Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 32 a, das ist die Anfrage der Fraktion der CDU für die Fragestunde. Anschließend behandeln wir vereinbarungsgemäß die Dringliche Anfrage der Fraktion der AfD. Danach setzen wir die Beratungen bis einschließlich Tagesordnungspunkt 39 in der Reihenfolge der Tagesordnung fort. Den Tagesordnungspunkt 40 haben wir bereits gestern behandelt. Die heutige Sitzung soll damit gegen 15.15 Uhr enden.
Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr der Schriftführer Herr Onay mit. Bitte, Herr Kollege!
Es haben sich entschuldigt von der Fraktion der SPD Marcus Bosse und Stefan Politze, von der Fraktion der CDU Bernd Busemann und Dirk Toepffer zwischen 11.30 Uhr und ca. 13.30 Uhr sowie Rainer Fredermann.
a) Wie kann die Einhaltung von Tierschutzstandards bei Lebendtiertransporten in Drittländer besser gewährleistet werden? - Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 18/3251
allerdings erst dann, wenn Ruhe im Plenarsaal eingekehrt ist. - Sie können schon an das Rednerpult treten, mal sehen, wie lange es dauert. Aber wir haben Zeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Guten Morgen! Der Lebendtransport von Nutztieren in Drittländer ist in jüngster Zeit Gegenstand öffentlicher Diskussionen. Die für diese Tiertransporte zuständigen Behörden haben vor Transportbeginn die Plausibilität der Tiertransportplanung u. a. zu Tiertransportrouten, -zeiten und Versorgungsstellen bis zum Empfängerbetrieb im Drittland zu prüfen.
Aktuell gibt es in einzelnen Bundesländern unterschiedliche Verfahrensweisen zur Abfertigung von Tiertransporten in Drittländer. Laut Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel vom 13. März 2019 planen mehrere Bundesländer, darunter die niedersächsischen Nachbarländer Hessen und Schleswig-Holstein, eine Initiative für eine bundeseinheitliche Lösung.
1. Hat die Landesregierung Erkenntnisse über Tierschutzverstöße bei Lebendtiertransporten aus Niedersachsen ins außereuropäische Ausland?
2. Welche Maßnahmen sind in Niedersachsen geplant, um den Tierschutz bei langen Tiertransporten in Drittländer sicherzustellen?
3. Was gedenkt die Landesregierung zu veranlassen, um eine bundesweit einheitliche Praxis der Durchführung von Tiertransporten in Drittländer zu gewährleisten?
Guten Morgen, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Fokus der aktuellen Diskussion um Tiertransporte stehen Langstreckentransporte insbesondere mit Rindern in Länder außerhalb der EU, den sogenannten Drittländern. Im letzten Jahr wurden ca. 23 000 Rinder aus Niedersachsen in Drittländer transportiert. Hauptziele dieser Transporte waren die Russische Föderation und Usbekistan.
Rechtlicher Rahmen für solche grenzüberschreitenden Tiertransporte ist insbesondere die EUTierschutztransportverordnung Nr. 1/2005. Um einen bundeseinheitlichen Vollzug sicherzustellen, gibt es das Handbuch Tiertransporte mit Vollzugshinweisen zu Tierschutztransportregelungen für unsere zuständigen Veterinärbehörden.
Aufgrund von Hinweisen auf Nichteinhaltung von Tiertransportvorgaben bei grenzüberschreitenden Tiertransporten in Drittländer ist die Forderung nach einem Komplettverbot solcher Exporte laut geworden.
Diesen Hinweisen auf Missstände muss nachgegangen werden. Es muss ferner sichergestellt sein, dass bei allen Tiertransporten, die in Niedersachsen abgefertigt werden, die tierschutzrechtlichen Anforderungen bis zum Bestimmungsort eingehalten werden.
Zu Frage 1: Ja, es liegen aktuelle Hinweise auf tierschutzrelevante Mängel zumindest bei einem Tiertransport, der in Niedersachsen abgefertigt wurde, vor. Hierbei handelt es sich um einen Transport, zu dem meinem Haus ein Bericht einer Tierschutzorganisation vorliegt. Der Bericht basiert u. a. auf Videoaufnahmen, die diese fertigen konnte, indem sie dem Straßentransportfahrzeug hinterhergefahren ist.
Tiertransporte in Drittländer wurden im Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen und der Bericht der Tierschutzorganisation in unserer Projektgruppe Tiertransporte des neuen Tierschutzplans intensiv diskutiert.
Das LAVES hat als niedersächsische Kontaktstelle für Tiertransporte den übermittelten Bericht ausgewertet und u. a. Zweifel an der Glaubwürdigkeit der vorgelegten Bescheinigungen zu Kontrollen und Versorgungsstationen in den Transitländern
Zu Frage 2: Grenzüberschreitende Tiertransporte generell zu verbieten, lassen weder die gemeinschaftsrechtlichen noch die nationalen Tierschutzvorschriften zu. Jeder geplante Transport ist anders und bedarf daher einer Einzelfallprüfung. Bevor ein Langstreckentransport auf den Weg gehen kann, sind beispielsweise die Angaben des Transporteurs im Transportplan, also dem sogenannten Fahrtenbuch, behördlicherseits auf Plausibilität zu prüfen. So ist mithilfe eines Routenplaners für Lkw mittels internetbasierten Vorhersagediensten oder über das satellitengestützte Navigations- und Temperaturüberwachungssystem und anhand sonst verfügbarer Informationen zu prüfen, ob die Bestimmungen der EU-Tierschutztransportverordnung eingehalten werden. Es geht um Transport- und Ruhezeiten sowie um Temperaturen wie um auch um Überprüfungen zu angegebenen Ruhe-, Umlade-, Versorgungs- und Ausgangsorten.
Nach durchgeführtem Langstreckentransport lässt sich rückblickend ein Abgleich der Transportplanung mit den tatsächlichen Navigations- und Temperaturdaten des Navis und dem Fahrtenbuch, das von Behörden auf dem Transport ergänzt wird, vornehmen.
Erkenntnisse dieser Überprüfung sind bei der Genehmigung künftiger Tiertransporte zu berücksichtigen. Hinweise auf die Nichteinhaltung der Tierschutztransportbedingungen werden anlassbezogen zusätzlich durch die zentrale niedersächsische Kontaktstelle beim LAVES ausgewertet, um auch daraus notwendige Konsequenzen abzuleiten.
Wichtig ist zudem, dass die Veterinäre der Landkreise und kreisfreien Städte zu Tiertransporten geschult werden, wie dies bereits seit Längerem stattfindet.
Zu Frage 3: Vor allem angesichts geäußerter Zweifel an den wirklichkeitsnahen und nachvollziehbaren Angaben über Entlade- und Versorgungsmöglichkeiten für Tiertransporte in Drittländer und angesichts des Hinweises einer Tierschutzorganisation auf tierschutzrelevante Mängel bei einem Langstreckentransport hat Niedersachsen zusammen mit drei anderen Ländern das Thema Tiertransporte in Drittländer auf die Tagesordnung der Agrarministerkonferenz vom 10. bis 12. April dieses Jahres gesetzt.
Mit dem von den Ländern eingebrachten Beschlussvorschlag soll u. a. erreicht werden, dass erstens vom Bund Informationen über die Tierschutzsituation in Drittländern und zu adäquaten Versorgungsmöglichkeiten für Tiertransporte in den Transit- und Bestimmungsländern außerhalb der EU den Bundesländern umgehend zur Verfügung gestellt werden, zweitens tierschutzrelevante Hinweise zu Transportrouten, Versorgungsstellen und Empfängern in Drittländern zentral ausgewertet werden und drittens der Bund bei der EUKommission darauf hinwirkt, Inspektionen bei Tiertransporten in Drittländer zu verstärken und die hierbei gewonnenen Informationen den Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die erste Zusatzfrage für die SPD-Fraktion stellt Herr Kollege Heilmann. Bitte!
Schönen guten Morgen! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Frage lautet: Wie steht die Landesregierung zu einem Aussetzen der Tiertransporte, bis eine Lösung auf Bundesebene gefunden ist?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die zuständigen Behörden haben sich an das jeweils geltende Tierschutzrecht zu halten. Sofern valide bzw. belastbare Informationen zu tierschutzwidrigen Zuständen auf einzelnen Transportrouten vorliegen, muss die zuständige Behörde diese Transportgenehmigung im Einzelfall versagen. Für das Aussetzen aller Tiertransporte in Drittländer gibt es derzeit keine Rechtsgrundlage.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die erste Zusatzfrage für die AfD-Fraktion stellt Frau Kollegin Guth. Bitte!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Zu diesem Punkt möchte ich folgende Frage an die Landesregierung richten: Wenn es keine Rechtsgrundlage gibt, wie können dann Länder wie Hessen, SchleswigHolstein und Bayern eine Entscheidung treffen und diese Transporte zumindest erst einmal zeitlich befristet verbieten, und wieso kann Niedersachsen das nicht?
Frau Präsidentin! Frau Guth, in den Ländern liegen unterschiedliche valide Informationen vor. Auch die drei Länder mit Drittländerlisten lassen mit ihren aktuellen Erlassen Nutztiertransporte unter ganz bestimmten Bedingungen zu. Begründet werden die Drittländerlisten durch die drei Länder insbesondere mit nicht näher benannten Berichten über tierschutzwidrige Bedingungen während der Transporte in bestimmte Drittländer sowie mit nicht abgesicherten Angaben über Entlade- und Versorgungsstellen wie auch fehlendem Schutz der Tiere vor Hitze und Kälte.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die zweite Zusatzfrage für die SPD-Fraktion stellt der Kollege Hausmann. Bitte, Herr Hausmann!