Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 32, das ist die Fragestunde. Die heutige Sitzung soll gegen 13.40 Uhr enden.
Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr die Schriftführerin Frau Eilers mit. Bitte, Frau Kollegin!
Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für heute haben sich entschuldigt: von der Fraktion der SPD Herr Stefan Klein, Herr Stefan Politze, Frau Andrea Schröder-Ehlers ab 11.30 Uhr und Frau Annette Schütze, von der Fraktion der CDU Frau Laura Hopmann, Herr Clemens Lammerskitten und Herr Thomas Adasch ab 10 Uhr sowie von der Fraktion der AfD Herr Peer Lilienthal nach Beendigung des Tagesordnungspunkts 33.
Die für die Fragestunde geltenden Regelungen unserer Geschäftsordnung setze ich als bekannt voraus. Ich weise wie üblich besonders darauf hin, dass einleitende Bemerkungen zu den Zusatzfragen nicht zulässig sind.
Um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich Sie, dass Sie sich schriftlich zu Wort melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.
a) Was steckt hinter dem „Rechnungsdebakel“ bei der Niedersächsischen Landgesellschaft? - Anfrage der Fraktion der FDP - Drs. 18/5627
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Niedersächsische Landgesellschaft beschreibt sich auf ihrer Homepage als „Ideengeber und Berater für die Verbesserung der Wirtschaftskraft und Lebensqualität in den ländlichen Räumen Niedersachsens“ und stellt sich als zukunftssicheren Partner bei Bauvorhaben im Agrar- und Ernährungssektor dar.
In der aktuellen Ausgabe der top agrar wird unter dem Titel „Das Rechnungsdebakel bei der NLG“ berichtet, dass die NLG in drei Fällen, in denen sie als weiterer Planer bei dem Bau von Biogasanlagen beauftragt wurde, rund drei Jahre nach Bauabschluss neue Rechnungen ausgestellt hat, die die ursprüngliche Rechnungssumme teilweise um das Sechsfache überstiegen. Zu diesen Rechnungen wurden noch Zinsbescheide an die Betroffenen verschickt. Direkt nach dem Versand der Rechnungen und der Zinsbescheide eröffnete die NLG gegen die Gesellschaften ein gerichtliches Mahnverfahren. Die NLG verlor vor Gericht sowohl in erster als auch in zweiter Instanz. Die Richter begründeten dies u. a. mit einem Verstoß gegen Treu und Glauben und Fehlern in den Gutachten.
Außerdem verwiesen die Richter auf die Gesellschaftsstrukturen der NLG - der oder die jeweils amtierende Landwirtschaftsminister bzw. Landwirtschaftsministerin Niedersachsens hat den Posten des bzw. der Aufsichtsratsvorsitzenden inne. In zwei der drei Fälle hat die NLG Revision vor dem Bundesgerichtshof eingelegt. Die Verfahrenskosten belaufen sich mittlerweile auf etwa 500 000 Euro. In dem Artikel wird spekuliert, was die Intention der NLG ist. Zum einen werden unlautere Geschäftspraktiken mit Dumpingangeboten der Architektenbranche genannt, zum anderen ein persönli
1. Welche besonderen Gründe führten dazu, dass die drei Gesellschaften Bioenergie Ambergau, Bockenemer Bioenergie und Biogas Eschershausen verklagt wurden, obwohl es laut Artikel „Hunderte solcher Aufträge pro Jahr“ - auch von anderen Gesellschaften - gegeben hat?
2. Was ist der Antrieb der NLG, dass sie angesichts der von Beobachtern als gering eingeschätzten Chancen bis vor den Bundesgerichtshof zieht?
3. Ist die NLG bestrebt, das Vertrauen der Landwirte wiederherzustellen und wieder als zukunftssicherer Partner bei Bauvorhaben im Agrar- und Ernährungssektor wahrgenommen zu werden, gegebenenfalls wie?
Vielen Dank, Herr Kollege Grupe. - Es antwortet für die Landesregierung Frau Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast. Bitte, Frau Ministerin!
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Die Niedersächsische Landgesellschaft (NLG), deren Aufsichtsratsvorsitzende ich bin, ist eine innovative Dienstleistungsgesellschaft zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Lebensqualität im ländlichen Raum. Dabei steht sie neben zahlreichen anderen Tätigkeiten dem Agrar- und Ernährungssektor als Partner bei Bauvorhaben zur Seite. Auftraggeber sind in einigen Fällen auch juristische Personen des Privatrechts. In der Regel sind dies Kommanditgesellschaften, deren Gesellschafter auch einzelne Landwirte sein können.
Die NLG ist als GmbH ebenfalls eine juristische Person des Privatrechts und unterliegt damit allen gesellschaftsrechtlichen Vorgaben. Dies bedeutet auch, dass bei einem Verdacht auf bestimmtes Fehlverhalten innerhalb der Gesellschaft betriebsinterne und gesellschaftsrechtliche Abläufe einzuhalten sind. Dieser Herausforderung hat sich die NLG gestellt. Die Auswirkungen und Abläufe die
Wie es der in der Mündlichen Anfrage zitierte Artikel der top agrar beschreibt, ist bereits in der Antwort der Landesregierung vom 14. Juni 2019 auf die Kleine Anfrage der FDP vom 22. Mai 2019 dargelegt worden, dass es keine weiteren Verfahren gegen andere Unternehmen gibt. - Um es ganz deutlich zu wiederholen: Bis auf die bislang rechtshängigen drei Verfahren wird es keine weiteren Nachforderungen gegenüber Landwirten oder landwirtschaftlichen Betrieben geben. Alle abgeschlossenen Baumaßnahmen bleiben auch zukünftig abgeschlossen.
An weiteren Spekulationen des Artikels, den die FDP-Fraktion zum Anlass ihrer Mündlichen Anfrage nimmt, beteiligt sich die Landesregierung nicht.
Zu Frage 1: Hinsichtlich der Gründe, warum in den drei genannten Fällen Nachforderungen gestellt wurden, verweise ich auf interne Entscheidungen. Im Hinblick auf das Verschwiegenheitsgebot für Aufsichtsratsmitglieder ist es mir nicht möglich, diese Gründe öffentlich zu machen.
Zu Frage 2: Die juristische Einschätzung von Beobachtern kann nicht die eigene Einschätzung der NLG und ihre unternehmerischen Entscheidungen ersetzen.
Zu Frage 3: Die NLG ist bei den niedersächsischen Landwirten als verlässlicher und kompetenter Partner bei Bauvorhaben im Agrar- und Ernährungssektor bekannt. Ausschlagend sind dafür die persönlichen Erfahrungen der Landwirte und aller anderen Vertragspartner der NLG, nicht dagegen einzelne Veröffentlichungen in der Presse.
Ich bin überzeugt, dass diese Position durch drei isolierte Gerichtsverfahren nicht erschüttert wird.
Verehrte Damen und Herren, die seit 2015/2016 tätige neue Geschäftsführung der NLG überwacht strikt die Einhaltung des einschlägigen Preisrechts und sorgt so auch für die Zukunft für einen sicheren Rechtsrahmen der Tätigkeiten der NLG im Agrarbau. So wurde durch die Geschäftsführung der NLG bereits ein Compliance-Managementsystem aufgebaut. Dies verhindert, dass sich ähnliche Anwendungsfehler, z. B. Unterschreitungen des Preisrechts wie in der Vergangenheit, wiederholen können.
Das bereits eingeführte System wird im Verlauf dieses Jahres noch weiter ausgebaut werden und mithilfe der internen Revision laufend einer Kontrolle unterzogen. Dies bestätigt und stärkt das Vertrauen der Kunden in die Geschäftstätigkeit der NLG.
Meine Damen und Herren, der Aufsichtsrat und ich als Aufsichtsratsvorsitzende der NLG haben alle Schritte begleitet und sind der festen Überzeugung, dass die NLG das Vertrauen der Landwirtschaft verdient, es berechtigterweise hat und auch zukünftig uneingeschränkt haben sollte.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die erste Zusatzfrage für die FDP-Fraktion stellt der Kollege Grupe. Bitte, Herr Kollege!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vor dem Hintergrund, dass sich die FDP-Fraktion nicht auf einen Zeitungsartikel beruft, sondern die vorliegenden Urteile gewürdigt hat, frage ich die Landesregierung: Wenn die Gerichte auf Treu und Glauben und darauf verweisen, dass Doppelabrechnungen vorliegen und nicht erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt werden, ist die Landesregierung bereit, im Aufsichtsrat darauf hinzuwirken, diese unsäglichen Prozesse umgehend einzustellen?
Frau Präsidentin! Verehrter Hermann Grupe! Das Urteil liegt noch nicht vor, da das Verfahren noch läuft; es ist derzeit nicht abgeschlossen.
(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Ja, weil Sie Rechtsmittel eingelegt haben! Die Entscheidung liegt doch vor! Es ist die Frage, was Sie tun!)
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Auch die nächste und damit letzte Zusatzfrage für die FDP-Fraktion stellt der Abgeordnete Grupe. Bitte!
(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Immer ausweichen! - Gegenruf von der CDU - Gegenruf von Dr. Stefan Birkner [FDP]: Natürlich kann sie darüber et- was sagen! Ihr entzieht euch der par- lamentarischen Kontrolle!)