Protokoll der Sitzung vom 31.01.2020

Bitte!

Vor dem Hintergrund, dass auch in diesem Aufsichtsrat Politiker Verantwortung tragen, frage ich die Landesregierung, ob nach ihrer Einschätzung der Schaden noch wesentlich größer würde, wenn die NLG einen Prozess gewinnen würde - vor dem Hintergrund, dass das Sechsfache dessen, was der Auftragnehmer abgeschlossen hat, vertraglich hinterher in Rechnung gestellt wird?

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank für die Frage. - Bitte, Frau Ministerin Otte-Kinast!

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Hermann Grupe! Nein, es wird keine weiteren Nachforderungen geben.

(Zustimmung bei der CDU - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Das verstößt nicht ge- gen die Verschwiegenheitspflicht des Aufsichtsrates?!)

Vielen Dank. - Die erste Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt nun die Abgeordnete Staudte. Bitte, Frau Kollegin!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Das Risiko, dass die NLG den Prozess auch vor dem BGH verliert, ist nicht gering. Wie ist das weitere Vorgehen der NLG, wenn der Prozess verloren würde? Werden dann auch Schadenersatzansprüche gegen den

damaligen Mitarbeiter eingeleitet, der diese übergünstigten Angebote zu verantworten hat?

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Staudte. - Bitte, Frau Ministerin!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staudte, die gerichtlichen Prozesse, die die NLG führt, basieren auf geschäftsinternen Überlegungen. Es handelt sich um operative Entscheidungen der Geschäftsführung, die in diesen Fällen auch anwaltlich beraten wird. Deswegen werden wir als Aufsichtsrat natürlich unserer Pflicht nachkommen, diesen Prozess auch entscheidend zu begleiten.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Können Sie beantworten, ob es keine weiteren gibt?)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, weitere Wortmeldungen zu Zusatzfragen liegen nicht vor, sodass ich die Fragerunde hiermit schließen kann.

Ich eröffne die Aussprache. Zu Wort gemeldet hat sich für die CDU-Fraktion Herr Dr. Mohrmann.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Bitte, Herr Kollege!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Anfrage der FDP-Fraktion, bezogen auf den Artikel in der top agrar im Januar dieses Jahresstellt einen Abgeordneten vor gewisse Schwierigkeiten; das gebe ich ehrlicherweise zu. Offenkundig handelt es sich um aufsichtsrechtlich interne Vorgänge, die den Verschwiegenheitspflichten nach § 116 Satz 2 des Aktiengesetzes unterliegen.

(Zuruf von Christian Grascha [FDP])

Ohne Frage wirken die im Artikel geschilderten Vorgänge befremdlich, Herr Grascha. Die beteiligten Landwirte werden sich natürlich darauf verlassen haben, dass die damaligen Angebote in Ordnung waren. Ich selbst komme aus einem Landkreis, in dem die Biogaserzeugung eine große und wichtige Rolle spielt. Ich kann mir sehr gut vorstel

len, was bei den betroffenen Familien losgewesen ist, als diese Bescheide ins Haus geflattert sind.

Logischerweise werden die aufgerufenen Preise für die Planungsdienstleistungen seinerzeit ein maßgebliches Instrument gewesen sein, den Zuschlag gegeben zu haben.

Wie sollen Landwirte auf die Idee kommen, dass sich der Anbieter nicht an die entsprechenden Vorgaben - in dem Fall die HOAI - gehalten hat und sich der Anbieter Jahre später mit der gleichen Angelegenheit noch einmal meldet?

Allerdings ist mir auch klar, dass die neue Geschäftsführung der NLG, die zum Zeitpunkt der Vorgänge, über die wir sprechen, noch gar nicht im Amt war, Hinweisen auf eventuelles früheres Fehlverhalten und insbesondere auf eventuelle Compliance-Verstöße nachgehen muss. Das ist ohne Alternative.

Daher ist es gut, dass es nun klare ComplianceVorgaben und vor allem klare Vorgaben in Fragen des Preisrechts gibt und derartige Vorgänge nicht wieder vorkommen können.

Erreicht hat mich häufiger die Frage, ob auch andere Landwirte bzw. Gesellschaften außer der in der top agrar genannten drei Biogasanlagen mit entsprechenden Nachforderungen konfrontiert

werden. Hierzu habe ich die unmissverständliche Auskunft des Geschäftsführers der NLG, Christopher Toben, dass das nicht der Fall ist.

Frau Ministerin hat darauf hingewiesen, dass wir uns in einem laufenden juristischen Verfahren befinden, zu dem ich inhaltlich logischerweise nichts sagen kann. Wichtig ist uns, dass zukünftig volles Vertrauen in die Arbeit der NLG seitens der Kundschaft gegeben ist. Hierzu höre ich positive Resonanzen. Ich habe mit einigen Landwirten gesprochen, die entsprechende Geschäfte mit der NLG machen. Sie bestätigen mir, dass sie die NLG als seriösen Geschäftspartner wahrnehmen. So soll es bleiben.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Mohrmann. - Nun erteile ich das Wort für die FDP-Fraktion Herrn Kollegen Grupe. Bitte!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Niedersächsische Landgesellschaft erfüllt

wichtige Aufgaben in den Bereichen der Landwirtschaft, des Flächenmanagements, der Baulandentwicklung, des Agrar- und Spezialbaus, aber auch in der Stadt- und Regionalentwicklung. Das Land hält 52 % der Anteile, und es sind Kommunen beteiligt.

Die NLG hat über viele Jahrzehnte eine sehr segensreiche Arbeit geleistet. Es geht darum, jeden möglichen Schaden von der NLG abzuwenden, damit sie diese Tätigkeit weiterhin unbeeinträchtigt ausüben kann.

Es wurden hier drei Prozesse genannt. Es ist richtig, in zwei Fällen wird die nächste Instanz angestrebt. Insofern ist es ein laufendes Verfahren. In einem Fall hat die NLG das Verfahren eingestellt. Zu den bisherigen Prozessen liegen Urteile vor, und da ist das der Fall, was der Kollege Mohrmann sagte: Das ist schon befremdlich und stößt sowohl bei den Gerichten als auch bei uns, denen die NLG am Herzen liegt, auf großes Erstaunen.

Deswegen lautet die Frage, wie denn, wenn Politiker schon in Aufsichtsräten sitzen, die Aufsichtsratsmandate wahrgenommen werden. Es geht eben nicht nur um finanzielle Belange wie zwischen Wirtschaftsunternehmen, sondern auch darum, dass hier ein Unternehmen ist, in das die Landwirte, in das die Kunden - wer auch immer - Vertrauen setzen, weil sie sagen: Dahinter steht das Land Niedersachsen; es hat eine herausragende Vertrauensposition. - Darauf verweisen auch die Gerichte.

Deswegen ist es nach unserer Überzeugung wichtig, sich genau Rechenschaft zu legen, was man denn mit einem solchen Prozess erreichen will. Deswegen habe ich eben auch in der Frage, die Sie ja leider nicht beantwortet haben, schon darauf hinzuweisen versucht, dass der Schaden nach unserer Überzeugung noch viel höher wäre, wenn es in diesem Lande wirklich möglich wäre, drei Jahre später einen Betrag in Rechnung zu stellen, der - obwohl ein Vertrag von der NLG vorliegt, der gegengezeichnet ist - das Sechsfache ausmacht!

(Beifall bei der FDP)

Das ist für verschiedene Menschen ruinös. Sie hatten deswegen Existenzängste und müssen sie in zwei Fällen weiterhin haben. Deswegen ist die Frage: Was will man mit diesen Prozessen denn bloß erreichen?

Sie haben eben gesagt - das hat mich etwas verwundert -, dass es keine weiteren Fälle gebe. Auf unsere Anfrage hat die NLG geantwortet, zurzeit sei nichts bekannt. Es ist doch das schleichende Gift, das ein solches Verfahren nach sich zieht, dass doch niemand, der in Zukunft einen Vertrag schließt, sicher sein kann, dass ihn nicht ein ähnliches Procedere ereilt. Das ist der Schaden, der nach unserer Überzeugung weit über die 500 000 Euro, die jetzt schon in diese Prozesse geflossen sind, hinausgeht. Deswegen muss man sich zumindest überlegen und sich Rechenschaft legen, ob und aus welchem Grund man derartige Prozesse fortführen will.

Die NLG hat auf unsere Frage auch geantwortet, dass der Aufsichtsrat mit diesen Fragen befasst worden ist. Deswegen liegt dort auch eindeutig die Verantwortung.

(Beifall bei der FDP)

Die Fragen sind leider überhaupt nicht beantwortet worden. Deswegen behalten wir uns vor, Aktenvorlage zu beantragen, da wir es für äußerst wichtig halten, alles zu unternehmen, dass die NLG bei dem gesamten Verfahren keinen Schaden erleidet.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Grupe. - Für die SPD-Fraktion spricht Frau Kollegin Logemann. Bitte, Frau Kollegin!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Beraterin für die Verbesserung der Wirtschaftskraft und Lebensqualität in ländlichen Räumen in Niedersachsen arbeitet die Niedersächsische Landgesellschaft seit 1915 mit Behörden, Umweltämtern, privaten Unternehmen aus der Bau- und Agrarbranche, aber auch mit Architekten, Bauherrinnen und Bauherren, Anwohnerinnen und Anwohnern sehr gut und vertrauensvoll zusammen.

Die Aufgaben - Hermann Grupe hat es skizziert - sind das Flächenmanagement, Baulandentwicklung, Agrar- und Spezialbau sowie Stadt- und Regionalentwicklung. Ich habe noch einmal nachgesehen: Das Tätigkeitsgebiet, in dem 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NLG arbeiten, umfasst Niedersachsen, Bremen und Hamburg. Gesellschafter - auch das wurde gesagt - sind zu 52 %

das Land Niedersachsen, 48 % halten Landkreise, Städte, Gemeinden, Kreditinstitute und andere.

Zur Anfrage der FDP mit dem Titel „Was steckt hinter dem ‚Rechnungsdebakel‘ bei der Niedersächsischen Landgesellschaft?“ muss ich sagen, dass die geschilderten Vorgänge doch einige Fragen aufwerfen und - gelinde gesagt - irritierend wirken. Meine Nachfrage beim Geschäftsführer, Herrn Toben, ob weitere Landwirte damit rechnen müssen, neue Abschlussrechnungen zu bekommen, verneinte dieser ausdrücklich.