sind.
Das Problem - das hat sie auch schon einmal in einer Presseerklärung gesagt - ist ja nicht drei erst Jahre alt. Das Problem ist älter, weil die Investitionen in die Forschungsstelle Küste über lange Zeit
ausgeblieben sind. Das mag man alles kritisieren, aber es ist nun einmal so, wie es ist.
Wir brauchen aber eine starke Forschungsstelle Küste, damit wir den Klimafolgen begegnen können. Deswegen müssen wir investieren. Also streiten wir auch nicht über die 5 Millionen Euro.
Den Streit führen - und das respektiere ich auch - kann man allerdings darüber, ob auf der Insel oder auf dem Festland investiert werden soll. Wir haben die Entscheidung getroffen, auf dem Festland zu investieren, weil dies viele Vorteile hat.
Der Standort auf der Insel war toll - das will ich nicht infrage stellen -, und dort ist auch eine tolle Arbeit geleistet worden. Ab er ich bin sicher: Wir kriegen einen wunderbaren Standort mit viel mehr Kooperation an adäquater Stelle an der Küste in Norddeich. Auch das ist ein gemeinsamer Erfolg, den wir erzielen können, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die Äußerungen zum Thema Endlager verwundern mich schon ein bisschen. Nun kann man immer sagen: Es ist nie genug. Aber wir geben hier, auch aus einem gemeinsamen Beschluss heraus, 600 000 Euro, um die Kommunen und die Bürgerinitiativen zu unterstützen. Aber auch wenn wir 1 Million Euro geben würden, hätten Sie gesagt: Das ist zu wenig.
- Doch, ich glaube schon.
Die Botschaft dahinter ist doch: Wir nehmen Geld in die Hand.
- Liebe Frau Byl, das ist eben der Unterschied: Wir sagen nicht nur, was wir gerne machen würden, sondern wir nehmen auch das Geld in die Hand, damit wir es umsetzen können. Das kommt uns allen zugute, weil uns die Debatte um die Endlagersuche nicht nur in einzelnen Wahlkreisen betrifft. Ich befürchte, sie wird uns in großen Teilen Niedersachsens betreffen.
Wir haben hier im Landtag einen gemeinsamen Beschluss gefasst und werden einen Haushalt beschließen - wenn am Ende vermutlich auch nicht gemeinsam -, mit dem wir es schaffen, die notwendige Beratung und Unterstützung vor Ort umzusetzen. Das ist ein großer Schritt, und dafür sind 600 000 Euro - ich will die Summe noch einmal nennen - ein wirklich wichtiges Signal. Herzlichen
Dank an die Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen, dass sie eine solche Entscheidung getroffen haben! Das war eine gute Entscheidung.
Ansonsten, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist schon vieles über die Ergebnisse gesagt worden, die sich aus dem „Niedersächsischen Weg“ und dem Klimagesetz ergeben haben. Ich könnte auch noch einiges dazu sagen. Ich könnte die Programme auch im Einzelnen aufzählen, aber dann würde das mit den acht Minuten Redezeit schwierig werden.
Wir haben viel darüber diskutiert, ob das Klimaschutz oder Klimafolgenanpassung ist, ob es Umwelt- oder Naturschutz ist. Wichtig ist: Es kommt dem Ziel zugute, das uns eint, das wir haben und das wir auch gemeinsam voranbringen wollen. Jede einzelne dieser Maßnahmen trägt zum Klimaschutz, zur Klimafolgenanpassung bei. Wir werden eben beides in den Griff bekommen müssen. Es trägt eben genauso dazu bei - wenn ich an den „Niedersächsischen Weg“ denke -, dass wir wirklich einen Mehrwert für Umwelt und Natur haben.
Das Thema Hochwasserschutz ist mir sehr wichtig. Frank Oesterhelweg hat es vorhin angesprochen. Dieses Thema hat uns alle beschäftigt. Ich erinnere nur an 2017, als wir 50 Millionen Euro in die Hand genommen haben, um sie den Betroffenen vor Ort zu geben, die ihr Hab und Gut verloren haben. Ehrlicherweise möchte doch keiner von uns - egal, wer dann in Verantwortung ist - nochmal dorthin gehen und sagen: Hier habt ihr Geld für euer Hab und Gut. Die sagen dann nämlich: Wissen Sie, das ist ja nett, aber wir wollen eine Lösung, sodass sich die Folgen von Hochwasser- und Starkregenereignissen nicht so dramatisch auswirken.
Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin, auch für den Hinweis auf die Redezeit.
- Noch steht die Uhr. Ich bin ganz entspannt.
Nein, das will ich nicht.
Deswegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das Thema Hochwassermanagement und hier insbesondere der Hochwasserschutz im Binnenland eine Riesenherausforderung, die wir angehen müssen. Die Klimafolgen sind da. Auch das Thema Wassermanagement beschäftigt uns hier im Landtag. Wir stellen dafür, wie ich finde, in ganz intensiver Form Geld zur Verfügung und werden das auch fortsetzen.
Ich will noch ein paar Worte zum Thema Wohnraum sagen.
Ja, wir haben so viel Geld für die Unterstützung der Schaffung von sozialem Wohnraum wie schon lange nicht mehr - wahrscheinlich wie noch nie. Wir haben gemeinsam mit allen Beteiligten die Förderkriterien definiert. Die Fördermittel werden aber nicht abgerufen, weil immer noch der sehr stark renditeorientierte Wohnungsbau bevorzugt wird. Das gibt der Markt her.
Deswegen setzen wir zusammen mit den Verbänden sehr auf eine öffentliche Lösung. Wir brauchen öffentlichen Wohnraum - nicht nur öffentlich gefördert, sondern auch von öffentlicher Hand umgesetzt. Wir werden dazu in den nächsten Wochen und Monaten intensive Gespräche führen, sowohl was die Förderbedingungen für die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften angeht, als auch, welche Alternative wir haben, um dem Ziel gerecht zu werden. Denn das Geld ist da. Der Wohnraumbedarf ist da. Wir werden das auch entsprechend umsetzen müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mich abschließend für die Diskussion mit Ihnen hier im Parlament, aber natürlich auch im Ausschuss und an vielen anderen Stellen bedanken. Ich möchte
mich aber auch bei den Kolleginnen und Kollegen bedanken. Ich habe vorher nicht gedacht, lieber Stefan Birkner und lieber Stefan Wenzel, wie vielfältig der Aufgabenbereich des Umweltministeriums ist; das gebe ich offen zu. Es ist nicht so, dass wir das nicht immer wertgeschätzt hätten. Aber die Vielfalt und die Tiefe sind sehr beeindruckend.
Deswegen gilt mein besonderer Dank vor allen Dingen den Kolleginnen und Kollegen in der Gewerbeaufsichtsverwaltung, in der Alfred Toepfer Akademie, im Nationalpark Harz, im Nationalpark Wattenmeer, im Biosphärenreservat Elbtalaue, im NLWKN und auch in den Ämtern für regionale Landesentwicklung, mit denen wir eng zusammenarbeiten, und vor allen Dingen den Kolleginnen und Kollegen im MU, die mit großem Engagement und großer Begeisterung an den Themen arbeiten. Herzlichen Dank dafür!
Und herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Birkner, Sie haben es gerade schon gehört: Es geht um die Bewältigung der
Corona-Pandemie und ihrer wirtschaftlichen Folgen.
Genau das ist die Zielsetzung der Programme, die wir auf den Weg gebracht haben: auf der einen Seite die wirtschaftlichen Einschränkungen, die wir erleben - dass Aufträge wegbrechen -, früh genug aufzufangen und auf der anderen Seite dazu beizutragen, dass wichtige Ziele, die sich diese Landesregierung gesetzt hat, eingehalten werden; dazu gehört das Thema Klimaschutz.
Mit diesen 75 Millionen Euro sorgen wir dafür, dass Beschäftigung - gerade im Handwerk - gesichert und auch neue Beschäftigung geschaffen werden kann, dass diese Anlagen installiert werden können, dass neue Entwicklungen, neue Produkte auf den Weg gebracht werden und dass der Klimaschutz vorankommt.
Das ist rechtzeitige Bekämpfung der Folgen der Pandemie: nicht zu warten, bis die Kolleginnen und Kollegen im Handwerk ihre Arbeit verloren haben, sondern früh genug zu reagieren und früh genug Programme auf den Weg zu bringen. - Das eint uns hier, glaube ich, in der Landesregierung.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu der gestellten Frage hinsichtlich des Messnetzes: Die Untersuchung findet statt. Wir haben den Auftrag, dass wir das gesamte Messnetz noch einmal untersuchen und dabei prioritär die Messstellen untersuchen, die als „rote“ Messstellen in den entsprechenden Gebieten Auswirkungen auf die Ausweisung der Kulisse haben. Diese Untersuchung ist bis Ende November abgeschlossen - das war auch immer die Zusage -, sodass die Ergebnisse - also: kann eine Messstelle herangezogen werden, oder kann sie nicht herangezogen werden? - natürlich in die Ausweisung der Gebiete einfließen. Das ist die erste wichtige Botschaft.
Ich darf an dieser Stelle noch einmal sagen, wie das Verfahren organisiert ist. Dann weiß man auch, warum wir das im Landtag gemeinsam diskutiert haben. Es gab ja auch breite Zustimmung dafür, zu sagen: Wir brauchen ein gestuftes Verfahren, das nicht pauschal mit großen Kulissen, sondern differenziert arbeitet, wie das dargestellt ist.
Die Vorgabe ist: Wir haben Grundwasserkörper, in denen „rote“ Messstellen sind. Die werden zu „roten“ Grundwasserkörpern. Wir haben aber in der AVV, die uns vorliegt, jetzt auch in „grünen“ Grundwasserkörpern mit „roten“ Messstellen die Aufgabe, dort eine Differenzierung vorzunehmen.
Sie haben eben die Frage gestellt, wie die Kulisse aussieht. Ich würde für uns sagen: Sie wird zunächst einmal erheblich kleiner durch die Emissionsbetrachtung. Aber hinsichtlich der Erheblichkeit differenzieren wir noch einmal, da Gebiete hinzukommen, die bislang nicht in der Beurteilung waren. Man muss den Landwirten vermitteln, warum, wenn sie auf Flächen in einem „grünen“ Grundwasserkörper mit einer „roten“ Messstelle wirtschaften, um die „rote“ Messstelle herum der emissionsbasierte Ansatz verfolgt wird. Das ist schwierig. Deshalb stelle ich das hier noch einmal dar, damit kein falscher Eindruck entsteht.
Was die Grundwasserkörper angeht, haben wir in der Vergangenheit gesagt, dass wir differenzieren müssen. Das haben wir in Niedersachsen schon immer gemacht. Wir haben in Niedersachsen nicht den gesamten Grundwasserkörper zur Betrachtung herangezogen, sondern wir haben in der Vergangenheit zwei verschiedene Formen der Regionalisierung gewählt: zum einen die Regionalisierung über die Messstellen - das ist sozusagen ein
differenziertes Regionalisierungssystem mit Linien gleicher Nitratbelastung - und zum anderen über Teilkörper, also über Unterscheidungen nach hydrogeologischen bzw. hydraulischen Kriterien. So sind die Teilkörper entstanden.
Wir waren uns hier im Parlament einig - ich habe eine breite Einigkeit wahrgenommen -, dass die Definition von Teilkörpern immer noch zu grob ist. Deswegen haben wir als dritte Stufe den emissionsbasierten Ansatz auf den Ansatz, Teilkörper zu definieren, aufgesetzt.
Würden wir einen anderen Ansatz wählen, nämlich einen regionalisierten Ansatz, dann bräuchten wir ein anderes, ein erweitertes Messnetz. Die Kriterien für ein solches Messnetz kennen wir jetzt durch die AVV. Die AVV schreibt nicht nur fest, wie viele Messstellen es in welchem Umkreis geben muss, sondern die AVV nimmt eine weitere Festlegung vor. Sie sagt nämlich, wie weit der Abstand der Messstellen zueinander sein darf. Das hat bisher überhaupt keine Rolle gespielt. Auch daran werden wir arbeiten.
Also zu Ihrer Frage: Wir kontrollieren das Messnetz, wie es jetzt ist. Wir untersuchen bis Ende November vorrangig die Messstellen, die als „rote“ Messstellen Auswirkung auf die Ausweisung der Gebiete als erste Definition der Grundwasserkörper und der Teilkörper haben. Parallel dazu werden wir an einem System arbeiten müssen, wie wir das Messnetz, das wir heute haben und das nur geeignet ist, eine Abgrenzung nach hydraulischen oder hydrogeologischen Kriterien vorzunehmen, in ein Messnetz wandeln können, das eine echte Regionalisierung bedeutet. Dazu werden wir aus unserer Sicht in erheblichem Maße in zusätzliche Messstellen investieren müssen, damit wir in der Lage sind, ein solches Messnetz aufzubauen. Dann würden wir die Differenzierung entsprechend von Teilkörpern oder Teilräumen auf Regionalisierung umstellen, die rechtlich möglich ist.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe auf die einzelnen Punkte ein, die gerade genannt wurden.