Anette Meyer zu Strohen
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie wir soeben gehört haben, haben zum 1. Dezember die vier Regionalen Landesämter für Schule und Bildung als neue nachgeordnete Behörden des Kultusministeriums ihre Arbeit aufgenommen. Sie treten die Rechtsnachfolge der Landesschulbehörde an.
Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir die im Kabinettsbeschluss getroffenen Festlegungen hinsichtlich der Behördenbezeichnung, der örtlichen Zuständigkeitsbereiche sowie der Amtsbezeichnung der Behördenleitungen auf gesetzlicher Ebene um.
Aus dem Drei-Ebenen-System aus Ministerium, Landesschulbehörde und Regionalabteilungen
wird nun ein Zwei-Ebenen-System aus Ministerium und Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung.
Der Titel „Regionale Landesämter für Schule und Bildung“ kommt nicht von ungefähr; denn auch die frühkindliche Bildung wird als eigenständiges Dezernat aufgenommen und neugeordnet.
Während zentrale Steuerungselemente im neuen Referat S im Ministerium angesiedelt sind, werden die Landesämter als nunmehr eigenverantwortliche Schulbehörden gestärkt. Hier zeigt sich, dass die regional unterschiedlichen Belange von Schulen, Kitas, Studienseminaren sowie Lehrer-, Eltern- und Schülerschaft Ausgangspunkt für die Umstrukturierung waren und sind.
Meine Damen und Herren, das ist gut so. Ich hoffe sehr, dass durch diese Organisationsveränderungen auch die Ziele oder notwendigen Verbesserungen möglichst zügig erreicht werden. Das heißt, sie sollen helfen, Service für unsere Schulen zu verbessern, besser zu informieren und stärker bedarfsorientiert zu beraten. Doppelstrukturen, unklare Zuständigkeiten und unklare Fehlerquellen sollten der Vergangenheit angehören.
Meine Damen und Herren, Sie sehen: Es ändert sich nicht nur das Klingelschild. Nein, auch ein Blick hinter die Haustür lohnt sich und zeigt: Es wird weitergewerkelt. Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Die Umstrukturierung wird uns weiterhin begleiten. Vor diesem Hintergrund sind
wir Kultuspolitiker sehr gespannt auf die Ausführungen der Staatssekretärin am 15. Januar im Kultusausschuss darüber, wie die gewünschten Verbesserungen umgesetzt werden sollen.
Für die CDU-Fraktion darf ich dem Minister und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Umsetzung dieses Projektes weiterhin alles Gute wünschen und für die geleistete Arbeit herzlich danken. Ich denke, es war nicht immer ganz einfach, das umzusetzen.
Wir stimmen den vorliegenden gesetzlichen Änderungen natürlich zu und werden den Prozess weiterhin eng begleiten.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen enthält sicherlich viel Wünschenswertes. Sie haben es angesprochen. Er ist hier 2016/2017 schon einmal behandelt, aber nicht zu Ende beraten worden. Aber auch die Koalition von CDU/CSU und SPD auf der Bundesebene hat es im Koalitionsvertrag festgeschrieben: Regeln für den Handel mit und die private Haltung von exotischen Tieren und Wildtieren sowie ein Verbot des Imports von Wildfängen in die EU sind dort festgeschrieben.
Ebenfalls will die Bundesregierung gewerblichen Tierbörsen, die mit Exoten handeln, einen Riegel vorschieben. Wir befürworten sicherlich wesentliche Punkte des Antrages, wie z. B. bundeseinheitliche Informationen für Tierhalter durch Zoohandel oder die Einführung von Sachkundenachweisen für Züchter, Verkäufer und Halter. Sachkundenachweise machen auch deshalb Sinn, weil es bei der Haltung von Exoten natürlich auch zur Verletzung oder zur Vergiftung des Halters kommen kann. Weiterhin führt auch eine nicht artgerechte Haltung
zu erheblichen Leiden und Schmerzen bei den betroffenen Tieren, die natürlich vermieden werden können. Auch das ist nicht hinnehmbar.
Natürlich - Sie haben es ausgeführt - darf man nicht alle privaten Tierhalter unter Generalverdacht stellen; denn die meisten - und viele Private - halten ihre Tiere sehr verantwortungsvoll und legen auch großen Wert auf die Unterbringung.
Auch dem Internethandel und dem postalischen Versand von Exoten und Wildtieren müssen Grenzen gesetzt werden, da hierdurch natürlich großes Tierleid entsteht. Das entspricht in keiner Weise unserer Vorstellung von einem anständigen Umgang mit Lebewesen.
Bilder von verschnürten Papageien in Paketen oder verdursteten oder verhungerten Wildtieren sollte es in der Zukunft nicht mehr geben. Die Hintermänner solcher Machenschaften sind zu ermitteln und zu bestrafen.
Ebenfalls müssen die Auffangstationen, Tierheime und auch unsere Zoos - wir haben einen in Osnabrück, und auch dort werden Tiere über den Zaun geworfen - sich um diese Exoten kümmern. Neue Halter werden auch nicht gefunden werden können, da man diese Tiere nicht mehr vermitteln kann. Sie müssen dann aber auch angemessen unterstützt werden; denn die artgerechte Haltung dieser Tiere ist extrem teuer und aufwendig.
Ein unklarer Punkt ist für mich, inwieweit das Land Niedersachsen die Forschung zum Thema Zoonosen unterstützen kann und sollte, auch vor dem Hintergrund des Haushaltes. Bereits 2016 haben sich die Bundesministerien für Bildung, Forschung, Ernährung, Landwirtschaft sowie Gesundheit zusammengeschlossen und ihre seit 2006 bestehende gemeinsame Forschungsvereinbarung zu Zoonosen erneuert.
Über 40 Millionen Euro sind für diesen Forschungsschwerpunkt bereitgestellt worden. Auch aus meiner Sicht gehört die Zoonosen-Forschung in die Fachinstitute auf Bundesebene. Außerdem ist mir schleierhaft, wie eine Rücknahmepflicht für Tiere aussehen und vor allem rechtssicher gestaltet werden könnte und ob diese überhaupt Nutzen hat, um die Lage für Tiere zu verbessern.
Insofern begrüße ich es, wenn sich der zuständige Ausschuss mit den wesentlichen Fragen des vorliegenden Entschließungsantrages intensiv auseinandersetzt. Betonen möchte ich noch einmal, dass wir als CDU-Fraktion gegen jede Form des illegalen Exotenhandels sind und auch solche Aus
wüchse bekämpfen. Dafür benötigen die Behörden dann aber übrigens auch genügend Personalressourcen. Im Ausschuss werden wir dann sicher auch erfahren, welche Forderungen Ihres Antrages durch Handeln der Bundesregierung schon erledigt sind bzw. wie weit die Bundesregierung mittlerweile in der Umsetzung ihrer Maßnahmen gegen den Exotenhandel und für eine bessere Aufklärung von Tierhaltern ist.
Meine Damen und Herren, ich glaube, wir sind uns alle einig, dass in der Haltung von und in dem Handel mit Exoten und Wildtieren Verbesserungen möglich sind und wir im Ausschuss zu klaren Ergebnissen kommen, mit welchen konkreten Maßnahmen wir dazu beitragen können.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über welches Gesetz wir gleich abstimmen, ist schon gesagt worden. Anlass für die Änderung unseres Ausführungsgesetzes waren
hauptsächlich begriffliche Änderungen bei den Zuständigkeiten. Diese redaktionellen Änderungen müssen entsprechend in unser Gesetz übernommen werden.
Aus der Verbändebeteiligung sind jedoch auch einige wichtige und sinnvolle inhaltliche Anregungen gekommen, die in den Gesetzentwurf aufgenommen worden sind.
Das ist erstens die Schaffung einer gesetzlichen Regelung für die Kalkulation der wirtschaftlich notwendigen Kosten im Rahmen des öffentlichen Auftrags der Beseitigung. Diese Regelung wird für alle Beteiligten zu mehr Klarheit und Transparenz bei der Kostenermittlung führen.
Zweitens gibt es eine Änderung bezüglich der Kostenerstattung an den Inhaber der Beseitigungseinrichtung. Das ist von Frau Logemann vorhin schon ausgeführt worden. Künftig wird die Tierseuchenkasse 60 % des Verlustes direkt erstatten, und die Kommunen werden ihren Kostenanteil von 40 % beisteuern. Durch diese neue Regelung erhält die Tierseuchenkasse viel bessere Möglichkeiten, ihr Prüfrecht effektiv durchzusetzen; denn sie hat nun direkten Zugriff auf die Beseitigungseinrichtung und deren Unterlagen.
Drittens ist die Regelung zu nennen, dass die Kosten der Beseitigung von Tieren - es wurde beschrieben, was für Tiere da entsorgt werden, auch Transporttiere - von den Verursachern zu tragen sind. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Tierseuchenkasse und die Landkreise und kreisfreien Städte nicht mehr für die Beseitigungskosten für Tiere aufkommen müssen, die nicht aus Niedersachsen stammen.
Die letzte Anregung, die übernommen wurde, ist die Einführung eines Prüfrechts nicht nur für die Tierseuchenkasse, sondern auch für die Kommunen, verbunden mit der Sicherstellung, dass sich beide die Prüfergebnisse wechselseitig unverzüglich mitteilen. Dadurch werden mögliche Unklarheiten in Abrechnungen und Kostenerstattungen in Zukunft schneller aufgedeckt werden können, sodass hier effektiv gegengesteuert werden kann.
Die Anpassung dieses Gesetzes war notwendig, und es ist erfreulich, dass wir den Anstoß des Bundes nutzen konnten, und die inhaltlichen Verbesserungen, die ich aufgeführt habe, eingearbeitet werden konnten. Insgesamt sind jetzt mehr Klarheit und Transparenz vorhanden, und es wird auch zu Kosteneinsparungen kommen. Das kann sich unter Umständen sogar positiv auf die Höhe der Beiträge zur Tierseuchenkasse auswirken.
Ich möchte noch schnell auf das eingehen, was von den Grünen vorhin gesagt wurde.
Wir haben im Ausschuss darüber diskutiert. Die Datenübermittlungspflicht der Inhaber von Beseitigungseinrichtungen sollte erweitert werden. Es ist aber nicht klar geworden, wer die Daten liefern soll. Wir haben im Ausschuss darüber gesprochen, ob das die Fahrer machen sollen. Die haben aber die Kompetenz nicht. Außerdem ist es mit der Datenschutz-Grundverordnung gar nicht vereinbar. Ferner wurde vom GBD gesagt, dass das Tierkörperbeseitigungsrecht rechtssystematisch nicht der richtige Ort dafür ist. Die Spitzenverbände haben ebenso offengelassen, wofür sie das haben möchten. Im Grunde ist gar nicht klar geworden, wer das haben will. Ich sage mal: So einfach kann man Daten nicht weitergeben. Ich denke auch nicht, dass das bei Tierschutzvergehen rechtens wäre. Darüber wird man sich noch speziell zu unterhalten haben, wenn Sie das weiterhin fordern. In dieses Gesetz jedenfalls passt es nicht hinein, dass einfach Daten übermittelt werden.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lesen bildet - so sagt man. Für viele Kinder, aber auch Erwachsene ist Lesen eines der schönsten Hobbys. Man wird vielleicht ruhiger, kann dem Alltag entfliehen. Man kann in andere Welten und Geschichten reisen - unserer Fantasie sei Dank. Doch bei diesem Hobby passiert noch viel mehr. Wenn Kinder regelmäßig lesen, steigern sie ganz nebenbei ihre Konzentrationsfähigkeit, erweitern ihren Wortschatz und entwickeln ein eigenes Gefühl für Schrift und Sprache.
Lesen ist - neben Rechnen und Schreiben - eine der drei elementaren Grundkompetenzen. Deshalb kann ich auch einige Punkte aus dem vorliegenden Antrag unterstützen. Je früher und je besser unsere Kinder lesen lernen, umso mehr Gewinn können sie daraus für ihr späteres Leben ziehen. Lesen ist schlichtweg unabdingbar für einen erfolgreichen Bildungsweg und ein elementarer Grundstein für das spätere Berufsleben. Daneben ist Lesen - vor
allem auch Lesekompetenz - unverzichtbar für eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben.
Ein weiterer Aspekt, bei dem die Lesekompetenz zum Tragen kommt, ist die freie Meinungsbildung. Ohne hinreichende Lesefähigkeiten ist es bei der heutigen Informationsflut kaum möglich, sich ein differenziertes Meinungsbild zu den unterschiedlichsten Themenkomplexen zu machen. Es ist deshalb wichtig, dass wir uns der Förderung dieser Grundkompetenz widmen.
Aber das machen wir auch schon. In Niedersachsen gibt es schon zahlreiche Projekte und Initiativen - einige wurden vorhin schon erwähnt -, die zur Verbesserung der Lesekompetenz unserer Kinder beitragen. Seit 2004 haben wir die Akademie für Leseförderung; diese ist in Deutschland einzigartig. Getragen vom Kultusministerium und vom Wissenschaftsministerium, will sie Lesefreude wecken, Lesekompetenz stärken und das Lesen fördern. Die Lesementoren- und Lesepatenprogramme werden auch bereits besonders gefördert; sie wurden vorhin schon hervorgehoben. Außerdem ist ein landesweites Netzwerk zur Leseförderung geschaffen worden, das kontinuierlich ausgebaut wird. Weiter- und Fortbildungsangebote sind schon heute elementarer Bestandteil des Veranstaltungsprogrammes. Will man das Lesen landesseitig fördern, wäre das hier sicherlich eine richtige Anlaufstelle.
Das Lesepatenprogramm läuft übrigens in meiner Heimatstadt Osnabrück bereits sehr gut. Engagierte Ehrenamtliche kommen für ein bis zwei Stunden in die Grundschule, um dort individuell mit Schülern und Schülerinnern das Lesen zu üben. Ebenso können die Lesepaten in vielen Grundschulen auf gute Schulbüchereien zurückgreifen. Wir haben auch noch einen Bücherbus, der regelmäßig durch alle Stadtteile fährt, in dem sich Eltern und Kinder Bücher ausleihen können. Eine finanzielle Verbesserung der Ausstattung, wie unter Nr. 2 aufgegriffen, könnte diese Projekte natürlich stärken.
In der letzten Woche - das war überall klasse - fand wieder der Vorlesetag statt. Auch hier wird natürlich das Ziel verfolgt, Lesefreude und Leseinteresse zu wecken.
Lesen ist neben Schreiben und Rechnen jedoch nur eine der drei Grundkompetenzen, und diese sollten die Kinder natürlich Ende der 4. Klasse beherrschen. Das Kultusministerium hat bereits einiges veranlasst, damit nun alle diese drei ele
mentar wichtigen Grundkompetenzen bei den Grundschülerinnen und -schülern gestärkt werden. Die Lehrpläne für die Fächer Deutsch und Mathe an den Grundschulen wurden bereits überarbeitet. Ab der 5. Klasse haben die Lehrkräfte auch schon neue Materialien zum Rechtschreibunterricht bekommen. Das sind schon einmal erste und wichtige Maßnahmen, die helfen, die Rechtschreibkenntnisse unserer Kinder zu verbessern.
Zurzeit werden weitere Maßnahmen und Projekte zur erfolgreichen Vermittlung der Grundkompetenzen erarbeitet. Zwei Beispiele: Das neue Programm - das kennt auch Herr Försterling - „Lesen macht stark“, das neue Akzente der Leseförderung im Unterricht setzt, und die Etablierung von Schülerwettbewerben zur Rechtschreibung.
Liebe FDP, ich weiß nicht, ob der Vorschlag, im Primarbereich eine Stunde Deutsch pro Woche mehr einzuführen, tatsächlich umsetzbar ist. Wo wollen wir die zusätzliche Stunde herkriegen? Oder wir müssten eine Stunde streichen oder ganz viele zusätzliche Lehrkräfte bekommen. Das erscheint mir doch nicht sehr realistisch.
Über die Leseförderung in digitalen Medien haben wir gestern schon gesprochen. Ein Antrag ist verabschiedet worden.
Meine Damen und Herren, die Leseförderung in Niedersachsen stärken zu wollen, ist gut und richtig. Jedoch sollte man die Leseförderung immer nur im Kontext der drei Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen sehen. Die IQB-Studie - das wurde vorhin schon aufgeführt - hat noch große Defizite in den Kompetenzfeldern Zuhören, Orthographie und Mathematik aufgezeigt. Hier bestehen also insgesamt noch Förderbedarfe. Wie wir alle diese fördern können und bei welchen Vorschlägen der FDP wir uns dabei einig werden, werden wir im Ausschuss sehen und, ich denke, auch gemeinsam gut beraten.
Ich sehe also dieser Beratung über die Förderung dieser Grundkompetenzen unserer Kinder mit großem Interesse entgegen.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und hoffe, wir kommen zu einem guten Beschluss. Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in Niedersachsen noch über 9 200 Milchviehbetriebe - oder: leider nur noch. Diese sind überwiegend familiengeführt. Die Milchviehhaltung ist ein wichtiger Bestandteil unserer Landwirtschaft und in vielen Regionen prägend für unsere Kulturlandschaft - das haben wir gerade schon ausführlich von unserer Kollegin gehört.
Die Milchviehhaltung und die damit oft verbundene Weidehaltung gehören aber nicht nur zu unserem Landschaftsbild, sondern die Milchviehhaltung leistet auch einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Artenschutz. Bundesweit wird das Insektensterben hoch und runter diskutiert. Die Ursachen sind vielfältig; das wissen wir: Klimaveränderungen, Veränderungen der Kulturlandschaft. Aber fehlen die Tiere auf der Weide - und das sind in erster Linie Kühe von Milchviehbetrieben -, fehlt vielen Insekten die Nahrung und eine Brutstätte für die Fortpflanzung. Es geht dabei nicht nur um Wildbienen und Schmetterlinge; es geht auch um Käfer- und Fliegenarten. Viele von diesen können ohne tierischen Dung nicht überleben.
Wir brauchen also die Weidetierhaltung in Niedersachsen und ganz Deutschland und müssen sie entsprechend unterstützen.
Wir wollen deshalb, dass die GAP 2020 für den Bereich der Förderung benachteiligter Gebiete finanziell gut ausgestattet wird. So bekommen wir in Niedersachsen die Möglichkeit, Weidetierhalter gezielt zu unterstützen und die Grünlandbewirtschaftung flächendeckend zu erhalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Liberalisierung des EU-Milchmarkts und insbesondere die Entwicklung des Milchmarktes hin zu einem globalen Markt haben einerseits zu großen Chancen für unsere heimische Molkereiwirtschaft und anderseits - das ist die Kehrseite derselben Medaille - zu einer höheren Volatilität der Erzeugerpreise geführt. Dies hat in den vergangenen zehn Jahren und gerade in den letzten Jahren mehrere schwere Preiskrisen verursacht, die die Milcherzeuger in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten und in Liquiditätsengpässe gebracht haben. Diese Preiskrisen gab es zwar immer, aber die letzten waren besonders heftig. Daher ist es abso
lut notwendig, unsere Milcherzeuger dabei zu unterstützen, sich für den Markt fit zu machen.
Die Erzeuger müssen z. B. dabei unterstützt werden, wie sie sich stärker einem betriebsindividuellen Risikomanagement zuwenden. Dafür haben wir in Niedersachsen bereits ein gutes Beratungsangebot, z. B. durch die Landwirtschaftskammer. Dieses Angebot gilt es weiter auszubauen und gezielt weiterzuentwickeln, damit die Milcherzeuger auch selbst Preiskrisen wirksam begegnen können. Frau Logemann hat schon ausgeführt, wie man die eigentlichen Betriebsabläufe noch optimieren kann.
Eine Aufstockung der finanziellen Flankierung aus ELER-Mitteln wäre eine Möglichkeit, hier noch passgenauere Angebote zu schaffen, die einen niedrigschwelligen Zugang für alle Milchviehhalter bieten. Ein Beispiel für eine sinnvolle Maßnahme sind Schulungen für den Umgang mit Warenterminbörsen. Diese gehören in der Schweinehaltung schon lange zum Werkzeugkasten der Betriebsleiter, um Preise an der Börse abzusichern. Der Umgang mit solchen Instrumenten muss fester Bestandteil der Beratungsangebote sein, aber auch bereits in der landwirtschaftlichen Ausbildung zum kleinen Einmaleins für angehende Landwirte gehören.
Wir sind darüber hinaus der Auffassung, dass die Etablierung solcher Instrumente - also börsenbasierter Festpreismodelle ebenso wie von Warenterminbörsen auf der Bundesebene - weiter positiv begleitet werden muss.
Eine wichtige Aufgabe kommt aber der Branche insgesamt zu. Wir alle sind, wie vorhin schon erwähnt, auf die Sektorstrategie 2030 gespannt, die in Zusammenarbeit von Molkereiwirtschaft und Vertretern der Erzeugerverbände derzeit im Endspurt der Erarbeitung ist. Zur Grünen Woche im Januar 2020 soll die Strategie vorgestellt werden. Hier erwarten wir eindeutige Antworten auf die Frage, wie Lieferbeziehungen künftig ausgestaltet werden können, um Milchviehhalter und Molkereien in den offenen Märkten von heute Planungs-, Absatz- und Preissicherheit zu bieten.
Ebenso gilt es, eine moderne Branchenkommunikation und eine erfolgreiche Absatzförderung zu etablieren. Die Milchwirtschaft hat noch großes Potenzial zum Ausbau ihrer Wertschöpfung; denn mit Magermilchpulver wird kein Geld verdient.
Die Molkereien müssen also auf innovative und hoch verarbeitete Produkte setzen und neue Ideen dafür entwickeln. Deutsche Milchprodukte - Käse, Joghurt etc. - müssen eine weltweite Marke werden und mit einem entsprechenden Marketing zum Erfolg gebracht werden. Wie man das macht, machen uns z. B. die Iren vor.
Die Erwartungen an die Branche sind also hoch. Sollten diese nicht erfüllt werden, muss es möglich sein, den Artikel 148 der Gemeinsamen Marktordnung zur Anwendung zu bringen und den Aspekt der Milchmengenplanung notfalls staatlicherseits zu regeln. Ich bin aber der Meinung, dass dieses nur EU-weit erfolgen kann - und niemals eine Lex Deutschland; denn das würde unsere einheimische Wirtschaft schwächen.
Wenn alle Europäer und europäischen Nachbarn munter weiterproduzieren, bringt das auch nichts. Außerdem würde ein riesiger Apparat aufgebaut und müsste sozusagen auf Stand-by gehalten werden, um tatsächlich im Krisenfall handlungsfähig zu sein.
Zunächst sollten wir Vertrauen haben, dass die Milchwirtschaft -
- der Forderung der Politik nach einer Milchmengenplanung nachkommen kann. Ich sage nur: Unterstützen Sie die niedersächsischen Milchbauern auf ihrem Weg in den Markt! Unterstützen Sie unseren Antrag!
Vielen Dank.
Verehrte Präsidentin! Meine Frage ist: Der Förderansatz F des GAK-Rahmenplanes des Bundes, der ja jetzt neu überarbeitet worden ist, sieht auch
die Möglichkeit der Förderung der Waldbrandvorsorge vor. Vor dem Hintergrund, dass wir in Niedersachsen zwei sehr trockene Sommer hatten, stelle ich die Frage: Beabsichtigt die Niedersächsische Landesregierung bzw. das Ministerium eine entsprechende Förderung?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, es wurde schon mehrfach gesagt: Der Sommer 2018 war außergewöhnlich. Die lang anhaltende Hitze und die damit verbundene Dürre haben u. a. unseren Landwirten wirtschaftlich sehr schwer zu schaffen gemacht und waren teilweise existenzbedrohend. Aber unser Landwirtschaftsministerium und der Bund haben schnell mit einigen Sofortmaßnahmen, auf die ich gleich noch zu sprechen komme, reagiert.
Daher war der Antrag, den wir am 23. August im Plenum hatten - - - Vorhin wurden schon einige Redner zitiert. Was Sie Herrn Dammann-Tamke vorgeworfen haben, ist übrigens Unfug. Die Zahl war wirklich wirr gegriffen. Das konnten Sie gar nicht so beurteilen.
Inzwischen hat die Landesregierung uns - das wurde gerade gesagt - über die Wasserentnahmerechte in der Hauptberegnungsregion Lüneburger Heide unterrichtet. In der letzten Woche wurden wir auch noch über den Verfahrensstand bei den von Bund und Land bereitgestellten Dürrehilfen informiert.
Ich möchte nur kurz auf einige Punkte eingehen:
Land und Bund haben das Programm zusammen aufgelegt. Der Bund zahlt gut 17 Millionen Euro. Über die Kofinanzierung durch das Land Niedersachsen wurden weitere 17 Millionen Euro bereitgestellt. Rund 35 Millionen Euro stehen also zur Entschädigung unserer Landwirte für Ertragsausfälle zur Verfügung. Es wird noch verhandelt, ob wir eventuell Reste kriegen. Im Bund sind ja noch Mittel vorhanden. Vielleicht sind da noch Umschichtungen möglich.
4 500 Anträge auf Direkthilfe sind eingegangen. Auch das haben wir gehört. Ein Teil der Gelder ist ausgezahlt. Weitere Zahlungen erfolgen selbstverständlich. Die Anträge sind in Bearbeitung. Ich denke, dass sie nunmehr zügig beschieden werden können.
Erledigt haben sich natürlich auch andere Forderungen aus dem Antrag. Denn das Landwirtschaftsministerium hatte schon zum Zeitpunkt der Antragstellung vieles auf den Weg gebracht. Sie erinnern sich: Die Greening-Flächen haben wir zur Futternutzung freigegeben. Das Finanzministerium hat Steuerstundungen genehmigt. Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat den betroffenen Betrieben Darlehen zur Liquiditätssicherung bereitge
stellt. Die Direktzahlungen sind so früh wie möglich ausgezahlt worden. Das wissen Sie.
Meine Damen und Herren, es macht also wenig Sinn, sich weiter mit der vergangenen Dürre 2018 zu befassen. Denn klar ist: Aufgrund des Klimawandels wird es in Zukunft häufiger zu Extremwetterereignissen kommen. Wenn Dürre, Starkregen, Hagel und Spätfröste vermehrt auftreten, kommt es auch häufiger zu Ernteausfällen. Deswegen reichen Nothilfen im Krisenfall perspektivisch nicht. Vielmehr müssen wir grundsätzlich andere, bessere, innovative Lösungen finden. Wir müssen also die Frage beantworten, wie wir künftig mit solchen Krisen umgehen wollen.
Aus meiner Sicht sollten die Landwirte in die Lage versetzt werden, selber für Krisen vorzusorgen. Dafür möchte ich einige Ansätze nennen:
Erstens: die Entfristung der steuerlichen Gewinnglättung. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat am vergangenen Freitag in Berlin einen Kabinettsbeschluss zur entsprechenden Änderung des Einkommensteuergesetzes für den April dieses Jahres angekündigt.
Zweitens: die Schaffung einer Risikorücklage über drei Jahre im Steuerrecht, die es Landwirten ermöglicht, in guten Jahren für schlechte Jahre vorzusorgen.
Drittens: die Prüfung und gegebenenfalls Einführung einer staatlichen Unterstützung von Mehrgefahrenversicherungen. Dieses Thema wird von Bund und Ländern vorangetrieben. Die Agrarministerkonferenz hat den Bund mit einer Studie dazu beauftragt. Wichtig wäre auch, die Versicherungsteuer für Dürreversicherungen zu reduzieren. Andere EU-Länder wie Italien oder Frankreich - 0,3 % werden da nur gezahlt - fördern Mehrgefahrenversicherungen schon heute massiv.
Viertens müssen die Landwirte aber auch ihre Produktion an den Klimawandel anpassen. Um dies zu unterstützen, müssen Fördermittel für die Forschung bereitgestellt werden, z. B. um neue Anbausysteme zu erproben und in die Praxis einzuführen. Weiterhin ist es wichtig, die Pflanzenzüchtung bei der Entwicklung klimaangepasster Sorten zu unterstützen und auch die Möglichkeiten zur Bewässerung oder Frostschutzberegnung weiter auszubauen. Übrigens gibt es heute intelligente Beregnungssysteme.
Die Bundesregierung plant, neben der für den Herbst angekündigten Ackerbaustrategie auch eine Agenda zur Anpassung an den Klimawandel
auf den Weg zu bringen. Meine Damen und Herren, dies ist der richtige Weg. Denn das Dürrejahr 2018 hat uns gelehrt, dass Landwirte im Krisenfall Unterstützung brauchen. Es hat uns aber auch gelehrt, dass die Anpassung an den Klimawandel und damit verbundene Ernteausfälle auf Dauer andere Instrumente als kurzfristige, teilweise auch bürokratielastige Nothilfen erfordern.
Deswegen, meine Damen und Herren, lehnen wir den Antrag der AfD ab. Er hat sich ja auch erübrigt.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrten Damen und Herren! Alle meine Vorredner haben es schon gesagt: Dieser Antrag ist wirklich völlig überflüssig und raubt uns hier am Freitag noch viel Zeit.
Sie wissen: Alle Förderschulformen leisten einen wichtigen Beitrag zur Beschulung von Kindern mit Förderbedarf. Es bestehen keinerlei Überlegungen, die Förderschule Emotionale und Soziale Entwicklung abzuschaffen. Das Gegenteil ist richtig. Wir haben das im Koalitionsvertrag eindeutig formuliert. Ich zitiere: „Die Koalition wird keine weiteren Förderschulformen abschaffen.“
Vor einem Jahr haben wir den Förderschulen Lernen sogar Bestandsschutz bis 2028 gegeben. Damit bekommt Inklusion - da sind wir uns hier, glaube ich, alle einig - genau das, was sie braucht: mehr Zeit. Manchmal werden wir ja auch gerne als Inklusionsgegner dargestellt. Uns geht es aber nicht um das Ob, sondern um das Wie.
Die Förderschulen ES sind nach § 5 des Niedersächsischen Schulgesetzes eine Schulform des gegliederten Schulsystems in Niedersachsen. Somit ist diese Schule kein paralleles System. Alle Schülerinnen und Schüler benötigen professionelle individuelle Unterstützung. Die Landesregierung beweist insbesondere in der Förderschuldiskussion Sensibilität für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen.
In Niedersachsen ist die Inklusion auf einem guten Weg - auch mit, wenn nicht sogar wegen des Bestandsschutzes der hoch qualifiziert arbeitenden Förderschulen.
Sie alle wissen, dass die Herausforderungen in den Schulklassen heute sehr vielseitig sind. Es gibt Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf. Es gibt aber auch Schülerinnen und Schüler, die hochbegabt sind. Auch die müssen wir ihren Begabungen entsprechend fördern.
Hier zitiere ich erneut aus der Koalitionsvereinbarung, Zeilen 51/52: Das individuelle Kindeswohl und die Sicherung der Wahlfreiheit stehen im Mittelpunkt unserer Bildungspolitik. - Hierzu stehen
wir. Damit sind alle Schülerinnen und Schüler gemeint.
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist unumstritten, dass jede Schule auch eine inklusive Schule ist und wir die schulische Inklusion entsprechend den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen werden. Entscheidend bei der Inklusion sind für uns immer noch das Kindeswohl und die Wahlfreiheit der Eltern.
Sie alle wissen: Es gibt Kinder mit Förderbedarf, die in einer Regelschule sehr gut zurechtkommen. Für diese Kinder ist die inklusive Beschulung heute schon die richtige Wahl. Daher müssen wir an den Schulen auch zukünftig die notwendigen Voraussetzungen schaffen, um eine erfolgreiche inklusive Beschulung zu ermöglichen.
Es gibt aber auch Kinder, die jeden Tag traurig aus einer Regelschule nach Hause kommen, die dem Unterricht aus verschiedensten Gründen nicht folgen können, die nicht ausreichend betreut werden können und die es unter diesen Voraussetzungen eventuell nicht schaffen werden, einen Schulabschluss zu erlangen. Für diese Kinder bleibt die Förderschule der richtige Ort. Genau deshalb ist der Inklusionskompromiss unserer Koalition der richtige Weg. Er hat Zeit verschafft, die wir nutzen werden, um die inklusive Schule gemeinsam zu gestalten.
Ich möchte noch kurz auf den Landesrechnungshof eingehen.
In Ihrem Antrag kritisieren Sie die Vorgaben des Landesrechnungshofs. Aufgabe des Landesrechnungshofs ist es, den Haushalt des Landes und dessen Verwaltung auf Ordnung und Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns und wirtschaftlichen Einsatz der Mittel zu überprüfen. Er wirkt als finanzieller Berater für die Verwaltung und für uns, für das Parlament. Hierbei gibt er Empfehlungen ab - rein finanziell. Mit einer pädagogischen Einschätzung hat das nichts zu tun.
SPD und CDU haben sich in ihrem Koalitionsvertrag dazu bekannt, eine gute finanzielle und personelle Ausstattung zu gewährleisten. Sie haben sich dafür ausgesprochen, die Versorgung der inklusiven Schulen zu verbessern und zusätzliche Stellen zur Unterstützung der Arbeit der Lehrkräfte an den inklusiven Schulen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, wie ich es bereits eingangs wörtlich zitiert habe und hier nochmals ausdrücklich wie
derhole: Die Koalition wird keine weiteren Förderschulformen abschaffen - und dabei bleibt es.
Eigentlich könnte die AfD, Herr Rykena, ihren Antrag heute zurückziehen. Dann würden wir nicht noch mehr Zeit verlieren.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie alle wissen: Die Land- und Ernährungswirtschaft in Niedersachsen ist der zweitwichtigste Wirtschaftszweig nach der Automobilindustrie. Die Landwirtschaft und die mit ihr verbundenen vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereiche bringen eine gewaltige Wertschöpfung in unser Land und sichern viele Arbeitsplätze gerade im ländlichen Raum. Niedersachsen ist im deutschlandweiten Vergleich besonders stark in der Veredelungswirtschaft, in der Milcherzeugung und im Ackerbau. Darauf darf man stolz sein; denn das ist die Leistung unserer hoch engagierten Bäuerinnen und Bauern.
Leider haben in den letzten 17 Jahren sehr viele Betriebe ihre Hoftore für immer geschlossen. Besonders kleine Betriebe haben es wirtschaftlich schwer. Die Abnehmer der landwirtschaftlichen Erzeugnisse verlangen nach großen, einheitlichen Mengen. Zudem muss die Landwirtschaft heute zu Weltmarktpreisen produzieren und wettbewerbsfähig sein. Es kommen hohe Auflagen dazu, die die landwirtschaftlichen Betriebe erfüllen müssen.
Fakt ist, dass die Einhaltung aller Auflagen enorme wirtschaftliche Belastungen verursacht. Uns ist es gerade mit diesem Antrag wichtig, dass wir eine vielfältige Landwirtschaft erhalten und auch kleinere Betriebe darin unterstützen, sich zukunftsfest aufzustellen.
Sehr geehrte Damen und Herren, deshalb wollen wir die regionale Vermarktung für alle Organisationsformen der Landwirtschaft fördern. Gerade kleinere Betriebe haben ein großes Potenzial, mit der Direktvermarktung eine hohe Wertschöpfung
zu erzielen, da ja der Zwischenhandel wegfällt. Erfolgreiche Beispiele sind genannt worden: Hühnermobile, Fleisch- oder Milchautomaten, die eine relativ unkomplizierte Vermarktung ermöglichen.
Es gibt den Spruch: „Regional ist das neue Bio!“ Studien belegen, dass die Verbraucher gerne regionale Produkte einkaufen. Wir wollen dies weiter unterstützen und sehen unsere Marketinggesellschaft und die Landwirtschaftskammer dafür als die richtigen Partner. Viele Betriebsleiter und junge Landwirte wollen gerne den Hof übernehmen und haben oft innovative Ideen, wie Nischen besetzt werden können. Es kommt aber nicht zur Umsetzung, weil es an guter Beratung fehlt.
Dass sich der Mut lohnen kann, zeigen Beispiele von Start-ups, die in den letzten Jahren erfolgreich gegründet wurden. Ein Beispiel ist die GOOSIES Wurstwarenmanufaktur in Bakum, die auf die artgerechte Haltung von Gänsen setzt. Ein anderes Beispiel ist der Supermeatboy. Solche Ansätze wollen wir unterstützen. Betriebe, die einen neuen Beratungsweg gehen, müssen bestmöglich beraten werden, da es viele Fragen gibt: Buchführung, Lebensmittelrecht usw.
Wichtig ist es auch, Absatzwege vor Ort zu evaluieren und regionale Kooperationen voranzubringen. Wir glauben, dass das Potenzial für Regional- und Direktvermarktung in Niedersachsen hoch ist und wir diesen Schatz heben können. Wir sehen auch große Chancen in der digitalen Vermarktung. Hier gilt es auch zu evaluieren, wie verschiedene Plattformen und Apps genutzt und gegebenenfalls verbessert werden können.
Digitale Direktvermarktung bedeutet für viele eine Umstellung. Die Landwirte müssen über diesen Vertriebsweg informiert und gut und intensiv beraten werden. Gerade in dünn besiedelten Gebieten kann die digitale Direktvermarktung eine Alternative zum Hofladen sein. Der Erhalt kleinerer Höfe ist wichtig, um die Vielfalt der Landwirtschaft in Niedersachsen, aber auch die Attraktivität des ländlichen Raums zu sichern.
Meine Damen und Herren, nun sollten sich alle Beteiligten auf den Weg machen und unsere Landwirte proaktiv bei der Regional- und Direktvermarktung unterstützen. Lassen Sie es uns anpacken!
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja: Lesen, Rechnen, Schreiben - das sind elementare Kulturtechniken, ohne die sich unsere Gesellschaft nicht weiterentwickeln kann. Natürlich sind sie unabdingbar für einen erfolgreichen Bildungsweg unserer Kinder, und sie legen den Grundstein für das spätere Berufsleben. Kinder - das ist schon mehrfach angesprochen worden - müssen diese Grundtechniken bis zum Ende des vierten Schuljahres beherrschen. Denn wer in der Grundschule nicht richtig lesen, rechnen oder schreiben kann, wird das bis zum Schulabschluss nur schwerlich nachholen. Daher, liebe FDP, kann ich der Aussage des Titels dieser Aktuellen Stunde nur zustimmen.
Leider - das wurde ausgeführt - sieht die Realität in den Klassenzimmern aber anders aus. Das belegen die Ergebnisse der letzten IQB-Studie, aber auch die IGLU-Studie, die 2017 veröffentlicht wurde. Die Zahlen wurden genannt: 28 % der Schüler und Schülerinnen können am Ende der vierten Klasse nicht richtig schreiben; 13 % haben Schwierigkeiten beim Lesen, und 16 % sind zu schlecht in Mathe.
Das ist seit Jahren so. Auch niedersächsische Unternehmen klagen über Mängel in den drei Grundkompetenzen bei ihren Auszubildenden. Das muss sich ändern, und ich sage Ihnen: Das wird sich auch ändern. Denn wir sind ja schon dabei - und das werden wir in den kommenden Jahren fortsetzen -, intensiv daran zu arbeiten.
- Herr Försterling, das machen wir!
Zum Schuljahr 2018/2019 wurden die Lehrpläne für das Fach Deutsch an Grundschulen überarbeitet. Im letzten Monat bekamen die Lehrkräfte die neuen Materialien für den Rechtschreibunterricht ab Klasse 5. Sie haben das vorhin beklagt, aber auch das ist notwendig; denn wenn die Defizite behoben werden sollen, muss man auch in der Sekundarstufe I noch weiter helfen.
Das sind wichtige Maßnahmen, die dazu beitragen, die Rechtschreibkenntnisse unserer Kinder zu verbessern. Und: Das Kultusministerium erarbeitet zurzeit weitere Maßnahmen und Projekte zur erfolgreichen Vermittlung der Grundkompetenzen. Hier darf ich beispielhaft das Projekt „Lesen macht stark“ oder die Etablierung von Schülerwettbewerben zur Rechtschreibung nennen. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart ist, soll evaluiert werden, welche Lernmethoden die Schulen in Niedersachsen im Sinne der Eigenverantwortlichen Schule einsetzen. Hier wird - das wird gemacht! - die Methode „Schreiben nach Gehör“ kritisch überprüft.
Es ist kein Geheimnis, dass aus Sicht der CDU die Methode „Schreiben nach Gehör“ sofort abgeschafft werden könnte bzw. einer zusätzlichen Überprüfung nicht mehr bedürfte.
Sie wissen, dass wir diese Methode nicht so gut finden.
Meine Damen und Herren, für die bessere Bewertung des Lernstandes der Kinder und die nötige Information an die Eltern, auch mit Blick auf die Entscheidung, welche weiterführende Schule die richtige ist, wollen wir ab der vierten Klasse wieder Noten einführen.
Weiteren Handlungsbedarf zeigt die IQB-Studie auch beim Fach Mathematik. Wir alle wissen: Ge
rade diese Kenntnisse und das damit verbundene Gespür für Zahlen, Formen und komplexe Zusammenhänge sind in Zeiten zunehmender Digitalisierung in nahezu allen Lebensbereichen elementar und besonders für den Beruf existenziell. Schon heute unterstützen Fachberater für Mathematik unsere Schulen in der Weiterentwicklung ihres Unterrichts.
Wir setzen bei der Bildung auch schon vor dem Grundschulbereich ein. Es gibt für die Kitas den Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für die Drei- bis Sechsjährigen.
Die Sprachförderung beginnt bereits beim Kitabesuch, damit möglichst kein Kind seine Schullaufbahn mit Sprachdefiziten beginnt.
Bei allen Maßnahmen aber gilt: Bildungspolitik muss langfristig gedacht und geplant werden. Und sie muss sich ebenfalls kontinuierlich an die sich ändernden Schülerschaften anpassen und diese im Blick haben.
Vorhin war die Rede von multiprofessionellen Teams. Sie wissen, dass zurzeit an verschiedenen Schulen als Pilotprojekt das Programm „Schule [PLUS]“ läuft. Das ist schon mal ein Ansatz. Wir haben Schulen mit einem hohen Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund; die Inklusion greift usw. All das muss beachtet werden, und eigentlich muss man jede Schule individuell im Blick haben.
Deshalb setzt der aktuelle Haushalt, den wir in diesem Plenum beschließen werden, einen starken Schwerpunkt bei der Bildung. Meine Damen und Herren, wir lassen nicht zu, dass unsere Kinder bei den Grundkompetenzen abgehängt werden. Mit klugen Weichenstellungen sorgen wir dafür, dass sie bis zum Ende der vierten Klasse richtig rechnen, schreiben und lesen können.
Hierauf können sich die Eltern und Schüler in Niedersachsen verlassen.
Danke.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine Damen und Herren! In vielem sind wir uns ja einig: Gute Bildung ist der wichtigste Baustein, das Fundament und die Zukunft unserer Kinder. Gute Bildung und Ausbildung bestimmen, wie sich ein Berufsweg, ja, die ganze Zukunft entwickelt. Auch darin sind wir uns einig.
Gute Bildung, gute Lernbedingungen und die optimale Förderung eines jeden Kindes an allen Schulen in Niedersachsen wollen wir alle. Doch die Schulen in Niedersachsen haben eine sehr unterschiedliche Schülerklientel und stehen deshalb auch vor unterschiedlichen Herausforderungen. Das führt - dies ist schon ausgeführt worden - zu einem differenzierten Bedarf an Förderung und Unterstützung, der sich durch die gesellschaftlichen Entwicklungen kontinuierlich stärker ausprägt. Sie alle wissen, dass jedes dritte Kind - Tendenz steigend - heute bei nur einem Elternteil aufwächst. Auch verzeichnen wir eine zunehmende Kinderarmut. Viele Kinder müssen die Schule wechseln, weil sich die Eltern beruflich verändern. Integration ist - das wissen Sie - ein gewaltiges Thema. Gerade die Sprachförderung ist da zu bewältigen. Alle unsere Schulen sind inklusiv und beschulen auch entsprechend.
Das sind Entwicklungen, auf die Schule insbesondere dann reagieren muss, wenn soziale Hemmnisse es Eltern erschweren, ihre Kinder bei einem guten Start in das Bildungssystem zu unterstützen.
Meine Damen und Herren, beide Anträge greifen diese Problematik auf. Sie fordern ein System, mit dem Schulen anhand von festgelegten Sozialindikatoren Ressourcen bedarfsgerechter zugewiesen werden sollen - ein System, mit dem auf die heterogener werdende Schülerschaft und die daraus resultierenden besonderen Bedarfe reagiert werden soll.
So weit, so gut. Diese Forderung ist durchaus nachvollziehbar.
Eines haben Sie aber vielleicht vergessen, nämlich dass die Landesregierung bereits reagiert hat. Es werden schon viele Maßnahmen umgesetzt. Sie wissen das. Die Schulsozialarbeit ist als Landes
aufgabe in den nächsten Jahren finanziell abgesichert. Es kommen zusätzliche Stellen hinzu.
- In den nächsten Jahren. Nach der Mittelfristigen Planung kommen wir auf mehr als 1 000 Stellen.
Für die Umsetzung der Inklusion - auch das kann man nachlesen - werden zusätzliche sozialpädagogische Fachkräfte die Lehrkräfte an den Schulen unterstützen. Genau diese Stellen sollen an die Schulen mit besonderem Bedarf verteilt werden, und zwar anhand eines festen Kriterienkatalogs, den Sie ja auch fordern.
Ja.
2020 bis 2022. So ist das. Dann kriegen wir mehr als 1 000 Stellen. Insgesamt werden dafür 55 Millionen Euro eingestellt. Ab 2021/2022. Darauf muss man sich verlassen. Das wissen Sie aber auch.
Gut hilft hier der Orientierungsrahmen Kooperation soziale Arbeit in schulischer Verantwortung und Kinder- und Jugendhilfe. Ich kann für unsere Stadt sagen: Das funktioniert gut. Die sind dabei.
Das Letzte, was hier kritisiert worden ist, wird uns im Ausschuss sicherlich dargestellt, nämlich das neue Programm Schule [PLUS]. Die 20 ausgewählten Schulen müssen noch bis zu den Herbstferien erklären, ob sie daran teilnehmen wollen. Ich finde, das ist ein gutes Programm, das wir hier nicht gleich kleinreden sollten. Diese Schulen arbeiten ja in einem schwierigen sozialen Umfeld.
Das weiß ich; denn ich habe mit einem Schulleiter gesprochen. Mit diesem Programm sollen u. a. der Lebensort bzw. die sozialräumliche Ressource stärker in die Entwicklung der Schule einbezogen werden. Ich finde, das ist ein toller Ansatz. Wir sind hier also schon auf einem guten Weg, um Schulen, die vor allem vor pädagogischen und organisatorischen Herausforderungen stehen, zu unterstützen.
Den von Ihnen geforderten festen Kriterienkatalog, wonach die vorhandenen Ressourcen auf die Schulen verteilt werden, halte auch ich für absolut unabdingbar; denn Schulen mit besonderen Herausforderungen gibt es nicht nur oft in den großen Städten, sondern die gibt es mittlerweile auch auf dem Land, in den Regionen. Sie alle brauchen unsere Unterstützung.
Wir sind uns also einig: Unsere Schulen müssen zukünftig noch stärker unterstützt werden. Jetzt gilt es, die optimale Form der Unterstützung zu finden. Ob nun das Bremer Sozialindikatorensystem oder der Hamburger Sozialindex die passende Lösung für die Verteilung von Ressourcen ist, wage ich zu bezweifeln. Ich habe die 18-seitige Antwort des Bremer Senats an die Bürgerschaft auf eine Anfrage der Linken vom Dezember gelesen, Sie sicherlich auch. Ich konnte darin nicht so ganz etwas Erhellendes finden. Das Gleiche gilt übrigens für das Hamburger Modell. Niedersachsen ist ein Flächenland und hat von daher auch ganz andere Strukturen als diese beiden Stadtstaaten.
Außerdem treibt mich die Sorge um, ob ein transparentes und allzu einsichtiges Sozialindikatorensystem am Ende vielleicht nicht auch zu einem negativen Stigma für die Schulen führt. Ich weiß nicht, ob wir Lehrer finden werden, die dort gern unterrichten wollen. Ich weiß auch nicht, ob es sich Eltern nicht gut überlegen, dort ihr Kind anzumelden. Was ich aber sicher weiß: Mit der Einführung des Index ginge für Niedersachsen zudem ein riesiger - ich will nicht „gigantischer“ sagen - Verwaltungsaufwand einher; denn die Bezugsgrößen für den Index sind schwer zu ermitteln.
Ich habe also große Bedenken, immer mehr Geld für bürokratische Dinge anstatt für die Arbeit am Schüler direkt auszugeben. Mit dem Indikatorensystem, wie Sie es fordern, wäre der Ruf nach einem Umverteilungsverfahren aller Personalressourcen im Bildungssystem nicht weit.
Ich denke, Ihre Anträge sind gut gemeint, vielleicht aber noch nicht ganz zu Ende gedacht. Vielleicht wäre es sinnvoller, erst einmal weiter an der Personalausstattung zu arbeiten. Unser bestehendes System aus Schulsozialarbeitern und multiprofessionellen Teams, die wir ja schon haben, sollte anhand sozialer oder fester Kriterien weiter ausgebaut werden. Ein Ziel haben wir gemeinsam: Wir wollen jedem Kind die bestmöglichen Bildungschancen mit auf den Weg geben. Ob letztlich ein kompliziertes, verwaltungsaufwendiges und vielleicht auch stigmatisierendes Sozialindikatorensystem der richtige Weg ist, ist in den kommenden Wochen zu diskutieren. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich zu den inhaltlichen Punkten Ihres Antrages komme, möchte ich eines vorwegschicken: Der Antrag kommt in einer Zeit, in der sich der Milchmarkt bzw. die Erzeugerpreise gerade stabilisiert haben, und zwar nicht durch die Einmischung des Staates, sondern durch die Entwicklung am Markt. So muss es auch sein, und so ist es auch politisch gewollt. Denn die Milchquote - und das kann ich selber wirklich gut beurteilen - hat außer Bürokratie nachweislich nichts, aber auch überhaupt gar nichts gebracht.
Und wenn Sie der Meinung sind, man könnte Mengen regeln oder steuern, dann kann ich Ihnen heute schon sagen: Dadurch werden Sie zukünftig keinen einzigen Betrieb in Niedersachsen retten.
Zu Ihrem Antrag: Wir werden es wohl kaum begrüßen, dass es der ehemalige Landwirtschaftsminister nach dem Wegfall der Ausgleichszulage für Dauergrünland versäumt hat, die versprochene Weidetierprämie rechtlich auszugestalten und mit Finanzmitteln auszustatten.
Sie wurde nicht beantragt - das alles kann man nachlesen -, und es waren keine Haushaltsmittel eingestellt, Herr Meyer. Das ist doch Fakt! Das denke ich mir doch nicht aus!
Es ist schon bemerkenswert, wie nun immer wieder von den Grünen versucht wird, unserer Landwirtschaftsministerin diesen Schwarzen Peter zuzuschieben. Es sind überhaupt keine Gelder vorhanden gewesen.
Meine Damen und Herren, wir arbeiten lieber konkret an einer vernünftig ausgestalteten Förderung in der kommenden Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik. Hier werden für den ländlichen Raum, also auch für die zweite Säule, in der wir Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen gezielt fördern können, die Weichen gestellt. Dazu gehört z. B. der Erhalt von Grünland, der eine wichtige Rolle spielen wird, insbesondere dort, wo - wie von Ihnen gefordert - unsere typischen Kulturlandschaften sind. Die Beweidung spielt dabei selbstverständlich eine große Rolle.
Auch das Weidemilchlabel werden wir weiter unterstützen. Erfreulich ist, dass LEH und Molkereien hier mit im Boot sind. Die Vermarktung von Weidemilch wird kontinuierlich ausgedehnt. Davon profitieren die Milcherzeuger.
Unverständlich ist hingegen Ihre Forderung an die Landesregierung, die Erhöhung der Tierzahlobergrenze im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms rückgängig zu machen. Wir wollen kein AFP in der Schublade, dessen Mittel nicht abgerufen werden, weil die Bedingungen für die landwirtschaftlichen Betriebe gar nicht landwirtschaftlich darstellbar sind.
- Ist doch Unfug! 600 ist eine hervorragende Zahl. Das ist fundiert bewiesen.
Wir wollen nämlich ein AFP, das besonders tiergerechte Haltung fördert, und wir wollen, dass möglichst viele Tiere von diesen verbesserten Haltungsbedingungen profitieren.
Das gelingt nur, wenn die Förderung auch für die Landwirte attraktiv ist. Eine wirtschaftliche Bestandsobergrenze ist dafür unverzichtbar. Außerdem - das wissen auch Sie - reduzieren sich die Stallbaukosten pro Tierplatz mit steigender Tierzahl. Deshalb ist 600 genau die richtige Zahl.
Wer ein Mehr an tiergerechter Haltung will, muss diese Fakten zur Kenntnis nehmen.
Ich komme zu den Forderungen, die Sie an den Bund richten.
Sie haben recht: Es ist richtig, dass sich das Rohmilchangebot erst mit deutlicher zeitlicher Verzögerung an schlechtere Marktbedingungen anpasst. Es muss Instrumente geben - das wollen auch wir -, um diesem Problem zu begegnen. Diese Instrumente müssen aber in erster Linie von den Marktbeteiligten und nicht von staatlicher Seite entwickelt werden. Deshalb ist nicht der Bund aufzufordern, sich staatlicherseits in Lieferbeziehungen einzumischen, sondern die Wirtschaft - auch das haben Sie vorhin ausgeführt - muss hier endlich zu fairen und vernünftigen Regelungen kommen. Die Agrarministerkonferenz hat, soweit ich weiß, Ende April die Wirtschaft schon aufgefordert, ihre Systeme zur Verbesserung der Mengenplanung offenzulegen.
Meine Damen und Herren, es ist ja nicht so, dass die Molkereien ganz untätig wären. Hier ist einiges im Fluss. Zum Beispiel werden Kündigungszeiten verkürzt, werden Festpreismodelle erprobt und, wie ich in top agrar lesen konnte, ist die bayrische Milchindustrie schon jetzt mit großen Veränderungen auf die Milchproduzenten, die Landwirte, zugekommen.
Eine Übersicht all dieser Maßnahmen hat der Milchindustrieverband schon vor wenigen Tagen - ich sagte es - zusammengestellt, sicherlich auch auf Forderung der Länderagrarminister.
Einen letzten Punkt möchte ich noch ansprechen: Die Vorhaltung eines dauerhaften Kriseninstruments zur Verringerung der Milchanlieferung auf EU-Ebene wäre die Ultima Ratio. Denn eines ist doch hoffentlich klar: So ein Kriseninstrument vorzuhalten, das binnen kürzester Zeit einsatzfähig sein müsste, wie bei der Milchquote - es müsste ein kompletter Verwaltungs- und Sanktionsapparat geschaffen werden -, scheint nicht umsetzbar. Denn so ein System müsste sozusagen in guten Zeiten im Stand-by stehen, um sofort einsetzbar zu sein. Wer soll das bezahlen? Wir haben es ausgeführt: Wir sind mitten in den Diskussionen über den Finanzrahmen der Europäischen Union und über die Finanzierung der Agrarpolitik, die mit massiven Kürzungen zu rechnen hat. Wir alle wissen noch nicht, was der Brexit mit sich bringen wird. Sich eine teure Krisenbürokratie zu leisten, kann nicht der richtige Weg sein.
Ich persönlich bleibe dabei: Verantwortlich für den Milchmarkt und stabile Erzeugerpreise sind die Marktbeteiligten. Die Wirtschaft muss weiter an der Wettbewerbsfähigkeit arbeiten und zu vernünftigen Lieferbeziehungen mit den Milcherzeugern kom
men. Auch setzen wir uns dafür ein, dass unsere Bundesministerin Julia Klöckner auf Bundesebene einen Milchgipfel einberuft, der alle Beteiligten an einen Tisch bringt, um zukunftsfähige Liefermodelle zu diskutieren.
Auch ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erstens. Wenn die Mittel da sind - da hat unsere Landwirtschaftsministerin recht; wir sind in den Verhandlungen -, will sie gerne das Geld zur Verfügung stellen, wenn man weiß, woher es kommt.
Zweitens. Dass wir Melkroboter haben, ist rein von der Tierhygiene und Tiergesundheit her wunderbar, und sie entlasten die Arbeitskraft.
Drittens muss ich einmal sagen: Sie haben fünf Jahre lang Zeit gehabt, dieses alles zu tun. Die Butterberge, die Magermilchhaltung, die Vorräte, die es gibt, stammen tatsächlich aus der Milchkrise. Die werden abgebaut. Das haben Sie gelesen. Und soweit ich informiert bin, beabsichtigt die EU auch nicht, Entsprechendes einzubauen.
Einen letzten Satz noch. Was hilft es, wenn wir hier in diesem Land über Milchmengenreduzierung reden und außerhalb der EU die USA und Argentinien - über Russland will ich schon gar nicht sprechen - massenhaft aufrüsten? Wir fangen an, kleinteilig zu reden: Je 300 Kühe müssten es sein, und das rettet uns. - Ich sage Ihnen, auch 600 Kühe müssen sein. In irgendeiner Form muss unsere Landwirtschaft wettbewerbsfähig sein.
Das ist eine gute Tierzahl - Roboter, Stallhaltung. Glauben Sie mir, auch in einem Stall mit 600 Kühen ist alles genauso top in Ordnung wie in einen Stall mit 300 Kühen.
Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der ständigen Diskussionen über die erste und die zweite Säule möchte ich die Ministerin bitten, genau zu erläutern, welchen Effekt die erste Säule auf die Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe hat.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie Sie alle wissen, ist mit der Änderung des Tierschutzgesetzes ab dem 1. Januar 2019 vorgesehen, dass in Deutschland kein männliches Ferkel mehr ohne Betäubung und Schmerzausschaltung kastriert werden darf. Trotz einer Übergangsfrist - das wurde schon beschrieben - konnte bei diesem Problem bis heute kein Königsweg gefunden werden.
Aus unserer Sicht ist die Kastration männlicher Ferkel notwendig, um die Vermarktung sicherzustellen. Durch einen Verzicht auf die Kastration würden unsere Ferkelerzeuger massiv an Wettbewerbsfähigkeit verlieren und auf ein Desaster zusteuern.
Bislang gibt es in Deutschland drei Alternativen. Sie wurden vorhin schon kurz beschrieben: die Jungebermast, die Impfung gegen Ebergeruch sowie die Kastration unter Narkose, mittels Inhalations- oder Injektionsnarkose. Einige unserer europäischen Nachbarn arbeiten inzwischen mit dem vierten Weg: Dänemark, Schweden und Norwegen. Dadurch, meine Damen und Herren, sind unsere niedersächsischen und deutschen Ferkelerzeuger also schon heute benachteiligt.
Ich komme zur Jungebermast. Die Ebermast stellt die Landwirte sowohl in der Fütterung als auch in der Haltung vor große Herausforderungen. Eber
sind nun einmal lebhafter, tragen Rangkämpfe aus, verletzen sich, und das kann im Sinne des Tierschutzes kein Gewinn sein. Das müssten auch die Grünen wissen.
Das noch größere Problem ist allerdings die Vermarktung. Die Qualität des Fleisches, die Geruchsabweichungen beim Fleisch, führen dazu, dass Schlachtunternehmen nicht unbegrenzt Jungeber vermarkten können. Die Ebermast wird hier bei uns eine Nischenlösung bleiben und ist keine Alternative.
Kommen wir zur Impfung: Bei dieser Methode werden die Tiere zweimal - sogar bis zu dreimal - mit dem Impfstoff Improvac geimpft. Es bilden sich Antikörper, und die Bildung von Geschlechtshormonen wird gehemmt. Auch diese Methode ist kritisch zu sehen. Sie bedeutet einen immensen Arbeits- und Kostenaufwand. Auch unter dem Aspekt des Arbeitsschutzes ist sie kein Favorit. Denn die Tierhalter können sich dabei auch selbst Schaden zufügen. Weiter stellt sich die Frage - und diese Frage ist zentral -: Akzeptieren die Verbraucher diesen Eingriff in den Hormonhaushalt, und verstehen sie, dass es sich um eine Impfung und nicht um eine Hormonbehandlung handelt?
Die dritte Alternative hat zwei Methoden. Bei beiden werden die Ferkel unter Vollnarkose gelegt. Die Inhalationsmethode mit dem Wirkstoff Isofluran - das wurde vorhin bereits gesagt - wird ja noch erprobt, bei Neuland und bei einigen anderen Betrieben. Der Wirkstoff ist nur unter ganz engen Voraussetzungen einsetzbar und mit hohen Kosten verbunden.
Die Injektionsmethode hat das Problem der Nachschlafphase. Die Ferkel kühlen aus und können erdrückt werden. Die Todesrate ist hier eindeutig zu hoch, und das ist auch nicht praktikabel.
Ich stelle also fest: Alle Alternativen, die wir haben, sind nicht praktikabel und haben große Probleme.
Der vierte Weg ist die Kastration unter örtlicher Betäubung, der Lokalanästhesie. Hier werden die Ferkel mit dem Wirkstoff Lidocain in den Hodensack betäubt. Man kann auch noch ein Schmerzmittel gegen den Wundschmerz geben. Der Vorteil ist eindeutig: Es fehlt die Nachschlafphase, und es ist ein geringer apparativer Aufwand.
Wir wünschen uns von der Bundesregierung, unseren Ferkelerzeugern den vierten Weg freizumachen und folgende Maßnahmen zu ergreifen:
Der Wirkstoff Lidocain muss auch für die Ferkelkastration freigegeben werden. Es müssen die rechtlichen Bedingungen dafür geschaffen werden, dass die Ferkelerzeuger die Lokalanästhesie selbst durchführen können. - Voraussetzung muss natürlich eine entsprechende Schulung sein.
Herr Meyer, Sie waren doch mit den Grünen mit einem riesigen Tross in Schweden. Dort wird das doch schon praktiziert schon. Das fanden Sie doch so klasse.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vierte Weg ist tierschutzkonform, praktikabel und kostengünstig. Dänemark, Schweden und Norwegen haben das erkannt. Und wenn wir jetzt nicht handeln, verlieren unsere Ferkelerzeuger weiter an Wettbewerbsfähigkeit. Wir haben in den letzten fünf Jahren schon einen massiven Strukturbruch in der Sauenhaltung erlebt. Mehr als 40 % haben ihre Höfe schon aufgegeben. Wir wollen, dass nicht noch mehr Sauenhalter in Niedersachsen, in Deutschland aufgeben.
Wenn wir unseren Ferkelerzeugern keine praktikable, kostengünstige Alternative zur betäubungslosen Kastration bieten, befeuern wir nicht nur den Strukturwandel, wir führen auch den Gedanken der regionalen Herkunft ad absurdum. Die bäuerlichen Familienbetriebe - und das müsste ja auch den Grünen eigentlich nur entgegenkommen - ziehen sich aus der Ferkelproduktion zurück. Das ist ausgerechnet der Produktionszweig, der in der Vergangenheit kleinen, flächenarmen Betrieben bzw. Familien in der Landwirtschaft eine Perspektive gegeben hat.
Meine Damen und Herren, Ferkel wird es genug geben. Die kommen dann eben nicht mehr aus Niedersachsen bzw. aus Deutschland, die kommen dann von weiß Gott woher. Man sieht das jetzt schon anhand der Einfuhrzahlen aus Dänemark. Es muss schnellstens eine Lösung gefunden werden, um den deutschen und niedersächsischen Ferkelerzeugern den Ausstieg aus der betäubungslosen Katastration zu erleichtern und ihnen Planungssicherheit zu geben.
Ich komme zum Antrag der Grünen. Sie fordern die intensive Forschung. - Das hätten Sie ja längst machen können. Das kommt jetzt zu spät.