Protokoll der Sitzung vom 20.04.2018

Tagesordnungspunkt 29: Mitteilungen der Präsidentin

Die Reihen sind gut gefüllt, sodass ich die Beschlussfähigkeit des Hauses feststellen kann.

Zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 30; das ist die Fragestunde. Anschließend setzen wir - mit Ausnahme des Tagesordnungspunktes 35, über den durch die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 17 am Mittwoch bereits entschieden wurde - die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort. Die heutige Sitzung soll gegen 13 Uhr enden.

Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr Herr Schriftführer Fredermann mit. Bitte, Herr Fredermann!

Auch von meiner Seite, liebe Kolleginnen und Kollegen, einen wunderschönen guten Morgen!

Es haben sich entschuldigt: von der SPD-Fraktion Frau Dunja Kreiser, von der Fraktion der CDU Herr Martin Bäumer, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Belit Onay, von der Fraktion der FDP Frau Sylvia Bruns und Herr Hermann Grupe.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Kollege Fredermann. - Ich rufe nun auf den

Tagesordnungspunkt 30: Fragestunde - Drs. 18/635

Die für die Fragestunde geltenden Regelungen unserer Geschäftsordnung setze ich als bekannt voraus.

Um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich Sie, dass Sie sich schriftlich zu Wort melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.

Ich stelle fest: Es ist 9.05 Uhr.

Wir beginnen mit

Frage 1: Europaministerium, Ämter für regionale Landesentwicklung, NBank - Welche Zukunft hat die EU-Förderung in Niedersachsen?

Die Frage wird vorgetragen von dem Abgeordneten Kortlang, FDP-Fraktion. Bitte, Herr Kortlang! Sie haben das Wort.

Verehrtes Präsidium! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen, meine Herren! Derzeit laufen auf EU-Ebene die Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen - MFR genannt - für die EU-Förderperiode ab 2021. EU-Haushaltskommissar Oettinger erwartet laut einem Bericht des SWR vom 15. März 2018 u. a. aufgrund des anstehenden Brexits eine Kürzung der EU-Fördermittel um in einer Variation von 5 bis 10 %. In einem Artikel der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 15. März 2018 fordert unsere Europaministerin Honé in diesem Zusammenhang eine Neuordnung der EU-Agrarförderung:

„Ich bin sehr dafür, die sogenannte zweite Säule zu stärken, aus der beispielsweise Dorferneuerungen finanziert werden. Damit lässt sich viel Gutes tun für die ländlichen Räume.“

Der ländliche Raum sei mehr als nur Landwirtschaft; nachzulesen in einem Artikel vom 6. April 2018.

Für die Umsetzung der EU-Förderung in Niedersachsen hätten laut Aussage unserer Ministerin in der Plenarsitzung am 28. Februar 2018 die Ämter für regionale Landesentwicklung eine entscheidende Bedeutung: Sie seien „für die operative Koordinierung der Förderung in der Fläche zuständig.“ Siehe Stenografischer Bericht, Seite 664.

Zu einer in Zukunft möglicherweise wichtigeren Rolle der NBank in der Förderung heißt es im Koalitionsvertrag der Großen Koalition:

„Mit der NBank haben wir eine landeseigene Förderbank mit großem fachspezifischem Know-how. In enger Zusammenarbeit mit der Belegschaft und den weiteren Akteuren wollen wir ein Leitbild für die NBank erarbei

ten und, darauf aufbauend, das Institut zukunftsfest machen. In diesem Zusammenhang werden wir prüfen, wie wir die NBank zu einer vollständigen Förderbank weiterentwickeln können.“

Im Nachtragshaushalt 2018 hat die rot-schwarze Regierungskoalition die Schaffung von 31 neuen Vollzeitstellen im für die Ämter zuständigen Ministerium von Europaministerin Honé beschlossen. Auf die Frage, welche konkreten Aufgabenzuwächse diesen Stellenaufwuchs rechtfertigen, antwortete die Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung des Abgeordneten Christian Grascha:

„Für das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung besteht der Aufgabenzuwachs aus Querschnittsaufgaben, mit deren Wahrnehmung die Funktionsfähigkeit des am 22. November 2017 neu gegründeten Ministeriums sichergestellt werden soll.“

Von Aufgabenzuwächsen, die die Gründung eines neuen Europaministeriums durch Herauslösung von drei Abteilungen aus der Staatskanzlei rechtfertigen würden, war keine Rede.

Wir fragen daher die Landesregierung:

1. Befürwortet die Landesregierung den Vorschlag von Frau Ministerin Honé, im Rahmen der EUFörderung eine Umschichtung von Finanzmitteln aus der ersten in die zweite Säule vorzunehmen?

2. Wie stellt sich die Landesregierung die konkrete Aufgabenteilung und -abgrenzung zwischen einer vollständigen Förderbank NBank und einer Koordination der Förderung über die Ämter für regionale Landesentwicklung vor?

3. Welche konkreten Vorteile ergeben sich für die Umsetzung der EU-Förderung vor Ort sowie für deren Koordinierung durch die Ämter für regionale Landesentwicklung durch die Herauslösung der entsprechenden Zuständigkeiten aus der Staatskanzlei und deren Eingliederung in ein neu geschaffenes Europaministerium?

Ich bedanke mich fürs Zuhören und warte auf die Antwort.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Kortlang. - Für die Landesregierung antwortet nun Frau Ministerin Honé,

Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung. Bitte, Frau Ministerin!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Guten Morgen!

Seit Übernahme der Regierungsgeschäfte durch Ministerpräsident Weil im Jahre 2013 hat die Landesregierung die stärkere Regionalisierung der Landesentwicklung und Strukturpolitik zu einem Schwerpunktthema und Chancengleichheit für alle Regionen des Landes als wichtiges Ziel erklärt.

Um die Abstimmungsprozesse zwischen der regionalen Ebene auf der einen und der staatlichen Ebene auf der anderen Seite zu optimieren, hat das Land Niedersachsen im Jahr 2014 die vier Ämter für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Leine-Weser, Lüneburg und Weser-Ems geschaffen.

Für die Umsetzung unserer Förderpolitik haben wir neben den Ämtern für regionale Landesentwicklung mit der NBank eine landeseigene Förderbank, ebenfalls mit großem fachspezifischem Know-how. Sie ist das zentrale Förderinstitut des Landes in der Wirtschafts-, Arbeitsmarkt-, Wohnraum- und Infrastrukturfinanzierung.

Regionale Entwicklung und EU-Förderung zum Regierungswechsel 2013 zunächst in der Staatskanzlei anzusiedeln, war ein notwendiger erster Schritt, um die Bedeutung der Regionalpolitik zu unterstreichen.

Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind wir weiter. Der neue Geist der Regionalentwicklung hat sich gefestigt, die Ämter sind etabliert und geachtet, und mit der Gründung des Regionalministeriums, das ich leiten darf, hat die neue Landesregierung im vergangenen Jahr ihr Engagement für die niedersächsischen Regionen bekräftigt und verstärkt.

Auch die neue Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, allen Teilen des Landes eine zukunftsfähige Entwicklung zu ermöglichen und die ländlichen Räume zu stärken. Schon in der Präambel des Koalitionsvertrages von SPD und CDU legen sich die Koalitionäre darauf fest, die Städte und Gemeinden nach Kräften zu unterstützen und die Lebensqualität sowohl in den Städten als auch auf dem Land zu verbessern. In allen Teilen des Landes sollen gleichwertige Lebensbedingungen geschaffen werden. Dafür wird die seit 2013 begon

nene Schwerpunktsetzung im neu geschaffenen Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung weiter fortgesetzt.

Meine Damen und Herren, im Übrigen zeigen auch Entwicklungen in anderen Bundesländern, dass der in Niedersachsen eingeschlagene Weg auch dort unterstützt wird. In Bayern ist gerade ein Ministerium eingerichtet worden, dass auch die Regionalentwicklung als einen seiner Schwerpunkte hat. Und Sie wissen auch, dass sich der Koalitionsvertrag auf Bundesebene der Förderung der ländlichen Entwicklung zur Erzielung von gleichwertigen Lebensverhältnissen gleich in mehreren Passagen widmet.

Für Niedersachsen gilt ebenso wie für alle anderen Bundesländer: Eine erfolgreiche Regionalpolitik ist ohne Einsatz von Fördermitteln der EU schwer darstellbar. Die Milliarden aus Brüssel sind für ganz Deutschland unverzichtbar. Uns alle treibt aber heute schon die Frage um, was wir von der kommenden EU-Förderperiode zu erwarten haben? Sie wissen, dass der zuständige Haushaltskommissar Günther Oettinger am 2. Mai vorstellen wird, wie der Mehrjährige Finanzrahmen für die nächste Förderperiode aussehen soll.

Leider lässt sich bisher noch nicht abschätzen, in welcher Form es mit den europäischen Struktur- und Investitionsfonds weitergehen wird. Der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Kommission scheint noch nicht abgeschlossen zu sein. Es gibt unterschiedliche Aussagen beispielsweise zur grundsätzlichen Ausrichtung der EU-Förderpolitik, die zwischen der Beibehaltung des bestehenden Systems auf der einen und der Konzentration der Fördermittel auf die weniger entwickelten EUMitgliedsstaaten auf der anderen Seite pendeln.

Bei der Europaministerkonferenz unter niedersächsischem Vorsitz in Berlin am 15. Februar dieses Jahres hat der Haushaltskommissar Günther Oettinger angeführt, dass durch den Brexit ein Einnahmeausfall von bis zu 14 Milliarden Euro pro Jahr zu erwarten sei. Dazu komme ein Mehrbedarf der EU für neue Aufgabenfelder - wie z. B. Grenzsicherung, Migration, Entwicklungszusammenarbeit - in Höhe von etwa 10 Milliarden Euro pro Jahr.

Nach seinen Ausführungen sollen Einsparungen den Einnahmeausfall wegen des Brexit zu 50 % und den Mehrbedarf für neue Aufgaben zu 20 % kompensieren. Die übrigen fehlenden Mittel sollen aus höheren Beitragsleistungen der Mitgliedstaa

ten kommen. Zusätzlich sollen sie über eigene Einnahmequellen der EU gedeckt werden.

Kommissar Oettinger hat mit Blick auf diese Finanzsituation vor der Europaministerkonferenz erklärt, zu einem Kahlschlag bei der Förderung werde es nicht kommen. Er sprach von maßvollen Kürzungen zwischen 5 % und 10 %. Diese Ausführungen hat er in den folgenden Wochen mehrfach wiederholt - u. a. auch in dem Radiointerview einen Monat später, aus dem die Fragesteller der FDPFraktion zitieren.

Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang ist es sehr erfreulich, dass die Bundesregierung in ihrem bereits erwähnten Koalitionsvertrag eine Erhöhung ihrer Beiträge nicht ausschließt. Dort heißt es:

„Wir sind zu höheren Beiträgen Deutschlands zum EU-Haushalt bereit.“

Für die Gemeinsame Agrarpolitik - kurz GAP genannt - zeichnen sich ebenfalls Planungen der Kommission für die Zeit nach 2020 ab. Demnach würde die EU nur noch grundlegende Richtlinienparameter festlegen. Die Mitgliedstaaten müssten die festgelegten Ziele in Selbstverantwortlichkeit erreichen. Kommissar Oettinger hat sich dazu wie folgt geäußert: