1. Wie unterstützt die Landesregierung die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bei der Bewältigung der aktuellen Waldschadens- bzw. Waldschutzsituation?
2. Beabsichtigt die Landesregierung angesichts der eingangs geschilderten Lage am Holzmarkt, die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bei der standörtlich angepassten Wiederaufforstung zu unterstützen?
3. In der öffentlichen Meinung wird als Lösungsansatz zur zukünftigen Walderhaltung die vermehrte Flächenstilllegung gefordert. Wie steht die Landes
Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Frau Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast. Bitte, Frau Ministerin!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer erleben aktuell den flächenhaften Verlust insbesondere von Fichtenbeständen, die unter der größten Borkenkäferkalamität der letzten Jahrzehnte leiden. Hinzu kommen zunehmend Schäden an Kiefern-, Buchen- und Eichenwäldern. In meiner Amtszeit bin ich mehrfach vor Ort gewesen und habe mich über die Schadensausmaße und deren Folgen informiert. Nach derzeitigem Stand rechne ich mit einer kalamitätsbedingten Freifläche von 10 000 ha allein für den Privatwald inklusive Genossenschaftswald und dies mit steigender Tendenz.
In den öffentlichen Wäldern, insbesondere im Harz, im Solling und in Südniedersachsen, ist mit einer ähnlich hohen Fläche zu rechnen. Das Aufkommen an Kalamitätsholz durch Dürre und Schädlinge liegt für das Jahr 2019 bisher waldbesitzartenübergreifend bei etwa 2 Millionen m³. Ein Ende der Zunahme dieser Schadholzmenge ist derzeit leider nicht absehbar.
Zu Frage 1. Im Haushalt des Landes wurden vorausschauend für das Jahr 2019 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 1,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Diese Finanzmittel stehen für geeignete, schnell greifende Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung im Privatwald zur Verfügung.
Wir setzen diese Mittel für folgende Maßnahmen ein: 1 Million Euro nutzen wir als Soforthilfe für die Beschaffung von Sachmitteln wie Borkenkäferfallen und Borkenkäferlockstoffe sowie Pflanzenschutzmitteln für die Behandlung von Borkenkäferfangholzhaufen. Ich danke dem Finanzminister hier
Darüber hinaus haben wir Anfang April als eines der ersten Bundesländer eine Schnellförderrichtlinie zum Waldschutz basierend auf einem neu gefassten GAK-Fördergrundsatz veröffentlicht. Diese neu gefasste Richtlinie enthält die am dringendsten benötigten Fördertatbestände und wirkt in Kombination mit den Sachmitteln für eine effektive Borkenkäferbekämpfung.
Eine Besonderheit in Niedersachsen ist der geförderte Einsatz von beschulten Hilfskräften zur Früherkennung der Borkenkäferschäden. Für diese Maßnahmen stehen uns 1,202 Millionen Euro GAK-Mittel zur Verfügung. Erwähnen möchte ich, dass es uns durch Umschichtungen in der GAK gelungen ist, für diese Maßnahmen bisher rund 4,4 Millionen Euro zu bewilligen. Weitere Anträge über 1,1 Millionen Euro sind in der Bearbeitung.
Ebenfalls eine Besonderheit ist die kurzfristige Entwicklung einer Borkenkäfer-Handy-App zur digitalen Erfassung der Borkenkäferbefallsherde als Grundlage für ein nachfolgendes schnelles Einleiten von Gegenmaßnahmen. In einem nächsten Schritt werden wir die Fördermaßnahmen der Waldschutzrichtlinie an die besondere Situation anpassen und erweitern.
Zu Frage 2. Wie Sie richtigerweise darstellen, ist der Holzmarkt durch das Überangebot empfindlich gestört. Die Holzerlöse fehlen unseren Waldbesitzern für die nun wichtige und richtige Investition in den Wald der Zukunft. Ich sehe es als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe an, die Waldbesitzer bei der Wiederaufforstung der geschädigten Wälder zu unterstützen.
In dieser Situation ist es unerlässlich, die geschädigten Wälder rasch wieder mit stabilen, widerstandsfähigen, klimaresilienten Laub- und Nadelbäumen in Mischung aufzuforsten. Wir werden dabei unser Regierungsprogramm LÖWE+ nutzen. Dieses bietet mit den neuen Anbauempfehlungen, die auf wissenschaftlicher Basis erarbeitet und auf klimatische Veränderung ausgerichtet sind, eine sehr gute Grundlage. Konkret heißt das, dass wir noch in diesem Jahr unsere Richtlinie, die auf dem Fördergrundsatz „Extremwetterfolgen“ basiert, anpassen werden. Wir werden in diese die neue klimaangepasste Zuordnung der Waldentwicklungstypen einbinden und die Fördervorgaben speziell auf die Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen ausrichten.
Zu Frage 3. Niedersachsen bringt sich zur Umsetzung der Ziele der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt umfassend ein, indem 10 % unserer landeseigenen Waldflächen der Flächenkulisse der Natürlichen Waldentwicklung (NWE) unterliegen. Dem hinzurechnen müssen wir meines Erachtens auch die Flächen vieler Waldeigentümer, insbesondere privater, die im Rahmen der Eigenbindung ihren Wald unbewirtschaftet lassen. Grundsätzlich bin ich aber der Auffassung, dass der genannte Anteil ausreichend ist, da sich Nutzung und Schutz in der Regel auf gleicher Fläche realisieren lassen und eine Nutzung vielfach sogar zum Erhalt unserer strukturreichen Wälder erforderlich ist.
Niedersachsens Wälder liefern uns nachhaltig erzeugtes, heimisches Holz. Zudem kommen die Niedersächsische Kohlenstoffstudie aus 2017 sowie zahlreiche wissenschaftliche Bewertungen zu dem Ergebnis, dass ein bewirtschafteter Wald mehr zum Klimaschutz beiträgt als Wald, der ausschließlich einer natürlichen Entwicklung überlassen ist. Klar ist, ein aus der forstlichen Nutzung genommener oder auch ein nicht bewirtschafteter Wald setzt in seiner Alters- und Zerfallsphase den in den Bäumen gebundenen Kohlenstoff erneut in die Atmosphäre frei. Zusätzlicher Kohlenstoff kann nicht mehr eingelagert werden.
Der wichtige Klimaschutzbeitrag des Forst- und Holzsektors kann also nur gewährleistet werden, wenn produktive Wälder gesichert und die Potenziale durch eine nachhaltige Bewirtschaftung zum Klimaschutz genutzt werden. Hierzu zählen eine Erhöhung der stofflichen Holznutzung und des Anteils langlebiger Holzprodukte, die Steigerung des Einsatzes von Altholz und der Kaskadennutzung sowie eine Erhöhung der Holzbauquoten in Wohn- und Industriebauten.
Meine Damen und Herren, ich lade Sie alle ein, Ende September zur Calenberger Straße zwischen dem MU und dem ML zu kommen, um zu sehen, was man aus Holz so alles schaffen kann.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die erste Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Herr Kollege Meyer. Bitte!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Angesichts der Tatsache, dass Sie eben erklärt haben, dass es bei der Flächenstilllegung von 10 % bleibt, frage ich die Landesregierung, ob sie damit dem Fraktionsvorsitzenden der CDU, Herrn Toepffer, mit seinen Aussagen, den Harz in der Kernzone mit nicht heimischen Baumarten aufzuforsten, die rote Karte zeigt.
Vielen Dank, Herr Meyer. - Für die Landesregierung antwortet Ihnen Frau Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Meyer, im Nationalpark Harz gibt es Richtlinien, was dort aufzuforsten ist. Die Richtlinien stehen für uns als Landesregierung fest. Von daher verstehe ich Ihre Frage nicht in Gänze.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die erste Zusatzfrage für die CDU-Fraktion stellt Frau Kollegin Meyer zu Strohen. Bitte!
Verehrte Präsidentin! Meine Frage ist: Der Förderansatz F des GAK-Rahmenplanes des Bundes, der ja jetzt neu überarbeitet worden ist, sieht auch
die Möglichkeit der Förderung der Waldbrandvorsorge vor. Vor dem Hintergrund, dass wir in Niedersachsen zwei sehr trockene Sommer hatten, stelle ich die Frage: Beabsichtigt die Niedersächsische Landesregierung bzw. das Ministerium eine entsprechende Förderung?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Förderung der Waldbrandvorsorge ist für das nächste Jahr vorgesehen. Der Mitteleinsatz kann zurzeit noch nicht genau beziffert werden, da wir in diese Richtlinie auch die Ergebnisse der Waldbrandexpertenkommission des MI, die Ende des Jahres vorliegen werden, aufnehmen wollen. Schon jetzt steht aber fest, dass uns die Waldbrandvorsorge in Zukunft intensiver beschäftigen wird als bisher. Wir haben es mit Blick auf die besondere Betroffenheit der Länder MecklenburgVorpommern und Niedersachsen in einer Besprechung am 23. August 2019 auch schon angedacht. Diesem Thema werden wir in den Planungen und auch beim Aufbau der Wälder höchste Aufmerksamkeit widmen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die zweite und damit letzte Zusatzfrage für die CDU-Fraktion stellt Herr Kollege Dr. Mohrmann. Bitte!
Sehr geehrte Frau Ministerin, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich möchte fragen, ob für eine standortgerechte Wiederbewaldung ausreichend natürliches Saat- und Pflanzgut zur Verfügung steht.
menproduktion unserer Bäume kann im Gegensatz zu Landwirtschaft und Gartenbau nicht durch begleitende Maßnahmen wie z. B. Bewässerung gefördert werden. Auch geeignetes Saat- und Pflanzgut steht nicht unbegrenzt zur Verfügung. Die Wiederbewaldung der neu entstandenen Freiflächen - wir reden hier über eine Fläche von 25 000 Fußballfeldern - wird sich über mehrere Jahre hinziehen. Diese Zeit müssen wir nutzen, um ausreichendes und staatlich kontrolliertes Saat- und Pflanzgut standortgerechter Baumarten zu ernten und anzuziehen. In diesem Prozess befinden wir uns derzeit, unterstützt durch unsere forstliche Versuchsanstalt in Göttingen und auch mithilfe des Waldbeirates.