Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Namens des Präsidiums darf ich Sie alle heute Morgen herzlich begrüßen und eröffne die 57. Sitzung im 20. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 18. Wahlperiode.
Sie ahnen es: Heute liegt etwas in der Luft. Es ist nicht nur Freitag, der 13., also ein Glückstag. Wir haben auch zwei Geburtstagskinder in unseren Reihen. Ich gratuliere im Namen des gesamten Landtags unserer Kollegin Sabine Tippelt und unserem Kollegen Jens Nacke. Alles, alles Gute für das kommende Lebensjahr!
Zur Tagesordnung. Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 39; das ist die Fragestunde. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort. Die heutige Sitzung soll gegen 13.55 Uhr enden.
Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr Herr Schriftführer Onay mit. Bitte, Herr Onay!
Es haben sich entschuldigt: von der Fraktion der SPD Jörn Domeier ab 11 Uhr, Stefan Klein und Uwe Schwarz, von der Fraktion der CDU Heiner Schönecke und ab 11 Uhr Dirk Toepffer.
Die für die Fragestunde geltenden Regelungen unserer Geschäftsordnung setze ich als bekannt voraus. Um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich, dass Sie sich schriftlich zu Wort melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchte.
a) Betäubungsloses Schlachten - Wie viele Ausnahmegenehmigungen plant die Landesregierung noch? - Anfrage der Fraktion der AfD - Drs. 18/4477
Die Anfrage wird von der Fraktionsvorsitzenden vorgetragen. Frau Abgeordnete Guth, bitte! - Ich darf Sie alle um Ihre Aufmerksamkeit bitten!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Betäubungsloses Schlachten - Wie viele Ausnahmegenehmigungen plant die Landesregierung noch?
Am 14. August 2019 titelte Die Welt - zu unserer Überraschung -: „CDU will Muslimen betäubungsloses Schächten verbieten.“ Laut diesem Artikel beschloss die CDU-Fraktion einstimmig, ein vollständiges Verbot dieser Schlachtungsmethode in Niedersachsen zu prüfen.
Bereits am 2. Oktober 2018 sicherte die Landesregierung zu, die bestehende Erlasslage zum muslimischen betäubungslosen Schlachten zu prüfen. Eine von mir elf Monate später gestellte Nachfrage wurde mit „Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen“ beantwortet.
Nach anschließenden Gesprächen mit Vertretern der muslimischen Gemeinden sicherte die Landesregierung zu, die „Prüfung der geforderten substantiierten und nachvollziehbaren Darlegung des zwingenden Grundes“ vorzunehmen.
2. Wie unterscheidet sich das Prüfverfahren für die Ausnahmegenehmigung im Jahr 2019 von den Prüfverfahren der vorangegangenen Jahre?
3. Wird die Landesregierung den Erlass dahin gehend verändern, dass für die Praxis des betäubungslosen Schlachtens keine Ausnahmegenehmigungen mehr erteilt werden?
Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Frau Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast. Bitte, Frau Kollegin!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Das Schlachten ohne Betäubung und die in den letzten Jahren anlässlich des muslimischen Opferfestes in Niedersachsen erteilte Ausnahmegenehmigung haben eine große Diskussion ausgelöst. Mir ist es ein wichtiges Anliegen, dass unnötige Schmerzen und Leiden bei Tieren vermieden werden. Das gilt für das Schlachten und selbstverständlich auch für das Schächten.
Die Anforderungen an die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben wir in Niedersachsen per Erlass konkretisiert. Die für das Schlachten von Tieren einschlägige europäische Verordnung Nr. 1099/2009 sieht vor, dass für Tiere, die speziellen Schlachtmethoden unterliegen, die durch bestimmte religiöse Riten vorgeschrieben sind, die Anforderungen dieser Verordnung an die Betäubung nicht gelten.
Die Verordnung räumt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein, abweichende nationale Vorschriften zum Tierschutz zu erlassen. Dieses ist mit dem Tierschutzgesetz in Deutschland erfolgt. § 4 a Abs. 2 Nr. 2 sieht die Möglichkeit vor, eine Ausnahmegenehmigung für ein Schlachten ohne Betäubung, also das Schächten, zu erteilen. Damit kann den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften im Geltungsbereich dieses Gesetzes entsprochen werden.
Zu Frage 1. Die Prüfung der Erlasslage ist noch nicht abgeschlossen. Sie soll vorerst ausgesetzt werden, da sich der EuGH mit dem Thema des generellen Verbotes der betäubungslosen Schlachtung, also des Schächtens, befassen wird. Im Frühjahr 2019 hat der belgische Verfassungsgerichtshof hierzu entsprechende Klagen gegen Dekrete der Regierung Flandern und Wallonien ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Die Entscheidung des EuGH wird auch für Deutschland als Mitgliedstaat und damit für Niedersachsen maßgeblich sein. Der EuGH wird die Frage zu beantworten haben, ob ein generelles Verbot der Schlachtung von Tieren ohne Betäubung auch für
das rituelle Schlachten nach muslimischem und jüdischem Ritus mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist. Solange der § 4 a Abs. 2 Nr. 2 des Tierschutzgesetzes gültig ist, sind den Ländern für ein Verbot der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen rechtlich die Hände gebunden.
Zu Frage 2. Die Rechtslage, also das Tierschutzgesetz, sowie die niedersächsische Erlasslage haben sich von 2018 zu 2019 nicht verändert. Die Prüfung erfolgte wie in den Vorjahren durch die zuständige Vorortbehörde. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist auch das Ergebnis der Besprechung der Landesregierung mit den Religionsgemeinschaften eingeflossen. Vor Ort ist seitens der zuständigen Behörde konkret auf die Alternative der Elektrokurzzeitbetäubung eingegangen und verwiesen worden. Mit der Elektrokurzzeitbetäubung kommen wir aus meiner Sicht sowohl den Belangen von Religionsgemeinschaften als auch den Belangen des Tierschutzes entgegen.
Zu Frage 3. Die Landesregierung wird zunächst die Entscheidung des EuGH abwarten. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Zusatzfragen liegen nicht vor, sodass ich die Aussprache eröffne. - Auch zur Aussprache liegen keine Wortmeldungen vor, sodass ich diese Frage schließen kann.
b) Wald im Umbruch - Unterstützung für Wiederaufforstung? - Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 18/4478
- Wir werden erst fortfahren, wenn Ruhe eingekehrt ist. Ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen, die dieser Frage nicht folgen wollen, den Plenarsaal zu verlassen. Alle anderen bitte ich um Aufmerksamkeit.
Viele Waldflächen in Niedersachsen sind von Sturmschäden und Borkenkäferbefall sowie von zu geringen Niederschlagsmengen betroffen. Über die Schadensausmaße berichtete u. a. die Hannoversche Allgemeine Zeitung am 11. August 2019:
„Fast eine Million gefällte Bäume, 7 000 Fußballfelder Freifläche, Hunderte Millionen Euro Schaden: Niedersachsen erlebt ein neues Waldsterben.“
Die Aufarbeitung der Schadflächen und die Bewältigung der Kalamitäten ist für die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer eine Herausforderung. Der Holzmarkt ist durch das Überangebot an Rundholz gestört - einige Sortimente sind nicht mehr absetzbar -, und die Holzerlöse reichen vielfach nicht mehr aus, um eine Wiederaufforstung zu standörtlich angepassten und stabilen Wäldern zu finanzieren.
Einen Moment, bitte, Herr Kollege! - Bevor Sie Ihre Fragen stellen, bitte ich ein letztes Mal den Herrn Kollegen Hillmer und andere um Aufmerksamkeit.